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Archiv bis 03. Juni 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2010 » Archiv bis 03. Juni 2010 « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:13 Uhr:   

@Unwissende:

In § 4 BPräsWahlG steht auch, dass "die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landtages entsprechend anzuwenden" sind. Das heißt im Zweifelsfall, dass schon ein einzelner Abgeordneter nicht vorschlagsberechtigt ist, geschweigedenn irgendwelche Bürger.

Außerdem ist mehr als fraglich, wie hier eine Verfassungsbeschwerde greifen soll. Dafür müsste ja irgendwie ein verfassungsmäßiges Recht verletzt sein. Ganz im Gegenteil könnte man eine Möglichkeit extrener Wahlvorschläge im Widerspruch zu Art. 54 Abs. 3 GG sehen, da ein externes Vorschlagsrecht den "Grundsätzen der Verhältniswahl" widersprechen könnte.

@Interessierter:

Der Bundespräsident wird ohne Aussprache gewählt. Absprachen sind (im Rahmen der geheimen Wahl) durchaus erlaubt.

Generell ist das derzeitige Verfahren ohnehin schon übermäßig kompliziert, gemessen an seiner Bedeutung. Wenn man eine Bürgerbeteiligung will, sind Wahlmänner (die von externen Listen eh nicht gewählt würden) Schwachsinn; dafür müsste man gleich direkt wählen lassen. Wobei da die Kanzlerwahl wesentlich interessanter wär, ganz abgesehn von allgemeiner direkten Demokratie.

@Thomas Frings:

Ob der Verzicht der FDP tatsächlich ohne Gegenleistung erfolgt, weiß man nicht. Fehlende Öffentlichkeit senkt natürlich die Verbindlichkeit, könnte aber sogar den Preis erhöhen. Wobei es Sicherheit bei solchen Absprachen meistens ohnehin nicht gibt, weil die eigentliche Entscheidung bei anderen Gremien liegt.

@Wahlticker:

Den gedruckten Spiegel gibts auch online. Momentan kostenpflichtig, aber in 1½ Wochen kostenlos.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:13 Uhr:   

@Matthias Cantow
"Die Frage gehört eher in den Wahlsystembereich des Forums, hier geht sie schnell mal unter."

Ich nehme mal an, man kann die Frage dennoch mal hier einwerfen?
Wie würdet ihr das sehen, wenn jemand eine Liste einbringt, ist der LT gezwungen sie zur Wahl anzunehmen? Ich meine, bis ein LVerfG entschieden hat (sofern es zuständnig wäre), wäre die BPräsiWahl gelaufen.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:23 Uhr:   

@Ratinger Linke
"Der Bundespräsident wird ohne Aussprache gewählt. Absprachen sind (im Rahmen der geheimen Wahl) durchaus erlaubt.

Generell ist das derzeitige Verfahren ohnehin schon übermäßig kompliziert, gemessen an seiner Bedeutung. Wenn man eine Bürgerbeteiligung will, sind Wahlmänner (die von externen Listen eh nicht gewählt würden) Schwachsinn; dafür müsste man gleich direkt wählen lassen. Wobei da die Kanzlerwahl wesentlich interessanter wär, ganz abgesehn von allgemeiner direkten Demokratie."


Oh, meine Erinnerung hat mich getäuscht.

Ja, eine Kanzlerwahl wäre zwar interessant, wiederspricht aber den Aufbau der Kanzlerernennung, schließlich muss ihn der BP ins Amt einsetzen und auch das Vorschlagsrecht wäre damit ziemlich obsolent (vielleicht mit einigen Tricks, wie dass der Kanzler mit absoluter Mehrheit oder in Stichwahl gewählt werden muss, es sei denn er wurde vorgeschlagen vom BP, dann reicht eine einfache Mehrheit...).
Sollte es zu einer Direktwahl des BK kommen, man müsste das Amt des BP komplett neu regeln, ggf. gleich mit Kanzler zusammenlegen, da der Kanzler stärker legitimiert wäre.

@Externe Listen:
Solange tatsächlich nicht feststeht, woher die Liesten kommen sollen, wäre es doch einen Versuch wert, die Aufmerksamkeit der Medien ist gewiss.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:35 Uhr:   

Okay, wer findet § 4 (4) Satz 3 BPräsiWahlG auch absurd? Wenn der per Liste gewählte nicht extra widerspricht, dass er nicht gewählt werden will, gilt es so als habe er die Wahl zum Wahlmann der BV angenommen?
Das klingt wie nach der Frühzeit der BV, als auch Kandidaten zum BPräsi stimmen bekommen haben, die gar nicht an der Wahl beteiligt waren, bzw. die die Wahl gar nicht annehmen würden. Und kollidiert § 4 (5) BPräsiWahlG Satz 1 und Satz 3 nicht, oder bin ich mittlerweile zu Müde um zu verstehen, was als "Listennachfolger" gemeint ist?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:45 Uhr:   

In Baden-Württemberg ist die Möglichkeit externer Wahlvorschläge tatsächlich nicht so einfach zu bestreiten, da das Wahlvorschlagsrecht im Allgemeinen undefiniert ist und bei der Wahl des Präsidenten ausdrücklich steht: "Vorschläge für die Wahl werden aus der Mitte des Hauses gemacht" (§ 4 GO). Das legt natürlich nahe, dass das bei anderen Wahlen eben nicht so ist.

In Bayern ist der Fall dagegen eindeutig geregelt: "Wahlvorschläge können von jedem wahlberechtigten Mitglied des Landtags gemacht werden" (§ 42 GO; in § 46 für Listen noch genauer).

In NRW gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte in der GO, wie die Wahl konkret ausschauen sollte.
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Moritz Dürr
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 00:55 Uhr:   

interessant wie schnell hier die Personalie Schäuble wieder verschwindet. Vor kurzer Zeit wurde der Minister doch in diesem Forum gross gehandelt.Kompetenz und Erfahrung seien ihm wohl zugestanden, allerdings ist seine Verstrickung in die CDU-Spendenaffäre wohl ganz vergessen worden, d.h. jemand, der das Parlament falsch unterrichtet hat, kann auf keinen Fall als Bundespräsident vorgeschlagen werden
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 01:01 Uhr:   

Und wie sieht es aus mit Leuten, die besoffen Auto fahren?
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Moritz Dürr
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 01:27 Uhr:   

@Taugenichts
Wollen Sie das ernsthaft vergleichen ? Wenn jemand "besoffen" fährt und dabei erwischt wird, anschliessend von seinem, bzw. ihrem Amt zurücktritt aus Gründen, die die Grundlage für die Erlangung ebenjenes Amtes bilden, so ist das doch wohl eine völlig andere Geschichte als die eines Herrn Schäuble in Beziehung auf das deutsche Parlament.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 05:08 Uhr:   

@Interessierter:

Dass das Ausbleiben einer rechtzeitigen Reaktion als Annahme der Wahl gilt, ist völlig normal, z.B. auch bei MdBs. Da ist die Bundespräsidentenwahl selbst eine ziemliche Ausnahme.

Eigentlich ist das ganze Rumgetue mit der Annahme einer Wahl auch reine Folklore, solang der Gewählte ohnehin jederzeit wieder zurücktreten kann. Es gibt dann keinen sachlichen Grund dafür, überhaupt ein Konzept "Annahme der Wahl" zu haben.

In Absatz 5 sagt Satz 3 einfach, dass der Landtagspräsident die Feststellung gemäß Satz 1 trifft. Also eine reine Regelung der Kompetenzen und höchstens im Extremfall einem Interpretationsspielraum. Bei den teils üblichen klar gesetzwidrigen Einheitslisten mit Sublisten würd ich ihm aber schon das Recht zugestehn, die Liste mangels eindeutigem "nächsten nicht gewählten Bewerber" für erschöpft zu betrachten.

Insofern ist natürlich auch das Ziel nachvollziehbar, einen (wirklich) unabhängigen Kandidaten auf einen Wahlvorschlag zu bringen, um dagegen klagen zu können.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 11:16 Uhr:   

ARD: Von der Leyen wird es nicht! Laut Ulrich Deppendorf gäbe es "Vorbehalte in den Frakitonen" gegenüber Ursula von der Leyen. Man könne jetzt sagen, dass sie "definitiv aus dem Rennen" sei.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 11:21 Uhr:   

Und hier die Quelle, die sich zurückhaltender äußert als Ulrich Deppendorf eben in der "Tagesschau" um 11.00 Uhr: http://www.tagesschau.de/inland/koehlernachfolge104.html
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 11:43 Uhr:   

Ich bin immer noch für Edmund Stoiber.
Ein Bundespräsident Stoiber hätte auch den Vorteil, daß er ein Gegenbild zur Kanzlerin darstellen würde (Mann, süddeutsch, katholisch, konservativ), wohingegen von der Leyen quasi ein Spiegelbild der Kanzlerin wäre.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:18 Uhr:   

Alle Medien bestätigen mittlerweile den Bericht der ARD und der Nachrichtenagentur AP, nachdem Frau von der Leyen "aus dem Rennen" sei. Vgl. spiegel Online hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,698498,00.html

Nach Informationen der Deutschen Presseagentur und N-TV soll der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff der neue Präsidentschafts-Kandidat der Union sein. Sollte Frau Merkel aber tatsächlich vorgestern Frau von der Leyen vorgeschlagen und sich in der Union nicht durchgesetzt haben, wäre dies eine Blamage für sie. Andererseits hätte sie - nach dem Rücktritt von Roland Koch - mit Wulff ihren letzten innerparteilichen ernsthaften Konkurrenten "ausgebootet", wenn dieser Bundespräsident werden sollte.
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Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:27 Uhr:   

@Beobachter
Ganz unabhängig davon, was man von Stoiber hält, sind seine Chancen auf eine Mehrheit doch sehr begrenzt. Sein Eiertanz um ein Ministeramt in Berlin dürfte vielen immer noch präsent sein.

Unter den gegebenen Umständen hielte ich Norbert Lammert für die beste Lösung. Er bringt sicherlich alle Fähigkeiten mit, die das Amt fordert. Meiner Meinung nach übertrifft er darin von der Leyen und Wulff bei weitem, auch wenn er in der Bevölkerung weniger bekannt sein dürfte.

Er ist zwar auch als Bundestagspräsident mehrfach in die Kritik geraten, ich halte diese Vorfälle allerdings für relativ unbedeutend. Er wirkt auch in seinem jetzigen Amt unabhängig und glaubwürdig, kultiviert und stilsicher. Lammert wäre zudem etwa zehn Jahre älter als Wulff oder von der Leyen und damit im "richtigen" Alter.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:32 Uhr:   

@Bernhard Nowak
"Andererseits hätte sie - nach dem Rücktritt von Roland Koch - mit Wulff ihren letzten innerparteilichen ernsthaften Konkurrenten "ausgebootet", wenn dieser Bundespräsident werden sollte."

Dazu noch Rüttgers Scheitern in NRW. Wenn Merkel wirklich sowas wie die Mrs. CDU wird, bei allem Respekt für ihre Person, die ich durchaus schätze, dann stehen für die Union wirklich sehr bittere Zeiten bevor.
Von innerparteilicher Willensbildung hat man in der CDU jedenfalls schon lange nichts mehr richtiges mitbekommen, so mein Eindruck, und wenn dann die Basis zu irgendwas befragt wird, verhält sie sich nur deshalb ruhig, weil sie eine Unions geführte Regierung trotz allem noch für besser hält. Wenn es bald zu Neuwahlen kommen würde (was ich nicht hoffe), müsste die CDU schon hoffen annähernd an SPD-Niveau zu kommen, so meine Prognose und falls nicht bald was kommt (d.h. eine Situation eintritt), bei dem es die Regierung etwas leichter hat, verspricht diese Tendenz auch in Umfragen immer deutlicher zu werden.

Also momentan würde ich sagen, sollte die CDU keine Alleingänge mehr durchführen, der bundesweite Trend könnte sich sonst noch verstärken.

@Ratinger Linke
"Es gibt dann keinen sachlichen Grund dafür, überhaupt ein Konzept "Annahme der Wahl" zu haben."

Doch, einen einzigen: Man umgeht die Peinlichkeit, dass ein gewählter Amtsträger sofort zurücktritt, sich für die Wahl herzlich bedankt, aber sich nicht für interessiert erklärt.
Aber die kann sich heute praktisch auch nicht mehr ergeben. Dieses Relikt wäre daher zu entfernen, Sie haben recht.

"Insofern ist natürlich auch das Ziel nachvollziehbar, einen (wirklich) unabhängigen Kandidaten auf einen Wahlvorschlag zu bringen, um dagegen klagen zu können."

Nur wen sollte der unterstützen?
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:34 Uhr:   

Diese Kandidatur brächte aber Personalschwierigkeiten, da er wohl vorher schon als Bundestagspräsident ersetzt werden müsste. Auch ist er intern inzwischen keineswegs mehr ganz unumstritten.

Falls man unbedingt eine Persönlichkeit aufstellen will die auch im anderen Lager auf gewissen Zuspruch stoßen wird, so hielte ich die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth für die beste Kandidatin. Sie regiert in FFM in einer schwarz-grünen Koalition, die auch von der FDP unterstützt wird. Ihre Amtsführung wird allseits geschätzt.
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Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:36 Uhr:   

Es mag sein, daß es auf Wulff hinausläuft - das wäre taktisch natürlich klug von Merkel: ein potentieller innerparteilicher Konkurrent weniger. Ansonsten spricht ja nicht gerade viel für Wulff, außer eben, daß nichts Offensichtliches gegen ihn spricht. Aber das scheint ja gegenwärtig für ein solches Amt zu reichen.

Ich hielte Lammert für viel geeigneter.
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Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:41 Uhr:   

@ Marc K.
Es stimmt, daß es bei Lammert diese Kollision mit seinem jetzigen Amt gäbe. Es wäre doch aber sehr einfach, wenn einer seiner Stellvertreter ihn dann bei der Leitung der Bundesversammlung ersetzen würde. Ob das rechtlich auch so vorgesehen wäre, weiß ich nicht.

Petra Roth wäre auch eine gute Kandidatin, die sicher auch überparteilich anerkannt wäre. Das Problem könnte sein, daß sie bundespolitisch nicht so gut vernetzt ist; wieviel internationale Erfahrung sie hat, ist mir ebenfalls unbekannt.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 12:42 Uhr:   

Ich weiß aber nicht, wo das Problem liegen sollte, dass Lammert Bundestagspräsident ist. 1979 kandidierten sowohl Bundestagspräsident Karl Carstens als auch Bundestagsvizepräsidentin Annemarie Renger. Die Sitzung der Bundesversammlung wurde von SPD-Bundestagsvizepräsident Hermann Schmitt-Vockenhausen geleitet, der im August 1979 verstarb. Also die Tatsache, dass Lammert, den ich auch für den geeignetsten der drei verbliebenen Bewerber (Wulff, Schäuble, Lammert) halte, Bundestagspräsident ist, hindert ihn doch nicht, als Kandidat von Union und FDP für das Amt des Bundespräsidenten aufgestellt und gewählt zu werden.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Juni 2010 - 13:01 Uhr:   

@Bernhard Nowak,
@jeki,

damals begann die Amtszeit des Bundespräsidenten aber nicht am Tag der Wahl (23 Mai), sondern erst am 1 Juli. Von daher gab es keine Überschneidung bei den Amtszeiten, da zwischen 23 Mai (Wahl) und 1 Juli (Amtsantritt) genug Zeit war aus dem Amt auszuscheiden und einen Nachfolger zu bestimmen.
Diesmal ist das anders: Die Amtseinführung des neuen Bundespräsidenten muss unverzüglich nach der Wahl am 30. Juni stattfinden. Der Bundespräsident darf aber nicht gleichzeitig ein anderes Amt ausüben. Wenn zwischen Wahl und Amtseinführung mehr als ein Monat liegt gibt es da kein Problem. Diesmal ist dem aber nicht so, sondern der Amtsbeginn dürfte vermutlich mit der Annahme der Wahl beginnen. Also müsste er spätestens vor Annahme der Wahl von seinem Amt als Bundestagspräsident mit sofortiger Wirkung zurücktreten. Eleganter wäre dann aber schon ein Rücktritt vor der Wahl selbst.

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