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Saarland

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Volksgesetzgebung in Deutschland (Volksinitiative/Volksbegehren/Volksentscheid) » Saarland « Zurück Weiter »

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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. März 2010 - 00:57 Uhr:   

Die SPD im Saarland will das bestehende Zustimmungsquorum (50%) bei Volksentscheiden durch ein Beteiligungsquorum (25%) ersetzen. Bei neu zulässigen Verfassungsänderungen soll es bei 50% liegen, plus 2/3-Mehrheit.

Das Quorum beim Volksbegehren soll von 20% auf 8% sinken, bei optionaler freier Sammlung (3 Monate statt 2 Wochen). Der Ausschluss finanzrelevanter Begehren soll gelockert und Fristen verkürzt werden.

Die Volksinitiative soll zweigeteilt werden in die bisherige (die nur "Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens" heißt) und eine neue (mit diesem Namen), die einen Beschluss des Landtags vor einem eventuellen Volksbegehren erzwingt und dafür das doppelte Quorum (10'000 ~ 1,25%) erfordert.

Normalerweise dürfte die damit verbundene Verzögerung nicht im Interesse der Initiative sein, aber die "echte" Volksinitiative hat auch den Vorteil, keinen Gesetzentwurf zu erfordern. Was in diesem Fall bei einem Volksbegehren passieren soll, ist im Gesetzentwurf ungeregelt.

http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/Gs0115.pdf

Erste Lesung ist am Dienstag oder Mittwoch.

Übrigens gibt es demnächst in Schiffweiler eine Abwahl des (seit Langem suspendierten) Bürgermeisters.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. März 2010 - 00:46 Uhr:   

Der Gesetzentwurf ist schon in erster Lesung abgelehnt worden, anstatt ihn zu reparieren, obwohl die Koalition laut Koalitionsvertrag ähnliche Absichten hat.

mehr-demokratie.de
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. März 2010 - 14:42 Uhr:   

Wie kann man ein Beteiligungsquorum verstehen? Muss da nur eine bestimmte Wahlbeteiligung erreicht werden? Da könnte es sich doch als Gegner eines bestimmten Volksentscheides doch eher lohnen daheim zu bleiben und so die Beteiligung zu drücken.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 17. März 2010 - 22:47 Uhr:   

Die Mehrheit der gültigen Stimmen wäre schon auch nötig. Aber trotzdem riskiert man als Gegner, durch seine Neinstimme dem Volksentscheid zum Erfolg zu verhelfen, wenn das Beteiligungsquorum eine ernsthafte Hürde darstellt (und sonst ist es sinnlos).
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 19. März 2010 - 16:44 Uhr:   

Guten Tag,

Ein paradoxfreies Beteiligungsquorum definiert man so, dass z.B. mindestens 25% aller Wahlberechtigten und zusätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen müssen. Dann kann es nicht passieren, dass ein Gegner des Vorschlages allein durch seine Teilnahme an der Abstimmung dem Vorschlag zum Erfolg verhilft. Am sinnvollsten ist ein Zustimmungsquorum von 50% aller Wahlberechtigten, dann brauchen selbst überzeugte Gegener gar nicht mehr abzustimmen.

Reine Wahlbeteiligungsquoren, also z.B. analog zu Oben, mindestems 50% Wahlbeteiligung haben für die Gegner des Vorschlages immer das Problem, dass sie entweder durch ihre Teilnahme helfen, das Beteiligungsquorum zu erfüllen oder aber durch Nichtteilnahme helfen, das Mehrheitskriterium zu erreichen. Solche Regelungen halte ich für mindestens ebenso bedenklich, wie das berühmte negative Stimmgewicht, weil die Gegner des Vorschlages keine Möglichkeit haben, ihren Willen in der Abstimmung korrekt auszudrücken.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 20. März 2010 - 23:40 Uhr:   

@ Clovis
"Ein paradoxfreies Beteiligungsquorum definiert man so, dass z.B. mindestens 25% aller Wahlberechtigten und zusätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zustimmen müssen."

Das ist schlicht falsch. Beispiel zum Beteiligungsquorum von 25% mit notweniger Abstimmungsmehrheit:

1000 Stimmberechtigte:
249 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen = Vorlage abgelehnt, da Beteiligungsquorum nicht erreicht.
249 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme = Vorlage angenommen, da Beteiligungsquorum erreicht.

Die zusätzliche Nein-Stimme führt also zur Annahme.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 21. März 2010 - 08:19 Uhr:   

@Norddeutscher
M.E. war hier gemeint, dass bei 1000 Stimmberechtigter mindestens 250 (also 25%) mit Ja stimmen müssen. Aber natürlich 250 Ja-Stimmen bei 251 Nein-Stimmen nicht reichen.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 21. März 2010 - 09:41 Uhr:   

Das "paradoxfreie Beteiligungsquorum" kann man dann auch Zustimmungsquorum nennen.
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010 - 17:43 Uhr:   

Guten Tag,

Dank des Beispiels von "Norddeutscher" sollte endgültig klar sein, warum Beteiligungsquoren unsinnig sind.

Zustimmungsquoren unterhalb von 50% zwingen zwar die Gegner zum Abstimmen (was ja durchaus lästig sein kann, wenn es viele unsinnige Vorschläge gibt) aber immerhin kann man dem eigenen Vorhaben nicht schaden, in dem man mit "Nein" stimmt.

Übrigens scheint die Gesetzesinitiative im Saarland ein sinnvolles durch ein paradoxes Wahlrecht ersetzen zu wollen. Ganz klar geht das aber aus den dargebotenen, spärlichen Informationen nicht hervor. Der einzige funktionierende Link von "Ratinger Linke" ist übrigens ein Beispiel völlig sinnfreier parteipolitischer Polemik. Es ist nicht mal im Ansatz zu erkennen, worum es überhaupt geht.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010 - 18:34 Uhr:   

Der Gesetzentwurf ist jetzt unter http://www.landtag-saar.de/de/dokumente/Gs0115-neu.pdf zu finden (weiß nicht, was der Unterschied zwischen Drucksache 14/115 und 14/115-NEU ist).
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Clovis
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010 - 21:25 Uhr:   

Guten Abend Ratinger Linke,

Danke für den verbesserten Link. Damit ist klar, dass die Lage laut SPD-Vorschlag verschlechtert werden soll. Artikel 100 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes lautet derzeit:

Das Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn ihm mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmt.

Aus meiner Sicht eh die optimale Lösung. Der Vorschlag der SPD lautet:

Das Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn es mit mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen angenommen wurde und mehr als ein Viertel der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilgenommen hat.

Besser in rein technischer Hinsicht wäre:

Das Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn es mit mehr als der Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen angenommen wurde und mehr als ein Achtel der Stimmberechtigten zugestimmt hat.

Allerdings finde ich diese Hürde viel zu niedrig. Rein prinzipiell finde ich Volksbegehren und -initativen eigentlich überflüssig. Dazu gibt es ja Parteien und die Parlamente (in ihrer gesetzgeberischen Funktion). Mehr direkte Demokratie sollte aus meiner Sicht so realisiert werden, dass vom Parlament beschlossene Gesetze einer Volksabstimmung (mit hohem Zustimmungsquorum, also 50%) unterzogen werden, bevor sie gelten.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,
Clovis
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010 - 22:15 Uhr:   

Der (optische) Vorteil des Beteiligungsquorums ist, daß die Hürde durch eine höhere Prozentzahl beschrieben wird. Vielleicht läßt sich das politisch einfacher verkaufen.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010 - 22:42 Uhr:   

Ein äquivalentes Zustimmungsquorum liegt etwas höher als bei der Hälfte des Beteiligungsquorums, weil ja meist deutlich mehr als 50% für ein Begehren stimmen werden, wenn es überhaupt eine Mehrheit bekommt. Also konkret ungefähr 13-15 Prozent.

Sinnvoll find ich überhaupt kein Quorum beim Volksentscheid. Ein ernsthaftes Quorum bei Volksbegehren sollte ausreichen, um alle Seiten zu zwingen, sich entsprechende Mehrheiten zu suchen. Auf Landesebene und in Großstädten sind 5% bei Amtseintragung in 2 Wochen vernünftig; wenn Volksentscheide der absolute Ausnahmefall sein sollen, kann man auch auf 10% (wie in Bayern) gehn.
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 22. März 2010 - 22:55 Uhr:   

@ clovis
Schon mal Gesetzentwürfe gelesen? Wer geht da wohl zur Abstimmung, wenn er zum Beispiel über folgendes abstimmen sollte:
a) Wachstumsbeschleunigungsgesetz http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/000/1700015.pdf
b) Gesetz zur Änderung krankenversicherungs-rechtlicher und anderer Vorschriften http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0096-10.pdf

Diese Detailarbeit sollen ruhig die Abgeordneten leisten - dafür sind sie gewählt und dafür erhalten sie u. a. auch ihre Diäten. Bei Volksbegehren und Volksentscheiden sollte es immer um einfache nachvollziehbare Entscheidungen gehen, die die Masse der Abstimmungsberechtigten versteht und betrifft. Details sollen unsere "Repräsentanten" in den Parlamenten regeln, dafür sind sie ja gewählt.

Man darf die Bürger nicht überfordern - aber auch nicht zu rechtlosen Untertanen machen. Gute Gesetze zu Bürgerbeteiligung und Volksentscheid sind rar - viele Vorschläge sind nicht gründlich genug überdacht! Wir brauchen zunächst die Grundsatzentscheidung, Volksentscheide bundesweit einzuführen - und danach einen runden Tisch mit Praktikern, die Vorschläge dazu aus Politik und Bevölkerung begutachten und gemeinsam fortentwickeln.

Beim jetzigen Politikstil und dem politischen Desinteresse vieler Bürger dürfte das leider eine Vision bleiben.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 24. März 2010 - 15:32 Uhr:   

@ Ratinger Linke
"Ein ernsthaftes Quorum bei Volksbegehren sollte ausreichen, um alle Seiten zu zwingen, sich entsprechende Mehrheiten zu suchen. Auf Landesebene und in Großstädten sind 5% bei Amtseintragung in 2 Wochen vernünftig; ..."

Na toll und dann haben wir Bürgerentscheide wie im Bezirk HH-Nord über das Freibad Ohlsdorf, wo sich 10 % eingetragen haben und 13% abgestimmt haben, so daß entgegen des Titels "Rettet das Freibad Ohlsdorf" jegliche Modernisierung für den Träger unwirtschaftlich ist, so daß das Bad deshalb wohl bald aus Sicherheitsgründen geschlossen wird. Ich bin der Auffassung, daß ein Bürgerentscheid (oder auf Landesebene Volksentscheid) nur gültig sein darf, wenn sich mindestens 50% der Berechtigten beteiligen (das gilt für mich für Wahlen übrigens auch, auch ein Parlament, daß nicht mindestens von der Hälfte der Berechtigten gewählt wird, ist für mich nicht legitimiert).

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