Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Archiv bis 28. September 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Landtagswahl in Schleswig-Holstein » Archiv bis 28. September 2009 « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 23:18 Uhr:   

Eine Mehrheit über den SSW lehnte seinerzeit die CDU doch noch ab, als dies Frau Simonis anstrebte. Das erscheint mir extrem unglaubwürdig.
 Link zu diesem Beitrag

Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 27. September 2009 - 23:31 Uhr:   

Ich hoffe auf klare Verhältnisse. Es erscheint mir etwas absurd, daß letztlich ein Landeswahlausschuß oder eine Minderheitenpartei über die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat entscheidet.

Meine Hoffnung für den Fall, daß CDU/FDP keine Mandatsmehrheit erhalten, wäre, daß der SSW in eine Koalition miteinbezogen wird und er aber gleichzeitig auf eine Neutralisierung des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat verzichtet. Ich gehe mal davon aus, daß es dem SSW primär um lokale und regionale politische Gestaltung geht und nicht um die Bundespolitik.
 Link zu diesem Beitrag

Martin_D
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 00:04 Uhr:   

Die ARD sieht jetzt plötzlich einen 4. Sitz beim SSW. Damit hätte Schwarz-Gelb keine Mandatsmehrheit in Schleswig-Holstein
 Link zu diesem Beitrag

Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 00:06 Uhr:   

Bei der Infratest-dimap-Hochrechnung von 23:44 ist was falsch. Da stehen 88 Sitze, obwohl der Landtag zwingend eine ungerade Mitgliederanzahl hat. Bitte berichtigen.
 Link zu diesem Beitrag

Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 00:18 Uhr:   

Bei der neuesten Hochrechnung (ARD, 23:51) sind es jetzt wieder 43 Sitze für CDU/FDP bei 85 Sitzen insgesamt. Man muß hier wirklich bis zum Ende ausharren, wohl ca. 1:30 Uhr. Es trudeln ja erst jetzt die Ergebnisse aus den Wahlkreisen ein.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 00:23 Uhr:   

@Norddeutscher: Das ist uns auch aufgefallen. Aber wir denken uns die Zahlen ja nicht aus. Sie wurden so falsch, wie sie sind, gesendet.
 Link zu diesem Beitrag

Roland
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 00:34 Uhr:   

So - beim Landesamt ist gerade (0.25) Halbzeit.

Danach steht es 18:2 bei den Direktmandaten und 28 - 21 - 13 - 9 - 4(SSW) - 5(Linke). Noch gibt es logischerweise weder Überhang- noch Ausgleichsmandate. Die SSW-Hochburgen dürften weitgehend durch sein. Kiel fehlt noch in Gänze. Also sind die Zahlen nur Schall und Rauch.

Irgendwer hat mir durch den Fernseher auch gerade zugerufen, dass zwei Wahlkreise das Zählen eingestellt hätten - wenn das stimmt, wird das mit dem Endergebnis nicht so schnell.
 Link zu diesem Beitrag

Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 00:46 Uhr:   

Flensburg geht mit nur 153 Stimmen Vorsprung an die CDU. Die SPD hat aber jeweils 2 Wahlkreise in Kiel und in Lübeck gewonnen, der jeweils dritte ist noch nicht ausgezählt. Auf dem Lande bisher keine Überraschungen, soweit ich das überblicke alle an die CDU.
 Link zu diesem Beitrag

Roland
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 02:07 Uhr:   

Jetzt muss ich ins Bett - von Elmshorn finde ich keine Ergebnisse, die von Norderstedt verstehe ich nicht. Daher mein privates Gute-Nacht-Ergebnis (auf der Basis 38 von 40 Wahlkreisen):

Der CDU stehen 27 "Normalmandate" zu, da sie 34 Wahlkreise gewinnt, sind das sieben Überhangmandate. Daher gäbe es beim "kleinen Ausgleich" 8 Ausgleichsmandate (wg. ungerader Zahl). Das wären dann:
34 - 25 - 14 - 12 - 4 - 6 (reicht für Schwarz-Gelb)
Beim großen Ausgleich kämen 6 Mandate dazu. Davon könnten zwar nur fünf zugeteilt werden, dann schlägt aber wieder die "ungerade-Regel" zu, so dass wir bei sechs bleiben:
34 - 27 - 16 - 13 - 5 - 6 (reicht nicht für Schwarz Gelb)
Ich bin nun also nicht klüger, als nach der ersten Hochrechnung...
 Link zu diesem Beitrag

Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 02:11 Uhr:   

Noch zwei Wahlkreise stehen aus, doch die CDU hat bisher schon 32 Direktmandate gewonnen (und die zwei ausstehenden sind ja auhc noch möglich).

Die SPD konnte nur in Kiel und Lübeck (je alle 3) Direktmandate gewinnen.

Ohne die beiden fehlenden Wahlkreise ergibt sich übrigens auch beim kleinen Ausgleich gerade ein lustiges Bild.

Ich zitiere nochmal aus dem Wahlgesetz:
"Ist die Anzahl der in den Wahlkreisen für eine Partei gewählten Bewerberinnen und Bewerber größer als ihr verhältnismäßiger Sitzanteil, so verbleiben ihr die darüber hinausgehenden Sitze (Mehrsitze). In diesem Fall sind auf die nach Absatz 3 Satz 2 und 3 noch nicht berücksichtigten nächstfolgenden Höchstzahlen so lange weitere Sitze zu verteilen und nach Absatz 3 zu besetzen, bis der letzte Mehrsitz durch den verhältnismäßigen Sitzanteil gedeckt ist. Die Anzahl der weiteren Sitze darf dabei jedoch das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht übersteigen. Ist die nach den Sätzen 1 bis 3 erhöhte Gesamtsitzzahl eine gerade Zahl, so wird auf die noch nicht berücksichtigte nächstfolgende Höchstzahl ein zusätzlicher Sitz vergeben."

Mit der normalen Landtagsgröße erhielte die CDU 23 Sitze, d.h. 9 Überhangmandate. Damit ließe der kleine Ausgleich eine Sitzvergabe von bis zu 87 Mandaten zu. Dann wären allerdings drei Überhangmandate noch nicht ausgeglichen, sodass der Landtag 90 Sitze beinhalten würde.

Nun greift der letzte Satz in obigem Zitat, und ein weiterer Sitz nach Höchstzahl wird vergeben: Er fällt an die CDU, sodass aus einem noch bestehenden Überhangmandat ein Proporz-Mandat wird, was aber die Gesamtzahl der Sitze im Landtag nicht verändert. Er hätte also weiterhin 90 Sitze (also eine gerade Anzahl, was man ja eigentlich mit der oben genannten Regel ausschließen wollte).

Insbesondere würde kein weiterer Sitz vergeben werden können (damit es dann 91 werden), weil dieser letzte Satz, der die ungerade Anzahl an Sitzen bewirken sollte, sich explizit nur auf die Sätze 1 bis 3 (also nicht auch auf sich selbst als Satz 4) bezieht.

Mit dem kleinen Ausgleich hätte die Schwarz-Gelb in dieser Fassung übrigens 46 der 90 Sitze, nach dem großen 47 der 95.

Cyrix
 Link zu diesem Beitrag

Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 07:33 Uhr:   

Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis haben in Schleswig-Holstein CDU und FDP aufgrund der Überhangmandate 3 Sitze mehr als die anderen Parteien, nämlich 49 von 95 Sitzen. Wie hier auf Wahlrecht.de ja schon dargestellt, ist die Regelung des Ausgleiches der Überhangmandate umstritten. Wir werden also erst nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses wissen, wie die Sitzverteilung wirklich sein wird:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,651669,00.html
 Link zu diesem Beitrag

N.Krause
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 08:35 Uhr:   

Ich verstehe die offiziell verkündete Sitzverteilung nicht. Nach meiner Rechnung bekäme die CDU bei 69 Mandaten nach dHondt 23 Sitze. Sie hat 34 Wahlkreise gewonnen, damit erhöht sich nach "kleinem Ausgleich" die Gesamtsitzzahl auf höchstens 91.
Nach "großem Ausgleich" komme ich auf exakt 100, laut Wahlgesetz wird bei gerader Sitzzahl dann ein zusätzlicher Sitz, also ein 101., zugeteilt.
Wie kann es also zu 95 Mandaten kommen?
 Link zu diesem Beitrag

Jeki
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 08:44 Uhr:   

Ich frage mich, wie man solche Gesetze wie dieses Wahlgesetz formulieren kann.

Das betrifft erstens einmal die sprachliche Formulierung. Das ist einfach kein klares, verständliches Deutsch, sondern ein juristisches Geschwurbel. Zweitens ist das Sitzzuteilungsverfahren so komplex, daß das der normale Wahlbürger nicht mehr nachvollziehen kann.

Offenbar haben nicht einmal diejenigen, die das Gesetz verfaßt haben, seinen Sinn verstanden.
 Link zu diesem Beitrag

Klaus
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 09:38 Uhr:   

Wir wissen es auch nach der Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht. Die Sache wird so oder so angefochten werden, bis zum Landesverfassungsgericht.
 Link zu diesem Beitrag

Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 10:05 Uhr:   

Die Landeswahlleiterin hat bis 91 Sitze inkl. Ausgleichsmandate gerechnet. Da kam sie dann auf 31 Sitze für die CDU. Die drei ungedeckten Direktmandate hat sie dann noch dazugerechnet und wegen der nun geraden Sitzzahl der FDP auch noch einen Sitz gegeben:

http://www.statistik-sh.de/WSD09/LW09/Download/LW09_Bericht_LWL.pdf

Mag sein, dass ich noch nicht wieder ganz wach bin, aber mir ist schleierhaft, wie man das aus dem Landeswahlgesetz herauslesen kann.
 Link zu diesem Beitrag

Gradecerin
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 11:01 Uhr:   

Ich würde das so aus dem Landeswahlgesetz herauslesen: Es gibt 11 Mehrsitze. Nach § 3 Abs 5 Landeswahlgesetz in der Interpretation des kleinen Ausgleichs - analog zum Verwaltungsgerichtentscheid bezüglich Kommunalwahlen - werden nun insgesamt 22 Sitze auf die weiteren Höchstzahlen verteilt. Doch der CDU stehen nur 8 der 22 zusätzlichen Sitze nach dem Proporz zu - drei Direktmanadate sind immer noch nicht ausgeglichen, können in dieser Interpretation auch nicht ausgeglichen werden. Insgesamt ergibt das nun 94 Sitze: 69, wie vorgesehen, plus 22 Mehrsitze plus 3 nicht ausgeglichene Direktmandate. Nun greift der letzte Satz von § 3 Abs 5: Bei gerader Zahl wird auf die nächste nicht bedachte Höchstzahl noch ein Mandat vergeben. Das sind dir 15.905 der FDP, die daher ein 15. Mandat erhält.
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 11:37 Uhr:   

Ich hoffe im hohem Norden wird hier nicht getrickst. Das ist für Deutschland bisher unüblich und sollte es auch bleiben.

schwarz-gelb hat in SH 46,4%
Die anderen Parteien zusammen 48,1%

Wenn aus einem 1,7% Rückstand ein Vorsprung von 3 Mandaten entstehen kann, was mehr als 3% der Sitze ausmacht, ist das in meinen Augen kein Verhältniswahlrecht mehr sondern eine Lotterie. Hier muss dringend für kommende Wahlen nachgebessert werden.
 Link zu diesem Beitrag

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 12:07 Uhr:   

> Wenn aus einem 1,7% Rückstand ein Vorsprung
> von 3 Mandaten entstehen kann, was mehr als
> 3% der Sitze ausmacht, ist das in meinen
> Augen kein Verhältniswahlrecht mehr sondern
> eine Lotterie.
Mal grundsätzlich: Selbst beim besten Wahlsystem können solche Effekte vorkommen.

Wenn nämlich vier Parteien auf der einen und 2 Parteien auf der anderen Seite stehen, dann kann es eben sein, daß die Mandatemehrheit nicht der Mehrheit der aufaddierten Prozente entspricht - weil die Sitzverteilung sich eben nicht auf "Bündnisse" bezieht, sondern auf Einzelparteien.
Und bei "ungünstiger" Verteilung der Rundungsbruchteile auf die Einzelparteien kann ein "Bündnis" eine gewisse "Stimmenverschwendung" haben.

Wobei natürlich klar ist, daß das Wahlsystem in S-H noch ein gutes Stück weg ist vom Optimum - aber von Trickserei kann man hier nicht sprechen.
 Link zu diesem Beitrag

Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 12:13 Uhr:   

Nunja, Trickserei ist vielleicht etwas hoch gegriffen. Aber dass dieses Sitzvergabeverfahren parteiisch (im Sinne, eindeutig größere Parteien bevorteilend) ist, ist ja nicht abstreitbar.

Auch die Sache mit dem Ausgleich ist seltsam: Wenn man die Anzahl der Sitze im Landtag möglichst klein halten wollte, dann hätte man auch die Anzahl der Überhangmandate begrenzen müssen; man sieht ja, wie jetzt die Sitzanzahl im Landtag anwächst (und es bei einem Vollausgleich noch etwas mehr tut)...

Cyrix
 Link zu diesem Beitrag

görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 28. September 2009 - 12:29 Uhr:   

@Ralf Arnemann

Eine Verschiebung um fünf Prozentpunkten (aus einem 1,7% Rückstand wird ein Vorsprung um mehr als drei Prozent bei den Mandaten) ist in meinen Augen nicht mehr mit "Rundungsbruchteile" etc. erklärbar sondern ein schlichter Mangel des dortigen Sitzverteilungsystem.

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite