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Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 20:24 Uhr: | |
@Marc K. "man wollte jedenfalls keinen Bundespräsidenten mit den umfangreichen Kompetenzen des Reichspräsidenten." Das habe ich niemals beschritten, dennoch scheint man sich nicht ganz von dem Modell "mächtiger Präsident läd Parlamentarier zur Regierungsbildung ein" verabschiedet zu haben (sorry, wegen dem Grammatikfehler). Ich habe übrigens zu einer ähnlichen Frage, dort ging es um die Vertrauensfrage, einen ähnlichen Thread gesehen, vielleicht wollen wir die Diskussion dahin auslagern? Hier scheint sie eher zu stören... "Amtszeitbegrenzung - als einziges Amt - macht daher auch Sinn. Denn wer Macht hat strebt nach mehr Macht. Anders als der Bundeskanzler kann der Bundespräsident nicht durch konstruktives Mißtrauensvotum gestürzt werden." Das habe ich als Zeichen für die relative Macht des BP-Amtes genommen: Ich: "Nun, das Amt des BP und das des BT scheinen mir schon in diese Richtung aufgebaut zu sein: - Der BP wird nicht vom BT gewählt, im krassen Gegensatz zum Kanzler. (Es wäre theoretisch möglich, dass eine Minderheit im BT in der BV die Mehrheiten hat um den BP zu stellen.) Demnach hat das Amt des BP durchaus auch schon heute Elemente, die für eine größere Macht des BP sprechen würden, die aber dennoch nicht zum Anlass genommen werden, diese Macht auszuüben." Nur um kurz den Ausgangspunkt zu streifen: Ja, die Gefahr einer Ermächtigung besteht, aber wenn das Amt sich erstmal die Kompetenzen herausgenommen hat, wird der Nachfolger die auch nicht abgehen und es wird bei Koalitionsrunden umso höher gehandelt werden. Da hilft eine Amtszeitbegrenung IMHO nicht, sie hilft eher, wenn man verhindern will, dass die persönliche Autorität einer Person nicht mit dem Befugnissen eines Amtes verknüpfen soll, grade das Gegenteil wird vom BP gefordert. Man stelle sich eine US-Präsidenten vor, der so lange regiert, dass er schon die halbe politische Landschaft, auch ausserhalb seiner Partei, geprägt hat und zusätzlich zu den Gefallen seiner Politikerkollegen noch die vollen Befugnisse seines Amtes hat - dagegen wirkte ein Bundespräsident, der ziemlich oft gewählt wurde eher harmlos. Es sei denn, man wusste nicht, wieviel Macht nun genau von diesem Amt ausgehen sollte (und die spätere Verfassungswirklichkeit kann niemand kennen) und hat sich mehr vorgestellt. "Ich räume ein, dass man alternativ auch über eine Volkswahl nachdenken könnte. Auch dies könnte Würde und Ansehen des Amtes stärken. Aber ein solcher Bundespräsident würde dann natürlich auf die Wiederwahlmöglichkeit schielen und könnte versucht sein hierfür auch populistisch zu agieren. Und ich bleibe dabei, dass ein solches Konstrukt das Institutionengefüge und die Machtbalance, so wie sie besteht, verschieben könnte. Das kann man natürlich wollen. Aber das wirft dann grundsätzliche Fragen auf..." Also beim BP muss eine Direktwahl eigentlich nicht sein. Es wäre nur ein Zeichen des demokratischen Selbstverständnisses, zumindest darüber nachzudenken die Wahlmänner vom Volk wählen zu lassen. Das Argument, dass das Amt sich dann mehr Kompetenzen herausnehmen müsste finde ich nämlich immernoch nicht plausibel. So bauen parlamentarische Demokratien einfach nicht auf. |

Silencio Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 20:52 Uhr: | |
@Thomas Frings: Naja, für Sie ist ja alles ultralinks, was eine große Mehrheit eher als Mitte bezeichnen würden. Insofern können Sie weiter mit Begriffen wie Links usw. herumhantieren, bringt aber in der Argumentation nichts, weil sie nicht eindeutig festgelegt sind. Daher sehe ich so etwas immer als missglückten und entleerten Propagandaversuch an, der sich gerade in der Wiederholung bisweilen lächerlich macht. Aber das ist ja genau das Kernproblem, was Schwan ja auch gemeint hat. Es gibt keine gesetzte, eindeutige Begriffsdefinition von "Unrechtsstaat", die von allen Politikwissenschaftlern als gegeben vorausgesetzt wird. Die Interpretation, dass sie das nur nicht gesagt hat, um die Stimmen der Linken zu bekommen, ist ebenfalls mal wieder einer der konservativen Interpretationen, die nicht unbedingt stimmen müssen, weil natürlich auch das instrumentalisiert wurde. Aber wie gesagt, das wurde schon genug durchgekaut und das ist ja nun auch Vergangenheit. |

Lensen Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 20:53 Uhr: | |
uh, jetzt wirds spannend. Bei Twitter geht grade die Nachricht rum, dass die FDP-Landesverbände in Thüringen & Sachsen beschlossen haben, geschlossen für Gauck zu stimmen. Die haben zwar nicht alzu viele Wahlmänner/frauen (insgesamt 4 oder 5) aber es ist schon hart. Bin aber mal gespannt ob da wirklich was dran ist. |

AeD Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 20:58 Uhr: | |
@Lensen Der sächsische FDP-LV dementiert das. |

Lensen Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 20:59 Uhr: | |
Ich muss mich verbessern, es sind sind insgesamt 10. |

Lensen Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 21:01 Uhr: | |
ah, ok, danke, klingt aber nicht nach einem endgültigen Nein. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 21:15 Uhr: | |
@Interessierter, "Das habe ich niemals beschritten, dennoch scheint man sich nicht ganz von dem Modell "mächtiger Präsident läd Parlamentarier zur Regierungsbildung ein" verabschiedet zu haben" Nein, dass denke ich nicht. Man hat in diesem Fall an eine eher zeremonielle Rolle gedacht, vergleichbar mit der eines Monarchen in GB oder den Niederlanden. Lediglich im Fall von Staatskrisen hat der Bundespräsident gewisse Macht (Reserverrechte), nicht aber bei ruhigen politischen Verhältnissen. "Nur um kurz den Ausgangspunkt zu streifen: Ja, die Gefahr einer Ermächtigung besteht, aber wenn das Amt sich erstmal die Kompetenzen herausgenommen hat, wird der Nachfolger die auch nicht abgehen und es wird bei Koalitionsrunden umso höher gehandelt werden." Das ist nicht so. Die Art und Weise wie die Bundespräsidenten z.B. mit dem Prüfungsrecht umgegangen sind, ist unterschiedlich. Heinemann und Scheel haben etwa von ihrem formellen Prüfungsrecht Gebrauch gemacht (was unstreitig besteht), Rau hingegen hat erklärt, dass er selbst das formelle Prüfungsrecht auf evidente Verstöße beschränkt sehen will und dabei offenkundig - man denke an die Vorgänge im Bundesrat 2002 - so extrem hohe Anforderungen an die Evidenz stellt, dass dieses Recht faktisch gar nicht mehr bestehen würde. Köhler hingegen hat sein Prüfungsrecht umfassender wahrgenommen als alle Vorgänger. Eine Entwicklung in die eine oder andere Richtung ist also nicht erkennbar. M.E. nach wird der Nachfolger Köhlers wieder zu einer restriktiveren Handhabung übergehen.. "Es sei denn, man wusste nicht, wieviel Macht nun genau von diesem Amt ausgehen sollte (und die spätere Verfassungswirklichkeit kann niemand kennen) und hat sich mehr vorgestellt." Aus der Konstruktion des Grundgesetzes ergibt sich schon, dass man in der Innenpolitik nur eine sehr beschränkte und - außerhalb politischer Krisenzeiten (Reserverrechte) nur zeremonielle Rolle des Bundespräsidenten wollte. Das diese restriktive Haltung auch auf die Außenpolitik ausgedehnt wurde, hat sich erst durch die Staatspraxis ergeben. Hier wird man entweder von einer stillschweigenden Ermächtigung (durch das GG) oder von Verfassungsgewohnheitsrecht sprechen. Hier reinzufunken würde kein Bundeskanzler dem Bundespräsidenten erlauben. Und da Verfügungen des Bundespräsidenten der Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler bedürfen sitzt dieser nunmal am längeren Hebel. Das sich das ganze also in der Verfassungswirklichkeit so entwickelt hat, war in den Grundzügen schon durch das Grundgesetz vorgezeichnet.. "Also beim BP muss eine Direktwahl eigentlich nicht sein. Es wäre nur ein Zeichen des demokratischen Selbstverständnisses, zumindest darüber nachzudenken die Wahlmänner vom Volk wählen zu lassen." Gemäß Art. 38 GG gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl. Die Wahl von Wahlmänner ist mit den in Deutschland gelten Wahlprinzipip der Unmittelbarkeit nicht vereinbar. Gemäß Art. 28 GG gilt dies auch für die Wahlen in den Ländern und Gemeinden. Der Unmittelbarkeitsgrundsatz ist also ein durchgehendes Prinzip für Wahlen. Da die einzige Funktion der Bundesversammlung die Wahl des Bundespräsidenten ist, wäre eine Direktwahl dieses Gremiums ein Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz. Wenn Direktwahl des Bundespräsidenten, dann geht das nur "richtig" über eine unmittelbare Wahl. "Das Argument, dass das Amt sich dann mehr Kompetenzen herausnehmen müsste finde ich nämlich immernoch nicht plausibel." Müsste nicht, aber es bestünde die Gefahr. Bei der Einführung der Direktwahl der Oberbürgermeister in den Bundesländern wurde stets auch über deren Kompetenzen gesprochen. Meines Wissen gehört Hessen zu den wenigen Bundesländern die auf der kommunalen Ebene noch eine Magistratsverfassung haben (Staatstaaten bleiben hier als Bundesländer mal außen vor). Andere Bundesländer haben die Rolle des OB gestärkt. Das dies in Hessen nicht der Fall war hat bei vielen OBs zu Beschwerden geführt, dass ihre Kompetenzen ihrer nunmehr bestehenden direkt-demokratischen Legitimation nicht angemessen seien. Die Tendenz zur Ausweitung ist doch ganz klar da. Nun ist das alles nicht so dramatisch, da ja schon bisher Gemeindeversammlung und Gemeindevorstand bzw. OB die Befugnisse der Gemeinde (die allesamt als exekutive Befugnisse konzipiert sind) ausgeübt haben. Aber das Amt des Bundespräsidenten ist - jenseits der Reserverrechte - rein zeremoniell. Er ist eben mehr Staatsnotar und keine zweite Spitze der Exekutive neben den Bundeskanzler. Was soll denn ein Bundespräsidentenkandidat im Wahlkampf versprechen? Womit soll er werben? Mir erscheint dieses Amt sich mit am wenigsten für eine Direktwahl zu eignen. Sie können ja mal eine Thread aufmachen, bei dem sie generell die Frage aufwerfen, welche Rolle der Bundespräsident haben sollte. Dann kann man ja mal eine "Generaldebatte" darüber führen bzw. verschiedene Modelle erwägen. Natürlich muss das verbunden sein mit dem Wahlverfahren, schon um zum Forum von wahlrecht.de zu passen;). Welches Wahlverfahren sinnvoll ist hängt meiner Meinung nach auch von der Rolle ab, in der man den Bundespräsidenten im Gefüge der Verfassungsinstitutionen sieht. Eine direkte Wahl eines (fast) rein repräsentativen Amtes macht aus meiner Sicht keinen Sinn... |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 21:25 Uhr: | |
@AeD "Der sächsische FDP-LV dementiert das." Naja, er schreibt, die Landtagsfraktion habe nichts dergleichen beschlossen. Das sagt weder etwas über ein Votum des Landesverbandes (in Form einer Wahlempfehlung z.B.) noch über die Entscheidung der Wahlmänner und -frauen aus Sachsen aus. |

Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 21:38 Uhr: | |
Nun lasst mal die Kirche im Dorf. Die FDP wird für Wulff stimmen. Punkt. Twitter ist eine Gerüchteküche, mehr nicht. Solltet Ihr nicht ernst nehmen. |

Silencio Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 22:18 Uhr: | |
http://www.welt.de/politik/deutschland/article7912547/Die-FDP-ist-ueber-ihre-eigene-Schwaeche-wuetend.html Einigkeit in der FDP sieht aber anders aus. |

görd
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 23:32 Uhr: | |
"Twitter ist eine Gerüchteküche, mehr nicht." Naja, is immerhin der Twitter-Account der FDP Sachsen. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 23:55 Uhr: | |
@Marc K. "Sie können ja mal eine Thread aufmachen, bei dem sie generell die Frage aufwerfen, welche Rolle der Bundespräsident haben sollte" Ich dachte eher an denhier, ist sehr konkret auf diese Frage zugeschnitten, finde ich, würde mich auch freuen da wieder mehr Dazu zu bekommen: http://www.wahlrecht.de/forum/messages/172/4230.html?1267892040 Was ihre Frage betrifft: Ein BP kann im Wahlkampf nur 2 Dinge versprechen: In einer Regierungskrise so und so zu reagieren und die Bürger gut zu vertreten. Beides Dinge, die dem Bürger zwar keinen unmittelbaren nutzen bringen, ihn aber in einer Demokratie etwas angehen können. Was die Sache mit dem schwachen Präsidenten angeht: Wären die Kanzler nicht sehr selbstbewusst aufgetreten und die Präsidenten dafür mehr, wir würden heute genauso selbstverständlich davon reden, dass ein Kanzler natürlich alle Anordnungen des Präsidenten gegenzeichnet, genauso wie dieser heute alle Gesetze unterschreibt. Dann gebe es vielleicht mal ausnahmen, diese ändern aber nicht die Regel. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 00:03 Uhr: | |
Also, eine einzige Person hat irgend etwas geschrieben. Wahlmänner und Wahlfrauen sind ja noch gar nicht gewählt, der Landesverband hat sich nicht geäußert. Ich denke man sollte nicht einfach Gerüchte als Nachrichten verkaufen. In den nächstenWochen werden die Wahlen in den Landtagen stattfinden und in dieser Zeit werden sich sicher die Parteien vor Ort äußern. Ich kann mir nicht vorstellen das von irgend einer Partei ein ganzer Landesverband ausscheren wird. Wohl denkbar ist das Ausscheren einzelner Wahlmänner. Aber es müsste nun schon ein größeren Exodus geben um die deutliche schwarz-gelbe Mehrheit zu einer Minderheit zu machen. In den ersten beiden Wahlgängen ist die Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl erforderlich. Die Chancen von Wulff diese zu erhalten sind gut, da Schwarz-Gelb mehr als 20 Mitglieder über dieser Mehrheit in der Bundesversammlung hat. Alles andere als eine Wahl im ersten Wahlgang wäre eine Überraschung. Im dritten Wahlgang würde die relative Mehrheit reichen. Selbst wenn 50 Wahlmänner das Lager wechseln würde Wulff diese erhalten. Das die Linken Gauck im dritten Wahlgang wählen würden ist ausgeschlossen. Aber so weit wird es kaum kommen. Alles außer eine Wahl im ersten Wahlgang wäre schon eine große Überraschung.... |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 01:05 Uhr: | |
@Interessierter, ich denke der Thread zur Vertrauensfrage ist zu speziell. Im übrigen handelt es sich bei den Kompetenzen des Bundespräsidenten um Ausnahmevorschriften, sog. Reserverechte für Zeiten einer Regierungskrise. Das Regel-Ausnahme Verhältnis ergibt sich schon aus Art. 58 GG, dass nur in drei Fällen eine Ausnahme vom Gegenzeichnugnserfordernis vorsieht. Anders entwickeln können hätten sich m.E. nach nur die Kompetenzen in der Außenpolitik. Das diese ausschließlich bei der Regierung liegen ergibt sich so nicht aus dem Wortlaut des Grundgesetzes. Aus einer Gesamtschau der dortigen Bestimmungen, insbesondere von Art. 59 GG zugunsten des Bundespräsidenten einerseits, Art 65 GG - Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers andererseits - hätte sich hier auch eine gleichberechtigte oder doch zumindest sehr bedeutende Stellung des Bundespräsidenten entwickeln können. Ein solche Konstruktion hätte jedoch unweigerlich zu einem institutionellen Konflikt zwischen Bundeskanzler und Bundespräsident geführt. Das ganze wurde durch die Staatspraxis (man wird diese inzwischen auch als geltendes Verfassungsrecht anzusehen haben (Gewohnheitsrecht)) zugunsten des Bundeskanzlers entschieden. Zwingend war das nicht, es war aber die Konsequenz die man aus den historischen Erfahrungen gezogen hat. Ein neuer "Reichspräsidenten" mit desssen Macht war nicht gewollt. Die Stellung des Kanzlers wurde hingegen gestärkt - er ist im Kriegsfall der Oberbefehlshaber der Streitkräfte (im Normalfall der Bundesverteidigungsminister) nicht der Bundespräsident. Das keine Volkswahl des Staatsoberhaupts vorgesehen wurde war ebenso eine bewusste Abkehr von der starken Stellung des Staatsoberhaupts. Wenn der Bundespräsident eine starke oder doch stärkere Stellung haben sollte, dann bräuchte er auch eine stärkere demokratische Legitimation als die durch die Bundesversammlung (in der jetzigen Konstruktion). Dann bräuchte man entweder eine Wahl durch den Bundestag oder gleich eine Direktwahl. Machen wir mal ein hypothetisches Szenerium: Wenn im Jahr 1949 im Grundgesetz eine Direktwahl des Bundespräsidenten vorgesehen gewesen wäre, wäre der Bundeskanzler aufgrund der Richtlinienkompetenz die zentrale Figur in der Innenpolitik, aber der Bundespräsident würde unter Berufung auf Art. 59 GG beanspruchen in der Außenpolitik mitzureden (wie stark sei dahin gestellt), während er heute auch hier nur zum Unterschreiben da ist. Ein durch Direktwahl demokratisch legitimierter Bundespräsident hätte unter Berufung auf den Wortlaut des Art. 59 I GG - Abschlusskompetenz des Bundespräsidenten - Mitspracherechte bei der Außenpolitik eingefordert. Das Institutionengefüge hätte sich anders entwickelt (ich weiß nicht, ob in Österreich der Bundespräsident gerade in dem Bereich nicht doch eine etwas stärkere Stellung hat als in der deutschen Staatspraxis)). Jenseits der Außenpolitik sehe ich aber nicht, dass eine andere Entwicklung möglich gewesen wäre. Wobei ja schon das eine bedeutender Unterschied zum jetzien Lage wäre. Die Kompetenzen wären aber auch in dem Fall bei weitem nicht mit denen eines französischen Präsidenten vergleichbar (in Frankreich werden die präsidialen Kompetenzen, die bereits größer sind, auch noch extensiv ausgelegt. Aber man wäre möglicherweise auf dem Gebiet der Außenpolitik in gewissen Umfang zum französischen Modell einer geteilten Exekutive gekommen. Wobei man gerade bei der Außenpolitik Teilungen vermeiden will - der Staat soll einheitlich nach außen auftreten. In Frankreich wurde das zugunsten des Präsidenten gelöst (im Wege einer extensiven Auslegung seiner Kompetenzen). Das wäre mit dem jetzigen Grundgesetz nicht machbar, dass wäre eine Überdehnung. Möglich wäre nur gewesen das Konfliktrisiko hinzunehmen oder im Wege einer Gesamtschau der Vorschriften, insbesondere der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers (Art. 65) und der allgemeinen Gegenzeichnungsnotwendigkeit (Art. 58), Art. 59 I GG restriktiv auszulegen - so dass letztlich dem Bundespräsidenten eben doch kein Gestaltungsspielraum verbleibt. Letzteres ist geschehen und ist damit geltendes Verfassungsrecht. Hätte ein direkt gewählter Bundespräsident diese Entwicklung damals hingenommen? Kaum vorstellbar. Heute ist das die herrschende Rechtsauffassung. Ohne Verfassungsänderung bekäme man das auch nicht mehr weg. Die ganze Staatsrechtslehre hat sich auf das Modell des "Staatsnotars" festgelegt. Wollte man das verändern bräuchte man heute eine Grundgesetzänderung..... (Beitrag nachträglich am 05., Juni. 2010 von Marc editiert) |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 01:41 Uhr: | |
Joachim Gauck hat noch vor einigen Wochen erklärt, dass es ein Armutszeugnis für eine Organisation sei, wenn sie über 70 jährige - wie Ihn - für eine Führungsposition wieder reaktivieren wollen. [URL]http://redefluss.blog.de/2010/06/04/wulff-8735197/[/URL] Ein Videoauschnitt davon wurde gezeigt bei der heute-show im ZDF, zu finden nach Minute 6:45 ff... [URL]http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1061944/Horst-weg%2521#/beitrag/video/1061944/Horst-weg![/URL] Also nach den Worten des eigenen Spitzenkandidaten ist seine Nominierung ein Armutszugnis für SPD und Grüne.  |

Moritz Dürr
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 02:02 Uhr: | |
@wahlticker unwürdig in Bezug auf Köhlers Rücktritt ist die Diskussion nur insofern, als dass sie sich in ihrer Kürze fast schon erschöpft hat. Dass er das Amt selbst durch diesen Rücktritt beschädigt hat, scheint offenbar nicht von besonderem Gewicht zu sein. Es ist doch merkwürdig, dass ein Bundespräsident, der aus mir unerfindlichen Gründen grossen Rückhalt in der Bevölkerung hatte, denn Beispiele für seine durchaus zu kritisierenden Äusserungen gibt es zuhauf, unter dem Hinweis aufgibt, sein Amt sei durch massive Kritik beschädigt worden, dürfen sich die Bürger nicht gefallen lassen. Im Übrigen kann ich die hier geäusserten Monarchiesehnsüchte zwar pychologisch nachvollziehen, verstehen und gutheissen kann ich sie allerdings nicht. Eine gesamtdeutsche, also Kaisermonarchie hat es in der neueren deutschen Geschichte nicht einmal 50 Jahre lang gegeben und sie lässt sich mit England oder den zitierten skandinavischen Monarchieen nicht vergleichen. Ein Bundespräsident, zwar indirekt gewählt, verkörperte immer auch einen gewissen Zeitgeist. Es ist mir bewusst, dass diese Aussage natürlich etwas schwammig ist, aber wenn man die Reihe unserer bisherigen Präsidenten sich ansieht, wird man dem nur zustimmen können |

görd
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 12:45 Uhr: | |
@Marc K. Gauck sprach von Leitungsposition und der BuPrä ist ja eher Repräsentant und weniger Leiter. Ist schon bezeichnend, wenn man in seiner Verzweiflung eine Satiresendung und einen nichtsagenden Blog bemühen muss. Da geht wohl gerade jemand der A**** auf Grundeis. ;) |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 13:33 Uhr: | |
Gauck bräuchte - leider, denn ich halte ihn für den geeignetsten Bundespräsidenten-Kandidaten - aber rund 165 Stimmen aus anderen Parteien, um im 1. oder 2. Wahlgang gewählt zu werden. Da die Linke nicht für ihn stimmt, wird es - trotz Murren von Teilen in der FDP - auf Wulff hinauslaufen. Die Wahl Köhlers 2009 mit 613 Stimmen (von 614 des damaligen Koalitionslagers) zeigt, dass die Abgeordneten in der Bundesversammlung in der Regel für den Kandidaten der Koalition stimmen. Schade, dass die Bevölkerung nicht abstimmen kann. Ich denke mittlerweile: 1.) Die Weimarer Erfahrungen liegen schon lange zurück. Auch in Deutschland könnte man - wie in Österreich - den Präsidenten in absoluter Mehrheitswahl durch die Bevölkerung wählen lassen. 2.) Gerade aufgrund der - relativen - Machtlosigkeit des Präsidentenamtes (wenn man von den "Reservefunktionen" des Präsidenten in den Art. 63, 67 und 81 GG absieht) - wäre eine Volkswahl doch angebracht. 3.) Das Nominierungsverfahren in der Bundesversammlung wird ja - leider - nicht mehr von dem Bemühen der Parteien nach einem integrativen Kandidaten, sondern von taktischen Überlegungen - bestimmt, sofern es die jeweilige Mehrheitsfraktion betrifft. 4.) Dies wäre anders, wenn es entweder eine Volkswahl des Bundespräsidenten oder ein höheres Wahlquorum in der Bundesversammlung (etwa die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit) geben würde. Aber dem ist nun einmal leider nicht so, also wird Wulff - aller Voraussicht nach im 1. Wahlgang - "durchgewinkt" werden; ein Kandidat, von dem - laut FAZ - Westerwelle am Dienstag noch nicht einmal wußte, dass er wohl einzige Wahl von Frau Merkel war, weil die FDP immer noch dachte, es sei ein offenes Rennen zwischen von der Leyen, Schäuble, Lammert und Wulff gewesen und Wulff habe nur unter "ferner liefen" kandidiert. Aber bei der FDP wundert mich sowieso nichts mehr, nur die Tatsache, dass sie ungeachtet dessen, dass sie nichts von ihren Inhalten und Wahlversprechen umsetzt oder umsetzen kann, seit sie an der Regierung ist und nicht die Kraft und den Mut findet, zu sagen: hier ist das Ende der Fahnenstange erreicht, mit uns nicht. Insofern wird Wulff wohl Bundespräsident, alle FDP-ler werden ihn brav mitwählen. Seine "Generalprobe" hat er ja bestanden: er hat am Sonntag Lena begrüßt, strahlend gelächelt und Grüße der Regierungschefin ausgerichtet. Mehr muss er als Grüßonkel der Nation ja auch nicht tun. Mein erster Sparvorschlag für die Sparrrunde der Regierung am Montag wäre: schafft das Amt des Bundespräsidenten ab und verteilt die Befugnisse auf Bundeskanzler, Bundestagspräsident und Bundesratspräsident. Dann bleibt uns eine hoch bezahlte Lachnummer wenigstens erspart. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 13:40 Uhr: | |
Link zum "Einfluss" bzw. der Einflusslosigkeit der FDP in der Präsidentenfrage hier: http://www.faz.net/s/Rub9F8AFB0E023642BAAB29EA1AEF2A9296/Doc~ECD06307FADEC440C9F5D82782EBC0E38~ATpl~Ecommon~Scontent.html |

Wahlticker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 05. Juni 2010 - 13:41 Uhr: | |
Köhler bekam aber (wenn ich mich richtig erinnere) noch die Stimmen von mindestens zwei Grünen MdBV, also war die Schwarz-Gelbe Mehrheit vermutlich noch weniger ausgeschöpft als bekannt. |
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