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Ungültigkeit der Zweitstimme

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Alex
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 00:16 Uhr:   

Hallo!

Ich möchte wissen, was passiert wenn ich keine Erststimme abgebe:

Muß ich dann bei der Erststimme alles freilassen und mache mein Kreuz nur bei der Zweitstimme; oder soll ich die Direktkandidaten alle durchstreichen (das hat mir jemand mit der Begründung erzählt, daß sonst ja noch ein Kreuz von verantwortungslosen Wahlhelfern hinzugefügt werden kann. Nach dieser Logik wäre dann der Zettel als ungültig zu werten und damit auch die Zweitstimme verfallen).

Freilassen oder Durchstreichen - wie ist die Gesetzeslage?

Beste Grüße, Alex
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 00:51 Uhr:   

Man muss ja nicht alles glauben was andere erzählen. Wenn nur die Zweit- oder Erststimme abgegeben wird, ist die Stimme gültig. Durchstreichen dürfte wohl einen Zusatz im Sinne von § 39 Abs.1 Nr.4 Bundeswahlgesetz darstellen (bin allerdings kein Jurist). Dann ist der Wahlzettel ungültig.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 01:49 Uhr:   

@Alex: In beiden Fällen wäre (nur) die Erststimme ungültig.
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Eike
Veröffentlicht am Samstag, 28. September 2002 - 15:13 Uhr:   

Du musst beim Durchstreichen nämlich aufpassen: Wenn du einen Direktkandidaten übersiehst, zählt deine Stimme womöglich noch für den (eindeutiges Kennzeichen).
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Jens Matheuszik
Veröffentlicht am Sonntag, 29. September 2002 - 22:48 Uhr:   

Wenn Du keine Erststimme angibst ist es nur eine gültige Zweitstimme.

Natürlich ist es möglich, daß noch ein Wahlhelfer da ein Kreuz nachträglich macht - aber halte ich für unwahrscheinlich. Gibt sehr viele Wahlhelfer da, und die wissen schon um ihre Bedeutung.

Wichtig ist jedoch das was Eike sagt: Wenn man die Direktkandidaten alle nicht will, muß man beim Durchstreichen aufpassen. Wer frei bleibt ist dann gewählt.

Und das ist IMHO auch so wenn ich alle Kandidaten/Parteien bis auf jeweils eine Option ankreuze. Die nicht angekreuzten sind dann gewählt.

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