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bomo Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 19:50 Uhr: | |
Moin, wir sind vor 2 wochen um gezogen und haben keine Wahlzettel bekommen wo draufsteht wo ich hin muß zur stimmen abgabe. Normalerweise soll man diesen zettel ja auch mit hin nehmen? Kann ich auch nur mit nen Perso wählen gehen und woher weiß ich wo ich dann hin gehen muß? Unterlagen sind auch nicht an der alten adresse angekommen. Gruß Bomo |
Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 20:13 Uhr: | |
Nachdem der Umzug nach dem Stichtag (23. August) war, sollte die Wahlbenachrichtigung bei der alten Adresse angekommen sein. Die formale Einspruchsfrist ist abgelaufen, aber eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle der alten Gemeinde schadet sicher nicht. Wenn nichts Gröberes schief gelaufen ist, ist die Wahl mit Personalausweis im für die alte Adresse zuständigen Wahllokal möglich. |
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Registriertes Mitglied
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 21:56 Uhr: | |
Ich würde empfehlen im Rathaus des Wahlkreises aus dem Sie weggezogen sind zu wählen, das ist soweit ich weiß meistens möglich. Also einfach hingehen und sofort die Stimme abgeben. Wenn es aus irgendeinem Grund nicht geht wird man Ihnen dort sicher auch weiterhelfen können was stattdessen zu tun ist. |
Ratinger Linke Unregistrierter Gast
| Veröffentlicht am Dienstag, 22. September 2009 - 23:01 Uhr: | |
Briefwahl an Ort und Stelle der Abholung sollte nach § 28 Abs. 5 BWO immer möglich sein, sofern es ermöglicht werden kann und man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, aber direkte Aushändigung der Briefwahlunterlagen nicht unbedingt (in der Praxis aber wohl meist auch das). |