| Autor |
Beitrag |

Lichtgestalt Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 18:13 Uhr: | |
Rosa-Grün bringt mit einem 70jährigen Pastor (einem antikommunistisch-ranzigen Mann von Vorgestern) die Koalition in ernsthafte Schwierigkeiten. Der Koalitionskandidat selbst ist fleischgewordene Mittelmaß-Langeweile & Ministerpräsident eines Schuldenstaates. Kandidat Ranz gegen Kandidat Gähn. Die Linke tut gut daran, eine eigene Kandidatin aufzustellen, mein Tipp: Frau statt flau - wohl Pau (Petra). |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 19:44 Uhr: | |
Dagmar Enkelmann (PGF der Fraktion DIE LINKE im Bundestag) hat heute auf NDR-Info erklärt, auf Grund der kurzen Zeit bis zur Wahl sehe sich die Linke wahrscheinlich nicht in der Lage einen eigenen Kandidaten aufzustellen. |

Wähler Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 19:56 Uhr: | |
Der Rücktritt Köhlers hängt wohl eher damit zusammen: Karlsruhe prüft Eilantrag gegen Euro-Rettungsschirm Häufig schmettern die Verfassungsrichter Eilanträge schon auf den ersten Blick als unbegründet ab. Anders bei der Klage des CSU-Politikers Peter Gauweiler gegen den Euro-Rettungsschirm. Sie soll eingehend geprüft werden. http://www.ftd.de/politik/deutschland/:klage-vor-verfassungsgericht-karlsruhe-prueft-eilantrag-gegen-euro-rettungsschirm/50123143.html Das Bundesverfassungsgericht prüft einen Stopp des deutschen Beitrags zum Euro-Rettungsschirm. Der Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler bestätigte am Samstag, Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle habe Bundesregierung, Bundestag und Bundespräsident um Stellungnahmen zu seinem Antrag auf einstweilige Verfügung gebeten. Auch an alle Landesregierungen, Bundesbank und Europäische Zentralbank seien entsprechende Aufforderungen ergangen. Der Eilantrag Gauweilers zielt darauf, der Bundesregierung die Aktivierung der deutschen Bürgschaften bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu verbieten. ... |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 20:56 Uhr: | |
@Lichtgestalt "Rosa-Grün bringt mit einem 70jährigen Pastor (einem antikommunistisch-ranzigen Mann von Vorgestern) die Koalition in ernsthafte Schwierigkeiten." Sehe ich überhaupt nicht so, eher im Gegenteil. Man hat die Linken damit vorgeführt wie mit keinem besseren Manöver, man hat einen Keil in Schwarzgelb gejagt und man hat einen durchaus würdevollen Kandidaten gefunden. Wenn es auch reine Taktik gewesen sein mag, sie ist bewundernswert. Und sooo unaktuell ist das Thema DDR ja nun nicht, grade in angebrachte der neuerlichen Ereignisse in NRW. @görd "Eine Mitwahl Gaucks durch die Linkspartei wäre von dort endlich mal ein Zeichen, dass man in der neuen Bundesrepublik angekommen ist." Über diesen Schatten wird die Linke wohl lange nicht steigen können. Es ist schon bezeichnend, dass es wohl von manchen "demokratischen Sozialisten" als Angriff empfunden wird, wenn jemand als Kandidat präsentiert wird, der sich kritisch mit der Geschichte der DDR befasst hat und dabei versuchte, die Aktionen einer Unrechtsorganisation wie der Stasi aufzuarbeiten. Aber genug der Polemik. @Ingo Zachos "Gut manipuliert ist leider nur die halbe Wahrheit oder gute Comedy! Merke: Heute-Show ist nicht ernst gemeint." Ich frage mich an solchen Stellen immer, warum der Wahl der Richter des BVerfGs nicht auch mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. @Marc K. "Rücktritte ohne oder mit nicht nachvollziehbarer Begründung - wie der von Lafontaine 1999 oder nun von Köhler - haben zu diesem beigetragen. Sie sind aber nur ein Mosaiksteinchen in diesem Bild." Das mit der nicht nachvollziehbaren Begründung habe ich, kann man hier ja nachlesen, eine Zeit lang auch so gesehen. Nun aber denke ich, dass die Begründung eigentlich schon vertretbar ist. Man muss bedenken, dass nach § 90 StGB "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" durchaus strafbar ist. Das heißt, es ist wohl schon von der Gesetzesnorm - und die muss zur Beurteilung der Handlungen eines Staatsoberhauptes auch herangezogen werden - , bzw. von deren Geist her so angelegt, dass der BP nicht stark kritisiert werden sollte. Wenn Köhler diese Kritik also wirklich als unerträglich erlebt hat, denn ist diese Begründung IMHO schon nachvollziehbar. Auch wenn ich sie so nicht unterstützen würde. Grundsätzlich ist Rücktritt allerdings auch ohne Begründung möglich und es kann ja tatsächlich Gründe geben, die man öffentlich lieber nicht benennen wollte. Da aber eine Begründung oft obligatorisch ist, kann es natürlich sein, dass die offizielle Begründung eher schwach ist. "Der Rücktritt von Lafontaine 1999 hat auch nicht das Amt des Bundesfinanzministers beschädigt, sondern die Person Lafontaine (und teilweise die gesamte politische Klasse)." Als das bei der Saarland-Wahl wieder hervorgekramt wurde, war das doch auch nicht mehr ausschlaggebend. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 21:04 Uhr: | |
Also ich kann mir durchaus vorstellen das die Sache mit dem Euro-Rettungsschirm Köhler nicht geschmeckt hat. Bei diesem ist, anders als bei der Griechenland-Hilfe, auch der IWF nicht beteiligt. Köhler war bekanntlich von 2000-2004 IWF-Chef. Die Nichtbeteiligung des IWF wird ihm kaum gefallen haben. Das durch den Rettungschirm zudem die Bail-out-Klausel faktisch aufgehoben wurde ebenfalls nicht. Ein so begründeter Rücktritt hätte allerdings zu Panik in der Bevölkerung führen können, diese auszulösen wäre "Landesverrat". Inwieweit dieser Punkt eine Rolle spielte wissen wir nicht. Es ist reine Spekulation. Das Köhler die Afghanistan-Äußerung zum Vorwand genommen und damit seinen Rücktritt begründet hat ist und bleibt unangemessen. Wenn er die Politik der Bundesregierung für so grundfalsch hält, dass er durch sie einen schweren Schaden für unser Land befürchtet, er aber andererseits keine Panik auslösen wollte und daher in einer Güterabwägung sich entschließt das fragliche Gesetz zu unterschreiben aber es andererseits nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann künftige Folgegesetze zu unterschreiben, so hätte der Bundespräsident in der Sommerpause aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt erklären können. Das wäre ein würdevolles Verhalten gewesen.... Diese Form des Rücktritts war es nicht. Er hat sich damit vor allem selbst beschädigt, aber auch die Politik insgesamt. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 21:08 Uhr: | |
Siegmar Gabriel hat Angela Merkel bereits am Mittwoch mittag per SMS mitgeteilt, dass Gauck Kandidat von SPD und Grünen werden würde. Aber er könnte auch gemeinsamer Kandidat aller Parteien werden. Frau Merkel soll nur: "Danke für die Info" geantwortet haben. Ich kenne niemanden, der Gauck nicht für geeigneter hält als Wulff. Und genau dies ist m.E. der Grund, weshalb eine Volkswahl des Bundespräsidenten ratsam wäre. Der Politikverdrossenheit würde entgegen gewirkt und es käme zu einer stärkeren Identifikation der Bevölkerung mit dem Staatsoberhaupt. Man sieht dies ja in Österreich, wo vor sechs Jahren der Kandidat mit stärkerer Integrationsfähigkeit, Fischer, gegen die Kandidatin der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierungskoalition, Ferreiro-Waltner, gewählt worden ist. Dies wäre sicher nicht geschehen, wenn die Wahl in Österreich durch eine parlamentsähnliche Versammlung erfolgt wäre, in der die Mehrheitsverhältnisse vorgegeben waren. Das Argument mit Weimar und Hindenburg spricht wenigstens nicht gegen eine Volkswahl des Bundespräsidenten. Gerade, weil der Bundespräsident keine Machtfülle hat, kann das Volk hier auch keinen "Fehler" begehen. Es zwänge aber die Parteien, "konfrontative" Politkertypen "aus dem Rennen" zu nehmen und Politiker in eine Volkswahl zu schicken, die Fähigkeit zur Integration besitzen. Das - immer wieder genannte - Argument, bei einer Volkswahl des Bundespräsidenten müsse dessen Stellung im Verfassungsgefüge gestärkt werden, halte ich für nicht zwingend. Warum sollte ein durch Volkswahl gewählter Präsident mehr Befugnisse im Sinne eines semi-präsidialen Systems erhalten müssen? Die Bevölkerung weiß doch, wen sie wählt und was für Befugnisse die Person hat. Die Gefahr bei Hindenburg war doch nicht, dass der Reichspräsident damals vom Volk gewählt wurde, sondern, dass der damalige Präsident der Weimarer Republik über derarti viel Machtbefugnisse verfügte, dass er am Parlament vorbeiregieren und den Charakter des parlamentarischen Systems in ein präsidialSystem verändern konnte. Die Machtfülle des damaligen Präsidenten, nicht die Volkswahl, war doch das Problem. Und natürlich kann man sagen: in Österreich ist bei der Wiederwahl Fischers eine niedrige Wahlbeteiligung erzielt worden. Ja. Aber diejenigen, die Fischer wählten, haben ihn gewählt und zwar mit deutlicher Mehrheit. Ich sehe den Vorteil der Volkswahl darin, dass die Auswahl von Kandidaten nicht in erster Linie nach taktischen Motiven erfolgt, sondern die nominierenden Parteien wirklich Politiker in die Auswahl nehmen müssen, die Fähigkeiten für dieses Amt - und dies sind in erster Linie Fähigkeiten zur Integration - mitbringen. Und natürlich ist es ein "Armutszeugnis" für die Politiker, dass sie sich nicht erst in Ruhe zusammengesetzt und gemeinsam einen Kandidaten gesucht haben, sondern nur im Rahmen der Koalition einen Kandidaten gefunden haben - ohne sich die Alternative überhaupt näher anzusehen. Die SPD hat dies 1999 bei Johannes Rau ebenfalls gemacht. Und genau dies könnte bei einer Volkswahl vermieden werden. Denn - wenn man die Umfragen in verschiedenen Zeitungen und Foren ernst nimmt - gibt es in der Bevölkerung eine Mehrheit für Joachim Gauck - und wenn er gewählt würde, dann würde die Bevölkerung mehrheitlich nicht das Gefühl haben, dass "die Politiker da oben" doch machen, was sie wollen. Eine Volkswahl des Präsidenten würde also der Politikverdrossenheit entgegenwirken, würde aufgrund der - relativen - Machtlosigkeit des Amtes keine "Gefahr" in sich bergen und bei der Auswahl die Parteien zwingen, Kandidaten, die über die Parteigrenzen hinaus Integrationsfähigkeit und Ansehen erworben haben, aufzustellen. Denn - auch wenn Christian Wulff das Amt sicherlich nicht "schlecht" ausführen wird - so scheint Joachim Gauck doch der Kandidat zu sein, den die Mehrheit der Bevölkerung für dieses Amt wünschte und der den Deutschen stärker geistige Orientierung vermitteln würde. Schade, dass er es daher höchstwahrscheinlich nicht werden wird. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 21:39 Uhr: | |
@Interessierter, ich sehe das anders. Der Bundespräsident muss als Verfassungsorgan Kritik an seiner Amtsführung aushalten können. Ein professioneller Politiker würde in der Situation einfach eine Weile keine Zeitung mehr lesen. Kritikwellen kommen und eben auch wieder mal ab. Köhler hatte Personalprobleme im Bundespräsidialamt. Das ironische dabei ist: am Tag nach dem Rücktritt hätte eine neue Pressesprecherin angefangen. Mit ihr hätte er eine neue Strategie für die Pressearbeit entwickeln können - die in letzter Zeit in der Tat gehapert hat. Er hätte versuchen können die in der Tat schwierige Lage für ihn noch mal zu drehen. Das er am letzten Montag mißverständliche Formulierung eingeräumt hat und zugleich Äußerungen die seine Verfassungstreue in Zweifel zogen als völlig unangemessen zurückgewiesen hat war ja völlig in Ordnung. Nur das er nach diesen richtigen klarstellenden Sätzen seinen Rücktritt erklärt hat ist und bleibt falsch. Wenn das ein Maßstab für einen Rücktritt wäre wüßten ja politische Gegner in Zukunft was sie sagen müssen um jemanden zum Rücktritt zu bewegen. Das kann nicht sein. Und daher ist das auch kein nachvollziehbarer Rücktrittsgrund. Wenn jemand seine wahren Rücktrittsgründe nicht nennen möchte kann er immer noch gesundheitliche oder ggf. auch persönliche/familiäre Gründe anführen. Gegen Köhler bleibt der Vorwurf das er gerade zu diesem Zeitpunkt hinwirft - zur Zeit von großen Schwierigkeiten in der Koalition und vor wichtigen Kabinettsberatungen über Sparmaßnahmen. Er hätte Ende der Woche eine Reise nach Burkina Faso unternehmen sollen. Afrika war ihm ein großes Anliegen. Auch diesen Kontinent hat er durch seinen völlig überstürzten Rücktritt im Stich gelassen. Ich bleibe daher dabei. Selbst wenn er weitere schwerwiegende Rücktrittsgründe hatte, die er aus welchen Gründen auch immer nicht nennen möchte, hätte er mindestens noch bis zur Sommerpause bzw. zum Ende der Sommerpause im Amt bleiben sollen. Das hätte die staatspolitische Verantwortung geboten. Dann hätte er seinen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen erklären können (sofern seine Gründe denn auch dann noch bestanden hätten). Diese Art und Weise des Rücktritts wirkt hingegen wie ein Racheakt an der politischen Klasse und an der Bundeskanzlerin. Rachsucht zeugt von Eigensucht und von mangelndem staatspolitischem Verantwortungsbewußtsein. Gerade dieses erwartet die Öffentlichkeit aber zurecht von jedem Amtsträger, insbesondere aber auch vom Bundespräsidenten. Ich bin daher wie viele andere Menschen vom Verhalten Köhlers enttäuscht. Dem Satz der Bundeskanzlerin: "Ich bedauere diesen Rücktritt auf das härtestmögliche" kann ich nur zustimmen. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 21:56 Uhr: | |
@Mark K.: Dies sehe ich genauso. Vor allem sehe ich nach wie vor darin ein bedenkliches, vordemokratisch anmutendes, Staatsverständnis. Auch ein Staatsoberhaupt in einer Demokratie muss Kritik ertragen können. Vor allem aber sehe ich mittlerweile auch, dass Horst Köhler zu stark emotional reagiert. Ich habe nach wie vor den Verdacht, dass es sich bei dem Rücktritt um eine Kurzschlussreaktion nach Erscheinen des - in der Tat sehr scharf formulierenden - Spiegel-Print-Artikels: "Horst Lübke" gehandelt hat, der dem Präsidialamt wohl seit Sonntag vorlag. Und auch wenn Köhler über den Tod seines langjährigen Staatssekretärs Haller, der wohl seine Stütze war, nicht hingweg gekommen ist, so dürfen "emotionale Kurzschlüsse" nicht das Handeln eines Politikers in einer solchen Zeit bestimmen. Ich sehe aber in dieser Hinsicht auch Versäumnisse der Bundeskanzlerin am Rücktrittstag. Frau Merkel hätte - da gebe ich Ulrich Wickert völlig recht - am Montag nach dem Anruf des Präsidenten sofort ins Schloss Bellevue fahren und mit Köhler persönlich reden müssen. Ansonsten werfe ich ihr mangelnde Unterstützung Köhlers nicht vor; sie hat sich im Bundestag deutlich dazu geäußert und mehr Respekt vor dem Amt und der Person des Bundespräsidenten eingefordert; mehr konnte Köhler nicht verlangen. Meines Erachtens hat hier eine beleidigte Leberwurst einfach "hingeschmissen", weil das Presseecho auf Äußerungen des Präsidenten, der in dieser Zeit ohne Pressesprecher war, katastrophal war. Ich muss allerdings Moritz Dürr zustimmen: Köhler war m.E. nie ein guter Präsident; er wurde immer maßlos überschätzt. Er agierte von Beginn an parteilich. Ganz besonders deutlich wurde dies 2005, als er den damaligen Bundestag auf Ersuchen Schröders vorzeitig auflöste. Darauf hat sein Biograph Gerd Langguth zu recht hingewiesen. Anstatt sich - wie Bundespräsident Karl Carstens 1983 - auf rein verfassungsmäßige Aspekte der Auflösung zu konzentrieren, hat er zunächst ein Gemälde an die Wand gemalt, als ginge Deutschland "unter". Auf die verfassungsmäßigen Fragen, nämlich, ob die Vertrauensfrage Schröders fingiert war oder nicht, ging er erst im zweiten Absatz ein. Er agierte häufig "parteiisch", wie an dieser Rede deutlich wurde. M.E. hat sich Köhler entweder nie klar gemacht, welche Kompetenzen ein Bundespräsident hat (er hat in der Regel nur repräsentative Kompetenzen und die "Kraft des Wortes") und er hat sich nicht eingestanden, dass er über die Kraft des Wortes nicht verfügt. Vor allem hätte er m.E., wenn er sich in seinem Amt überfordert sah, nicht im vergangenen Jahr der Wiederwahl stellen dürfen. Er hat doch die 613 Mitglieder der damaligen Bundesversammlung, die ihm erneut ihr Vertrauen ausgesprochen haben, aus heutiger Sicht düpiert. Hätte Köhler vor einem Jahr gesagt, dass er nicht für eine zweite Amtszeit zur Verfügung stünde, hätte ich dies verstanden. Seinen Rücktritt, weil er sich respektlos behandelt fühlte, kann ich nicht nachvollziehen und muss ihm auch ein vordemokratisches Verständnis seines Amtes vorhalten. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:07 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, womit soll denn ein Bundespräsidentenkandidat Wahlkampf machen? Im übrigen würden im Fall der Volkswahl nur Parteipolitiker aufgestellt werden. Diese würden sich die Möglichkeit nicht entgehen lassen ein schönes Amt als Karriereabschluss zu erhalten. Fischer in Österreich ist doch gerade ein Beispiel dafür. Das ganze politische Spiel in unserem Land ist doch allzu durchsichtig: Das Lager, das aufgrund der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung keine Chance hat versucht einen möglichst überparteilichen Zählkandidaten aufzustellen. Wenn man aber eine Mehrheit hat nimmt man einen verdienten Parteipolitiker. Wenn es eine Volkswahl gäbe dann hätten stets beide Volksparteien die Chance den Posten zu besetzen. In dem Fall würden von vornherein nur verdiente Parteipolitiker überhaupt als Kandidaten aufgestellt werden. So ist es doch in Österreich. Und Politikverdrossenheit gibt es auch in Österreich in größtem Umfang. Gerade bei der letzten Bundespräsidentenwahl war die Wahlbeteiligung katastrophal. Ich bleibe auch dabei, dass eine Direktwahl eine Gefahr für das Institutionengefüge bedeutet. Die Kompetenzen des Bundespräsidenten werden in der Staatspraxis sehr restriktiv ausgelegt - insbesondere auch in der Außenpolitik (Art. 59 I GG), in der ihm auch nur die Rolle eines Unterschriftenautomats zugesprochen wird. Ein direkt gewählter Bundespräsident könnte durchaus auf eine extensivere Auslegung drängen. Verfassungsrechtlich ist die restriktive Auslegung gerade auf dem Feld keineswegs eindeutig - diese hat sich so historisch entwickelt, aus dem Wortlaut ergibt sich das nicht. Ein institutioneller Konflikt zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler könnte die Folge sein. Es wäre schön wenn wir hier einen Experten für österreichiches Staatsrecht hätten, der die konkrete Stellung des Bundespräsidenten in Österreich im Detail erläutern könnte. Ich halte es für naheligend, dass diese in der Staatspraxis doch etwas stärker ist als in Deutchland. Und allgemein zum Thema unmittelbarer Volksbeteiligung: Es sollte doch zum Nachdenken anstimmen, dass es im Land mit der größten Bürgerbeteiligung - der Schweiz - keine Direktwahl des Staatsoberhaupts gibt. Das rein repräsentative Amt des Bundespräsidenten eignet sich am wenigsten für eine Direktwahl. Wenn direkte Bürgerbeteiligung dann bei Ämtern mit Gestaltungsmacht. Bei diesen kann auch ein ernsthafter Wahlkampf um Inhalte geführt werden. Oder eben bei Sachfragen. Beides gibt es auf kommunaler Ebene (Bürgerentscheid, Direktwahl des OB). Aber die Bürgerbeteiligung ist gering. Auf Bundes- und Landesebene hat sich im übrigen - totz aller bestehenden Defizite - das System der parlamentarischen Demokratie bewährt. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:15 Uhr: | |
@Marc K.: Ein Bundespräsidentenkandidat macht mit seiner Person Wahlkampf - wie ein Bürgermeisterkandidat auch. Und die Bevölkerung ist klug genug, die Machtbefugnisse des Amtsinhabers zu kennen. Deshalb kann ich die Argumentation überhaupt nicht teilen, dass ein volksgewählter Präsident mehr Befugnisse benötigt. Ich teile die Auffassung, dass bislang das Lager, welches die Mehrheit in der Bundesversammlung hat, einen Parteipolitiker nominiert und das Lager, welches in der Bundesversammlung in der Minderheit ist, einen möglichst überparteilichen Zählkandidaten aufstellt. Und genau dieses "Spiel" könnte durch die Volkswahl durchbrochen werden, indem nämlich der überparteiliche Zählkandidat gewählt wird. Dass sich das System der parlamentarischen Demokratie bewährt hat, ist ja durchaus unbestritten. Aber es bleibt verbesserungsfähig - die Volkswahl des Präsidenten könnte dazu beitragen. Und die Gefahr von Reibereien durch Kohabitation kann durch die Einschränkung der Machtbefugnisse des Amtsinhabers entgegen gewirkt werden. Gerade weil der Bundespräsident keine realen Machtbefugnisse hat, ist eine Volkswahl "ungefährlicher" als bei einer Person, die über reale Macht verfügt, wie der der Kanzlerin. Niedrige Wahlbeteiligung - o.k., muss man akzeptieren. Aber diejenigen, die die Wahlmöglichkeit haben, haben auch stärker die Möglichkeit, sich mit dem gewählten Amtsinhaber zu identifizieren. M.E. wird die Volkswahl des Präsidenten nicht wegen der Weimarer Erfahrungen abgelehnt - wir sind nun 60 Jahre lang eine funktionierende Demokratie, sondern, weil der Einfluss der Parteipolitiker damit beschnitten würde. Dies ist der wahre Grund der Ablehnung der Volkswahl des Bundespräsidenten. Und genau deshalb - weil es die Parteiverdrossenheit bekämpft - halte ich die Volkswahl einer Person, die rein repräsentative Befugnisse und keine reale Macht besitzt, für wünschenswert. Es würde unsere Demokratie mit Sicherheit beleben. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:26 Uhr: | |
@Marc K. "ich sehe das anders." Bevor hier ein Missverständnis aufkommt: Für mich ist "Es ist nachvollziehbar" schwächer als "Das ist eine super Begründung, ich halte es daher für von der Vernunft selbst gefordert, mich dem anzuschliessen." Materiell bin ich wohl bei Ihnen, Formall halte ich die Begründung aber für gut. "Das er am letzten Montag mißverständliche Formulierung eingeräumt hat und zugleich Äußerungen die seine Verfassungstreue in Zweifel zogen als völlig unangemessen zurückgewiesen hat war ja völlig in Ordnung." Dass seine Verfassungstreue in Zweifel gezogen wird ist für einen Bundespräsidenten schon etwas sehr schwerwiegendes. Das kann man eigentlich kaum überschätzen, finde ich, wie stark das einen BP treffen muss, grade wenn er sein Amt ernst nimmt. "Wenn das ein Maßstab für einen Rücktritt wäre wüßten ja politische Gegner in Zukunft was sie sagen müssen um jemanden zum Rücktritt zu bewegen." Das ist ein sehr schwaches Argument. Dass eine schwerwiegende Kritik (BP nicht mehr auf Boden der Verfassung) als Grund für einen Rücktritt anerkannt wird - die Debatte, darauf wollte ich aufmerksam gemacht haben, ist eh akademisch, da die Möglichkeit eines Rücktrittes nicht an eine Begründung geknüpft ist - , begründet in keiner Weise einen Automatismus, demnach jede Kritik in dieser Weise einen Rücktritt nach sich zieht. Das bedeutet nur, dass solche Kritik zu einem Rücktritt führen kann. Das Unterstreicht nur noch den besonderen Respekt, den das Amt des BP verdient. Auch wenn künftige BP von dieser Möglichkeit wohl nie mehr gebrauch machen werden. "Gerade dieses erwartet die Öffentlichkeit aber zurecht von jedem Amtsträger, insbesondere aber auch vom Bundespräsidenten. Ich bin daher wie viele andere Menschen vom Verhalten Köhlers enttäuscht. Dem Satz der Bundeskanzlerin: "Ich bedauere diesen Rücktritt auf das härtestmögliche" kann ich nur zustimmen." Das verstehe ich. @Bernhard Nowak "Dies sehe ich genauso. Vor allem sehe ich nach wie vor darin ein bedenkliches, vordemokratisch anmutendes, Staatsverständnis. Auch ein Staatsoberhaupt in einer Demokratie muss Kritik ertragen können." Das träffe doch nur in dem Fall zu, dass Kritik am BP ein juristisches Nachspiel nach sich zöge, was schlicht nicht der Fall war. Dass der BP bei übermäßiger Kritik zurücktritt könnte man dagegen sogar positiv deuten, er war offen und hat die Konsequenzen gezogen. "Ansonsten werfe ich ihr mangelnde Unterstützung Köhlers nicht vor; sie hat sich im Bundestag deutlich dazu geäußert und mehr Respekt vor dem Amt und der Person des Bundespräsidenten eingefordert; mehr konnte Köhler nicht verlangen." Das stimmt absolut. Daher denke ich auch, dass es dort noch anderes gab, aber wer weiß. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:33 Uhr: | |
Zumindest das derzeitige Wahlsystem - indirekte Wahl des Präsidenten - erhöht doch die Politikverdrossenheit genau aus dem Grunde, weil das Mehrheitslager einen Parteipolitiker - oft ohne Rücksicht auf seine Eignung, siehe 1959 Lübke - durchsetzt. Das derzeitige Wahlsystem der Bundesversammlung erhöht daher die Politikverdrossenheit, denn die Wähler sagen: nicht der von uns favorisierte Kandidat, sondern der von den Parteipolitikern gewollte Kandidat kommt - ohne Rücksicht auf die Wünsche der Mehrheit der Bevölkerung - zum Zuge. Dem könnte mit einem indirekten Wahlsystem nur "entgegengetreten" werden, wenn das Mehrheitsquorum für die Wahl des Staatsoberhauptes höher gesetzt würde, wenn also in der Bundesversammlung etwa eine Zweidrittel- oder Dreifünftelmehrheit zur Wahl des Staatsoberhauptes benötigt würde. Dann müssten sich die Parteien auf einen Kompromisskandidaten einigen. Wie scheint es denn dieses Mal gelaufen zu sein: Wenn man die Zeitungen richtig deutet, dann konnte Frau von der Leyen nicht Präsidentin werden, weil sie im Kabinett gebraucht wurde. Herr Wulff wurde ausgewählt, weil er in Niedersachsen schon einen Nachfolger parat stehen hatte und weil Frau Merkel dadurch ihren - vorerst letzten - innerparteilichen Rivalen "loswerden" konnte - der noch dazu gut aussieht und als idealer "Schwiegersohn" gilt. Und solche Überlegungen gab es bei früheren Präsidentschaftswahlen doch auch schon. Niemand kann doch bestreiten, dass Carlo Schmidt 1959 von der SPD der bessere Bundespräsident gegenüber Heinrich Lübke geworden wäre. Aber zu aktuellen Beispielen: Roman Herzog wäre 1999 sicherlich erneut gewählt worden. Er verzichtete angesichts der Mehrheitsverhältnisse in der Bundesversammlung 1999 auf eine erneute Kandidatur. Wenn also immer gesagt wird: das Wahlverfahren in der Bundesversammlung habe gute Präsidenten hervorgebracht, so ist m.E. Widerspruch zumindest bei Heinrich Lübke und Horst Köhler - zumindest bei ihren zweiten Amtszeiten - wohl angebracht. So "optimal" kann dieses Verfahren nicht sein. Und es ist deshalb nicht optimal, weil nicht Fragen der Eignung für das Amt und das Wohl für das Land, sondern überwiegend taktische Erwägungen bei der Kandidatenauswahl eine Rolle spielen. Und diese Erwägungen würden m.E. bei einer Volkswahl reduziert, weil ein solcher - nach taktischen und nicht "moralischen" Kriterien ausgewählter - Präsidentschaftskandidat vermutlich nicht die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich bringen würde. So denke ich. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:38 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, ich bewerte Köhlers Amtsführung in der ersten Amtszeit deutlich positiver. Das er in der Rede der Bundestagsauflösung auf die Probleme unseres Landes hinwieß war in Ordnung. Gerade die Entscheidung zur Auflösung des Bundestages ist eine der wenigen Fälle, bei denen der Bundespräsident politische Macht hat. Dies gehört zu seinen Reserverrechten. In diesen Fall, in denen der Bundespräsident nach freiem Ermessen entscheiden darf - also gerade eine politische Entscheidung treffen darf-, muss er dann auch die Gründe für seine Entscheidung offen darlegen dürfen. Alles andere wäre meiner Meinung nach widersprüchlich. Bei dieser Entscheidung ist er gerade nicht "Staatsnotar", sondern hat ein politische Enscheidungsmacht durch das Grundgesetz erhalten. Von daher ist es nicht zu beanstanden, dass er diese Entscheidung mit den politischen und wirtschaftlichen Problemen begründet. Wer eine andere Ansicht vertritt, der will den Bundespräsidenten auch bei den Reserverrechten zu einem Staatsnotar machen. Das ist aber mit den Wortlaut des Grundgesetzes nicht vereinbar und wird gerade dem Charakter der Reserverrechte nicht gerecht. Auch im übrigen hat er sich in der ersten Amtszeit stets um eine gute Amtsführung bemüht und auf Probleme hingewiesen bzw. Themen mitgesetzt (Reformnotwendigkeit, mangelndes politisches Handeln, Probleme der Finanzmärkte, Afrika). Die zweite Amtszeit war allerdings schwach. Und den Rücktritt zu dem Zeitpunkt und in der Form war ein ganz schwerer Fehler. Ich glaube das dieser Entschluss schon seit längeren in ihm gereift ist und das die Afghanistan-Sache nur der Tropfen war, der das Faß zum überlaufen ließ. Der Rücktritt war offensichtlich mit seiner Frau abgesprochen. Er war dazu offenkundig fest entschlossen und nicht mehr abzuhalten. Das wird er in den Telefongesprächen nach 12 Uhr auch deutlich gemacht haben. Wahrscheinlich hatte er seine Mitarbeiter schon vor den Anrufen angewiesen, dass eine Pressekonferenz stattfinden soll. Von daher kann man der Kanzlerin und dem Vizekanzler keinen Vorwurf machen. Die Gründe werden wohl in der Entwicklung im letzten Jahr liegen. Die 2. Amtszeit Köhlers begann glücklos - schon seine Verspätung bei der Annahme der Wahl. Übrigens hatte er zweimal nach der Wahl die neue Bundesregierung kritisiert (Koalitionsvertrag, Notwendigkeit von Steuererhöhnungen). Natürlich zum Ärger der Regierung. Aber die Opposition würdigte dies nicht, sondern warf ihm Schweigen vor (wohl weil er nicht ständig die Regierung kritisiert). Aber die Regierung ständig zu kritisieren ist nicht Aufgabe des Bundespräsidenten. Das muss die Opposition schon selbst machen. Ich sehe rückblickend eine Entwicklung, bei der Köhler zunehmend isoliert und am Ende von allen geschnitten wurde. Er hatte aber auch kein Konzept gegenzusteuern. So begann vermutlich bei ihm der Gedanke zum Rücktritt zu entstehen (beginnend wahrscheinlich schon im März, als man ihn Langguth zum "Schlossgespenst" erklärte und den Eindruck äußerte, dass seine Amtszeit zwar nicht formal, aber doch faktisch schon zu Ende sei. In den letzen Wochen haben sich die Angriffe gegen ihn - gerade auch aus der zweiten oder dritten Reihe - immer mehr gesteigert und er wurde dagegen kaum noch verteidigt. Er fühlte sich mehr und mehr im Stich gelassen und sah die Situation für sich als immer aussichtsloser an. Die Afghanistan-Sache war dann nur noch der letzte Tropfen. So kam es wahrscheinlich am 31. Mai zum Rücktritt ( das andere Gründe eine Rolle spielten - etwa das er den Euro-Rettungschirm ohne IWF-Beteiligung für ein untragbares Risiko hält - bzw. grds. die Krisenpolitik der Bundesregierung für falsch hält (man denke an seine Forderung nach Erhöhungen indirekter Steuern im Märt, wobei inzwischen sich ja auch die Bundesregierung in diese Richtung bewegt) ist möglich, aber auch sehr spekulativ)). |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:53 Uhr: | |
@Bernhard Nowak, bei einer Volkswahl würde es natürlich auch eine Vorauswahl der Parteien geben. Welcher Bürger hatte den am 30 Mai 2010 Gauck auf der Rechnung? Wahrscheinlich noch nicht einmal Gabriel selbst - der angeblich zunächst Platzeck aufstellen wollte. Wenn es eine Volkswahl geben sollte, dann hätten beide Volksparteien immer eine Wahlchance. Von daher würden sich auch stets verdiente Parteipolitiker in die Kandidatenrolle drängen. Das nicht gestandene Parteipolitiker überhaupt mal nominiert werden hat doch gerade mit der Existenz der Bundesversammlung zu tun. Denn das Minderheitslager hofft damit doch natürlich Stimmen aus dem anderen rüberzuziehen und diesem eine Niederlage zu bereiten. Das ist natürlich eine rein parteitaktische Motivation. Sobald die Mehrheitsverhältnisse anders sind - man die Mehrheit hat - wird dann wieder ein verdienter Parteipolitiker genommen. Ich bleibe daher dabei: Wenn es eine Volkswahl gäbe dann hätten stets beide Volksparteien die Chance den Posten zu besetzen. In dem Fall würden von vornherein nur verdiente Parteipolitiker überhaupt als Kandidaten aufgestellt werden. So ist es doch auch in Österreich. Die wahrscheinlichen Kandidaten bei dieser Wahl wären dann wohl Wulff gegen Platzeck. Ihr Vergleich mit dem Oberbürgermeisterkandidat ist - mit Verlaub - völlig daneben. Der Oberbürgermeister hat nämlich exekutive Kompetenzen und einiges an Befugnissen. Mit dem fast ausschließlich repräsentativen Amt des Bundespräsidenten ist das gerade nicht vergleichbar. @Interessierter, die Debatte ist in der Tat akademisch. Ein Amtsinhaber kann auch "grundlos" zurücktreten. Wobei menschliche Entscheidungen wohl immer irgendeinen Grund, irgendein Motiv haben. Es ist nachvollziehbar, dass Köhler sich persönlich verletzt gefühlt hat. Aber gerade der Respekt vor dem Amt sollte doch gebieten es nicht einfach so hinzuwerfen - und das auch noch in der Form. Staatspolitische Verantwortung sieht anders aus. Und gerade von einem ehemaligen Top-Beamten, der loyal für unser Land auf verschiedenen Posten gearbeitet hat, hätte ich so ein Verhalten nicht erwartet. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:54 Uhr: | |
@Bernhard Nowak "Die Gefahr bei Hindenburg war doch nicht, dass der Reichspräsident damals vom Volk gewählt wurde, sondern, dass der damalige Präsident der Weimarer Republik über derarti viel Machtbefugnisse verfügte, dass er am Parlament vorbeiregieren und den Charakter des parlamentarischen Systems in ein präsidialSystem verändern konnte. Die Machtfülle des damaligen Präsidenten, nicht die Volkswahl, war doch das Problem." Das Versagen von Weimar war doch nicht (allein) die Präsidentaldemokratie, der französische Präsident ist auch sehr mächtig und die USA waren länger Demokratie als wir. @Marc K. "Und allgemein zum Thema unmittelbarer Volksbeteiligung: Es sollte doch zum Nachdenken anstimmen, dass es im Land mit der größten Bürgerbeteiligung - der Schweiz - keine Direktwahl des Staatsoberhaupts gibt." Die Schweiz hat kein Staatsoberhaupt, auch keine Hauptstadt. Die Schweiz hat nur den Bundesrat, sowas wie einen "Exekutivrat". Ein bedeutender Einzelposten (quasi Monarch) wie Präsident ist dort gar nicht vorgesehen. @Bernhard Nowak " Niedrige Wahlbeteiligung - o.k., muss man akzeptieren. Aber diejenigen, die die Wahlmöglichkeit haben, haben auch stärker die Möglichkeit, sich mit dem gewählten Amtsinhaber zu identifizieren." Mir ist grade aufgegangen, dass diese Argumentation gar nicht aufgehen kann: Es würde dem Grundsatz der Gleichheit u. der Freiheit der Wahl verletzten, wenn die Mehrheit der Stimmen darüber bestimmen könnte, die Wahl gleich bleiben zu lassen. Der äquivalente Fall, Mehrheit der Bevölkerung wählt immer z.B. CSU und daher vergibt man das Mandat gleich immer an diese Partei, würde ganz instinktiv als Widerspruch zu dem Grundsatz aufgefasst. Nichtwählen ist darüber hinaus nicht zwangsläufig eine politische Willensbekundung zu einer bestimmten Ansicht, sondern nur die Ausübung des Rechts, sich nicht dazu zu äussern. Daher wäre es auch nicht gerechtfertigt, die Wahl wegen nichtwählens abzuschaffen, da man auf diese Weise dem Nichtwählen eine Bedeutung unterstellen würde, die sie ggf. nicht hat. Das wäre schon deshalb problematisch, weil man nur für eine Legislaturperiode wählt, nicht für immer. |

Korinthenk. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:55 Uhr: | |
@ Marc K.: Ich gebe Bernhard Nowak recht. Österreich ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich ein schwacher Bundespräsident und eine Volkswahl vereinbaren lassen. Zwar ist nach der Bundesverfassung die Stellung etwas stärker als nach dem Grundgesetz, aber die Staatspraxis ist sehr zurückhaltend. Diese Zurückhaltung würde im Grundgesetz bei Einführung der Volkswahl unter unveränderter Beibehaltung sämtlicher bisheriger Kompetenzen verfassungsrechtlich kodifiziert. Zum Argument des Wahlkampfes: Man hätte ihn so führen können wie es Heinz Fischer tat: http://www.heinzfischer.at/ueber-dr-heinz-fischer/ueber-dr-heinz-fischer1 Was die Außenpolitik betrifft, so ist die Stellung vergleichbar (Art. 65 Abs. 1 B-VG): http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40045786&ResultFunctionToken=cfeffe6c-6d22-470d-9b8e-a1a6f654dddb&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=b-vg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=65&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=05.06.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= Zu berücksichtigen ist ferner die doppelte Bindung des BP. Nicht nur ist regelmäßig Gegenzeichnung erforderlich (Art. 67 Abs. 2 B-VG, entspricht Art. 58 GG fast wortwörtlich), auch kann der Bundespräsident regelmäßig nur auf Vorschlag der Bundesregierung tätig werden (Art. 67 Abs. 1 B-VG): http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12002741&ResultFunctionToken=85c7797c-11c1-43e9-afd8-2636f5deeed5&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=b-vg&Gesetzesnummer=&VonArtikel=67&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=05.06.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 22:59 Uhr: | |
Ich sehe es wie folgt: Der Bundespräsident hat sich nicht parteipolitisch einzumischen. Dies hat er, wie Gerd Langguth zu recht festgestellt hat, mit seiner Rede zur Auflösung des 15. Deutschen Bundestages bewiesen. Er hat ein Untergangsszenario an die Wand gemalt und offen eine Regierung gefordert, die mit den Problemen des Landes fertig werden würde. In einem zweiten Absatz hat er sich dann zu dem geäußert, zu dem er befugt war: nämlich zu der Vertrauensfrage von Kanzler Schröder. Der erste Absatz war parteiisch - und er hat ja auch in der ersten Amtszeit, etwa als er sich in die Debatte um die Verlängerung des Arbeitslosengeldes für ALG 1 einmischte, in die Tagespolitik eingemischt. Der Bundespräsident soll über den Tellerrand blicken und gesellschaftliche Anstöße geben. Und dies hat er nicht getan. Seine naive Beschreibung der Finanzmärkte als "Monster" - wie naiv kann man denn noch sein - zeigt dies ja. M.E. war der Mann von Anfang an überfordert und Gerd Langguth hat ja auch in einem Spiegel Essay gezeigt, warum: weil er immer als Beamter Dinge, die von oben kamen, ausgeführt hat. Köhler war ein hervorragender Exekutor, ein Ausführender, aber kein Denker. Er setzte Dinge um, die er "von oben" vorgesetzt bekam. Aber Kreativität und Phantasie, die Fähigkeit zu Visionen, die war ihm wohl fremd. Bundespräsident Köhler hat auf mich immer als Ober-Wirtschaftsminister gewirkt - mit deutlichem Hang zum Populismus (etwa bei seiner Formulierung der Finanzmärkte als "Monster" oder Formulierungen wie: "Das Volk lässt sich von den Politikern nicht für dumm verkaufen"; natürlich ist dies möglich), der gut ankam, aber entweder zu oberflächlich argumentierte oder seine Thesen nicht begründete, etwa den Ausspruch mit den Finanzmärkten. Gerade hier hätte ich von dem Finanzfachmann eine Ursachenanalyse der Krise und keinen billigen Populismus erwartet. Dies ist keinem seiner Amtsvorgänger in dieser Form passiert. Wer sich mit missverständlichen Reden in die Kritik begibt, der muss diese Kritik ertragen können. Was hätte es denn Köhler gekostet, zu sagen: Meine Einschätzung, dass Auslandseinsätze für unseren Wohlstand und unsere Handelsinteressen notwendig sind, halte ich aufrecht. Dies hat Guido Westerwelle vor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik vor einem halben Jahr auch so gesagt, es steht im Weißbuch 2006 der großen Koalition und auch im Koalitionsvertrag? Meine Äußerungen sind keinesfalls verfassungswidrig, dies stelle ich hier klar. Was hinderte ihn daran, sich dementsprechend zu äußern? Klar, der "Horst Lübke" Artikel im Spiegel war scharf, aber er war keine Präsidentenbeleidigung, er war eine - m.E. nach dem Weggang des Staatssekretärs Haller und des Pressesprechers Kothe, dem langen Schweigen des Präsidenten und missverständlichen Reden - aus heutiger Sicht leider treffende Zustandsbeschreibung der zweiten Amtszeit dieses m.E. überforderten Präsidenten. Die Überschrift war scharf, aber Schärfe gehört zur Demokratie. Eine Präsidentenbeleidigung ist auch daraus nicht abzuleiten. Wenn dies "respektloses Verhalten" war, dann hat Horst Köhler ein Verständnis eines obrigkeitsstaatlich geprägten Staatschefs, der als "Ersatzkaiser" fungiert und nicht zu kritisieren ist. Dann darf der hohe Herr aber auch nicht austeilen und sich mit missverständlichen Äußerungen nicht so in die Kritik begeben. Nein, m.E. war er maßlos überfordert. Und warum war er überfordert? Weil bei seiner Auswahl 2004 es nicht darum ging, eine geeignete Persönlichkeit für das Präsidentenamt nach bestimmten Kriterien auszuwählen, sondern unbedingt ein "schwarz-gelber" Gemeinschaftskandidat hersollte, der einer künftigen schwarz-gelben Regierung nicht "reinreden" würde, als Signal für "schwarz-gelb" dennoch "stehen" würde und der eine Mehrheitschance in der Bundesversammlung haben sollte. Und dies ist jetzt ganz offensichtlich gescheitert. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 23:01 Uhr: | |
@Marc K.: Ich komme aus Hessen. Da ist der Vergleich mit den Bürgermeistern nicht daneben. Es gibt in Hessen eine Magistratsverfassung. Die Kompetenzen des Bürgermeisters wurde - bis auf das Antragsrecht - eben nicht erweitert. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 23:08 Uhr: | |
@Interessierter: Ich habe das Argument mit Weimar nur gebracht, weil die Erfahrungen mit Hindenburgs Wahl in Weimar immer als Argument gegen eine Volkswahl des Bundespräsidenten angeführt werden. Natürlich hat diese Erfahrung den parlamentarischen Rat bewogen, das Amt des Bundespräsidenten in der Verfassung gegenüber dem des Reichspräsidenten in der Weimarer Republik deutlich zu schwächen und diesen indirekt wählen zu lassen. Dieses Argument dürfte nach 60-jähriger Demokratieerfahrung nicht mehr "ziehen". Dass Weimar natürlich an vielen Faktoren "untergegangen" ist, ist mir auch bewußt. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 23:18 Uhr: | |
@Interessierter, In der Schweiz werden die Funktionen des Staatsoberhaupts von einem Kollegialorgan - dem Bundesrat - wahrgenommen. Dieser wird durch das Parlament gewählt - nicht durch das Volk. Im übrigen gibt es den Bundespräsidenten in der Schweiz - ein jährlich wechselnden Vorsitzenden des Bundesrates, der gerade auch die Repräsentationsaufgabe mitübernimmt. Funktional ist das durchaus mit einem Staatsoberhaupt vergleichbar. @Bernhard Nowak, der Vergleich ist daneben - auch in Hessen, dass eines der wenigen Bundesländer mit Magistratsverfassung ist (was gerade zu Problemen führt, viele amtierende oder ehemalige OBs fordern daher auch eine Abkehr von diesem Grundsatz wie in anderen Bundesländern. M.E. nach wird es auch irgendwann dazu kommen. Die Entwicklung in anderen Bundesländern zeigt die Tendenz zur Kompetenzausweitung der OBs nach Einführung der Direktwahl). Aber selbst im Sonerfall Hessens mit Magistratsverfassung ist das Amt des OB nicht mit dem Bundespräsidenten vergleichbar. Der Bundespräsident ist nicht Teil der Bundesregierung, er hat überhaupt keine politische Gestaltungsmacht. Der OB hat - auch bei einer Magistratsverfassung - politische Gestaltungsmacht. Er ist Teil des Magistrats. @Korinthek, formale Regelungen sind das eine, die Staatspraxis ist das andere. Das die Stellung des Bundespräsidentena auch in der Außenpolitik so gering ist, hat sich durch die Staatspraxis entwickelt. Aus dem Wortlaut des GG ist das nicht zwingend. Bernhard Nowak hat zudem gemeint, dass Direktwahlen zur Aufstellung überparteilicher Kandidaten führen. Tatsache ist aber, dass nur ein einziger Nachkriegspräsident in Österreich parteilos war. Dieser stand im übrigen der SPÖ sehr nahe - er war zuvor unter ihr Außenminister. Also als Person etwa mit Werner Müller vergleichbar, der unter Schröder von 1998-2002 Wirtschaftsminister war. Formal parteilos, aber doch mit sehr engen Verbindungen zur SPD (zumal bei Müller als Energielobbyist). Also im Ergebnis waren die Bundespräsidenten in Österreich stets loyale Parteipolitiker (in einem Fall loyal ohne Parteibuch). Bernhard Nowaks Annahme, das völlig überparteiliche Persönlichkeiten Resultat der Einführung einer Direktwahl wären, wird durch das österreichische Beispiel also gerade nicht bestätigt. Ich sehe daher keinen Grund für eine Änderung des Wahlverfahrens. Diese Fragen wurden hier Forum auch schon mal ausführlich diskutiert. Ich sehe keine neuen Erkenntnisse in dieser Frage, so dass ich es bei dieser Meinungsäußerung dazu belasse. Dieser Thread soll ja auch eigentlich der Debatte um die Bundespräsidentenwahl 2010 dienen, nicht über eine mögliche Veränderung des Wahlverfahrens für künftige Bundespräsidentenwahlen.. |
|