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Archiv bis 26. Juni 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2010 » Archiv bis 26. Juni 2010 « Zurück Weiter »

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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2010 - 20:09 Uhr:   

Das BVerG hat sie als klar verfassngswidrig eingestuft. Vergessen?

Dabei hatte sie nur die Mehrheit im BT im Blick , und hat jeden Effekt auf die BP-Wahl nicht berücksichtigt. Deshalb das bisherige Wahlgesetzt nicht sofort gekippt.

Jetzt könnte das erste Mal ein Fall eintreten, in dem die Mehrheit in einem Verfasungsorgan NICHT durch das Volk,sondern durch das Wahlrecht bestimmt wird, was ein sehr grober Verstoß gegen die Verfassung ist, m.E. ist dadurch sogar die Wahl selbst dann ungültig ist, oder sie darf nicht mit einem BT und einer BV mit diesem Wahlrecht stattfinden.
Dazu kommt, dass auch das in S-W durch Überhangmandate eine Mehrhetit entgegen dem Wählerwillen zustande kam.
Das ist , wie ich finde, so sehr gegen das Gebot, dass ALLEIN der Willen des Volkes entscheidet, das hier auch die S-W Wahl letzlich ungültig sein MUSS.

Sonst kann man den Volkeswillen nämlich gleich aus der Verfasung streichen!

Dazu steht 2011 eine Entscheidung an.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2010 - 20:41 Uhr:   

Die Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger. Und die Mehrheit in der Bundesversammlung wird ohnehin nicht aufgrund einer Mehrheit im Volk bestimmt, auch wenn sie indirekt durch das Volk legitimiert ist (was man von Überhangmandaten ebenso behaupten kann).

Im Übrigen tritt es ständig auf, dass Mehrheiten nicht richtig abgebildet werden, nämlich durch die momentane Ausgestaltung der Sperrklausel.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2010 - 21:25 Uhr:   

@Ingo Zachos
Nein. Das BVerfG hat die Überhangmandate niemald als verfassungswidrig eingestuft. Das aktuelle Bundestagswahlrecht ist wegen des negativen Stimmgewichts verfassungswidrig. Ratinger Linke ist da mit Sicherheit mehr Experte als ich.
Schauen Sie sich doch auf dieser Seite mal um, da finden sie den artiekl zum BVG-Entscheid mit Sicherheit.

Außerdem für die BuVer 2010 spielt das alles keine Rolle: das BVerfG hat klar gesagt, dass das aktuelle, verfassungswidrige Wahlrecht auch auf die BTW 2009 noch angewandt werden durfte.
Die Zusammensetzung der BuVer ist nur die Folge davon.

Wenn ich mich nicht sehr irre, wird es -zumindest diesbezüglivh - keine aussichtsreiche Klage gegen die BuPrä-wahl geben.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2010 - 21:57 Uhr:   

Überhangmandate sind nicht verfassungswidrig und die Zusammensetzung der BV ist juristisch nicht angreifbar. Als verfassungswidrig wurde allein der Sonderfall des negativen Stimmgewicht eingestuft, doch auch diese Regelung darf noch bis Mitte 2011 angewandt werden - also z. B. dann, wenn bis dahin eine vorgezogene Neuwahl erfolgen sollte.

Man darf inzwischen - wenn auch sehr theoretisch - selbst mit diesem Fall rechnen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 18. Juni 2010 - 22:59 Uhr:   

Ob die Überhangmandate verfassungswidrig sind, ist eine andere Frage. Das Bundesverfassungsgericht hat das bloß bisher nicht festgestellt (wegen Patt im zweiten Senat und zuletzt wegen Erledigung durch die kommende Wahlrechtsreform).

Falls tatsächlich getrennte Wahlgebiete kommen und Überhang unkompensiert bleibt oder eine landesinterne Kompensation durch Reduzierung des Kontingents der anderen Parteien kommt, wie es die Aussage von Krings "Wir wollen föderale Ausgewogenheit herstellen" nahelegt, stellt sich die Überhangfrage tatsächlich anders.

Wenn der Länderproporz über den Parteienproporz erhoben wird, § 1 BWG entsprechend angepasst wird und das Bundesverfassungsgericht seinem Argument der Systemkonformität treu bleibt, dann wäre die landesinterne Kompensation (mit entsprechend verstärkter Verzerrung gegenüber einer Verhältniswahl) wohl nicht zu beanstanden; Überhangmandate ähnlich den jetzigen verzerren aber den Länderproporz noch stärker als den Parteienproporz, so dass das schon ähnliche Kriterien wie die von 1997 überschreiten dürfte.

Interessant ist die Frage, ob eine eventuelle Bundestagswahl in der zweiten Jahreshälfte 2011 oder 2012 noch nach altem Wahlrecht stattfinden dürfte. Falls es größere Änderungen gäbe, wäre ja leicht eine Vorlaufzeit von einem Jahr oder mehr nötig. Die Formulierung "Der Gesetzgeber hat den verfassungswidrigen Zustand aber spätestens bis zum 30. Juni 2011 zu beheben" ist da nicht ganz eindeutig.
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WM-Fritz
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 19. Juni 2010 - 11:05 Uhr:   

Letztlich hilft nur GG-Überarbeitung (provisor. Charakter stets betont, allein durch Wiedervereinigung erledigt?) und Mehrheitswahlrecht, einst von Wehner hinausgezögert und letztlich verhindert. Der Schwanz der Kleinen wackelt seit Jahrzehnten mit dem naturgesetzlichen schwarz-roten Hund. fritzwn@t-online
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 19. Juni 2010 - 16:40 Uhr:   

@WM-Fritz
"Letztlich hilft nur GG-Überarbeitung (provisor. Charakter stets betont, allein durch Wiedervereinigung erledigt?) und Mehrheitswahlrecht, einst von Wehner hinausgezögert und letztlich verhindert."

Wo sehen Sie die Vorteile des Mehrheitswahlrechts?
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 18:06 Uhr:   

Heute 19:20 ZDF, ein Wolff-Interview. Für diejenigen, die sich noch dafür interessieren.
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 18:19 Uhr:   

... ein Wolff-Interview

Was, noch ein Kandidat?

SCNR
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 19:22 Uhr:   

@AeD:

Es fehlt einfach eine der Übersichtstabellen von Mitdenker mit Lebenslauf und sonstigen Daten der Kandidaten und möglichst gleich aller Mitglieder der Bundesversammlung samt etwaigem Migrationshintergrund, religiöser und sonstiger Orientierung ... (;-))
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 21:27 Uhr:   

Wolff:

Ja, es müsste Wulff heißen, das tut aber nichts zur Sachen, jeder vertippt sich mal.
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Wahlwatcher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 22:59 Uhr:   

Zum Thema Fraktionszwang:
Es ist immer wieder amüsierend, wenn irgendwelche Fraktionsgeschäftsführer sich generös hinstellen und den Fraktionszwang "diesmal aufheben".
Laut GG hat es einen - wie auch immer gearteten - Fraktionszwang nicht zu geben. Die Gewissensfreiheit des/der Abgeordneten gilt immer - auch z.B. bei der Novellierung des Vereinsförderungsgesetzes oder der Anhebung der Hundesteuer.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 23:22 Uhr:   

@Wahlwatcher
Nat�rlich gibt es formal keinen Fraktionszwang. Es hat sich aber etabliert, dass Fraktionen geschlossen abstimmen. I.d.R. erwartet das "Wahlvolk" dies auch.


Die Gewissensfreiheit des/der Abgeordneten gilt immer - auch z.B. bei der Novellierung des Vereinsf�rderungsgesetzes oder der Anhebung der Hundesteuer."
Gerade beim brisanten Thema "Hundesteuer" spielt das Gewissen des Abgeordneten nat�rlich eine wesentliche Rolle.
Siehe auch: Demo gegen Hundesteuer-Erh�hung in Magdeburg
http://www.youtube.com/watch?v=Ul8ZS68D4b0
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 23:38 Uhr:   

Es ist der Fraktionszwang eben kein Zwang, sondern eine freiwillige Leistung, die der Abgordnete durchaus willig leistet. Gerade deshalb funktioniert er auch so gut.

So wie es auch mit dem Ausdruck "eheliche Pflichten" ist.
Fraktionszwang ist somit ein guter Kandidat für das Unwort des letzten Jahrhunderts.
Es sit kein Zwang, sondern eher eine Gunstbezeugung.
Auch im Stadion herrscht ja kein "Anfuereungszwang".
Trotzdem bleibt man bei la ola nicht sitzen,
Man WILL eben GERNE mitmachen und findet das auch als angenehm.

Die Politiker empfinden den Fraktionszwang auch meist eher als Ehre, die sie ihrer Partei erweisen können.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 21. Juni 2010 - 23:54 Uhr:   

Politikwissenschaftler sprechen auch eher von „Fraktionsdisziplin“.
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2010 - 01:04 Uhr:   

Hui hui...also die Fraktions"disziplin" mit der La Ola-Welle zu vergleichen...naja, naja...

"Die Politiker empfinden den Fraktionszwang auch meist eher als Ehre, die sie ihrer Partei erweisen können."

Mag sein, ich würde es eher als zu faul zum eigenständigen Denken sehen. Die meisten Abgeordneten heben im Bundestag die Hände zur Zustimmung von Gesetzen und kennen meist deren Inhalt nicht mal. Nun gut, bei der Fülle wäre das vielleicht zu viel erwartet. Aber bei solchen Dingen wie Griechenland-Hilfe, wo es "ohne Alternative" heißt, da schrillen sämtliche Alarmglocken. Und Merkels Soldaten haben in den letzten Monaten für meinen Geschmack viel zu häufig "alternativlose" Gesetze durchboxen wollen oder andere Dinge als "alternativlos" bezeichnet - getreu dem Motto: Haltet die Klappe und stimmt einfach ab. So hätte es Merkel natürlich auch bei der BV. Und wenn man Wulff in Interviews reden hört...welche Qualitäten hat er???? Ich hab bisher keine erkannt, noch nicht mal gute Reden oder Statements hat er abgegeben. Ach ja, stimmt, konservativ und Merkels Rivale - das sind wohl die Qualis. Je öfter ich den im TV sehe, umso mehr gelange ich zur Überzeugung: Er passt gut in die Merkel-Truppe: ein Abnicker, farblos, ideenlos ohne jede erkennbare Emotion und Motivation.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2010 - 15:38 Uhr:   

ein Abnicker, farblos, ideenlos ohne jede erkennbare Emotion und Motivation.

Wenn das die Antikriterien für einen Bundespräsidenten sind, wären wir eindeutig wieder bei Stefan Raab als geeignetstem Kandidaten für die Köhler-Nachfolge.
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 22. Juni 2010 - 19:06 Uhr:   

"Wenn das die Antikriterien für einen Bundespräsidenten sind, wären wir eindeutig wieder bei Stefan Raab als geeignetstem Kandidaten für die Köhler-Nachfolge."

Tja, das wäre mir ehrlich gesagt fast lieber als eine Kungelei von 3 Leuten, die dann einem einen Typen vor die Nase setzen, dem gefälligst alle zuzustimmen haben und die Klappe halten sollen, nur um den Parteifrieden von ein paar Leuten zu befriedigen. Wenn das die Kriterien sein sollen, dann muss ich herzhaft lachen, welches Verständnis Sie eigentlich haben.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 25. Juni 2010 - 22:39 Uhr:   

Der (voraussichtliche) Terminplan der Bundesversammlung ist veröffentlicht: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/weitereaufgaben/bundesversammlung/ablauf_14_bundesversammlung.html
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 26. Juni 2010 - 12:12 Uhr:   

Würde es am Ansehen Köhlers eigentlich etwas ändern, wenn sich herausstellen würde, dass nicht die Kritik um die Worte über den Afghanistan-Einsatz als Rücktrittsgrund angegeben wird, sondern der Druck der Bundesregierung auf Köhler, das "Hilfspaket" zur Eurokrise zu unterzeichnen?
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,702722,00.html

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