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Archiv bis 13. Juli 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 13. Juli 2010 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 10. Juli 2010 - 19:39 Uhr:   

@Interessierter:

Die Partei ist sicher irrelevant. Wahlen sind in der Geschäftsordnung weitgehend ungeregelt, aber grundsätzlich ist in NRW jeder einzelne Abgeordnete antragsberechtigt (außer bei Gesetzentwürfen). Keine Partei (oder auch nur Fraktion) kann eine interne Kampfabstimmung sicher verhindern. Ohne 2/3-Mehrheit wäre das aber mangels vernünftigem Wahlverfahren faktisch unklug.

Die Frage ist höchstens, ob ein anderer Wahlgang als der unmittelbar vorherige infrage kommt. Für mich ist relativ klar, dass das nicht so ist. Rein dem Wortlaut nach wäre schon nicht klar, woher die Stimmen überhaupt kommen können. Man könnte ja z.B. auch die Wahl zum Schriftführer eines Kleingartenvereins (in NRW immerhin mit Verfassungsrang) nehmen.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 00:08 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Die Frage ist höchstens, ob ein anderer Wahlgang als der unmittelbar vorherige infrage kommt. Für mich ist relativ klar, dass das nicht so ist. Rein dem Wortlaut nach wäre schon nicht klar, woher die Stimmen überhaupt kommen können. Man könnte ja z.B. auch die Wahl zum Schriftführer eines Kleingartenvereins (in NRW immerhin mit Verfassungsrang) nehmen."

Verfassungsrang, Kleingartenverein?

Artikel 52 Absatz 2 Satz 2 würde ich wörtlich so interpretieren, dass die 2 Kandidanten, "Vorgeschlagene", die in den vorausgegangenen 3 Wahlgängen mehr stimmen als die anderen Erhalten haben (also der mit den meisten und der mit den zweitmeisten Stimmen) dann gegeneinander antreten. Die könnten dabei theoretisch auch von derselben Partei sein, besonders, wenn diese 90 aller stimmen auf sich vereint. Falls diese Interpretation also stimmt könnte eine beinahe-Mehrheit wie Rotgrün den anderen ihre Alternative aufdrängen...wie aber soll das sonst zu interpretieren sein? Welcher Vorgeschlagene soll die höchste Stimmenzahl erreicht haben? In welchen Wahlgang? Das habe ich mehrfach problematisiert ohne das jemand darauf eingegangen ist. Gibt es dazu keine Kommentare oder sowas?
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 00:19 Uhr:   

@Oben:
Hier noch der Link zu einem Gedankenspiel von mir, auf das leider nicht eingegangen wurde:
http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/4390.html?1275657498
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 02:24 Uhr:   

Im anderen Thread haben 4 Leute geantwortet. Zumindest dann, wenn einer der beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen im dritten Wahlgang zurückgezogen wird, ist er kein Vorgeschlagener mehr. Es steht zwar nicht in der Verfassung, dass er aktuell noch vorgeschlagen sein muss, aber genauso wenig, dass er überhaupt ausgerechnet als Ministerpräsident vorgeschlagen sein muss. Ob die Stichwahl der mit mehr oder der mit weniger Stimmen gewinnt, steht auch nicht drin, ganz zu schweigen von den komplizierteren Fällen. Ganz strikt nach Wortlaut ist praktisch jeder Satz in jedem Gesetz uneindeutig. Ich seh ja ziemlich häufig Uneindeutigkeiten, aber hier ist für mich völlig klar, wie das zu interpretieren ist.

Wirlich ungeregelt (auch außerhalb der Verfassung) sind viel grundsätzlichere Fragen, insbesondere die, ob es überhaupt möglich ist, für spätere Wahlgänge neue Vorschläge zu machen oder alte zurückzuziehen, und wie Vorschläge überhaupt zustande kommen.

Bei halbwegs wörtlicher Interpretation löst sich das Problem normalerweise eh auf, weil dann der Landtag ein Wahlverfahren verwenden müsste, das eine absolute Mehrheit schon im ersten Wahlgang garantiert, solang ausreichend viele Abgeordnete anwesend sind.

Letztlich steht in Gesetzen aber immer das, was die jeweils relevanten Leute (im Konfliktfall die Gerichte) gern drinstehn haben würden. Praktischerweise ändern sie sich so automatisch im Lauf der Zeit, wenn auch nicht beliebig schnell. Art. 29 Abs. 3

"Die Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern."

wird man heute z.B. auch anders lesen, als es einmal gedacht war.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 17:07 Uhr:   

Wenn beide Kandidaten von derselben Partei kommen, müssen sie trotzdem mehr Stimmen im 3.Wahlgang haben als weitere Kandidaten, um in die Stichwahl zu kommen.
Es besteht m.E, eher das Risiko bei 2 Kandidaten aus den eigene Reihen ganz aus der Stichwahl zu fallen.

Es wäre also denkbar, aber eine ungünstige Strategie ist es, darauf zu hoffen das beide Kandidaten die Stichwahl erreichen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 18:24 Uhr:   

Mit Strategie muss das nichts zu tun haben. Bei analoger Anwendung der Geschäftsordnung könnte jeder Abgeordnete wen vorschlagen. Insbesondere kann z.B. ein Abgeordneter der CDU noch wen von der SPD vorschlagen. Nachdem in der Verfassung ausdrücklich von "Vorgeschlagenen" und nicht "Kandidaten" oder "Bewerbern" die Rede ist und zudem der Kreis der Vorschlagbaren eng umgrenzt sowie sonst nichts geregelt ist, ist auch nicht davon auszugehn, dass der Vorgeschlagene das Vorgeschlagensein ablehnen kann.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 19:11 Uhr:   

Das steht da aber nicht.
Es gilt natürlich, was in der Verfassung steht, und nicht, was jemand hier im Forum wild phantasiert.

Es wird also Wahlgang eins geben, in dem Vermutlich Kraft allein antritt.
Hat sie nur 90 oder weniger Stimmen, gibt es einen zweiten Wahlgang.

In Wahlgang zwei muss ein Gegenkandidat antreten, da enthaltungen oder nicht antreten ja die Anzahl der gültigen Stimmen reduzeren würde (man kann sonst nur Kraft wählen oder sich enthalten, "Nein" Stimmen wären ungültige Stimmen)

Sagen wir, Rüttgers tritt pro forma an, und es stimmen die Linken für einen eigenen Kandidaten.
Enthalten sie sich, ist Kraft schon gewählt.

Das gilt auch für Wahlgang drei.

Nach Wahlgang drei sind dann Kraft und Rüttgers in der Stichwahl, da sie im Wahlgang drei die meisten Stimmen hatten.

Dort reicht es, die meisten Stimmen zu haben.
Kraft wird dann nur nicht gewählt, wenn die Linken für Rüttgers stimmen.

Erhalten Kraft und Rüttgers die gleiche Anzahl an Stimmen, dann werden alle Wahlgänge noch einmal wiederholt, da keine gültige MP-Wahl erfolgt ist.
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Republikaner
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 19:55 Uhr:   

"In Wahlgang zwei muss ein Gegenkandidat antreten, da enthaltungen oder nicht antreten ja die Anzahl der gültigen Stimmen reduzeren würde (man kann sonst nur Kraft wählen oder sich enthalten, "Nein" Stimmen wären ungültige Stimmen)"

Verstehe ich nicht. Wieso "muss" ein Gegenkandidat antreten? Und was macht man wenn partout keiner will?

Meines Wissens gelten im zweiten Wahlgang genau die selben Regeln wie im Ersten: Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 20:35 Uhr:   

@ Republikaner:

Verfassung Land NRW:

"Artikel 52

(1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte in geheimer Wahl ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben."

Da steht es kipp und klar:

1. Wahlgang -> absolute Mehrheit (91 Stimmen!) nötig.
2. Wahlgang -> mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Nur Stimmen, die auf einen Kandidaten entfallen, gelten als abgegebene Stimmen, wie bei jeder Wahl.
Enthaltungen, Ungültig oder Nichtteilnahme reduziert die nötige Mehrheit.
Es nicht gegen einen Kandidaten gestimmt werden, sondern nur für einen anderen, sonst ist die Stimme ungültig bzw. nicht abgeben.
Noch einmal: Es gibt nur Stimmen FÜR einen Kandidaten, aber keine dagegen.

Wenn also kein Gegenkandidat da ist, reicht auch in Wahlgang zwei eine Stimme.
Deshalb wird es einen Gegenkandidaten von CDU und FDP geben. Einmal in der Geschichte NRW ist das geschehen. 1966 wurde Meyers (CDU,FDP) mit 100 Stimmen gegen 99 für Kühn (SPD) gewählt, bei 201 Mitgliedern. Die beiden Enthaltungen verhinderten die absolute Mehrheit in Wahlgang eins, aber da 199 Stimmen abgegeben wurden, reichten in Wahlgang 2 100 Stimmen zur Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen.

Will die Linke die Wahl Krafts hinauszögern, muss sie einen eigenen Kandidaten aufstellen.
Wählt sie den CDU/FDP Kandidaten, dann ist dieser MP.

Das gleiche gilt für Wahlgang drei.

Im der Stichwahl (nicht: vierter Wahlgang) treten die beiden Kandidaten, die in Wahlgang drei die meisten Stimmen hatten, gegeneinander an.
Hier gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.

Da kann die Linke die Wahl Krafts nur verhindern, wenn sie den Kandidaten der CDU/FDP wählt, aber eher gefriert die Hölle.

Klar geht hier aus dem Artikel hervor, dass NACH dem dritten Wahlgang die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl kommen.
Da der letzte Wahlgang der dritte war, folgt zwingend logisch, dass es die beiden Erstplatzierten des dritten Wahlgangs sind, die in die Stichwahl gehen.

Was passiert, wenn auch in der Stichwahl beide Kandidaten gleiche Stimmenanzahl haben, ist einfach:
Die komplette MP-Wahl muss dann gegebenenfalls komplett mit allen Wahlgängen wiederholt werden.
Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder.

(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben."

Da steht es kipp und klar:

1. Wahlgang -> absolute Mehrheit (91 Stimmen!) nötig.
2. Wahlgang -> mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.
Nur Stimmen, die auf einen Kandidaten entfallen, gelten als abgegebene Stimmen, wie bei jeder Wahl.
Enthaltungen, Ungültig oder Nichtteilnahme reduziert die nötige Mehrheit.
Es nicht gegen einen Kandidaten gestimmt werden, sondern nur für einen anderen, sonst ist die Stimme ungültig bzw. nicht abgeben.
Noch einmal: Es gibt nur Stimmen FÜR einen Kandidaten, aber keine dagegen.

Wenn also kein Gegenkandidat da ist, reicht auch in Wahlgang zwei eine Stimme.
Deshalb wird es einen Gegenkandidaten von CDU und FDP geben. Einmal in der Geschichte NRW ist das geschehen. 1966 wurde Meyers (CDU,FDP) mit 100 Stimmen gegen 99 für Kühn (SPD) gewählt, bei 201 Mitgliedern. Die beiden Enthaltungen verhinderten die absolute Mehrheit in Wahlgang eins, aber da 199 Stimmen abgegeben wurden, reichten in Wahlgang 2 100 Stimmmen zur Mehrheit von mehr als der Hälfte der abgegebenen Stimmen.

Will die Linke die Wahl Krafts hinauszögern, muss sie einen eigenen Kandidaten aufstellen.
Wählt sie den CDU/FDP Kandidaten, dann ist dieser MP.

Das gleiche gilt für Wahlgang drei.

Im der Stichwahl (nicht: vierter Wahlgang) treten die beiden Kandidaten, die in Wahlgang drei die meisten Stimmen hatten, gegeneinander an.
Hier gewinnt, wer die meisten Stimmen bekommt.

Da kann die Linke die Wahl Krafts nur verhindern, wenn sie den Kandidaten der CDU/FDP wählt, aber eher gefriert die Hölle.

Klar geht hier aus dem dem Artikel hervor, dass NACH dem dritten Wahlgang die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in die Stichwahl kommen.
Da der letzte Wahlgang der dritte war, folgt zwingend logisch, dass es die beiden Erstplatzierten des dritten Wahlgangs sind, die in die Stichwahl gehen.

Was passiert, wenn auch in der Stichwahl beide Kandidaten gleiche Stimmenanzahl haben, ist einfach:
Die komplette MP-Wahl muss dann gegebenenfalls komplett nit allen Wahlgängen wiederholt werden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 21:22 Uhr:   

@Ingo Zachos
"Nur Stimmen, die auf einen Kandidaten entfallen, gelten als abgegebene Stimmen, wie bei jeder Wahl."
Das sieht die Kommentarliteratur einhellig anders. Der Begriff "abgegebene Stimmen" verweist danach auf Art. 44 Abs. 2. Nein-Stimmen sind daher im 2. und 3. Wahlgang sehr wohl relevant, Enthaltungen und ungültige Stimmen dagegen nicht. Wenn es also im 2. und 3. WG nur einen Vorgeschlagenen gibt, muss dieser mehr Ja- als Nein-Stimmen bekommen, ansonsten mehr Stimmen als alle anderen Vorgeschlagenen zusammen. Außerdem muss der Landtag natürlich beschlussfähig sein.


"Was passiert, wenn auch in der Stichwahl beide Kandidaten gleiche Stimmenanzahl haben, ist einfach:
Die komplette MP-Wahl muss dann gegebenenfalls komplett nit allen Wahlgängen wiederholt werden."
Nein, dann muss nur die Stichwahl wiederholt werden.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 22:40 Uhr:   

Was eine "abgegebene Stimme" ist, ist durchaus unklar. Nach der Terminologie im Bundeswahlgesetz kann eine abgegebene Stimme z.B. gültig oder ungültig sein oder als nicht abgegeben gelten. Eine nicht abgegebene Stimme kann ungültig oder nicht abgegeben sein oder als nicht abgegeben gelten. Wenn noch Wahlfehler dazukommen (wie 1980 und 1983), kann bei einer abgegebenen Stimme auch unbekannt sein, ob sie gültig oder ungültig oder nicht abgegeben ist.

Unklar ist außerdem schon, ob Enthaltungen, ungültige Stimmen oder gar Neinstimmen überhaupt zulässig sind, geschweigedenn wann bzw. ob derart nicht zählbare Stimmen abgegebene Stimmen sein können. Nichtteilnahme ist dagegen als originäre Form der nicht abgegebenen Stimme klar vorgesehen.

Übrigens ist auch Art. 52 Abs. 1 unsauber formuliert. Wörtlich genommen heißt das nur, dass 91 Abgeordnete an der Wahl teilnehmen müssen, nicht aber, dass der (auf irgendeine Art) Gewählte so viele Stimmen bekommen muss.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Juli 2010 - 23:12 Uhr:   

Warum sollen denn Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen zählen? Bei der BuPrä-Wahl gab es ja auch in jedem Wahlgang ausdrückliche Enthaltungen, die weder als "nicht abgegeben" noch als "ungültig", sondern eben als "Enthaltung" gewertet wurden.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 00:16 Uhr:   

Bei der Bundespräsidentenwahl sind zwar auch keine Enthaltungen vorgesehn, aber jedenfalls ist es da egal, als was man nicht zählbare Stimmen betrachtet, weil "abgegebene Stimmen" nicht als Bezugsmaß verwendet werden. Eine Enthaltung wirkt dort auf jeden Fall wie eine nicht abgegebene Stimme, selbst wenn man sie als abgegebene Stimme ansieht. Das ist in NRW anders.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 00:25 Uhr:   

"Warum sollen denn Enthaltungen nicht als abgegebene Stimmen zählen?"
Wer sich enthält, will nicht zustimmend oder ablehnend abstimmen. Würde Enthaltungen zu den abgegebenen Stimmen zählen, wären es praktisch Nein-Stimmen. Nur Ja- und Nein-Stimmen sind entscheidend, so auch die bisher nie in Frage gestellte Praxis im Bundestag, für dessen Beschlüsse lt. GG "die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich" ist, "soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt". Unbeanstandet blieb auch die Wiederwahl von Franz Meyers 1966 im 2. WG mit 100 zu 99 Stimmen bei einer Enthaltung (im 1. WG gab es dasselbe Stimmenverhältnis).


"Unklar ist außerdem schon, ob Enthaltungen, ungültige Stimmen oder gar Neinstimmen überhaupt zulässig sind, geschweigedenn wann bzw. ob derart nicht zählbare Stimmen abgegebene Stimmen sein können."
Lt. Artikel 44 Abs. 2 fasst der Landtag seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Gibt es nur einen Vorgeschlagenen, kann der Beschluss nur so aussehen, dass man zustimmend oder ablehnend abstimmen kann (dass auch Enthaltungen bzw. ungültige "Stimmen" zulässig sind, ergibt sich aus dem freien Mandat). Ausnahmen müssen sich aus der Verfassung selbst ergeben, wie beim 1. Wahlgang oder der Stichwahl oder Verfassungsänderungen.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 11:01 Uhr:   

@ Thomas Frings:

Es ist keine Abstimmung über ein Gesetz, bei dem man mit nein Stimmen kann.

Auf dem Wahlzettel steht der Kandidat(in)/die Kandidat(in)en, und man kann nur eine(n)wählen.
Es gibt keine "Negativstimmen" bei dieser Wahl.

Da sind sich alle Kommentatoren einig.
Ich habe nachgelesen.
Das folgt nach deren Meinung schon aus dem GG.

Es sind also nur die Stimmen abgegebene Stimmen, die für einen Kandidaten abgegeben wurden ("konstruktive" Wahl)
Vgl. dazu auch der Präzedenzfall aus dem Jahr 1966.

Dein Fehler liegt darin, die Wahl als Abstimmung über ein Gesetz anzusehen.
Die würde in der Tat nach Geschäftsordnung und anderen Abstimmungsregeln durchgeführt als eine Wahl.

Auch das die komplette Wahl dann wiederholt werden muss ist einhellig herrschende Meinung.

Grund:
Eine erfolgreiche gültige MP-Wahl fand damit nicht statt, denn auch in der Stichwahl kam es nicht zur erforderlichen Mehrheit.
Da kein weiterer Wahlgang vorgesehen ist, gilt das Verfahren damit als erledigt, allein ohne das ein MP gewählt wurde.
Um einen neuen MP zu wählen muss daher die gesamte Wahl mit allen Wahlgängen erneut durchgeführt werden.
Derweil bleibt bis dahin der alte MP geschäftsführend im Amt.

Die Geschäftsordnung des Landtages gilt für die MP-Wahl ausdrücklich nicht.
Das muss man sich immer vor Augen halten.
Die dortigen Abstimmungsmodalitäten gelten für Gesetzesvorhaben, nicht für die MP-Wahl.

Zur Realität:

Da gestern die Linken beschlossen haben, sich in allen Wahlgängen zu enthalten, wird Kraft wohl im zweiten Wahlgang gewählt, oder schon im ersten, wenn sich ein Abweichler findet.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 12:06 Uhr:   

@Thomas Frings:

Die Frage ist erstmal, ob eine Wahl einfach durch einen Beschluss (bzw. vorallem einen Nichtbeschluss) ersetzt werden kann. Die Wahl ist zudem durchaus separat in der Verfassung geregelt, nur eben nicht ganz eindeutig. Grundsätzlich ist das das selbe Problem wie bei der Wahl der Delegierten zur Bundesversammlung.

Nachdem Details in der Verfassung nicht geregelt sind und die Wahl im zweiten und dritten Wahlgang offensichtlich nicht erfolgreich sein muss, spricht aber wenig dagegen, Neinstimmen per Geschäftsordnung oder ersatzweise auch durch Präsident oder Ältestenrat zuzulassen (auch bei mehreren Vorgeschlagenen). Dass jeder Abgeordnete einen unverwertbaren Stimmzettel produzieren kann, ergibt sich zwangsläufig schon aus der geheimen Wahl. Die Frage bleibt aber immer, in welchen Fällen es sich um "abgegebene Stimmen" handelt.

Im Übrigen ist auch nicht geregelt, ob Vorschläge überhaupt anders als durch Nennung auf dem Stimmzettel zu machen sind bzw. ob derartige Vorschläge zumindest zulässig sind (wie z.B. früher in der Bundesversammlung). Dann stellt sich das Problem mangelnder Auswahl sowieso nicht.

Mit dem freien Mandat gibt es ohnehin keinen Konflikt, soweit jeder einzelne Abgeordnete Alternativvorschläge machen kann. Aber auch sonst kann die Handlungsfreiheit eines einzelnen Abgeordneten durchaus eingeschränkt werden. Insbesondere verpflichtet das Abgeordnetengesetz die Abgeordneten ausgerechnet unter der Überschrift "Schutz der freien Mandatsausübung" zur Teilnahme an Plenarsitzungen und dergleichen.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 12:57 Uhr:   

1.
"freies Mandat" wird hier genauso oft phnatasiereich falsch verstanden wie die Modalitäten zur Wahl, die zwar nicht ausführlich, aber eindeutig in der Verfassung geregelt sind.

Natürlich verstößt weder Franktionszwang, noch Anwesenheitspflicht gegen ein freies Mandat.

Wie man das aber behaupten kann ist schon verwunderlich.

2.
"Nein" Stimmen gibt es auch nicht zur BT,LT oder Kommunalwahl.
Aus guten Grund.

Aber es soll sie bei der MP-Wahl geben, wenn ich euch richtig verstehe.

Was ist, wenn jeder Kandidat mehr "Nein" Stimmmen als "Ja" bekommt?
Keiner gewählt oder was?

Oder wenn einer die meisten "Ja", aber auch die meisten "Nein" Stimmen bekommt?
Sagen wir 90 "Ja" und 90 "Nein"

Ein anderer aber nur eine "Ja" bekommt?
Ist der dann gewählt in der Stichwahl?

Dieses Denkspiel zeigt schon, warum es so nicht funktioniert, selbst wenn es gültige Rechtslage wäre.
Ist es aber nicht.

Denkt bitte über euren Ansatz mal tief nach:
Er kann nicht funktionieren, da er kein eindeutiges Wahlergebnis produziert.

Deshalb ist es so, dass nur Stimmen für EINEN Kandidaten gemacht werden könne, aber nicht mehrere oder auch Stimmen gegen einen Kandidaten.
Sondern nur Stimmen FÜR einen anderen Kandidaten.

Alles klar jetzt?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 14:58 Uhr:   

Bei Kommunalwahlen gibt es teilweise schon Neinstimmen, und erst kürzlich hat es ja auch den Fall bei der Bürgermeisterwahl in Telgte mit mehr Nein- als Jastimmen gegeben, wobei aber die Neinstimmen weniger als 50% der Wähler ausgemacht haben. Soweit die Wähler nicht direkt für eine mangelnde Auswahl verantwortlich gemacht werden können, kann eine wie auch immer geartete Verhinderung der Wahl auch durchaus ihren Sinn haben (das Problem in NRW ist nur, dass das so nicht im Gesetz steht, sondern nur in der Wahlordnung).

Auch bei mehreren Kandidaten gibt es durchaus Möglichkeiten, sinnvoll von Ja- und Neinstimmen Gebrauch zu machen. Insbesondere ist Approval Voting so eine Möglichkeit, für die es sinnvolle Anwendungsfälle gibt. Es muss halt nur geregelt sein, wie die Stimmabgaben ausgewertet werden.

Dass es bei der Ministerpräsidentenwahl in NRW die Möglichkeit zu Neinstimmen geben sollte, hab ich nicht gesagt (ganz im Gegenteil), aber mangels exakter Regelungen in der Verfassung sind sie zumindest eine Möglichkeit der konkreten Ausgestaltung des Wahlverfahrens.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 17:00 Uhr:   

"Auf dem Wahlzettel steht der Kandidat(in)/die Kandidat(in)en, und man kann nur eine(n)wählen.
Es gibt keine "Negativstimmen" bei dieser Wahl."
Das gilt für eine Parlamentswahl. Das ist eine andere Geschichte. Auch eine MP-Wahl ist ein Beschluss des Landtags.

"Da sind sich alle Kommentatoren einig.
Ich habe nachgelesen.
Das folgt nach deren Meinung schon aus dem GG."
Das ist entweder glatt gelogen oder du hast dich im Artikel vertan (siehe oben). In der Kommentarliteratur wird teilweise sogar die Meinung vertreten, die Wahl müsse vom 1. WG an wiederholt werden, wenn es im 3. WG nur einen Bewerber gebe und dieser nicht gewählt werde (also mehr Ja- als Nein-Stimmen bekommt).

"Die Geschäftsordnung des Landtages gilt für die MP-Wahl ausdrücklich nicht."
Unsinn. Sie sagt zur MP-Wahl gar nichts und die GO gilt für jeden Beratungsgegenstand, wobei aber natürlich die Bestimmungen der Verfassung zu beachten sind.

"Was ist, wenn jeder Kandidat mehr "Nein" Stimmmen als "Ja" bekommt?
Keiner gewählt oder was?"
Das Problem kann es gar nicht geben, da es nur Ja- und Nein-Stimmen gibt, wenn es nur einen Bewerber gibt. Sollte es durch die ersten drei Wahlgänge hindurch nur einen Vorgechlagenen geben, wird dieser spätestens in der "Stichwahl" gewählt.

"Ein anderer aber nur eine "Ja" bekommt?
Ist der dann gewählt in der Stichwahl?"
So ist es.

"Dieses Denkspiel zeigt schon, warum es so nicht funktioniert,"
Eine Wahl mit nur einer Stimme wäre auch dann möglich, wenn nur Stimmen für Vorgeschlagene gültig wären, diese Argumentation ist also unlogisch.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Juli 2010 - 17:22 Uhr:   

"Gunhild Böth (Die Linke) ist bei der Wahl zur 4. Vizepräsidentin gescheitert. 78 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen, 15 Enhaltungen. #landtag #nrw" (via spd_fraktion_nw twitter)

Naja war zu erwarten, ich weiß nicht wie ich mich als Abgeordneter verhalten hätte. Die Linke hat in meinen Augen absolut das Recht auf einen Vize, aber diese Dame hätte ich vermutlich auch nicht gewählt. Mal sehen wies weiter geht, angeblich Sitzung unterbrochen.

http://twitter.com/spd_fraktion_nw

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