Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 29. Juni 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2010 » Archiv bis 29. Juni 2010 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Wahlwatcher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. Juni 2010 - 18:48 Uhr:   

LINKE-Politiker Bodo Ramelow positioniert sich eindeutig gegen Gauck: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,703076,00.html
Interessant, da gerade Ramelow immer als potenzieller Gauck-Wähler im 2. oder 3. Wahlgang genannt wurde.
 Link zu diesem Beitrag

Holger81
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. Juni 2010 - 22:57 Uhr:   

@Silencio: Wahrscheinlich, aber ich bezweifle, dass das der Grund war. Köhler hat doch selbst zuvor die Regierung aufgefordert, dem Griechenland-Rettungspaket zuzustimmen...
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. Juni 2010 - 17:11 Uhr:   

@Spannung bis zu Letzt (ZDF-Werbespruch):
Wie groß ist schon die Chance, dass auch nur bis zum 2. Wahlgang gewählt wird, grade wenn die Medien in Aussieht stellen, das würde die Koalition gefährden?
 Link zu diesem Beitrag

Lichtgestalt
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 00:19 Uhr:   

Extreme Rechte für Gauck

Der "rot-grüne" Kandidat Joachim Gauck erhält ganz spezielle Unterstützung:
Vom Volksverhetzer Joachim Siegerist: http://www.konservative.de/?con_id=Cm9Eoc
Und vom Rassisten-Verein PI: http://www.pi-news.net/2010/06/wird-gauck-nominierung-eine-gefahr-fuer-merkel/

Umgekehrt warnt der Leiter des Jerusalemer Simon-Wiesenthal-Centers vor Relativierungen des Holcaust durch den "Bürgerrechtler": http://npd-blog.info/2010/06/21/zuroff-gauck-kritik-200/
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 09:06 Uhr:   

Es ist ja wohl an den Haaren herbeigezogen, Herrn Gauck wegen der Prager Erklärung, welche die Verbrechen des Stalinismus verurteilt, zu kritisieren. Da scheint einigen ganz schön der Arsch auf Grundeis zu gehen.

Die Prager Erklärung wurde u.a. auch von Václav Havel unterzeichnet. Der sollte wohl der Relativierungen des Holocaust als unverdächtig gelten.
 Link zu diesem Beitrag

Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 10:11 Uhr:   

Übermorgen können wir das Thema Gauck getrost wieder vergessen, schließlich wird Christian Wulff morgen zum BP gewählt.

Trotz allem traue ich der FDP doch soviel Selbsterhaltungstrieb zu, daß sie den eigenen Kandidaten wählen wird.
 Link zu diesem Beitrag

mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 11:12 Uhr:   

Die Projektionen, die sich mit Gauck verbinden, sind schon aufschlussreich betreffend die Mediengesellschaft, insbesondere der "Netzgemeinde", die doch außerhalb des Internets weder homogen noch zahlenmäßig relevant wirkt.

Zum Widerpart von Gauck wird hier einerseits "die Stasi", die vollkommen ahistorisch auf heutige Innere-Sicherheits-Politik ausgedehnt wird ("Schäuble = Stasi 2.0" u. ä.), zum anderen die vermeintlich ursprüngliche Kandidatin "Zensursula", deren "Verhinderung" sich dieselbe Klientel heimlich anrechnet: noch ein bisschen Amerika-Touch hinzu ("Präsidentenwahl" statt "Bundespräsidentenwahl" hörte man früher seltener; "Yes we can"-Anspielungen), schon ist der eigentlich eigentlich für die Medien viel zu alte und fromme Ostdeutsche der neue Held der surfenden Jugend.
 Link zu diesem Beitrag

Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 13:36 Uhr:   

mal was ganz anderes:

Siehe hierzu diesen juristischen Blog:
http://advocatusdeorum.wordpress.com/2010/06/27/kohler-und-konfuzius-am-30-6-2010-erlischt-die-brd/

Der Autor schreibt recht amüsant und weitschweifig.
Aber Kern seiner Aussage ist folgendes:

Er meint, ein Bundespräsident DARF nicht zurücktreten.
Denn ein Rücktritt muss man GEGENÜBER jemandem erklären, der zu dessen Annahme berechtigt ist.
So eine Person gebe es im Falle des BuPrä allerdings nicht.
Auch die Verfassung sehe so etwas nicht vor.
(Während im Grundgesetz Rücktritte von Ministern oder Kanzler durchaus geregelt seien).

Einzig geregelt (neben einem Amtsenthebungsverfahren) sei in Art. 57 der Fall der "Verhinderung" des Bundespräsidnenten und die "Vorzeitige Erledigung" des Amtes.
"Vorzeitige Erledigung" sei allerdings lediglich eine vornehme Umschreibung des Todesfalls des Amtsinhabers.
Weder "Verhinderung" noch Todesfall liege hier aber vor.

Kurz und gut: Köhler sei nach wie vor im Amt.
Es sei seine Pflicht, dieses Amt auch weiterhin auszuüben.

Die Bundesversammlung am 30 Juni habe daher gar kein Recht einen Nachfolger zu wählen.

.....

Vielleicht eine etwas spezielle Sichtweise.
Allerdings fand ich sie eigentlich ganz plausibel.
Was ist die Meingung des Forums?
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 13:39 Uhr:   

Würde es nicht Grundrechten widersprechen, wenn man zur Amtsführung bis zum Ende der Amtszeit verpflichtet wäre?
 Link zu diesem Beitrag

Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 14:00 Uhr:   

Natürlich darf ein BuPrä zurücktreten - auch wenn das Grundgesetz dazu nichts sagt. Ein Rücktritt muß schon deshalb möglich sein, weil es praktisch ja schlechterdings nicht vorstellbar wäre, einen BuPrä, der partout nicht mehr will, zur weiteren Amtsführung zu zwingen.

Schwierig ist in der Tat, gegenüber wem der BuPrä seinen Rücktritt erklären kann. Es gibt ja über ihm niemanden mehr. Wenn man es aber so macht wie Köhler und den Rücktritt einfach gegenüber allen in Betracht kommenden Institutionen (Bundesratspräsident, Bundestagspräsident, Bundeskanzlerin, Präsident des Bundesverfassungsgerichts) sowie zugleich gegenüber der Öffentlichkeit, also quasi dem Volk, erklärt, dann dürfte der richtige Adressat darunter sein.
 Link zu diesem Beitrag

Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 14:18 Uhr:   

Wenn man alleine am Buchstaben des Gesetzes haften wollte, so müßte man feststellen, daß schon die Reichtsverfassung von 1871 keinen Rücktritt bzw. keine Abdankung des Kaisers vorsah. Mithin waren die entsprechenden Vorkommnisse im November 1918 ohne rechtliche Relevanz.

Auch bietet die Verfassung von 1871 keine rechtliche Grundlage, aufgrund derer die Nationalversammlung von Weimar eine neue Verfassung hätte erarbeiten dürfen. Mithin waren die Reichspräsidenten Ebert und Hindenburg ohne Legitimation, von Hitler und Dönitz ganz zu schweigen.

Weiter gab es aufgrund der weitergeltenden Verfassung von 1871 keine rechtliche Grundlage für den Parlamentarischen Rat zur Erarbeitung eines Grundgesetzes. Damit mangelt es auch allen Bundespräsidenten von Heuss bis (ab morgen) Wulff an einer rechtlichen Legitimation.

In Wirklichkeit haben wir also immer noch eine Monarchie. An der Staatsspitze steht seit 1994 Seine Majestät Kaiser Georg Friedrich I.
 Link zu diesem Beitrag

Mark Obrembalski
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 14:45 Uhr:   

Zu den Thesen des Herrn Altenhoff nur so viel: Wer für die Defintion eines staatsrechtlichen Begriffs das BGB-Vertragsrecht nicht nur heranzieht (was schon an sich einer Begründung bedürfte), sondern glaubt, er könne dort "in seinem Inhalt und seinen Konsequenzen eindeutig bestimmt" sein, dem ist wohl nicht zu helfen.

@Beobachter:
Die "Buchstaben des Gesetzes" der verschiedenen deutschen Verfassungen sind für die Frage der Legitimation späterer Verfassungen schon deshalb irrelevant, weil ihnen nicht einmal der Versuch des Verfassungsgebers zu entnehmen ist, sich selbst zu binden - ganz abgesehen, dass es mehr als fraglich ist, ob er das überhaupt könnte.
 Link zu diesem Beitrag

mmaneu
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 14:45 Uhr:   

@Beobachter

Halten Sie etwa die Niederlegung der römisch-deutschen Kaiserkrone 1806 durch den guten Kaiser Franz für rechtmäßig? Die hat doch auch der Franzos' erzwungen.
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 15:07 Uhr:   

Wahrscheinlich war irgendwann vor 10.000 Jahren nen Häuptling einer Sippe nicht korrekt bestimmt worden und es ist eh alles hinfällig und der Georg Friedrich erst recht.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 16:06 Uhr:   

@mmaneu:
> Die hat doch auch der Franzos' erzwungen.
Nicht wirklich. Der hat nur dafür gesorgt, daß die Krone uninteressant wurde - aufgegeben hat sie Franz schon durch eigene Entscheidung.
Der Knackpunkt ist aber, daß er es ohne die nötige Zustimmung der Reichstags tat. Deswegen war das Reichsende eindeutig rechtswidrig.

Wobei wir natürlich noch Görds Häuptlingswahl klären müssen, die lag ja vorher ;-)
 Link zu diesem Beitrag

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 17:43 Uhr:   

Können wir auf das Ergebnis des ersten Wahlganges tippen?

Ich tippe auf:

Wulff 625
Gauck 502
Jochimsen 110
Sonstige 3
Enthaltungen 4

Also wird Wulff mit absoluter Mehrheit im ersten Wahlgang gewählt, erhält aber doch nicht alle FDP Stimmen.
Gauck wird die Stimmen von SPD, Grünen, SSW und FW bekommen und Abweichler von FDP und etwas weniger Abweichler von den Linken.

Es wird allerings knapp für Wulff, aber anders als Horst Köhler muss er nicht um jede Stimme zittern.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 18:19 Uhr:   

@Mark Obrembalski:

Wobei erstmal zu klären wäre, wer der "Verfassungsgeber" überhaupt ist. Theorie und Praxis klaffen da bemerkenswert weit auseinander.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 21:05 Uhr:   

Ich gehe auch von einer deutlichen Mehrheit für Wulff im ersten Wahlgang aus. Es werden ihm m.E. max. 10-15 Stimmen im ersten Wahlgang fehlen und er verfügt über 21 Stimmen über der Mehrheit, d.h. er kann auf 20 Stimmen im ersten Wahlgang verzichten.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 21:15 Uhr:   

Zum Procedere der Bundesversammlung der Bericht hier: http://www.faz.net/s/Rub9F8AFB0E023642BAAB29EA1AEF2A9296/Doc~E101F0F6CF55A4DFC97AF6E8B928581D4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Die Vereidigung des neuen Bundespräsidenten findet - laut diesem Artikel - am kommenden Freitag um 13.00 Uhr im Reichstag statt.
 Link zu diesem Beitrag

Korinthenk.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 29. Juni 2010 - 22:22 Uhr:   

@ Florian das Original:

Eine Zulässigkeit des Verzichts auf eine Organstellung scheint doch aber allgemein anerkannt zu sein. Der Rücktritt des BK sowie eines BM sind auch nicht im GG geregelt, aber allgemein anerkannt. Ebenso der Mandatsverzicht eines MdB. Diese Auffassung dürfte wohl unter der WRV ebenfalls zumindest herrschende Meinung gewesen sein. Daher müsste eine Ausnahme für den BP ausdrücklich im GG statuiert sein. Schlecht vorstellbar scheint aber, dass jemand von Rechts wegen gezwungen werden kann, ein Amt gegen seinen Willen auszuüben.

Interessanter finde ich die Frage, ob die Verzichtserklärung zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung nach Art. 58 GG bedarf. Dies würde allerdings bedeuten, dass es dem BK freistünde zu entscheiden, ob der BP auf sein Amt verzichten kann oder nicht. Im Übrigen stellt der Amtsverzicht keinen Akt der präsidialen Exekutivgewalt dar, sondern einen Privatakt des Organwalters. Mithin ist diese Frage zu verneinen.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite