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Archiv bis 04. Juni 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2010 » Archiv bis 04. Juni 2010 « Zurück Weiter »

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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 21:14 Uhr:   

Focus: Westerwelle kämpfte für Wulff und war gegen die Nominierung von der Leyens: http://www.focus.de/politik/deutschland/kandidaten-wahl-westerwelle-kaempfte-fuer-wulff_aid_515476.html
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 21:24 Uhr:   

@Marc K.
"Es gibt aber auch Argumente dagegen. Das Amt des Bundespräsidenten ist ein weitgehend repräsentatives Amt. Wenn der Bundespräsident direkt gewählt würde, würde das seine Legitimation gegenüber den Kanzler stärken. Daher dürfte ein direkt gewählter Bundespräsident seine Komptenzen extensiv auslegen."

Das Argument hat was, aber es stimmt so einfach nicht. Dem Beispiel Frankreich (Direktwahl Präsident, starke Präsidetenposition) stehen die Beispiele Österreich und Polen gegenüber in denen der Präsident zwar direkt gewählt wird, aber sich dennoch aus der Politik raushält!
Es gibt also durchaus Parlamentarische Demokratien mit direkt gewählten Präsidenten!
Dass diese Argument dennoch genannt wird zeigt mE viel eher, dass die Leute einen direkt gewählten Präsi mehr Kompetenzen zusprechen würden als einen nur indirekt gewählten. Hier möchte ich nur einwenden, dass bei einer Direktwahl des Präsidenten dennoch eine große Verzerrung der "Volksmeinung" vorliegt, im Grunde diesselbe, die auch immer wieder beim Mehrheitswahlrech in Einmandatswahlkreisen kritisiert wird. Aus dieser Verzerrung kann man durchaus die größere Macht des parlamentarisch gewählten Regierungschefs und seines Kabinettes gegenüber den Präsidenten begründen!

"übrigen paßt das dortige System für die USA, aber nicht für Deutschland."

Stimmt, in der neuen Welt dominieren insgesamt präsidentale Demokratien, während hier in Europa parlamentarische Dominieren.

"Das zeigt ja die Erfahrung mit Volksabstimmungen auf Landesebene. Im Bundsland Berlin aber auch in anderen Bundesländern war die Beteiligung an Volksabstimmungen gering.
Und die auf Bundesebene behandelten Probleme sind äußerst komplex. Sie lassen sich nicht auf Ja-Nein-Fragen reduzieren. Ich persönlich halte daher nichts von Volksabstimmungen auf Bundesebene."


Auf Landesebene werden aber auch die weniger interessante Fragen behandelt, wenn Bundesthemen per Volksbefragung entschieden würden, dann wäre der Zustrom vielleicht größer (hier wiedermal Beispiel USA, da haben die Bundesstaaten die spannenden Themen (Civil- und Strafrecht, Vertrags-, Ehe- und Bildungsrecht) und die Leute interessieren sich mehr dafür).

@Beobachter
"Die gekrönten Häupter in den genannten Ländern verkörpern Tradition und Kontinuität (Königin Elizabeth II. ist seit 58 Jahren im Amt!), verleihen dem staatlichen Leben wirkliche Würde und sie können - gerade aufgrund ihrer strikten parteipolitischen Neutralität - als Integrationsfigur für das ganze Volk dienen.[...] Der Nachfolger steht schon zu Lebzeiten des amtierenden Monarchen fest und kann sich lange auf sein Amt vorbereiten."

Die Unterscheidung von Staats- und Regierungschef rührt auch von monarchischen Systemen her, betrachtet man das historisch.

@Jeki
"Ich würde den Briten auch nicht empfehlen, sich in eine Republik zu verwandeln. Die Monarchie hat durchaus ihre Vorteile. Das mögen viele in einem Land, das die meisten Traditionen und Symbole über Bord gekippt hat, nicht so sehen."

Es gibt ein altes britisches Sprichwort das sagt: Wieso ein System ändern, das funktioniert?
Das unbedingt Bedürfnis, das beste System haben zu wollen scheint eher eine kontinentale Eigenart zu sein. Nur einigt man sich schneller darauf, dass ein System reformbedürftig ist als darauf welches System das Beste ist, weswegen die Briten flexibler sind.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 21:42 Uhr:   

@ Interessierter

"Nun, aber kann denn der stellvertretende Bundestagespräsident den BV auflösen? IMHO ist das deutsche System da offenbar anders anlegt worden als z.B. das amerikanische. Wenn der Bundeskanzler Morgen zurücktreten würde, es käme sicher zu Neuwahlen (durch das Parlament), der Vizekanzler würde nicht seine Rolle übernehmen, in den USA dagegen wäre der Vize automatisch Präsident (siehe Gerald Ford). "

Nun, natürlich kann der Bundestagsvizepräsident die Bundesversammlung schliessen. Genau so war es doch 1979: Karl Carstens und Annemarie Renger waren Kandidaten, so daß Hermann Schmitt-Vockenhausen der Bundesversammlung als Bundestagsvizpräsident sowohl die Bundesversammlung eröffnete, als auch die Versammlung schloss, nachdem Carstens gewählt worden war. Wäre Norbert Lammert nun Kandidat der Regierungsparteien gewesen, so wäre das Ganze genauso gelaufen: Wolfgang Thierse hätte die Bundesversammlung eröffnet, die Wahl geleitet und die Bundesversammlung danach wieder geschlossen, wobei ihm Norbert Lammert - wegen der Kürze der Zeit bis zur Amtsübernahme als Bundespräsident - zuvor noch ein Schreiben überreicht hätte, mit dem er auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet hätte (und damit gleichzeitig natürlich sein Amt als Bundestagspräsident verloren hätte).
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 22:46 Uhr:   

@ Interessierter:

Meine Frage sollte eigentlich dahin zielen, ob es formal-juristisch denkbar wäre, dass der BP gleichzeitig Bundesverfassungsrichter ist.

Nein, dem steht Art. 55 Abs. 2 GG entgegen. Danach darf der BP "kein anderes besoldetes Amt ... ausüben". Darunter fällt auch das Amt eines Richters am BVerfG (oder an irgendeinem anderen Gericht).

Normalerweise liegen zwischen Wahl und Amtsantritt ja mindestens dreißig Tage (Art. 54 Abs. 4 GG), so daß ein neugewählter BP nach der Wahl, aber vor dem Amtsantritt genug Zeit hat, alle anderen Ämter aufzugeben.

Nun haben wir den Ausnahmefall, daß das Amt vakant ist und Wulff wohl unmittelbar mit Annahme der Wahl sein neues Amt antreten wird. Ich schätze daher, daß er dann unverzüglich nach Amtsantritt sein MP-Amt in Nds. abgeben muß, sofern er nicht schon vorher zurücktreten sollte.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 23:14 Uhr:   

@Beobachter
"Nein, dem steht Art. 55 Abs. 2 GG entgegen. Danach darf der BP "kein anderes besoldetes Amt ... ausüben". Darunter fällt auch das Amt eines Richters am BVerfG (oder an irgendeinem anderen Gericht)."

Stimmt, das habe ich ganz vergessen und mich nur darauf konzentriert, ob es von BVerfGG aus gesehen geht, wie peinlich. Schade, auf dem Weg könnte man prüfen, ob die Unterzeichnung eines Gesetzes durch den BPräsidenten teil der Gesetzgebungsverfahren ist oder nicht (was laut § 18 ja zu prüfen wäre, ist es eins, wäre der BP-Richter gemäß § 18 (3) nicht befangen), vielleicht denke ich auch nur zu verzweigt. Ist aber auch ein interessantes Gebiet!
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 01:40 Uhr:   

@Interessierter,

nach der Kandidatenkür ist das ja nun engültig eine theoretische Frage. Aber ich habe mir das so gedacht, dass Lammert einige Tage vor der Einberufung der Bundesversammlung zurücktritt, ein Nachfolger im Amt des Bundestagspräsidenten gewählt wird und er dann - wohl als Bundestagsabgeordneter und Mitglied der Bundesversammlung - sich selbst wählt.;)
Bei diesem Verfahren gäbe es dann auch keinerlei Amtsüberschneidungen...

Im übrigen gibt es im deutschen Grundgesetz ja durchaus Stellvertretungsregelungen (etwa beim Amt des Bundespräsidenten): Der Bundesratspräsident hat gemäß Art. 57 GG für die Zeit bis zur Neuwahl des Bundespräsidenten alle von seinen Funktionen. Im Fall des Rücktritts des Bundeskanzlers würde wohl der Vizekanzler geschäftsührend das Amt des Bundeskanzlers führen.

Der Unterschied zu den USA sehe ich darin, dass dort ja nicht nur der Präsident, sondern stets Präsident und Vizepräsident gewählt werden - also quasi gleich ein Ersatzkandidat mitgewählt wird falls der Präsident ausfällt. Dieses System ist eine Besonderheit und Deutschland völlig fremd.


"Das Argument hat was, aber es stimmt so einfach nicht. Dem Beispiel Frankreich (Direktwahl Präsident, starke Präsidetenposition) stehen die Beispiele Österreich und Polen gegenüber in denen der Präsident zwar direkt gewählt wird, aber sich dennoch aus der Politik raushält!"

Die Staatspraxis in Polen ist mit Deutschland nicht vergleichbar. Der dortige Präsident hält sich keineswegs aus der Tagespolitik zurück.
Österreich ist allerdings zugegebenermaßen ein Gegenbeispiel. Dennoch beharre ich an dieser Stelle auf meiner Meinung. Wenn Sie das Grundgesetz nehmen, dann ist die Stellung des Bundespräsidenten nicht so schwach, wie sie in der Staatspraxis ist. So hat nach dem GG der Bundespräsident die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die Staatspraxis geht aber von einer stillschweigenden Ermächtigung der Bundesregierung aus (rechtsdogmatisch eine fragwürdige Konstruktion - man könnte auch an so etwas wie Verfassungsgewohnheitsrecht denken). Aber könnte nicht ein gewählter Bundespräsident versucht sein, diese Kompetenz die nach dem strengen Wortlaut der Verfassung im zusteht, dann auch wirklich auszuüben?
Anderes Beispiel: Der Bundespräsident hat gemäß Art. 82 GG die nach den Vorschriften des Grundgesetzes verabschiedeten Bundesgesetze auszufertigen. Hieraus wird die berühmt-berüchtigte Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten herausgelesen, deren Umfang umstritten ist. Unstreitig besteht eine formelle Prüfungskompetenz des Bundespräsidenten, d.h. er hat das Recht zu prüfen ob Form und Verfahren eingehalten wurde (z.B. ob ein Gesetz zustimmungspflichtig (durch den Bundesrat ist) oder nicht). Kommt er zu dem Ergebnis das ein Gesetz formell verfassungswidrig ist kann er die Ausfertigung verweigern. Es wäre also völlig unstreitig Bundespräsident Rau 2002 möglich gewesen die Unterschrift unter das Zuwanderungsgesetz mit Hinweis auf die nicht ordnungsgemäße Stimmabgabe Brandenburgs, die von dem Bundesratspräsidenten als Ja-Stimme gewertet wurde, abzulehnen. Bundespräsident Rau entschied sich jedoch - im Gegensatz zu allgemeinen Ansicht der Rechtslehre und auch seiner Vorgänger (darunter auch seines Vorbildes Heinemann) sein formelle Prüfungskompetenz auf "evidente Formverstöße" zu beschränken, wobei er annahm, dass der Verstoß möglich aber nicht evident sei - was immer man von diesen Ausführungen halten mag.
Sein Vorgänger Heinemann hat hingegen ein Gesetz nicht ausgefertigt, weil er es für zustimmungspflichtig hielt und die Zustimmung des Bundesrates nicht erfolgte. Die Bundesregierung hat das Gesetz als Einspruchsgesetz eingebracht, ging also offenkundig nicht von einem zustimmungserfordernis aus. War dieser Irrtum nun evident im Sinne von Rau? Heinemann hat offensichtlich die Frage der formellen Verfassungsmäßigkeit ernsthaft geprüft und hat sich nicht unter dem Vorwand es liege kein evidenter Verstoß vor, davor gedrückt....

Umstritten ist hingegen das materielle Prüfungsrecht, d.h. die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes mit materiellen Verfassungsvorgaben. Auch dieses wurde von einigen Bundespräsidenten wahrgenommen. Köhler hat zwei Gesetze aus diesen Gründen nicht unterzeichnet. Er wurde von großen Teilen der politischen Klasse dafür heftig kritisiert. Aus meiner Sicht zu Unrecht. Seine Weigerung war juristisch einwandfrei begründet und ein Verstoß gegen materielle Verfassungsbestimmungen war relativ klar erkennbar. Die überwiegende Staatsrechtsleher neigt der Ansicht zu das der Bundespräsident im Fall evidenter Verstöße gegen materielles Verfassungsrecht das Recht hat die Ausfertigung zu verweigern: Was immer das nun heißen mag: Recht folgt einem binären Schema: rechtmäßig - rechtswidrig; hier also: verfassungsgemäß - verfassungswidrig. Eine Unterscheidung in evident verfassungswidrig und verfassungswidrig, aber nicht evident verfassungswidrig ist dem Grundgesetz völlig fremd.
Der Grund für diese Differenzierung ist wohl ein pragmatischer. Der Bundespräsident soll entlastet werden. Das Bundesverfassungsgericht und die Gerichte gewähren darüberhinaus Betroffenen Rechtsschutz. Schließlich will man einen permanenten institutionellen Konflikt zwischen Bundestag und Bundespräsident verhindern.
Theoretisch ist es nämlich den Bundestag möglich den Bundespräsidenten im Wege des Organstreits auf Ausfertigung des Gesetzes zu verklagen.
Gerade in dem Fall zeigt sich aber auch die Schwäche der Beschränkung auf evidente Verstöße. Nimmt man dies nämlich als Maßstab, so hätte der Bundespräsident eine Amtspflichtverletzung begangen, wenn er die Ausfertigung verweigert hat, obwohl das Gesetz nicht evident verfassungswidrig ist. Das BVerfG müsste also die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes prüfen. Käme es nach intensiver Prüfung zu dem Ergebnis es sei nicht evident verfassungswidrig aber dennoch verfassungswidrig müsste es dem Bundespräsidenten an sich zur Ausfertigung verurteilen. Ein absurdes Ergebnis der herrschenden Ansicht in der Literatur, dem man wohl nur entgehen kann, indem man jeden Verstoß für "evident" erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht musste sich mit dieser Frage noch nie beschäftigen. Die Bundespräsidenten haben sehr selten ein materielle Prüfungskompetenz in Anspruch genommen. In keinem einzigen Fall ist der Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht gezogen um den Bundespräsidenten zur Ausfertigung eines Gesetzes zu verklagen.
Ein direkt vom Volk gewählter Bundespräsident könnte auch sein Prüfungsrecht extensiver auslegen. Folge davon könnte ein institutioneller Konflikt zwischen Bundestag und Bundespräsident sein. Da der Bundespräsident auch nicht auf eine Wiederwhahl durch die Bundesversammlung (Hälfte davon sind Bundestagsabgeordnete) schielt, sondern auf das Volk, ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass er diese Kompetenz extensiver auslegt. Das würde aber das Institutionengefüge verändern und könnte zu einem Dauerkonflikt zwischen Bundestag und Bundespräsident ausarten.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten aber eine schwache Stellung des Bundespräsidenten. Für fast alle seine Entscheidungen braucht er in Deutschland die Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder Bundesministers. Wie sähe das denn aus, würde der Bundeskanzler dies einem vom Volk gewählten Bundespräsidenten verweigern? Ich weiß nicht, ob in Österreich die Gegenzeichnungspflicht so umfassend ist wie in Deutschland. In Deutschland sind gemäß Art. 58 GG nur drei Fragen von der Gegenzeichnung ausgenommen: Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers (logischerweise), Auflösung des Bundestags gemäß Art. 63 GG und das Ersuchen an den Bundeskanzler das Amt bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen (Art. 69 GG). Ist es vorstellbar einen direkt vom Volk gewählten Bundespräsidenten an einer so kurzen Leine des Bundeskanzlers zu halten???
Formal ist das Bundespräsidentenamt das höchste im Staate, faktisch ist der Bundespräsident aber an der Leine des Bundeskanzlers. Paßt das, wenn der der Bundespräsident direkt vom Volk gewählt wird, der Bundeskanzler aber nicht? Ich denke nicht. Die Mütter und Väter das Grundgesetzes haben sich daher aus guten Gründen gegen die Volkswahl entschieden.

"Auf Landesebene werden aber auch die weniger interessante Fragen behandelt, wenn Bundesthemen per Volksbefragung entschieden würden, dann wäre der Zustrom vielleicht größer (hier wiedermal Beispiel USA, da haben die Bundesstaaten die spannenden Themen (Civil- und Strafrecht, Vertrags-, Ehe- und Bildungsrecht) und die Leute interessieren sich mehr dafür)."#

1. Über komplizierte Fragen des Straf- oder Zivilrechts sollte es aus meiner Sicht keine Volksbefragungen geben. Fragen nach Todesstrafe ja-nein böten nur Raum für primitivsten Populismus. Zudem sind hier immer auch Freiheitsrechte des Einzelnen betroffen. Das wirft stets auch verfassungsrechtliche Fragen auf, die nicht auf plumpe Ja-Nein Entscheidungen reduziert werden können. Soweit Grundrechte betroffen sind, dürfen sie auch durch Mehrheitsentscheidungen nicht ausgehölt werden - so jedenfalls der bundesdeutsche Grundrechtsverständnis (und auch in den USA ist das die herrschende Ansicht).
2. Bildung ist in Deutschland Ländersache. Es gab ja auch schon einige Volksentscheide zu Bildungsthemen - in Berlin etwa zur Frage der Einführung eines Religionsunterrichts (Berlin hat aufgrund einer Sonderregelung im GG kein Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach). Die Beteiligung der Bevölkerung war äußerst gering.
3. Ich sehe nicht, dass auf Landesebene unbedeutende Themen Gegenstand eines Volksentscheids werden - ganz im Gegenteil handelt es sich um Themen die viele Bürger unmittelbar oder wenigsten mittelbar betreffen: z.B. die Frage des Religionsunterrichts in Berlin, oder die Frage der Schließung eines Flughafens in Berlin-Tempelhof. Die Beteiligung war in beiden Fällen sehr niedrig.
Dabei sind von diesen Fragen die Bürger wirklich betroffen. Von der Frage ob Georgien oder die Ukraine Mitglieder der Nato werden kann man das wohl kaum sagen. Andere bundespolitische Fragen sind so komplex, dass nur wenige Experten sie durchschauen. Die Finanzkrise ist nur ein Beispiel dafür. Letztlich werden auf Bundesebene hier einige Entscheidungen zu treffen sein - aber wirklich grundlegendes wird ohnehin nur noch auf europäischer und internationaler Ebene möglich sein. Diese Frage sind schon für den durschnittlichen Bundestagsabgeordneten nicht mehr durchschaubar. Die Bevölkerun ist damit völlig überfordert. Hier bleibt uns m.E. nach gar nichts anderes übrig, als darauf zu setzen, das auf der Basis der Erkenntnise von Experten und von deren Diskursergebnissen die politisch von uns gewählten Politiker die richtigen Enscheidungen treffen. Auf schlichte Ja-Nein-Fragen lässen sich diese Themen nicht reduzieren. Und populistische Forderungen wie nach einer Transaktionssteuer - von der keiner weiß, welche Transaktionen überhaupt erfasst werden, auch normale Kontoüberweisungen sind schließlich streng genommen Finanztransaktionen - machen nur in einem internationalen Rahmen sind. Eine Partei wie die Linkspartei würde sie dennoch sicherlich hier zu einer Volksabstimmung stellen - womöglich erfolgreich - womit der Finanzplatz Frankfurt am Ende wäre und alles über London abgewickelt würde. Wirtschaftspolitisch eine ganz verheerende Entscheidung. Leider ist es halt kompliziert und leider haben andere staatliche Akteuere auch andere Interessen. Der Handlungsspielraum der Politik ist begrenzt und der würde auch durch Volksentscheide auf Bundesebene nicht größer. Diese drohen im Gegenteil einer plumplen Populismus vorschub zu geben, der sehr schädliche Wirkungen haben würde.
Volksentscheide sollten daher auf die Landeseben beschränkt bleiben. Viele Fragen können dort auch entschieden werden - gerade solche die auf Ja-Nein-Fragen reduziert werden können. Z.B. in der Bildungspolitik (wie oben schon erwäht), die Frage des Nichtraucherschutzes (das wird ja nun in Bayern kommen) oder die Frage ob es - mit Ausnahme des Sonntags - eine Begrenzung der Landenöffnungszeiten geben soll oder nicht. Durch die Föderalismusreform sind die Kompetenzen der Länder gestärkt worden. Selbst die Regelung des Strafvollzuges kann künftig durch die Länder geregelt werden. Auch das Versammlungsrecht kann von den Ländern neu geregelt werden.
Ich glaube viele Bürger würden sich wundern wenn sie wüßten wie viele Kompetenzen die Bundesländer eigentlich haben.....
Viele Fragen im Kompetenzbereich der Länder würden sich grds. auch für Volksentscheide - die auf Ja-Nein-Fragen ausgelegt sind - eignen. Das ist hingegen für Fragen im Kompetenzbereich des Bundes liegen meist nicht der Fall. Daher bin ich auch gegen Volksentscheide auf Bundesebene.
Gegen eine Ausweitung von Volksentscheiden auf Landesebene habe ich nichts. Nur zeigt die Erfahrung in vielen Bundesländern das schon die bestehenden Möglichkeiten fast gar nicht genutzt werden. Ich denke das die meisten Bürger lieber auf "die Politiker" schimpfen, aber eben nicht bereit sind sich selbst zu engagieren. Diese Mentalität ist das Problem - nicht mangelnde Möglichkeiten. In vielen Bundesländern gibt es diese in beachtlichen Umfang, aber meist ungenutzt....}}
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 09:14 Uhr:   

@Marc K.
"Die Staatspraxis in Polen ist mit Deutschland nicht vergleichbar. Der dortige Präsident hält sich keineswegs aus der Tagespolitik zurück."

Okay, sagen wir ich hab mich geirrt.

"So hat nach dem GG der Bundespräsident die Kompetenz zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die Staatspraxis geht aber von einer stillschweigenden Ermächtigung der Bundesregierung aus (rechtsdogmatisch eine fragwürdige Konstruktion - man könnte auch an so etwas wie Verfassungsgewohnheitsrecht denken). Aber könnte nicht ein gewählter Bundespräsident versucht sein, diese Kompetenz die nach dem strengen Wortlaut der Verfassung im zusteht, dann auch wirklich auszuüben?"

Andersrum: Warum sollte ein BPräsident der nur indirekt gewählt wurde das nicht auch tun, etwa in der 2. Amtszeit?

"Recht folgt einem binären Schema: rechtmäßig - rechtswidrig; hier also: verfassungsgemäß - verfassungswidrig. Eine Unterscheidung in evident verfassungswidrig und verfassungswidrig, aber nicht evident verfassungswidrig ist dem Grundgesetz völlig fremd."

Ich denke, diese Unterteilung ist eher der Tatsache geschuldet, dass der BP idR kein Staatsrechtler oder ähnliches ist und man daher nicht riskieren will, dass er diese Kompetenz politisch nutzt. Sicherlich liegt hier teils auch die Sorge vor Weimar vor Augen, dort hatte der Präsident sich wesentlich mehr herausgenommen.

"Schließlich will man einen permanenten institutionellen Konflikt zwischen Bundestag und Bundespräsident verhindern."

Nun, das Amt des BP und das des BT scheinen mir schon in diese Richtung aufgebaut zu sein:
- Der BP ist gewählt für 5 Jahre, der BT für 4.
- Der BP wird nicht vom BT gewählt, im krassen Gegensatz zum Kanzler. (Es wäre theoretisch möglich, dass eine Minderheit im BT in der BV die Mehrheiten hat um den BP zu stellen.)
- Der BP hat eine Amtszeitbeschränkung, was für ein Amt, das praktisch machtlos sein soll absolut keinen Sinn machen würde (es sei denn, man will möglichst vielen Leuten Sold gewähren). So wäre es nach deutschem Modell durchaus möglich gewesen, dass Kohl uns seit '98 immer wiedergewählt weiterregiert, nicht aber ein noch so beliebter BP könnte eine 3. Amtszeit bekommen.
Diese Regelung macht eigentlich nur dann richtig Sinn, wenn man, ähnlich wie (um das Beispiel zu bemühen) die USA, die Trennung von Amt und Person damit aufrechterhalten will, weil es sonst zu zu großen Machtkonzentrationen kommen könnte.

Demnach hat das Amt des BP durchaus auch schon heute Elemente, die für eine größere Macht des BP sprechen würden, die aber dennoch nicht zum Anlass genommen werden, diese Macht auszuüben.

"Da der Bundespräsident auch nicht auf eine Wiederwhahl durch die Bundesversammlung (Hälfte davon sind Bundestagsabgeordnete) schielt, sondern auf das Volk, ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass er diese Kompetenz extensiver auslegt."

Selbst in Frankreich der Cohabitation legten die Präsidenten ihre Kompetenzen nicht so stark aus.
Ein Präsident würde immer auf den BT schielen müssen, ob er will oder nicht.

Solange die Parteien das Rekutierungsmonopol für Bewerber des Amtes haben, ist das auch gar nicht zu befürchten.

"Wie sähe das denn aus, würde der Bundeskanzler dies einem vom Volk gewählten Bundespräsidenten verweigern?"

Da haben Sie schon recht. In Bezug auf die Regierung würde sich schon etwas ändern. Allerdings haben die Anweisungen des Kanzlers dieselbe Gültigkeit wie die des Präsidenten, somit müssten sich beide bei ihren Vorgehen koordinieren. Das ist einfach unüblich und nur wenige Präsidenten würden sich diese Mühe überhaupt machen.

Allerdings sind Sie in diesen Zusammenhang nicht auf mein IMO stärkeres Argument eingegangen:
Die Besetzung eines einziges Amtes, wie das des BP, würde immer zu einer gewissen Verzerrung führen, die stärker ist als die bei einer Parlamentswahl. Dass der Präsident im Wesentlichen weiter brav unterschreibt, was man im Vorlegt wäre damit schon zu rechtfertigen. Und da die Regierung den stärkeren Draht zum Parlament hat (mithin die Parlamentarier sogar zu etwas drängen kann: gekoppelte Vertrauensfrage, Fraktionszwang und die von ihnen angesprochene Schwierigkeit für einfache Abgeordnete, allen Gesetzen zu folgen (hier wird dann wohl viel "mit Vertrauen auf die Fraktion/Regierung" abgestimmt), geschweige denn selbst Entwürfe einzubringen (meistens stammen diese ja aus Ministerien)) und dort notwendigerweise eine Mehrheit hat, wäre der Präsident schon doppelt nicht zu Alleingängen fähig, höchstens die Aussenpolitik könnte er deutlich dominieren.

"Über komplizierte Fragen des Straf- oder Zivilrechts sollte es aus meiner Sicht keine Volksbefragungen geben."

Über komplizierte Fragen sicherlich nicht, aber über manche Fragen schon, so z.B. ob Glücksspiel erlaubt sein sollte...
Über Grundrechte sollte nicht abgestimmt werden, da bin ich mit Ihnen allerdings einer Meinung, nur würden solche Gesetze eh vom BVerfG kassiert werden, wenn der Gesetzgeber im Parlament da nicht schneller ist. Ausserdem zeigt das Beispiel Schweiz, dass man den "einfachen Volke" durchaus schon etwas weitsicht und aufrechte Moral zutrauen darf.

"Bildung ist in Deutschland Ländersache. [...]Die Beteiligung der Bevölkerung war äußerst gering."

Ich habe sie nur der Vollständigkeit halber aufgezählt.

"Ich glaube viele Bürger würden sich wundern wenn sie wüßten wie viele Kompetenzen die Bundesländer eigentlich haben....."

Durch kollidierende Gesetzgebung haben sie sogar noch mehr: Sie können Regelungen des Bundes konkretisieren und ggf. ergänzen. Sie können also jedenfalls verschärfend, manchmal auch leicht mildernd wirken, aber natürlich können sie die Bundesgesetze nicht aufheben. Sowas wie "näheres Regelt ein Landesgesetz" habe ich aber noch nirgends gelesen.

"Diese Mentalität ist das Problem - nicht mangelnde Möglichkeiten."

Da ist was dran. Ich denke aber, die Erklärung der Mentalität würde hier zu weit führen.
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T.M.S.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 11:25 Uhr:   

Ich freue mich über die Kandidatur von Joachim Gauck. Zugleich ist die Empörung etwa von Frank Steinmeier über die Art der Kandidatenfindung auf Seiten Koalition in meinen Augen pure Heuchelei. Er war doch 1999 im Kanzleramt vorne mit dabei, als es darum ging den damaligen Koalitionsdeal um Bundespräsidentenamt und EU-Posten (gegen eine bessere Gegenkandidatin) in der Bundesversammlung durchzusetzen. Verglichen damit und wenn man die Umstände bedenkt, ist die Kandidatenfindung auf beiden Seiten fast beispielhaft gelungen. Wer dabei mehr würdevolles erwartet, ist weltfremd oder weint Krokodilstränen. Klar, bei Journalisten und Oppositionspolitikern ist natürlich die Enttäuschung groß, dass ein "Gezerre" innerhalb der Koalition ausgeblieben ist.

Bis jetzt haben wir also zwei Kandidaten. Nach Lage der Dinge wird es auf Christian Wulff hinauslaufen. Joachim Gauck ist aber derjenige von beiden, der eigentlich gar nicht mehr verlieren kann: Auch als gescheiteter Kandidat wird sein Wort in den nächsten Jahren ein größeres Gewicht bekommen. Und das ist gut so. Denn er steht nicht für die Vergangenheit, wie es von der Linken heute Morgen im DLF hieß, sondern für ein brennendes Zukunftsthema: Die Glaubwürdigkeit aber auch die Wertschätzung unserer freiheitlichen Demokratie, eben in Zeiten in denen gerne leichtfertig über ein Versagen der Märkte, des politischen Systems oder Personals schwadroniert wird.

Für mich ist Joachim Gauck der Kandidat des antitotalitären Konsenses und ich wünsche ihm, dass er möglichst weit in der Bundesversammlung kommt. Vielleicht bedenkt die eine oder der andere unter den Wahlleuten aus dem bürgerlichen Lager, dass angesichts der Diskussionen, die in den nächsten fünf Jahren auf uns zukommen, gerade für (Rot-)Rot-Grün seine mahnende Stimme nicht immer bequem sein wird. Es spricht also nichts dagegen, ihm zu einem Achtungserfolg -- und sei es mit dem Einzug in die "zweite Runde" -- zu verhelfen.
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Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 11:29 Uhr:   

Zur Kandidatenkür:
Hat sich Mutti nun doch durchgesetzt? Medienberichten zufolge, denen man trauen kann oder auch nicht, war sie von Anfang an für Wulff. Wäre auch plausibel, da nur so der Rivale sicher im Endlager entsorgt werden konnte.

Zur Würde des Amtes des Bundespräsidenten:
Es sind nicht kontrovers geführte Debatten oder eine Kandidatenschlacht, die ich als unwürdig empfinde. Im Gegenteil: Was ich meine, kommt ganz gut im Vergleich zum Ausdruck, wie wir in Deutschland zu unserem Präsidenten kommen, und wie es z. B. Amerika tut. In Amerika muß sich der Kandidat in einem langwierigen Prozeß den Bürgern stellen und wird so zu einem Symbol der Nation. In Deutschland werden Präsidenten in Hinterzimmern nach rein parteipolitischen Gesichtspunkten ausgekungelt. Was an sich gar nicht so schlimm wäre, wenn dann nicht behauptet würde, es handele sich um einen Präsidenten der Bürger. Es ist ein nach rein parteipolitischen Gesichtspunkten besetztes Amt.

Ich lebe in einem Land, wo
(1) ein Bundestagsabgeordneter, der über die Landesliste eingezogen ist, sich mir als "mein" Abgeordneter im Wahlkreis vorstellt
(2) ein Ministerpräsident während der Legislaturperiode ausgetauscht wird, ohne die Bürger zu befragen
(3) ein Bundespräsident als vermeintliches Symbol des Staates und Bürgerpräsident präsentiert wird, obwohl er in einem bürgerfernen Verfahren bestimmt wird
(4) mir noch zusätzlich diverse europäische Präsidenten vorgesetzt werden, für oder gegen die ich nicht stimmen konnte
(5) schließlich hunderte von Milliarden in einem beispiellosen Vertragsbruch zum Fenster rausgeworfen werden für eine Währungsunion, die die Mehrheit der Bürger mit hoher Wahrscheinlichkeit von vornherein abgelehnt hätte

Die Unterschiede zwischen präsidentiellen und parlamentarischen System sind mir bewußt, auch die zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Es scheint nur so zu sein, daß man sich in Deutschland alles genau so zusammengesucht hat, daß eine Bürgerbeteiligung nur in sehr begrenztem Maße stattfindet.

Es stimmt, daß sich die wenigsten Bürger für Politik interessieren, wenn es sie nicht unmittelbar betrifft. Allerdings wäre hier die Frage nach Ursache und Wirkung zu stellen. In der Schweiz ist es um politische Bildung und politisches Interesse sicher besser bestellt.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 12:02 Uhr:   

@T.M.S.
"Für mich ist Joachim Gauck der Kandidat des antitotalitären Konsenses und ich wünsche ihm, dass er möglichst weit in der Bundesversammlung kommt. Vielleicht bedenkt die eine oder der andere unter den Wahlleuten aus dem bürgerlichen Lager, dass angesichts der Diskussionen, die in den nächsten fünf Jahren auf uns zukommen, gerade für (Rot-)Rot-Grün seine mahnende Stimme nicht immer bequem sein wird. Es spricht also nichts dagegen, ihm zu einem Achtungserfolg -- und sei es mit dem Einzug in die "zweite Runde" -- zu verhelfen."

An Ihren Beitrag kann man beispiellos erkennen, wie genial der Schachzug von Seiten der SPD war. Denn er wirkt auf "bürgerliche" Politiker sicherlich absolut plausibel. Ein Kandidat, der vielleicht sogar Rot-Rot-Grün im Bund verhindern kann, ein Mahner des Antitotalitarismus, beliebt im Volke.
So ein Mann könnte den Liberal-Konservativen Koalitionären genauso gut gefallen wie ihr eigener. Umgekehrt ist Wulffs Nominierung ein nicht weniger genialer Schachzug.

@Jeki:
Bei allem Verständnis für Ihre Unmut: Die Mentalität der politischen Kultur der USA kann man nicht 1:1 auf Kontinentaleuropa übertragen. Dort wird viel mehr nach Personen entschieden, das Zweiparteiensystem ist seit Jahrhunderten, eigentlich von Beginn an, Stabil und das Mehrheitswahlrecht ist extrem vorherrschend. Dazu noch die Verzerrungen zugunsten der Einzelstaaten im Senat & Wahlmännerkollegium.

Und Ihre Vermutung könnte sogar in Teilen stimmen, dass man Volksbeteiligung in Deutschland einschränken wollte. In den USA war das zu Beginn ja auch so - in der EU heute auch. Aber inzwischen dürfte das Vertrauen in den "demokratischen Instinkt" der Bürger eigentlich groß genug sein, ihnen zu gestatten ihre Wahlmänner selbst zu bestimmen. Das heißt, sofern man sie noch nicht aufgegeben hat.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 12:30 Uhr:   

@ T.M.S.:

Sie haben recht, das Gejammer der SPD wegen "Überparteilichkeit" etc. ist vollkommen unglaubwürdig. Sie haben es gut dargestellt und ich hatte auch schon auf 1999 hingewiesen. Wäre die Situation umgekehrt, würde Rot-Grün genauso parteitaktisch handeln wie Schwarz-Gelb jetzt, während die CDU irgendwas von Überparteilichkeit jammern würde - wie eben die SPD jetzt.


Zu Joachim Gauck:

Eine sehr respektable Persönlichkeit, das muß ich anerkennen. Damit ist der SPD ein wesentlich besserer Griff gelungen als mit dieser unsäglichen Frau Schwan die letzten beiden Male. (Gauck dürfte im Gegensatz zu Schwan auch keine Probleme damit haben, das DDR-Regime als Unrechtsstaat zu bezeichnen - schon deshalb wird er für die Linke nicht wählbar sein.)

Trotzdem erwarte ich natürlich einen überzeugenden Sieg Wulffs im ersten Wahlgang. Das ganze ist schließlich eine rein parteipolitische Angelegenheit, auch wenn die Politik das nicht zugeben wird.
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Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 12:59 Uhr:   

Die NPD hat erneut Frank Rennicke nominiert.

Auch die Freien Wähler werden evtl. einen eigenen Kandidaten aufstellen.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 13:24 Uhr:   

@Interessierter,

aufgrund der Staatspraxis ist der - strukturelle durchaus denkbare - institutionelle Konflikt zwischen Bundeskanzler/Bundestag und Bundespräsident zugunsten ersterer entschieden. Das ist Ergebnis der historischen Entwicklung (gerade auch nach den Erfahrungen der Weimarer Republik).
Auch die Amtszeitbeschränkung für das Amt des Bundespräsidenten soll wohl dagegen vorbeugen, dass der Bundespräsident seine Kompetenz schrittweise erweitert. Ich persönlich wäre sogar für die Beschränkung auf eine Amtszeit (die dann aber 6-7 Jahre betragen würde). Bislang gab es nur drei Bundespräsidenten die zehn Jahre amtierten. Deren zweite Amtszeit wurde allgemein als schwächer angesehen. Gerade weil das Amt des Bundespräsidenten wenig Kompetenzen hat und diese auch noch restriktiv ausgelegt werden, ist die entscheidende Macht des Bundespräsidenten die des Wortes. Er kann durch Reden auf politische Themen aufmerksam machen und Themen in die öffentliche Debatte bringen die nicht oder kaum in der politischen Debatte sind. Jeder neuer Präsident setzt am Anfang seiner Amtszeit daher häufig neue Impulse - einfach weil es eine andere Persönlichkeit ist. Aber im Laufe der Zeit nimmt das naturgemäß ab. Dann kommt in der Öffentlichkeit der Eindruck auf - schon wieder derselbe Sermon, usw. usw. Da der Bundespräsident politisch nichts umsetzen kann treten bei diesem Amt viel schneller politische Verschleißerscheinungen auf als bei anderen Ämtern. Irgendwann hat eben auch ein Bundespräsident nichts wesentlich neues mehr zu sagen. Gerade weil dieses Amt in politisch ruhigen Zeiten keine Gestaltungsmacht hat und haben soll, macht die Amtszeitbegrenzung Sinn. Damit wird vorgebeugt, dass ein Bundespräsident schleichend seine Kompetenzen ausdehnt, damit er Worten Taten folgen zu lassen um seine Beliebtheit zu halten.
Gerade das soll aber nach den Grundgedanken die hinter dem Grundgesetz stehen nicht möglich sein.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 14:50 Uhr:   

@Beobachter
"Eine sehr respektable Persönlichkeit, das muß ich anerkennen. Damit ist der SPD ein wesentlich besserer Griff gelungen als mit dieser unsäglichen Frau Schwan die letzten beiden Male. (Gauck dürfte im Gegensatz zu Schwan auch keine Probleme damit haben, das DDR-Regime als Unrechtsstaat zu bezeichnen - schon deshalb wird er für die Linke nicht wählbar sein.)"

Das war ein - entschuldigen Sie den Ausdruck - verdammt richtige Entscheidung. Ich fürchte, grade wenn die bundespolitische Entwicklung sich fortsetzt, wird man an der Erinnerung der SPD, die noch einen Gauck nominiert hat, lange zehren müssen...

@Marc K.:

Das, mit verlaub, sehe ich anders. Eine Amtszeitbeschränkung macht immer nur dann sinn, wenn das Amt auch wirklich viel Macht hat. Dass der Kanzler stark in der Übermacht ist, gestehe ich ja auch ein und ich kenne die historischen Hintergründe ebenfalls. Dennoch macht für einen eher technischen Posten wie BP eine Amtszeitbeschränkung keinen Sinn, wäre die Entwicklung anders verlaufen, die Kompetenz des Präsidenten gegen den Kanzler gestärkt, dann hätte das schon mehr Sinn gemacht. Dass das unsere Verfassungsväter nicht erahnen konnte, muss ich hier wohl nicht ausführen. Wie gesagt, für mich deuten einige Formalien darauf hin, dass man sich zu Beginn nicht sicher war, wie mächtig der BP sein sollte.
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Wahlticker
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Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:16 Uhr:   

Das einzige was an dem ganzen Vorgang wirklich unwürdig war und ist, ist die Tatsache dass alle Leute 10 Minuten über Köhlers Rücktritt erschrocken waren, und seitdem nur noch über die Nachfolgekandidaten gerätselt und debattiert wird. Das hat in meinen Augen etwa unwürdiges, Köhler gegenüber - ist aber der kurzen Frist im Grundgesetz geschuldet.

(Beitrag nachträglich am 04., Juni. 2010 von Wahlticker editiert)
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Marc K.
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Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 15:30 Uhr:   

@Interessierter,

man wollte jedenfalls keinen Bundespräsidenten mit den umfangreichen Kompetenzen des Reichspräsidenten.
Die Amtszeitbegrenzung - als einziges Amt - macht daher auch Sinn. Denn wer Macht hat strebt nach mehr Macht. Anders als der Bundeskanzler kann der Bundespräsident nicht durch konstruktives Mißtrauensvotum gestürzt werden. Möglich ist nur eine Präsidentenanklage gemäß Art. 61 GG. Diese ist nur dann erfolgreich, wenn der Bundespräsident VORSÄTZLICH die Verfassung bricht. Dann und nur dann, kann er durch das Bundesverfassungsgericht des Amtes für verlustig erklärt werden (Art. 61 GG). Eine solche Präsidentenanklage kann nur vom Bundestag oder dem Bundesrat erhoben werden und bedarf einer Mehrheit von 2/3 des Bundestages oder Bundesrates. Eine extrem hohe Hürde. Selbst wenn sie mal genommen werden sollte, dürfte der Beweis einer VORSÄTZLICHEN Verfassungsverletzung kaum gelingen. Bundesratspräsident Wowereit hat etwa 2002 die Verfassung gebrochen. Er handelte dabei mindestens fahrlässig, eher sogar grob fahrlässig. Der Nachweis des Vorsatzes dürfte selbst in dem Fall aber nicht möglich sein.
Das muss man sich bewusst machen. Viel Macht hat der Bundespräsident nicht, aber ein bischen Macht hat er nun mal schon. Er könnte versucht sein diese stufenweise auszuweiten. Dem soll die Amtszeitbegrenzung vorbeugen.

Ich hielte sogar eine Beschränkung auf eine Amtszeit für sinnvoll. Da der Bundespräsident überwiegend über Reden wirkt macht es Sinn hier regelmäßig neue Persönlichkeit zu haben, die neue Impulse setzen. Eine einzelne Person hat Ihre Botschaft nun mal meist schon in den ersten Jahren übermittelt. Die zweite Amtszeit der Bundespräsidenten die eine solche hatten war stets schwächer als die erste.
Das gilt auch für Persönlichkeiten wie Heuss und Weizsäcker.

Bei politischen Gestaltungsämtern ist das anders: hier ist politische Kontinuität wichtig.
Das ist beim repräsentativen Amt des Bundespräsideten nicht der Fall. Es gibt ja durachaus Beispiele von Ländern, bei denen das Staatsoberhaupt jährlich rotiert. Bei den beschränkten Funktionen des Bundespräsidenten wäre eine solche Konstruktion durchaus denkbar.
Es gibt dagegen aber auch Einwände: ein wenig mehr Kontinuität macht auch in diesem Amt Sinn.
Aus meiner Sicht wäre daher eine einmalige Amtszeit von 6-7 Jahren sinnvoll.
Das gilt erst recht wenn man einen Bundespräsidenten haben will, der auch kritisch gegenüber der Tagespolitik auftritt. Wenn eine Wiederwahl ausgeschlossen ist, wird der Amtsträger auch nicht auf diese Chancen schielen.
Damit hätte man durchaus eine gewisse Parallele zum Bundesverfassungsgericht: deren Richter werden auch nur für eine einmalige Amtszeit von (allerdings) 12 Jahren gewählt, wobei sie automatsich im Alter von 68 Jahren ausscheiden müssen. Der Bundespräsident, der auch die Funktion des "Staatsnotars" hat - hat doch gewisse Gemeinsamkeiten mit diesen Ämtern. Auch der Bundespräsident soll sich ja aus der Tagespolitik zurückhalte und nicht parteiisch agieren. Dem würde eine solche Konstruktion dienen.

Ich räume ein, dass man alternativ auch über eine Volkswahl nachdenken könnte. Auch dies könnte Würde und Ansehen des Amtes stärken. Aber ein solcher Bundespräsident würde dann natürlich auf die Wiederwahlmöglichkeit schielen und könnte versucht sein hierfür auch populistisch zu agieren. Und ich bleibe dabei, dass ein solches Konstrukt das Institutionengefüge und die Machtbalance, so wie sie besteht, verschieben könnte. Das kann man natürlich wollen. Aber das wirft dann grundsätzliche Fragen auf...

Wenn man das bisherige Institutionengefüge beibehalten will, andererseits aber die Würde des Amtes stärken will, so hielte ich eine Beschränkung auf eine einmalige, dafür aber ein bischen längere Amtszeit, für sinnvoll.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 16:32 Uhr:   

@Wahlticker,

Köhler hat leider keine plausible Begründung für diesen Schritt gegeben. Hätte er diese gegeben, dann hätte es hier ganz sicher darüber eine größere Debatte gegeben. Aber so... Was soll man dazu sagen?

Inzwischen gibt es in den Medien ja einige Spekulationen über die Ursachen für diesen Schritt. Das können wir hier gerne aufgreifen.

Das aber sofort über die Nachfolge debatiert wird halte ich für normal. Staaten sind "kalte Gebilde" und Politik ein hartes Geschäft. Die staatlichen Ämter müssen besetzt werden, es darf kein Vakuum enstehen. Bei jeden anderen Rücktritt wäre das nicht anders. Der vorherige Rücktritt - von Koch - war ja gleich mit der Vorstellung des Nachfolgers verbunden...

Das ist die Logik der Politik: durch einen Rücktritt tut sich ein Loch auf und dieses muss wieder gefüllt werden. Ich finde es gut das es zügig Vorschläge der Parteien dazu gab. Unwürdig wäre es gewesen, wenn es jetzt zu einem wochenlangen Gezerre in den Parteien um Kandidaten gekommen wäre.

Ich fand die Debatte im Forum auch nicht unwürdig. Unwürdig wäre es gewesen sofort nach dem Rücktritt, den Köhler offenkundig emotional stark bewegt erklärt hat, über ihn herzufallen. Da Köhler für diesen Schritt keine plausible Begründung gegeben hat fand ich es am naheliegendsten die Debatte über die Nachfolge zu eröffnen.

Darüber hinaus wurde ja im Forum auch von einigen der Rücktritt kommentiert: so weit ich sehe wurde er von den meisten scharf kritisiert.
Viele Medien haben das ja auch am Tag danach getan. Einiges davon war weit überzogen. Von "Fahnenflucht" zu sprechen - wie das Nils Minkmar in der F.A.Z. getan hat - ist schon angesichts des Umstandes das der Bundespräsident das Recht hat zurückzutreten unangemessen. Das dieser Schritt auf schwere Kritik stieß ist aber verständlich.
Das der Bundespräsident gerade zum jetzigen Zeitpunkt geht, dass er nicht noch einen Versuch unternommen hat das Ruder herumzureißen - am Dienstag hätte eine neue Pressesprecherin anfangen sollen - ist schwer zu verstehen und sehr bedauerlich. Er war offensichtlich zu der Einschätzung gekommen, dass dies nicht mehr gelingen kann. Dennoch war gerade dieser Zeitpunkt ein besonders schlechter - gerade in der Woche vor der Sparklausur der Bundesregierung. Aus staatspolitischer Verantwortung hätte er zumindest bis zur Sommerpause durchhalten sollen und dann in oder am Ende der Sommerpause zurücktreten können und dies z.B. mit gesundheitlichen Gründen begründen können. Die Art und Weise seines Rücktritts wirkt doch wie ein Racheakt gegen die politische Klasse und auch die Bundeskanzlerin. Nun mag es sein, dass er Gründe hatte sauer zu sein, aber ein würdiger Abgang war das so nicht. Dafür allerdings ein aufsehnerregender. Köhler wollte ein unbequemer Präsident sein, mit dem Abgang ist er nun wirklich einer geworden. Er wird jedenfalls in die Geschichtsbücher eingehen als erster Präsident der mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ist. Dieser Rücktritt wird bleiben, während die Art seiner Amtsführung - die Unterstützung der Agenda 2010, die Bundestagsauflösung 2005, sein Eintreten für Reformen, seine Engagement für Afrika, seine Kritik der Finanzmärkte - leider wohl wenig Beachtung finden würde. Er wird als der Präsident gelten, der einfach hingeschmiessen hat. Und das ist traurig, gerade weil er in seiner ersten Amtszeit eine solide - wenn auch nicht überragende - Arbeit als Bundespräsident geleistet hat. Sein größter Fehler war sich um eine zweite Amtszeit zu bewerben. Sein zweitgrößter war die Art und Weise seines Rücktritts. Auch wenn er offensichtlich Amtsmüde war und keine Chance mehr sah hätte er nicht zu diesem politisch schwierigen Zeitpunkt und gerade aus diesem konkreten Anlaß zurücktreten sollen, sondern dies mindestens bis zur politischen Sommerpause, am besten bis zum Ende dieser Sommerpause, aufschieben sollen.
Dieses Maß an staatspolitischer Verantwortung wäre angemessen gewesen....
Der Rücktritt am 31. Mai war ja fast so wie der von Lafontaine 1999. Einen kleinen Unterschied gibt es allerdings: Lafontainer hat ja noch nicht mal seinen Rücktritt in einer Pressekonferenz erklärt, sondern nur per Fax. Selbst die Entlassungsurkunde hat er nicht persönlich abgeholt, diese musste ihn zugeschickt werden.
Das macht das Verhalten Köhlers aber nur ein klein wenig besser als das von Lafontaine....
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T.M.S.
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Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 18:31 Uhr:   

@ Beobachter

Danke für das Zustimmung. Nun, Gesine Schwan als mögliche Präsidentin war bei mir "unten durch" nach ihren Äußerungen, mit denen sie sozialen Unruhen wegen der Finanzkrise fast herbeiredete. Das kann machen wer will, aber nicht ein künftiges Staatsoberhaupt. Anfang der 80er hat sie dagegen politische Weitsicht bewiesen. Man rufe sich das Interview in der Tagesschau mit Helmut Schmidt von dem Tag ins Gedächtnis, als in Polen das Kriegsrecht ausgerufen wurde. Sinngemäß sagte er, er sei erleichtert und die Polen könnten ganz zufrieden sein, da nun schlimmeres (eine sowjetische Invasion) vermieden wurde. -- Äußerrungen mit denen viele der tausenden an diesem Tag in Polen Verhafteten in den Gefängnissen konfrontiert wurden, um deren Hoffnungen auf Solidarität aus dem Westen zu brechen. Dass Gesine Schwan gegen eine solche Haltung Position bezog und am Ende aus der SPD-Grundwertekommission ausgeschlossen wurde, bleibt ein ehrenvolles Verdienst.
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 18:58 Uhr:   

"Sie haben recht, das Gejammer der SPD wegen "Überparteilichkeit" etc. ist vollkommen unglaubwürdig. Sie haben es gut dargestellt und ich hatte auch schon auf 1999 hingewiesen. Wäre die Situation umgekehrt, würde Rot-Grün genauso parteitaktisch handeln wie Schwarz-Gelb jetzt, während die CDU irgendwas von Überparteilichkeit jammern würde - wie eben die SPD jetzt."

Womit wieder die Kritik an der SPD wg. des Gejammers doch eigentlich hinfällig ist und daher eben diese Kritik auch etwas an den Haaren herbeigezogen ist, weil es eben die CDU in der jetzigen Lage auch nicht anders machen würde. Punktum...

Was übrigens Schwans Äußerungen zum Unrechtsstaat angeht, so hat sie nur den Stand einer wissenschaftlichen Debatte wiedergegeben. Dass die Konservativen das natürlich als Kanonenfutter betrachten, ist ja verständlich, trifft aber nicht den Kern, worum es eigentlich ging. Aber wärmen wir diese Debatte nicht weiter auf, es ist müßig, darüber zu diskutieren. Man würde nicht zueinanderfinden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Juni 2010 - 20:24 Uhr:   

@Silencio
Selbstverständlich war die DDR ein Unrechtsstaat, das können wohl nur Ultralinke anders sehen.

Schwans Argumentation, nicht jede Handlung des SED-Regimes sei Unrecht gewesen, ist vollkommen absurd. Nach dieser Logik wäre nicht einmal das 3. Reich ein Unrechtsstaat.

Schwan verharmloste bewusst die totalitäre SED-Diktatur, weil sie die Stimmen der umbenannten SED haben wollte.

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