Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 04. Juni 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 04. Juni 2010 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Juni 2010 - 23:51 Uhr:   

@ Bernhard Nowak und Silencio
In dieser Frage werden CDU und SPD wohl unterschiedliches behaupten. woran es wirklich lag, an der SPD oder an Rüttgers, können wir nur raten.
SPD hebt "inhaltliche Differenzen" hervor. Im Zuge der BuPrä-Wahl wird sich auch die NRW-Frage in den nächsten Tagen klären - also abwarten.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:25 Uhr:   

"Ob ein anderer CDU-Mann akzeptiert wird, bleibt dahingestellt."
Natürlich nicht. Wäre aus SPD-Sicht auch saudumm. Kraft will Ministerpräsidentin werden und da ist jeder CDU-Kandidat im Weg. Es ist zudem überhaupt nicht plausibel, warum Rüttgers so schrecklich und andere CDU-Politiker besser sein sollen für die SPD. Ein neuer und mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit beliebterer CDU-Ministerpräsident als Rüttgers ist definitiv nicht im Interesse der SPD.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 02:06 Uhr:   

Für den Haushalt braucht die Regierung in NRW den Landtag nicht; sie kann ihn auch dem Volk vorlegen, wenn der Landtag nicht zustimmt. Wobei wahrscheinlich jeder Haushalt abgelehnt würde, wenn es der Regierung nicht gelingt, eine große Krise darzustellen (dann müsste die Regierung zurücktreten und geschäftsführend im Amt bleiben, sofern das Ablehnungsquorum von 15% erreicht wird).

Im Vergleich zu manchen hier dargestellten Szenarien wäre aber auch ein fehlendes Haushaltsgesetz kein gröberes Problem.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 08:09 Uhr:   

Die spannende Frage bleibt, wie geht es jetzt weiter. Zunächst wird es Verhandlungen zwischen SPD, Grünen und FDP geben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden können. Welche Möglichkeiten treten dann ein?
a)Der Landtag wird nach dem Scheitern von Koalitionsverhandlungen aufgelöst
b) Frau Kraft willigt doch noch ein, nur "zweite Geige" in einer großen Koalition zu sein (immerhin hat sie die Gespräche mit der CDU bislang nicht für gescheitert erklärt) Um das "Gesicht" der SPD zu wahren, scheint mir dies jedoch - wenn man die Stimmen der SPD-Basis betrachtet - nur möglich, falls Rüttgers diese Regierung nicht als Ministerpräsident anführt. Ob dies geschieht, scheint mir zur Zeit eher offen zu sein.
c) Frau Kraft strebt eine MP-Wahl an, doch CDU, FDP und Linke setzen diese Wahl von der Tagesordnung ab
d) Eine MP-Wahl findet statt, Frau Kraft ist jedoch alleinige Kandidatin, weil Rüttgers nicht kandidieren wird. Sie erhält mehr Nein- als Ja-Stimmen und damit bleibt Rüttgers geschäftsführend im Amt.
e) Kraft erhält - möglicherweise durch Gegenkandidatur Rüttgers oder durch mindestens zwei Enthaltungen im Landtag - eine relative Mehrheit, d.h. mehr Ja- als Nein-Stimmen.

Wie auch immer diese Szenarien ausgehen. Ich tippe heute auf Neuwahlen - nur den Zeitpunkt halte ich für offen.
 Link zu diesem Beitrag

Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 11:44 Uhr:   

Anstelle von Frau Kraft würde ich auch Neuwahlen anstreben. Das einzige, allerdings begrenzte Risiko für die SPD ist, daß es hinterher für Schwarz-Grün reichen könnte.

Ansonsten kann die SPD doch nur profitieren:

1) Die SPD könnte bei den Neuwahlen die CDU an Wählerstimmen übertreffen
2) Eine der kleineren Parteien (FDP, PdL) könnte aus dem Landtag gewählt werden
3) Insgesamt könnte es also entweder für Rot-Grün reichen, oder für eine große Koalition unter einer Ministerpräsidentin Kraft.

Die FDP hat sich taktisch unglaublich dumm verhalten und befindet sich in einer sehr schwachen Verhandlungsposition. Ich glaube, daß weder SPD noch Grüne ernsthaft an den Verhandlungen interessiert sind - außer in dem Sinne, daß die FDP vorgeführt wird und bei Neuwahlen aus dem Parlament gekegelt wird.

Obwohl ich absolut kein Anhänger von Rot-Grün bin, muß ich eingestehen, daß ich in einem solchen Fall kein Mitleid mit Rüttgers oder der nordrhein-westfälischen FDP hätte. Manchmal wird Inkonsequenz eben doch bestraft, sei sie inhaltlich (Sozialdemokratisierung der Rüttgers-CDU - dann doch lieber gleich das Original wählen!) oder strategisch (Ampelgehampel der FDP mit unklaren Ansagen).
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 19:00 Uhr:   

"d) Eine MP-Wahl findet statt, Frau Kraft ist jedoch alleinige Kandidatin, weil Rüttgers nicht kandidieren wird. Sie erhält mehr Nein- als Ja-Stimmen und damit bleibt Rüttgers geschäftsführend im Amt. "

Wie oben bereits beschrieben, ist dies falsch. Kraft würde eine Stimme für die relative Mehrheit reichen.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 21:32 Uhr:   

@görd
"Wie oben bereits beschrieben, ist dies falsch. Kraft würde eine Stimme für die relative Mehrheit reichen."

Wenn ich mir dieses Argument durch den Kopf gehen lasse, stelle ich mir folgende Frage:
Bei der Wahl des Bundeskanzlers würde theoretisch auch eine einfache Mehrheit reichen, nachdem der Kandidat, den der Bundespräsident vorgeschlagen hat keine absolute [Mehrheit] bekommen, sowie in zwei weiteren Wahlgängen kein Bundeskanzler gefunden werden konnte. Dennoch wünscht man immer gleich eine Kanzlermehrheit und geht dafür Koalitionen ein. Die Warum-Frage kann man sich eigentlich auch selbst beantworten: Nur die absolute Mehrheit sichert, dass nicht alle Gesetzgebungsvorhaben der Regierung scheitern.
Warum sehen wir das bei der BTW sofort ein und offenbar bei der LTW nicht?
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 21:39 Uhr:   

@Görd:
Art. 52 LV NRW schreibt vor, dass in im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder, im 2. und 3. Wahlgang die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten und - im Falle von mehr als einer Kandidatur - in einem weiteren Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten stattfindet.

"Mehrheit der anwesenden Abgeordneten". Wenn Frau Kraft alleine kandidiert - vorausgesetzt, die MP-Wahl wird nicht abgesetzt - und erhält in Wahlgang 2 und 3 alle Stimmen von SPD und Grünen, aber CDU, FDP und Linke stimmen dann geschlossen mit "Nein", so ergibt sich doch ein Stimmverhältnis von 90 Ja zu 91 Nein. Dann kann sie doch nicht gewählt sein, sie hat dann nicht die "Mehrheit der anwesenden" Abgeordneten. Diese hat sie doch nur, wenn es mindestens zwei Enthaltungen geben sollte, es also lautet: 90 Ja, 89 Nein, 2 Enthaltungen.

Oder verstehe ich dies falsch?
 Link zu diesem Beitrag

Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 21:47 Uhr:   

Ja, ich glaube das verstehen Sie falsch, denn das Zitat lautet korrekt:
"(2) Kommt eine Wahl gemäß Absatz 1 nicht zustande, so findet innerhalb von 14 Tagen ein zweiter, gegebenenfalls ein dritter Wahlgang statt, in dem der gewählt ist, der mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich keine solche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Vorgeschlagenen statt, die die höchste Stimmenzahl erhalten haben."

Ergibt sich keine solche Mehrheit so findet eine Stichwahl statt. Es ist also keine solche Mehrheit erforderlich.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 22:08 Uhr:   

@Wahlticker
"Ergibt sich keine solche Mehrheit so findet eine Stichwahl statt. Es ist also keine solche Mehrheit erforderlich."

Wenn ichs mir so überlege: Die NRW-Verfassung geht also davon aus, dass es bis zum 4. Wahlgang mind. 2 Kandidaten gibt, sonst wäre die Stichwahl relativ sinnlos. Wenn sich aber nur einer zur Wahl stellt?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 22:51 Uhr:   

@Bernhard
"Wenn Frau Kraft alleine kandidiert - vorausgesetzt, die MP-Wahl wird nicht abgesetzt - und erhält in Wahlgang 2 und 3 alle Stimmen von SPD und Grünen, aber CDU, FDP und Linke stimmen dann geschlossen mit "Nein", so ergibt sich doch ein Stimmverhältnis von 90 Ja zu 91 Nein. Dann kann sie doch nicht gewählt sein, sie hat dann nicht die "Mehrheit der anwesenden" Abgeordneten. Diese hat sie doch nur, wenn es mindestens zwei Enthaltungen geben sollte, es also lautet: 90 Ja, 89 Nein, 2 Enthaltungen."
Soweit weitgehend richtig, außer dass es auf die Zahl der Anwesenden nicht ankommt, solange mehr als die Hälfte anwesend ist. In der Stichwahl aber würde Kraft sicher gewählt, wenn sie im 3. WG keinen Gegenkandidaten hat. Denn wenn es da nur eine Vorgeschlagene gibt, kommt eben nur diese in die Stichwahl.

@Interessierter
"Wenn ichs mir so überlege: Die NRW-Verfassung geht also davon aus, dass es bis zum 4. Wahlgang mind. 2 Kandidaten gibt, sonst wäre die Stichwahl relativ sinnlos."
Sinn der Stichwahl ist offenkundig, dass am Ende des Wahlvorgangs in jedem Fall ein neuer Ministerpräsident steht. Gerade wegen der Stichwahl können Parteien sich natürlich veranlasst sehen, selbst jemanden vorzuschlagen, eben um die Wahl eines ihnen mißliebigen Kandidaten mit nur wenigen Stimmen zu verhindern. Es ist davon auszugehen, dass Rüttgers gegen Kraft anträte und die Linkspartei auch einen Zählkandidaten aufstellen würde. Die Verfassung kann aber nicht erzwingen, dass sich mindenstens zwei Abgeordnete zur Wahl stellen.
 Link zu diesem Beitrag

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 02:07 Uhr:   

Noch einmnal:
Verfassung bricht Geschäftsordnung in JEDEM Fall,
also kann die Wahl nicht verhindert werden, allenfalls verzögert.

weiterhin:
1) In der Stichwahl braucht es nur die meisten Stimmen. Dort gibt es zwei Bewerber, oder einen.
Der wäre dann schon mit einer Stimme gewählt.

2) Wartet bis zur Konstituierung des LT ab.
Wenn sich bis dahin eine Koalition (Ampel?) gefunden hat, ist die Sache schon im Wahlgang 1 klar.
Wenn nicht, werden die Wahlen zum Präsidum zeigen, ob Rot-Grün eventuell schon durch Abweichler eine Mehrheit in Wahlgang 1 erreichen kann.

Wenn ja, werden sie Kraft dann so wählen und so lange regieren, wie das möglich ist, dann wird es Neuwahlen geben. Kann aber auch dann eine ganze Legislaturperiode halten.

Wenn nein, wird es etwas dauern, vermutlich bis nach der BP-Wahl, und dann wird es entweder die "Kröte" Rot-Rot-Grün oder die Ampel geben.

Wenn auch das nicht, so tritt Kraft auch ohne Mehrheit in den ersten Wahlgängen an, wird zur MP in der Stichwahl gewählt, wogegen besonders FDP und CDU lamentieren werden, aber dann, mit etwas Verzögerung,gibt es Neuwahlen, in denen Kraft dann "ein neues Mandat" suchen wird, und bei den Sparzwängen in Berlin, wird sie gegen FDP/CDU gute Chancen haben.
Die Frsge ist dann nur, wie sehr auch die Linkspartei von der Bundespolitik "profitiert", und dass könnte m.E auch und gerade in NRW 10-15 Prozent bedeuten.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 09:03 Uhr:   

"Noch einmnal:
Verfassung bricht Geschäftsordnung in JEDEM Fall,
also kann die Wahl nicht verhindert werden, allenfalls verzögert. "
Die Verfassung setzt gar keine Frist für die Wahl des Ministerpräsidenten. Wann eine Ministerpräsidentenwahl stattfindet, steht im Ermessen des Landtags bzw. der Mehrheit der Abgeordneten.

"Wenn nicht, werden die Wahlen zum Präsidum zeigen, ob Rot-Grün eventuell schon durch Abweichler eine Mehrheit in Wahlgang 1 erreichen kann."
In der konstituierenden Sizung soll gar kein neues Präsidium gewählt werden. Der Punkt findet sich auch nicht auf der Tagesordnung:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPT15-1.html

Wenn Kraft gewählt werden sollte, dürfte sie eine schnelle Neuwahl anstreben und wohl auch bekommen.
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 09:26 Uhr:   

Ich verstehe es immer noch nicht ganz. Denn eine Stichwahl findet doch nur dann statt, wenn es mindestens zwei Kandidaten gibt. Wenn aber Frau Kraft als einzige Kandidatin zur Ministerpräsidenten-Wahl antritt, weil Jürgen Rüttgers oder ein anderer oder weiterer Kandidat nicht antritt und die Nein-Stimmen die Ja-Stimmen überwiegen, so ergibt sich "keine solche Mehrheit". Richtig. Wenn es aber nach dem 3. Wahlgang weiterhin nur eine Kandidatin - Frau Kraft - gibt, dann kann doch ein 4. Wahlgang gar nicht stattfinden. Ich konstruiere nochmal den Fall, dass in allen Wahlgängen alle 181 Abgeordneten anwesend sind, niemand krank ist, alle wählen und sich niemand enthält und Frau Kraft - in dieser Annahme - alle Stimmen von rot-grün erhält, CDU und FDP geschlossen mit "Nein" stimmen und die Linkspartei - aufgrund der Verärgerung über den Abbruch der Gespräche mit SPD und Grünen - sich nicht enthalten, sondern komplett mit "Nein" stimmen.

1. Wahlgang:
Notwendig nach Verfassung die Mehrheit der Mitglieder des Landtages:
Kraft: 90 Ja, 91 Nein, keine Enthaltung
Folge: Kraft nicht gewählt.
2. Wahlgang
Notwendig nach Verfassung die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten, d.h. es müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten des Landtages anwesend sein.
Mein Fallbeispiel: Wieder alle anwesend und wählend.
Stimmergebnis: 90 Ja, 91 Nein.
M.E. Frau Kraft nicht gewählt.

3. Wahlgang:
Genau wie 2. Wahlgang.

Da es nur eine Kandidatin gibt, gibt es keinen "Stichwahlgang" 4, da Rüttgers oder jemand anders nicht antritt.

Daher bleibt es bei 3 Wahlgängen. Es ergibt sich "keine Mehrheit" für Frau Kraft, ein Stichwahlgang fällt aber aus, weil es eben nur eine Kandidatin gibt. Zwar ist es Sinn der Verfassung, am Ende einen Ministerpräsidenten zu haben, aber Stichwahl bedeutet doch: Wahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten. Da es aber nur eine Kandidatin gibt und niemand anders kandidiert, fällt diese Stichwahl aus. Den Denkansatz, dass dann Frau Kraft automatisch gewählt wäre in Wahlgang 4, weil sie einzige Kandidatin bleibt, kann ich nicht nachvollziehen. Denn dann könnte ja - streng genommen, folgendes passieren: es kommt nur ein Kandidat in die "Stichwahl", d.h. Frau Kraft bräuchte nur 1 Ja-Stimme und wäre gewählt, auch wenn die restlichen 180 Mitglieder des Landtages mit "Nein" stimmten. Diesen Denkansatz kann ich nicht teilen, auch wenn ich das Gegenteil nicht beweisen kann. M.E. fällt in einem solchen Fall der "Stichwahlgang" 4 aus, weil es keine "Stichwahl" geben kann bei nur einer Kandidatin.
Ist dieser Denkansatz so falsch?
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 10:08 Uhr:   

"Denn dann könnte ja - streng genommen, folgendes passieren: es kommt nur ein Kandidat in die "Stichwahl", d.h. Frau Kraft bräuchte nur 1 Ja-Stimme und wäre gewählt, auch wenn die restlichen 180 Mitglieder des Landtages mit "Nein" stimmten."
So ist es. Der Wortlaut schließt ja auch eine "Stichwahl" mit nur einem Bewerber nicht eindeutig aus, jede andere Auslegung käme dagegen gewaltig mit dem Wortlaut in Konflikt und widerspräche auch dem Normzweck.

Praktisch ist eine Wahl mit nur einer Stimme sowieso nicht denkbar.
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 11:24 Uhr:   

@Bernhard Nowak
"Ich verstehe es immer noch nicht ganz. Denn eine Stichwahl findet doch nur dann statt, wenn es mindestens zwei Kandidaten gibt."

In Deutschland würde ich dem so zustimmen. Deshalb auch meine Frage da oben.

"Den Denkansatz, dass dann Frau Kraft automatisch gewählt wäre in Wahlgang 4, weil sie einzige Kandidatin bleibt, kann ich nicht nachvollziehen."

Ich schon. Er würde der teleologischen Auslegung der NRW-Verfassung entsprechen, die die Existenz eines MP sicherstellen wollte.

"Ist dieser Denkansatz so falsch?"

Nein, würde ich eigentlich nicht sagen. Nur ist die NRW-Verfassung in diesem speziellen Fall wohl ziemlich zu unkonkret gewesen. Sonst, siehe unten letzter Punkt.

@Thomas Frings
"So ist es. Der Wortlaut schließt ja auch eine "Stichwahl" mit nur einem Bewerber nicht eindeutig aus, jede andere Auslegung käme dagegen gewaltig mit dem Wortlaut in Konflikt und widerspräche auch dem Normzweck."

Nur, wenn damit eine Vakanz eintreten kann, was nicht bei allen alternierenden Auslegungen sein muss.

"Praktisch ist eine Wahl mit nur einer Stimme sowieso nicht denkbar."

Das ist wahr. Im Zweifelsfall würde sicher dieLinke noch im 3. Wahlgang einen Kandidaten aufstellen, um noch eine Chance für die Stichwahl zu haben.

Und nun sieht man IMHO wie unkonkret die NRW-Verfassung hier ist:
Nehmen wir an, im 1. oder 2. Wahlgang tritt Rüttgers gegen Kraft an, gewinnt natürlich auch nicht und die Union beschließt, warum auch immer, keinen eigenen Kandidaten mehr zur Wahl zu stellen.
Im 3. Wahlgang geht dieLinke wie beschrieben vor.

Preisfrage:
Zwischen welchen Kandidaten hat die Stichwahl nach Artikel 52 (2) Satz 2 stattzufinden? Zwischen [Kandidat der Linken] und Kraft oder zwischen Rüttgers und Kraft? Oder richtet es sich daran, wer die meisten Stimmen gegen Kraft gesammelt hat?

Will man die Sache ganz absurd machen, könnte man gedankenspielmäßig mal annehmen, der Kandidat der Linken und Rüttgers bekommen gegen Kraft immer etwas mehr Stimmen als sie und verfehlen die Mehrheit: Würde dann eine Stichwahl zwischen Rüttgers und den Kandidaten der Linken stattfinden?
Ich meine, so eine Absprache ist realpolitisch ungefähr so wahrscheinlich wie das der Weihnachsmann mitstimmt, aber das könnte sich ändern! Mit dem Trick könnte man dann eine Fraktion (hier SPD & Grüne) de facto aus der Wahl kicken und so versuchen, sie dazu zu zwingen das in ihren Augen kleinere Übel zu wählen. Der Ball wäre so also bei rotgrün, wollte sie lieber die Linke oder lieber Rüttgers für weitere 5 Jahre?
 Link zu diesem Beitrag

Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 13:20 Uhr:   

Kurze Frage zu obiger Tagesordnung: Warum erhält die Linke eigentlich keinen Verreter im Ausschuss, der den Verfassungsschutz überwachen soll (Punkt 12)?

Schließt die eigene Überwachng aus, dass man umgekehrt dem VS auf die Finger schauen darf? Ich finde es jedenfalls ungewöhnlich, dass die Linke zwar in allen anderen Ausschüssen selbstverständlich vertreten ist, in diesem aber nicht.


Cyrix
 Link zu diesem Beitrag

Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 14:53 Uhr:   

@Cyrix
"Kurze Frage zu obiger Tagesordnung: Warum erhält die Linke eigentlich keinen Verreter im Ausschuss, der den Verfassungsschutz überwachen soll (Punkt 12)?"
Vorsicht, spekulation:
Weil sie den VS abschaffen will?
 Link zu diesem Beitrag

Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:02 Uhr:   

Also besonders geschickt finde ich das auch nicht, scheint aber von der GO gedeckt zu sein, da der Ältestenrat die Anzahl der Mitglieder festlegen kann, und die Linke nunmal die kleinste Fraktion ist und daher rausfällt - allerdings haben alle anderen Ausshüsse mehr als 8 Mitglieder. Naja, zeugt nicht gerade von sehr viel demokratischer Kultur in meinen Augen.
 Link zu diesem Beitrag

Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:18 Uhr:   

@Interessierter: Und was hat das mit der Ausschussbesetzung zu tun?

Cyrix

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite