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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 17:31 Uhr: | |
Dieter Althaus wählt Bundespräsidenten! Thüringen entsendet 18 sog. Wahlmänner in die Bundesversammlung zur Bundespräsidentenwahl. Laut CDU befindet sich darunter auch der abgewählte thüringer EX Staats- und Parteichef und jetzt in der freien Wirtschaft(Autozulieferer Magna) tätige Dieter Althaus. MDR berichtet: http://www.mdr.de/thueringen/7389377.html |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 17:59 Uhr: | |
Ob nach den Maßstäben von 1983 die damalige Entscheidung im Ergebnis richtig war, ist eine andere Frage (ich halte auch das für falsch). 2005 hat das Bundesverfassungsgericht zwar entschieden, dass Köhler berechtigt war, den Bundestag aufzulösen, nicht aber, dass die verfassungsmäßigen Grundlagen dafür tatsächlich gegeben waren. Faktisch ist das ein Freispruch aus Mangel an Beweisen. Jedenfalls hätte Köhler auch anders entscheiden können, was, wenn nicht juristisch, so zumindest politisch geboten gewesen wäre. Tatsächlich hat er sich aber das Ziel von Neuwahlen zueigen gemacht, weswegen ihn die gleiche Kritik wie Schröder treffen muss. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 18:10 Uhr: | |
@Ratinger Linke, das Recht hat nunmal ein duales Schema - rechtmäßig - rechtswidrig, verfassungsgemäß - verfassungswidrig oder auch schuldig - unschuldig. Es gibt übrigens juristisch keinen Freispruch zweiter Klasse. Ein Freispruch mangels Beweisen ist genauso ein Freispruch wie jeder andere. Richtig ist das Köhler - nachdem er nach den Maßstäben des BVerfG (die man natürlich für falsch halten kann, die er aber als anwendbaren Maßstab ansehen durfte) die materielle Auflösungslage bejahte - eine politische Enscheidung treffen durfte und musste. Bei dieser war er rechtlich völlig frei. Politisch sah das anders aus. Alle politischen Parteien hatten sich für Neuwahlen ausgesprochen. Daher halte ich es für kaum vorstellbar das ein Bundespräsident in dieser Situation eine Neuwahl abgelehnt hätte. |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 18:34 Uhr: | |
Weder das Urteil von 1983 noch das von 2005 ist überzeugend, und trotzdem war in beiden Fällen die Auflösung des Bundestags zulässig. Lübbe-Wolff hat das in ihrem Sondervorum sehr überzeugend begründet. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 19:01 Uhr: | |
@Wilko Zicht, die Begründung von Lübbe-Wolff ist in der Tat in sich am schlüssigsten. Allerdings würde sie ein faktisch freies Selbstauflösungsrecht gewähren. Wenn für den Bundeskanzler der Zeitpunkt günstig ist und der Bundespräsident das gleiche Parteibuch hat könnte er - ohne das überhaupt irgendwelche gravierende Probleme in der Regierung bestünden - eine Neuwahl herbeiführen. Man kann das wollen. In GB ist das bekanntlich so. Aber das war sicherlich nicht der Wille des historischen Verfassungsgebers. Und das spricht aus meiner Sicht doch dafür bestimmte materielle Anforderungen zu verlangen (materielle Auflösungslage), wobei es zugebenermaßen schwierig ist den Maßstab dafür festzulegen. Gerade deshalb halte ich den Standpunkt des Bundesverfassungsgerichts nach der die Aussage des Bundekanzlers das eine politische Krisenlage besteht prima facie als zutreffend anzusehen ist und wiederlegt werden müsste für die richtige Lösung dieses Problems. |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 19:24 Uhr: | |
Es ist doch schon ein kleiner Unterschied, ob ein Parlament sich durch Mehrheitsbeschluss selbst auflösen kann, oder ob es dies nur mit Zustimmung von Bundeskanzler und Bundespräsident kann und nur, indem es dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert. Jedenfalls ist das etwas völlig anderes als die Situation in GB, wo weder das Parlament noch das Staatsoberhaupt die Auflösung des Parlaments verhindern können, wenn der Regierungschef sie will. DAS wollte der Verfassungsgeber in der Tat nicht. Was er aber wollte: Wenn Bundeskanzler, Bundestagsmehrheit und Bundespräsident es einvernehmlich wollen, kann der Bundestag über Art. 68 vorzeitig aufgelöst werden. Das ergibt sich aus dem Wortlaut des Grundgesetzes. Der historische Verfassungsgeber hat zusätzliche Voraussetzungen weder ins Grundgesetz geschrieben noch in den Beratungen geäußert. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 19:53 Uhr: | |
Ich finde an dem Urteil von 2005 gut, dass die "auflösungsgerichtete Vertrauensfrage" jetzt definitiv erlaubt ist. Wenn man sich das Urteil von 1983 dagegen anschaut, war es doch sehr widersprüchlich. In Teil 1 schien es - mit Verweis auf die Beratungen zum Grundgesetz - die Auflösungshürde recht hoch anzulegen, um sich an die eigenen Maßstäbe in Teil 2 nicht mehr zu halten, wenn es die vorzeitige Auflösung 1983 mit dem Zustand der FDP als Partei, die vor einer Zerreißprobe stand, begründete, die es Kohl nicht ermöglichten, auf eine stetige Mehrheit bis 1984 zu hoffen. Denn Kohl war 1982 mit 256 Stimmen - also 7 über der Kanzlermehrheit - gewählt worden und es gab keinerlei Anzeichen dafür, dass diese Abgeordneten ihn nicht bis zum regulären Wahltermin "getragen" hätten. Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann hat ja in seinen Memoiren auch deutlich gemacht, dass es in den Gesprächen mit Bundespräsident Carstens damals darum ging, der Bundesregierung vor den Debatten über die geplante Nato-Nachrüstung ein neues Mandat zu geben. 2005 hingegen stand Schröder durch den Regierungswechsel in NRW vor der Situation, dass er weitere Bundesländer aus der "Ablehnungsfront" gegen seine Regierung hätte "herausbrechen" müssen - er hatte ja seit Februar 1999 keine eigene Mehrheit mehr - um seine Gesetze durchzubekommen. Der Bundesrat hätte weitere Spargesetze verschärft und der Bundestag hätte eine verschärfte Fassung wegen Bedenken aus den Reihen von SPD und Grünen nicht bestätigt. Auch wenn damals die Opposition keine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat besaß - dann kann in der Tat gegen den Bundesrat nicht mehr regiert werden, weil dann de facto alle Bundesgesetze zustimmungspflichtig werden. Insofern konnte Schröder im Mai 2005 - nach den NRW-Wahlen - tatsächlich nicht mehr weiterregieren, weil er nicht hoffen konnte, für vom Bundesrat verschärfte Gesetze die notwendige "Gegenzustimmung" des Bundestages und der eigenen Regierungsmehrheit zu erhalten. Insofern hat Schröder 2005 m.E. wirklich näher an der "Regierungsunfähigkeit" gestanden als Kohl 1982. Hätte Jentsch mal als Richter sein CDU-Parteibuch beseite gelegt, hätte er umgekehrt argumentieren können: Schröder hat wirklich vor einer für ihn ausweglosen Situation gestanden und den Bundestag deshalb auflösen wollen; Kohl 1983 m.E. nicht. Das Urteil 2005 ist in jedem Fall aus meiner Sicht konsequenter und "ehrlicher", weil es die Hürden für eine de-facto-Selbstauflösung des Bundestages (wenn Bundeskanzler und Bundestagsmehrheit es wollen und gut begründen, wird sich der Bundespräsident in Zukunft kaum dagegen stellen, egal, welches "Parteibuch" der Präsident besitzt) senkt, während das Urteil von 1983 m.E. unehrlich nach dem Motto geschrieben wurde: Wasch mir das Fell aber mach mich nicht nass. Teil 1 ist eine Verbeugung vor den strikten Richtlinien der Verfassungsväter, Teil 2 konterkariert deren Willen aber dann doch. Dies vermeidet das Urteil von 2005. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 19:58 Uhr: | |
@Wilko Zicht, "Was er aber wollte: Wenn Bundeskanzler, Bundestagsmehrheit und Bundespräsident es einvernehmlich wollen, kann der Bundestag über Art. 68 vorzeitig aufgelöst werden." Und wenn der Bundeskanzler kein Vertrauen der Parlamentsmehrheit hat. Der Begriff des Vertrauens verweist durchaus auf einen materiellen Gehalt und damit auch einen materiellen Prüfauftrag. Das Grundgesetz und dessen Interpretation ist geprägt von den historischen Erfahrungen der Weimarer Republik. Die Existenz und die starke Stellung des Bundesverfassungsgericht ist die Folge. Das sich dieses in einer so schwerwiegenden Frage wie der Parlamentsauflösung auf eine rein formale Prüfung beschränken soll wäre ein gewisser Bruch mit dieser Tradition, in der es stets eine formale und materielle Prüfungskompetenz beansprucht hat. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:11 Uhr: | |
An alle, die glauben, Gauck würde in einer Volkswahl auf jeden Fall gewinnen: Guckt euch das mal an. Wulff liegt in der Gunst des Volkes vorne. http://www.rp-online.de/politik/deutschland/bundespraesident/Wulff-liegt-in-Bevoelkerungsgunst-vor-Gauck_aid_865542.html Ich glaube, da wollen sich in der FDP jetzt ein paar Leute wichtig machen. Als FDPler kommt man nicht dadurch in die Zeitung, daß man sich für den eigenen Kandidaten ausspricht, sondern ganz im Gegenteil dadurch, daß man Sympathie für den Gegenkandidaten erkennen läßt. Ich habe nach wie vor keinen Zweifel an der Wahl Wulffs, schließlich gehe ich nicht davon aus, daß die FDP gleichzeitig die Koalition aufkündigen und ihren eigenen Vorsitzenden absägen will. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:19 Uhr: | |
Ich habe auch keinen Zweifel an der Wahl Wulffs im ersten Wahlgang. Die Umfragen im Internet - etwa auf Welt Online - sehen aber anders aus. Dort führt Gauck gerade mit 78% gegenüber 22% für Wulff. Folgender Artikel macht es auch deutlich: http://www.welt.de/politik/deutschland/article7930052/Buerger-und-Medien-favorisieren-Joachim-Gauck.html Leider wird die mediale Begeisterung für Wulff die Mitglieder der Bundesversammlung nicht beeindrucken, weil in der Tat die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP wohl beendet würde, würde Wulff nicht gewählt - obwohl dies ein m.E. unzulässiger Druck auf die Mitglieder der Bundesversammlung wäre. Wie groß die Angst von Union und FDP jedoch ist, wird daran deutlich, dass diese Parteien möglichst viele Parteipolitiker und möglichst wenig - unberechenbare - Prominente in die Bundesversammlung schicken wollen. |

Wahlticker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:24 Uhr: | |
@Beobachter die Umfrage habe ich auch gesehen. Ich gehe aber davon aus dass bis zum Wahltag Gauck große Chancen hat in der Gunst der Bevölkerung vorne zu liegen. Mein Eindruck ist, dass Gauck unter den politisch interessierten vorne liegt; bei der übrigen Bevölkerung kennt man beide nicht so gut, man weiß der Gauck war der Typ mit den Stasi-Unterlagen, über Wulff weiß man dass er ein mehr oder weniger sympathischer Mensch ist, der in den Beliebheits-Umfragen lange vorne lag. Viel mehr weiß man nicht - das wird sich in den nächsten Wochen ändern. Bei einer Direktwahl hätte Wulff ohnehin keine Chance, da sich die Abstimmung zu einer Entscheidung für oder gegen Schwaz-Gelb entwickeln würde. |

Beobachter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:31 Uhr: | |
Es ist doch nur vernünftig, zuverlässige Leute in die BV zu wählen. Von der (Un-)Sitte, sich mit irgendwelchen "Promis" zu zieren, habe ich noch nie was gehalten. Klar, es macht natürlich schon einiges her, wenn man etwa die Fürstin von Thurn und Taxis als Delegierte in die BV schickt - nur was nützt es, wenn diese dann für die gegnerische Kandidatin stimmt? |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:33 Uhr: | |
@Marc K.: "Alle politischen Parteien hatten sich für Neuwahlen ausgesprochen. Daher halte ich es für kaum vorstellbar das ein Bundespräsident in dieser Situation eine Neuwahl abgelehnt hätte." Wenn er sich aber selbst hier von fremden Auffassungen abhängig macht, macht er sich vollends zur Marionette. Allerdings hab ich bei Köhler nicht den Eindruck gehabt, dass das sein vorrangiges Motiv gewesen wäre. Im Übrigen ist "alle politischen Parteien" nicht richtig. Einige haben ja sogar dagegen geklagt (bzw. gegen die daraus resultierenden Bedingungen). Haben sich eigentlich überhaupt Parteien förmlich für Neuwahlen ausgesprochen? @Bernhard Nowak: Der Bunderat ist hier irrelevant. Der Bundeskanzler kann dem Bundesrat keine Vertrauensfrage stellen (obwohl die Regierungsarbeit von ihm viel direkter abhängig ist als vom Bundestag), und den Fall, dass ein Bundeskanzler eine 2/3-Mehrheit im Bundesrat gegen sich hat, muss man von vornherein einkalkulieren, ohne dass der Bundespräsident die Ernennung deshalb verweigern könnte. Das Bundesverfassungsgericht lässt die Argumentation mit dem Bundesrat ja auch nur indirekt gelten, soweit dadurch der Spielraum im Bundestag faktisch geringer wird. Der Bundesrat ist einfach eine Fehlkonstruktion, die man so hinnehmen muss, solang sich keine Mehrheit für eine bessere Lösung findet. Wobei sich die ganze Argumentation nur um die Frage dreht, ob die Vertrauensfrage fingiert war. Das eigentliche Problem war aber, dass die Antwort fingiert war. Der Bundeskanzler kann ohnehin die Konsequenzen ziehen und zurücktreten, während sich der Bundestag damit ein (halbes) Selbstauflösungsrecht verschafft, das ihm nicht zusteht. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:39 Uhr: | |
Was die Vertrauensfrage angeht, so war ich mit der Situation auch nicht einverstanden, ich habe es allerdings nicht als einen Fehler des Bundespräsidenten wahrgenommen, dass er zu diesem Zeitpunkt den BT aufgelöst hat. Seien wir ehrlich: Was wäre denn die Alternative gewesen, die denn BP offenstand? Gesetzgebungsnotstand (falls der Kanzler das will)? Konstruktives Misstrauensvotum (falls sich das Parlament auf einen Gegenkandidaten einigt)? Entlassen der Bundesregierung nach eigenen Ermessen (mit fragwürdiger Verfassungsmässigkeit) und Vorschlag eines neuen BK? Nein, das sind eigentlich keine guten Ideen. Daher kamen nur Neuwahlen in Frage; wenn die Regierung selbst schon nicht mehr will, ja die Abgeordneten auffordert sie nicht mehr zu unterstützen, wäre es offensichtlich etwas absurd, den BT unbedingt aufrecht erhalten zu wollen. Wie gesagt, ohne Alternativen macht das keinen Sinn. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 20:52 Uhr: | |
@Ratinger Linke, ich meinte das in Bezug auf die konkrete Situation 2005. Das es zu dem Zeitpunkt Schwierigkeiten in der Regierungskoalition gab wird man nicht leugnen können. Sie sind nicht der Ansicht, dass diese Lage - obgleich dem Bundeskanzler mit abweichenden Abstimmungsverhalten und Parteiaustritten aus der Fraktion gedroht worden sein soll - für eine materielle Auflösungslage ausreichend ist. Das Bundeseverfassungsgerich sah das im Ergebnis mit 7-1 anders und ich teile diese Auffassung. Im Fall einer völlig fingierten Vertrauensfrage - die einfach gemacht wird weil die Regierung meint, dass ein günstiger Zeitpunkt für Neuwahlen für sie besteht und die Opposition - etwa aus Angst als "feige" zu gelten - sich diesem Anliegen nicht öffentlich widersetzt, sondern ihm öffentlich zustimmt - halte ich es hingegen durchaus für vorstellbar, dass sich der Bundespräsident der Auflösung widersetzt. Dies müsste er nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht tun wenn eine andere Ansicht als die des Bundeskanzlers eindeutig vorzugswürdig ist, er also offensichtlich von diesem angelogen wird. Das wäre natürlich ein ganz schwerwiegender Vorwurf des Bundespräsidenten gegenüber dem Bundeskanzler. Dem Bundespräsidenten - insbesondere wenn er ein Politiker ist der einer gegnerischen Partei angehört oder nahesteht - würde sofort Parteilichkeit unterstellt werden. Zudem sind die Anforderungen für diese Annahme - eindeutig vorzugswürdig - nach dem Urteil des BVerfG von 2005 sehr hoch anzusetzen. Der Bundespräsident würde - es sei denn es ist wirklich ein extrem krasser Fall - wohl dann den Antrag des Bundeskanzlers als rechtlich zulässig werten, ihn aber ablehnen. In dem Fall bestünde auch mangels Beschwer keine Klagemöglichkeit von Bundestagsabgeordneten gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten. (Beitrag nachträglich am 06., Juni. 2010 von Marc editiert) |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:09 Uhr: | |
@Ratinger Linke: Der Bundesrat - und seine Mehrheitsverhältnisse - spielten bei der Argumentation des damaligen Bundeskanzlers Schröder gegenüber Bundespräsident Köhler eine Rolle. Denn dadurch, dass die NRW-Landtagswahl verloren ging, war noch weniger davon auszugehen, dass der Bundesrat irgendeinem (Spar-)Gesetz der Bundesregierung zustimmen werde. Höchstens war davon auszugehen, dass Gesetze der rot-grünen Koalition im Bundestag durch den Vermittlungsausschuss noch verschärft worden wären. Und dann hätte der Bundestag diesen durch den Bundesrat "verschärften" Gesetzen wiederum zustimmen müssen. Und da wäre Schröder auf den Widerstand von Teilen der SPD und der Grünen gestoßen. Daher hat er argumentiert, er könne sich bis zum Ende des regulären Wahltermins auf keine verlässliche Mehrheit mehr im Bundestag stützen, die seine Politik - insbesondere die Agenda 2010 - unterstützen werde. Wenn der Bundesrat keine Rolle bei den Entscheidungen gespielt hätte, warum entschlossen sich Schröder und Müntefering dann am Abend der verlorenen Landtagswahl in NRW zu dem Schritt, im Herbst Neuwahlen anzustreben? Doch nur, weil sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat verschoben hatten. Richtig ist: in der offiziellen Argumentation spielte der Bundesrat keine Rolle, zumal das BVerfG in seiner Urteilsbegründung 2005 explizit erklärte, Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat dürften bei der Begründung des Bundeskanzlers für die Mehrheit im Bundestag keine Rolle spielen. Sie spielten es aber indirekt eben doch, weil durch die Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat Zustimmungsgesetze ohne Veränderung bzw. Verschärfung noch schwerer für den damaligen Bundeskanzler auch durch den Bundestag "durchzubekommen" waren. Denn wenn Gesetze, die der Bundestag beschließt, vom Bundesrat abgelehnt werden, sind sie hinfällig, solange der Bundesrat diesen Gesetzen zustimmen muss. Verschärft er aber Gesetze - etwa zu Hartz IV etc. - durch Anrufung des Vermittlungsausschusses, muss der Bundestag wiederum über diese - verschärften - Gesetze abstimmen. Und für derartig verschärfte Gesetze sah Schröder keine Chance, die Mehrheit seiner eigenen rot-grünen Regierungskoalition zu erhalten. Zumindest wurde damals so argumentiert. Und mir scheint dies plausibel. Denn sonst macht der Zeitpunkt der Entscheidung, nämlich nach den verlorenen Landtagswahlen in NRW Neuwahlen im Herbst 2005 anzustreben, doch keinen Sinn. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:12 Uhr: | |
@Interessierter: Die Regierungsbildung von 2005 hätte man genauso (inklusiv der Kanzlerfrage) auch ohne Neuwahl haben können, zumal ja auch klar war, dass der Einzug der Linken die Lage nicht einfacher machen wird. @Marc K.: Hat es jemals eine Regierung ohne Schwierigkeiten gegeben? Das ist immer nur eine graduelle Frage. Wenn man ein völlig reibungsloses Durchregieren wollte, wär es auch abwegig, überhaupt ein Parlament zu haben. In der Tat halte ich bereits die Möglichkeit einer Vertrauensfrage mit den im Grundgesetz vorgesehenen Konsequenzen nicht für wünschenswert. Wenn der Kanzler die Situation für untragbar hält, kann er jederzeit zurücktreten, und man hat dann exakt die gleiche Ausgangslage wie nach einer Bundestagswahl (inklusiv der Möglichkeit einer Neuwahl). Nur parteitaktisch kann sich das anders darstellen, aber das muss man nicht per Verfassung schützen. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:19 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat hatten sich aber nicht grundlegend verändert. Vor der Wahl in NRW bestand eine "Schwarz-Gelbe" Mehrheit im Bundesrat und danach aus. Eine völlige politische Paralysierung hätte es erst im Fall einer 2/3-Mehrheit von Schwarz-Gelb im Bundesrat gegeben. Diese gab es aber auch durch die NRW-Wahl nicht. Zu dieser wäre es nur gekommen, wenn es 2004 in Sachsen für eine Schwarz-Gelbe Mehrheit gereicht hätte. Das war nicht der Fall. Es kam dort zu Schwarz-Rot (mit der Vereinbarung zur Enthaltung im Bundesrat). Andersartige Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat rechtfertigen nicht die Auflösung des Bundestages. Sie waren in der Geschichte der Bundesrepublik sogar die Regel. Die laufenden Geschäfte - insbesondere die Verabschiedung des Bundeshaushalts - kann die Bundesregierung auch ohne den Bundesrat durchsetzen, wenn Sie eine stabile Kanzlermehrheit im Bundestag hat. Und diese hatte sie - nach Aussagen Schröders - nicht mehr. Die Bundesratsgeschichte ist ein politisches Ablenkungsmanöver um der Opposition die Schuld zu geben. Tatsache ist doch, dass die Agenda 2010 im wesentlichen von der Opposition mitgetragen wurde, es aber massive Kritik aus den eigenen Reihen gab.... |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:27 Uhr: | |
@Marc K.: "Und wenn der Bundeskanzler kein Vertrauen der Parlamentsmehrheit hat." Nein. Wenn der Bundestag dem Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht zustimmt. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 06. Juni 2010 - 21:29 Uhr: | |
@Marc K.: Bundeskanzler Schröder argumentierte aber damals, durch den "Wegfall des Landes NRW" falle es ihm noch schwerer, einzelne Bundesländer aus der "Ablehnungsfront" herauszubrechen und den Bundesrat zur Zustimmung einzelner Gesetze der Bundesregierung zu bewegen. Insofern ist es schon richtig: es gab keine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat der Opposition, die eine Mitwirkung des Bundesrates an allen Gesetzen - auch formal nicht zustimmungsflichtigen Gesetzen - bewirkt hätte. Aber Schröder sah durch die NRW-Wahl keine Chance mehr, die Zustimmung des Bundesrates zu Gesetzen der rot-grünen Koalition überhaupt noch zu erhalten. Vorher konnte er ein oder zwei Bundesländer aus der "Ablehnungsfront" herausbrechen - zumindest hat Schröder damals so argumentiert. Und dies scheint plausibel, denn Schröder ging unmittelbar noch am Abend der für SPD und Grüne verlorenen Landtagswahl in einer Fernseherklärung an die Öffentlichkeit, um "aufgrund der Wahlniederlage" in NRW der Bevölkerung zu erklären, dass er Neuwahlen anstrebe. Das gleiche hatte kurz zuvor der damalige SPD-Chef Müntefering getan. Wenn also die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat - und die Veränderung dieser Mehrheitsverhältnisse durch die Landtagswahl in NRW - keine Rolle gespielt hätten, hätte Schröder nicht zu diesem Zeitpunkt Neuwahlen angestrebt. Insofern scheint mir die Schrödersche Argumentation - siehe auch mein vorheriges Posting - durchaus plausibel, d.h. nachvollziehbar zu sein. |
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