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Archiv bis 02. Juni 2010

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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 13:46 Uhr:   

Angela Merkel sollte sich, gerade als Pastorentocher, bewusst sein, dass man Respekt vor den Toten haben sollte. Über Tote sollte man nur zurückhaltend und sachlich reden. Hans Filbinger war während seiner Zeit als Marinerichter, als "unzuverlässig" eingestuft worden. Man hätte Ewigkeiten Zeit gehabt, um diese Tätigkeit zu hinterfragen. Warum macht man es jezt - nach seinem Tod?

Außerdem ist Angela Merkel unsere Bundeskanzlerin. Sie spricht doch in unseren Namen. Angela Merkel hat doch nicht auf unseriöse, isralische Töne zu achten. Manche dieser Kritiker halten einem, bei einer Kritik an der israelischen Regierung, sofort Judenfeindlichkeit vor.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 14:39 Uhr:   

Soweit ich das der Presse entnehmen konnte hat die Bundeskanzlerin sich nicht weiter über Filbinger geäußert, sondern Herrn Oettinger ermahnt, bei den historischen Tatsachen zu bleiben. Die Debatte wäre nie entstanden, wenn er sich darauf beschränkt hätte, die unumstrittenen Teile des Lebens seines Vorgängers zu würdigen. Kritisiert wird öffentlich der Versuch, Filbinger zu einem Gegner des NS-Regimes umzudeuten, der er einfach nicht war. Und Frau Merkel hat da im Vergleich zu anderen noch sehr moderat reagiert.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 14:45 Uhr:   

Im Übrigen verstehe ich nicht, was der Hinweis auf vermeintlich "unseriöse, israelische Töne" soll. Mir ist nicht bekannt, dass sich ein Repräsentant des Staates Israel irgendwie zu dem Vorfall geäußert hätte. Vielleicht sollte der "Mitdenker" lieber mal seinem Namen Ehre machen und vor dem Schreiben tatsächlich einmal über die Beiträge hier nachdenken.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 15:09 Uhr:   

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hatte sich geäußert. Meines erachtens war diese Äußerung sachlich falsch. Hans Filbinger hatte eine Position in einer Diktatur inne. Dies macht ihn noch lange nicht zum Ideologen. Frage: Ist Lothar de Maiziere für Dich ein Sozialist?
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 15:21 Uhr:   

@Mitdenker
Also wenn Sie das, was der Zentralrat der Juden sagt, als "unseriöse, isra[e]lische Töne" bezeichnen, möchte ich nicht wissen, was genau Sie zu Ihrem seltsamen Filbinger-Nachruf von Mittwochmorgen getrieben hat.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 15:52 Uhr:   

Milde ausgedrückt erscheint es auch mir ziemlich weit hergeholt, in diesem Zusammenhang von "unseriösen israelischen Tönen" zu sprechen. Der Zentralrat der Juden ist meines Wissens eine rein deutsche Organisation - es sei denn, es sollte wieder einmal die Gleichsetzung "Jude = Israel" herhalten müssen. Im übrigen sollte man den Mitgliedern des Zentralrates der Juden auch zugute halten, dass sie aus ihrer, auch durch die jüngere deutsche Geschichte bedingten, Haltung heraus gehandelt haben, genauso wie auch ein Filbinger zu Lebzeiten aus seiner Haltung heraus, selbst wenn man persönlich die eine oder die andere Haltung oder auch beide für unsachlich und überzogen halten sollte. Wer in einer öffentlichen Funktion steht, und sei es nur die eines Mitgliedes der Bundesversammlung, wenn denn diese Funktion wirklich so unwichtig sein sollte, muss mit Kritik rechnen und leben können, auch und gerade mit unsachlicher oder überzogener. Das gehört zu einer freiheitlichen Demokratie, in der einem das Denken nicht vorgeschrieben wird.
Im übrigen kann ich mir auch vorstellen, dass nicht nur Mitglieder des Zentralrates der Juden, sondern auch zahlreiche andere Leute innerhalb und auch ausserhalb Deutschlands die Sache Filbinger ziemlich ähnlich sehen dürften.
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Mitdenker (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 16:55 Uhr:   

Der Zentralrat der Juden ist im Allgemeinem eine zurückhaltende Institution. Bei anderen Gelegenheiten schlägt er über die Stränge. Ich verstehe nicht, wieso man die Kritik aus jüdisch-israelischen Kreisen, überhaupt zum Gegenstand einer Debatte, über eine Grabrede machen kann.

Ja, 93 Jahre sind ein stolzes Alter. Das darf man erwähnen. Ich selbst bin 23 Jahre alt und Student. Ich wäre nie auf die gekommen, einem verstorbenen, früheren Politiker aus Baden-Württemberg vorzuwerfen, er habe die Studentenselbstverwaltung ignoriert.
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AeD (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 17:01 Uhr:   

@Mitdenker
Der "Zentralrat der Juden" heißt zwar "Zentralrat der Juden in Deutschland" ist aber eigentlich der "Zentralrat der deutschen Juden". Das hat mit Israel nicht viel zu tun.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 17:10 Uhr:   

@Mitdenker

("Ich verstehe nicht, wieso man die Kritik aus jüdisch-israelischen Kreisen, überhaupt zum Gegenstand einer Debatte, über eine Grabrede machen kann.")

Ehe Sie etwas zu verstehen versuchen, müssen sie prüfen, ob es überhaupt so ist.
In diesem Fall ist es nämlich gar nicht so, wie Sie im Nebensatz unterstellen. Die Debatte wird nicht deswegen geführt, weil der Zentralrat sich geäußert hat.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 17:10 Uhr:   

"Man hätte Ewigkeiten Zeit gehabt, um diese Tätigkeit zu hinterfragen. Warum macht man es jetzt - nach seinem Tod? " (Mitdenker) - sie ist zu seinen Lebzeiten kräftig hinterfragt worden und hat zu seinem Rücktritt geführt.

"Die Debatte wäre nie entstanden, wenn er sich darauf beschränkt hätte, die unumstrittenen Teile des Lebens seines Vorgängers zu würdigen." Tim Spier) - Genau. Bei Jahrzehnten Tätigkeit als Ministerpräsident hätte sich gerade für seinen Nachnachfolger sicher auch anderer Redeinhalt gefunden. Filbinger selbst hatte diese Zeit ja gerade eher verschweigen wollen (das war ja ein Teil seines Problems) - da wäre es vielleicht bei einer Grabrede vor Freunden und Familie auch angemessen und akzeptabel gewesen, diesem lebenslangen Streben ausnahmsweise einmal zu folgen.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 17:13 Uhr:   

@Good Entity
Nachnachnachfolger muss es heißen.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 17:17 Uhr:   

@mma

Stimmt. Ist zwar ein eher makabres Thema, aber da hatte wohl der Teufel seine Hand im Spiel ...
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 19:29 Uhr:   

Im übrigen ist ein Todesfall kein Maulkorb. Pietät, was immer man darunter verstehen will, bedeutet nicht, dass Verstorbene nicht auch kritisch beurteilt werden können und dürfen. Ich kann mir beispielsweise schwer vorstellen, wie man einen nur positiven und ehrenden Nachruf auf einen im Gefecht mit der Polizei gefallenen mehrfachen Bankräuber, Räuber, Einbrecher und Mörder halten soll. Damit will ich noch nicht einmal unterstellen, dass es in einem solchen Fall nicht auch den einen oder andern eher positiv zu bewertenden Charakterzug gebe, aber insgesamt dürfte es doch ziemlich schwer fallen, das überwiegende Negative aus einem solchen Lebenslauf einfach auszuklammern.
Es braucht aber nicht gerade ein Schwerkrimineller zu sein, auch bei andern Personen fällt es bisweilen schwer, sie einfach nur positiv zu würdigen. Bei aller Pietät sollte zudem auch stets das Gebot der Wahrheit mit ihren Unter-Tugenden der Aufrichtigkeit und der Redlichkeit gewahrt bleiben.
Die Wissenschaft (z. B. die Historiographie) und die öffentliche Meinung bindet das Gebot der Pietät ohnehin nicht oder nur am Rande, indem man das unvermeidlich zu Sagende wenigstens so sanft als möglich auszusprechen hat und nicht ungebührlich in den Vordergrund stellt.
Die Wissenschaft darf sich von persönlicher Rücksichtnahme ohnehin nicht leiten lassen. So kann die Bilanz eines langjährigen Akteurs der Politik in der künftigen Geschichtsschreibung nicht nur so ausfallen, dass einfach die (echten oder bloss vermeintlichen) Fortschritte und positiven Punkte erwähnt werden, sondern es muss auch darauf eingegangen werden, was vielleicht vernachlässigt wurde, was möglicherweise ein Rückschritt war usw.
Die öffentliche Meinung kann durchaus auch einmal lauten: "Uff! Gott sei Dank, dass wir ihn endlich los sind!" Die Steuerzahler beispielsweise werden unter einem in langjähriger Einparteienherrschaft herangezogenem Schuldenberg noch länger stöhnen, als die durchschnittliche Dauer eines Nachrufs währt.
Daher meine ich, dass es durchaus nicht nur bösem Willen und schlechtem Geschmack entspringt, auch über Tote nicht bloss Positives zu sagen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 09:21 Uhr:   

@Philipp:
> Im übrigen ist ein Todesfall kein Maulkorb.
Völlig richtig - kommt aber auch auf den Kontext an.
Für unbeteiligte Dritte (wie uns hier) ist der Todesfall eigentlich fast keine Einschränkung, da darf weiter diskutiert werden wie vorher.

Bei der Trauerfeier in Anwesenheit der Hinterbliebenen dagegen sieht das schon ganz anders aus. Am offenen Grab wird der Pfarrer selbst über den "mehrfachen Bankräuber, Räuber, Einbrecher und Mörder" noch irgendetwas Positives finden.

Umgekehrt wäre Oettinger natürlich gut beraten gewesen, über bestimmte Aspekte lieber ganz zu schweigen.
Offenbar hatte er das Gefühl, bei Filbinger wäre noch eine "Wiedergutmachung" angebracht, weil es ja tatsächlich so war, daß die CDU ihn damals zum Rücktritt gedrängt hat, und sich anschließend herausstellte, daß viele gegen ihn erhobene Vorwürfe schlicht falsch waren.

Bis heute ist die CDU Ba-Wü davon überzeugt, Filbinger wäre ausschließlich Opfer eine StaSi-Kampagne gewesen.

Was im Kern richtig ist: Filbinger war nachgewiesen nicht der sadistische Horror-Nazi, zu dem ihn Hochhuth und Co. machen wollten.

Aber einige Vorwürfe stimmten halt doch, er war eben auch nicht die Unschuld vom Lande, die zeitlebens demokratisches Vorbild war.

Im Prinzip repräsentiert Filbinger das typische "Grau" des Mitläufers, wie bei vielen Millionen anderen Deutschen auch.
Er war nicht so "schwarz", daß der Rücktritt wirklich gerechtfertigt gewesen wäre, und nicht so "weiß", daß diese Grabrede angemessen gewesen wäre.

Zwischentöne haben aber in so einer emotionsgeladenen und politisch brisanten Debatte keine Chance.
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Fenech (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 14:02 Uhr:   

@Arnemann
"Im Prinzip repräsentiert Filbinger das typische "Grau" des Mitläufers, wie bei vielen Millionen anderen Deutschen auch.
Er war nicht so "schwarz", daß der Rücktritt wirklich gerechtfertigt gewesen wäre, und nicht so "weiß", daß diese Grabrede angemessen gewesen wäre. "

Was muss ein Politiker denn dann verbrechen, damit ein Rücktritt gerechtfertigt ist???

Filbinger war nicht nur Mitläufer, sondern er hat in seiner Funktion als Richter den NS-Staat mitgetragen und unterstützt.
Zumindest in einem Fall hat er als Chefankläger dazu beigetragen, dass ein junger Deserteur zum Tode verurteilt wurde. Dank Filbinger konnte dieser Mann nie "stolze 93 Jahre" , sondern nicht mal 23 Jahre alt werden.
Zudem hat Filbinger sein damaliges Handeln noch verteidigt mit dem Satz " Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein".
Ein Mann mit einer solchen undemokratischen, menschenverachtenden Einstellung kann nicht Ministerpresident sein. Sein Rücktritt war zwingend nötig.
Andere Politiker mussten schon aus ganz anderen Gründen gehen, zB weil sie mit Freundin im Pool plantschten( Scharping).

Ich verstehe schon nicht, wieso ein solcher Mann überhaupt noch ein solches Staatsbegräbnis bekommt.

Und wenn Herr Oettinger weiter so die Geschichte verdreht und Mitläufertum als Widerstand hinbiegt,schadet er dem deutschen Ruf im Ausland und ist auch nicht mehr tragbar.
Zum Glück hat Merkel angemessen auf seine Rede reagiert.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 15:34 Uhr:   

@Fenech:
> hat in seiner Funktion als Richter den NS-Staat
> mitgetragen und unterstützt.
Nun ja, so ziemlich jeder, der nicht direkt im Widerstand war, hat irgendwie den NS-Staat gestützt - von Finanzbeamten bis zum Arbeiter in irgendeiner Branche.

Die Forderung, sich da komplett rauszuziehen und offen zu opponieren, halte ich für überzogen.
Beim "Mitlaufen" ist halt die Frage, ob man vorhandene Spielräume zugunsten des Regimes nutzt oder eher in die Gegenrichtung.

Es ist sehr umstritten, ob Filbinger als Ankläger im Fall Gröger nennenswert Entscheidungs-Spielraum hatte.
Umgekehrt ist aber m. W. unstrittig, daß er in anderen Verfahren den Angeklagten mit großen persönlichem Einsatz geholfen hat.

Macht für mich zusammen nicht die Bilanz eines überzeugten Nazis ...

> Zudem hat Filbinger sein damaliges Handeln
> noch verteidigt mit dem Satz " Was damals
> rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein".
Was sich auf die Militärjustiz bezog, nicht auf das NS-Recht.
Dieses Zitat ist formaljuristisch, je nach Kontext vielleicht auch unsensibel, aber nicht menschenverachtend.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 16:01 Uhr:   

"Was sich auf die Militärjustiz bezog, nicht auf das NS-Recht."

Die hat doch aber NS-(Militärstraf-)Recht angewandt; was soll also diese Differenzierung?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 16. April 2007 - 17:01 Uhr:   

@mma:
Es gab halt die "normalen" Straftatbestände wie Fahnenflucht oder Befehlsverweigerung. Die eigentlich in jeder Armee bestraft werden, auch z. B. heute in der Bundeswehr.

Und es gab nur in der NS-Zeit Sonderartikel wg. "Wehrkraftzersetzung", und in Bezug darauf wurden einige Unrechts-Urteile gefällt. Aber eben nicht von Filbinger, der hatte nur ganz klassische Fälle, die wären einen Weltkrieg vorher genauso verhandelt worden (oder in der demokratischen Weimarer Republik, wenn die einen Krieg geführt hätte).
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mma
Veröffentlicht am Dienstag, 17. April 2007 - 11:40 Uhr:   

Wir müssen das ja hier nicht weiterdiskutieren, aber die Worte "einige Unrechts-Urteile" kann man so nicht stehen lassen.

Aus Wikipedia:
"Mit der Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) wurde der Begriff „Wehrkraftzersetzung“ juristisch gefestigt und eine Voraussetzung für die Kriminalisierung von Kritik und Dissens gegen die NS-Regierung geschaffen. Die am 17. August 1938 erlassene KSSVO ...
Die Einführung der KSSVO läutete eine neue Stufe der Verfolgung politischer Gegner der Nationalsozialisten ein, der viele Tausend zum Opfer fielen. Bis zum 30. Juni 1944 sind laut Wehrmachtkriminalstatistik 14.262 Verurteilungen wegen Wehrkraftzersetzung ergangen ..."
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Markus Richter
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2010 - 06:14 Uhr:   

Der Aufsatz von Günther Gillesen beseitigt alle Unklarheiten im Falle Filbinger.

http://www.kas.de/db_files/dokumente/die_politische_meinung/7_dokument_dok_pdf_3181_1.pdf

Man hat ihm wirklich Unrecht getan, soviel steht fest.

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