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Verfassungsrechtler ficht Saarland-Wa...

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tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 10:08 Uhr:   

Die Welt meldet heute, daß es Probleme mit der Kandiatenaufstellung der Linken gibt:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4340454/Verfassungsrechtler-ficht-Saarland-Wahl-an.html
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 12:03 Uhr:   

Interessant. Das könnte tatsächlich größere Nachwirkungen haben. Wobei m. E. die verschiedenen Punkte deutlich unterschiedliches Gewicht haben:

> wurde während der Versammlung unter anderem
> der Grundsatz der geheimen Wahl verletzt.
> Drei aufgestellte Wahlkabinen waren demnach
> nicht funktionstüchtig, ...
M. W. sind bei solchen innerparteilichen Abstimmungen Wahlkabinen nicht vorgeschrieben und wohl auch selten gebräuchlich. Es muß aber trotzdem möglich sein, unbeobachtet seinen Zettel auszufüllen, das wird hier zu klären sein.

> Ferner soll mehreren Kandidaten nicht
> ausreichend Gelegenheit gegeben worden sein,
> dem Wahlkonvent ihre Person und ihr Programm
> vorzustellen.
Muß natürlich näher spezifiziert werden, da gibt es doch schon Urteile dazu, was "ausreichend" heißt.

> An der Kandidatenkür haben sich zudem
> nachweislich Personen beteiligt, die nicht
> stimmberechtigt waren.
Schwerer Verstoß, insbesondere da die Ergebnisse wohl recht knapp waren.

> Teilweise sollen Stimmberechtigte sogar
> mehrere Stimmzettel erhalten haben.
Noch krasser.

> Daraufhin gaben Verantwortliche der
> Linkspartei, darunter Landesgeschäftsführerin
> Pia Döring, ausführliche Erklärungen sowie
> eidesstattliche Versicherungen zur
> Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens ab.
Da wirds natürlich spannend.
Es ist ja durchaus mal möglich, daß es bei einer einzelnen Parteiversammlung schlampig zuging oder gewisse Formalia falsch gehandhabt wurden. Aber wenn die Verantwortlichen der Landespartei das dann durch Meineide verdecken wollten, würde das zum zentralen politischen Problem der Gesamtpartei.
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Schreiber
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 06. Februar 2010 - 21:36 Uhr:   

Und?
Ist etwas draus geworden?
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 06. Februar 2010 - 22:23 Uhr:   

Es wurden mehrere Einsprüche beim Landtag eingelegt, auch zur Listenaufstellung der Partei DIE LINKE. Diese werden zur Zeit im Wahlprüfungsausschuss beraten und danach dem Plenum zu Entscheidung vorgelegt.
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Ratinger Linke
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 29. Mai 2010 - 23:02 Uhr:   

Dem Landtag liegt ein Entwurf für ein Wahlprüfungsgesetz von CDU, SPD, FDP und Grünen vor, das auch für die laufende Wahlprüfung gelten soll:

http://www.landtag-saar.de/dms14/Gs0172.pdf

Die Linken haben einen Antrag dazu gestellt:

http://www.landtag-saar.de/dms14/Ag14_0187.pdf

Wobei mir teilweise nicht klar ist, was sie da eigentlich konkret wollen. Insbesondere bin ich bisher davon ausgegangen, dass § 17 WahlPrG selbstverständlich auch dann gilt, wenn ein Mandat von vornherein fälschlicherweise erteilt worden ist (wie z.B. bei den letzten Kommunalwahlen in Aachen); dass bei Komplettanfechtung nicht der ganze Bundestag ausgeschlossen ist, beruht meines Erachtens nur auf Absatz 2 (mindestens 10 Abgeordnete betroffen).

Nebenbei bemerkt ist in BWG und WahlPrG gar keine Neufeststellung des Ergebnis ohne vorhergehende Wiederholungswahl vorgesehn.

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