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Archiv bis 13. August 2007

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » NPD-Verbot » Archiv bis 13. August 2007 « Zurück Weiter »

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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2003 - 16:13 Uhr:   

Laut Meldung der ARD wird das NPD-Verbotsverfahren am 18.März vermutlich eingestellt. Dies läßt sich aus der Einladung zu diesem Termin, in der von einer "Entscheidung" die Rede ist, interpretieren, da das Verfahren noch gar nicht richtig begonnen hat. Damit wären Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat düpiert, denn sie haben das Verfahren im Aktionismus gegen alle Warnungen der kritischen Presse und v.a. der FDP eingeleitet. Die NPD dürfte die Entscheidung als Sieg feiern. Eindeutiger Verlierer ist dagegen wohl Innenminister Schily, seine Kollegen in den unterstützenden Ländern (Beckstein) und der Verfassungsschutz. Ein trauriges Stück.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2003 - 16:31 Uhr:   

Das Verfahren fand ich grundsätzlich falsch. Die NPD bekam damit Aufmerksamkeit, die sie gar nicht verdiente. Eine echte Gefahr geht von ihr nicht aus, seit 1968 ist sie in keinen Landtag mehr eingezogen, vom Bundestag ganz zu schweigen. Es weist auch nichts darauf hin, da sich das ändern könnte. Die Nazis würden sich bei einem Verbot sowieso nur woanders sammeln.
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Martinus
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2003 - 18:16 Uhr:   

Volle Zustimmung, Thomas Frings.
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Stephan Glutsch
Veröffentlicht am Freitag, 28. Februar 2003 - 13:19 Uhr:   

Ich finde den Versuch, die NPD zu verbieten, auch Quatsch. Mit 1% Waehlerstimmen ist sie praktisch bedeutungslos und wird moeglicherweise nur aufgewertet.

Es ergibt sich natuerlich die Frage, ob Parteienverbote ueberhaupt sinnvoll sein koennen. Ist die Partei bedeutungslos, wie die NPD, dann braucht man sie nicht zu verbieten. Vereint sei in manchen Bundeslaendern einen grossen Stimmenanteil auf sich, wie die PDS, dann muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, sich durch ein Verbot der Konkurrenz entledigen zu wollen.

Ich glaube, das NPD-Verbotsverfahren haben wir Beckstein zu verdanken. Als sich zeigte, dass das "Buendnis gegen Rechts" in Wirklichkeit ein Buendnis gegen die Union war, musste schnell ein Ueberlaufventil her. Schily war zwar zunaechst gegen einen solchen Antrag, musste sich aber dem Druck fanatisierter Gutmenschen beugen. Beckstein hat somit die Gutmenschen mit ihren eigenen Waffen geschlagen.

Dass schliesslich der Bundesrat, die Bundesregierung und der Bundesrat einen Antrag stellten, erinnert irgendwie an die 99% Wahlbeteiligung in der DDR.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Freitag, 28. Februar 2003 - 14:43 Uhr:   

Na ja, wie schon gesagt, die FDP hat dagegen gestimmt (und ist arg beschimpft worden), einige Grüne (ich habe Fritz Kuhn in Erinnerung) haben sich auch erst kritisch geäußert, sind dann aber eingeschwenkt. Auch diese "Bündnis gegen Rechts"-Geschichte war offenbar ein Versuch der Regierung und der Union, von wirklich drängenderen Fragen abzulenken, auch wenn es vielleicht von vielen gut gemeint war. Parteiverbote scheinen mir generell heute praktisch nicht nötig und auch nicht durchführbar zu sein (zum Glück).
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RalfHenrichs
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2003 - 22:58 Uhr:   

Die Argumentation hier ist ziemlich unsinnig.
Entweder die NPD hat verfassungswidrige Bestrebungen oder sie hat diese nicht. Ob die NPD bei den Wahlen bei 1%, 5% oder 20% steht, darf dabei überhaupt keine Rolle spielen.

Insofern ist die Behauptung (wenngleich richtig) von Thomas "Die NPD bekam damit Aufmerksamkeit, die sie gar nicht verdiente. Eine echte Gefahr geht von ihr nicht aus, seit 1968 ist sie in keinen Landtag mehr eingezogen, vom Bundestag ganz zu schweigen." wie gesagt schlicht unsinnig.
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 00:07 Uhr:   

Ich bin kein Jurist, aber nach allem, was ich weiß, spielt es sehr wohl eine Rolle, welche Prozentzahlen eine Partei bei einer Wahl ereicht.
Parteiverbote sind zurecht ein äußerst schwierig benutzbares Instrument der wehrhaften Demokratie, eine ultima ratio. Das kommt einerseits von der Mißbrauchsgefahr, andererseits von dem einfach bestehenden Faktum, daß ein Parteiverbot kein Problem löst (wenn die NPD 20% erreichen würde, würde dahinter ein Problem stehen, das man nur durch ein Verbot der Partei nicht lösen kann). Soweit ich weiß, reicht eine bloße Verfassungswidrigkeit da nicht aus: es muß schon eine Verfassungsfeindlichkeit (d.h. ein aktives Vorgehen gegen die Verfassung) und eine reale Gefahr für die Verfassungsordnung bestehen. Zumindest letzteres scheint hier nicht der Fall zu sein: die NPD hat nirgendwo politischen Einfluß und ist mit verfassungsschützenden und polizeilichen Kräften ausreichend unter Kontrolle zu halten (wobei sich ja herausgestellt hat, daß sie teilweise sogar zu viel "unterstützende Unterwanderung" durch die Verfassungsschutze erfahren hat).
Damit steht man natürlich theoretisch vor dem von Stephan Glutsch beschriebenen Dilemma. Aber wie ich schon geschrieben habe, ist dieses Dilemma zur Zeit glücklicherweise nicht existent.
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RalfHenrichs
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 00:18 Uhr:   

@ Torsten,

ich bin auch kein Jurist, aber das kann ich mir nicht vorstellen:
"Soweit ich weiß, reicht eine bloße Verfassungswidrigkeit da nicht aus: es muß schon eine Verfassungsfeindlichkeit (d.h. ein aktives Vorgehen gegen die Verfassung) und eine reale Gefahr für die Verfassungsordnung bestehen." Jedenfalls nicht, wenn man das von den Prozentzahlen (z.B. >3%) abhängig macht (wobei ich jetzt 3% nicht genau meine, aber es muss mindestens in dieser Größenordnung liegen).

Angenommen nämlich die Partei XY erfüllt die Kriterien, erreicht aber bei Wahlen und Umfragen höchstens 0,5%. Dann müsste das BVG das Parteiverbot ablehnen. Vier Jahre später handelt und argumentiert die Partei exakt gleich, aber kommt auf 5%. Dann wird die Partei verboten.

Die Unruhen in der Bevölkerung wären dann natürlich gross (denn wer könnte die Entscheidung nachvollziehen?). Da ist es doch sinnvoll die Partei auch bei 0,5% zu verbieten (immerhin erhält ja sonst eine Partei, die bei höherer Prozentzahl verboten werden würde, Wahlkampfkostenerstattung).
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 01:01 Uhr:   

Tja, das ist in der Tat schwierig. Wahrscheinlich müßte das Gericht auch feststellen, ob in absehbarer Zeit eine Gefahr bestehen könnte. Aber offenbar wird das BVerfG den Antrag ohnehin v.a. wegen der diversen Verfahrensfehler und der V-Mann-Affäre scheitern lassen.
Bei einer kurzen Google-Recherche bin ich übrigens gerade auf die Seite npdverbotsprozess.de geraten. Aufgrund verschiedener Formulierungen und dem Forum dort komme ich zu dem Schluß, daß die Seite sich zwar objektiv ausgibt, aber in Wirklichkeit von der NPD oder ihr nahestehenden Personen geführt wird. Dies nur als Warnung.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 01:03 Uhr:   

RalfHenrichs:
> Entweder die NPD hat verfassungswidrige Bestrebungen oder sie hat diese nicht.

Es gibt auch noch den Fall, dass sie sie zwar hat, aber sie ihr nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden können.

Und natürlich spielt eine Rolle, ob die Gefahr, die von ihr ausgeht, durch ein Verbotsverfahren tatsächlich kleiner wird. Es gibt ja keine Verpflichtung, so ein Verfahren gegebenenfalls einzuleiten, sondern dabei können Nützlichkeitsüberlegungen durchaus im Vordergrund stehen, wenn sie sachlich und nicht parteipolitisch motiviert sind. Bei einer ganz kleinen Partei, kann es sinnvoller sein, sie einfach zu ignorieren. Andererseits könnte es irgendwann zu spät sein, wenn sie sich mal richtig festgesetzt hat.

Eine wichtige Überlegung können auch die staatlichen Mittel sein. Falls sie damit Schlägertrupps finanziert, wär das sicher ein Grund. Und von selbst wird sie aus der Parteienfinanzierung wahrscheinlich nicht so schnell rausfallen, auch wenn sie bei den letzten Wahlen ohne Erfolg geblieben ist (momentan hält sie noch Sachsen und Schleswig-Holstein, was bis einschließlich 2004 reicht). Insbesondere bei den Europawahlen könnte sie durchaus die 0,5% erreichen.

Wenn es tatsächlich zu einem Verbotsverfahren kommt, werden die konkreten Wahlergebnisse für das BVG sicher wirklich nur eine untergeordnete Rolle spielen, wenn überhaupt. Aber die Antragsteller können und sollten auch diesen Punkt beachten, wenn sie erwägen, das BVG zu bemühen.

Ich will mir nicht anmaßen, genügend Überblick über die Sache zu haben, aber tendenziell hab auch ich den Eindruck, dass es nicht klug war, das Verbotsverfahren einzuleiten, insbesondere nachdem die Erfolgsaussichten dank übertriebener Verfassungsschutzaktivitäten nur mäßig sind.
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c07
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 01:09 Uhr:   

DENIC:

Domain: npdverbotsprozess.de

Administrativer Ansprechpartner
Name: Nationaldemokratische Partei Deutschlands
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 01:33 Uhr:   

@ c07:

Danke für die Bestätigung (und übrigens guter Link, bestimmt noch öfter zu gebrauchen). Bei einiger weiterer Lektüre wird es auch sehr offensichtlich. Aber solche Dreistigkeiten zeigen ja nur, wie gefährlich es war, der Partei die Aufmerksamkeit zu geben. Wie viele hunderte Leute wollen sich jetzt objektiv informieren und landen bei denen!

Man muß eigentlich hoffen, daß die Medienaufmerksamkeit sich davon weg verlagert, vielleicht hat so das "Durchsickern" und damit das ausbleibende Schockerlebnis ja einen hilfreichen Nebeneffekt.
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alberto
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 04:55 Uhr:   

smile
Die NPD spielt eine ähnliche Rolle

Quote:

Von RalfHenrichs am Samstag, den 01. März 2003 - 22:58 Uhr:Die Argumentation hier ist ziemlich unsinnig. Entweder die NPD hat verfassungswidrige Bestrebungen oder sie hat diese nicht. Ob die NPD bei den Wahlen bei 1%, 5% oder 20% steht, darf dabei überhaupt keine Rolle spielen.

Insofern ist die Behauptung (wenngleich richtig) von Thomas "Die NPD bekam damit Aufmerksamkeit, die sie gar nicht verdiente. Eine echte Gefahr geht von ihr nicht aus, seit 1968 ist sie in keinen Landtag mehr eingezogen, vom Bundestag ganz zu schweigen." wie gesagt schlicht unsinnig.


wie der Klassenfeind. Gäbe es sie nicht, man müßte sie erfinden. Der Eindruck, daß der Verfassungsschutz bei der ständigen Neuerfindung mitmischte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen


search:
     Gewaltenteilung, 137 GG
--
     Wer das nicht verändert, wird gar nichts verändern
     Wer das nicht kapiert hat, hat gar nichts kapiert

WahlRechtReform
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RalfHenrichs
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2003 - 06:10 Uhr:   

@ c07,

"Es gibt auch noch den Fall, dass sie sie zwar hat, aber sie ihr nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden können.2
Richtig.

"Und natürlich spielt eine Rolle, ob die Gefahr, die von ihr ausgeht, durch ein Verbotsverfahren tatsächlich kleiner wird. Es gibt ja keine Verpflichtung, so ein Verfahren gegebenenfalls einzuleiten, sondern dabei können Nützlichkeitsüberlegungen durchaus im Vordergrund stehen, wenn sie sachlich und nicht parteipolitisch motiviert sind."
Richtig. Allerdings gilt dies für den Antragssteller. Ich sprach vom Entscheider. Und da darf die Prozentzahl meines Erachtens keine Rolle spielen. Dass der Bundestag etc. sich nach den Interessen der dort befindlichen Parteien entscheidet, ist klar. Eine kaum bekannte Partei wird den Bundestag kaum zu einem Verbotsantrag motivieren. Ob das richtig ist, ist eine andere Frage.

Eigentlich sollte er, meiner Meinung nach, jede Partei gleich behandeln.
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Cram
Veröffentlicht am Montag, 03. März 2003 - 06:20 Uhr:   

Verbotsverfahren
Welche Entscheidung am 18. März bekannt gegeben wird ist unklar.
Es geht ja um die Frage ob eine Fortsetzung des Verfahrens stattfinden soll oder nicht.
Das BVG hatte das Verfahren ja aufgrund der V-Mann-Problematik ausgesetzt.
Da die Regierung V-Mann-Zitate aus ihren Anträgen praktisch nicht entfernen kann da sie ansonsten deren Identität preisgeben würde, ist die Heranziehung dieser Unterlagen als Klagebegründung möglicherweise unzulässig und kann nicht als Beweismittel verwendet werden. Damit wäre die Klage in sich zusammengebrochen.
Ähnliche Probleme könnten sich im Verfahren gegen den mutmaßlichen Mörder von Jakob Metzelder Magnus Gäfgen ergeben. Dieser hatte zunächst unrichtige Angaben zum Aufenthaltsort des Jungen gemacht und dann nach Gewalt-Androhung die Polizei zum Fundort der Leiche geführt. Da die Leiche aufgrund einer Aussage des G. gefunden wurde die durch Gewaltandrohung herbeigeführt wurde, stellt sich die Frage ob die Leiche überhaupt als Beweismittel verwendet werden darf.
Damit könnte die Staatsanwaltschaft in Beweisnot geraten und der Mordprozeß scheitern.
Dem ließe sich allerdings entgegenhalten, das der Beschuldigte zu einem späteren Zeitpunkt ein Geständnis abgelegt hat (ohne vorherige Folter-Drohung), das als Beweismittel nicht zu beanstanden ist. Bislang hat der Beschuldigte das Geständnis auch nicht widerrufen.
Ein Mordprozeß erfordert auch nicht zwingend das Vorhandensein einer Leiche.

Aber zurück zum Verbotsverfahren. Hier stellt sich die Frage ob das Gericht ein in-camera Verfahren zuläßt oder nicht: das heißt: dem Gericht werden die Namen der V-Leute mitgeteilt aber nicht der NPD oder der Öffentlichkeit.
Falls das Gericht sich zur Fortsetzung entschiede und am Ende nicht aus einem anderen Grund das Verfahren beendet würde so könnte das Gericht in seinem Urteil im Fall des Verbots sich nur auf die Aussagen der Nicht-V-Leute beziehen (was einer nachträglichen Enttarnung bedeuten würde, wegen Nicht-Nennung) oder bei Ablehnung auf mangelnde Beweise verweisen.
Das BVG hat großen Spielraum. Für Parteiverbotsverfahren gibt es wenige Vorgaben und auch nur 2 Beispiele.
Unstreitig ist das ein Verbot voraussetzt, dass die Partei nach ihren Zielen oder den Verhalten ihrer Mitglieder die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beinträchtigen oder zu beseitigen beabsichtigt und/oder den Bestand der Bundesrepublik gefährdet.
Zudem muß dies in agressiv-kämpferischer Weise der Fall sein. Dieser Grundsatz wurde im KPD-Verbotsverfahren vom BVG damals erklärt. Was mit agressiv-kämpferisch gemeint ist liegt in der Wertung des Gerichts. Die Höhe der Wahlergebnisse spielt dabei aber keine Rolle. Als die SRP verboten wurde hatte sie ein Jahr zuvor in Niedersachsen 11% erzielt. Die KPD war 1953 aus dem Bundestag geflogen (kapp über 2%) und verlor zusehens an Bedeutung. Dennoch wurde sie verboten.
Bei der KPD spielte neben den politischen Vorstellungen natürlich auch die damalige Situation eine Rolle, in der die KPD eine Umgestaltung der BRD nach der DDR-Vorbild beabsichtigte und somit natürlich sowohl die freiheitlich-demokratische Grundordnung wie den Bestand der BRD in Frage stellte.
1968 wurde die DKP gegründet die praktisch Nachfolgeorganisation ist. Es wurde damals im Hinblick auf die Gespräche mit der DDR dieses zugelassen (obgleich ein Verbot auch für Nachfolgeorganisationen gilt).
Die Sinnhaftigkeit von Parteiverboten ist sehr streittig.
Es sollte aus meiner Sicht nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
Die Entscheidung für ein Verbotsverfahren gegen die NPD ist aus meiner Sicht vollkommen überhastet getroffen worden. Sie entstand aus einer Situation wo es einige Anschläge und einen meines Wissens nach wie vor vollkommen ungeklärten Anschlags in Berlin gegen aus der GUS stammende Menschen jüdischen Glaubens kam.
Die Hintergründe unklar, die Spuren widersprüchlich, kein konkreter Hinweis auf einen rechtsextremen Hintergrund, keine Bekennerschreiben, nichts. Und trotzdem: eine hysterische veröffentlichte Meinung drängt auf Taten: egal was: es muß gehandelt werden. Rot-Grün propagiert den Aufstand gegen Rechts, sagt aber gar nicht wenn sie meint.
Was ist denn Rechts: alles was nichts links ist.
Im Parlament sitzen CDU/CSU und FDP rechts von Rot-Grün.
Also wie manche Antifa-Parolen sagen:
NPD=DVU=REP=CSU=CDU=FDP.
Allein die Benennung: Bündnis gegen Rechts ist an Schwammigkeit nicht zu überbieten und bietet Tür und Tor für alle Zwecke, gerade für die die von Rot-Grün genutzt werden können.
Was mich zudem besonders gestört hat ist das alle Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) Anträge stellten, die übrigens alle die V-Mann Probleme haben. Eine Regierung, als Vorgesetzte des Verfassungsschutzes des Bundes bzw. der Länder kann daher noch über ausreichend Information verfügen um so eine Entscheidung treffen zu können. Von daher gehe ja die Antragstellung von Bundesrat und Bundesregierung in Prinzip in Ordnung. Der Bundestag kann aber nicht qualifiziert entscheiden, er hat nicht die Informationen, nur ein Teil der Abgeordneten hat den Zugang zu den Unterlagen. Die CDU/CSU hat daher wie ich finde richtigerweise im Bundestag nicht zugestimmt.
Sie hätte es allerdings besser ganz lassen sollen. Herr Beckstein hat sich da aber unbedingt profilieren wollen. Für mich Ausdruck für überbordenden Aktionismus.
Überhaupt alle drei Verfassungsorgane mit Anträgen loszuschicken um das BVG „zu beeindrucken“ war für mich eine eigentümliche Argumentation. Entweder die Argumente taugen was und sind juristisch verwertbar, oder sie sind es eben nicht. Zu glauben man könne das BVG „beeindrucken“ oder sollte man vielleicht sagen unter Druck setzen durch die Zahl der Antragsteller ist verfehlt. Das BVG hat in Verlauf des Verfahrens (Aussetzung nach Kenntnisnahme, nicht Entgegennahme eines Anrufs des wütenden Schily) deutlich gemacht das es sich nicht unter Druck setzen läßt, sondern unabhängig entscheidet und das ist auch gut so.
Wir sind in einem Rechtsstaat. Die rechtsstaatlichen Prinzipien auf ein faires Verfahren verbieten Aussagen gegen die NPD zu verwenden, wenn diese von V-Leuten kommen. Bei diesen Leuten ist schlicht unklar in wessen auftragt sie agierten und warum sie eine Aussage gemacht haben (es ist ja nicht auszuschließen, das sie sich zur Tarnung besonders radikal gaben). Letztlich stellt man sich aufgrund der Vorkommnisse die Frage wer da eigentlich wen ausspioniert hat. Das ganze ist schone eine hoch peinliche Angelegenheit für die Behörden und Minister.
Da dies unklar ist können diese Aussagen nicht zu Lasten der NPD gewertet werden.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 18. März 2003 - 12:35 Uhr:   

SPIEGEL ONLINE - 18. März 2003, 10:16
URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,240734,00.html
Parteien

Karlsruhe stellt NPD-Verbotsverfahren ein

Die NPD wird nicht verboten. Das Bundesverfassungsgericht stellte das Verfahren ein - es gebe zu viele V-Männer in der Parteispitze.


REUTERS

Die NPD bleibt eine legale Partei


Karlsruhe - Die zahlreichen V-Männer des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der Partei bilden nach Ansicht von drei Karlsruher Verfassungsrichtern ein Verfahrenshindernis. Damit fehlte es an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit der insgesamt sieben beteiligten Richter, das Verbotsverfahren durchzuführen. Vier Verfassungsrichter bejahten dagegen eine Weiterführung des Verbotsverfahrens. Auch wenn während eines Verbotsverfahrens der Verfassungsschutz Verbindungsleute im Parteivorstand habe, stelle das nicht in jedem Fall ein Verfahrenshindernis dar, argumentierten sie.

Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag hatten Anfang 2001 das Verbot der Partei beantragt. Nach dem Auftauchen zahlreicher V-Leute in der Partei waren erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit eines Verbotsprozesses laut geworden.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein sprach sich in der Zeitung "Die Welt" dafür aus, die NPD im Falle des Verfahrensendes weiter vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Dies sei schon deshalb nötig, weil die NPD Verbindungen zur gewaltbereiten Skinhead- Szene unterhalte.

Eine Mehrheit der Deutschen ist für ein Verbot der rechtsextremistischen NPD. Bei der kurz vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Fortsetzung des NPD-Verbotsverfahrens veröffentlichten Umfrage des Forsa-Instituts sprachen sich 66 Prozent für einen derartigen Schritt aus. Nur 24 Prozent wandten sich bei der vom Magazin "Stern" in Auftrag gegebenen Erhebung gegen ein NPD-Verbot. Zehn Prozent der insgesamt 1010 Befragten antworteten mit "weiß nicht". Die Befragung fand am Donnerstag und Freitag vergangener Woche statt.
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Sole
Veröffentlicht am Dienstag, 18. März 2003 - 22:29 Uhr:   

"Wie viele hunderte Leute wollen sich jetzt objektiv informieren und landen bei denen!"

so ähnlich wie bei wahlfakten.de
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. März 2003 - 12:48 Uhr:   

Nun, man könnte vielleicht sagen: "Selber schuld, wer so an die Sache rangeht, muss sich nicht wundern, wenn er am Ende mehr Unheil anrichtet ..."
Eine andere Frage, die sich mir als Aussenstehendem aufdrängt, ist hingegen diese: Was würde denn ein Parteienverbot bewirken? Konten kann man noch beschlagnahmen, Parteilisten bei den Wahlen abweisen, Sitzgewinne kassieren usw. Aber die Gedanken der betreffenden Leute kann man ja nicht per Gerichtsentscheid ändern, und dann tauchen sie vielleicht nächstes Jahr wieder als "Partei für Wohlstand, Anstand und Sauberkeit in Deutschland" auf, mit andern Namen, andern Abzeichen, aber derselben Gesinnung.
Sollte man nicht vielleicht mehr darauf setzen, politische Strömungen durch politische Massnahmen statt durch Urteile zu bekämpfen?
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Torsten Schoeneberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 19. März 2003 - 13:55 Uhr:   

@ Philipp Wälchli:

Genau so ist es. Deswegen war die Idee von Anfang an beknackt und höchtens von symbolischem Wert. Der ist nun auch genau andersherum herausgekommen. Eigentlich ein Skandal, aber die Herren Innenminister lassen ja nichts an sich und ihre 17 (!) Verfassungsschutze herankommen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. März 2003 - 09:51 Uhr:   

Tja, eine dumme Idee, und jetzt ist auch der "symbolische Wert" ein echter Schuß ins Knie geworden: Die NPD hatte eine Riesenpropaganda.

Die politische Fehlentscheidung pro Verbot haben sehr viele zu verantworten.
Aber die Schuld am prozessualen Versagen liegt wohl letztlich bei Schily als dem koordinierenden Bundesinnenminister.
Er hätte dafür sorgen müssen, daß das Thema "V-Leute" geklärt wird, bevor man vor Gericht geht.
Normalerweise müßte er zurücktreten - aber das mit der politischen Verantwortung ist ja in der Regierung Schröder nicht mehr üblich.
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Nimreem
Veröffentlicht am Donnerstag, 20. März 2003 - 11:10 Uhr:   

@ Phillip,

so einfach ist es nicht. Erstens wäre mit einem Parteiverbot das Parteivermögen beschlagnahmt worden. Das muss man erst einmal wieder beschaffen.

Zweitens wäre mit einem Parteiverbot die Parteistruktur zerschlagen worden. Das muss erst einmal wieder neu aufgebaut werden.

Drittens wäre mit einem Parteiverbot auch Parteien gleichen Inhalts verboten worden. Natürlich gilt das nicht für "ähnliche" Inhalte. Aber der Unterschied muss schon mehr als nur die formalen Änderungen sein. Auch ein solches Programm muss neu geschrieben werden.

Es hätte also schon deutliche Schwierigkeiten für die "Neu-NPD" gegeben. Aber falls Zweifel gibt: ich war auch gegen das Parteiverbot der NPD.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 12. Januar 2007 - 23:28 Uhr:   

Ich finde dies nicht gut jeder hat das recht das zu wählen was er mag
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 13:42 Uhr:   

Das fällt dir aber reichlich früh ein - vier Jahre nach Ende der Debatte. Es gibt Argumente für und wider ein Verbot dieser Partei: Juristische, politische. Eine juristische Diskussion ist auch etwas völlig anderes als eine Diskussion, ob ein Verbot politisch angezeigt ist.

Hier alles mit einer Halbzeile mitten in der Nacht abzuhandeln ist ein wenig, naja, dünn.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 12:29 Uhr:   

Wenn eine Partei versucht eine andere Partei zu verbieten kann doch von "Demokratie" gar keine Rede sein, das ist als ob ich als 100m Läufer den anderen verbiete an den Start zu gehen, der Lauf entscheidet, oder das Volk, aber wie sagte schon ein bekannter Amerikaner "die Politik ist eine zu ernste Sache um es den Lauen des Volkes zu überlassen"
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 15:11 Uhr:   

Ja, das sind nette Sätzchen, die man am Stammtisch loslassen kann. Tatsächlich haben wir in diesem Land Gesetze. Diese Gesetze zeigen den Rahmen, der als "innerhalb der Verfassung" gilt und das, was darüber hinaus geht. Wenn man diese Gesetze nicht will, muss man sie ändern. Das hat in den Jahrzehnten niemand getan, im Gegenteil: Das Instrumentarium wurde erweitert um alles mögliches Zeug, bis hin zu "Empfehlungen" an die Personalabteilungen privater Unternehmen, diese oder jene Person nicht einzustellen wegen ihrer politischen Aktivitäten. Auch die NPD ist durchaus eine Partei, die diese Instrumente gern angewandt sieht: Sie meint einer "Islamisierung" mit dem Verbot von Sakralbauten begegnen zu müssen. Darüber hinaus ist weder die NPD noch ihr ideologisches Umfeld ein Hort des "Laissez-faire"-Gedanken.

Viele dieser einschränkenden Gesetze wurden erlassen, als die NPD bereits existierte, andere wurden von ihren Vorgängerorganisationen wie der "Deutschen Partei", der "Gesamtdeutschen Partei" usw mit abgestimmt. Auch heute, da die NPD sich als Opfer der Gesetze sieht, ist sie nach wie vor wählbar und legal. Niemand ist gehindert, ausreichend Freunde zu werben und der NPD auf legalem Mehrheiten zu geben. Die NPD hat heute also alle demokratischen Voraussetzungen, um Verbotsgesetze zu ändern und in dem Aufwasch die freiheitlich-demokratische Grundordnung gleich noch ein wenig mehr auszuhöhlen. Tatsächlich fühlen sich aber nicht nennenswert viele Wähler bei den entscheidenden Wahlen von der Aussicht auf das neue Reich 4.0-Update angezogen. Es gibt keine Anzeichen, dass eine Aufhebung der Verbote von KPD und SRP daran etwas ändern würde. Kurz, die Demokratie hat heute, vier Jahre nach der Verbotsdebatte, keinen Fehler in dieser Hinsicht. Die NPD hat von Staats wegen in dreißig Jahren keinerlei Ausschluß von der Konkurrenz erfahren. Aus dieser Freiheit hat sie aber auch nichts machen können. Sie dümpelt heute da rum, wo jede einzelne ihrer Vorgängerparteien schon 1964 stand: Sie ist gesellschaftlich eine Randerscheinung, die selbst unter national gesinnten Geistern nicht wohl gelitten ist, über eher unterdurchschnittliche Funktionäre verfügt und eine Basis, die auch nicht viel hermacht. Mit sowas kommt man ab und zu mal in den Landtag und bleibt vielleicht auch eine Weile drin. Gemessen an dem Potential der 60er Jahre sind die NPD-Figuren heute eine armselige Nachhut. Ich kann verstehen, dass einige sowas verbieten wollen. Ich kann auch verstehen, dass andere das nicht für nötig, nicht für angebracht oder nicht für möglich halten.

Tatsächlich gibt es auch beim Kurzstreckensprint Regeln, es gibt Schiedsrichter und es gibt immer wieder schwarze Schafe, die gern zum Doping greifen oder anderweitig die Regeln verletzen. Der Schiedsrichter hält seinen Wettbewerb fair und sauber, indem er unfaire Konkurrenz ausschließt. Hin und wieder qualifiziert sich auch einer nicht zum Lauf oder zur Wahl, weil er die erforderlichen Unterlagen nicht zusammenbekommt (NPD) oder nicht rechtzeitig einreicht (SPD, PDS). Die dürfen dann auch nicht.

Mitmachen darf also nicht "jeder", sondern der, der die Spielregeln einhalten kann und einhält.
Schließlich soll ja "der Lauf entscheiden".

Man sollte aber nicht den Irrtum begehen, dass man Dopingsünder ungestraft lässt, wenn sie trotzdem Verlierer bleiben. Es ist an den Sportlern und Zuschauern, vermeintliche Regelbrüche anzuzeigen und es ist an den Schiedsrichtern, solche Regelbrüche dann zu ahnden oder auch nicht. Es bleibt der NPD freilich unbenommen, zu behaupten, der Trainer Verfassungsschutz habe ohne ihr Wissen was böses in die Zahnpasta beigegeben. ;) Mimosenhafte erwischte Dopingsünder kennen wir ja zur Genüge.

Nach Talleyrand ist der Krieg eine viel zu ernste Sache, als dass man ihn den Militärs überlassen könne. Der Viscount Montgomery of Alamein wollte diese ernste Angelegenheit aber auch nicht den Politikern überlassen. Vom Volk haben die alle nicht gesprochen. Die vor knapp zehn Jahren gestorbene altsozialdemokratische Politikerin Käthe Strobel benutzte Anfang der 60er denselben abgegriffenen ranzigen Satz, um die Politik "nicht nur den Männern" zu überlassen. Mittlerweile gehört dieser oft auch dem CSU-Urgestein Maria Probst zugeschriebene Satz als fester Bestandteil auf die Homepage so mancher sonst kaum bekannten Abgeordneten in der Frauenunion.

Als James Madison durch die Einführung der Wahlmänner bei der US-Präsidentenwahl die "Launen des Volkes" filtern und abschwächen wollte, hat er ein heute praktisch funktionsloses Kontrollorgan geschaffen. Vielleicht hat er dabei ja wirklich sowas wie die NPD verhindern wollen. Vermutlich hat er sich eher an Sokrates gehalten, der die Launen und Exzesse des Volkes immerhin auch für ein gefährliches Detail der Demokratie hielt. Nicht umsonst wurde das von Madison eingeführte System der "checks and balances" von vielen später entstehenden Demokratien nachgeahmt - auch von der Deutschen. Es sind eben diese Kontrollen, die es auch Mehrheiten unmöglich machen, die NPD einfach zu verbieten, weil sie das vielleicht so wollen.

James Madison zu zitieren ist ein genialer Schachzug am Stammtisch - aber auch nur, weil dort keiner weiß, was er eigentlich gesagt hat.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 19:38 Uhr:   

Um es kurz zu machen: Es ist ja nicht so, dass eine Partei eine andere verbieten kann. Verbieten kann in Deutschland eine Partei ausschliesslich das Bundesverfassungsgericht.
Einen Antrag auf Verbot einer Partei stellen können nach Paragraph 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes ausschliesslich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung, zusätzlich noch die Landesregierungen, aber nur gegenüber Parteien, die sich auf das Gebiet des jeweiligen Bundeslandes beschränken.
Es ist also schon mal unrichtig zu behaupten, eine Partei könne versuchen, eine andere Partei zu verbieten. In den genannten Gremien, die zum Antrag berechtigt sind, sitzen regelmässig Angehörige verschiedener Parteien und bisweilen auch parteiunabhängige Mitglieder. Auch das Bundesverfassungsgericht ist, schon durch seine Wahlart bedingt, zwingend parteipolitisch gemischt zusammengesetzt.
Zudem können sich die etwa betroffenen Parteien im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens vor Gericht verteidigen, ihnen muss zudem nachgewiesen werden, dass das Verbot gerechtfertigt ist. Wenn der Antrag ans Gericht zudem von Bundestag oder Bundesrat gestellt wird, besteht auch die Möglichkeit, vor dem betreffenen Beschluss innerhalb dieser Gremien eine Debatte auszulösen, zumal wenn Angehörige der betreffenden Partei in diesen Gremien sitzen.

Und im konkreten Fall wissen wir ja, wie der Versuch eines Parteiverbotes geendet hat: in einem Desaster für die Antragsteller. Der Rechtsstaat hat sich also gerade bewährt, auch gegenüber einer Partei, deren Einstellung gegenüber eben diesem Rechtsstaat ja doch fragwürdig bleibt.

Im übrigen liesse sich mit etwa demselben Recht sagen, Privatmann X wolle Privatmann Y ins Gefängnis stecken, wenn er diesen wegen einer Straftat anzeigt. Zum Glück sind wird in Europa heute meilenweit davon entfernt, dass einzelne so über andere bestimmen können, weil wir ja eben die Institution der Gerichte und die rechtsstaatlichen Garantien haben.

Es kann aber natürlich sein, dass die Leute, die das oben angeführte Lamento von sich geben, gar keine Ahnung davon haben, was ein Rechtsstaat ist.
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Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juli 2007 - 21:30 Uhr:   

Was soll ein NPD-Verbot bringen? Ich meine gar nichts. Dann gründen diese Nazis schnell eine neue
Partei. Gott sei Dank sind diese ewig gestrigen nur
eine Minderheit in Deutschland. Man kann diesen
brauen Sumpf nur mit politischen, nicht mit juristischen Mitteln austrocknen.
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Lunikoff (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 27. Juli 2007 - 22:34 Uhr:   

Und diese abgegriffenen Allerweltsphrasen zu einem seit vier Jahren toten Thema sind dir einen Beitrag wert?
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 11. August 2007 - 14:49 Uhr:   

Ein Verbot der NPD widerspräche demokratischen Grundprinzipien wie der Meinungsfreiheit. Meiner Meinung nach hat die freie Meinung nicht das Recht sich selbst zu schützen, sprich: in einer Demokratie müssen auch antidemokratische Parteien erlaubt sein. Ich lasse es jetzt mal dahingestellt, ob die NPD eine antidemokratische Partei ist, da hierfür keine Beweise vorliegen. Zu dem Vorschlag den "braunen Sumpf politisch auszutrocknen" kann ich nur sagen, dass auch ein finanziell vom Bund unterstützter Kampf gegen eine demokratisch legitimierte Partei, wie die NPD, verfassungswidrig ist. Generell finde ich es einfach nur traurig, dass deutsche Menschen noch so starr in ihrem Gedankenkorsett sind, dass sie jeden national eingestellten Menschen gleich für einen Nazi halten. Als aufgeklärter Mensch sollte man sich eigentlich weniger von den Medien und den etablierten Parteien beeinflussen lassen.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 12. August 2007 - 13:09 Uhr:   

("Meiner Meinung nach hat die freie Meinung nicht das Recht sich selbst zu schützen,")

Da halten Sie offenbar nicht viel von ihr.
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Lunikoff (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 13. August 2007 - 14:43 Uhr:   

"dass auch ein finanziell vom Bund unterstützter Kampf gegen eine demokratisch legitimierte Partei, wie die NPD, verfassungswidrig ist."

Die Projekte der Bundesregierung zur Aufklärung über verfassungsfeindliche Umtriebe richten sich allgemein gegen diese Umtriebe und diskriminieren nicht speziell eine der an diesen Umtrieben teilnehmenden Parteien gegenüber den anderen.

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