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Max Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2009 - 08:45 Uhr: | |
Ich habe folgende Frage:Wo ist geregelt,wieviel Mandate pro Bundesland vergeben werden? z.B. Thüringen:DIE LINKE. hat zwei Direktmandate bekommen und schickt darüber hinaus weitere Abgeordnete über die Landesliste nach Berlin. Wo ist geregelt,wieviel Stimmen Thüringen insgesamt im Bundestag hat?Geht das,ähnlich wie im Bundesrat,nach der Einwohnerzahl? Die Regelund mit den Überhandmandaten,also den umgekehrten Fall,ist hier nicht gemeint. |

görd
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2009 - 08:59 Uhr: | |
@Max Das hängt von der Wahlbeteiligung ab und wie die Sitze der einzelnen Parteien auf die entsprechenden Landeslisten (Unterverteilung) aufgeteilt werden. |

Max Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2009 - 09:18 Uhr: | |
Also DIE LINKE. hat in Thüringen 354872 Zweitstimmen bekommen. Das entspricht 28,8%. Zwei Kandidaten wurden direkt per Erststimme gewählt. Drei weitere Kandidaten ziehen über die Landesliste in den Bundestag ein. Wie berechnet sich diese Zahl (3)? |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Dienstag, 29. September 2009 - 10:30 Uhr: | |
Es gibt keine fest vorgegebene Zahl an Thüringer Abgeordneten, sondern sie ergibt sich aus den partei-internen Sitzverteilungen. Die Partei DIE LINKE hat bundesweit 76 Sitze erhalten. Diese werden auf die 16 Landesverbände der Partei unterverteilt. Dabei hat der Landesverband Thüringen fünf Sitze erhalten. Von diesen fünf werden die zwei Wahlkreissieger abgezogen, so dass drei Sitze für die Landesliste Thüringen der Partei DIE LINKE verbleiben. |

Good Entity Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. September 2009 - 23:22 Uhr: | |
Bei der Unterverteilung der Stimmen auf die einzelnen Landeslisten hat das ungewöhnliche Wahlergebnis auch zu ungewöhnlichen Resultaten geführt. So wird das Land Bremen jetzt zwar wie seit der letzten Wahlkreisreduzierung üblich von zwei direkt gewählten Abgeordneten (wie üblich beide von der SPD), aber außerdem gleich von vier über die Liste gewählten Abgeordneten vertreten, je einer von CDU, Grüne, Linke und FDP. Hatte die FDP eigentlich schon jemals einen in Bremen gewählten Bundestagsabgeordneten? Geklappt hat das hauchdünn mit gerade über der Hälfte (35.706) der Zahl der an sich auf jeden Abgeordneten entfallenden rund 68.000 Zweitstimmen. Der erfolgreiche Bremer FDP-Kandidat dürfte selbst überrascht worden sein. Aber nicht nur bei der FDP, sondern bei allen Parteien außer der CDU in Bremen hatte man das Glück, in den Aufrundungsbereich zwischen 0,5 und 1 bzw. 1,5 und 2 bei der Unterverteilung zu geraten, so dass die Bremer Wähler jetzt von überproportional vielen Abgeordneten im Verhältnis zur Zahl ihrer Wahlberechtigten vertreten werden. Auf Kosten von Nordrhein-Westfalen, wo umgekehrt mit Ausnahme der Grünen alle anderen Parteien im Abrundungsbereich liegen und so insgesamt rund zwei Abgeordnete verloren gehen, die nach Wählerstimmen sonst Nordrhein-Westfalen zugestanden hätten. Naja, die werden es verkraften (wenn man nicht gerade der n + 1 ste auf der Landesliste ist...). Prima Excel-Liste hier von den Wahlrecht.de - Machern. Man kann nicht nur negatives Stimmgewicht simulieren ... |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. September 2009 - 23:41 Uhr: | |
NRW muss es verkraften, weil es nach anderen Kriterien ohnehin nur Anspruch auf 128 oder 129 Sitze (bei tatsächlichen 129) gehabt hätte. Erst der verhältnismäßig geringe Anteil von Stimmen an Kleinparteien und ungültigen Stimmen führt zu einem rechnerischen Anspruch von 131 Sitzen. Umgekehrt in Bayern, wo 3 Sitze wegen dem hohen Anteil an unberücksichtigten Stimmen verloren gehen. |

Wilko Zicht
Moderator
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 30. September 2009 - 23:43 Uhr: | |
Das mit Bremen kam nicht ganz überraschend, weswegen wir extra eine Lokalpatrioten-Empfehlung in unsere Tipps & Tricks für Bremen eingebaut hatten. :-) Die Bremer FDP war 1987 (Sitzanspruch 0,504) und 1990 (0,781) durch den späteren Oberbürgermeister von Bremerhaven, Manfred Richter, im Bundestag vertreten. Davor hatte sie wegen d'Hondt kaum eine Chance, nur 1961 schaffte sie, es mit Karl Löbe einen Abgeordneten zu stellen. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 22:11 Uhr: | |
Zu diesem Thema ein Zitat aus der WELT, das deutlich macht, daß auch ein Landeswahlleiter das Wahlrecht nicht wirklich verstanden hat: "13 Hamburger Abgeordnete ziehen in den Bundestag ein, vier von der CDU, vier von der SPD, je zwei von GAL und FDP und einer von der Linken (siehe oben). Üblicherweise hätte Hamburg nur zwölf Abgeordnete nach Berlin schicken dürfen. Dies ergibt sich nach Angaben von Willi Beiß aus dem Wahlsystem. Die 598 Bundestags-Mandate werden je zur Hälfte über die Landeslisten, also mit den Zweitstimmen, und die Wahlkreise mit den Erststimmen vergeben. Für Hamburg mit seinen sechs Wahlkreisen bedeute dies, dass der Hansestadt eigentlich nur ein Dutzend Sitze zustehen. Dass es trotzdem 13 geworden seien, liege an der FDP. Deren Zweitstimmenanteil sei im Verhältnis zu den Ergebnissen in den anderen Bundesländern so hoch, dass die Hamburger Liberalen einen zweiten Sitz erhielten, sagte Beiß." |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 22:51 Uhr: | |
Ob er es verstanden hat, geht aber aus dem Text nicht klar hervor. "Üblicherweise" und "eigentlich" lassen durchaus Spielraum für die richtige Interpretation. Ob die Zahl 12 durch Verdopplung der Wahlkreiszahl entstanden ist, lässt sich auch nicht sagen, weil das ebenso der wirkliche Idealanspruch Hamburgs ist. Richtig falsch ist nur die Begründung mit der FDP. Da wären SPD und CDU treffender. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Samstag, 03. Oktober 2009 - 23:20 Uhr: | |
@ Ratinger Linke Hamburg hatte bei der letzten Wahl 2005 schon 14 Mandate (davon allerdings ein SPD-Überhangmandat), so daß das mit dem "üblicherweise" schon eher merkwürdig ist. Aber auch wenn man die Wahl 2009 nimmt, kommt man mit dem "üblicherweise" nicht weiter, denn nur in zwei Bundesländern (McPomm und Thüringen) entspricht die Zahl der Mandate im Bundesland dem Doppelten der Zahl der Wahlkreise. Und "eigentlich zustehen" tun Hamburg ohnehin nur die sechs Direktmandate. Alles Weitere ist von Faktoren wie z.B. Wahlbeteiligung, Anteil der Hamburger Landeslisten an den jeweiligen Bundesergebnissen derselben Partei und Anteil der Parteien, die unter 5% landen im Vergleich zur Lage bundesweit abhängig. Insofern halte ich die Äußerung von Beiß für zumindest grob vereinfachend. Da sollte ein Landeswahlleiter (insbesondere einer wie Beiß, der nicht zum ersten mal Bundestagswahlen organisiert) schon in der Lage sein, sich genauer auszudrücken. |

Cyrix Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 01:11 Uhr: | |
Nu, das mit den 12 Mandaten passt schon, denn im Mittel fallen ja pro Wahlkreis 2 Mandate an (Überhangmandate nicht mitgezählt). Dass sich dies in den verschiedenen Bundesländern aufgrund von versch. Wahlbeteiligungen und Rundungsglück/ Unglück verschieden auswirkt, ist klar. Aber falsch ist diese Aussage dann dennoch nicht. Cyrix |

Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 12:46 Uhr: | |
@Cyrix Der Volständigkeit halber sei noch gesagt, dass in 7 Bundesländer der theoretische Anteil von Wahlkreise*2 abweicht. Das hat mit Bevölkerungsentwicklung zu tun und damit, dass man einmal 598 und einmal 299 verteilt. Bremen (+1), Sachsen (+2), Sachsen-Anhalt (+2) und Schleswig-Holstein (-1), Mecklenburg Vorpommern (-1), Niedersachsen (-1), Baden-Württemberg (-2) |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 14:53 Uhr: | |
Mit der Bevölkerungsentwicklung hat das relativ wenig zu tun. Das würde ja heißen, dass Sachsen und Sachsen-Anhalt zulasten von Baden-Württemberg Bevölkerungszuwächse haben. Das Gegenteil ist der Fall. Offenbar hast du mit den Wahlberechtigten gerechnet. Tatsächlich erfolgt die Wahlkreiseinteilung aber auf Grundlage der deutschen Bevölkerung, wo die östlichen Bundesländer deutlich schlechter abschneiden, weil dort der Anteil von Kindern und Ausländern viel kleiner ist (Kinder von Ausländern gehören ja inzwischen überwiegend auch zur deutschen Bevölkerung). |

Wahlticker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 15:02 Uhr: | |
Doch das kann schon hinkommen, weil Sachsen und Sachsen-Anhalt je einen Wahlkreis abgezogen bekamen (verglichen mit 2005) während Niedersachsen und Baden-Württemberg je einen Wahlkreis mehr bekamen. Daher ist es durchaus denkbar dass sie einen Wahlkreis mehr bekamen, aber rein von der Bevölkerung her Anspruch auf weniger als zwei Sitze mehr hatten. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 16:07 Uhr: | |
Die halben Wahlkreise, die in Sachsen und Sachsen-Anhalt abgerundet worden sind, machen nur einen der beiden Sitze aus. Nachdem sie grob alle 10 Jahre einen Wahlkreis verlieren, dürfte der aber inzwischen auch schon ziemlich weg sein. Baden-Württemberg war schon 2006 bei 37,714 Wahlkreisen und legt so schnell zu, dass die 38 inzwischen überschritten sein dürften. |

mma
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 17:24 Uhr: | |
@Ratinger Linke("dass die 38 inzwischen überschritten sein dürften.") Beim Projizieren in die Zukunft müsste wohl auch noch der Zensus 2011 berücksichtigt werden, der (Näheres unter www.zensus2011.de) nach 24 Monaten, also im Frühjahr 2013 ausgezählt sein soll - oder ist das schon zu knapp für Wahlkreisanpassungen? |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 19:07 Uhr: | |
@mma Das dürfte zu knapp sein, da ja ab 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode Kandidaten aufgestellt werden dürfen (§ 21 Absatz 3 Bundeswahlgesetz). Deshalb legt § 3 Absatz 3 Bundeswahlgesetz fest, daß der Bericht der Wahlkreiskommission 15 Monate nach Beginn der Wahlperiode vorzulegen ist. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2009 - 20:16 Uhr: | |
Ich hab mich auf den vermutlichen Stand zum 27. September 2009 bezogen. Der Bericht der Wahlkreiskommission vom 29. November 2006 (veröffentlicht im Januar 2007) hat sich auf Zahlen von Ende 2005 bezogen. Damals war Sachsen-Anhalt noch nicht nach Baden-Württemberg gekippt. Nachrichtlich waren teils unvollständige Zahlen für Ende März und Juni 2006 enthalten, wo der Wahlkreis nach Hare/Niemeyer jeweils schon gekippt war, nicht aber nach Sainte-Laguë. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/043/1604300.pdf Der ergänzende Bericht vom 10. Juli 2007 hat die Zahlen von Ende 2006 gehabt, wo der Wahlkreis endgültig gekippt war. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/062/1606286.pdf Für die nächste Wahl werden also bestenfalls die Zahlen von Ende 2010 relevant sein. Bis dahin wird wohl Mecklenburg-Vorpommern einen Wahlkreis an Bayern oder Hessen verloren haben; Thüringen und Brandenburg werden ihre Wahlkreise vermutlich noch halten können. |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 05. Oktober 2009 - 12:12 Uhr: | |
Der Verlust eines Wahlkreises in Mecklenbug-Vorpommern wird Bayern nützen. Hessen stagniert bei 21,4 - 21,6. Der Anstieg Bayerns am Gesamtanteil ist stärker als der von BW und beträgt mit alten Zahlen über 45,0. Oberbayern mit einigen Wahlkreisen bietet sich an, die in der Größe kurz vor der Verfassungswidrigkeit stehen: Starnberg, Weilheim, Ingoldstadt und Fürstenfeldbruck-Dachau. Insoweit kann man nun das Problem elegant lösen. Ein Blick in vorangegangene Wahlkreisreformen zeigt, dass man in Bayern sehr ungern Änderungen durchführt und Landkreise am Stück lassen möchte, in BW und NRW sieht man das entspannter. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Montag, 05. Oktober 2009 - 13:18 Uhr: | |
Bisher scheint Hessen in der Tat im Wahlkreisanspruch zu stagnieren und hätte dann wenig Chancen. Das kann sich aber noch ändern. Wenn es Hessen über die 21,5 schafft, müsste Bayern deutlich weiter über die 45,5 kommen, um den Wahlkreis nach Sainte-Laguë zu erhalten. Falls beide deutlich darüber kommen, hat Niedersachsen das Risiko, den neuen Wahlkreis wieder zu verlieren, nachdem dort der Anspruch neuerdings wieder sinkt. Einen Spielraum nach Zweckmäßigkeit lässt das Gesetz inzwischen kaum noch. In Bayern ist es ohnehin längst überfällig, dass Oberfranken einen Wahlkreis abgibt; außerdem kann man die Bezirksgrenzen notfalls auch überschreiten. |

Kay Karpinsky
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Montag, 05. Oktober 2009 - 13:35 Uhr: | |
Die Schaffung eines zusätzlichen Wahlkreises ist technisch immer die einfachere Operation. Kniffliger wird es umgekehrt. In Mecklenburg-Vorpommern von sieben auf sechs zu gehen, würde wahrscheinlich alle Wahlkreise betreffen. Wenn die Kreisgebietsreform mal wieder schiefgeht, sieht das Ergebnis vermutlich etwa so aus: Der ungeliebte WK 17 wird aufgelöst. Der Raum Grevesmühlen wandert von 12 nach 13, dafür erhält 12 Güstrow/Bützow hinzu. 14 bekommt den Teil des Kreises Bad Doberan, der jetzt zu 17 gehört, dafür wird der Raum Sanitz an 15 weitergereicht. 16 wird um den Raum Teterow ergänzt. 18 bekommt noch den Müritzkreis. Allenfalls Angela Merkels WK 15 hätte Chancen, unverändert zu bleiben. Alle anderen möglichen Lösungen mit neuen Kreisgrenzen sind auch nicht besser. In diesen Riesenwahlkreisen (die größte Straßenentfernung zweier Orte im heutigen WK 17 ist 151 km) kann man nicht wirklich "bürgernahen Wahlkampf" führen. Die Wahlkreisquote auf 40% zu reduzieren verschärft solche Probleme: Das ganze Konzept "Einerwahlkreis" ist Murks. |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 11:25 Uhr: | |
@ Ratinger Linke Wenn ich mich recht entsinne, hatte vor 2005 Niedersachsen zumindest nach Hare-Niedermayer einen Anspruch auf Kreis 30 zuungunsten von SH. Das hat man aber mit der Begründung abgetan, dass es nicht vermittelbar sei, SH den gerade in 2002 erhaltenen neuen Wahlkreis wegzunehmen, wenn absehbar wäre, dass dieser in der Folge von anderen Ländern zurückgewonnen würde. Soweit scheint Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers also abgedeckt. Zu Oberfranken: schon 2002 hatte ich nicht verstanden, wieso man bei der großen Wahlkreisreform nicht dort einen WK einsparte oder sich aus einem anderen Bezirk einen Landkreis "auslieh". Die CSU verstand damals geschickt, bayerische und örtliche Medien gegen rot-grüne Pläne in Stellung zu bringen, die sich um die nicht "ausreichende Repräsentation" Oberfrankens sorgten. Selbst unter einem (extrem unwahrscheinlichen) CSU-Innenminister in Berlin käme es wieder zu einem Aufschrei. Man wird in einem guten Jahr sehen, was die Wahlkreiskommission empfiehlt, auf die dann doch nicht sonderlich gehört wird. |

Matthias Cantow
Moderator
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 11:44 Uhr: | |
@nowhereman Soweit scheint Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers also abgedeckt. Ratinger Linke hat Recht, eine Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (bzw. der Wahlkreiskommission) ist in dieser Hinsicht mittlerweile sehr stark eingeschränkt, das Problem der Einteilung auf die Länder nach der Bundestagswahl 2002 gab es ja allein durch ein (erkanntes) Paradoxon des zu der Zeit noch verwendeten Sitzzuteilungsverfahrens – die Meldung über die damalige Problematik (Trotz Bevölkerungszuwachs: Schleswig-Holstein soll Wahlkreis abgeben) kennt Ratinger Linke mit Sicherheit. |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 14:55 Uhr: | |
@ Matthias Cantow Sehen Sie die bisher geübte Praxis, Wahlkreiskommissionsempfehlungen, die sich mit dem Problem des (Fast)-Erreichens der 25%-Abweichungsgrenze vom Durchschnitt befassen, zu übergehen, auch so problematisch? Hier wird doch auch Gestaltungsfreiheit beansprucht, etwa um Kreisgrenzen nicht zu durchschneiden, selbst bei Werten, die nun wirklich nahe an 25% liegen. Sehen Sie unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtsurteils und der Problematik der Überhangmandate nicht auch die Wahlkreiskommission in der Pflicht, nicht noch weitergehendere Empfehlungen zu geben und die Sollabweichungsgenze 15% weit stärker im Abwegungsprozeß zu gewichten, so wie sie es in der ersten Empehlung nach dem Verfassungsurteil noch praktiziert hatte? |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 21:27 Uhr: | |
Solang die 25% nicht überschritten werden, wird nicht gegen eine Muss-Vorschrift verstoßen. Eine maximale Ausreizung ist sicher nicht im Sinn der Sache, aber juristisch nicht so leicht angreifbar. Immerhin nimmt man auf die bis zum Wahltag zu erwartende Entwicklung Rücksicht, was nach dem Gesetzeswortlaut nicht unbedingt zwingend ist. Wobei es eigentlich geboten wäre, dass die absoluten Grenzen auch am Ende der Legislaturperiode noch eingehalten werden. Nachdem sich die Einteilung nicht auf die Wählerschaft bezieht, sondern die ganze deutsche Bevölkerung, widerspricht der Bezug auf den Wahltag der Systematik. |

Norddeutscher Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 22:58 Uhr: | |
"Wobei es eigentlich geboten wäre, dass die absoluten Grenzen auch am Ende der Legislaturperiode noch eingehalten werden." Das ist aber nicht immer einhaltbar. Stell Dir vor, es gibt - Gott und die Aufsichtsbehörden möges das verhüten - einen Gift-Unfall bei Bayer, der die gesamte Region Leverkusen unbewohnbar macht, so wird der entsprechende Wahlkreis am Ende der Wahlperiode die 25%-Abweichung mit Sicherheit überschreiten, ohne daß das verhinderbar (oder auch nur vorhersehbar) war. Daher ist die Bezugnahme auf den Beginn der Wahlperiode das einzig sinnvolle Datum. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Dienstag, 06. Oktober 2009 - 23:31 Uhr: | |
Dass das nicht schon vor der Wahl passiert, ist nicht viel besser abschätzbar. Es geht ja nur darum, das zu berücksichtigen, was abschätzbar ist. |

Wahlticker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 09:05 Uhr: | |
Mich interessiert der Wahlkreis 246 (Roth), in allen Grafiken die ich gesehen habe befindet sich ein Zacken innerhalb des Wahlkreises; ist dies eine Exklave eines anderen Wahlkreises? |

iwiwiwm
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 09:54 Uhr: | |
Das ist die kreisfreie Stadt Schwabach, die zum Wahlkreis 245 (Nürnberg- Süd) gehört. Damit bildet der Wahlkreis 245 kein zusammenhängendes Gebiet (der Wahlkreis 246 schon; der ist nur nicht einfach zusammenhängend- das sind aber viele andere auch nicht). Gibt es noch weitere Wahlkreise in Deutschland, die nicht zusammenhängend sind? Lassen wir mal Inseln außer Betracht: sonst fällt mir nur Bremen II/ Bremerhaven ein. |

Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 10:05 Uhr: | |
Nein, Schwabach grenzt an Nürnberg. Es sind die Nürnberger Exklaven Brunn, Netzstall und Birnthon, die durch den gemeindefreien Reichswald, der zum Nürnberger Land gehört, von der restlichen Stadt getrennt sind. Sonst gibt es natürlich noch Büsingen, aber auch ein paar andere. |

Wahlticker
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 10:15 Uhr: | |
Vielen Dank  |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 10:29 Uhr: | |
Rhein-Sieg-Kreis II ist zweigeteilt. Büsingen ist vollständig von Schweizer Gebiet umschlossen. Bei den Inseln gehört Borkum zu Mittelems, obwohl es keine Verbindung zm Rest des Wahlkreises gibt, auch keine Fährverbindung. Neuwerk ist Hamburger Exklave, Helgoland gehört zu Pinneberg. |

nowhereman
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 07. Oktober 2009 - 12:53 Uhr: | |
Hessen - Kreis Bergstraße. obwohl Wahlkreis = Landkreis, die Orte Neckarsteinach und Hirschhorn grenzen an den Rhein-Neckar-Kreis in BW und den Odenwaldkreis in Hessen, nicht aber an weitere Gemeinden des Landkreises - kann man aber nur bei großen Maßstabskarten wirklich erkennen. |