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Archiv bis 03. Juni 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2009 (war: Gesine Schwan als SPD-Kandidatin) » Archiv bis 03. Juni 2009 « Zurück Weiter »

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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 15:17 Uhr:   

"Natürlich ist der Einfluß des Einzelnen sehr gering - die Masse macht es eben. "

Der Nicht-Abgeordnete hat genau 0 Einfluss auf Zustandekommen und Inhalt eines Gesetzes. 0 * n kannst du dir selber ausrechnen. Tatsächlichen Einfluss auf die Gesetzgebung haben nur die Abgeordneten, soweit sie es schaffen, Abgeordnetenmehrheiten hinter ihrem Vorhaben zu versammeln.

Wie wenig die Wahl einer Partei oder Person an die Macht die Durchführung bestimmter Reformen garantiert, hast du ja selbst dargelegt.

Es geht mir nicht darum, die Demokratie mit anderen Herrschaftstechniken gleichzusetzen.
Deshalb verstehe ich bei Teilen deines Beitrages nicht, inwieweit er eine Antwort auf meine Darstellung ist.

Ich verstehe ja dein Anliegen, die Demokratie möglichst effektiv zu bewerben. Allerdings spricht es nicht gerade für die heilsbringende Kraft des Grundgesetz, wenn diese nach 60 Jahren deiner Ansicht nach mehr denn je beworben und betont werden muss.

Insofern fände ich es sehr beruhigend für alle Demokraten, wenn man sich die Frage nach tolleren Demokratiefesten und mehr Pomp und Glanz nicht stellen müsste. Gerade, da wir die Demokratie doch nun schon so lange erleben und ihre Folgen im Alltag gründlich studieren können. Lass uns mal die Kurve zur Bundespräsidentenwahl kriegen und die anderen spannenden Fragen zur Sonstiges-Sektion verschieben.
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 15:40 Uhr:   

Was hat es mit den Fraktionssitzungen auf sich? Die Bundesversammlung selbst hat doch gar keine Fraktionen.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 15:48 Uhr:   

@Gast
Zitat Wikipedia:
"Der Begriff Fraktion (v. lat.: fractio = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet: einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament"

Doch ja, solche Zusammenschlüsse hat es ganz offenbar auch in der Bundesversammlung gegeben ;)
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 15:53 Uhr:   

Die Bundesversammlung ist aber kein Parlament. Somit gibt es in der Bundesversammlung auch kein Fraktionen. Waren die Fraktionssitzungen technisch gesehen Sitzungen der Bundestagsfraktionen unter Einladung der Länderdelegierten?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 17:31 Uhr:   

"Die Bundesversammlung ist aber kein Parlament. Somit gibt es in der Bundesversammlung auch kein Fraktionen."
Richtig. Fraktionen gibt es aber sehr wohl auf kommunaler Ebene, obwohl kommunale Vertretungen ebenfalls keine Parlamente sind (nach Rechtsprechung des BVerfG). Insofern ist die Wikipedia-Erklärung falsch. Es wohl offensichtlich, daß man in der Bundesversammlung, die nur ein Mal zusammentritt für eine einzige Aufgabe, keine Fraktionen braucht.


"Waren die Fraktionssitzungen technisch gesehen Sitzungen der Bundestagsfraktionen unter Einladung der Länderdelegierten?"
Wahrscheinlich. Eine Vorbesprechung findet praktischerweise natürlich in den Räumlichkeiten der Fraktion statt. Der formale Rahmen tut nichts zur Sache. Schon bei Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus ("Dreiklassenwahlrecht") war es üblich, daß sich die Wahlmänner - nach politischen Richtungen getrennt - zu Vorbesprechungen trafen, hier konnte von Fraktionen noch viel weniger die Rede sein.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 17:46 Uhr:   

Eine Weitere Bedeutungserklärung laut Wikipedia "Allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt, siehe Interessengruppe;".

Nochmal: natürlich gibt es solche in der Bundesversammlung. Immer wenn mehrere Menschen zusammen kommen gibt es im Prinzip Fraktionen. Und wer die letzten Wochen Zeitung gelesen hat, weiß das es natürlich "Fraktionen" gab. Eine Köhler-Fraktion, eine Schwan-Fraktion, eine Sodann-Fraktion. Und selbst die Rechten könnte man als Fraktion bezeichnen. Der Begriff erschöpft sich schließlich nicht in offiziellen Begriffen. Selbst die PDS-Gruppe in den 90ern im Bundestag könnte man durchaus als eine "Fraktion" bezeichnen, wenn sie auch rechtlich im Bundestag keine war.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 21:42 Uhr:   

@Wahlticker
Die Bundesversammlung hat bloß eine einzige Aufgabe und die nur einmalig. Hier gibt es keine Funktion, die eine Fraktion übernehmen könnte. Die Präsidentschaftskandidaten sind mit Ausnahme des Amtsinhabers schon lange vorher von den Parteien ausgekungelt worden.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 21:45 Uhr:   

Erinnere ich mich richtig, dass für die Bundesversammlung sinngemäß die Geschäftsordnung des Bundestages anzuwenden ist?

Es gibt einmal den formalen Begriff der Fraktion, der im Wesentlichen durch die Geschäftsordnung des Bundestages und vielleicht noch ein paar Gesetze zum Thema Ausstattung der Parlamentarier geregelt ist und daneben den politischen Begriff der Fraktion im Sinne einer organisierten Gruppe innerhalb eines größeren Körpers.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Mai 2009 - 21:47 Uhr:   

Erinnere ich mich richtig, dass für die Bundesversammlung sinngemäß die Geschäftsordnung des Bundestages anzuwenden ist?

Es gibt einmal den formalen Begriff der Fraktion, der im Wesentlichen durch die Geschäftsordnung des Bundestages und vielleicht noch ein paar Gesetze zum Thema Ausstattung der Parlamentarier geregelt ist und daneben den politischen Begriff der Fraktion im Sinne einer organisierten Gruppe innerhalb eines größeren Körpers.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 29. Mai 2009 - 00:27 Uhr:   

@Ralf Lang,

der Wähler hat Einfluß auf die Zusammensetzung des Bundestages und damit auf die Merheitsverhältnisse. Und diese sind auch für die Gesetzgebung entscheidet.
Es gibt eine ununterbrochene Legitimationskette zwischen jeden Akt des Staates zum Volk:
Volk - Bundestag - Gesetz (vereinfacht dargestellt (nur bei Zustimmungsgesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich) bzw.
Volk - Bundestag - Bundeskanzler - Bundesminister.

Derartige Legitimationsketten gibt es in ähnlicher Form in allen Demokratien.
Von daher geht die Behauptung es gebe 0 Einfluß schlicht und ergreifend an der Realität vorbei.

Im übrigen sind - das zeigen alle Umfragen - das Grundgesetzes und auch das Bundesverfassungsgericht - dass für dessen Auslegung zuständig ist - ein sehr hohes Ansehen.

Aus Ihren Aussagen muss ich herauslesen muss, dass Sie die demokratischen Rechte gering schätzen, die in unserer Demokratie gewährleistet sind. Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Meinung weit verbreitet ist.
Aber gerade gegenüber solchen Einzelmeinung halte ich es für wichtig die Bedeutung dieser Rechte zu betonen und die Vorteile unseres demokratischen Systems.

Das Problem besteht eher darin, dass die bestehenden Rechte tendenziell weniger als früher genutzt werden (sinkende Wahlbeteiligung). Indes ist die Wahlbeteiligung im internationalen Vergleich nach wie vor hoch.

Bei Abstimmungen um Sachfragen - wie sie auf Länderebene durchaus möglich sind - ist die Beteiligung weit geringer, wie die jüngsten Volksabstimmungen in Berlin gezeigt haben. Das Bedürfnis in der Bevölkerung über Sachfragen unmittelbar abzustimmen - mithin selbst unmittelbar auch über Gesetze zu befinden - scheint also nicht sonderlich hoch zu sein.


Ich denke, dass auch das Interesse an der Bundespräsidentenwahl im Fall der Direktwahl nicht sonderlich hoch sein würde. Die Funktionen des Bundespräsidenten würden sich ja nicht ändern - sie würde - ebenso wie jetzt - als Stimmungstest für die Stimmung auf Bundesebene gewertet werden. Zudem würde das Bundespräsidentenamt nicht mehr in der Form den Charakter der Überparteilichkeit haben - die natürlich auch z.T. eine Inszenierung ist. Im Fall der Reserverechte - die allerdings nur in Krisenzeiten bestehen - ist die Aufgabe des Bundespräsidenten hochpolitisch und würde - soweit kein Konsens zwischen den Parteien besteht - sicher auch als parteiisch von denjenigen wahrgenommen werden, die sich eine andere Entscheidung des Bundespräsidenten gewünscht hätten.

In Bezug auf die Bundesversammlung gibt es natürlich keine Fraktionen. Diese Fraktionen müssten ja erst gebildet werden, einen Vorsitzenden wählen usw. Es ist weder vorgesehen noch üblich, dass sich die Mitglieder der Bundesversammlung nach ihrer politischen Orientierung zusammenkommen, sich treffen und sich damit organisieren. D.h. selbst in einem nicht-juristischen Sinne kann man in Bezug auf die Bundesversammlung nicht von Fraktionen sprechen - es fehlt dafür die organisatorische Verbindung zwischen der Hälfte der Mitglieder der Bundesversammlung die Mitglied einer Bundestagsfraktion ist und der anderen Hälfte, die von den Landesparlamenten gewählt wurden.
Eine solche Organisation ist indes für die Bundesversammlung weder notwendig noch sinnvoll, da ihre einzige Funktion die Wahl des Bundespräsidenten ist - die nach dem Grundgesetz ohne Aussprache erfolgen muss.

Wahlvorschläge werden demgemäß auch von den Mitgliedern der Bundesversammlung abgegeben - wobei ein Mitglied ausreicht.

Der Verweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages dient lediglich dazu, die Regeln für die Sitzungsleitung, das Präsidium und die Hausordnung - die sich der Bundestag gegeben hat - auch für die Bundesversammlung anzuwenden. Daher wird ja auch von der sinngemäßen Anwendung gesprochen, was gerade heißt, dass sie nicht vollständig angewendet wird, sondern nur soweit die Regelungen auf die Bundesversammlung überhaupt passen (in dieser gibt es weder Fraktionen - die sich erst bilden müssten, noch etwa Ausschüsse, etc.).
Die Bundesversammlung könnte sich im übrigen auch eine eigene Geschäftsordnung geben - die recht kurz sein würde. Diese Arbeit will man sich aber offenbar ersparen und beschließt daher regelmäßig die entsprechende Anwendung der Regeln der Geschäftsordnung des Bundestages.

Auch sonst übernimmt die Bundesversammlung ja die gesamte Organisation vom Bundestag - Präsidium, Schriftführer, kurz die gesamte Abstimmungsorganisation und die Verwantwortlichen sind die selben Personen, die auch im Bundestag hierfür zuständig sind. Das ist die einfachste Lösung - und aufgrund des einmaligen Zusammentritts der Bundesversammlung alle fünf Jahre auch eine vernünftige - weil pragmatische - Lösung.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 29. Mai 2009 - 16:24 Uhr:   

@Ralf Lang:
> Der Nicht-Abgeordnete hat genau 0 Einfluss
> auf Zustandekommen und Inhalt eines Gesetzes.
Das ist völlig falsch.
Es gibt eine ganze Reihe von Einflußmöglichkeiten, sowohl als Parteimitglied als auch als engagierter Bürger.
Ich war ja noch nie Parlamentarier, und habe doch schon in einigen Fällen ein bißchen etwas bewegen können.

Man muß sich natürlich im Klaren sein, daß der Einfluß eines Einzelnen (auch eines Parlamentariers) immer mit dem Einfluß von Millionen anderer Menschen konkurriert. In jedem politischen System setzt das in einem so großen Land gewisse Grenzen für den Einfluß eines Bürgers.

Und klar ist auch: Wenn man eine Minderheitsposition vertritt, wird man die auch mit noch so viel Einsatz oft nicht in eine Mehrheitsposition verwandeln können. Ist aber auch kein Anzeichen dafür, daß die Demokratie schuld ist.
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Matze
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 29. Mai 2009 - 17:37 Uhr:   

"Und klar ist auch: Wenn man eine Minderheitsposition vertritt, wird man die auch mit noch so viel Einsatz oft nicht in eine Mehrheitsposition verwandeln können."

Das hat uns Herr Wiefelspütz vor einigen Wochen ja erst deutlich demonstriert.

Matze
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 29. Mai 2009 - 18:02 Uhr:   

"der Wähler hat Einfluß auf die Zusammensetzung des Bundestages"

Dem habe ich nicht widersprochen.

Allerdings kann der einzelne Wähler (und damit auch alle Wähler zusammen) weder bei der Wahl wissen noch nach der Wahl beeinflussen, wie die favorisierten Parlamentarier am Ende sich verhalten werden. Bei Mißfallen hat er lediglich die Möglichkeit, bei der nächsten Wahl sein Vertrauen in eine andere Person zu setzen, für deren Handeln er auch wieder keine Garantie hat.

"Es gibt eine ununterbrochene Legitimationskette zwischen jeden Akt des Staates zum Volk: "

Das ist der Sinn der demokratischen Wahl: Legitimation der Gewählten, nach freiem Ermessen zu handeln. Es ist auch das Einzige, das man bei der Wahl tun kann. Gerade dann, wenn es mal wichtig wird, fühlen sich die Gewählten an keinerlei Programm gebunden - und sie sind es ja auch nicht.

Als Wähler ist man an dieser Stelle fertig. Die sonstigen legalen oder illegalen Möglichkeiten, Empfehlungen von Gewicht einzubringen, die man als Investor, als Arbeitgeber, als Medienvertreter oder als Spender hat, haben mit Demokratie und Wahl nicht so viel zu tun.

Im übrigen sind - das zeigen alle Umfragen - das Grundgesetzes und auch das Bundesverfassungsgericht - dass für dessen Auslegung zuständig ist - ein sehr hohes Ansehen.
Haben, oder? Ich widerspreche dem nicht. Die Deutschen finden Grundgesetz, Wahl, Parlament und Präsident in ihrer Masse klasse.

Aus Ihren Aussagen muss ich herauslesen muss, dass Sie die demokratischen Rechte gering schätzen, die in unserer Demokratie gewährleistet sind.

Das steht da nicht und es ist auch absurd. Es ist schon ein Unterschied, ob man dazu aufruft, die Demokratie wegzumachen oder ob man sich über das Geschehen bei der demokratischen Wahl so seine Gedanken macht. P. Wälchli hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auch immer betont: Wahlen sind zur Bestellung von Herrschaftspersonal da. Genau so sehe ich das auch. Da ist überhaupt keine Wertung drin.

Ich habe nicht den Eindruck, dass diese Meinung weit verbreitet ist.

Ich glaube auch nicht, dass die Masse der Deutschen die Demokratie für etwas Schlechtes hält. Die meisten Kritiker glauben ja eher, dass wir eine irgendwie unvollständige oder korrumpierte Demokratie haben. Ich selbst denke, dass die Demokratie ziemlich genau so ist, wie wir sie erleben.

Aber gerade gegenüber solchen Einzelmeinung halte ich es für wichtig die Bedeutung dieser Rechte zu betonen und die Vorteile unseres demokratischen Systems.
Wenn man für die Demokratie werben will (und meint, das sei nötig), dann sollte man doch vermeiden, Hoffnungen zu wecken, die nicht eingelöst werden (können). Dass sonst Enttäuschung entsteht, die auch irgendwer aufgreifen wird, ist ja absehbar.

Solange der Bundespräsident nur so ein Grüßaugust ist (Krisen der Verfassungsorgane mal ausgenommen), wird eine Direktwahl wohl wenige mit Leidenschaft erfüllen. Ich finde das auch nicht wichtig. Die Bundesversammlung hat bisher noch immer Personen ermächtigt, die ihre Aufgabe hinreichend gut erledigt haben. Ob das jetzt etwas über das geforderte Profil oder über die Qualität der Auswahl sagt, können wir wohl nur schwer herausbekommen.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 30. Mai 2009 - 01:36 Uhr:   

@Ralf Lang

"Allerdings kann der einzelne Wähler (und damit auch alle Wähler zusammen) weder bei der Wahl wissen noch nach der Wahl beeinflussen, wie die favorisierten Parlamentarier am Ende sich verhalten werden."

Die Parteien stehen für bestimmte politische Grundrichtungen. Damit gibt der einzelne Wähler schon ein Votum für eine bestimmte Richtung ab.
Was konkrete Politik wird, hängt ja vom Wahlergebnis insgesamt ab - und davon in welcher Koalition Kompromisse zu schließen sind.
Das ist Folge des Verhältniswahlsystems.
Keine Partei kann - mangels absoluter Mehrheit - ihre Politik rein durchsetzen.
Von daher sind immer Kompromisse erforderlich - erst recht im Fall der Großen Koalition.

Die Meinungen in der Bevölkerung gehen schließlich auch weit auseinander.
Insgesamt bekommt die Politik der Großen Koalition - aller Kritik zum Trotz - doch insgesamt eine recht hohe Zustimmung.


"Als Wähler ist man an dieser Stelle fertig. Die sonstigen legalen oder illegalen Möglichkeiten, Empfehlungen von Gewicht einzubringen, die man als Investor, als Arbeitgeber, als Medienvertreter oder als Spender hat, haben mit Demokratie und Wahl nicht so viel zu tun."

Oder als Gewerkschaftsfunktionär, Vertreter des Bauernverbandes, eines Sozialverbandes, der Kirchen, usw. usw.
Sie haben - wohl ganz zufällig - bestimmte bedeutende Organisationen in ihrer Aufzählung vergessen. Organisationen die zusammengenommen eine großen Teil der Bevölkerung als Mitglieder haben. Der einzelne Bürger kann auch demonstrieren - die Reaktion der Bundesregierung auf die Bauernproteste zeigt, dass dies durchaus auch Wirkung haben kann (auch andere Beispiele hierfür lassen sich finden).

"P. Wälchli hat, wenn ich ihn richtig verstanden habe, auch immer betont: Wahlen sind zur Bestellung von Herrschaftspersonal da. Genau so sehe ich das auch."

Selbstverständlich ist dem so. Die Demokratie ist die einzige Staatsform, in dem das Volk selbst sein Herrschaftspersonal wählt. Die Macht wird auf Zeit vergeben und das Volk kann alle vier bzw. fünf Jahre seine Vertreter wählen - und eben auch abwählen. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu den übrigen Staatsformen, in denen das Volk auf das Herrschaftspersonal überhaupt keinen Einfluß hat.
Jeder Staat basiert natürlich auf der Ausübung von Herrschaft - das gilt auch für die Demokratie.

Nur in anarchischen Zuständen mag es herrschaftsfreie Räume geben - wobei in der Regel jedes Machtvakuum auf welche Weise auch immer gefüllt wird. Ein erstrebenswerter Zustand ist das nicht. In einem solchen "Naturzustand" gäbe es zwar keine Herrschaft, aber auch keine Sicherheit. Und die Aufgabe des Staates ist ja gerade die Freiheit und das Eigentum der Bürger zu schützen - damit wir das nicht ständig selbst tun müssen. Das wäre nämlich die Folge eines herrschaftslosen Zustands. Jeder von uns wäre dann auf die bloße Selbsthilfe verwiesen. So können wir die bestehenden Rechte die wir haben notfalls mit Hilfe des Staates durchsetzen....

"Die meisten Kritiker glauben ja eher, dass wir eine irgendwie unvollständige oder korrumpierte Demokratie haben."

Es gibt verschiedene Modelle der Demokratie.
Von daher gehen diese diffuse Ausagen am Kern vorbei. Wenn eine Veränderung des Modells gewünscht wird, dann müsste das schon konkret gefasst werden. Die deutsche Gesellschaft, die Parteienlandschaft und die Politik hat sich in den letzten 60 Jahren nun wirklich erheblich gewandelt. Das unser System völlig erstarrt sei und Veränderungen nicht erlaube geht an der Realität vorbei.

"Bei Mißfallen hat er lediglich die Möglichkeit, bei der nächsten Wahl sein Vertrauen in eine andere Person zu setzen, für deren Handeln er auch wieder keine Garantie hat."

Garantien gibt es nicht: Die Parteien haben aber ein Interesse an der Wiederwahl. Von daher haben sie auch rational ein Interesse nicht zu weit von ihrer Grundlinie abzuweichen. Ansonsten werden sie abgestraft.

Garantien kann es auch nicht geben, weil nicht der einzelne Abgeordnete oder eine Fraktion über Gesetze beschließt, sondern der Bundestag als ganzes - mithin Kompromisse nötig sind. Im übrigen gibt es immer auch die normative Macht des Faktischen. Es gibt immer auch unvorhersehbare Ereignisse auf die reagiert werden muss. In der Praxis reagieren die Regierungen meistens mehr, als das sie agieren.
Für diese Fälle kann auch keine vorhergehende Aussage getroffen werden.

Es geht daher in der Tat um Vertrauen - wem traut man zu das Land gut zu regieren (was wiederum "gut" ist, sieht wiederum jeder Wähler anders).



""Es gibt eine ununterbrochene Legitimationskette zwischen jeden Akt des Staates zum Volk: "
Das ist der Sinn der demokratischen Wahl: Legitimation der Gewählten, nach freiem Ermessen zu handeln."

Nicht nach freien Ermessen. Die Abgeordneten sind als Gesetzgeber an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden - und der verfassungsändernde Gesetzgeber darf Art. 1 und 20 GG nicht angreifen.
Von freien Ermessen kann man da nicht sprechen.
Wir sind eine "konstitutionelle Demokratie" - jedes Parlamentsgesetz kann potenziell vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden - auch wenn es einstimmig beschlossen wurde...

Daneben gibt es zahlreiche faktische Einschränkungen: Der Umstand das Macht auf Zeit vergeben wird, sorgt schon für eine Bindung zwischen Wähler und Gewählten - die schließlich ein Interesse an der Wiederwahl haben....

"Gerade dann, wenn es mal wichtig wird, fühlen sich die Gewählten an keinerlei Programm gebunden - und sie sind es ja auch nicht."

Das ist sehr polemisch:
Natürlich sind sie an kein Parteiprogramm gebunden. Die Aufgabe der Abgeordneten ist es gearde als "Verteter des ganzen Volkes" zu handeln und nach Kompromissen zu suchen. Mit einer Bindung an starre Parteiprogramme wäre überhaupt keine Regierungsbildung möglich, da für diese jede Partei erhebliche Abstriche von ihrem Parteiprogramm machen muss.


"Ich widerspreche dem nicht. Die Deutschen finden Grundgesetz, Wahl, Parlament und Präsident in ihrer Masse klasse."

Und wenn dem so ist, dann ist das auch die beste Staatsform für das Volk. Denn wer selbst außer das Volk kann darüber befinden, ob es die Staatsform als gut erachtet?


"Wenn man für die Demokratie werben will (und meint, das sei nötig), dann sollte man doch vermeiden, Hoffnungen zu wecken, die nicht eingelöst werden (können)."

Ich sehe nicht, dass ich das tun würde....
Der Einfluß des Einzelnen ist natürlich sehr gering - aber das kann in einem Millionenvolk auch gar nicht anders sein.
Ihre Defätismus kann ich indes nicht teilen.
Ich schätze unsere Demokratie, den Rechtsstaat und die Freiheitsrechte sehr. Weltweit lebt ein großer Teil der Menschen wahrlich im schlechteren Verhältnissen - nicht nur ökonomisch, sondern auch politisch.

"Solange der Bundespräsident nur so ein Grüßaugust ist (Krisen der Verfassungsorgane mal ausgenommen), wird eine Direktwahl wohl wenige mit Leidenschaft erfüllen. Ich finde das auch nicht wichtig. Die Bundesversammlung hat bisher noch immer Personen ermächtigt, die ihre Aufgabe hinreichend gut erledigt haben."

So sehe ich das im Ergebnis auch.


}
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Melcher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Juni 2009 - 01:53 Uhr:   

Noch mal zur Frage der Fraktionen:
Es gibt außer der Wahl des Präsidenten durchaus einige Abstimmungen, die in der Bundesversammlung durchgeführt werden und Fraktionen sinnvoll erscheinen lassen. Vor allem die Frage der Geschäftsordnung kann ja von der Bundesversammlung selber geregelt werden. In diesem Jahr gab es dazu auch ein kleines Scharmützel der 4 rechtsextremen Vertreter, die eine eigene Geschäftsordnung als Vorschlag eingebracht haben. Ich habe noch mal im Protokoll nachgelesen, was genau Norbert Lammert als Gegenantrag dazu zur Abstimmung gestellt hat:
"Ich rufe zunächst einen Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken sowie der Gruppe der Freien Wähler auf. In diesem Antrag wird folgende Beschlussfassung beantragt: ...
Er sagt also ganz deutlich Fraktionen. Und das die Freien Wähler als Gruppe tituliert werden, zeigt noch einmal an, dass nicht die Bundestagsfraktionen gemeint sein können, sondern das es für die Bundesversammlung offenbar eigene Fraktionen und Gruppen gibt, die sich in analoger Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages bilden. Sonst hätte Herr Lammert hier sehr unsauber formuliert.
(Die 4 rechtsextremen Abgeordneten treten allerdings nicht als Gruppe auf, sondern als vier Einzelpersonen. Wahrscheinlich, weil NPD und DVU die Forderung der Geschäftsordnung des Bundestages, in keinem Land miteinander im Wettbewerb zu stehen, nicht erfüllen)
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Juni 2009 - 12:08 Uhr:   

@Melcher,

wann sollen sich diese Fraktionen denn konstituieren? Wann finden den die Sitzungen der Bundesversammlungsfraktionen statt? Wann werden die Fraktionsvorsitzenden gewählt? Diese müßten ja von der gesamten Bundesversammlungsfraktion gewählt werden..

Rein logisch kann es sich hierbei nur um die Bundestagsfraktionen handeln, da sich in der Bundesversammlung selbst keine Fraktionen konstitutieren.

Da die Hälfte der Bundesversammlung aus Bundestagsabgeordneten besteht - und die Bundestagsabgeordneten sich in Frakionen organisieren - spricht nichts dagegen in Bezug auf diese von Fraktionen zu sprechen. Die andere Hälfte der Bundesversammlung ist indes nicht in der Form von Fraktionen organisiert.

(Beitrag nachträglich am 02., Juni. 2009 von Marc editiert)
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Juni 2009 - 22:49 Uhr:   

@Marc K.

Wo steht geschrieben, daß Fraktionen sich einen Vorstand wählen müssen, wenn sie keinen dauerhaften Zweck verfolgen. "Fraktion" bedeutet nichts anderes, als "Teil vom Ganzen" und insofern gibt es natürlich auch (nach politischen Richtungen sortierte) Fraktionen der Bundesversammlung, wie auch eine Fraktionierung des Erdöls im Rahmen der Destillierung gibt. Du verstehst das Wort "Fraktion" zu eng auf den dauerhaften Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament aufgrund der Geschäftsordnung. Man muß hier jedoch den weiteren Begriff ebenso berücksichtigen.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Juni 2009 - 23:24 Uhr:   

@Norddeutscher,

es wurde hier aber von Fraktion im Sinne der Geschäftsordnung des Bundestages gesprochen, die sinngemäß für die Bundesversammlung gilt.
Und eine solche Fraktion muss eine bestimmte Mitgliederzahl haben, sich konstituieren und einen Vorsitzenden haben, also ein gewisses Maß an Organisation haben.

Eine andere umgangssprachliche Verwendung bleibt natürlich davon unberührt, das ist hier aber nicht das Thema....

Und im Sinne der Geschäftsordnung sind nur die Mitglieder des Bundestages in Form von Fraktionen zusammengeschlossen. Die anderen Mitglieder der Bundesversammlung haben sich nicht zu einer bestimmten Einheit zusammengeschlossen und diese konstituiert. Von daher ist selbst die Bezeichnung als Gruppe (entsprechend der Geschäftsordnung des Bundestages) fehlerhaft, es sei denn es hat eine Zusammenkunft der MdBV gegeben, bei der sie sich als Gruppe konstituiert haben - einen Vorsitzenden gewählt haben und dem Bundesratspräsidenten mitgeteilt haben, wer ihre Mitglieder sind.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 02. Juni 2009 - 23:58 Uhr:   

Zur Ausgangsfrage, da ist Fraktion sicher umgangssprachlich, bzw. das Selbstverständnis einer Gruppe ganz ohne GO-Bezug.

Oder andersherum: Welche Rechte hat eine Fraktion in der Bundesversammlung, die eine Gruppe nicht hat.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Juni 2009 - 01:19 Uhr:   

@Martin Fehndrich,

die Frage muss sogar weiter gefasst werden. Welche Rechte haben diese, die ein einzelnes MdBV nicht hat?
Die Funktion der Bundesversammlung beschränkt sich schließlich auf den Beschluß zur Tagesordnung - bei der auch Geschäftsordnungsanträge gestellt werden können - und der Wahl des Bundespräsidenten.
Hier kann jedes Mitglied der Bundesversammlung einen Vorschlag machen (wobei im Fall der Kandidatennominierung die vorherige schriftliche Bereitschaft des Kandidaten einzuholen ist - eine Regelung die in Folge der Wahl 1954 eingeführt wurde, bei dem die KPD einen Kandidaten spontan aufstellte, der dies gar nicht wollte)....

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