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Marc K.
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:42 Uhr: | |
@Ratinger Linker, natürlich gibt es immer gewisse Schwierigkeiten. Aber die Entwicklung in der SPD 2004 und 2005, die zunehmend kritischen Äußerungen von SPD-Abgeordneten - Schröder wurde mit abweichenden Abstimmmungsverhalten und Parteiaustritten gedroht - war eine besondere Lage. Daher war die Annahme nicht völlig abwegig, dass die Regierung in Bälde im Bundestag Abstimmungsniederlagen erlitten hätte. Das ist nun auch ein demokratischer Vorgang. Es geht ja auch gar nicht darum, den Abgeordneten einen "rechtlichen Vorwurf" zu machen, dass sie vom freien Mandat ihren Gebrauch machen wollen. Nur wenn das in einem Ausmaß geschieht in dem die Regierungsmehrheit in Gefahr gerät - und das war aufgrund der knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag schon bei wenigen Abweichlern denkbar - dann hat der Bundeskanzler meiner Meinung nach das Recht von einer politischen Krise zu sprechen und den Weg zur Neuwahlen zu suchen. Ich respektiere andere Meinungen zu dieser Frage und ich respektiere auch andere Einschätzungen zur Lage im Jahr 2005. Aber aus meiner Sicht war die Regierung damals eben nicht nur angeschlagen, sondern sowohl die SPD als Partei zerissen als auch - und allein das ist für die rechtliche Beurteilung entscheidend - die SPD-Fraktion nicht mehr in dem Maße geschlossen das man von einer stabilen Regierungsmehrheit sprechen konnte. Ein zunehmendes Abdriften einiger linker Abgeordneter (um Schreiner z.B.) war erkennbar. Daher war die Aussage des Bundeskanzler das er nicht mehr über ein stabiles Vertrauen der Mehrheit des Bundestages für seine Regierungspolitik verfügt nicht abwegig. Eine andere Ansicht war jedenfalls nicht eindeutig vorzugswürdig. Und nach den Maßstäben des BVerfG von 2005 ist das ausreichend. Ich halte diese Maßstäbe auch für richtig. Bei dieser Frage handelt es sich um eine hochpolitische. Es geht um die Bewertung eines - weitgehenden - politischen Prozesses. Und für die operative Politik sind Bundestag und Bundesregierung (also Legislative und Exekutive) zuständig. Politische Verhältnisse - insbesondere die Frage des Vertrauens - ist kaum feststellbar. Auch der Grundsatz der Organtreue spricht dafür dass ein Verfassungsorgan zunächst mal vom ordnungsgemäßen Handeln eines anderen Verfassungsorgan auszugehen hat. Der Bundespräsident hat daher die Aussage des Bundeskanzlers das er keine stabile Parlamentsmehrheit für seine Politik mehr hat prima facie als wahr zu unterstellen, genauso wie das Bundesverfassungsgericht. Der Bundeskanzler kann diese - letztlich politische - Frage am ehesten beurteilen, besser als Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. Daher ist es richtig seine Einschätzung prima facie als zutreffend zu werten und an eine Widerlegung hohe Anforderungen zu stellen. |

Marc K.
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:56 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, die Niederlage in NRW hätte dazu geführt das der Widerstand in der SPD und auch in der SPD-Fraktion gegen die Politik Schröders zugenommen hätte. Schließlich war das eine dramatische Niederlage in der einstigen Hochburg. In der Partei hätte es - wäre nicht am Wahlabend dieser Schritt verkündet worden - heftigste Reaktionen, mit Sicherheit auch Rücktrittsforderungen an Schröder gegeben. Der bundespolitische Einfluß am Wahlergebnis war ja unverkennbar. Ich persönlich hielt damals ein Szenarium für wahrscheinlich bei dem Schröder als Kanzler zurücktritt und Müntefering Kanzler wird, wobei dieser dann von sich aus das Reformtempo drosselt oder die Reformpolitik beendet. So eine Regierung hätte wahrscheinlich auch bis 2006 durchgehalten. Schröder und Müntefering haben sich aber damals anders entschieden. Politisch sicherlich auch deshalb, weil man ein Jahr des politischen Stillstands fürchtete - gerade aufgrund zunehmender Rebellen in den eigenen Reihen - und dann 2006 von noch schlechteren Wahlchancen ausging. Der Verweis auf dem Bundesrat - in dem man ja schon vorher mit einer anderen Mehrheit zusammenarbeiten musste - ist aus meiner Sicht überwiegend ein politisches Ablenkungsmanöver um von den innerparteilichen Problemen abzulenken. Politisch gut nachvollziehbar, aber rechtlich völlig belanglos. Die meisten deutschen Bundesregierungen hatten es mit einem Bundesrat zu tun in der das andere Lager einen Mehrheit hatte. Das rechtfertigt nicht die Auflösung des Bundestages. In dem Punkt stimme ich Ratinger Linker zu. |

Marc K.
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 22:04 Uhr: | |
@Wilko Zicht, das ist gerade der Knackpunkt: Hat man hier ein rein formales Verständnis (Antrag findet keine Zustimmung) oder ein materielles Verständnis. Der Grundgedanke der Vertrauensfrage ist es einem Bundeskanzler ohne oder ohne stabile Regierungsmehrheit den Weg zur Neuwahlen zu eröffnen - wofür er dann die Zustimmung des Bundespräsidenten braucht. Das ist Sinn und Zweck der Norm. Ein allgemeines Auflösungsrecht - das z.B. Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident zur gesamten Hand anvertraut ist - ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Verzichtet man auf materielle Anforderungen bei der Vertrauensfrage wird ein solches aber durch die Hintertür eingeführt, wenn auch zugegebenermaßen mit erheblich höheren Hürden als in GB (wo dies allein dem Premierminister obliegt). |

Korinthenk. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 22:26 Uhr: | |
@ Marc K.: "Ein allgemeines Auflösungsrecht - das z.B. Bundeskanzler, Bundestag und Bundespräsident zur gesamten Hand anvertraut ist - ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Verzichtet man auf materielle Anforderungen bei der Vertrauensfrage wird ein solches aber durch die Hintertür eingeführt," Genau diese Argumentation ist doch aber ein Zirkelschluss. Wenn das GG in Art. 68 ein allgemeines Auflösungsrecht durch das Zusammenwirken von BK, BT und BP kennt, ist die tradierte und liebgewonnene Auffassung, das GG kenne ein derartiges Recht nicht, eben falsch. Das materielle Erfordernis einer Auflösungslage führt daher nicht durch die Hintertür ein nicht vorgesehenes Recht ein. Es wird doch umgekehrt ein Schuh draus: Dieses Erfordernis vorauszusetzen bedeutet, ein Tatbestandsmerkmal einzuführen, das der Parlamentarische Rat eben nicht vorgesehen hat. Die "materielle Auflösungslage" ist eine Erfindung des BVerfG aus dem Jahre 1983. Es steht aber weder ihm, noch der Staatsrechtslehre oder sonstwem zu, zusätzliche Anforderungen in Art. 68 GG hineinzulesen, nur weil einem die Fassung, die ihm der PR gegeben hat, nicht passt. Wenn man in Art. 68 GG eine materielle Auflösungslage vermisst, muss man sie in ihm ergänzen. Solange der Verfassungsgesetzgeber dies nicht tut, existiert eine derartige Anforderung auch nicht. Die Nichtexistenz dieses Erfordernisses wird auch durch die übrige Fassung des GG bestätigt, die sich im Interesse von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit auch sonst nüchtern auf formalisierte Verfahren beschränkt. Nimmt man das Erfordernis der materiellen Auflösungslage wirklich ernst, muss man Motivforschung bei den einzelnen Abgeordneten betreiben, aus welchen Gründen sie das Ansinnen, dem BK das Vertrauen auszusprechen, verneint haben. Die Verfassungsmäßigkeit von Regierungsakten nun aber von kaum feststellbaren subjektiven Erwägungen abhängig zu machen, scheint wenig Rechtsklarheit zu verschaffen und mithin nicht praktikabel zu sein - ganz abgesehen, dass eine solche Motivforschung in Konflikt mit dem Grundsatz des freien Mandats in Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG gerät. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 22:47 Uhr: | |
@Bernhard Nowak: Bei Einspruchsgesetzen setzt das aber voraus, dass der Bundeskanzler auf den Bundesrat mehr Rücksicht nimmt als auf den Bundestag, weil der Bundestag den Vermittlungsausschuss ignorieren und den Einspruch des Bundesrats überstimmen kann. Der Kanzler mag das im Zug irgendwelcher Kuhhandel mit dem Bundesrat tun, aber die Wirkung ist dann nur indirekt. Bei Zustimmungsgesetzen ist die Lage völlig unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag; da muss jeder Kanzler damit rechnen, dass er mit seinem Vorhaben scheitert. Wenn man da ein Problem sieht, müsste nicht nur der Bundesrat der Ernennung des Bundeskanzlers zustimmen, sondern diese Zustimmung auch laufend aufrecht erhalten, womit man sich potenziell eine Situation andauernder Neuwahlen einhandelt (oder man müsste Bunderat oder Zustimmungsgesetze abschaffen). Über die wahren Motive Schröders kann man nur spekulieren, aber jedenfalls ist eine Neuwahl des Bundestags nicht dazu geeignet, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat zu ändern. @Marc K.: Darüber, ob die "Regierungsmehrheit" in Gefahr ist, braucht man nicht zu spekulieren; das sieht man ohne Weiteres, wenn es soweit ist. Abgesehn davon ist ziemlich fragwürdig, warum eine Mehrheit nicht reichen, sondern auch noch deren Zusammensetzung eine Rolle spielen soll. Wenn der Bundestag ein Problem damit hat, kann er ja den Kanzler auswechseln; dem Kanzler muss die Art der Mehrheit für seine Vorschläge egal sein. @Korinthenk.: Die Interpretation ist jedenfalls nicht eindeutig. Wenn man wollte, dass der Bundeskanzler Bundestag und Bundespräsident die Auflösung des Bundestags vorschlagen kann, bräuchte man nicht mit dem Begriff "Vertrauen" zu hantieren, mit dem man gegebenenfalls sowohl Bundeskanzler als auch Bundestag dazu zwingt, sich gegenseitig und die Öffentlichkeit anzulügen (was eben kein "nüchtern formalisiertes Verfahren" ist). |

Marc K.
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 23:15 Uhr: | |
@Korinthek, durch den Begriff des "Vertrauens" und mit Sinn und Zeck der Vertrauensfrage läßt sich dieses Erfordernis begründen (teleologische Auslegung). Der Grundgedanke der Vertrauensfrage ist es einem Bundeskanzler ohne oder ohne stabile Regierungsmehrheit den Weg zur Neuwahlen zu eröffnen - wofür er dann die Zustimmung des Bundespräsidenten braucht. Von diesem Sinn und Zweck der Norm auszugehen ist plausibel. Gerade der Blick auf die Weimarer Erfahrungen spricht für eine möglichst hohe Hürde für die Bundestagsauflösung. Diese Auslegung ist auch mit dem Wortlaut von Art. 68 GG vereinbar (Begriff des Vertrauens). Ich räume ein, dass die von Lübbe-Wolff vertretene Ansicht noch vom Wortlaut gedeckt ist. Die teleologische Auslegung von Art. 68 GG spricht jedoch gegen diese Annahme. Das Problem der Motivforschung habe ich selbst angesprochen. Das Bundesverfassungsgericht begrenzt daher zurecht die Unzulässigkeit der Auflösung auf Fälle in denen der Bundeskanzler evidentermaßen über das Vertrauen der Mehrheit des Bundestages verfügt. Der Unterschied zur Auffassung von Lübbe-Wolff betrifft also faktisch nur eine Fallgruppe: Wenn für den Bundeskanzler der Zeitpunkt günstig ist und der Bundespräsident das gleiche Parteibuch oder sonst bereit ist mitzuspielen könnte er - ohne das überhaupt irgendwelche gravierende Probleme in der Regierung bestünden - nach der Ansicht von Lübbe-Wolff eine Neuwahl herbeiführen, nach der herrschenden Ansicht hingegen nicht. Ein solcher Fall ist von anderen Fällen durchaus abgrenzbar und auch erkennbar. Das "freie Mandat" der Bundestagsabgeordneten wird im übrigen nicht berührt. Der Vorwurf würde sich in diesem Fall rechtlich allein an den Bundeskanzler und den Bundespräsidenten richten. Der eben genannte Fall unterscheidet sich aber nicht von dem eines allgemeinen Auflösungsrechts und hat mit einer Vertrauensfrage - im materiellen Sinne - nichts mehr gemeinsam. Der entscheidende Punkt ist, ob man den Begriff des Vertrauens eine materielle Bedeutung gibt und daher - mit Blick auf den Sinn und Zweck der Norm - eine materielle Auflösungslage fordert. Tut man das nicht, dann würde Art. 68 GG faktisch "zwei" Varianten haben: Die "echte Vertrauensfrage" einerseits, andererseits den Fall, dass der Bundeskanzler über die Auflösungsmöglichkeit abstimmen lassen will - aber nicht mehr über das Vertrauen zur Regierung. Es erscheint mir nicht plausibel, dass dies mit Sinn und Zweck von Art. 68 GG - das ausdrücklich vom der Frage nach dem Vertrauen zum Bundeskanzler spricht - vereinbar ist. Das Grundgesetz kennt anders als diverse Landesverfassungen (z.B. Art. 80 Hessische Landesverfassung) kein allgemeines Auflösungsrecht neben der Vertrauensfrage. In den Landesverfassungen werden diese beiden Fälle getrennt. Sie stehen in einem Alternativverhältnis. Der Parlamentarische Rat hat vor diesem Hintergrund sich gegen die Einführung eines allgemeinen Auflösungsrechts entschieden. Von daher spricht eine historisch-teleologische Auslegung für die Annahme von materiellen Anforderungen bei der Vertrauensfrage nach Art. 68 GG. |

Bernhard Nowak
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| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 23:21 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Es ging bei der NRW-Wahl nicht um Einsprüche des Bundesrates. Die konnte der Bundestag immer noch mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zurückweisen. Es ging um Zustimmungsgesetze. Die konnte der Bundesrat scheitern lassen. Er konnte aber auch den Vermittlungsausschuss anrufen und einen neuen Gesetzesvorschlag machen. Und über einen solchen Gesetzesvorschlag, der im Vermittlungsausschuss entstanden wäre, hätte der Bundestag neu abstimmen müssen. Und da sah Schröder keine Mehrheit mehr. @Marc K.: Diese Beobachtungen sind sicherlich richtig. Der Widerstand in der SPD-(Fraktion) gegen Schröders Regierungspolitik hätte weiter zugenommen. Aber dennoch ist Schröders Argumentation in Bezug auf den Bundesrat auch nicht falsch und m.E. ernst zu nehmen. Sie ist aus meiner Sicht kein reines Ablenkungsmanöver. Durch die Wahlniederlage in NRW wäre aber zweifellos - da stimme ich Ihnen zu - der Widerstand in der SPD gegen die "Reform"-Politik Schröders gewachsen. Deshalb aber die Argumentationslinie Schröders, die die "Mehrheitsverhältnisse" im Bundesrat in seine Betrachtungen mit einbezog, einfach als "Vorwand" abzutun, halte ich für falsch. Dies spielte bei den Überlegungen Schröders mit Sicherheit eine Rolle. Ich denke auch, dass Schröder möglicherweise zurückgetreten wäre, wenn Bundespräsident Köhler 2005 den Bundestag nicht aufgelöst hätte. Entweder wäre dann Müntefering zum Bundeskanzler - bis zu den Wahlen 2006 - gewählt worden oder die SPD hätte dafür gesorgt, dass es bei der Kanzlerwahl in der 3. Wahlphase nicht zu einer absoluten Mehrheit für ihren Kandidaten gekommen wäre. Dann wäre m.E. der Bundestag auch vorzeitig aufgelöst worden. Die Entscheidung von Horst Köhler, den Bundestag aufzulösen, halte ich daher nicht nur für verfassungsgemäß - m.E. hat dies das BVerfG 2005 auch so festgestellt, sondern auch für politisch richtig. Den ersten Teil der Begründung für diesen Schritt Köhlers halte ich aber nach wie vor für falsch, den verfassungspolitisch-juristischen Teil 2 allerdings für zutreffend. Aber dazu wurde ja schon alles gesagt. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 23:23 Uhr: | |
@Ratinger Linker, nun, eine Opposition hat schon ein Interesse daran der Regierung eine Niederlage zuzuführen. Wenn also die eigene Mehrheit nicht steht sieht es übel aus. Die Agenda 2010-Gesetze wurden ja in der Regel im Bundestag von der Opposition abgelehnt. Im Vermittlungsausschuss hat man sich dann erst auf Kompromisse verständigt - nicht schon im Vorfeld... Was die Notwendigkeit einer Bundestagsauflösung überhaupt angeht - nun das Grundgesetz sieht diese vor. Auch die Gefahr der Lähmung des Bundestages - weil überhaupt keine Mehrheiten für irgend etwas zustande kommen - ist ja eine reale Möglichkeit. Eine Möglichkeit zur Auflösung des Bundestages zu gewährleisten ist daher sinnvoll. Das gilt generell für Parlamente (also auch Landtage). Bei Gemeindevertretungen oder Kreistagen ist das anders. Dies sind Exekutivorgane. Gegenenfalls kann auch der Staat (also das jeweilige Bundesland) die Zwangsverwaltung übernehmen. Im übrigen gibt es ja noch den Gemeindevorstand für die laufenden Geschäfte. Auf Landesebene ist das mit Blick auf den Föderalismus nicht gewünscht und der Bund ist nunmal die höchste staatliche Ebene, so dass dies gar nicht möglich ist. Wobei im Fall Griechenlands hätte man vielleicht doch gerne die Möglichkeit zur Einführung einer Zwangsverwaltung;). |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 23:34 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, wir haben Differenzen im Detail, aber im Ergebnis stimmen wir überein das die Entscheidung von Schröder und Müntefering - Müntefering hat sie ja pikanterweise am Wahlabend verkündet, nicht Schröder - den Weg zu Neuwahlen zu eröffnen rechtmäßig war. Und da der Antrag des Bundeskanzlers rechtmäßig war - eine materielle Auflösungslage nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts bestand - war auch die Auflösungsentscheidung des Bundespräsidenten rechtmäßig. Inhaltlich stimmen wir im Ergebnis überein. Jetzt nochmal die Form zu debattieren - also die Reden die damals gehalten wurden - halte ich nicht für sinnvoll. Das haben wir damals ja hier schon ausführlich getan. Man kann sich über deren Qualität streiten. Eine unglücklich Rede war dabei insbesondere die von Müntefering am Tag der Abstimmung über die Vertrauensfrage, bei der er davon sprach, dass die SPD-Fraktion geschlossen hinter Schröder stehe. Aber bei aller Wertschätzung auf die Form, am Ende findet doch zurecht der Inhalt größere Beachtung. Und da haben die Verantwortlichen - der Bundeskanzler und der Bundespräsident - klug agiert und entschieden. |

Silencio Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 00:15 Uhr: | |
"Es ist doch nur vernünftig, zuverlässige Leute in die BV zu wählen." Genau wegen dieser Einstellung halte ich die ganze BP-Wahl durch die BV für zunehmend lächerlich und steht wohl auch entgegen der eigentlichen Intention, warum es diese überhaupt gibt. Es würde kaum einen Unterschied machen, die BV wie sie derzeit praktiziert und von den Politikern verstanden wird, zu ersetzen durch eine Wahl meinetwegen durch Bundestag und Länderregierungen. Diese Entsendungen aus dem Volk durch "zuverlässige Leute" ist in dieser Interpretation einfach lächerlich Popanz. |

uwe s. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 00:57 Uhr: | |
Können wir die Diskussion um die Vertrauensfrage 2005 in diesem Thread fortsetzen (da wo sie eigentlich hingehört)?: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/40/1792.html?1125664043 |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 01:09 Uhr: | |
Es war von den Verfassungsmüttern beabsichtigt, ein Gremium mit Fraktionen und starkem Einfluß der letzen BT-Wahl zu haben. Es ist eine stark demokratisch legitimierte Versammlung, aber eben auch eine politische, die nie überparteilich angedacht war. Legitim ist es daher auch, das die Mehrheit dort ihren Kandidaten durchsetzen kann. Und das die Kandidaten Politker sind. Ich halte nichts von Diktaturen oder Monarchien mit "Zwangsverpflichteten" Immerhin hatte unser Staatsoberhaupt mindestens 40 Jahre Zeit sich zum BP zu "entwickeln". In Monarchien wird das Kind schon bei der Geburt zum "Staatsobehaupt auf Abruf", und in Diktaturen ist es gefährlich, ein gescheitertrer "Kandidat" zu sein. Das ist, wie ich finde, beides ganz klar gegen die Menschenrechte. Ich will Freiheit für Prinz Charles. Soll er doch werden, was er will, nicht was die Eltern und das ganze Land ihm vorschreiben. Was mich aber stört ist das sowohl Köhler als auch Wulff BANKER sind in einer Zeit, wo deren Einfluß zurückgedrängt werden muss. Das ärgert mich, denn hier wird personeller Lobbyismus zum Problem für die Volkswirtschaft und die Politische Kultur. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 05:36 Uhr: | |
@Marc K.: Die Opposition hat zwar ein Interesse daran, der Regierung eine Niederlage zuzufügen, aber auch daran, ihre Ansichten durchzusetzen. Wo sie jeweils die Priorität setzt, muss sie selber entscheiden (und die Wähler durch ihr Wahlverhalten), aber jedenfalls sollte parteitaktisches Verhalten nicht strukturell gefördert werden. Eigentlich sind im Grundgesetz auch weder Opposition noch Koalitionen oder überhaupt feste Regierungsmehrheiten vorgesehen. Eine Lähmung des Bundestags ist ein marginales Problem gegen die aus den Gegensätzen von Bundestag und Bundesrat resultierenden Handlungsblockaden. Neuwahlen ändern schon an der Situation im Bundestag höchstens zufällig was, aber beim Bundesrat sind sie völlig wirkungslos. Einen derartigen Staatsaufbau kann man sich eigentlich nur leisten, wenn man das Mehrheitsprinzip ziemlich gering bewertet und stattdessen auf Konsens hofft. Wobei die eigentliche Fehlkonstruktion wohl darin liegt, dass die Bundesrepublik zwar föderal konzipiert ist, in Wirklichkeit aber nicht föderal ist. Die Hauptkonfliktlinien laufen entlang der Parteien und nicht der Länder, womit eine derart starke föderale Ordnung keine ausreichende Funktionsgrundlage hat. Wenn die faktische Politik nicht den strukturellen Gegebenheiten entspricht, hat man halt ein Problem. Die Politiker sind hier schon ziemlich bis an die Grenzen des Aushaltbaren gegangen; bisher hat man nur das Glück gehabt, dass die Mehrheiten zwischendurch auch mal wieder klar waren, bevor sich der Druck unberechenbar entlädt. Neuwahlen garantieren das aber keineswegs. Wenn die derzeitige Regierungsmehrheit im Bundestag ihre Mehrheit im Bundesrat verliert, wird z.B. eine potenzielle rot-grüne Regierung kaum bessere Voraussetzungen vorfinden. Für die nächste Zeit muss man davon ausgehn, dass 2er-Koalitionen (inklusiv großer Koalition) im Bundesrat grundsätzlich keine Mehrheit haben und 3er-Koalitionen in der Regel auch nicht. @Ingo Zachos: Stark demokratisch legitimiert ist die Bundesversammlung sicher nicht (unsystematisches Zusammenwerfen von Mehrheiten unterschiedlichster Herkunft schwächt die Legitimation), aber für den Zweck ist es locker ausreichend. |

albertk
Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 07:32 Uhr: | |
Auf der Webseite der ARD sprachen sich heute früh von 94.981 Lesern 77% für Joachim Gauck als Bundespräsidenten aus. Auf der Webseite von Bild waren es 72% von 96.480. Die Front für Wulff scheint zu bröckeln, nicht nur in der FDP. Auch bei der Linken gibt es schon einzelne Stimmen (u.a. Bodo Ramelow) besser Gauck zu wählen. Heute las ich sogar in der FAZ einen Artikel pro Gauck: http://http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF414415BB243B181B8B60AE/Doc~E57801155E9D34751948D5D2DC33A23E7~ATpl~Ecommon~Scontent.html Würde die Bundesversammlung rein nach Parteiräson entscheiden, wäre dies ein Argument mehr für künftige Direktwahlen. |

Lichtgestalt Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 10:55 Uhr: | |
Gauck über Gauck: "Also ich bin jetzt 70, und das wäre ein Armutszeugnis für jede große Institution, wenn sie die 70jährigen reaktivieren müßte." (http://www.jungewelt.de/archiv/zitate.php?author=Joachim%20Gauck) Deutschland im Jahr 2010...  |

mmaneu
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 14:23 Uhr: | |
Eine andere juristische Frage: Was ist von der Ansicht zu halten, die etwa in dem GG-Kommentar von von Münch/Kunig vertreten wird, dass ein Bundesratspräsident, der den Bundespräsidenten nicht (wie im Falle der Abwesenheit) nur kurzzeitig und unvollständig vertritt, den Amtseid leisten müsse? |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 15:30 Uhr: | |
Das widerspricht dem Geiste und dem Wortlaut der Verfassung! Nach Artikel 56 GG leistet der GEWÄHLTE BP den Amtseid. Ein BR-Präsident ist aber kein BP. Das geht aus Artikel 57 hervor. Nach Artikel 57 GG werden bei vorzeitiger Erledigung des Amtes die Befugnisse des BP durch den BR-Präsidenten wahrgenommen. Nur die Befugnisse, also keineswegs das Amt selbst, gehen über. Er bleibt nach GG nur BR-Präsident, wird also NIE zum BP. Daher wäre es gegen das GG, ihm einem Eid als BP abzunehmen, der er ja auch nicht ist. Eine andere Frage: laut Artilkel 54 GG dauert das Amt des BP fünf Jahre. Gilt das auch für den 2010 noch zu wählenden BP? Also ist er bis 2015 gewählt, oder bis 2014 (=Rest der Amtszeit Köhlers wäre dieser nicht zurückgetreten). Und kann er dann nur einmal wiedergewählt werden, oder gar zweimal, weil diese Amtszeit ja "regulär" die Amtszeit Köhlers gewesen wäre, die er ja nur zu Ende führt? Das geht auch aus dem Maunz oder anderen Kommentaren nicht klar hervor. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 15:35 Uhr: | |
@ Lichtgestalt: Das Video wurde schon in der Heute-Show gezeigt. Es ist aus dem Zusammenhang gerissen und zudem geschnitten. Alle Worte wurden so gesagt, aber eben noch ein paar mehr, die hier ausgelassen werden. Zudem: Weder Gauck noch Wulff wußten vor zwei Wochen nichts von der BP-Wahl. Auch Wulff hat immer betont, seine Amtszeit als MP nicht abzubrechen, aber auch hier gilt: Die Situation hat sich geändert, und jedes Zitat wäre aus einem andern Zussammenhang gerissen. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 15:43 Uhr: | |
@Ratinger Linke "Die Regierungsbildung von 2005 hätte man genauso (inklusiv der Kanzlerfrage) auch ohne Neuwahl haben können, zumal ja auch klar war, dass der Einzug der Linken die Lage nicht einfacher machen wird." Einfache Frage: Wie? Ich glaube kaum, dass dieselben Grünen- und SPD-Abgeordneten, die nicht bereit waren Schröders Politik mitzutragen danach ausgerechnet Merkel zur Kanzlerin machen würden. Das widerspricht doch allem, was wir wissen. Mal abgesehen davon, dass es schon etwas problematisches hat, wenn die Regierung mehr oder weniger das Recht hat, unangenehme Abgeordnete durch Neuwahlen wieder los zu werden, war die Große Koalition anfangs nur ein Notbehelf. Viele Leute waren auch der Auffassung, dass diese Regierung nicht lange stabil bleiben würde und so die nächsten Neuwahlen bevorstünden. Ich finde schon, dass '05 etwas merkwürdiges, beängstigendes an sich hatte und man schon von einer politischen Krise reden kann. Der Kanzler hat im Vorfeld bereits mehrfach mit seinem Rücktritt gedroht und es war damit zu rechnen, dass er einmal einen Gesetzgebungsantrag mit einer Vertrauensfrage verband. Diese Entwicklung aber hatte etwas sehr komisches an sich. Es machte den Eindruck, dass der BR hier die Politik entschied. Fragt sich nur, wie die damalige Regierung durch Vertrauensfrage dieses Problem umgehen wollte? |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 07. Juni 2010 - 15:58 Uhr: | |
@ Ingo Zachos: Auch in einer Monarchie haben der Monarch bzw. der Thronfolger die Möglichkeit, abzudanken bzw. auf die Thronfolge zu verzichten. Wer also partout "nicht will", der wird auch nicht gezwungen. Freilich sind derartige Abdankungen bzw. Verzichtserklärungen in der Praxis zum Glück ausgesprochen selten, was daher rührt, daß die allermeisten Mitglieder königlicher Familien eben aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Erziehung und gerade ihrer umfassenden Vorbereitung auf ihr künftiges Amt ein besonderes Verantwortungs- und Pflichtgefühl gegenüber ihren Ländern haben. Ich erinnere etwa an die berühmte Rundfunkansprache, in welcher die damalige Prinzessin Elizabeth an ihrem 21. Geburtstag im Jahre 1947 versprach, ihr ganzes Leben, möge es lang oder kurz sein, in den Dienst der Menschen des Commonwealth und des Empires zu stellen. Sie hat dieses Versprechen gehalten und sie hält es immer noch, seit sie im Jahre 1952 ihrem Vater auf den Thron gefolgt ist. Das nötigt mir einen ungeheueren Respekt ab - mehr Respekt, als alle unsere bald zehn BPs in derselben Zeit zusammengenommen. PS: Für alle, die genug von unserem BuPrä-Hickhack haben und lieber wahrhaftige Staatsoberhäupter sehen wollen, habe ich ein paar TV-Tipps: Am kommenden Samstag, den 12. Juni, überträgt die ARD ab 11.40 Uhr live die Geburtstagsparade zu Ehren der Königin. Eigentlich hat Königin Elizabeth II. ihren 84. Geburtstag bereits im April gefeiert. Traditionsgemäß findet die Parade (in der Hoffnung auf besseres Wetter) im Juni statt. Am Samstag, den 19. Juni, überträgt schließlich das ZDF ab 14.30 Uhr live die Hochzeit von Kronprinzessin Victoria von Schweden. |
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