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Archiv bis 18. Mai 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (NRW) » Archiv bis 18. Mai 2010 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Mai 2010 - 21:07 Uhr:   

"Je nach Erfolg des Projekts wird es dann schnell Neuwahlen geben."
Da die Linkspartei nicht so weit über 5% lag, wäre eine Neuwahl nicht ohne Risiko. Ein eventueller Amtsbonus für Kraft kann der Linkspartei ebenfalls nur schaden. Es gibt sicher Leute in CDU und FDP, die kooperationsbereit wären. Ob die sich durchsetzten, ist aber sehr fraglich. Bei Gemeinschaftsschule und dem Haushalt würden CDU und FDP aber wohl kaum mitziehen. Wozu sollen sie ohne Not die Verantwortung für massive Neuverschuldung übernehmen? Größere Kürzungen sind nicht drin, ohne die Linkspartei zu vergrätzen.
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Silencio
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Mai 2010 - 21:49 Uhr:   

"Millionäre werden in Deutschland wirklich ausgebeutet. Gut das es die FDP gibt."

Jo, die nagen echt am Hungertuch...gibts bald bestimmt ein Humana für Millionäre. :-))) Diese kriegen das Geld doch eh nicht verkonsumiert. ;)) Aber dank vielfältiger Steuertricks und -tipps wird das ja zumindest abgemildert.
In dem Punkt finde ich die FDP wirklich sympathisch, dass das Ziel ein einfacheres Steuersystem sein soll ohne viel Subventionskram. Vor allem das lächerliche Ehegattensplitting gehört endlich mal auf den Prüfstand. Es sollte nur für diejenigen Paare gelten, die Kinder haben. Warum eine Ehe als solche nur durch ein Stück Papier steuerlich begünstigt wird, gerade in einer Zeit, wo man sich scheiden lassen kann, wie man lustig ist, ist doch wirklich ein wenig aus der Zeit gefallen. Die Ersparnis könnte man z. T. Alleinerziehenden überlassen. Die werden definitiv am meisten benachteiligt. Aber da mauern ja leider die Konservativen eher noch als die FDP wie mir scheint.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Mai 2010 - 22:22 Uhr:   

@Thomas Frings
Entweder Sie sind soo doof oder Sie verstehen mich absichtlich falsch. Zur Klarheit: wenn man progressiv schreibt, meint man i.d.R. das linear-progressiveSteuersystem. Bei diesem gäbe es keinen Mittelstandsbauch. Es wäre dem FDP-Stufenmodell vorzuziehen, weil das FDP-Modell lauter kleine "Bäuche" produziert (anders als linear-progressives Modell)

Aber lassen wir die Diskussion, sie führt zu nichts. "nicht links, nicht rechts" hat Recht, Sie sind wirklich verbohrt. Nehmen Sie sich mal Zeit (die scheinen Sie ja zu haben) und zeichen Sie ein Diagramm:
rote Kurve: Brutto-Einkommen
blaue Kurve: linear-progressiv
grüne Kurve: Stufenmodell
(Sie dürfen auch andere Farben benutzen)
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. Mai 2010 - 22:35 Uhr:   

Einige Grafiken zu den ungültigen Stimmen in Dortmund relativ zu den Ergebnissen der Parteien:

CDU SPD Grüne FDP Linke Piraten NPD Rest

Die Werte sind immer Prozent der Wähler. Die Punkte geben die Werte der aktuellen Wahlen an, die Striche die Veränderungen gegenüber der Bundestagswahl 2009.

Gelb sind Urnenwahlbezirke, grün Briefwahlbezirke (Stadtbezirksteile zusammengefasst), blau die Bezirksvertretungswahl in Brackel (hell Urne, dunkel Brief) und rot zum Vergleich Bochum, Essen und Gelsenkirchen. Summen haben fettere Striche: schwarz Dortmund, dunkelrot NRW, hellrot Brackel, blau Bezirksvertretungswahl Brackel. Der genaue Bezirk wird (bei manchen Browsern) angegeben, wenn man mit der Maus drüberfährt.

Es gibt schon Auffälligkeiten, die aber nicht völlig unplausibel sind. Im Wesentlichen ist die Zahl der ungültigen Stimmen einfach gut doppelt so groß, wie sie eigentlich sein dürfte.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 01:46 Uhr:   

In Aachen sind nach Bevölkerungsstand von Ende 2007 im Saldo 669 deutsche Einwohner von I nach II umgesiedelt worden (13251 hin und 12582 zurück). Plausibel sind also die Zahlen von 2010, die so auch im endgültigen Ergebnis stehen. Die umgerechneten Zahlen von 2005 sind offenbar völlig falsch.

Falsch ist allerdings auch das endgültige Ergebnis von Aachen I. Wahrscheinlich sind es nur Druckfehler, aber sowohl bei Erst- als auch bei Zweitstimmen die gültigen Stimmen falsch anzugeben, obwohl sie sich im Vergleich zum vorläufigen Ergebnis nicht geändert haben, ist schon eine Leistung.

Bei den Erststimmen fehlen 3 gültige Stimmen zur Summe der unveränderten Kandidatenstimmen, bei den Zweitstimmen fehlen 90 (wahrscheinlich Zahlendreher). Dort sind 38 Stimmen von der Partei zu den Piraten umgesiedelt worden sowie 6 von den Violetten zu pro NRW.

In Aachen II haben die Piraten 1 vormals ungültige Stimme bekommen; der Rest ist unverändert.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 15:06 Uhr:   

@Thomas Frings
"Ein eventueller Amtsbonus für Kraft kann der Linkspartei ebenfalls nur schaden. Es gibt sicher Leute in CDU und FDP, die kooperationsbereit wären. Ob die sich durchsetzten, ist aber sehr fraglich. Bei Gemeinschaftsschule und dem Haushalt würden CDU und FDP aber wohl kaum mitziehen. Wozu sollen sie ohne Not die Verantwortung für massive Neuverschuldung übernehmen? Größere Kürzungen sind nicht drin, ohne die Linkspartei zu vergrätzen."

Natürlich wäre der Kooperationsaufwand nicht unerheblich. Allerdings dürfte der trotzdem kleiner sein als den Ansehensverlust bei einer "falschen" Koalition (hey, momentan sind ja alle falsch) oder einer ohnmächtigen Regierung. Neuwahlen würden die Wahlbeteiligung in die Knie zwingen und wahrscheinlich erst recht das Parlament zerstreuen (sofern das noch möglich ist).

@Ratinger Linke
"Einige Grafiken zu den ungültigen Stimmen in Dortmund relativ zu den Ergebnissen der Parteien:"

Herzlichsten möglichen Dank!
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 16:04 Uhr:   

Große Diskussion hier - obwohl (oder weil?) die letzten Tage eigentlich nichts passiert ist.

Gabriels Spaßvorstoß von wegen bei einer großen Koalition würden die Stimmenverluste entscheiden, wer den MP stellt, werte ich mal nicht als Neuigkeit. Das ist nur ein Vernebelungsversuch, während im Hintergrund schon das Linksbündnis vorbereitet wird.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 16:24 Uhr:   

In Dortmund ist das endgültige Ergebnis festgestellt worden, aber offenbar noch nicht online. In der Pressemitteilung stehen nur die halbwegs unauffälligen ungültigen Erststimmen, die sich in Dortmund I, II und IV sogar noch leicht erhöht haben. In Dortmund III sind sie weniger geworden, die gültigen Erststimmen aber auch.

Angeblich hat der Wahlausschuss sogar die "bereitgestellten Unterlagen" geprüft, und immerhin waren 2 Stunden Zeit bis zur Tagung des Wahlausschuss für die Wiederholungswahlen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 17:02 Uhr:   

@Timo
"Zur Klarheit: wenn man progressiv schreibt, meint man i.d.R. das linear-progressiveSteuersystem. Bei diesem gäbe es keinen Mittelstandsbauch."
Mit progressiver Tarif ist schlicht gemeint, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Ob er nun linear, linear mit Knicks (wie im aktuellen Tarif) oder ein Stufentarif oder irgend eine Kurve ist, spielt dabei keine Rolle.

@Ralf
"Gabriels Spaßvorstoß von wegen bei einer großen Koalition würden die Stimmenverluste entscheiden, wer den MP stellt, werte ich mal nicht als Neuigkeit. Das ist nur ein Vernebelungsversuch, während im Hintergrund schon das Linksbündnis vorbereitet wird."
Ist schon lustig, dass Gabriel sich empört, dass diese ach so undemokratische FDP nicht mit der SPD reden will. Da stellt sich doch gleich die Frage, warum die SPD denn mit Linkspartei und angeblich auch FDP reden will, aber nicht mit der CDU. Warum, wissen wir natürlich. Die Linksfront wird kommen, wenn die Linkspartei nicht gerade die Diktatur des Proletariats fordert.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 18:05 Uhr:   

Analyse:

1. Außer der Großen Koalition hat kein Bündnis zweier Parteien eine absolute Mehrheit.

2. Eine relative Mehrheit könnten Rot-Grün und Schwarz-Grün mit 90 Stimmen schaffen.

3. Als Dreierkonstellationen sind Ampel, Jamaika und Rot-Rot-Grün möglich.

4. Die Verfassug NRW schreibt keine absolute Mehrheit zur MP-Wahl oder Regierubgsbildung vor.

Zur politischen Lage:

1. FDP und CDU spielen das "Hessenspiel": SPD beschimpfen (IWortbruch-Debatte. Linke sind nicht tregierungdsähig/amoralisch, auf MP Amt beharren bzw. keine Ampel eingehen, in der Hoffnung, bei Neuwahlen dann besser dazustehen, weil die SPD sich so oder so blamiert.
Kann klappen, aber ist riskant.

2. Aber diesmal kann Rot-Grün Kraft sogar ohne Stimmen der Linken wählen, anders als in Hessen.
Ob dann in einer Newuwahl Schwarz-Grelb tatsächlich besser dastünde, oder aber Rot-Grün noch ein paar Stimmen gewinnt?

Da sehe ich eher Rpt-Grün wegen des Euro, der Steuerlüge und der Haushaltslage bzw. des Einsparungen als die langfristigen Gewinner an.
Kann eher klappen als eine Neuwahl mit besserem Ende für FDP/CDU

3. Eine Rot-Rot-Grüne Koalition wird gebildet undbelibt stabil.
Kraft setzt sich zwar einige Wochen der Kritik aus, aber dann geht es um Euro, Steuern (ich glaube an Erhöhungen noch in einem Jahr) und die Witschaftslage, für die Schwarz/Gelb voll verantwortlich gemacht werden wird.
Kraft hätte dann eine "Alternative Mehrheit" für die SPD erschlossen.

Fazit:
Entweder Neuwahlen, aber vorher noch eine MP Wahl bei der Kraft gewinnen wird oder eine Rot-Rot-Grüne Koalition, um auch im bund als Alternative dazustehen.
Das "moralische" Risiko eines "Linksbündnisses" beleibt dann aber, aber ist es wirklich so groß, wie die FDP/CDU das gerne hätte?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 18:43 Uhr:   

@Ingo Zachos
Wenn rot-rot-grüne Koalitionsverhandlungen scheitern sollten, warum sollte die Linkspartei dann die MP-Wahl ermöglichen? Gerade dann muss die Linkspartei doch zeigen, dass SPD und Grüne ohne sie nicht können. Eine Neuwahl ist für die Linkspartei in jedem Fall riskant, aber ihre Ausgangslage wäre eindeutig schlechter, wenn Kraft MP wäre. Kraft kann zwar ohne Stimmen der Linkspartei gewählt werden, aber nicht gegen den Willen der Linkspartei. Es ist wohl kaum anzunehmen, dass CDU und FDP etwas dagegen hätten, die MP-Wahl von der Tagesordnung abzusetzen.

Ich denke, es wird eine rot-rot-grüne Koalition geben und die wird auch halten. Anecken würde sie am ehesten in der Schulpolitik. Wie eine Neuwahl ausginge, ist wohl völlig offen. Ich will da auch nicht wild spekulieren.
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Timo
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 19:42 Uhr:   

@Ingo Zachos; @alle

Ich sehe noch eine weitere Möglichkeit, die aber nur funktioniert, wenn rot-grün darauf verzichtet schnellstmöglich "an die Macht" zu kommen (leider muss man davon ausgehen).

Rot-Grün könnte Rüttgers zum Getriebenen machen, in Hessen klappte das anfangs recht gut. Ypsilanti zwang die Regierung Koch bestimmte Maßnahmen (irgendein Abschiebestop, weiteres) umzusetzen. Spätestens bei Haushaltsverhandlungen könnte Kraft Rüttgers dann zum Rücktritt zwingen.

Wäre ich rot-grün, so würde ich es machen; aber bei der SPD bin ich mir nicht so sicher, ob sie soviel Geduld hat.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 20:21 Uhr:   

@Thomas Frings:

Da es auch mit Tricksen nach der Geschäftsordnung kaum geht eine MP-Wahl zu verhindern (ein Dringlichkeitsantrag kann nicht von der Tagesordnung genommen werden, und es geht bei der MP Wahl ganz sicher um das Misstrauen in den MP!), kann man die Abstimmung verzögern, aber sie MUSS in der Sitzung danach erfolgen.
Was passiert, wenn sie ständig fern bleiben?
Das Verfassungsgericht wird bestimmt einen ZWANG zur Teilnahme anordnen oder aber Neuwahlen, die dann die Blockierter der Linken alt aussehen lässt (auch die der Rechten!)

Es ginge dann nur, Kraft zu verhindern, wenn die Linke mit FDP/CDU einen GEMINSAMEN Kandidaten zum MP wählen.
Eher tritt der Papst zum Hinduismus über.

Außerdem:
Wenn sich nur ein Abweichler findet kann Rot-Grün sogar wie weiland Ernst Albrecht eine volle Legislaturperiode ohne nominelle Mehrheit regieren, dafür aber mit realer Mehrheit.

@Timo:
Du schlägst ernsthaft vor, das Hessendebakel zu wiederholen?
Das würde ich der SPD bzw. den Grünen nicht raten.
Wenn sich Kraft zur Wahl stellt, hat sie zumindest in der Stichwahl die Mehrheit die ausreicht.
Das war übrigens von den Verfassungsmüttern so auch ausdrücklich vorgesehen.
Mehrheit beleibt Mehrheit.
Entweder die absolute in den ersten drei Wahlgängen oder die relative in der Stichwahl.
In Hessen haben vier Abweichler gereicht, um die MP-Wahl zu verhindern. Da Rot-Grün aber weit vor Schwarz-Gelb liegt, reicht es diesmal auf jeden Fall.

Meine Einschätzung:
Rot-Rot-Grün, denn Kraft will weder Juniorpartner sein, noch als schwach angesehen werden.
Wenn sie dann NRW stabil regiert, wer weiß, wer dann 2013 als Kanzlerkandidat der SPD auftritt.
Gabriel eher nicht, der ist nur Vorsitzender auf Abruf.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 21:56 Uhr:   

"bei Haushaltsverhandlungen könnte Kraft Rüttgers dann zum Rücktritt zwingen."
Rüttgers' Amtszeit endet mit Zusammentritt des neuen Landtags. Danach ist er nur noch geschäftsführend im Amt, bis ein neuer MP antritt. Er kann dann gar nicht mehr zurücktreten. Was soll das auch bewirken? Direkt zwingen zu etwas kann der Landtag eine geschäftsführende Regierung zu kaum etwas, solange er keine Gesetze beschließt. Das wird aber gerade bei komplexeren Materien schwierig. Die Hessen-Opposition ließ sich ja z.B. das Gesetz zur Abschaffung der Studiengebühren (was ja nicht einmal sonderlich komplex war) von der Landesregierung schreiben. Das war aber freiwilliges Entgegenkommen.

@Ingo Zachos
"ein Dringlichkeitsantrag kann nicht von der Tagesordnung genommen werden, und es geht bei der MP Wahl ganz sicher um das Misstrauen in den MP!),"
Ich geh mal davon aus, dass mit "Dringlichkeitsantrag" eine Sitzung des Landtahs auf Antrag eines Viertels der Mitglieder (oder der Landesregierung) gemeint ist. Auch bei so einer Sitzung ist der Landtag aber nicht daran gehindert, die Tagesordnung zu ändern. Und selbst wenn doch, kann die MP-Wahl immer noch per Übergang zur Tagesordnung erledigt werden.

"Das Verfassungsgericht wird bestimmt einen ZWANG zur Teilnahme"
Das wäre ein krasser Verstoß gegen das freie Mandat.

Ein Abweichler aus der Linkspartei ist aber natürlich nicht auszuschließen.


"Rot-Rot-Grün, denn Kraft will weder Juniorpartner sein, noch als schwach angesehen werden.
Wenn sie dann NRW stabil regiert, wer weiß, wer dann 2013 als Kanzlerkandidat der SPD auftritt.
Gabriel eher nicht, der ist nur Vorsitzender auf Abruf."
Den ersten Teil seh ich genauso. Gabriel als Kanzlerkandidat ist sicher keine ausgemachte Sache, ausschließen würde ich das aber nicht. Kraft wäre natürlich eine Rivalin, wenn es in NRW halbwegs läuft für die SPD. Wer käme denn auch sonst noch in Frage? Nahles oder Wowereit kämen eher noch weniger in Frage als Gabriel, Beck und Platzeck wurden bereits verbrannt, die übrigen SPD-Landeschefs kennt außerhalb ihres Landes keiner und sind auch vom Typ her nicht geignet. In der Fraktion ist kein ernsthafter Herausforderer erkennbar.
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Ingo Zachos
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. Mai 2010 - 23:02 Uhr:   

@ Thomas Frings:

Dringlichkeitsanträge werden in $ 84 der Geschäftsornung geregelt.
Sie sind bevorzugt auf die Geschäftsordnung zu setzen, d.h können nicht von ihr entfent werden, und sind vorn auf der Tagesordnung zu platzieren.

Nach Punkt eins gehören Anträge über das Misstrauen zu den Dringlichkeitsanträgen, dass sind eben konstruktive Misstruansvoten und auch die Wahl des MP.

Was das freie Mandat betrifft, so war ja schon das Wegbleiben bestimmter Minister 1972 Anlass zur Mahnung des Bundesverfassungsgerichts.
Gerade der ZWANG durch eine Partei nicht an Abtstimmung teilzunehmen würde die Mandatspflicht verletzen, ja umkehren.
Diese besteht nämlich durchaus.
Nach § 14 Geschäfsordung NRW muss man z.B. anzeigen, wenn man an einer Sitzung nicht teilnimmt, und es werden Anwesenheitslisten geführt.
Es wurden schon Mitglieder wegen zu häufigen Fehlens angemahnt.
Es wird also umgekehrt ein Schuh draus!
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2010 - 08:09 Uhr:   

Das Bundesverfassungsgericht zwingt den Bundestag regelmäßig, nicht nur überhaupt was zu beschließen, sondern auch den groben Inhalt dessen, was er zu beschließen hat. Das freie Mandat kann insoweit vielleicht ein einzelner Abgeordneter beanspruchen, nicht aber eine blockadefähige Mehrheit.

Wobei es letztlich egal ist, ob der Verfassungsgerichtshof eine Anordnung trifft, nachdem die Verpflichtung zur Wahl des Ministerpräsidenten ohnehin schon in der Verfassung steht und der Verfassungsgerichtshof auch nicht mehr Druckmittel hat als der bloße Wortlaut der Verfassung.

Wenn sich ein Verfassungsorgan nicht an die geschriebenen und ungeschriebenen Spielregeln hält, dann hat man halt revolutionäre Umstände, und das Problem wird irgendwie auf undefiniertem Weg gelöst. Wobei der Bund das Problem gemäß Art. 91 GG und gegebenenfalls Art. 87a Abs. 4 GG auch gewaltsam lösen kann, wenn er will.

Unter den gegebenen Umständen sind solche Szenarien allerdings alle völlig unrealistisch. Im Maximalfall würde die Wahl ein Bisschen hinausgezögert.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2010 - 10:38 Uhr:   

@Ratinger Linke:
> Das Bundesverfassungsgericht zwingt den
> Bundestag regelmäßig, nicht nur überhaupt
> was zu beschließen, sondern auch den groben
> Inhalt dessen, was er zu beschließen hat.
Das stimmt so nicht.
Das BVerfG zwingt den Bundestag zu gar nichts. Es gibt nur Hinweise, wie eine Regelung aussehen müßte, um verfassungskonform zu sein.
Das Gericht kann generell nur agieren, wenn jemand gegen einen konkreten Parlamentsbeschluß klagt und dann maximal diesen Beschluß für ungültig erklären.

Wenn also irgendwelche Abgeordnete mit "Nein" stimmen oder gar nicht an einer Sitzung teilnehmen, kann kein Gericht sie zu etwas zwingen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2010 - 15:54 Uhr:   

Beim Urteil zum negativen Stimmengewicht ist beispielsweise nicht gegen einen konkreten Parlamentsbeschluss geklagt worden, und schon gar nicht gegen einen, der von den selben Abgeordneten getroffen worden wäre, die ihn reparieren müssen. Es wäre auch keine Option gewesen, überhaupt kein BWG zu beschließen. Das BWG ist nach wie vor gültig, auch wenn es verfassungswidrig ist, aber der Bundestag wird gezwungen, tätig zu werden:

"Der Gesetzgeber hat den verfassungswidrigen Zustand aber spätestens bis zum 30. Juni 2011 zu beheben."

Was passieren würde, wenn er es (zumindest bis zur nächsten tatsächlichen Wahl) nicht tut, ist ziemlich offen. Gerade weil in diesem Fall nicht klar ist, wie ein verfassungsgemäßes BWG konkret ausschauen müsste, würde der Bundeswahlausschuss sicher seine Kompetenz überschreiten, wenn er selber ein verfassungsgemäßes BWG erfindet. Damit würde kein verfassungsgemäßer Bundestag mehr existieren und die Gesetzgebung inklusiv der Wiederherstellung eines verfassungsgemäßen Zustands wäre folglich völlig blockiert (per Gesetzgebungsnotstand lässt sich das prinzipiell verhindern, aber dabei müssen dann Bundesregierung und Bundesrat aktiv mitspielen).

Im Prinzip gilt das auch schon für viel simplere Fälle, z.B. beim Haushaltsbeschluss, bei dem nicht nur die Notwendigkeit besteht, überhaupt tätig zu werden, sondern auch auf faktisch unabwendbare Ausgaben Rücksicht genommen werden muss.
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Beobachter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2010 - 16:09 Uhr:   

Interessante Frage, was passieren würde, wenn der Bundestag bis zur nächsten Wahl kein verfassungsgemäßes Bundeswahlgesetz verabschieden würde.
Ich gehe in diesem Fall von folgendem Szenarium aus: Spätestens wenn sich konkret abzeichnet, daß der nächste Bundestag im Jahre 2013 nach dem derzeitigen verfassungswidrigen Wahlrecht gewählt werden soll (Wahlvorbereitungen wie Ansetzen des Wahltermins, Aufstellung der Listen, etc.), würden einige Wähler (womöglich die Macher dieser Website...?) einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen eine Wahl nach dem derzeitigen Wahlrecht stellen.
In der Regel ist das BVerfG bekanntlich sehr streng, wenn es um Rechtsschutz vor einer Wahl geht und verweist die Antragsteller auf die Möglichkeit eines nachgelagerten Rechtsschutzes durch Wahlbeschwerde etc. Im obigen Szenarium gehe ich jedoch davon aus, daß das Gericht hier auch vorgelagerten Rechtsschutz gewähren und selbst im Rahmen einer einstweiligen Anordnung festlegen würde, nach welchen Regeln gewählt wird. So ähnlich ist das BVerfG meines Wissens ja auch bei der BTW 1990 vorgegangen, als es um die getrennte Anwendung der 5%-Hürde auf West- und Ostdeutschland ging.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. Mai 2010 - 16:37 Uhr:   

"Dringlichkeitsanträge werden in $ 84 der Geschäftsornung geregelt.
Sie sind bevorzugt auf die Geschäftsordnung zu setzen, d.h können nicht von ihr entfent werden,"
Hatte ich übersehen. Eine MP-Wahl wäre aber nach der GO nicht "dringlich", es sei denn, der Ältestenrat erklärte sie für dringlich. Eine Neuwahl ist in diesem Fall kein Mißtrauensvotum gegen die geschäftsführende Regierung, denn deren Amtszeit ist abgelaufen. Nach Ablauf der Amtszeit ist logischerweise kein Mißtrauensvotum möglich. Ob die Bevorzugung unbedingt vor der Absetzung schützt, kann dahingestellt bleiben, denn der Landtag kann die MP-Wahl immer noch per Übergang zur Tagesordnung abhandeln. In § 23 ist geregelt, worüber nicht zur Tagesordnung übergegangen werden darf, nämlich Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags und Anträge und Vorlagen der Landesregierung. Heißt also im Umkehrschluss, dass alles andere per Übergang zur Tagespordnung abgehandelt werden kann.

Zum freien Mandat gehört auch das Recht, sich nicht an einer Wahl oder Abstimmung zu beteiligen. Die GO kann als rangniedrigere Norm nicht die Verfassung ändern. Auch Parteien können ihre Abgeordneten letztlich zu nichts zwingen, wie z.B. die vier "Abweichler" in Hessen demonstriert haben. Sie können natürlich Druck ausüben. Aber dass das Stimmverhalten Einfluss auf die Wiederwahlwahrscheinlichkeit hat, ist in einer Demokratie vollkommen normal. Auch wo Parteien weniger Einfluss haben, wie in den USA, stimmen die Parlamentarier natürlich nicht frei von Druck ab (dort vor allem von den Wählern und den Spendern).

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