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Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 09:50 Uhr: | |
@Ratinger Linke "Wenn sich bei einem Mehrheitswahlsystem mehr als zwei Parteien langfristig halten können (auf Wahlkreisebene, nicht notwendigerweise insgesamt), dann verhalten sich die Wähler nicht dem Wahlsystem konform (zu einem bedeutenden Teil auch in ihrer Eigenschaft als Parteiaktivisten). Bei einem Verhältniswahlsystem mit Fünfprozenthürde gilt im Prinzip das Gleiche, wenn sich Parteien im Bereich von 1-4 Prozent langfristig halten können. Dafür reicht aber schon eine relativ kleine Minderheit, die sich nicht konform verhält." Danke, mit der Einschränkung mit der 5%-Hürde kann ich mich dem Anschließen. |

Interessierter Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 09:52 Uhr: | |
@Ratinger Linke "Rudimentäre Elemente eines Verhältniswahlsystems würden wohl sämtliche Nachteile miteinander verbinden. gab es nicht Pläne, das House of Lords so zu bestimmen? |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 10:00 Uhr: | |
@Marc K. Mit einem Formelkompromiss (Einsetzung einer Kommission) werden sich die LIBDems sicher nicht abspeisen lassen, das hatten sie schon vor 10 Jahren mit Labour. Modell 3 gibt es bei Wahlen zur Welsh Assembly, dem schottischen Parlament und der London Assembly, Modell 2 zur Wahl des Londoner Bürgermeisters. So ausgeschlossen sind diese Modelle also nicht. Modell 2 wäre bei der praktischen Umsetzung wegen der zentralen Auszählung auch nicht so viel schwieriger. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 10:01 Uhr: | |
"Was mir in der bisherigen Diskussion zu kurz kommt, ist die implizite Aussage des Wählers neben den reinen Zahlen: Wir trauen keiner Partei soviel zu, dass sie allein regieren soll und das,obwohl auch die Tories so einen grandiosen Wahlerfolg hat." Nein, die Wähler sagen mit ihrer Stimme einfach nur, welchen der Kandidaten sie im Unterhaus sehen wollen. Sie können kein "hung parliamenent" bewusst herbeiwählen. Von einem grandiosen Wahlerfolg der Tories kann nun wirklich nicht die Rede sein. Ist aber auch nicht das erste Mal, dass die Tories trotz großer Unzufriedenheit mit Labour keinen klaren Sieg hinbekommen. So schafften es die Tories 1951 nicht einmal, Labour nach Stimmen zu überholen, obwohl über sechs Jahre nach Kriegsende teilweise immer noch Lebensmittel rationiert waren. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 10:02 Uhr: | |
Die Auszählung bei absoluter Mehrheitswahl in Form von AV/IRV wär in Großbritannien dank der zentralen Auszählung absolut trivial. Inwieweit die Wähler die Möglichkeit nutzen würden, ist sekundär, aber jedenfalls wär es nicht schwierig, zumal ihnen das System wegen der Nutzung von STV in der Nachbarschaft vermutlich nicht so fremd ist wie hier. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 12:51 Uhr: | |
@Martin Fehndrich, ich denke nicht, dass sich Labour oder die Tories auf Modell 3 einlassen würden, weil dieses Modell für sie die meisten Nachteile hätte. Bei der Unterhauswahl erhielten die LibDems mit 23% 57 Mandate, Labour hat mit 29% der Stimmen 258 Mandate. Das Stimmenverhältnis von LibDems zu Labour beträgt damit 1 zu 1,26, die Sitzzahl 1 zu 4,52. Diesen Vorteil des Mehrheitswahlsystems werden die großen Parteien nicht völlig aufgeben wollen. Der Einbau von Verhältniswahlelementen würde zu einem Systembruch im britischen Wahlsystem führen. Die Folge wäre im übrigen auch, dass das ohnehin sehr große Unterhaus (650 Mandate) noch weiter aufgebläht würde. Eine große Wahlkreisreduzierung halte ich für politisch nicht durchsetzbar. Modell 2 (Präferenzstimmensystem) hätte den Vorteil, dass es mit dem gegenwärtigen System am besten vereinbar ist (ein Wahlgang, ein Mandat pro Wahlkreis). Daneben dürfte aber auch ein absolutes Mehrheitswahlrecht mit 2 Wahlgängen Befürworter haben. Und schließlich dürfte die größte Gruppe - eine schweigende Mehrheit bei den Tories und bei Labour - die Beibehaltung des gegenwärtigen Wahlsystems befürworten. Alles in allem also sehr schwierige Ausgangsbedingungen. Zumal die Liberaldemokraten sich in dieser Krise auch öffentlich den Vorwurf aussetzen könnten, dass sie in einer der größten Wirtschaftskrisen ihre parteitaktischen Ziele über das Wohl des Landes und das Interesse an einer stabilen Regierung stellen. Ich verweise nur mal darauf in welcher Lage sich die FDP in Bezug auf die Frage einer "großen Steuersenkung" in Deutschland befindet. Letztlich mögen die LibDems in der Lage sein ein grob umschriebene Reformrichtung (etwa, dass man sich auf Modell 1 oder 2 verständigt) in einen Koalitionsvertrag oder ein Kooperationsabkommen hineinzuverhandeln. Ob das dann auch umgesetzt, also im Unterhaus beschlossen wird, ist eine ganz andere Frage. Zumal das Oberhaus ja auch ein suspensives Vetorecht hat............ |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 13:10 Uhr: | |
@Marc: > Der Auftrag zur Regierungsbildung liegt > klar bei den Tories. Aber sie werden sich kräftig bewegen müssen, um diesen "Auftrag" auch erfüllen zu können. > Die Labour-Ära ist vorbei und eine neue > Tory-Ära steht bevor. Na ja - die Tories haben gerade mal ein Drittel der Wähler hinter sich. Für eine "Ära" ist das ziemlich schwach und sie haben zu Recht keine Regierungsmehrheit. > Bei der Frage der Wahlrechtsreform sehe ich > überhaupt gar keine Einigungsmöglichkeiten > zwischen Tories und LibDems. Wenn das so wäre, können die Tories ihren Wahlsieg gleich in die Tonne treten. Eine Mitregierung OHNE Wahlrechtsreform ist für LibDem ziemlich uninteressant bzw. da Labour eine solche Reform anbietet, werden die dann auch den Zuschlag kriegen, wenn sich die Tories verweigern. > Schon die Zulassung weniger Zweitmandate - > etwa 50 Zweitmandate - wäre ein Strukturbruch > im britischen Wahlmodell und würde der > britischen Mentalität, die auch in der > Politik die Idee des sportlichen Wettkampfs > hochhält, bei der sich nur ein Sieger > durchsetzt, völlig widersprechen. Das halte ich für ziemlich übertrieben. Es gibt konservative Kreise, die große Probleme mit einem neuen Wahlrecht hätten. Aber insgesamt sind die Briten bei allem Traditionsbewußtsein recht pragmatisch und schlucken auch größeren Umbrüche, wenn sie sich als angemessen und notwendig erweisen. Die neuen Wahlsysteme in Schottland und Wales sind völlig problemlos angenommen worden, die wären auch das Muster für ein neues Westminster-Wahlrecht. > Ich denke aber das die LibDems sich ihrer > staatspolitischen Verantwortung bewußt sind > und den Bogen daher nicht überspannen werden. Ein modernes (und den britischen Verhältnissen angemessenes!) Wahlrecht einzuführen wäre bestimmt nicht "den Bogen überspannen". Da ginge der Vorwurf eher an die Großen, falls sie sich aus machtpolitischen Egoismus weigern würden, dieser Reform zuzustimmen. Von den LibDems kann man jedenfalls nicht verlangen, daß sie aus "staatspolitischer Verantwortung" de facto politischen Selbstmord begehen, nur damit die Tories sich unfaire Vorteile sichern können. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 13:21 Uhr: | |
@Ralf Arnemann, "> Ich denke aber das die LibDems sich ihrer > staatspolitischen Verantwortung bewußt sind > und den Bogen daher nicht überspannen werden. Ein modernes (und den britischen Verhältnissen angemessenes!) Wahlrecht einzuführen wäre bestimmt nicht "den Bogen überspannen". " Es müsste aber auch auf die britischen Verhältnisse angepaßt sein und d.h. gerade auch auf die englischen. Ein Zweitmandatssystem kann man bei der Schaffung neuer Gremien (wie in Schottland oder Wales) problemlos einführen. Beim Unterhaus geht dies schon deshalb nicht, weil dann das Parlament grundlegend aufgebläht würde oder die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert werden müsste - was die betroffenen Unterhausabgeordneten wohl selbst kaum mittragen würden. Auch wäre das ein gewaltige Selbstschädigung von Labour und den Tories, die diese nicht mittragen werden. Im übrigen: Die LibDems leben ja auch bei diesem Wahlsystem und sind mit diesem Wahlsystem in einer Schlüsselrolle gekommen. Von daher kann von politischen Selbstmord keine Rede sein. Im übrigen sind die LibDems die Verlierer dieser Wahl: Sie haben 5 Mandate verloren. Und bei einer erneuten Wahl könnten sie durchaus weiter verlieren. Nun hat Clegg ein Verliererimage. Er hat von daher ein eigenes Interesse die LibDems nach mehr als 80 Jahren wieder an die Regierung zu bringen. Das könnte eine einmalige Chance für die LibDems sein. Von daher: nicht nur die Tories haben ein Interesse an die Regierung zu kommen, sondern auch die LibDems. Und da die LibDems nur die Option mit den Tories haben (Labour und LibDems haben zusammen keine parlamentarische Mehrheit) ist ihre Verhandlungsposition auch nicht allzu stark. Zumal die Liberaldemokraten sich in dieser Krise auch öffentlich den Vorwurf aussetzen könnten, dass sie in einer der größten Wirtschaftskrisen ihre parteitaktischen Ziele über das Wohl des Landes und das Interesse an einer stabilen Regierung stellen. Ich verweise nur mal darauf in welcher Lage sich die FDP in Bezug auf die Frage einer "großen Steuersenkung" in Deutschland befindet. Letztlich mögen die LibDems in der Lage sein ein grob umschriebene Reformrichtung in einen Koalitionsvertrag oder ein Kooperationsabkommen hineinzuverhandeln. Ob das dann auch umgesetzt, also im Unterhaus beschlossen wird, ist eine ganz andere Frage. Zumal das Oberhaus ja auch ein suspensives Vetorecht hat........... |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 13:39 Uhr: | |
"Die neuen Wahlsysteme in Schottland und Wales sind völlig problemlos angenommen worden, die wären auch das Muster für ein neues Westminster-Wahlrecht." Da gab es aber vorher überhaupt kein Regionalparlament. Aber natürlich werden sich die Tories bewegen müssen, wenn sie an die Regierung kommen wollen. "Eine Mitregierung OHNE Wahlrechtsreform ist für LibDem ziemlich uninteressant bzw. da Labour eine solche Reform anbietet, werden die dann auch den Zuschlag kriegen, wenn sich die Tories verweigern." Stimmt. Sowohl bei Tories als auch bei Labour besteht aber die ganz erhebliche Gefahr für die LibDems, übers Ohr gehauen zu werden. Schon 1929 versprach Labour den Liberalen eine Wahlrechtsreform. Das Ergebnis kennen wir. Für die LibDems ist eine Koalition auch deshalb gefährlich, weil sie dann einen größeren Teiil ihrer Wähler vergraulen. Und selbst wenn Brown es ehrlich sein sollte, wäre es keineswegs sicher, dass eine Reform durchkäme. Eine Lab-LD-Koalition hätte auch mit weiteren Partnern nur ein schmale Mehrheit. Da Verhältniswahl sehr vielen Labour-Abgeordneten das Mandat kosten würde, wäre eine größere Zahl an Rebellen wahrscheinlich. Davon kann man sich dann aber nicht viele leisten, denn die Tories stimmten natürlich dagegen und die Unionisten sehr wahrscheinlich auch. "Ein modernes (und den britischen Verhältnissen angemessenes!) Wahlrecht einzuführen wäre bestimmt nicht "den Bogen überspannen"." Was für GB angemessen ist, sollten wir schon den Briten überlassen. Der Weisheit letzter Schluss ist das Wahlsystem in Schottland und Wales aber bestimmt nicht. |

Martin Fehndrich
Moderator
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 14:19 Uhr: | |
@Marc K. Der undenkbare Systembruch ist Modell 3 wegen dieser Systeme in Schottland, Wales, London nicht. Daß heißt nicht, daß es hier keine Widerstände geben wird. In den drei Gremien fahren die Tories mit einem Verhältniswahlsystem auch deutlich besser, das mag dessen Einführung dort vereinfacht haben. Eine Schwierigkeit sehe ich auch bei den vielen MPs mit sicheren Sitzen. Die werden sich dreimal überlegen, ob sie das mittragen wollen. Und da wäre das schottische System ein denkbarer Kompromiß. |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 14:32 Uhr: | |
So ein Wahlrecht wie in Schottland und Wales könnte für die Tories akzeptabel sein, wenn der Direktmandateanteil wesentlich höher wäre, statt 56,6% (Schottland) und zwei Drittel (Wales) z.B. 80%. Das käme dann praktisch dem Additional Member System der Jenkins-Kommission gleich. Die Tories würden nicht übermäßig viel verlieren, da sie in ihren nicht wenigen Diasporagebieten Proporzmandate bekommen könnten. Ein dann nötiger kompletter Neuzuschnitt aller Wahlkreise, bei dem man auch die Überrapräsentanz von Schottland und besonders Wales abbauen könnte, ginge hauptsächlich zu Lasten von Labour, denn Labourwahlkreise sind z.Z. erheblich kleiner als Con- und auch LD-Wahlkreise. Für alle drei Großparteien wäre es besser, ein AMS mit nur einer Stimme einzuführen. Dabei bliebe dann der Zwang zum taktischen Wählen - wenn auch leicht abgeschwächt - erhalten und weitere Parteien könnten weiterhin niedergehalten werden. Die Proporzmandate könnten dann an die besten unterlegenen Kandidaten der jeweiligen Partei gehen. Im Ergebnis hätten die LibDems erheblich mehr Sitze, größtenteils auf Kosten von Labour. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 15:02 Uhr: | |
@Martin Fehndrich, nun, undenkbar ist gar nichts, nur bei den gegenwärtigen Verhältnissen halte ich das für ganz unrealistisch. In Schottland und Wales wurde ja neue Gremien (Regionalparlamente) überhaupt erst geschaffen. Wenn ein neues Gremium eingeführt wird, dann kann man dessen Wahlsystem relativ frei bestimmen. Aber ein bestehende Struktur zu verändern - das zeigen alle Erfahrungen - ist ganz erheblich schwieriger. Ich verweise nur mal auf die jahrzehntelangen Debatten über eine Neugliederung des Bundesgebietes in Deutschland, die seit 1952 zu keinerlei Änderungen geführt haben. Viele sehen die Notwendigkeit einer solchen Reform, andere aber nicht. Genauso ist es aber auch mit dem britischen Wahlsystem. Wenn ich mich recht entsinne, wurde auch die Stadtverwaltung Londons grundlegend umgestaltet und reformiert, so dass neue Gremien geschaffen wurden. All dies steht ja für das Unterhaus nicht an. Hier geht es um eine bestehende Struktur, die ja auch weiter bestehen soll und weiter bestehen muss. Und Modell 3 würde viel zu viele Änderungen nötig machen: Entweder müssten die Wahlkreise neu zugeschnitten oder die Zahl der Unterhausabgeordneten erhöht werden oder beides. Für eine Erhöhung der Zahl der Abgeordneten hätte die Öffentlichkeit kein Verständnis und eine Reduzierung der Wahlkreise träfe auf massiven Widerstand der betroffenen Abgeordneten. Zudem würde die Einführung weniger Zweitmandate erst recht einen Strukturbruch bedeuten. Denn während ein reines Merheitswahlsystem nur den gleichen Erfolgschancenwert der Stimmen erfordert, würde der Einbau von Verhältniswahlelementen den gleichen Erfolgswert erfordern. Dafür müsste die Zahl der Zweitmandate aber sehr hoch sein. Und eine drastische Reduzierung der Wahlkreise ist politisch überhaupt nicht durchsetzbar. Bei der Einführung weniger Zweitmandate würden hingegen zwar das Prinzip der Erfolgswertgleichheit eingeführt, es wäre aber faktisch nicht erreichbar. Im Grunde genommen wäre das für die Legitimation des Wahlsystems eine Verschlechterung gegenüber den Status quo (das nur das Prinzip der Erfolgschancengleichheit kennt). Daher halte ich die Einführung eines solchen Modells auch gar nicht für wünschbar. Im übrigen dürften auch dagegen die Widerstände zu hoch sein, da jedwede Wahlkreisreduzierung Widerspruch hervorrufen wird und angesichts der Komplexität der Materie,der widerstreitenden Interessen und der schwierigen Mehrheitsverhältnisse im Unterhaus eine Mehrheit für eine Reduzierung der Wahlkreise - selbst in geringen Umfang - kaum zu erwarten ist. Von daher bleibt aus meiner Sicht nur Modell 1 oder 2. Für die LibDems sind diese Modelle natürlich weniger attraktiv als Modell 3. Dennoch wären sie für sie durchaus ein Fortschritt: Bei Modell 1 könnten sie Wahlempfehlungen für den zweiten Wahlgang geben. Modell 2 hätte für sie den Vorteil, dass sie mehr Wähler gewinnen können, die bislang (möglicherweise) von ihrer Wahl zurückschrecken um ihre Stimme nicht zu verschenken. Schließlich könnten sie mit dem Modell auch mehr Wahlkreise gewinnen. Denn einige Labourwähler würden ihre Zweitpräferenz den LibDems geben. Ist der Labour-Kandidat nur der drittplatzierte, der LibDem Kandidat hingegen der Zweitplatzierte, so könnte dank der hinzuziehenden Zweitpräferenz eine nicht unerhebliche Zahl von Wahlkreisen an die LibDems statt an die Tories gehen. Umgekehrt könnten wohl die LibDems auch einige Wahlkreise, bei denen der Tory-Kandidat nur drittplatziert ist und der Labourkandidat erstplatziert durch die Zweitpräferenz Labour abnehmen. Für die LibDems also durchaus attraktiv. Tendenziell dürften aber bei diesem Modell mehr Tory-Wahlkreise verloren gehen als umgekehrt für Labour, so dass die Tories mit dem Modell durchaus Probleme hätten. Aber es wäre für sie zweifellos weit eher akzeptabel als die Einführung von Zweitmandaten, mithin einen Systembruch beim Wahlrecht zum traditionsreichen britischen Unterhaus. (Beitrag nachträglich am 08., Mai. 2010 von Marc editiert) |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 16:02 Uhr: | |
Bei genügend Druck sind auch größere Änderungen bei Wahlkreisen und/oder Wahlsystem möglich. In Schleswig-Holstein ist es so gut wie sicher, dass sich bis zur nächsten Wahl substanziell was ändern wird, und beim Bundestag ist es zumindest möglich, wenn auch der Widerstand gegen Veränderungen groß sein wird. In Großbritannien wird vor allem die Frage sein, wie die Öffentlichkeit dazu steht. |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 16:27 Uhr: | |
@Ratinger Linke, gewisse Randkorrekturen sind durchaus möglich, aber kaum ein grundlegender Strukturwechsel. Die Behandlung der Überhangmandate, die Frage ihrer Verrechnung und die Frage ob es Ausgleichsmandate gibt (und ob deren Zahl begrenzt ist) berührt die Strukturfrage des Wahlsystems (personalisierte Verhältniswahl) überhaupt nicht. Es handelt sich dabei um Randkorrekturen innerhalb des bestehenden Wahlsystems. In Bezug auf des Bundestagswahlrecht ist die zu erwartende Neuregelung in Bezug auf das negative Stimmgewicht im übrigen nur auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil zurückzuführen. Ohne dieses würde es keine Änderung geben. Und aus dem Urteil folgt im übrigen nur die Notwendigkeit von Randkorrekturen, nicht aber von einem Systemwechsel - der zweifellos auch nicht kommen wird. Eine grundlengende Strukturänderung wäre in Deutschland die Einführung eine Mehrheitswahlrechts. Und diese ist bekanntlich in den 60er-Jahren gescheitert und hat praktisch auch heute keine Chance auf Realisierung. Auch eine Schaffung eines reinen Verhältniswahlsystems ohne Wahlkreise dürfte in Deutschland (jedenfalls auf absehbare Zeit) nicht mehrheitsfähig sein. Ein Zweitmandatsmodell für die Unterhauswahlen in GB wäre eine grundlegender Strukturwechsel - nämlich hin zu einem faktischen Verhältniswahlsystem. Erfahrungsgemäß kommt es zu solchen Strukturwechseln nur nach drastischen politischen Umwälzungen und Umbrüchen (etwa Revolutionen, verlorenen Kriegen oder ähnlich gravierenden revolutionsähnlichen Umwälzungen). Das haben wir nun in GB wirklich nicht zu erwarten. Die Modelle 1 und 2 sind hingegen mit den Prinzipien des Merheitswahlsystems vereinbar. Sie wären also eine Reform innerhalb des Mehrheitswahlsystems. Von daher erscheinen sie realistischer. Aber auch hiergegen dürften die Widerstände beträchtlich sein. |

Florian das Original Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 16:53 Uhr: | |
@ Wahlticker (et al): "Aber ich denke auch, letztlich ist es völlig egal wer das Recht hat, in UK und D, denn entscheident ist nur wer eine Mehrheit organisieren kann, alles andere ist völlig uninteressant." Nun, wenn jemand eine Mehrheit organisieren kann, dann ist die Sache in einem parlamentarischen System natürlich in der Tat klar: dieser jemand wird Kanzler bzw. PM. Das "uninteressante Kleingedruckte" der Verfahrensdetails in der Verfassung wird erst dann relevant, wenn eben niemand eine absolute parlamentarische Mehrheit hat. Dieser Fall ist in Deutschland klar geregelt (wenn auch bislang nur toter Buchstabe): Kanzler wird dann, wer im neu gewählten Bundestag eine relative Mehrheit hinter sich bringt. In diesem Fall kann der BuPrä allerdings die Ernennung verweigern und den Bundestag auflösen. Denkbar wären natürlich auch andere Abläufe. Etwa dass der BuPrä frei entscheiden kann, wer Kanzler wird (Modell Frankreich). Oder dass der alte Kanzler im Amt bleibt bis ein neuer mit Mehrheit gewählt werden kann (Modell Hessen). Das sind alles mögliche Regelungen - nur irgendeine vorab feststehende Regelung wäre sicher sinnvoll, weil man sonst im Ernstfall in eine Verfassungskrise schlittert. Seltsamerweise scheint dieser Fall, dass niemand eine absolute Parlamentsmehrheit hinter sich bekommt, jedoch in UK nicht klar geregelt zu sein. Es gibt hier wohl verschiedene Theorien. Brown scheint die Theorie zu verfolgen, dass ein PM so lange im Amt bleiben kann, bis ein anderer PM eine absolute Mehrheit hinter sich bringt. Diese Theorie scheint u.a. auch von der BBC akzeptiert zu werden. Allerdings ist diese Theorie mir von anderer Seite bislang nicht untergekommen. Thomas Frings hat in diesem Thread ja einmal die bisherige Rechtsauffassung der Labour-Regierung gepostet, die durchaus eine andere war als das was Brown jetzt anführt. Und auch die LibDems scheinen das anders zu sehen. Einigkeit scheint lediglich darin zu bestehen, dass es nicht sinnvoll wäre, dem Monarchen in dieser Frage einen eigenständigen Entscheidungsspielraum zu geben. Denn dies würde den Monarchen unweigerlich in die Tiefen der politischen Grabenkämpfe führen. Daher sei es die Pflicht der Politik, dem Monarchen einen PM-Kandidaten zu präsentieren, der eine Mehrheit hinter sich bringt. Soweit die Theorie. Was aber passiert, wenn sich ein solcher Kandidat nicht findet, das scheint niemandem so recht klar zu sein. Womöglich muss die Queen dann doch noch - zum ersten Mal in ihrem Leben - eine eigenständige, nicht durch Parlamentsmehrheit oder "Empfehlung" des Premierministers abgesicherte, politische Entscheidung treffen. |

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 17:03 Uhr: | |
Offenbar scheint Clegg auf die Konservativen zuzugehen. Die Gesichter der drei Parteiführer, die heute gemeinsam den VE-Day besuchten, sprechen Bilder von der schwierigen Situation nach den Wahlen: http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/politics/election_2010/8669508.stm |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 17:14 Uhr: | |
@Florian, nicht unbedingt. Da GB keine geschriebene Verfassung hat, kann das Parlament jederzeit durch einfaches Gesetz die aus Gewohnheitsrecht und Gesetzesrecht bestehende Verfassungsordnung verändern, d.h. auch konkretisieren. Das Unterhaus könnte also auch ad hoc für diesen Fall eine Regelung treffen. Das Problem ist nur das gerade in der bestehenden Situation jede Regelung die andere oder andere Seite begünstigen würde. Daher dürfte es schwierig sein, bei den Merheitsverhältnissen eine Regelung durchzusetzen. Die Verfassungstradition spricht für eine Zurückhaltung der Königin, die nach der Staatspraxis erst einen neuen Premier ernennt, wenn der alte zurücktritt - was Gordon Brown aber nicht getan hat und wohl auch nicht tun wird, solange sich keine andere Merheitskonstellation gebildet hat. Kommt es also nicht zu einer wie auch immer gearteten Kooperationsvereinbarung zwischen den Tories und den LibDems könnte es in GB durchaus zu "hessischen Verhältnissen" kommen. Dies ist jedenfalls wahrscheinlicher, als das die Königin eigenmächtig entgegen der Staatspraxis, eingreift. Vorstellbar ist es aus meiner Sicht lediglich, dass der Buckingham Palace die Parteivertreter zu Gesprächen einlädt und zu Kompromissen auffordert. Er wird aber zweifellos nicht durch aktives Tun (entgegen der Staatspraxis) Partei ergreifen. Dadurch würde sich das Königshaus letztlich auch nur selbst beschädigen, da es dann nicht mehr über den Parteien stehen würde... |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 18:00 Uhr: | |
@Marc K.: In Schleswig-Holstein geht es weniger um die Frage des vollständigen Ausgleichs (das wird eher juristisch als politisch geregelt), sondern darum, wie die Abgeordnetenzahl begrenzt werden kann. Und ohne substanzielle Änderungen an Wahlkreisen und/oder Wahlsystem ist das nicht annähernd wie gewünscht möglich, auch nicht mit dem begrenzten Ausgleich. Änderungen, die einen Rückschritt bedeuten, sind immer schwieriger als umgekehrt, aber das Risiko der Einführung eines Mehrheitswahlrechts in Deutschland war durchaus real. Und wenn wir heute eine große Koalition hätten, bestünde auch eine nennenswerte Gefahr, dass ein Grabenwahlsystem eingeführt wird. |

Florian das Original Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 19:07 Uhr: | |
@ Marc: Alles richtig. "Die Verfassungstradition spricht für eine Zurückhaltung der Königin, die nach der Staatspraxis erst einen neuen Premier ernennt, wenn der alte zurücktritt - was Gordon Brown aber nicht getan hat und wohl auch nicht tun wird, solange sich keine andere Merheitskonstellation gebildet hat." Richtig. Was ich hier nur in Zweifel ziehen möchte ist, dass sich Brown hier tatsächlich auf die "übliche Praxis" berufen kann. Eine Situation in der sich ein neu gewähltes Unterhaus nicht mit Mehrheit auf einen PM verständigen kann, gab es m.W. in "modernen" Zeiten noch nie. [mit "Moderne Zeiten" meine ich die Ära, in der der PM von der ständigen Mehrheit im Unterhaus abhängig ist. Früher stellte sich die Frage ja gar nicht. Da wurde der PM vom Monarchen ernannt, der in seiner Auswahl grundsätzlich frei war.] Wenn Brown nun einfach nicht zurücktritt, obwohl er selbst das Vertrauen der Mehrheit des Parlaments nicht mehr hat, dann scheint mir das schon ein Novum zu sein. Und - ich wiederhole mich - es scheint sich soweit ich das sehe auch nicht mir der früheren Rechtsauffassung der Labour-Regierung selbst zu decken. |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 08. Mai 2010 - 20:12 Uhr: | |
Eine Wahlrechtsänderung dürfte in einer "Koalition" aus Labour, LibDem, SNP, SDLP und Playd Cymru zusätzlich dadurch erschwert werden, dass dafür auch die Stimmen der Abgeordneten der drei kleinen Partner benötigt werden. Eine Reduzierung der Mandate für Wales, Nordirland oder Schottland wird dort ohnehin nicht auf Beifall stoßen. Alle drei kleinen Parteien gewinnen außerdem bei einer Verhältniswahl wenig bis nichts oder gar das Gegenteil; die SDLP wird sicher, Playd Cymru vielleicht Sitze verlieren. Gut für sie wäre allenfalls, dass sie dann als Quasi-Versicherung wahrscheinlich auch dann noch im Parlament vertreten wären, wenn es mal ganz schlecht läuft. Aber ob das was zählt? Wie sollte man die walisischen, schottischen, nordirischen Parteien also zu irgendeiner Wahlrechtsreform bewegen können? Möglicherweise ist diese Erkenntnis auch der Grund dafür, dass Clegg zunächst eine Zusammenarbeit mit den Konservativen erörtern will. Da gäbe es dieses Problem bei den jetzigen Mehrheitsverhältnissen nicht. |
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