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Archiv bis 09. August 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Bundestagswahl 2009 » Bundeswahlausschuss – Anerkennung als Partei/Verfahren » Archiv bis 09. August 2009 « Zurück Weiter »

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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 19:54 Uhr:   

Verfassungsgericht schmettert Klage der "Grauen" ab:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,639665,00.html
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 31. Juli 2009 - 20:18 Uhr:   

Der Bundestag sollte sich nach der Bundestagswahl im Herbst endlich einmal der Problematik des unzureichenden Rechtsschutzes in diesem so wichtigen Bereich annehmen, aber das hatte man ja schon nach der letzten Wahl gehofft ...
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 01. August 2009 - 18:23 Uhr:   

Mal was Anderes:

Warum ist eigentlich DIE PARTEI diesmal nicht als solche vom Bundeswahlausschuss anerkannt worden? 2002 und 2005 trat sie noch mit Landeslisten an, muß also auch als Partei anerkannt worden sein.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 01. August 2009 - 18:42 Uhr:   

Für DIE PARTEI ist das diesmal ziemlich dumm gelaufen, siehe die in der Meldung zur Bundeswahlausschusssitzung verlinkte Aufzeichung (etwa bei 00:48). Vor allem, da es keine effektive Rechtsschutzmöglichkeit gegen die Entscheidung des Bundeswahlauschusses gibt, wie die GRAUEN gerade erfahren mussten. Dazu auch ein Artikel in der FAZ: Ernst ist das Wählen.
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Kay Karpinsky
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 02. August 2009 - 02:11 Uhr:   

Au weia...
Das war allerdings wirklich ein grausamer Auftritt, den Gravius da abgeliefert hat. Wie der Verlauf der Sitzung zeigte, haben es ja durchaus ein paar Vereinigungen geschafft, den Ausschuss nach Klärung des "Erörterungsbedarfs" noch umzustimmen. Wenn allerdings alle Kompetenz in Formalfragen in einer Person gebündelt wird, und beim Ausfall derselben kein geeigneter Ersatz bereitsteht, kommen wirklich Zweifel an der "ausreichenden Festigkeit der Organisation" auf.
Ansonsten ein wunderschöner Link. Oder: Warum ich auch diesmal nicht die "Sonstigen" wählen werde".
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 04. August 2009 - 22:29 Uhr:   

Also, über mangelnde Öffentlichkeitsarbeit der Partei "Die PARTEI" kann sich der Bundeswahlleiter nun wirklich nicht mehr beklagen.
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Fenech
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 14:05 Uhr:   

Eine Farce, die ganze Veranstaltung, wegen eines angeblichen Faxes, wonach die Partei nur noch einen Landesverband habe, hat der inkompetente Bundeswahlleiter Egeler die Zulassung der PARTEI verweigert, obwohl die formellen Voraussetzungen- Unterschriften etc. vorlagen und die PARTEI bereits bei mehreren Wahlen teilnahm. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung gibt es nicht, nur den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, für eine Demokratie äußerst bedenklich! Ebenso betroffen die Grauen und die Pauli-Partei.
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Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 19:01 Uhr:   

Wobei die Pauli-Partei ja als Partei anerkannt wurde...

Dieses ganze Verfahren ist ein Skandal. Ein selbstherrlicher Wahlleiter, der uns vorschreibt, was wir wählen dürfen... wenn das im Iran passieren würde, würde es hier einen Riesenaufschrei geben.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 19:33 Uhr:   

Der Vergleich mit dem Iran kam mir auch in den Sinn. Tatsache ist ja dass Ablehnung von Parteien nahezu willkürlich erfolgen kann, weil selbige danach keine rechtstaatliche Möglichkeit mehr haben sich einzuklagen - ein starkes Stück. Nur gut dass die Etablierten Parteien ein einfacheres Verfahren haben, und so die Demokratie gewahrt bleibt, aber das ganze hat mich schon ein bischen erschüttert.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 19:34 Uhr:   

Ups, bezog sich auf Migan... irgendwie bin ich in den falschen Thread gerutscht?

[Nein, der Thread war richtig, kurz vorher wurden die anderen Beiträge in einen eigenen Thread verschoben – der Admin.]
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 08. August 2009 - 20:27 Uhr:   

"Eine Farce, die ganze Veranstaltung, wegen eines angeblichen Faxes, wonach die Partei nur noch einen Landesverband habe, hat der inkompetente Bundeswahlleiter Egeler die Zulassung der PARTEI verweigert, obwohl die formellen Voraussetzungen- Unterschriften etc. vorlagen und die PARTEI bereits bei mehreren Wahlen teilnahm."

Das ist wohl ein wenig zu einseitig. Fakt ist, daß die "Partei" praktisch nirgends antrat. Seit der letzten Bundestagswahl ist sie in nur in einem Land mit einer Liste angetreten (Hamburg, 0,3%). In Baden-Württemberg (wo es keine Listen gibt), wurde sie 2006 in 3 von 70 Wahlkreisen zugelassen. Ansonsten gab es nur in Berlin ein Antreten mit wenigen Direktkandidaten und vor der letzten Bundestagswahl in NRW eine Kandidatur in 4 von 128 Wahlkreisen. Bei der Europawahl schaffte die "Partei" die 4000 Unterstützungsunterschriften nicht – das ist ein starkes Indiz für fehlende Festigkeit der Organisation.

Die Organisation der "Partei" ist also zweifellos sehr schwach und sie wäre, wenn ihr die Parteieigenschaft zuerkannt worden wäre, auch nur in Hamburg zugelassen worden. Unanhängig von der Frage, wer nun die Wahrheit hinsichtlich des ominösen Schreibens sagt, können einem sehr wohl Zweifel kommen, ob die "Partei" eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes ist. Ich will mir da kein Urteil erlauben, zumindest die bisherigen Wahlteilnahmen untermauern die Parteieigenschaft aber eher nicht.

2005 wurde sie in Hamburg und Berlin zugelassen und bekam dort 0,27 bzw. 0,42%, bundesweit 0,02%. Ein ernst zu nehmender Konkurrent für andere Parteien ist sie sicher nicht und schon deshalb ist jeder Vergleich zum Iran weit übers Ziel hinausgeschossen.

Grundsätzlich sollte es aber natürlich schon einen Rechtsbehelf vor der Wahl geben.

(Beitrag nachträglich am 09., August. 2009 von frings editiert)
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Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 12:37 Uhr:   

Der Vergleich mit dem Iran ist nicht über das Ziel hinausgeschossen, denn das Prinzip bleibt dasselbe: Es gibt keine feste Definition, ab wann eine Partei als Partei anzuerkennen ist, somit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wenn mehr als 2000 Bürger in einem Bundesland diese Partei auf dem Stimmzettel sehen wollen, dann gehört sie da hin. Es ist keine demokratische Entscheidung, wenn 5 Leutchen (die Mehrheit im Bundeswahlausschuss) mal eben 2000 andere Leute überstimmen können.
Sich auf vergangene Wahlergebnisse zu berufen ist ebenfalls kein Argument. Denn die könnten ja auch mal steigen (natürlich aber nur, wenn man antritt).
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Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 12:40 Uhr:   

Nachtrag: Zur Festigkeit vergleiche man einfach mal nur die PARTEI mit der Freien Union Paulis.... warum wurde die FU denn nicht abgelehnt, angesichts der Schnellgründung und der chaotischen Verhältnisse?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 13:23 Uhr:   

"Der Vergleich mit dem Iran ist nicht über das Ziel hinausgeschossen, denn das Prinzip bleibt dasselbe: Es gibt keine feste Definition, ab wann eine Partei als Partei anzuerkennen ist, somit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet."
Unsinn. Erstens gibt es im Iran gar keine Parteien, zweitens ist das iranische Auswahlverfahren durch den Wächterrat schon von der Intention her eine politische Selektion. Würden in Deutschland Inhalte geprüft, dürften z.B. MLPD, BüSo oder Violette sicher nicht antreten. Drittens gibt es sehr wohl eine Legaldefinition von Parteien.


"Es ist keine demokratische Entscheidung, wenn 5 Leutchen (die Mehrheit im Bundeswahlausschuss) mal eben 2000 andere Leute überstimmen können."
Mit dem Argument müßte man jeden Wahlvorschlag zulassen, also offensichtlicher Unsinn. Für die Aberkennung des Wahlvorschlagsrechts ist Zweidrittelmehrheit und nicht einfache oder absolute Mehrheit erforderlich. Übrigens fiel die Entscheidung einstimmig.

Das Verfahren mit der Beteilungsanzeige ist in der Tat fragwürdig, nur muß man nicht gleich alles mit einer finsteren Diktatur gleichsetzen, wenn einem etwas nicht paßt.


"Sich auf vergangene Wahlergebnisse zu berufen ist ebenfalls kein Argument."
Hat das jemand behauptet? Das Antreten bei Wahlen ist aber sehr wohl ein Kriterium. Und wenn die "Partei" kaum antrat und sogar bei der Europawahl mit vergleichsweise sehr niedriger Kandidaturhürde die Unterschriften nicht zusammenbekam (im Gegensatz zu mancher obskuren Sekte), dann spricht das nicht gerade für feste Organisation. Die Freie Union sammelte immerhin in Bayern über 2000 Unterschriften, währen die "Partei" zur Europawahl 4000 bundesweit nicht schaffte. Es ist dem Bundeswahlausschuß wohl kaum möglich und zuzumuten, sich mit innerparteilichen Querelen zu befassen. Die sind allenfalls dann relevant, wenn dadurch z.B. keine ordnungsgemäße Wahl des Vorstandes zustande kommt oder sich sonstige Auflösungserscheinungen zeigen.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 16:22 Uhr:   

Immerhin schickt die OSZE jetzt deshalb Wahlbeobachter - erstmals in ihrer Geschichte - nach Deutschland:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641353,00.html
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Migan
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 18:48 Uhr:   

@ T. Frings:

"Der Vergleich mit dem Iran ist nicht über das Ziel hinausgeschossen, denn das Prinzip bleibt dasselbe: Es gibt keine feste Definition, ab wann eine Partei als Partei anzuerkennen ist, somit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet."

>Unsinn. Erstens gibt es im Iran gar keine
>Parteien, zweitens ist das iranische
>Auswahlverfahren durch den Wächterrat schon von
>der Intention her eine politische Selektion.
>Würden in Deutschland Inhalte geprüft, dürften
>z.B. MLPD, BüSo oder Violette sicher nicht
>antreten. Drittens gibt es sehr wohl eine
>Legaldefinition von Parteien.

Diese Definition ist allerdings so schwammig und dehnbar, dass sie praktisch unbrauchbar ist. Ab wann ist denn eine Partei zweifelsfrei eine Partei? Sagt das diese Definition? Nein.
Es ist eine reine Willkürentscheidung. Und Willkürentscheidungen kann man sehr wohl miteinander vergleichen.

"Es ist keine demokratische Entscheidung, wenn 5 Leutchen (die Mehrheit im Bundeswahlausschuss) mal eben 2000 andere Leute überstimmen können."

>Mit dem Argument müßte man jeden Wahlvorschlag
>zulassen, also offensichtlicher Unsinn.

Danke. Dann darf ich Ihre Entgegnung auch als kompletten Schwachsinn bezeichnen, oder? Denn jetzt erklären Sie mir mal, wieso man dann JEDEN Wahlvorschlag zulassen müßte? Es bekommt nicht jeder Wahlvorschlag 2000 UUS zusammen.

>Für die Aberkennung des Wahlvorschlagsrechts ist
>Zweidrittelmehrheit und nicht einfache oder
>absolute Mehrheit erforderlich. Übrigens fiel
>die Entscheidung einstimmig.


Was hat das damit zu tun, dass 8 Leute 2000 Leute überstimmen können?

"Sich auf vergangene Wahlergebnisse zu berufen ist ebenfalls kein Argument."

>Hat das jemand behauptet?

Ja, Sie!

>Das Antreten bei Wahlen ist aber sehr wohl ein
>Kriterium.

Sicher, nur wenn man wegen eines zu schlechten Wahlergebnisses (wer definiert das eigentlich?) nicht zu Wahlen zugelassen wird, bekommt man auch keine Möglichkeit, das Ergebnis jemals zu verbessern.

>Und wenn die "Partei" kaum antrat und sogar bei
>der Europawahl mit vergleichsweise sehr
>niedriger Kandidaturhürde die Unterschriften
>nicht zusammenbekam (im Gegensatz zu mancher
>obskuren Sekte), dann spricht das nicht gerade
>für feste Organisation.


Es ist das Recht jeder Gruppierung, frei zu bestimmen, wieviel Energie sie in welche Aktion steckt. Das hat der Bundeswahlleiter nicht zu beurteilen.

>Die Freie Union sammelte immerhin in Bayern über
>2000 Unterschriften, währen die "Partei" zur
>Europawahl 4000 bundesweit nicht schaffte.


In Hamburg schaffte die PARTEI aber die 2000 UUs und ist damit nicht schlechter gestellt als die Pauli-Partei, die eben auch nicht mehr UUs zusammenbrachte.

>Es ist dem Bundeswahlausschuß wohl kaum möglich
>und zuzumuten, sich mit innerparteilichen
>Querelen zu befassen.


Sie widersprechen sich selbst. Einerseits ist eine gefestigte Organisation wichtig und ein Zulassungskriterium, andererseits aber ist es dem Wahlausschuss nicht zuzumuten, diese zu prüfen? Ja was denn nun?

>Die sind allenfalls dann relevant, wenn dadurch
>z.B. keine ordnungsgemäße Wahl des Vorstandes
>zustande kommt oder sich sonstige
>Auflösungserscheinungen zeigen.


Man hat ja bei der FU gesehen, wie das gehandhabt wird. Ein solches Brimborium habe ich von der PARTEI bislang nicht gehört, und auch von den GRAUEN nicht. Bleibt die Frage, wieso diese Chaospartei FU zugelassen wurde, die GRAUEN und die PARTEI aber nicht. Bislang habe ich keinen einzigen vernünftigen Grund für diese Entscheidung gehört, auch von Ihnen nicht. Was bleibt dann noch außer Willkür?

(Nein, ich hatte nicht vor, die PARTEI oder die GRAUEN zu wählen, aber ich finde es erschreckend, dass hier acht Leute mal eben kurz nach Gutsherrenart Parteien vom Stimmzettel verbannen, obwohl sie alle Voraussetzungen für einen Antritt mitbringen!)
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Max Stern
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 18:59 Uhr:   

[quote]
Mit dem Argument müßte man jeden Wahlvorschlag zulassen, also offensichtlicher Unsinn.
[/quote]
Denken Sie nicht, dass ein Unterschriftenquorum als ausreichendes Kriterium dafür herhalten könnte, ob ein Wahlvorschlag ernsthaft ist?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 20:13 Uhr:   

@Migan
"Diese Definition ist allerdings so schwammig und dehnbar, dass sie praktisch unbrauchbar ist. Ab wann ist denn eine Partei zweifelsfrei eine Partei? Sagt das diese Definition? Nein.
Es ist eine reine Willkürentscheidung. Und Willkürentscheidungen kann man sehr wohl miteinander vergleichen."
Das ist schierer Quatsch. Lesen Sie mal irgend ein Gesetz, zählen Sie z.B. mal alle "schwammigen" Bestimmungen im GG, da kommt einiges zusammen, geht schon mit Art. 1 los. Das wirkliche Leben läßt sicht nicht in Gesetze fassen, die in allen Fällen vollkommen klar sind.


"In Hamburg schaffte die PARTEI aber die 2000 UUs und ist damit nicht schlechter gestellt als die Pauli-Partei, die eben auch nicht mehr UUs zusammenbrachte."
Das Bundeswahlgesetz haben Sie offensichtlich nicht gelesen, die "Partei" brauchte deutlich weniger Unterschriften in Hamburg.


"Sie widersprechen sich selbst. Einerseits ist eine gefestigte Organisation wichtig und ein Zulassungskriterium, andererseits aber ist es dem Wahlausschuss nicht zuzumuten, diese zu prüfen? Ja was denn nun?"
Leseschwäche? Lesen Sie einfach genau, was ich schrieb.


"Man hat ja bei der FU gesehen, wie das gehandhabt wird."
Das war erstens NACH der Entscheidung am 17. Juli, zweitens ist ein chaotischer Parteitag allein (die gab es auch schon bei etablierten Parteien) noch kein Grund zur Nichtanerkennung der Parteieigenschaft, allenfalls ein Indiz.


"Bleibt die Frage, wieso diese Chaospartei FU zugelassen wurde, die GRAUEN und die PARTEI aber nicht. Bislang habe ich keinen einzigen vernünftigen Grund für diese Entscheidung gehört, auch von Ihnen nicht. Was bleibt dann noch außer Willkür?"
Es ging in dieser Diskussion auch gar nicht darum und ich habe explizit nicht beurteilt, ob die Nichtanerkennung der "Partei" richtig oder falsch war. Weder Sie noch ich haben die Unterlagen vorliegen, die dem Bundeswahlausschuß vorlagen.


@Max Stern
"Denken Sie nicht, dass ein Unterschriftenquorum als ausreichendes Kriterium dafür herhalten könnte, ob ein Wahlvorschlag ernsthaft ist?"
Mal etwas zugespitzt könnte dann der Parteivorsitzende ohne Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach eigenem Gutdünken die Liste aufstellen oder man könnte Asterix oder einen Besenstiel aufstellen oder jemanden, der gar nicht für die Partei kandidieren will. Da könnte dann z.B. ein Prominenter plötzlich ungewollt NPD-Kandidat sein. Man könnte Bewerber anderer Parteien "abschießen", indem man sie auf der eigenen Liste aufstellt, dann müßte sie aus allen Wahlvorschlägen gestrichen werden.

Das Verfahren mit den Beteiligungsanzeigen ist m.E. nicht gelungen und eine Regelung wie im Europawahlgesetz wäre sicher besser. Aber Unterschriften als einziges Kriterium zur Zulassung von Wahlvorschlägen geht definitiv nicht.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 20:31 Uhr:   

Ich sehe das Problem übrigens eher von der umgekehrten Seite:
Es sind weniger die (faktisch eh chancenlosen) Splitterparteien, die hier zum "Opfer" werden können, sondern vielmehr die demokratisch gewählte Bundestagsmehrheit.

Es gibt vor der Wahl ja keine Möglichkeit für eine ausgeschlossene Partei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Sie kann daher nur NACH der Wahl diese anfechten.
Dies hat zur Folge, dass das Wahlergebnis schwebend wirksam ist.
Ein Verfahrensfehler eines unkompetenten Wahlausschusses kann dadurch den Bestand der Bundestagswahl gefährden.

Dass eine einmal durchgeführte Wahl rechtlichen Bestand hat, ist allerdings sehr wichtig.

Es liegt hier somit ein ganz massiver Konstruktionsfehler vor.

Nehmen wir nur einmal an, die Ablehnung einer "Partei XY" sei wirklich offensichtlich fehlerhaft gewesen. (Etwa weil der Wahlausschuss seine Entscheidung auf einer objektiv nachprüfbaren Falschinformation basierte. Zum Beispiel indem er Unterlagen von 2 Parteien verwechselte o.ä.).

Solche Fehler können passieren. Irren ist menschlich und so 100% professionell scheint mir dieses Gremium auch nicht besetzt zu sein.
(Der Bundeswahlleiter ist im Hauptberuf Leiter des Stat. Bundesamts. Also ein Beamter, der normalerweise ganz andere Aufgaben hat und ggf. von juristischen Spitzfindigkeiten überfordert sein kann).

Dann kann sich der Parteivorstand dieser Splitterpartei XY jetzt erst einmal entspannt zurück lehnen und das Wahlergebnis abwarten.
Und wenn ihm das Ergebnis nicht passt, kann er die Bombe zünden und die Wahl anfechten.

Fazit:
Man macht durch eine solche Regelung, die den Rechstweg erst NACH der Wahl eröffnet, somit den neu gewählten Bundestag im Ernstfall zur Geisel einer Splitterpartei.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 09. August 2009 - 20:57 Uhr:   

Ich sehe das Problem übrigens eher von der umgekehrten Seite:
Es sind weniger die (faktisch eh chancenlosen) Splitterparteien, die hier zum "Opfer" werden können, sondern vielmehr die demokratisch gewählte Bundestagsmehrheit.

Es gibt vor der Wahl ja keine Möglichkeit für eine ausgeschlossene Partei, den Rechtsweg zu beschreiten.

Sie kann daher nur NACH der Wahl diese anfechten.
Dies hat zur Folge, dass das Wahlergebnis schwebend wirksam ist.
Ein Verfahrensfehler eines unkompetenten Wahlausschusses kann dadurch den Bestand der Bundestagswahl gefährden.

Dass eine einmal durchgeführte Wahl rechtlichen Bestand hat, ist allerdings sehr wichtig.

Es liegt hier somit ein ganz massiver Konstruktionsfehler vor.

Nehmen wir nur einmal an, die Ablehnung einer "Partei XY" sei wirklich offensichtlich fehlerhaft gewesen. (Etwa weil der Wahlausschuss seine Entscheidung auf einer objektiv nachprüfbaren Falschinformation basierte. Zum Beispiel indem er Unterlagen von 2 Parteien verwechselte o.ä.).

Solche Fehler können passieren. Irren ist menschlich und so 100% professionell scheint mir dieses Gremium auch nicht besetzt zu sein.
(Der Bundeswahlleiter ist im Hauptberuf Leiter des Stat. Bundesamts. Also ein Beamter, der normalerweise ganz andere Aufgaben hat und ggf. von juristischen Spitzfindigkeiten überfordert sein kann).

Dann kann sich der Parteivorstand dieser Splitterpartei XY jetzt erst einmal entspannt zurück lehnen und das Wahlergebnis abwarten.
Und wenn ihm das Ergebnis nicht passt, kann er die Bombe zünden und die Wahl anfechten.

Fazit:
Man macht durch eine solche Regelung, die den Rechstweg erst NACH der Wahl eröffnet, somit den neu gewählten Bundestag im Ernstfall zur Geisel einer Splitterpartei.

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