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Archiv bis 21. Oktober 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Schleswig-Holstein » Archiv bis 21. Oktober 2009 « Zurück Weiter »

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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Oktober 2009 - 19:28 Uhr:   

"Wahlgesetz: Der SSW reicht Normenkontrollklage mit ein

Die SSW-Landtagsgruppe will gemeinsam mit den Grünen beim Landesverfassungsgericht einen Normenkontrollklage gegen die Deckelung der Ausgleichsmandate durch das Landeswahlgesetz einreichen.
...
Der SSW wird seinem Vertreter im Landeswahlausschuss gleichzeitig empfehlen, sich am Freitag bei der Abstimmung über das Ergebnis der Landtagswahl der Stimme zu enthalten."

http://ssw.de/www/de/presseservice/pressemitteilungen/show.php?ID=9275
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Oktober 2009 - 19:31 Uhr:   

Bei einer Enthaltung des SSW-Vertreters stände es 2:3 Schwarz-Gelb : Rot-Grün-Rot, wenn sie so abstimmen.

Kommt es doch noch zum großen Ausgleich?


Cyrix
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Oktober 2009 - 19:45 Uhr:   

So weit ich weiß hat der Ausschuss 7 Mitglieder. Damit stünde es 3:3. Bei Gleichstand entscheidet die Landeswahlleiterin

Ja, so steht es auch hier bei wahlrecht.de wahlrecht.de

Der Landeswahlausschuss zur Landtagswahl 2009 besteht aus folgenden sieben Mitgliedern:

* Manuela Söller-Winkler (Landeswahlleiterin)
* Anneliese Hansen (FDP)
* Jörg Hollmann (CDU)
* Martin Lorenzen (SSW)
* Klaus Siebert (GRÜNE)
* Falk Stadelmann (SPD)
* Heinz Wieser (DIE LINKE)

Sollte sich der SSW im siebenköpfigen Landeswahlausschuss der Stimme enthalten und sich dadurch ein 3:3 ergeben, gäbe die Stimme der Landeswahlleiterin den Ausschlag.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 12. Oktober 2009 - 19:50 Uhr:   

Ah, habe die Landeswahlleiterin vergessen. Danke! :-)

Cyrix
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Casper Udemark
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 12. Oktober 2009 - 23:53 Uhr:   

Es ist völlig verdacht und hypothetisch, dass der SSW grossen Einfluss durch den Bundesrat ausüben würde.

Der SSW ist auf Landespolitik bezogen. Kernsachen sind die gleichberechtigung der dänischen Schulen, das Erhalten der friesischen Sprache, Besserung von Wirtschaft und Verkehr im Landesteil Schleswig usw.

Nur in einzelnen Fällen, z.B. über ein CO2-Endlager im Norden Schleswig-Holsteins, könnte man sich vorstellen, dass der SSW einen Beschluss gerne in Berlin blockieren würde.

Dies wäre aber nicht möglich, da der SSW nicht im Bundesrat vertreten ist! Sehr einfach. Es ist völlig unwahrscheinlich, dass die CDU irgendwelche Diktate vom SSW annehmen würde.

2005 wurde eine völlig überzogene feindliche Stimmung gegen den SSW aufgepeitscht, am Besten wiederholt man das nicht.
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nowhereman
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Oktober 2009 - 01:00 Uhr:   

@ Caspar Udemark

Stimme Dir zu, aber SSW im Bundesrat nicht vertreten?
Hier wird immer davon ausgegangen, was nicht so kommen muss (wenn Normenkontrollklage SSW scheitert), dass bei vollem Ausgleich CDU/FDP den SSW brauchen, und usus ist - man kann es auch anders machen - bei unterschiedlicher Meinung der regiuerungstragenden Parteien enthält sich das Bundesland der Stimme, was in der Regel auf Ablehnung hinausläuft.
So was wird in der Regel schriftlich zu Beginn einer Regierung ausgehandelt und dann muss sich die CDU dran halten, es sei denn, sie will Neuwahlen erzwingen, aber ewig wählen, will wohl auch nicht jeder zwischen den Deichen.
Ich kenne einen Fall in MV, wo der SPD-MP sich nicht an die Regel gehalten hat, und die Linken(PDS) austrickste. Dann war da nooh das Schauspiel im Bundesrat mit Brandenburg, wo das Land vertreten durch unterschiedliche Minister uneinheitlich abstimmte, was aber nicht geht.
War richtig schön tumultartig, aber alles nur gespielt.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Oktober 2009 - 21:18 Uhr:   

Grüne und SSW rufen Landesverfassungsgericht in Schleswig-Holstein wegen Mandatsverteilung im Landtag an:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,654748,00.html
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 13. Oktober 2009 - 21:24 Uhr:   

Auch ein Artikel der TAZ enthält Einzelheiten zur geplanten Normenkontrollklage. Die Linke hätte sich an der Klage beteiligt, ist aber erst rechtlich handlungsfähig, wenn sie nach der Konstituierung des Landtages eine eigene Fraktion gebildet hat. Mit der Normenkontrollklage soll eine schnelle Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über die Überhang- und Ausgleichsmandatsregelung erreicht werden:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/schwarz-gelb-koennte-wackeln/
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2009 - 13:54 Uhr:   

Der Landeswahlausschuss hat die Sitzverteilung des vorläufigen Ergebnisses in seiner heutigen Sitzung bestätigt und als endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2009 in Schleswig-Holstein festgestellt.
http://www.wahlrecht.de/news/2009/18.htm

Die Vertreter von SPD und dem Südschleswigschem Wählerverband (SSW) enthielten sich ihrer Stimme. Für die Feststellung des Ergebnisses stimmten neben der Landeswahlleiterin die Vertreter von CDU und FDP.
http://www.news-adhoc.com/landeswahlausschuss-bestaetigt-sitzverteilung-im-kieler-landtag-idna2009101658797/
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Sozialist
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2009 - 14:10 Uhr:   

Das Landesverfassungsgericht hat die Klage von Grünen und SSW für unzulässig erklärt. Die Richter haben sich mit den Argumenten überhaupt nicht auseinandergesetzt. Eine Frechheit, die das Unbehagen über die herrschenden Klassen nur weiter steigern wird.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2009 - 14:19 Uhr:   

So wie ich das verstehe wurde nur der Eilantrag abgelehnt, nicht die Normenkontrollklage:

"Wie lange die Drei-Stimmen-Mehrheit der geplanten Koalition von CDU und FDP Bestand haben wird, ist aber weiter offen. Denn die Grünen und der SSW haben am Donnerstag vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig auch eine Normenkontrollklage gegen das Wahlgesetz eingereicht. Nach ihrer Ansicht ist die Begrenzung der Ausgleichsmandate durch das Landeswahlgesetz verfassungswidrig, weil dadurch der Wählerwille verfälscht werde. Darauf wies der Grünen-Vertreter am Freitag erneut hin. CDU und FDP erhielten weniger Zweitstimmen als die übrigen Fraktionen zusammen. Den parallel zur Klage eingereichten Eilantrag hatte das Gericht noch am Donnerstag zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, zunächst müsse das Wahlprüfungsverfahren des Landtages abgewartet werden. Beschwerden sind nach Verbreitung des endgültigen Ergebnisses der Wahl im Amtsblatt möglich. Damit muss sich der neue Landtag dann nach seiner für den 27. Oktober geplanten Konstituierung beschäftigen.

http://www.pr-inside.com/de/knappe-mehrheit-f-uuml-r-schwarz-gelb-best-auml-ti-r1532349.htm
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2009 - 14:21 Uhr:   

@Sozialist
Das ist bei einem unzulässigen Antrag logisch und sagt auch nichts über den Ausgang in der Hauptsache aus (hier die Begründung).
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Sozialist
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2009 - 14:30 Uhr:   

@ Mitleser

Die Begründung macht doch klar, daß man sich schlicht nicht inhaltlich mit der Frage befassen will. Es ist ja auch ganz einfach: Wenn die Klage durchgekommen wäre, hätte schwarz-gelb keine Mehrheit. Da sie für "unzulässig" erklärt worden ist, hat schwarz-gelb eine Mehrheit und kann die Wahleinsprüche mit dieser Mehrheit auch zurückweisen. Wenn schwarz-gelb das getan hat, wird das Verfassungsgericht sich über Jahre Zeit lassen und kurz vor der nächsten Landtagswahl entscheiden, daß man so kurz vor der nächsten Landtagswahl die Mehrheit ja nicht kippen kann und der Landtag mehrere Jahre Zeit hat, das Gesetz zu ändern (siehe Bundestag). Das Verfassungsgericht "übersieht" bei seiner Argumentation, daß die Entscheidungen des Landeswahlausschusses faktisch eben doch unabänderbar sind, da sie ja die auf undemokratische Weise zustande gekommene Mehrheit erst feststellen und genau der durch die angefochtene Entscheidung des Wahlausschusses ins Amt gekommene Landtag über den Einspruch entscheiden soll. Bei Richtern würde man das Befangenheit nennen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2009 - 15:18 Uhr:   

Wenn ein Antrag unzulässig ist, lehnt jedes Gericht ihn ab, auch dann, wenn es ihn für eigentlich berechtigt hält.

Das passiert jeden Tag dutzendweise, weil Kläger vergessen, ihre Klagen zu unterschreiben, Anträge beim falschen Amt oder Gericht stellen oder vergessen, rechtzeitig die Antragsgebühren zu bezahlen. Hier eben deshalb, weil Grüne und SSW vergessen haben, ins Gesetz zu schauen und daher einen unzulässigen Antrag gestellt haben.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 17. Oktober 2009 - 14:07 Uhr:   

Das weitere Prozedere wäre also jetzt eine Beschwerde vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags einzubringen, der dann darüber zu entscheiden hat (und aufgrund der Mehrheitsverhältnisse ihn wohl ablehnen wird).

Gibt es irgendeine Frist, in der ein Wahleinspruch vom Landtag behandelt werden muss, oder kann das "auf die Lange Bank" geschoben werden, sodass eine entspr. danach folgende Klage vor dem Landesverfassungsgericht nur Aussicht auf eine aufgrund der schon weit fortgeschrittenen Legislaturperiode symbolischen Sieg hätte (da das Gericht dann wohl nicht das Ergebnis annulieren würde, sondern einfach "nur" das Wahlgesetz entsprechend anpassen lassen würde)?

Cyrix
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Oktober 2009 - 11:15 Uhr:   

Im Koalitionsvertrag steht übrigens:

"Die Landesverfassung sieht vor, dass der Landtag grundsätzlich aus 69 Abgeordneten bestehen soll. Nach der letzten Landtagswahl wurde deutlich, dass das aktuelle Wahlrecht nicht ausreicht, diese Vorgabe in einem Parlament mit fünf bis sechs Fraktionen abzubilden. Deshalb wollen CDU und FDP zeitnah das Landeswahlrecht mit der Zielsetzung überarbeiten, eine Überschreitung der in der Landesverfassung vorgesehenen Landtagsmandate zu vermeiden."

Das kann nun alles Mögliche bedeuten, von einer Reduzierung der Wahlkreise (wie es die Welt in http://www.welt.de/hamburg/article4888031/ vermutet) über die Nichtzuteilung von Direktmandaten bis zu einer grundlegenden Änderung des Wahlsystems.

Wenn man das aktuelle Wahlergebnis allein durch Reduzierung der Wahlkreise überhangfrei bekommen will, würde eine Umkehrung des Wahlkreisanteils von 58% auf 42% (-11) noch nicht reichen, weil damit die SPD auf jeden Fall einen Wahlkreis in Lübeck verliert. Bei 28 Wahlkreisen könnte sie je nach Wahlkreiszuschnitt noch alle 3 in/um Kiel behalten, so dass das u.U. reichen würde.

Interessant ist noch, dass die FDP in Schleswig-Holstein offenbar kein Problem mit D'Hondt hat (das ja die formale Überhangproblematik reduziert). Wobei die aktuelle Sitzverteilung auch mit Sainte-Laguë nicht anders wäre (bei 69 Sitzen).
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Oktober 2009 - 12:49 Uhr:   

Denkbar wäre sogar auch eine Rückvergrößerung des Landtags, und zwar unter Beibehaltung der Zahl der jetzigen Wahlkreise, also nur Aufstockung der Listenplätze. Geht natürlich nur durch Änderung der Landesverfassung, würde aber duch den obigen Abschnitt aus dem Koalitionsvertrag noch gedeckt.

Die Begründung wäre dann etwa

1. Wenn sowieso wegen der fünf bis sechs Fraktionen immer Überhang- oder Ausgleichsmandate anfallen, können wir die ohnehin realistische Größe auch von vornherein so regeln. Das kostet dann auch nichts extra und ist besser für die Wähler vorhersehbar.

2. Bei fünf bis sechs Fraktionen würden die Fraktionen ohne Überhang- und Ausgleichsmandate alle deutlich kleiner als früher bei einem Landtag mit zwei oder drei Fraktionen und einem SSW-Mann. Also nehmen wir die erfolgte Verkleinerung wieder zurück und machen die einzelnen Fraktionen damit von vornherein arbeitsfähiger.

Ganz beseitigt werden die Überhangmandate in Extremfällen wie jetzt gerade dadurch nicht, aber doch deutlich reduziert. Über die exakte Größe könnte man ja noch reden. Letztlich wären wohl alle Fraktionen zumindest intern für eine solche Lösung. Ob man das aber nach außen verkaufen kann?
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Oktober 2009 - 13:42 Uhr:   

Abgesehn davon, dass die Änderung der Sollsitzzahl außerhalb der Möglichkeiten der Koalition liegt, lässt der Koalitionsvertrag so eine Interpretation meines Erachtens nicht zu. Geändert werden soll schließlich ausdrücklich das Landeswahlrecht und nicht die Verfassung.

Außerdem würde eine Rückkehr zu 75 Sollsitzen bei 40 Wahlkreisen auch in Zukunft ziemlich wahrscheinlich zu Überhangmandaten führen. Beim aktuellen Wahlergebnis hätte es nichtmal was an der Zahl von 3 unausgeglichenen Überhangmandaten geändert. Die Sitzverteilung wäre identisch (3 Überhangmandate weniger, damit exakt die 6 Zusatzsitze weniger, um die die Sollsitzzahl erhöht worden ist). Das wäre ein reines Placebo.
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Casper
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Oktober 2009 - 21:14 Uhr:   

Am besten würde man statt Einzelsitzkreise ein Mehrsitzkreissystem einführen. 10-15 Wahlkreise mit je 2 bis 4 Sitzen, je nach Einwohnerzahl. Dann hat man nur noch eine kleine Anzahl von Ausgleichsmandaten nötig, um ein verhältnissiges Ergebnis zu erzielen.

Dieses System gibt immer noch den zwei grossen Parteien eine Art Vorrang, da die kleinen Partien nur ausnahmsweise einen Kreismandat erzielen würden. Direktmandate sind u.a. als "wählernahe" Vertretung erdacht. Mit dem heutigen System sind aber SPD-Wähler im ländlichen Schleswig-Holstein fast immer von einem CDU-Mann vertreten, währen CDU'er in Lübeck sich immer von einem SPD'er vertreten lassen müssen. Mindestens zwei Mandate in jedem Wahlkreis würde sowohl die politische Breite als die lokale Anknüpfung sehr gut spiegeln.

Die jetzigen Wahlkreise sind viel kleiner als die Kreise, was sinnlos ist. Ein Wähler in Südtondern ist sowieso im Alltag Bürger im Kreis Nordfriesland. Die 40 kleinen Wahlkreise sind keine politische Einheiten.

Schleswig-Holstein hat 11 Kreise und 4 kreisfreie Städte. Mit kleinen Modifikationen können man die Kreise als Wahlkreise gelten lassen.

Flensburg müsste entweder mit Kreis Schleswig-Flensburg in einem Wahlkreis vereint werden; dann wäre dieser Wahlkreis (287.000 Einw.) der zweitgrösste im Land nach Pinneberg (301.000). Oder man könnte die Umlandsgemeinden Flensburgs mit der Stadtwahlkreis einverleiben (Flensburg, Harrislee, Glücksburg, Handewitt). Dies ergäbe 116.000 Einwohner im Flensburger Stadtwahlkreis und 181.000 im Wahlkreis Schleswig-Flensburg.

Ausserdem wäre nur Neumünster ein Problem. Die kreisfreie Stadt Neumünster hat nur 78.000 Einwohner, was kaum für 2 Kreismandate reicht. Neumünster liegt an der Grenze zwischen drei Kreisen, aber weit von deren Zentren entfernt. Am einfachsten würde Neumünster mit dem Kreis Plön vereint werden.

Kreiseinteilung und Einwohnerzahlen kann man hier sehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Schleswig-Holstein#Kreise

Bei 13 Wahlkreisen und 39 Kreismandaten wäre der Preis eines Kreismandats etwa 73.000 Einwohner. In diesem Beispiel wurde nur die Bevölkerungszahl, nicht die Fläche, berücksichtigt:

Dithm. 2
Flensburg mit Umland 2
Schleswig-Flensburg (ohne FL-Umland) 2
Lauenburg 3
Kiel 3
Lübeck 3
Nordfriesland 2
Ostholstein 3
Pinneberg 4
Plön-Neumünster 3
Rendsburg-Eckernförde 4
Segeberg 3
Steinburg 2
Stormarn 3

Kreismandate insgesamt: 39
Ausgleichsmandate: 30

Natürlich würde es auch mit z. B. 35 oder 45 Kreismandaten funktionieren.

Wählt man die Zahl 39, weicht man aber so wenig wie möglich von der gegenwärtigen Anzahl (40) ab. Das kann ein psychologischer Vorteil sein, gibt es doch viele Bürger und Politiker die wenig Einsicht in Wahlrecht haben und daher genen alle Änderungen skeptisch sind.

Überhangmandate würden in diesem System äusserst unwahrscheinlich sein.

Die grossen Parteien hätten noch den Vorteil, praktisch alle "direktgewählte" MdLs zu stellen. Dadurch wäre der lokale MdL, mit dem die Wähler sich verbunden fühlen, fast immer ein CDU'ler oder SPD'ler.

Für die kleinen Parteien wäre der Vorteil, dass das verhältnismässige Ergebnis garantiert ist. FDP und SSW hätten wohl auch einige Chance, Kreismandate zu erzielen.

Für den Wähler ist der Vorteil, dass man sich besser vertreten sieht, und dass das Wahlverfahren einfacher ist (Wahlkreise = Kreise).

Für Land und Landtag ist der Vorteil, dass ein übergrosser Landtag vermieden wird, und dass die demokratische Legitimität (Vorhältniswahlrecht) garantiert ist.

Wenn die Kreise im Zuge eines Gebietsreform neugestaltet würden, müsste man noch überlegen, wie die Wahlkreise eingeteilt werden sollte. In dem Falle könnte man aber die traditionellen Kreise als Wahlkreise beibehalten. Dadurch könnte man ggf. Kritikern eines Gebietsreforms etwas entgegenkommen.

Es wären noch einige Fragen, die separat geklärt werden müssten.

Das Erst- und Zweitstimmensystem kann natürlich erhalten werden, es gibt aber genügend Gründe, es abzuschaffen: die Anzahl von Stimmensplittern ist relativ gering; niemand weiss eigentlich, ob die Wähler es verstehen (manche könnten glauben, dass ihre Erststimme 50 % Bedeutung hat, was nicht der Fall ist). Letzlich hat man wohl auch das Zweitstimmensystem erdacht, um eine Art Persönlichkeitswahl zu ermöglichen. Das ist aber Wählerbetrug, da nur eine Person jeder Partei im Wahlkreis antritt.

Also wäre es m.E. besser, das Zweitstimmensystem auch abzuschaffen und offene Parteilisten einzuführen. Ein Kandidat jeder Partei dürfte in einem (und nur einem) Wahlkreis nominiert werden, das heisst oben auf der Liste auftreten. Es gibt dann noch die Möglichkeit, entweder alle weitere Kandidaten der Landesliste oder nur eine beschränkte Anzahl (etwa 2 bis 5) auf jeden Stimmzettel aufzulisten.

Ich als Däne bin an echte Persönlichkeitswahl (offene Listen) gewöhnt, also halte ich das deutsche Zweitstimmensystem nicht für Persönlichkeitswahl, da es eher der absoluten Parteienmacht dient.

Anscheinend können nur die Wähler in B-W sich für einen Kandidaten auf einer Liste entscheiden. Ich weiss aber nicht, inwiefern das baden-württembergische Verfahren meinem Vorschlag ähnelt. Muss ich noch untersuchen.
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Casper
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Oktober 2009 - 21:28 Uhr:   

P.S. Eine schlichte Verminderung der Anzahl der Wahlkreise von 40 zu 35 (oder eine Erweiterung der Gesamtsitzzahl) wäre eine sehr oberflächliche Lösung. Das Zweitstimmenverfahren funktioniert einigermassen bei Bundestagswahlen, aber es eignet sich nicht für ein kleines Land wie S-H, und auch nicht für die heutige Parteienstruktur des Landes.

Mein Vorschlag würde vielleicht eine Verfassungsänderung voraussetzen - je nachdem, wie man diesen Satz (§ 10 Landesverf. SH) versteht:

"Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet."

http://sh.juris.de/sh/Verf_SH_Art10.htm

Aber eine Verfassungsänderung liesse sich wohl leicht durchführen, wenn sich die Parteien sowieso um einen Wahlreform geeinigt hätten.}

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