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Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 05. März 2010 - 13:22 Uhr: | |
Die Reform ist schon vor dem Volksbegehren beschlossen worden. Die momentanen Änderungen bedeuten ja eher eine teilweise Rücknahme der Reform, um der Initiative entgegenzukommen. Eine der beiden Forderungen (Elternwahlrecht) wird damit vorweg erfüllt. Natürlich hat das vor allem taktische Gründe, um sich die Zustimmung der SPD-affinen Wähler zu sichern, aber legitim und sinnvoll ist die Reduzierung der Entscheidung auf den Hauptstreitpunkt meines Erachtens schon. Dass absehbar nicht mehrheitsfähige Beschlüsse vor Volks- bzw. Bürgerentscheiden abgeschwächt werden oder ein Kompromissvorschlag (bei positiven Begehren) vorgelegt wird, ist allgemein üblich. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 10:59 Uhr: | |
"Die Reform ist schon vor dem Volksbegehren beschlossen worden. Die momentanen Änderungen bedeuten ja eher eine teilweise Rücknahme der Reform, um der Initiative entgegenzukommen." Womit aus Sicht der Befürworter der Reform die Gefahr besteht, daß die Mehrheit trotzdem für das Volksbegehren stimmt und dann stehen sie erst recht dumm da. Ohne eine Veränderung könnte man ja behaupten, "Wir wollen lernen" habe nur wegen des Elternwahlrechts Erfolg gehabt. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 13:55 Uhr: | |
Ob eine Regierung nach einem gegen ihren Willen erfolgreichen Volksentscheid dumm dasteht, hängt vor allem davon ab, wie sie davor und danach damit umgeht. Grundsätzliche Kompromissbereitschaft, ohne aber die eigenen Überzeugungen ganz aufzugeben, ist kein Zeichen von Schwäche. Dass sich eine Regierung ab und zu trotzdem nicht durchsetzen kann, sollte der Normalfall sein. Beim Elternwahlrecht ist die Initiative noch nicht zufrieden. Eigentlich will sie ja das Leistungsprinzip bis zum Abitur ganz aufheben, während es nach momentaner Rechtslage nur für 1 Jahr ausgesetzt ist (zuvor 2). Wobei dem Wortlaut der Initiative wohl auch schon mit einigen Wochen Probezeit genügt wäre. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 15:50 Uhr: | |
"Grundsätzliche Kompromissbereitschaft, ohne aber die eigenen Überzeugungen ganz aufzugeben, ist kein Zeichen von Schwäche." Darum geht es gar nicht, sondern darum, ob der Senat taktisch schlau reagiert. Denn wird die Reform offensichtlich nicht nur wegen des Punktes Elternwahlrecht abgelehnt, sondern die Reform von den Bürgern mehrheitlich komplett (also insbesondere einschließlich "längeres gemeinsames Lernen") nicht gewollt, dann ist das natürlich eine größere Niederlage und vor allem ist es dann schwieriger, später noch einmal einen Vorstoß in ähnliche Richtung zu unternehmen. Wichtig ist natürlich auch, wie groß die Mehrheit ist. Stimmen 51% für den Volksentscheid, dürfte es bald einen neuen Anlauf zu einer linken Reform des Schulsystems geben. Bekommt der Senat dagegen eine richtige Klatsche mit über zwei Dritteln Ja-Stimmen, dann wird sich so schnell kein Senat mehr an eine große Reform wagen. Dass das teilweise Nachgeben "Wir wollen lernen" deutlich den Wind aus den Segeln nimmt, ist zumindest fraglich. "Eigentlich will sie ja das Leistungsprinzip bis zum Abitur ganz aufheben," Nein. Dass im Prinzip jeder Zugang zum Gymnasium hat, bedeutet noch lange nicht, dass jeder auch die Chance hat, bis Klasse 12 zu kommen. Nebenbei hatte Goetsch keineswegs vor, den Zugang zum Gymnasium nur an der Leistung zu orientieren. Für die Entscheidung für die weiterführende Schule sollten drei "Elemente" entscheidend sein, nämlich erstens Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch, zweitens "valide Kompetenzfeststellungsverfahren" in den genannten Fächern und drittens "Einschätzungen der Lehrerinnen und Lehrer, in Bezug auf überfachliche und soziale Kompetenzen". http://www.hamburg.de/contentblob/1131284/data/rahmenkonzept.pdf (Seite 17f.) Was mit dem Wischiwaschikriterium "überfachliche und soziale Kompetenzen" erreicht werden sollte, liegt auf der Hand. Haben die guten Schüler, die leistungsmäßig fürs Gymnasium geeignet sind, nicht die von der Politik gewollte soziale Zusammensetzung, wird die Schulbehörde auf die Lehrer Druck ausüben, um mit Hilfe der "überfachlichen und sozialen Kompetenzen" die Zusammensetzung der Gymnasiasten im von der Politik gewollten Weise hinzubekommen. In die Richtung deutet auch, dass bei Schülern mit "Migrationshintergrund" Leistungen im muttersprachlichen Unterricht beim ersten Element berücksichtigt werden können - de facto wäre das natürlich eine Türken-Bevorzugungsklausel. Obendrein lässt das Rahmenkonzept völlig offen, wie diese drei Elemente gewichtet werden sollen. Damit wäre dann sehr viel Raum für politische Steuerung gewesen. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 18:19 Uhr: | |
Ob das Vorgehen schlau ist, hängt davon ab, wie man die Chancen einschätzt. Das Ziel ist natürlich, dass die Initiative verliert. Und jedenfalls wird ein Sieg der Initiative nach den Zugeständnissen knapper ausfallen. Nach 10 Jahren wird das genaue Ergebnis keine Rolle mehr spielen, und vorher wird die GAL keine Mehrheit dafür finden, selbst wenn ein Ignorieren des Entscheids zur Parteilinie werden sollte. Falls sich vorher unabweisbarer Handlungsbedarf ergibt (weil z.B. die Stadtteilschule die neue Restschule wird), wird der Entscheid auch egal sein. Ein strikt verstandenes Elternwahlrecht schließt durchaus die Entscheidung über das Vorrücken mit ein. Die Initiative scheint sich da nicht klar zu positionieren, aber das Ziel ist schon erkennbar: Klare, leicht verständliche klassische Zeugnisnoten als Entscheidungsgrundlage; Letztentscheidung bei den Eltern (wobei es im klassischen deutschen Schulsystem nicht ganz falsch ist, dass die Beurteilung der Eltern valider ist als die der Schule, weil auch die individuelle Förderung der Schüler praktisch nur durch die Eltern geleistet wird). Die "validen Kompetenzfeststellungsverfahren" sind im Prinzip nichts Anderes als was früher die Übertrittsprüfungen waren, wenn auch wohl in anderer Form. Die "überfachlichen und sozialen Kompetenzen" sind in der Tat an sich unklar, aber die beiden genannten Beispiele (Lernstrategien und Selbstwirksamkeitserwartung) machen schon klar, dass die zu erwartenden Leistungen unter den Bedingungen eines Gymnasiums gemeint sind, wofür außerdem "standardisierte Instrumente" eingesetzt werden sollten. Anderes würde auch der seinerzeitigen Fassung des Schulgesetz widersprechen, nach der der Schüler "eine erfolgreiche Mitarbeit erwarten lassen" hat müssen (was nunmehr (etwas strenger formuliert) für den Wechsel von der 7. in die 8. Klasse gilt). Die Bevorzugung von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache ist ausgesprochen mäßig. In Bayern können z.B. seit Langem die Deutschleistungen komplett und ersatzlos unberücksichtigt bleiben, solang der Schüler dem Unterricht folgen kann. |

Martin Dauser
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 19:58 Uhr: | |
"In Bayern können z.B. seit Langem die Deutschleistungen komplett und ersatzlos unberücksichtigt bleiben, solang der Schüler dem Unterricht folgen kann." Das ist so nicht nicht richtig. Stattdessen gilt nach Gymnasialer Schulordnung §62(3) Bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache, die keinen eigenständigen Deutschunterricht erhalten, und bei Aussiedlerschülerinnen und -schülern sind in den ersten beiden Jahren des Schulbesuchs in der Bundesrepublik Deutschland unzureichende Leistungen im Fach Deutsch in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 bei der Entscheidung über das Vorrücken nicht zu berücksichtigen. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 06. März 2010 - 20:26 Uhr: | |
Es ist um den Übertritt gegangen. Und da gilt nach § 29 Abs. 5 (ab nächstem Schuljahr Abs. 6) Satz 1 Volksschulordnung: "Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschülerinnen und Aussiedlerschüler, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen." Wenn in den beiden anderen Fächern der für das Gymnasium notwendige Schnitt von 2,33 erreicht worden ist, ist also auch eine 6 in Deutsch kein Hinderungsgrund. |

Hausgast Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 08. März 2010 - 11:47 Uhr: | |
Eine 6 in Deutsch wäre aber ein Hindernis für ein Vorrücken. Der Schüler oder die Schülerin hätte dann unter Umständen die Übertrittserlaubnis, gleichzeitig aber "das Klassenziel nicht erreicht". Also nochmal zurück in die 4. Klasse. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 08. März 2010 - 12:49 Uhr: | |
Abgesehn davon, ob beim Übertritt Vorrückbestimmungen überhaupt relevant sind, ist eine einzelne 6 an der Grundschule in Bayern regelmäßig kein Hinderungsgrund. Tatsächlich ist aber die Ausnahmeregelung für Schüler nichtdeutscher Muttersprache in der von @Thomas Frings gemeinten Hinsicht irrelevant, weil sie auf alteingesessene Türken nie zutrifft. Die haben ja ab der 1. Klasse eine deutsche Grundschule besucht, und wenn es türkischsprachige Grundschulen gäbe (griechischsprachige gibt es), würde die Ausnahme nur bei einem zwischenzeitlichen Wechsel auf eine deutsche Grundschule gelten, nicht bei direktem Übertritt (wo mangels staatlicher Anerkennung stets Probeunterricht notwendig ist). |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 08. März 2010 - 15:33 Uhr: | |
@Ratinger Linke: > Die Reform ist schon vor dem Volksbegehren > beschlossen worden. Natürlich - sonst hätte es das Volksbegehren als Reaktion ja gar nicht gegeben. > Die momentanen Änderungen bedeuten ja eher > eine teilweise Rücknahme der Reform, um der > Initiative entgegenzukommen. Jein. Wenn die Regierung bzw. ihre Mehrheit im Parlament einen strittigen Punkt der Reform gestrichen hätte - das wäre noch normal gewesen. Aber wie ich das mitbekommen habe, haben alle vier Parlamentsparteien demonstrativ einen 10-Jahres-Pakt geschlossen, um den wesentlichen Punkt gegen das Volksbegehren festzuklopfen. Zeugt m. E. für eine grundlegende Wählerverachtung. |

Migan Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 08. März 2010 - 22:52 Uhr: | |
Ob das eine Wählerverachtung ist, kann man erst wissen, wenn die Wählerinnen und Wähler abgestimmt haben. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 09. März 2010 - 03:29 Uhr: | |
@Ralf Arnemann: So natürlich ist das nicht, dass die Reform schon vor dem Volksbegehren beschlossen worden ist. In den meisten Fällen ist eine Initiative zu spät dran, wenn sie erst wartet, bis Fakten geschaffen werden. Tatsächlich hat die Volksinitiative ja auch schon bald nach dem rein informellen Bekanntwerden der Pläne begonnen; nur das Volksbegehren war erst nach dem förmlichen Beschluss. In Hamburg wird die frühe Intervention dadurch erleichtert, dass kein Gesetzentwurf vorgelegt werden muss, sondern eine relativ abstrakte Forderung reicht. Zwar hätte die Initiative einen Gesetzentwurf für die zuvor geplante Reform, die sie ja unterstützt und die in der vorigen Legislaturperiode nicht über einen Auftrag an den Senat hinausgekommen ist, vorlegen können, aber nachdem das Schulgesetz die Kernforderungen auch schon zuvor explizit enthalten hat, wäre das bei Böswilligkeit der Koalition ziemlich unsicher gewesen. Die Fristen waren zufällig sehr ungünstig, und dass sie selbst bei Kooperationsbereitschaft nicht abgekürzt werden können, ist ein Systemfehler. Der 28. Oktober 2009 war auf den Tag genau der frühestmögliche Termin, selbst wenn die Volksinitiative bereits am Tag der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags (17. April 2008) 10'000 Unterschriften eingereicht hätte. Damit fällt die Sommerpause in die Bedenkzeit der Bürgerschaft und das Begehren kann frühestens am 17. Oktober beantragt werden, womit eine Durchführung vor der Wahlkampfsperrzeit der Europawahl unzulässig gewesen wäre. Danach schließt gleich die Sperrzeit für die Bundestagswahl an, und dann muss noch 1 Monat nach der Wahl gewartet werden. Die Reform ist außerdem eh schon um 1 Jahr nach hinten verschoben worden (was allerdings weniger an der Volksinitiative als an den Änderungen durch den Koalitionsvertrag liegt, nach denen der ohnehin schon straffe Zeitplan kaum noch einzuhalten gewesen wäre). Natürlich ist es prinzipiell trotzdem wünschenswert, dass ein möglicher und nicht allzu unwahrscheinlicher Volksentscheid abgewartet wird. Dagegen steht aber das Interesse der Koalition, bis zur nächsten Wahl irgendwas vorweisen zu können. Nachdem im verbliebenen strittigen Punkt keine Fakten geschaffen werden (im nächsten Schuljahr gibt es ohnehin noch 8-stufige Gymnasien), ist das Nichtabwarten akzeptabel. Dass Schüler u.U. zwischen den Konzepten wechseln müssen, nimmt die Reform ja ohnehin inkauf. Gegebenenfalls werden halt zusätzliche Kosten verursacht. Die Vereinbarung zum Schulfrieden lautet: "Die unterzeichneten [sic!] Parteien sind sich einig, dass es erheblicher Anstrengungen bedarf, um das Hamburgische Schulsystem leistungsfähiger und gerechter zu machen. Sie sind sich einig, dass es für die Verbesserung der Qualität der Hamburger Schulen sinnvoll ist, den langen Streit über die Schulstruktur zu beenden. Sie verständigen sich darauf, dass die Schulstruktur der allgemeinen Schulen in Hamburg künftig aus den beiden weiterführenden Schulen Stadtteilschule und Gymnasium und aus einer sechsjährigen Primarschule besteht. Die Parteien verpflichten sich, die Schulstruktur über einen Zeitraum von zehn Jahren zu garantieren - unabhängig davon, wer die Regierung stellt. Über die sechsjährige Primarschule findet voraussichtlich ein Volksentscheid statt. Das Ergebnis der Volksabstimmung gilt." http://www.abendblatt.de/hamburg/article1405701/Die-Vereinbarung-im-Wortlaut.html (nur über Suchmaschinen lesbar) Man beachte, dass ein 8-stufiges Gymnasium bzw. eine 9-stufige Stadtteilschule dem nicht widersprechen. Wenn das den Unterzeichnern bewusst war, ist klar, dass ein erfolgreicher Volksentscheid bedeutet, dass die 6-stufige Primarschule kommt und der Übertritt auf die beiden anderen Schularten wahlweise nach der 4. oder nach der 6. Klasse erfolgen kann. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Mai 2010 - 18:48 Uhr: | |
In Hamburg wird wegen Wahlfälschung ermittelt. Der Verdächtige gehört zu den Wenigen, die ihren Sitz nur der Personenwahl verdanken. Sein Vorsprung ist so groß, dass er sicher auch ohne Wahlfälschung gewählt worden wäre, aber nachdem die SPD den letzten Sitz nach der Landesverteilung sehr knapp bekommen hat, ist die Sache trotzdem potenziell mandatsrelevant. shz.de Wahlergebnis im Wahlkreis 3: http://www.hamburg.de/contentblob/320622/data/gewaehlte-wk-3-4.pdf http://www.hamburg.de/contentblob/320654/data/berechnung-wk-3-4.pdf http://www.wahlrecht.de/news/2008/hh-2008.htm |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 00:58 Uhr: | |
Angenommen das Volksbegehren geht durch, die Grünen HH (GAL) sind damit mit ihrem großem Prestigeobjekt gescheitert. Sind dann vorgezogene Neuwahlen ein wahrscheinlich eintretendes Szenario? Oder ist Schwarz-Grün in HH doch stärker vernetzt und stabiler als es manche Kommentatoren (z.B. Jürges vom Stern) kundtun? Wortlaut Jürges in einer Runde in Phoenix: Die Gemeinsamkeiten beider Parteien haben sich erstaunlich schnell aufgebraucht. Oder CDU und GAL halten trotz Unzufriedenheit und Spannungen durch, weil beide von Neuwahlen nichts Gutes zu erwarten haben? Ich würde mal erwarten, dass die Grünen ihre Senatoren abziehen, um ihrer Unzufriedenheit Ausdruck zu verschaffen, dass man zu Beginn die Kröten geschluckt hat (Elbevertiefung usw.) und mit dem eigenen Projekt Schiffbruch erlitt. |

Wahlticker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 01:05 Uhr: | |
Sie meinen Vermutlich entweder Hans-Ulrich Jörges (Stern) oder Michael Jürgs (früher Stern) ;) |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 12. Juni 2010 - 10:31 Uhr: | |
Warum sollte die Koalition zerbrechen, wenn das Volksbegehren Erfolg hat? Es ist doch nicht die Schuld der CDU, daß die Menschen sich nicht für linke Einheitsschul-phantasien begeistern können. Im Gegenteil, die CDU hat diesem linken Unfug doch unter Inkaufnahme der Selbstverleugnung zugestimmt. Es gibt keinen Grund für einen Koalitionsbruch. |

Fragender Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 10:05 Uhr: | |
@ Beobachter Das Szenario könnte so aussehen, daß die GAL der CDU vorwirft, sie habe bei ihrer Klientel nicht genug für die Schulreform geworben und nur deshalb sei die Volksinitiative mit ihrem Begehren durchgekommen. Das wäre dann schon ein Grund, um aus Sicht der GAL die Koalition zu beenden. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 14:59 Uhr: | |
Ja, meine Güte, dann sollen die Grünen halt das Volk auflösen und sich ein neues wählen... Schon möglich, daß sie ein erfolgreiches Volksbegehren zum Anlaß nehmen könnten, die Koalition platzen zu lassen. Das würde aber nicht unbedingt für das Demokratieverständnis der Grünen sprechen. |

Fragender Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 15:10 Uhr: | |
@ Beobachter Na gerade doch. Wenn die Grünen sagen würden, das Volk hat (z.B. weil die CDU nicht genügend mobilisiert hat) gegen unsere Reformvorstellungen gestimmt, da ist es nur konsequent, wenn wir aus der Koalition ausscheiden, dann halte ich das schon für eine Entscheidung, die für das Demokratieverständnis der Grünen spricht. Viel schlimmer wäre es, wenn sie sagen würden, sie würden - sogar mit der Verantwortung für das Schulressort, die sie haben - weitermachen, obwohl ihre Inhalte nicht gewollt sind. Denn das hieße entweder, daß die Grünen über die Schulbehörde versuchen würden, wesentliche Inhalte der Reform, die vielleicht nicht gegen die Buchstaben aber den Geist des Volksbegehrens verstossen (solche gibt es, weil das Begehren lediglich "Gymnasien ab Klasse 5" und "Elternwille zuerst" verlangt, aber keinen Gesetzestext vorgelegt hat), durchzudrücken oder andererseits, daß sie eine Politik machen, die ihren Grundsätzen widerspricht. Das Eine wie das Andere hielte ich für höchst bedenklich. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 14. Juni 2010 - 15:21 Uhr: | |
Letztlich ist es eine Frage der Begründung. Wenn die Grünen einen Ausstieg aus der Koalition damit begründen würden, daß ihre Schulpolitik nicht mehrheitsfähig ist, wäre es okay. Wenn sie den Koalitionsbruch hingegen damit begründen würden, die CDU habe nicht genug für die grüne Schulpolitik geworben und sei deshalb "schuld" am Erfolg des Volksbegehrens, dann wäre es erbärmlich. |
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