Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 17. Januar 2010

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Kommunalwahlen in Deutschland » Wiederholungswahl in Dortmund » Archiv bis 17. Januar 2010 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

Calvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 12:37 Uhr:   

Hallo,

in Dortmund wird es wahrscheinlich zu einer Wiederholungswahl kommen.
Da dies sehr wahrscheinlich 6 Monate nach der Wahl sein wird, muss das Wählerverezichniss neu aufgestellt werden.
Kann man sich nun neu zur Wahl stellen oder dürfen nur die alten Listen gewählt werden?
Wenn nur die Wählerverzeichnisse neu erstellt werden, darf man als neu hinzugezogener sich zur Wahl stellen???

Gruß
Dieter
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 13:28 Uhr:   

§ 42 KWahlG NRW:

(2) Bei der Wiederholungswahl wird, vorbehaltlich einer anderen Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren, nach denselben Wahlvorschlägen und, wenn seit der Hauptwahl noch nicht sechs Monate verflossen sind, auf Grund derselben Wählerverzeichnisse gewählt, wie bei der für ungültig erklärten Wahl.

Das Gutachten scheint keine Aussage dazu zu machen, ob nach anderen Wahlvorschlägen gewählt werden sollte. Also wohl nach den alten. Allerdings stellen sich dabei u.U. ein paar praktische Fragen:

Im Falle der Wiederholungswahl mit den alten Personen und Listen richten sich die Augen auch auf Joachim Pohlmann, gemeinsamer OB-Kandidaten von CDU und FDP/Bürgerliste. „Grundsätzlich ja” - so beschreibt Pohlmann seine Bereitschaft, erneut in den Wahlkampf zu ziehen. „Da sehe ich mich in der Verpflichtung”. Er gehe davon aus, dass der Rat sich für die Wiederholung aussprechen werde. Immerhin sei Beckmann der gemeinsame Gutachter aller Fraktionen gewesen.

Allerdings gebe es für ihn noch Gesprächsbedarf - im privaten Umfeld, in der Kanzlei sowie mit FDP-Fraktionschefin Annette Littmann. Pohlmann war als Parteiloser angetreten, hat inzwischen aber das Parteibuch der CDU. Er habe mit dieser Klarheit des Gutachtens nicht gerechnet, sagt Pohlmann - und fragt, wie es sich beispielsweise mit seiner erneuten Nomierung verhalte, wenn er seinen Wohnsitz inzwischen aus Dortmund verlegt hätte. „Hätten CDU und FDP dann keinen Kandidaten?” Große Kreise von Juristen seien in dieser Frage ratlos. Neuland in Dortmund.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 14:09 Uhr:   

In § 67 KWahlO NRW steht noch:

Im übrigen können für eine Wiederholungswahl Wahlvorschläge geändert oder durch neue ersetzt werden, wenn dies durch Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren angeordnet worden ist, wenn ein Bewerber gestorben ist, seine Wählbarkeit verloren hat, seine Zustimmung zurückgezogen hat oder aus der Partei ausgeschieden ist, für die er bei der Hauptwahl aufgestellt war; § 69 Abs. 1 findet sinngemäß Anwendung.

Der Bezug auf § 69 Abs. 1 legt nahe, dass das "können" zumindest beim Ausscheiden aus einer Partei als "müssen" aufzufassen ist.

Wer bei einer solchen Änderung von Wahlvorschlägen wählbar ist, halte ich für fraglich. § 12 KWahlG nimmt auf die Wahlberechtigung Bezug, die man formal oder materiell auffassen könnte.

Wenn keine Wahlvorschläge geändert werden müssen, wäre übrigens eine Wiederholungswahl bis 28. Februar 2010 nicht völlig unrealistisch, soweit Konsens darüber besteht, was wohl der Fall ist.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 14:16 Uhr:   

PS: Wenn eine Wiederholungswahl erst nach Februar stattfindet, ist es ganz klar, dass auch neu Zugezogene wählbar sind, soweit sie die 3-Monats-Frist erfüllen. Das betrifft aber nur Wahlvorschläge, die geändert werden müssen; neue Wahlvorschläge sind nur dann zulässig, wenn das im Wahlprüfungsverfahren so angeordnet worden ist.
 Link zu diesem Beitrag

calvin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 15:37 Uhr:   

Danke für die schnelle antwort
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 18:30 Uhr:   

Ich meine, eine Wiederholungswahl wäre eindeutig rechtswidrig.

§ 40

(1) Die neue Vertretung hat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuß unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu beschließen:

a) Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig erachtet, so ist das Ausscheiden dieses Vertreters anzuordnen.

b) Wird festgestellt, daß bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluß gewesen sein können, so ist die Wahl in dem aus § 42 Abs. 1 ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und dementsprechend eine Wiederholungswahl anzuordnen (§ 42).

c) Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erklärt, so ist sie aufzuheben und eine Neufeststellung anzuordnen (§ 43). Ist die Neufeststellung nicht möglich, weil die Wahlunterlagen verlorengegangen sind oder wesentliche Mängel aufweisen, und kann dies im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluß sein, so gilt Buchstabe b entsprechend.

d) Wird festgestellt, daß keiner der unter Buchstaben a bis c genannten Fälle vorliegt, so ist die Wahl für gültig zu erklären.


Diese Bestimmung gilt auch für die OB-Wahl. Es müßte eine Unregelmäßigkeit bei der Wahlvorbereitung oder der Wahlhandlung vorliegen, um die Wahl für ungültig erklären zu können (und müssen), die ist durch die Haushaltssperre bzw. deren Verzögerung aber nicht gegeben. Könnte sehr gut sein, daß gegen die Wiederholungswahl geklagt und die Kläger Recht bekommen:

§ 41

(1) Gegen den Beschluß der Vertretung nach § 40 Abs. 1 kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage steht auch der Aufsichtsbehörde zu. Ein Vorverfahren nach dem 8. Abschnitt der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.

(2) Das Verwaltungsgericht kann auf Antrag des Klägers den gemäß § 40 Abs. 4 ergangenen Beschluß durch einstweilige Anordnung aufheben oder, falls ein solcher Beschluß nicht gefaßt worden ist, auf Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder der Vertretung eine Anordnung gemäß § 40 Abs. 4 treffen.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 04. Dezember 2009 - 20:27 Uhr:   

Das Gutachten sagt dazu:

"Gemäß § 40 Abs. 1 b) KWahlG ist die Wahl für ungültig zu erklären, wenn festgestellt wird, dass bei der Vorbereitung der Wahl Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein können. Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl sind nach der Rechtsprechung des OVG Münster Umstände, die dem Schutzzweck der wahlrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze zuwiderlaufen (OVG Münster, B. v. 17.04.1997 - 15 A 5809/96 -, NVwZ-RR 1998, 194; OVG Münster, Urt. v. 19.02.1982 – 15 A 1452/81-, DVBl. 1983, 49).

Ein Wahlfehler im Sinne der Vorschrift liegt nicht nur bei einem Verstoß gegen wahlrechtliche Bestimmungen oder sonstige wahlbezogene Normen im engeren Sinne vor, sondern es genügt auch ein Verstoß gegen nicht allein wahlbezogene Normen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung anzuwenden waren und unter Verstoß gegen Wahlrechtsgrundsätze angewendet wurden (so das BVerwG für eine Vorschrift des hessischen Kommunalwahlrechts, Urt. v. 08.04.2003 - 8 C 14.02 -, NVwZ 2003, 983, 984; vgl. für das nordrhein-westfälische Recht auch Kallerhoff/von Lennep u.a., Handbuch zum Kommunalwahlrecht in NRW, S. 311)."

Der eigentliche Schwachpunkt liegt im "sachlichen Bezug zur Wahl". Die aktuelle Haushaltslage (gerade wenn (nur) der "zeitliche Zusammenhang mit der Wahl" gewahrt ist) sollte eigentlich so gut wie nichts mit der Wahlentscheidung zu tun haben; allenfalls wäre der Umgang mit ihr relevant, und dann dürfte der Rat nicht davon betroffen sein (bezüglich des Rats ist die Argumentation eh schwächer, weil sich die Rechtsprechung teils gerade auf den geringeren Bestandsschutz eines OB beruft).

Faktisch hätte die Information wohl den Ausgang der Wahl verändert, aber danach könnte man so gut wie jede Wahl für ungültig erklären.
 Link zu diesem Beitrag

Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 05. Dezember 2009 - 12:20 Uhr:   

Auch OB Sierau hat sich mittlerweile für eine Wiederholung der Wahlen des OB, des Rates und der Bezirksvertretungen ausgesprochen.

http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/dortmund/2009/12/4/news-142546886/detail.html
 Link zu diesem Beitrag

Stefan aus DO
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 09. Dezember 2009 - 20:06 Uhr:   

Der Wahlprüfungsausschuss hat heute mit den Stimmen von CDU (6 Stimmen), Grünen (3), Die Linke (1) und FDP/Bürgerliste (2) die Wahlen von OB, Rat und BVen für ungültig erklärt. Die SPD (8) stimmte dagegen.

Morgen (Donnerstag) wird der Rat das abschließende Votum zu dem Thema abgeben.

Die SPD-Fraktion stimmt somit auch gegen die von SPD-OB-Kandidat Sierau ausgesprochene Empfehlung zur Wiederholung aller 3 Wahlen.

Die Debatte im WPA hat den Eindruck aufkommen lassen, dass die SPD bereits eine Klage vorbereitet, da die SprecherInnen in der etwa zweistündigen Debatte penetrant versucht haben, der Verwaltung irgendwelche Formulierungen in den Mund zu legen oder unabgestimmte Äußerungen zu entlocken. Die Debatte gipfelte in der Anklage eines SPD-Sprechers, er würde durch die Propaganda der anderen Parteien mittlerweile persönlich als Wahlbetrüger auf der Straße angepöbelt. Dabei sei er doch unschuldig. Dieser Versuch der Vereinnahmung des Publikums auf der Tribüne wurde mit Hohngelächer quittiert...

Abgewiesen (mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP/BL, gegen Grüne und Die Linke) wurde hingegen der Einspruch des Linken Bündnisses, welches das Sitzzuteilungsverfahren bemängelt hatte. (siehe http://www.wahlrecht.de/news/2009/21.htm)
 Link zu diesem Beitrag

Lenny
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Dezember 2009 - 15:00 Uhr:   

Hallo zusammen,

wenn jetzt die alte Wahl für ungültig erklärt wurde und auch der Rat sich anschließt, wird die Wahl ja wiederholt.

Ist es dann möglich, dass eine Partei antritt, die bei der vorherigen Wahl nicht dabei gewesen ist? Oder unter welchen Umständen wäre das möglich?

Danke und Gruß
Lenny
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Dezember 2009 - 20:22 Uhr:   

Die Beschlussvorlage sieht jedenfalls nicht vor, dass nach neuen Wahlvorschlägen gewählt werden soll, also werden wohl allenfalls die bestehenden Wahlvorschläge geändert, soweit notwendig, siehe oben.

http://dosys01.dokom.de/dosys/gremrech.nsf/TOPWEB/16329-09
 Link zu diesem Beitrag

Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 11. Dezember 2009 - 11:27 Uhr:   

Gestern fand die Ratssitzung statt. In geheimer wahl stimmten für 69 der 94 Ratsmitglieder für eine Wiederholung der OB-Wahl, 62 für eine Wiederholung der Ratswahl und 58 für eine Wiederholung der Wahl der Bezirksvertretungen. Die SPD hat 37 Ratsmitglieder, da haben wohl einige Sorgen um ihre Wiederwahl.

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Dortmunds-Stadtrat-stimmt-fuer-Neuwahl-id2246999.html
 Link zu diesem Beitrag

zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 09. Januar 2010 - 19:47 Uhr:   

Dortmund, Umfrage zur Wiederholungswahl

Forsa/"WAZ" veröffentlicht am 09.01.10

OB-Wahl
Sierau/SPD: 37% (2009: 45,5%)
Pohlmann/CDU: 37% (36,2%)
Krüger/Grüne: 15% (9,0%)

Rat
SPD: 35% (37,8%)
CDU: 33% (28,7%)
Grüne: 16% (15,4%)
FDP: 5% (6,3%)

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Dortmunder-Waehler-strafen-SPD-ab-id2360450.html
 Link zu diesem Beitrag

Engel
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 10. Januar 2010 - 12:26 Uhr:   

Wenn die SPD Glück hat kommt sie mit einem blauen Auge davon und es wird sich nichts wesentliches ändern. So interpretiere ich zumindestens diese Umfrageergebnisse.
 Link zu diesem Beitrag

Bernd aus Bremen
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 11. Januar 2010 - 09:32 Uhr:   

Nunja, zumindest könnte der SPD-Bürgermeister seinen Job verlieren, was für Dortmund eher selten ist.
 Link zu diesem Beitrag

Engel
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 11. Januar 2010 - 15:53 Uhr:   

>Nunja, zumindest könnte der SPD-Bürgermeister >seinen Job verlieren, was für Dortmund eher >selten ist.

Natürlich könnte das passieren. Im besten Fall ändert sich für die SPD unter Umständen eben auch gar nichts und der Skandal wäre schadlos an ihr vorbei gegangen...
 Link zu diesem Beitrag

Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 11. Januar 2010 - 20:09 Uhr:   

Schlüssig finde ich Umfrage einerseits und den zugehörigen Zeitungsartikel andererseits nicht.

Angeblich soll laut Artikel aus der Umfrage hervorgehen, dass"der Unmut der Bevölkerung über die Parteien und Politiker insgesamt" rasant wächst. Woraus der Autor das schließt, gibt er nicht an. Ein Rückgang der Wahlbeteiligung bei einer solchen Wiederholungswahl von 47 % auf 40 % ist eher normal. Das kann es also nicht sein.

Sind es die Protestwähler? Laut Umfrageergebnis ist der Anteil der "Sonstigen" von rund 13 % bei der Wahl keineswegs wie nun zu vermuten rasant angestiegen, sondern leicht auf etwa 11 % gefallen.

Darin ist auch noch in beiden Fällen die Linke enthalten, was in einer Stadt wie Dortmund für eine Umfrage ohnehin etwas merkwürdig erscheint. Wir sprechen hier ja nicht über Vechta, wo der Anteil der Linken evtl. tatsächlich irrelevant ist. Wie dem auch sei, zur Linken scheinen die über den Skandal verärgerten bisherigen Wähler der SPD jedenfalls auch nicht gehäuft zu wechseln.
 Link zu diesem Beitrag

Stefan aus DO
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 16. Januar 2010 - 20:51 Uhr:   

Zum Ablauf der Klagefrist am kommenden Montag wurden mittlerweile zu allen anstehenden Wahlwiederholungen (OB, Rat, 12 BVen) Klagen von SPD-Vertretern eingereicht. Damit verstoßen sie gegen einen Beschluss des SPD-Unterbezirks, dass die Wahl nur in einer BV symbolisch beklagt werden sollte. In mehreren Bezirken haben die SPD-Bezirksbürgermeister oder Fraktionsvorsitzenden Klage eingereicht. Im Rat haben 11 SPD-Ratsmitglieder, sowie der DVU-Vertreter Klage eingereicht.

Zusätzlich gibt es eine Klage der nach der Wahl aus der CDU-Fraktion ausgetretenen Bezirksvertreterinnen in Huckarde. Ein FDP-Bezirksvertreter hat eine zwischenzeitlich eingereichte Klage aufgrund von Druck aus der eigenen Partei wieder zurückgezogen.

Ein weiterer Einwohner der Stadt, der kein Mandat hat und somit laut Rechtsamt der Stadt auch kein Recht zu klagen hat, hat ebenfalls Klage gegen alle 14 Wahlwiederholungen eingelegt.

Welche der Klagen zugelassen wird und welche aufschiebende Wirkung haben, wird das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in unbestimmter Zeit entscheiden.

OB Sierau (dessen Wiederholungswahl nur von dem vermutlich nicht klageberechtigten Bürger angefochten wird), macht seinen Rückzug vom Amt von der Einschätzung des Innenministeriums und der Bezirksregierung Arnsberg abhängig. Ohne diese Klage hätte er am Montag sein Amt verloren. Sierau befürwortet eine Wahlwiederholung am 9. Mai zusammen mit der Landtagswahl, da so Kosten eingespart werden können. Ein entsprechender Antrag wurde im Stadtrat jedoch abgelehnt, da er von einem rechtsgerichteten Ratmitglied (FBI) gestellt wurde.

Sollte Sierau aus dem Amt entfernt werden, wird Sozialdezernent Pogadl (SPD) als dienstältester Dezernent seine Geschäfte übernehmen. Sierau geht wieder auf den bisher nicht neubesetzten Posten des Planungsdezernenten zurück.

In der Ratssitzung vom 14. Januar gab es einen Schlagabtausch, wer die Stadt vor Gericht im Falle der Klagen gegen die Wahlwiederholung vertreten soll. Während die Mehrheit aus SPD und CDU Pogadl als Bevollmächtigten eingesetzt haben, wurde von den anderen Fraktionen Rechtsdezernent Steitz (Grüne) befürwortet, der bisher schon die Angelegenheit bearbeitet.
 Link zu diesem Beitrag

Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 16. Januar 2010 - 22:59 Uhr:   

Das Kommunalwahlgesetz sagt nicht, wer klageberechtigt ist (außer der Aufsichtsbehörde). Aber wenn es nicht jeder Wahlberechtigte wäre, könnte die Wahlprüfung missbraucht werden, um eben diese zu unterlaufen. Z.B. könnte sich die Ratsmehrheit nach Belieben Bonussitze geben (solang die Aufsichtsbehörde mitspielt).
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 17. Januar 2010 - 13:52 Uhr:   

@Ratinger Linke
Vollkommen richtig. Weil das nicht ausdrücklich geregelt ist, ist davon auszugehen, daß jeder klagen darf, der nach § 39 Abs. 1 Einspruch erheben kann. Es spricht jedenfalls nichts dafür, dass nur Mandatsinhaber klagen dürften.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite