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Archiv bis 09. Mai 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlen, Abstimmungen usw. im europäischen Ausland » Vereinigtes Königreich – Großbritannien » Archiv bis 09. Mai 2010 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 20:34 Uhr:   

@Good Entity:
Die SNP würde von Verhältniswahl profitieren, die Überepräsentation von Schottland wurde 2005 auch schon stark reduziert. PC würde Verhältniswahl zumindest nicht schaden, der SDLP auch nicht unbedingt. Nordirland ist ungefähr proportional vertreten; lange Zeit war Nordirland sogar unterrepräsentiert. GP und Alliance (je 1 Sitz) würden sicher für eine Reform stimmen. Wie gesagt, können Labour-Rebellen aber ein großes Problem sein.


"Möglicherweise ist diese Erkenntnis auch der Grund dafür, dass Clegg zunächst eine Zusammenarbeit mit den Konservativen erörtern will. Da gäbe es dieses Problem bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen nicht."
Der Unwille bei den Konservativen ist aber noch größer als bei Labour. Egal, ob sich Clegg mit Tories oder Labour einig wird, in trockenen Tüchern ist eine Wahlrechtsreform damit noch lange nicht. Es stärkt natürlich die Verhandlungsposition Camerons, dass eine Mehrheit für eine Wahlrechtsreform ohne die Konservativen sehr fraglich ist.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 22:06 Uhr:   

@Ratinger Linke,

was ein Fortschritt oder Rückschritt wäre liegt ja nun im Auge des Betrachters. Eine Einführung eines reinen Verhältniswahlsystems ohne Sperrklausel - wie zur Zeit der Weimarer Republik - mögen Sie vielleicht als einen Fortschritt ansehen, da in diesen System der Grundsatz Zählwert gleich Erfolgswert einschränkungslos gilt. Ich würde das als einen großen Rückschritt ansehen, da dadurch die Regierungsbildung massiv erschwert würde.

Dem Streit über das Wahlsystem liegt ja grundsätzlich die Auseinandersetzung zu Grunde, ob es die Hauptaufgabe der Wahl ist einfach nur eine Spiegelbild der politischen Strömungen der Bevölkerung im Parlament zu bilden oder ob die Hauptaufgabe nicht darin besteht, dass die Wahl zu einer politischen Richtungsentscheidung führt, mithin klare Mehrheitsverhältnisse ergeben soll.

Für ersteres steht das Verhältniswahlsystem, für letzteres das Mehrheitswahlsystem. Das die letzte Wahl in GB keine klaren Mehrheitsverhältnisse erbracht hat ist kein Gegenargument. Über Jahrzehnte hat es fast immer klare Merheitsverhältnisse für eine der beiden großen Parteien gegeben. In Deutschland hat es bei Bundestagswahlen hingegen nur einmal eine absolute Mehrheit einer Fraktionsgemeinschaft gegeben (1957-61 CDU/CSU), wegen dem Verhältniswahlsystem. Der Zersplitterung des Parteiensystems wurde durch eine 5%-Klausel vorgebeugt. Die politische Entwicklung Italiens nach dem 2. Weltkrieg zeigte, dass ein reines Verhältniswahlsystem politisch destabilisierend wirkt (durschnittliche Regierungsdauer 1945-94: 10 Monate).
Kurzum: Wahlen in einer parlamentarischen Demokratie haben jedenfalls auch die Funktion
parlamentarische Mehrheitsbildungen zu ermöglichen. Und für diese ist ein Merheitswahlsystem besser geeignet. Ein theoretisch reines Mehrheitswahlsystem hätte auch nur einen einzigen Wahlkreis - in dem alle Abgeordneten bestimmt werden. Das hätte natürlich auch extreme Folgen - nämlich ein Einparteienparlament. Daher ist die Aufteilung in viele Einpersonenwahlkreise schon ein Korrektiv - parlamentarische Opposition wird ermöglicht, aber es entsteht ein (geringes) Risiko, dass trotz Mehrheitswahlrecht es keine klaren Mehrheiten gibt (wie bei dieser Wahl in GB).

Als Fazit stelle ich fest, dass beide Wahlsysteme in Reinform nicht wünschbar sind und bestimmter Modifikationen bedürfen.
Auch eine Mischung - etwa in Form eines Grabenwahlsystems - ist möglich (was es z.B. in Japan gibt). Einerseits würde dies die parlamentarische Mehrheitsbildung erleichtern, andererseits würden die bestehenden kleinen Parteien weiter eine parlamentarische Vertretung haben, wären also weiterhin durch das parlamentarische System eingebunden. Zudem würde die Erststimme, die ein Schattendasein fristet, aufgewertet werden.
Andererseits stehen dann zwei Wahlsysteme mit einander widersprechenden Prinzipien (Erfolgswertgleichheit, Erfolschancengleichheit) nebeneinander. Es gäbe kein Leitbild für das Wahlsystem, sondern im Grunde genommen zwei Wahlsysteme (fast schon: ein Land zwei Systeme). Das Ergebnis ist ein Nebeneinander zweier Systeme. Das ist unschädlich, wenn es in einem Land ohnehin ein sehr stabiles Parteiensystem gibt (wie in Japan). Ansonsten wird ein solches System dazu führen, dass der Vorteil des Merheitswahlteils durch den Verhältniswahlteil wieder neutralisiert wird, mithin keine leichte Merheitsbildung möglich ist. In dem Fall steht dieses System de facto dem Verhältniswahlsystem näher, realisiert aber das Prinzip der Erfolgswertgleichheit der Stimmen dann nur halb realisiert.

Daher erscheint es mir nach einer Gesamtwürdigung als vorzugswürdig sich auf ein Wahlsystem festzulegen und dieses dann möglichst so zu modifizieren, dass seine Nachteile ohne allzu große Komplikationen minimiert werden.

Das deutsche Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl mit 5%-Klausel ist eine halbwegs gelungene Modifikation des Verhältniswahlsystems.
Als Veränderung könnte ich mir die Abschaffung der Landeslisten und die Einführung eines Zweitmandatssystem vorstellen, wie in Baden-Württemberg. Die Verteilung der Mandate würde statt an die von Parteitagen ausgekungelten Listenkandidaten an die jeweils stimmstärksten Wahlkreiskandidaten der Parteien erfolgen. Diese Abgeordneten hätten damit auch eine stärkere direkt-demokratische Legitimation als die reinen Listenkandidaten im gegenwärtigen System. Aber selbst eine solche Änderung ist auf absehbare Zeit auf Bundesebene unrealistisch. Aber vielleicht läßt sich ja Schleswig-Holstein vom Baden-Württembergischen Wahlsystem inspirieren.

Für Großbritannien mit seiner jahrhundertelangen Tradition des Mehrheitswahlsystems kann ich mir keinen Systemwechsel vorstellen. Also bleibt nur Raum für eine Reform innerhalb des Mehrheitswahlsystems: Und für diese gibt es zwei Modelle:
Modell 1 (Merheitswahl in zwei Wahlgängen - entweder als absolute Mehrheitswahl oder in anderer Ausgestaltung, man denke nur an das französische Modell, dass mehr als zwei Kandidaten für den zweiten Wahlgang erlaubt (Hürde 12,5% im ersten Wahlgang) oder Modell 2 (STV-System: faktische absolute Merheitswahl in einem Wahlgang).
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 23:18 Uhr:   

Einschränkungslos gilt der gleiche Erfolgswert schon aus mathematischen Gründen nicht. Und die Regierungsbildung erleichtert ein Mehrheitswahlsystem höchstens in zufälliger Weise (in Großbritannien momentan eben nicht). Wenn das wesentliche Ziel eine möglichst einfache Regierungsbildung ist, wäre ein Verhältniswahlsystem mit Sperrklausel, die nur die beiden führenden Parteien durchlässt, ziemlich optimal. Das ließe sich ohne Einschränkung der Erfolgswertgleichheit über ein Alternativstimmensystem realisieren (eingeschränkt wird dadurch die Freiheit der Wahl; noch optimaler für eine stabile Rollenverteilung von Regierung und Opposition wäre eine feste Verteilung von z.B. 60:40 an die beiden führenden Parteien).

Noch eine Bemerkung zu Erfolgschancengleichheit versus Erfolgswertgleichheit: Dass Verhältniswahlsysteme Erfolgswertgleichheit erfordern würden, ist eine absurde Sichtweise. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Erfolgswertgleichheit erfordert ein Verhältniswahlsystem.

Erfolgschancengleichheit ist nur etwas, was heute als Minimalanforderung für jedes Wahlsystem gilt (wobei aber allgemein nur bei der Differenzierung der Erfolgschancen ein Problem gesehen wird, nicht aber beim völligen Ausschluss; ähnlich auch bei der Erfolgswertgleichheit). Tatsächlich wird sie beim Mehrheitswahlrecht besonders schlecht erfüllt, weil sie dort von den Wahlkreisgrößen abhängig ist, die man selbst bei gutem Willen nicht beliebig gleichmachen kann (und die Praxis in Großbritannien ist noch besonders substandardmäßig).

Eigentlich kommt man um die Erfolgswertgleichheit nicht herum, sobald man ein Parteiensystem hat, das verfassungsmäßig oder vergleichbar verankert ist. Es gibt andere legitime Ziele, die der Erfolgswertgleichheit widersprechen, aber eine bloße unbegründete Präferenz für ein Mehrheitswahlsystem gehört sicher nicht dazu und wie gesagt auch nicht die Forderung nach möglichst einfacher Regierungsbildung. Ein reines Mehrheitswahlrecht lässt sich (außer durch blanke als Selbstzweck verstandene Konservativität) nur dadurch begründen, dass man der lokalen Vertretung möglichst kleiner Einheiten absoluten Vorrang gegenüber der Interessenvertretung jenseits geografischer Zusammenhänge gibt.

Zudem erfüllt ein relatives Mehrheitswahlrecht selbst die Erfolgschancengleichheit nur suboptimal. Von wirklicher Erfolgschancengleichheit kann man frühestens ab einem absoluten Mehrheitswahlrecht sprechen. Die Minimalforderung gleicher Chancen würde auch durch ein Wahlrecht erfüllt, das den Bewerber mit den wenigsten Stimmen zum Sieger erklärt. Auch Random Ballot (ein zufällig ausgewählter Stimmzettel entscheidet) erfüllt im Grundsatz die Erfolgschancengleichheit, ebenso völlig zufällige Auslosung unter Ignorierung sämtlicher Stimmzettel.

Man kann ein Wahlsystem nicht willkürlich bestimmen, sondern es muss übergeordnete Ziele möglichst optimal erfüllen. Wie die Ziele im Einzelnen lauten, kann Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sein, aber wo im Wesentlichen Einigkeit über die Ziele herrscht, muss man auch die Konsequenzen daraus ziehen. Womöglich auch schon dann, wenn für eine Mehrheit die Ziele klar sind.

In der Praxis ist es natürlich schwierig, wenn die Konsequenzen für die Entscheidungsträger persönliche Nachteile oder zumindest Nachteile für die Durchsetzung ihrer sonstigen Ziele bedeuten. In der Tat sind grundsätzliche Änderungen sehr häufig von revolutionären Umständen abhängig. Aber immerhin ist es außerhalb von Diktaturen auch selten, dass die jeweiligen Machthaber in größerem Umfang ihre Position durch zielwidrige Wahlrechtsänderungen stärken.

Zumindest in kleinerem Umfang gibt es auch durchaus Änderungen, mit denen sich die Machthaber bewusst Nachteile einhandeln, um ihren Zielen gerecht zu werden. Aktuell gehört dazu die Einführung des Zweistimmenwahlrechts in NRW, das nicht allein auf die Machtposition der FDP in der Koalition zurückzuführen ist. Dass es nicht geeignet ist, die Ziele zu erreichen, ist eine andere Frage, aber zumindest hat der Großteil der Mandatsinhaber in gutem Glauben gegen die eigenen machtstrategischen Interessen entschieden.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 00:30 Uhr:   

Eine Lösung, mit der Conservatives und Liberal Democrats (sowie auch PC und SNP) doch leben können müssten, wäre ein Wahlrecht nach nordirischem Muster: 108 6er-Wahlkreise (oder 109, wenn man das Unterhaus nicht um zwei Mandate verkleinern möchte), in denen die Sitze nach STV verteilt werden. Das hält alle Miniparteien draußen, die drei Großen werden leicht bevorzugt und die Regionalparteien bleiben dabei. Schlecht wäre für die Etablierten nur, daß die Greens ihre chancen erhöhen würden. Die BNP und die UKIP sowie auf der linken Seite Respect kommen vielleicht in Einzelfällen mal auf einen Sitz, aber das ist nicht wahlentscheidend.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 01:06 Uhr:   

@Rattinger Linker,

werter Linker, die empirischen Belege zeigen doch, dass Merheitswahlsysteme jedenfalls bei einem stabilen Parteiensystem die Mehrheitsbildung stark erleichtern. Zugleich stabilisieren sie auch ein bestehendes Parteiensystem, da die Hürde für neue Bewegungen einen Wahlkreis zu gewinnen faktisch sehr hoch ist.
Im übrigen muss man zwischen den praktisch bestehenden Merheitswahlsystemen (mit vielen Einpersonenwahlkreisen) und einer theoretisch reinen Mehrheitswahl unterscheiden (ein Wahlkreis, ein Mandat - diese Modell besteht zum Beispiel bei der Bürgermeisterdirektwahl). Sobald man mehrere Wahlkreise schafft besteht natürlich schon ein Risiko, dass doch keine Mehrheitsbildung zustande kommt. Die Höhe dieses Risikos hängt aber sehr stark vom jeweiligen Parteiensystem ab. Strukturell erleichtert das Mehrheitswahlrecht die Mehrheitsbildung. Der Vergleich GB-Deutschland zeigt dies - in GB ständig absolute Mehrheiten für eine der beiden großen Parteien in der Nachkriegszeit bei Mehrheitswahlrecht, in Deutschland nur einmal für CDU/CSU 1957.

"Noch eine Bemerkung zu Erfolgschancengleichheit versus Erfolgswertgleichheit: Dass Verhältniswahlsysteme Erfolgswertgleichheit erfordern würden, ist eine absurde Sichtweise. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Erfolgswertgleichheit erfordert ein Verhältniswahlsystem."

Die Gleichheit der Wahl bedeutet beim Verhältniswahlsystem, dass der Grundsatz Zählwert = Erfolgswert erfüllt werden muss.
Beim Mehrheitswahlsystem hingegen ist es für die Gewährleistung der Wahl ausreichend, dass Zählwert = Erfolgschancengleichheit besteht.
Es besteht in dieser Aussage auch kein Widerspruch zu Ihren Ausführungen. Letztlich ist es ein Gebot der Gleichheitssatzes, dass wenn ein Wahlsystem gewählt wird, es entsprechend der Logik dieses Systems ausgestaltet werden muss.
Ich setze also bei meiner Ausführung das Bestehen eines Wahlsystems bereits voraus.
Sie hingegen gehen weiter zurück auf die Motive, die zur Einführung des einen oder anderen Wahlsystems geführt haben. Das ist nur eine andere Betrachtungsweise, die im übrigen zu keinem anderen Ergebnis führt. Ich gehe deshalb nicht darauf ein, weil die Motive des Gesetzgebers nicht notwendigerweise bekannt sind. Sind sie bekannt, kann man sich natürlich auch darauf zur Begründung stützen. Es soll aber schon vorgekommen sein, dass sich die Motive nicht nachweisen lassen oder der Gesetzgeber wenig Gedanken bei der Gesetzgebung gemacht hat. Das ist leider eine empirisch beobachtbare Tatsache.
Insofern wird man im Fall einer Entscheidung des Gesetzgebers für ein bestimmtes System in dann auch daran festhalten müssen. Solange er diese Konzeption nicht ändert, muss er daher bei der Ausgestaltung des (bestehenden) Verhältniswahlsystems den Grundsatz Zählwert gleich Erfolgswert beachten. Würde er sich für ein Mehrheitswahlsystem entscheiden würde dieser Grundsatz nicht gelten, sondern nur die Erfolgschancengleichheit.

"Wenn das wesentliche Ziel eine möglichst einfache Regierungsbildung ist, wäre ein Verhältniswahlsystem mit Sperrklausel, die nur die beiden führenden Parteien durchlässt, ziemlich optimal."

Das ist richtig. Es ist aber in Deutschland nicht durchführbar. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, das bei Bestehen des Verhältniswahlrechts der Grundsatzes Zählwert = Erfolgswert gilt. Die 5%-Hürde hält es als Ausnahme zu diesem Grundsatz für zulässig, da sie einem legitimen Zweck - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Bundestages - dient. Allerdings hält es 5% für die maximale Obergrenze.
Wenn die Hürde sehr hoch angesetzt würde, dann würde auch der Grundsatz Zählwert = Erfolgswert entwertet, da sehr viele Stimmen gar keinen Erfolgswert besitzen würden. Bei einer niedrigen Hürde hingegen fallen (im Regelfall) haben hingegen auch weniger Stimmen keinen Erfolgswert, was noch zu rechtfertigen ist.
Natürlich kann man sich theoretisch vorstellen, dass auch bei einer niedrigen Sperrklausel wenige Stimmen wegfallen (etwa wenn 20 Parteien bei je 4% liegen und zwei bei jeweils 10%. Umgekehrt läßt sich bei einer hohen Sperrklausel auch denken das nur wenige Stimmen wegfallen - etwa wenn Partei X 50% und Partei Y 49% hat und die sonstigen 1% (bei einer Sperrklausel von sagen wir 20%). Es ist aber nicht zu beanstanden, dass ein Gericht die real bestehenden politischen Verhältnisse als Maßstab herangezogen hat und damit auf den praktischen Regelfall abstellt.

"Die Minimalforderung gleicher Chancen würde auch durch ein Wahlrecht erfüllt, das den Bewerber mit den wenigsten Stimmen zum Sieger erklärt.Auch Random Ballot (ein zufällig ausgewählter Stimmzettel entscheidet) erfüllt im Grundsatz die Erfolgschancengleichheit, ebenso völlig zufällige Auslosung unter Ignorierung sämtlicher Stimmzettel."

Das wäre eine willkürliche Entscheidungen und diese würden daher den Gleichheitssatz verletzen (Art 3 I GG). Sachliche Gründe für ein solches Vorgehen gibt es nicht. Der Grundsatz der Erfolgschancengleichheit im juristischen Sinne wird daher dahingehend verstanden werden müssen, dass sie nur gewahrt ist, wenn der Kandidat mit den relativ meisten Stimmen gewählt ist. Und da jeder Kandidat jedenfalls theoretisch dies schaffen könnte, besteht für jede Stimme theoretisch die gleich Erfolgschance - also Erfolgswertgleichheit.


"Zumindest in kleinerem Umfang gibt es auch durchaus Änderungen, mit denen sich die Machthaber bewusst Nachteile einhandeln, um ihren Zielen gerecht zu werden. Aktuell gehört dazu die Einführung des Zweistimmenwahlrechts in NRW, das nicht allein auf die Machtposition der FDP in der Koalition zurückzuführen ist."

Es handelt sich hierbei nur um kleine Änderungen im Rahmen des Verhältniswahlsystems.
Kleine Änderungen im britischen Wahlsystem sind durchaus denkbar.
Nur die Einführung der Verhältniswahl (durch Einführung von Zweitmandaten) - sei es völlig oder nur partiell - wäre keine kleine Änderung, sondern eine sehr große.

Daher halte ich in GB allenfalls die Einführung eines Zwei-Wahlgänge-Systems (sei es mit absoluter Merheit im 2. Wahlgang oder nach anderen Muster) oder ein Präferenstimmensystem (faktische absolute Merheitswahl in einem Wahlgang) für politisch durchsetzbar. Schon das wären erhebliche Änderungen innerhalb des bestehenden Mehrheitswahlsystems, die für ganz erhebliche Diskussionen sorgen werden.
Im Vergleich dazu ist die Änderung in NRW - statt einer Doppelverwertung der Stimme für Wahlkreis und Liste eine eigene Listenstimme (wie bei der Bundestagswahl seit eh und je) eine marginale Änderung, gerade auch weil Öffentlickeit und Wähler das Zwei-Stimmen-Modell ohnehin gewöhnt sind.
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 01:10 Uhr:   

@Norddeutscher,

ich denke nicht, dass die Tories den LibDems so stark entgegenkommen werden. Eine Partei mit unter 10% der Sitze im Unterhaus hat auch nicht das politische Gewicht so massive Änderungen politisch durchzusetzen. Weder Tories noch Labour haben ein Interesse daran die LibDems in eine Position gelangen zu lassen, in denen sie ihre Mandatszahl vervielfachen könnte.
Die Tories werden definitiv an dem Modell der Einerwahlkreise festhalten. Alles andere wäre schon eine Revolution für GB.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 01:24 Uhr:   

@Marc K.

Wenn es keine substantielle Änderung des Wahlrechts gibt, werden sich die Liberal Democrats weder an einer Koalition beteiligen noch eine Minderheitsregierung tolerieren. Damit wird Nick Clegg wohl leben können, aber ob David Cameron damit leben kann, weiß ich nicht, denn Labour wird sicherlich alles tun, um an der Regierung zu bleiben (sogar das Wahlrecht ändern) und laut Guardian on Saturday spricht er sogar schon mit der DUP (und das will wirklich was heißen), die den Conservatives übel nehmen, daß diese die UUP statt ihrer unterstützt haben und im Moment wegen der Niederlage Robertsons trotz ihrer acht Sitze eher angeschlagen sind. Laut Guardian soll Labour der DUP das Nordirland-Ressort angeboten haben, ein Amt, was noch nie jemand von dort erhalten hat (weil man immer jemanden haben wollte, der nicht in die Streitigkeiten dort verwickelt ist).
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 01:48 Uhr:   

@Norddeutscher,

ob Nick Clegg damit wirklich leben kann wird sich zeigen. Denn schließlich hat er die LibDems in eine Wahlniederlage geführt. 5 Mandate verloren trotz bester Ausgangsbedingungen. Das war alles andere als ein Erfolg für die LibDems. Darüber hinaus sind sie alles andere als in einer starken Verhandlungsposigtion. Denn eine Mehrheit können sie nur mit den Tories bilden, mit Labour würde es nicht reichen.

Gelingt es Nick Clegg nicht die LibDems an die Regierung zu bringen droht eine politsche Hängepartie und am Ende Neuwahlen. Davon könnten die beiden großen Parteien profitieren. Die Wähler - der Experiemente überdrüssig - könnten zu ihnen zurückkehren. Von daher hat Nick Clegg jedes Interesse, dass es nun nicht zu Neuwahlen kommt, sondern eine Regierungsbildung gelingt. Labour hat schon vor über 10 Jahren eine Wahlrechtsreformkommission eingesetzt - ohne Ergebnisse. Natürlich wird Labour jetzt aus taktischen Gründen viel versprechen - es wird aber die Umsetzung hinauszögern.
Letztlich könnten die LibDems bei einer Kooperation mit den Tories besser fahren. Zunächst einmal hätte man ein Zweierbündnis und wäre nicht auf erratische, seperatistische Parteien aus Schottland und Wales angewiesen, zum anderen hätte man eine breite und solide Mehrheit. Eine Wahlrechtsreform gegen die Tories ist bei den Mehrheitsverhältnissen im Unterhaus (viele Labour-Abgeordnete dürften aus wohlverstandenen Eigeninteresse eine grundlegende Reform ablehnen und werden daher dagegen stimmen) faktisch nicht möglich.
Die LibDems sind klug beraten daher die Gespräche mit dem Tories erfolgsorientiert zu führen. Die Wahlrechtsfrage ist äußerst kompliziert und es ist unrealistisch, das schon ein fertiger Entwurf Teil einer Koalitionsvereinbarung sein wird. Lediglich die Richtung (etwa absolute Mehrheitswahl oder STV-System) dürfte darin festgelegt werden. Wobei eine Auflösung der Einerwahlkreise m.E. nach weder bei den Torries noch bei Labour mehrheitsfähig ist. Allenfalls ein Präferenzstimmensystem in Einerwahlkreis (STV) halte ich für realistisch. Möglicherweise wird man sich sogar auf das STV-Prinzip verständigen, die Frage des Wahlkreisformats (1 oder Mehrpersonen) offen lassen und einer Kommission überantworten. Denkbar wäre auch, dass man sich darauf verständigt im Fall des Dissenses diese Frage durch eine Volksabstimmung klären zu lassen. Bei dieser könnte man auch mehrere Modelle zu Abstimmung stellen. Wahrscheinlich würde man sich aber auf zwei beschränken.
M.E. nach würde es für die Abschaffung der Einpersonenwahlkreise bei einer Volksabstimmung in GB keine Mehrheit geben, insbesondere würde die große Mehrheit der Engländer sie ablehnen.
Der Versuch in zwei kanadischen Bundesstaaten STV mit Mehrpersonenwahlkreisen einzuführen ist gescheitert - davon einmal wegen klarer Ablehnung durch die Mehrheit der Bevölkerung. Anders dürfte es in GB auch nicht sein.
STV ist aber grds. auch in Einerwahlkreisen denkbar (was einer absoluten Mehrheitswahl in einem Wahlgang entspräche).

Fazit: Die LibDems sind nicht in einer so starken Position, als das sie das britische Wahlsystem auf den Kopf stellen könnten.
Bei den Tories wird es dafür definitiv keine Zustimmung geben. Und bei Labour würden die Widestände so groß sein, dass ein Versuch eine Reform gegen die Tories durchzusetzen einem Selbstmordkommando gleichkäme. Abgesehen davon das auch Labour die weitgehenden Forderungen der LibDems zwar für verhandelbar erklärt, aber natürlich nicht bereit sein wird, das einfach so zu übernehmen. Von daher werden die LibDems kleinere Brötchen backen müssen. Das Ziel der Einführung der Verhältniswahl (sei es durch Zweitmandate oder Mehrpersonenwahlkreise) werden sie politisch nicht durchsetzen können. Allenfalls Korrekturen im Mehrheitswahlsystem erscheinen realistisch.
Nick Clegg - der gegenwärtig einen sehr angespannten Eindruck macht - scheint diese Realitäten zu realisieren und seine Fraktion auch darauf vorzubereiten. Ich denke, dass die LibDems zwar nach außen an ihren Forderungen festhalten, aber jedenfalls die Führung der Partei längst erkannt hat, dass man sich mit weniger wird abfinden müssen.
Die Briten wollen kein Verhältniswahlsystem und daher wird sich eine Wahlreform im Rahmen des Mehrheitswahlsystems zu bewegen haben.

(Beitrag nachträglich am 09., Mai. 2010 von Marc editiert)
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 02:39 Uhr:   

@ Mark K.

Gerade von einer politischen Hängepartie würde Nick Clegg (der im Übrigen alles andere als angeschlagen ist, lies mal die Kommentare in englischen Tageszeitungen, Sun oder Daily Terror mal ausgenommen, die sehen das Ergebnis eher als sieg für die Liberal Democrats, weil sie in einer Schlüsselrolle sind, in der sie zuvor nicht waren) profitieren, weil viele Briten des Mehrheitswahlrechts überdrüssig sind und gerade durch eine Hängepartie vor Augen geführt bekommen, daß auch dieses nicht zu sicheren Mehrheiten führt. Das Clegg angespannt wirkt, kann ich im Übrigen nicht erkennen. Und was die SNP angeht: Die Liberal Democrats koalieren in Schottland mit denen, die sind wohlbekannt. Ich gehe davon aus, daß die LibDems keine Queens-Speech akzeptieren werden, in denen nicht eine genaue Agenda der Wahlrechtsänderungen festgelegt wird und das bedeutet: Wahlrechtsreform vor dem nächsten Haushaltsbeschluss.

Wie Du darauf kommst, daß "die Briten" das Verhältniswahlrecht nicht wollen, erschließt sich mir nicht. Richtig ist, daß bestimmte Medien (seriöse wie die Times und eher mediokre wie Sun und Daily Terror, der übrigens als einzige Zeitung zur Wahl von Labour aufgefordert hat) das Verhältniswahlrecht ablehnen. Die Wähler der Liberal Democrats jedenfalls wollen das Verhältniswahlrecht und würden Nick Clegg die Unterstützung einer Regierung ohne Wahlrechtsreform hin zur Verhältniswahl nicht durchgehen lassen.

Fazit: Die Liberal Democrats haben eine so starke Position wie seit Jahren nicht mehr und können erhebliche Forderungen stellen, weil weder Labour noch Conservatives ohne sie regieren können (eine Lib-Lab-Regierung bräuchte natürlich noch einige Abgeordnete kleinerer Partien zur Unterstützung).
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 02:45 Uhr:   

Im Übrigen hätte eine Regierung aus Labour (+SDLP), Liberal Democrats (+Alliance) und Scottish National eine (wenn auch knappe) Mehrheit der 645 tatsächlich ihren Sitz wahrnehmenden Mandate (625:620). Plaid Cymru (3 Sitze) und Greens (1 Sitz) wird man im Regelfall hinzurechnen können. Der Widerstand gegen eine Wahlrechtsreform wird auch bei Labour-Hinterbänklern sehr schnell zusammenbrechen, wenn dort klar wird, daß man so weiterhin an der Macht bleiben kann. Verhältniswahl heißt ja nicht zwingend "Bundestagswahlrecht". STV in sechser-Wahlkreisen wie in Nordirland könnte für viele Labour-Abgeordnete in unsicheren Wahlkreisen ziemlichen Charme haben, da man dort dann immer noch regelhaft zwei Abgeordnete bekommen wird, statt jedesmal zittern zu müssen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 02:53 Uhr:   

PS: Und rechnen kann man natürlich auch bei den Conservatives. Wenn die Wahl lautet: Wahlrechtskröte oder Opposition, dann wird man nach 13 Jahren auf der "falschen" Seite des Parlaments das Amphibium zu sich nehmen (natürlich unter Absingen schmutziger Lieder, von wegen Erpressung etc.pp.). Camerons Problem ist, daß er außer den Liberal Democrats eben auch keinen Partner hat. Da er auf die falsche Unionisten-Karte gesetzt hat (die Niederlage von Reg Empey gegen William McCrea trotz großzügigster Wahlkampfhilfe und mehrerer Cameron-Auftritte in South Antrim spricht ja Bände), bekommt er nichtmal Unterstützung von der DUP.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 04:30 Uhr:   

@Marc K.:

Die Mehrheitswahl erleichtert die Mehrheitsbildung bei einem Zweiparteiensystem, zu dem es aber nicht notwendigerweise führt (wie man in Großbritannien sieht). Tendenziell führt es zu einem Zweiparteiensystem im Wahlkreis, aber selbst das stimmt oft nichtmal ansatzweise (wie man ebenfalls in Großbritannien sieht). Ein bestehendes abweichendes Parteiensystem wird destabilisiert, was ja gemeinhin gerade als Begründung angeführt wird.

Nachdem weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass ein Parlament aus mehr als 1 Abgeordneten bestehen soll, stellt sich die Frage nach einem Wahlgebiet mit 1 Einerwahlkreis in diesem Zusammenhang nicht (es wäre dann sowieso ein Grenzfall, wo Mehrheitswahl und Verhältniswahl zusammenfallen).

Ohne Frage gibt es Wahlsysteme, die die Regierungsbildung noch schwieriger machen (und teilweise auch noch mehr unerwünschte Nebenwirkungen haben) als ein Mehrheitswahlsystem. Damit kann man aber ein Mehrheitswahlsystem nicht rechtfertigen, selbst wenn man dieses Ziel sehr stark in den Vordergrund rückt. Ohnehin muss man für die ganze Argumentation ein konkurrenzbetontes politisches System voraussetzen, das nicht die einzige Form der Entscheidungsfindung ist.

Inwieweit der Gesetzgeber juristisch gezwungen ist, etwas zu tun, ist eine andere Frage als die, ob er ethisch zu etwas gezwungen ist. Aber die Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts stützt sich ja im Prinzip nur auf die Zielvorgabe aus § 1 BWG und misst daran die folgende Umsetzung. Das ist grundsätzlich korrekt, bloß kennt es bisher nichts Anderes als Mehrheits- und Verhältniswahlrecht (Letzteres mit der Option einer Personalisierung). Außerdem kann man durchaus der Ansicht sein, dass sich die Erfolgswertgleichheit aus höherrangigem Recht, nämlich (in Deutschland) den Wahlrechtsgrundsätzen in Verbindung mit dem Institut der Parteien, ableiten lässt.

Die Erfolgswertgleichheit ist sicher kein Hindernis, in Deutschland ein 2-Parteien-Verhältnissystem einzuführen. Wenn gleichzeitig ein vollständiges Alternativstimmensystem eingeführt würde, wäre sie wesentlich besser gewahrt als bei der gegenwärtigen Sperrklausel. (Übrigens entscheidet der bayrische Verfassungsgerichtshof am Montag, ob auch die 5%-Hürde Alternativstimmen zur Wahrung der Erfolgswertgleichheit zwingend erfordert.) Eine andere Frage ist, ob u.U. der Eingriff in den Wettbewerb der Parteien zu stark wäre.

Random Ballot würde wohl kaum gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Mit Art. 20 Abs. 1 GG wären Wahlsysteme dieser Art allerdings wohl nicht vereinbar. Random Ballot würde aber auf lange Sicht sogar die Erfolgswertgleichheit besser gewährleisten als jede Verhältniswahl, wenn man in einem einheitlichen Wahlgebiet jeden Sitz mit einem zufälligen Stimmzettel besetzt.

Der Übergang zum Zweistimmenwahlrecht in NRW ist formal nur marginal, aber systematisch durchaus bedeutend, und er wird CDU und SPD konkret Sitze kosten (insbesondere wenn die SPD so blöd ist, eine Zweitstimmenkampagne zugunsten der Grünen zu fahren), ohne dass zum Beschlusszeitpunkt irgendwelche Vorteile absehbar gewesen wären, indem z.B. ein bevorzugter Koalitionspartner vor der Sperrklausel zu retten wäre.

STV in relativ kleinen Wahlkreisen wär für die Tories womöglich gar nicht so schlecht, wenn auch riskant, weil das tatsächliche Wahlverhalten nur schwer absehbar ist. Jedenfalls würden sich die Unterschiede in den Hochburgenstrukturen relativieren, ohne dass dadurch Kleinparteien stärker profitieren. Die Chance auf eine absolute Mehrheit wär aber wohl schon deutlich kleiner als bisher.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 06:26 Uhr:   

Erste Näherung für STV in 110 6er-Wahlkreisen (innerhalb der Regionen jeweils 5-7 Wahlkreise nach Alphabet zusammengefasst und Ergebnis 2010 nach D'Hondt verteilt, Thirsk & Malton geschätzter Wert von 2005):

North East: Lab 15, Lib 8, Con 7
North West: Lab 33, Con 26, Lib 19
Yorkshire: Lab 22, Con 21, Lib 11
East Midlands: Con 24, Lab 16, Lib 8
West Midlands: Con 26, Lab 22, Lib 12
South West: Con 26, Lib 23, Lab 5
South East: Con 42, Lib 27, Lab 15
Eastern: Con 30, Lib 17, Lab 13
London: Lab 30, Con 26, Lib 16
Wales: Lab 19, Con 13, Lib 8, PC 2
Scotland: Lab 26, Lib 13, SNP 11, Con 10
Northern Ireland: DUP 6, SF 6, SDLP 3, UCU 2, AP 1

Gesamt: Con 251, Lab 216, Lib 162, SNP 11, DUP 6, SF 6, SDLP 3, PC 2, UCU 2, AP 1

Labour schneidet im Sitz/Stimmen-Verhältnis noch deutlich besser ab. Auf Wahlkreisgrößen hab ich aber gar nicht geachtet; das könnte rein davon abhängen. Insgesamt ziemlich proportional, aber die tatsächliche Wirkung wär natürlich ganz anders als bei einem richtigen Verhältniswahlsystem.
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Interessierter
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 09:53 Uhr:   

@Verhältniswahlrecht zur Einführung:

Ich will niemanden damit nerven, aber dennoch erwähne ich es nochmal: Seit den Neunzigern des letzten Jahrhunderts steht eine Reform des House of Lords an. Dabei ist pro forma der Erbanspruch auf einen Sitz schon abgeschaft und es werden ansätze diskutiert, wie das Oberhaus denn nun gefüllt werden soll.
Möglich wäre schon ein "irisches System" (siehe den entsprechenden Thread!) oder etwas Richtung Kanada (dort gibt es auch ein Oberhaus, den Senat, dessen Mitglieder auf Lebzeit ernannt werden und die oft genug ehmalige Premiers oder treue Parteianhänger sind). Die USA können kein Vorbild sein:
Das House of Commons vertritt bereits die Gemeinden Britaniens. Tatsächlich bezieht sich "Commons" nicht auf die "Gemeinen", sondern auf die "Gemeinden"; also ist das Unterhaus eigentlich bereits eine Gebietsvertrettung. Das Oberhaus könnte dann, in Teilen, nach Volkswahl bestimmt werden! Wieso also nicht ein irgendwie geartetes Verhältniswahlrecht?
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 10:36 Uhr:   

Ein Bericht - nicht ohne Humor - über die britische Regierungsbildung hier:
Quelle: www.faz.de (Nicht alle sind so gelassen wie die Königin)

"Die Königin hat vorausgeahnt, dass es dieses Mal schwierig werden würde. Schon am Wahltag, letzten Donnerstag also, ließ der Buckingham-Palast verlauten, Elisabeth II. wolle niemanden sehen am nächsten Morgen, weder den erwarteten Wahlverlierer Gordon Brown, der ihr zehnter Premierminister gewesen war, noch den siegesforschen David Cameron, der ihr elfter Premierminister werden will. Erst ab ein Uhr nachmittags sei die Monarchin für Rücktritte und Ernennungen zu sprechen, lautete die Mitteilung. Doch selbst diese ungewöhnliche Abstandsfrist hat sich inzwischen als zu kurz erwiesen. Am Samstag hieß es, Elisabeth werde wohl über das ganze Wochenende draußen in Windsor bleiben, notfalls könne sie jederzeit per Hubschrauber in die Stadtresidenz kommen, eigentlich aber sei ja wohl vor Montag nicht mit einer neuen Regierung zu rechnen."
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 12:00 Uhr:   

@Norddeutscher,

den LibDems würde eine politische Hängepartie massiv schaden. Die LibDems sind die Wahlverlierer. Sie haben deutlich schlechter abgeschnitten als in allen Umfragen. Was sind die Ursachen? M.E. nach ist die Ursache, dass die Wähler ein hung parliament befürchtet haben und daher viele vor der Wahl der LibDems zurückgeschreckt haben. Nick Clegg hatte vor der Wahl versucht diese Befürchtungen abzubauen und versucht deutlich zu machen, dass dann nicht die Welt untergehen, sondern eben eine Koalition gebildet würde. Ihn ist es aber letztlich nicht gelungen diese Befürchtungen abzubauen. Daher haben die LibDems auch trotz bester Ausgangsbedinugungen 5 Mandate verloren.

Wenn sich nun die Befürchtungen vieler Briten, dass es zu einer Hängepartie kommt bewahrheiten, dann wird das dem Anliegen der LibDems für eine Wahlrechtsreform massiv schaden. Denn bei einem Verhältniswahlrecht wären keine klaren Mehrheiten für eine Partei ja nicht der absolute Ausnahmefall (wie beim Mehrheitswahlrecht), sondern der Regelfall.
Von daher haben die LibDems ein massives Eigeninteresse das es zu einer Regierungsbildung kommt, gerade um die Angst vieler Briten vor Koalitionen abzubauen und damit auch Vorbehalten gegen eine Wahlrechtsreform - die Koalitionen regelmäßig erforderlich machen würde - zu reduzieren.


"Ich gehe davon aus, daß die LibDems keine Queens-Speech akzeptieren werden, in denen nicht eine genaue Agenda der Wahlrechtsänderungen festgelegt wird und das bedeutet: Wahlrechtsreform vor dem nächsten Haushaltsbeschluss."

Die Queens-Speech ist kein Gesetz, sondern enthält nur unverbindliche politische Absichtserklärungen der Regierung. So weit ich die Ausführungen von Labour verstanden haben, sind diese auch nur bereit eine Volksabstimmung über eine Wahlrechtsreform durchzuführen. Diese würde gewiß nicht bis zum Ende des Jahres, sondern erst nächstes Jahr stattfinden.

"Wie Du darauf kommst, daß "die Briten" das Verhältniswahlrecht nicht wollen, erschließt sich mir nicht."

Die Mehrheit der Briten will kein Verhältniswahlrecht. Sie will weiterhin, dass ein Abgeordneter einen Wahlkreis vertritt. Auch in anderen Teilen der angelsächsischen Welt ist die Einführung des Verhältniswahlrechts (etwa in Form von STV in Mehrpersonenwahlkreisen) gescheitert. So stimmten im kanadischen Bundesstaat Ontario nur 36% für die Einführung des Verhältniswahlrechts. Und das obwohl es eine Bürgerbewegung für eine Wahlrechtsreform gegeben hat. Vergleichbares ist in GB nicht zu erkennen. Selbst die LibDems konnten sage und schreibe nur 1000 Demonstranten für eine Wahlrechtsreform aufbieten. Für eine Land mit über 60 Millionen Einwohner ist das geradezu lächerlich.


"Richtig ist, daß bestimmte Medien (seriöse wie die Times und eher mediokre wie Sun und Daily Terror, der übrigens als einzige Zeitung zur Wahl von Labour aufgefordert hat) das Verhältniswahlrecht ablehnen."

Eben: Die entscheidenden Meinungsmacher lehnen das Verhältniswahlrecht ab, ebenso wie sie zum Beispiel den Euro ablehnen. Und hat GB den Euro? Nein, es hat ihn nicht. Und das hat sich für GB ja nun als vorteilhaft erwiesen, denn das Land sparrt sich dadurch Milliardenbeträge, die die Euro-Staaten nun nach Griechenland überweisen und bei realistischer Betrachtungsweise zu großen Teilen niemals zurückerhalten werden.

"Die Wähler der Liberal Democrats jedenfalls wollen das Verhältniswahlrecht und würden Nick Clegg die Unterstützung einer Regierung ohne Wahlrechtsreform hin zur Verhältniswahl nicht durchgehen lassen."

Die Wähler der LibDems mögen sich das wünschen. Aber nur 23% der Wähler haben diese Partei gewählt. 23% können nicht der übrigen ein Wahlsystem aufzwingen. Das wäre undemokratisch. Wenn man sich im Rahmen von Koalitonsverhandlungen auf eine Volksabstimmung verständigt bei der über das Wahlsystem abgestimmt wird und eine Merheit der Briten das Verhältniswahlrecht ablehnt gehe ich davon aus, dass die Anhänger der LibDems als gute Demokraten dieses Ergebnis respektieren werden.

(Beitrag nachträglich am 09., Mai. 2010 von Marc editiert)
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Marc K.
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Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 13:16 Uhr:   

@Ratinger Linke,

"Nachdem weitgehend Einigkeit darüber besteht, dass ein Parlament aus mehr als 1 Abgeordneten bestehen soll, stellt sich die Frage nach einem Wahlgebiet mit 1 Einerwahlkreis in diesem Zusammenhang nicht".

Man kann sich aber auch kleine Parlamente mit dementsprechend wenigen Wahlkreisen vorstellen. Bei so einem Modell wäre ein politisches Patt zwar nicht ausgeschlossen, aber doch erheblich unwahrscheinlicher als bei einem Verhältniswahlsystem.



"bloß kennt es bisher nichts Anderes als Mehrheits- und Verhältniswahlrecht"

Andere Systeme sind mir auch nicht bekannt. Es gibt Modifikationen und Abwandlungen dieser Systeme oder auch Mischsysteme (etwa das Grabenwahlrecht). Aber im Grunde gibt es nur diese beiden Muster.

"Außerdem kann man durchaus der Ansicht sein, dass sich die Erfolgswertgleichheit aus höherrangigem Recht, nämlich (in Deutschland) den Wahlrechtsgrundsätzen in Verbindung mit dem Institut der Parteien, ableiten lässt."

Man kann vieler Auffassungen sein. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Ansicht, dass sich aus dem GG die Pflicht zu einem Verhältniswahlsystem ableiten läßt. Ich bin ebenfalls dieser Auffassung.
Auch ein Mehrheitswahlsystem wäre mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl vereinbar, das als Mindestanforderung den Grundsatz Zählwert=Erfolgschancengleichheit hat.
Aus der Verankerung der Parteien in Art. 21 GG folgt auch nichts anderes. Art. 21 GG lautet, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Diese Vorschrift gibt den Parteien nach ihrem Wortlaut KEIN Monopol (auch wenn sie es faktisch haben). Die Möglichkeit für die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken gibt es auch im Mehrheitswahlsystem - nämlich durch die Aufstellung von Kandidaten, die vom Volk in Einerwahlkreisen gewählt werden. Umgekehrt sollte man die Frage stellen, wie weit ein Wahlsystem vom Ideal der Volkssouveränität entfernt ist, bei dem die Hälfte der Abgeordneten über geschlossene Listen gewählt werden, auf deren Zusammensetzung der Wähler faktisch keinen Einfluß hat (der gegenwärtige Status in Deutschland). Als mustergültig und vorbildhaft würde ich dieses Wahlsystem nicht bezeichnen.

"Die Erfolgswertgleichheit ist sicher kein Hindernis, in Deutschland ein 2-Parteien-Verhältnissystem einzuführen."

Sie ist jedenfalls dann ein Hindernis, wenn die anderen Stimmen unter den Tisch fallen. Im übrigen basiert das Verhältniswahlsystem auf dem Grundgedanken, dass im Prinzip die verschiedenen politischen Strömungen des Volkes im Parlament abgebildet werden. Zählwert=Erfolgswert ist letztlich nur die Formel, mit der dieser Grundgedanke prägnant ausgedrückt wird. Insofern ist die 5%-Hürde eine Einschränkung des Grundsatzes Zählwert=Erfolgswert. Würde man diese Hürde höher ansetzen, aber dafür eine Präferenzstimmensystem einführen, würde das im Prinzip nichts am Problem ändern. Denn die Erstpräferenz vieler Wähler hätte einen Erfolgswert von Null. Dieses würde durch die Berücksichtigung der Zweitpräferenz zwar abgemildert. Nur der Grundgedanke hinter dem Verhältniswahlsystem - eine (wenn auch nicht vollkommene) Spiegelung der politischen Strömungen in der Bevölkerung abzubilden - wäre ganz erheblich beeinträchtigt. Der Grundsatz Zählwert=Erfolgswert bezüglich der Erstpräferenz wäre verletzt, sobald die Hürde über 5% liegen würde. So wäre diese Frage höchstwahrscheinlich nach der Logik der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beurteilen.

"Random Ballot würde wohl kaum gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Mit Art. 20 Abs. 1 GG wären Wahlsysteme dieser Art allerdings wohl nicht vereinbar. Random Ballot würde aber auf lange Sicht sogar die Erfolgswertgleichheit besser gewährleisten als jede Verhältniswahl, wenn man in einem einheitlichen Wahlgebiet jeden Sitz mit einem zufälligen Stimmzettel besetzt."

Es würde deshalb gegen den Gleichheitssatz verstoßen, weil dieser es verbietet willkürlich gleiches ungleich zu behandeln. Wenn ein Stimmzettel zufällig gezogen wird müßte man einen sachlichen Grund bestehen, warum ein Stimmzettel ausgewählt wird und die übrigen unberücksichtigt bleiben - mithin ungleich behandelt werden. Aus meiner Sicht gibt es keinen plausiblen sachlicher Grund für ein solches Verfahren. Vielleicht können Sie ja mal plausible Gründe für ein solches Verfahren nennen? Unterstellt es gäbe einen sachlichen Grund, so wäre - angesichts der Bedeutung der Frage - zu prüfen, ob die Ungleichbehandlung der Stimmzettel verhältnismäßig, d.h. zur Erreichung eines legitimen Ziels geeignet erforderlich und angemessen wäre. Dabei stellt sich die Frage, was überhaupt das legitime Ziel eines solchen Verfahrens wäre? Jedenfalls gibt es mildere Mittel um die Erfolgschancengleichheit zu gewährleisten, nämlich durch die Auszählung und Berücksichtigung aller Stimmen zu ermitteln, wer einen Wahlkreis gewonnen hat (im Fall der Merheitswahl). Bei der Methode werden alle Stimmen gleich behandelt, so dass eine Abweichung von dieser Methode gar nicht erforderlich ist, um die Erfolgschancengleichheit zu gewährleisten. Wie eine zufällige Ziehung eines Stimmzettels mit dem Grundsatz Zählwert=Erfolgswert vereinbar sein soll ist mir überhaupt nicht nachvollziehbar. Denn die nicht gezogenen Stimmzettel haben ja überhaupt keinen Erfolgswert.
Im Ergebnis würde daher ein solches Losverfahren gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Art. 38 I GG - als Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 I GG) verstoßen.

Es würde auch gegen das Demokratiprinzip (Art. 20 GG) verstoßen (genannt in Abs. 1 und konkretisiert in Abs. 2 dieser Vorschrift).

Die Wahlrechtsgrundsätze dienen letztlich der Gewährleistung der Demokratie, so dass ein Verstoß gegen die Wahlrechtsgrundsätze - insbesondere gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl - auch das Demokratieprinzip berührt. Da Prinzipien hoch abstrakt sind, stets auch Ausnahmen zulassen und daher der Konkretisierung bedürfen, stützt sich die Rechtsprechung zu Recht meist auf konkretisierende Regeln (wie in dem Fall die Wahlrechtsgrundsätze) als Prüfungsmaßstab.

In dem Fall wäre das Demokratieprinzip deshalb verletzt, weil der Grundsatz der Gleichheit der Wahl in schwerwiegender Weise verletzt ist. Und dieser ist verletzt, weil willkürlich bestimmte Stimmen gewertet werden, ein Großteil der Stimmen aber nicht. Das Demokratieprinzip ist verletzt, weil der Gleichheitsverstoß so gravierend ist, dass nicht gewährleistet ist, dass die Staatsgewalt überhaupt noch auf der Mehrheitsentscheidung des Volkes beruht. Das sie mit dieser übereinstimmt wäre nur noch reiner Zufall.
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Bernhard Nowak
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Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 13:27 Uhr:   

In jedem Falle scheint doch klar: die Liberaldemokraten werden keine Minderheitsregierung tolerieren bzw. eine Koalition eingehen, in der ihre Forderung nach Elementen des Verhältniswahlrechtes - etwa STV - nicht berücksichtigt werden. Und wenn Cameron hier nicht in irgendeiner Weise Flexibilität erkennen lässt, dann sieht es für ihn schlecht aus. Dann haben wir 315 Abgeordnete von Labour und Liberaldemokraten gegen 306 bzw. 307 Konservative. Und die kleineren Parteien werden sich auch gegen das bisherige relative Mehrheitswahlrecht aussprechen. Die Liberalen werden - gerade nach dem Rückgang ihrer Mandate - die Änderung des Wahlrechts zur Bedingung sine qua non machen - und die anderen Parteiführer werden darauf eingehen (müssen). Ansonsten sehe ich nur eines: baldige Neuwahlen, denn ohne ein Eingehen auf die Forderungen der Liberalen hat kein künftiger PM-Kandidat eine Mehrheit und muss ein erfolgreiches Mißtrauensvotum des Unterhauses befürchten. Konsequenz wie 1979: Neuwahlen. Also gibt es doch nur die Alternative: baldige Neuwahlen jetzt mit geltendem Wahlrecht (die möglicherweise den Konservativen die absolute Mehrheit bringen könnten, da die Liberaldemokraten dann abgestraft würden, weil sie die Bildung einer funktionsfähigen Regierung verhindert haben) oder spätere Neuwahlen mit einem - wie auch immer modifizierten - Wahlsystem, welches die Chancen der kleineren Parten stärker berücksichtigt, da aufgrund des Wachsens der kleineren Parteien und des Schrumpfens der großen "Volks"-Parteien das relative Mehrheitswahlreicht - wie es die FAZ in ihrem Kommentar zu recht schrieb - an Legitimität verliert. Die Änderung des Wahlrechts wird jetzt auf die Agenda der britischen Politik gesetzt werden. Wie 1974, als die Liberalen schon einmal in einer Schlüsselposition saßen und ihr Veto-Recht de facto verspielten, dürfte es dieses Mal nicht ablaufen.
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Marc K.
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Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 14:09 Uhr:   

@Bernhard Nowak,

ich kann nicht erkennen, welchen Vorteil die schottischen Nationalisten oder Plaid Cymru von STV in Mehrpersonenwahlkreisen hätten. Insbesondere die schottischen Nationalisten dürften im Fall eines solchen Systems zumindest ein Mandat verlieren.
Auch würde Labour bei einem solche System bei der jetzigen Wahl deutlich weniger Mandate erhalten haben als mit dem jetzigen System. Die Labour-Abgeordneten könnten durchaus grob ausrechnen, wer von ihnen bei einem solchen System beim nächsten Mal wohl auf jeden Fall ausscheiden würde. Von daher halte ich es für eine sehr gewagte These, dass Labour geschlossen für ein solches System stimmen würde.
Im letzten Unterhaus wurde - kurz vor der Wahl - auf Betreiben von Labour im übrigen eine Resolution verabschiedet, dass eine Wahlrechtsreform durch Volksabstimmung zu beschließen sei (On 9 February 2010 the UK Parliament voted in favour of a referendum on the possible use of the Alternative vote system.).
Darauf dürfte sich daher auch Labour berufen.
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass bei einer Volksabstimmung die Einführung eines Verhältniswahlsystems (und STV in Mehrpersonenwahlkreisen ist letztlich nur eine besondere Variante des Verhältniswahlsystems) eine Mehrheit finden wird. In anderen Teilen der angelsächsischen Welt ist eine solche Reformbestrebung bereits gescheitert. So haben 2007 im kanadischen Bundesstaat Ontario nur 36,9% für die Ersetzung des Mehrheitswahlrecht durch ein Verhältniswahlrecht (STV in Mehrpersonenwahlkreisen) gestimmt. M.E. nach widerspricht ein solches System der angelsächsischen, insbesondere der englischen, Mentalität.

Die Tories wären gut beraten den LibDems insofern entgegenzukommen, als das sie sich mit einem Referendum einverstanden erklären. Da Labour bereits dafür ist, dürfte es ohnehin kaum zu verhindern sein. Allerdings müssten die LibDems akzeptieren, dass die Tories sich offen gegen diese Änderung aussprechen. Ein solcher Kompromiß (Konsens über den Dissens bei Überweisung der Frage an den Souverän, das britische Volk) wäre eine mögliche Lösung dieser schwierigen Streitfrage.
Letztlich würden die LibDems mit Labour auch nicht besser fahren. Labour hat sich selbst vor der Wahl dafür ausgesprochen, dass eine Wahlrechtsreform durch Volksabstimmung zu beschließen ist (Resolution des Unterhauses vom 9 Februar 2010). Davon kommen sie erstens politisch nicht mehr runter und zweitens können sie es auch gar nicht, da ein geschlossenes Votum von Labour in dieser Frage - gerade weil viele Labour-Abgeordnete bei einer solchen Reform das Mandat verlieren würden - nicht zu erwarten ist.

M.E. nach würde ein Vorschlag zur Einführung eines Verhältniswahlsystems (STV in Mehrpersonenwahlkreisen) bei einer Volksabstimmung scheitern...
Die Tories könnten sich daher - wenn auch mit Schwierigkeiten - möglicherweise auf so einen Kompromiß einlassen. Die LibDems wiederum hätten eine - wenn auch nicht sehr große Chance - ihr Vorhaben zu realisieren (zumal die Option das ganze ohne Volksentscheid über die Bühne zu bringen nicht besteht, da auch Labour sich auf diese Variante vor der Wahl festgelegt hat).
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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Sonntag, 09. Mai 2010 - 14:22 Uhr:   

"Insbesondere die schottischen Nationalisten dürften im Fall eines solchen Systems zumindest ein Mandat verlieren."
Wohl kaum. Sie hat 19,9% bekommen und 6 Sitze (von 59 in Schottland). Bei STV wären es sicher mehr gewesen. Der Sitzanteil der SNP lag bisher bei Unterhauswahlen immer weit unter dem Stimmenanteil. Labour wird durch die Mehrheitswahl gerade auch in Schottland stark begünstigt. Krasses Beispiel war die Regionalwahl 2007: die SNP bekam 32,9% der "Erststimmen" und 21 der 73 Direktmandate, Labour bekam dagegen mit nur 32,1% 37 Direktmandate. PC wäre bei STV höchstwahrscheinlich auch auf (mindestens) drei Sitze gekommen.

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