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Bundeswahlausschuss – Anerkennung als...

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Archiv bis 09. August 2009Florian das Original20 09.08.09, 20:57h 
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 10:42 Uhr:   

Bin ganz der Meinung von Florian. Das Problem des Verfahrens ist, dass wir keinen Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Wahlausschusses haben. Zudem sind die Kriterien so unbestimmt, dass es durchaus Fälle geben kann, in dem die Entscheidung kritikwürdig ist. Gäbe es eine Einspruchsmöglichkeit, wäre dies noch zu verkraften. Aber so ist das bei einem für eine Parteiendemokratie so wichtigen Akt höchst problematisch.

Ich hätte auch überhaupt keine Probleme damit, einfach jede Organisation zuzulassen, die ein bestimmtes Unterschriftenquorum erreicht, also eine rein formale Prüfung. Inhaltliche Gesichtspunkte, selbst wenn sie sich auf die Organisationsweise der Partei beziehen, dürften m.E. hierbei keine Rolle spielen. Wir schreiben damit im Übrigen auch das Bild eines bestimmten Organisationstypus von Partei fest, der so selbst bei den etablierteren Parteien ins Wanken gerät. Einziges inhaltlich wichtiges Kriterium ist m.E. eine innerparteiliche demokratische Willensbildung. Das ergibt sich ja schon aus dem Grundgesetz.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 11:28 Uhr:   

@Tim Spier
"Ich hätte auch überhaupt keine Probleme damit, einfach jede Organisation zuzulassen, die ein bestimmtes Unterschriftenquorum erreicht, also eine rein formale Prüfung."
Ich auch nicht, funktioniert bei der Europawahl und in diversen Ländern auch. Bei Europawahl, in NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin sind statt der Beteiligungsanzeige (neben den übrigen Anforderungen) Satzung, Programm und satzungsgemäß gewählter Vorstand nachzuweisen. So war es bis in die 70er Jahre auch im Bundeswahlgesetz geregelt. Das hatte den Vorteil, daß es kaum Zweifelsfälle geben konnte. In der Praxis ist die Grenze zwischen Parteien und Wählergruppen ohnehin fließend, die Freien Wähler unterscheiden sich im Grunde nur dadurch von einer Partei, daß sie sich nicht Partei nennen wollen. Diese Unterscheidung sollte man komplett aufgeben.


"Einziges inhaltlich wichtiges Kriterium ist m.E. eine innerparteiliche demokratische Willensbildung. Das ergibt sich ja schon aus dem Grundgesetz."
Damit sind aber automatisch Anforderungen an die Organisation verbunden. Die Aufstellung von Bewerbern ist ohnehin recht detailliert in Wahlgesetzen geregelt. Diese Bestimmungen lassen keinen wesentlich anderen Organisationstyp als bei den bestehenden Parteien zu. Eine "Partei" mit nur einem Mitglied, wie die von Wilders in Holland, wäre so auch ohne jede Legaldefinition von Parteien praktisch ausgeschlossen.
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Max Stern
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 19:37 Uhr:   

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Mal etwas zugespitzt könnte dann der Parteivorsitzende ohne Mitglieder- oder Vertreterversammlung nach eigenem Gutdünken die Liste aufstellen oder man könnte Asterix oder einen Besenstiel aufstellen oder jemanden, der gar nicht für die Partei kandidieren will. Da könnte dann z.B. ein Prominenter plötzlich ungewollt NPD-Kandidat sein. Man könnte Bewerber anderer Parteien "abschießen", indem man sie auf der eigenen Liste aufstellt, dann müßte sie aus allen Wahlvorschlägen gestrichen werden.

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Gegen Wählbarkeitsbescheinigungen und obligatorische Zustimmung des Kandidaten zur Aufstellung habe ich ganz sicher nichts. Da schießen Sie etwas übers Ziel hinaus. Ich habe den Eindruck, dass wir uns eigentlich einig sind.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 19:55 Uhr:   

"Ich habe den Eindruck, dass wir uns eigentlich einig sind."
Denke ich auch. Man muß halt trennen zwischen Wahlvorschlagsrecht und dem Wahlvorschlag.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 22:29 Uhr:   

@Thomas Frings:
"In der Praxis ist die Grenze zwischen Parteien und Wählergruppen ohnehin fließend, die Freien Wähler unterscheiden sich im Grunde nur dadurch von einer Partei, daß sie sich nicht Partei nennen wollen. Diese Unterscheidung sollte man komplett aufgeben"

Bei der staatlichen Parteienfinanzierung braucht man die Unterscheidung wohl noch. Aber da könnte man die Entscheidung in aller Ruhe und Sorgfalt mit vernünftigen Rechtsschutzmöglichkeiten ausgestalten, ohne den engen Zeitplan einer Wahlvorbereitung berücksichtigen zu müssen.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 10. August 2009 - 23:12 Uhr:   

Mitglied des Bundeswahlausschusses greift Ausschussvorsitzenden an:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,641623,00.html
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 11. August 2009 - 00:28 Uhr:   

Wären die FW als Partei anerkannt, müssten sie der Öffentlichkeit nach dem Parteiengesetz Rechenschaft über ihre Mittel abgeben. Das würde die Parteien finanziell belasten.

Derzeit gehen die Mittel, die die Freien Wähler aufgrund ihrer Wahlergebnisse 2008 (Bayern) und 2009 (EU) erhalten, einzig und allein zu Lasten der Steuerzahler, nicht jedoch zu Lasten der Parteien, wie das bei jeder anderen Partei der Fall wäre. Daran sollte sich schnellstens etwas ändern!

Doch werden die Parteien ein seit Jahren bestehendes Gesetz zu ihren eigenen Lasten ändern? Ich denke, das wird nicht passieren - wettet wer dagegen?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 12. August 2009 - 18:40 Uhr:   

"Wären die FW als Partei anerkannt, müssten sie der Öffentlichkeit nach dem Parteiengesetz Rechenschaft über ihre Mittel abgeben. Das würde die Parteien finanziell belasten."
Um das Geld für die Europawahl zu kriegen, brauchen sie einen Rechenschaftsbericht:

§ 28 Staatliche Mittel für sonstige politische Vereinigungen
(1) Sonstige politische Vereinigungen, die sich im Wahlgebiet an der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit eigenen Wahlvorschlägen beteiligt und nach dem endgültigen Wahlergebnis mindestens 0,5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben, erhalten für jede erzielte gültige Stimme jährlich 0,70 Euro. Abweichend von Satz 1 erhalten sie für bis zu 4 Millionen Stimmen 0,85 Euro je Stimme. Die Mittel sind im Bundeshaushaltsplan auszubringen.
(2) Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gelten entsprechend. Die Pflicht zur Rechenschaftslegung beginnt mit dem Jahr, in dem die Wahl stattfindet, und endet mit dem Jahr, in dem der letzte aus dem Wahlvorschlag der sonstigen politischen Vereinigung gewählte Bewerber aus dem Europäischen Parlament ausgeschieden ist.
(3) Die Vorschriften des Parteiengesetzes über die absolute Obergrenze finden keine Anwendung; die Vorschriften über die relative Obergrenze gelten entsprechend.
(4) Die Vorschriften des Parteiengesetzes über das Auszahlungsverfahren und die Abschlagszahlungen gelten entsprechend.



"Derzeit gehen die Mittel, die die Freien Wähler aufgrund ihrer Wahlergebnisse 2008 (Bayern) und 2009 (EU) erhalten, einzig und allein zu Lasten der Steuerzahler, nicht jedoch zu Lasten der Parteien, wie das bei jeder anderen Partei der Fall wäre. Daran sollte sich schnellstens etwas ändern!"
Zustimmung


"Doch werden die Parteien ein seit Jahren bestehendes Gesetz zu ihren eigenen Lasten ändern? Ich denke, das wird nicht passieren - wettet wer dagegen?"
Dieses "Problem" halte ich für lösbar, man könnte z.B. die Grenze für die Parteienfinanzierung generell auf 1% Stimmenanteil legen (also für Bundes- und Europawahl verdoppeln), offizielle Begründung: Harmonisierung der Bestimmungen für landes- und bundesweite Wahlen.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 15. August 2009 - 15:06 Uhr:   

Ein früherer Bundesverfassungsrichter äußert Bedenken, die Bundestagswahl könne für ungültig erklärt werden, weil kleinere Parteien für sie nicht zugelassen wurden und übt heftige Kritik am Bundeswahlleiter:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,642979,00.html
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 15. August 2009 - 16:16 Uhr:   

"Ein früherer Bundesverfassungsrichter äußert Bedenken, die Bundestagswahl könne für ungültig erklärt werden"
Klein sprach wohlweißlich nur von "Gefahren für die Gültigkeit der Wahl."

Es gab schon einmal einen Fall, daß das BVerfG urteilte, einer Partei sei zu Unrecht das Wahlvorschlagsrecht nicht zuerkannt worden, die Wahl wurde aber trotzdem nicht zumindest teilweise für ungültig erklärt. Einer der Richter war Klein selbst.
http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19931021.htm

Sinngemäße Begründung des Urteils, warum es trotz der fehlerhaften Entscheidung keine Wahlwiederholung in den 6 Wahlkreisen geben müsse (die UAP hatte nur 6 Kreiswahlvorschläge eingereicht): die Partei habe in der Vergangenheit so schlechte Ergebnisse gehabt und es sei auch keine Steigerung in Sicht, so daß nicht damit zu rechnen sei, daß die Kandidatur der UAP etwas geändert hätte, obwohl in einem Wahlkreis die SPD nur sehr knapp gewann.

In die Richtung würde die Begründung wahrscheinlich auch gehen, wenn das BVerfG zum Ergebnis kommen sollte, der Ausschluß der "Partei" sei nicht rechtens gewesen. Die "Partei" wäre nur im Hamburg mit einer Landesliste zugelassen worden, wenn man ihr das Wahlvorschlagsrecht zuerkannt hätte. Dort bekam sie 2005 2506 Zweitstimmen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. August 2009 - 21:26 Uhr:   

Das sollte man alles mal sehr niedrig hängen.
Der neue Bundeswahlleiter hatte wohl einen recht tölpelhaften Auftritt und es gibt juristisch einige Verbesserungsmöglichkeiten - insbesondere die Anfechtungsmöglichkeit erst nach der Wahl ist ein Unding.

Aber das ändert doch nichts daran, daß es hier um völlig bedeutungslose Splittergruppen geht, deren Zulassung oder Nichtzulassung überhaupt keine Rolle spielt.

Defizite kann man hier nur gegenüber einer 100%-Ideal-Demokratie vermerken - gegenüber allen real existierenden Demokratien braucht Deutschland wegen solcher Marginalfehler keinen Vergleich zu scheuen.

Irgendein Vergleich mit z. B. dem Iran ist da abwegig, auch die OSZE schickt ihre Beobachter nicht deswegen, sondern nur im allgemeinen Turnus.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 01:20 Uhr:   

Darum geht es meiner Meinung nach auch: es sollte vor der Wahl eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses gegen eine Nicht-Zulassung einer Partei - ob es sich hier um eine Splitterpartei handelt oder nicht, ist vollkommen egal, es geht hier um das Prinzip, gehen. Natürlich wird das BVerfG sich hüten, die Bundestagswahl für ungültig zu erklären. Eine Schwachstelle für unsere Demokratie ist ein solches Partei-Anerkennungsverfahren dennoch; es gehört m.E. geändert.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 20:05 Uhr:   

Zwei Splitterparteien reichen Eilantrag in Karlsruhe beim BVerfG ein:
http://www.welt.de/news/article4348717/Gabriele-Pauli-will-sich-zur-Bundestagswahl-klagen.html

Kann denn das überhaupt Aussicht auf Erfolg haben? Ich denke, nur nach der Wahl können Parteien gegen ihre Nichtzulassung juristisch klagen?
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Dienstag, 18. August 2009 - 20:15 Uhr:   

Klagen kann man auch vorher ...
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Frank Schumacher
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 01:31 Uhr:   

Der kleine Unterschied: In einer Demokratie entscheidet der Souverän per Wahl. In der Regel findet eine Vorauswahl z.B. durch einen faschistischen Wahlleiter nicht statt. In Deutschland entscheidet ein korruptes Parteienkartell. Deutschland war, ist und wird auch niemals eine Demokratie. Die Wahl ist reine Show bzw. Augenwischerei. (Klarstellung: Ich richte mich gegen die Parteien, nicht Deutschland.)

Meine Frage an das Forum:
Parteienfinanzierung. In welchem Fall bekommen die Parteien KEIN Geld? Wenn eine ungültige Stimme abgegeben wird oder wenn überhaupt nicht gewählt wird?
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 09:18 Uhr:   

@Frank Schumacher

Die Parteien bekommen jährlich einen Festbetrag von 133 Mio. staatliche Mittel. Diese Summe wird nach mehreren Komponenten (z. B. Wählerstimmen, Spenden-/Beitragseinnahmen) verteilt - die oft genannten 0,70 bzw. 0,85 EUR je Wählerstimme sind nur eine davon. Durch eine variable Kürzung werden immer die 133 Mio. als Höchstbetrag ausgezahlt.

In der Praxis macht es keinen Unterschied, ob jemand nicht wählt oder ungültig wählt - die Auswirkung ist genau die gleiche. Auf die Gesamtsumme hat das keine Auswirkung - die bleibt immer bei 133 Mio. EUR.

Wenn man kann, macht man sich die Gesetze eben so, wie man sie braucht. Und die Parteien können das bei der Parteienfinanzierung, beim Wahlrecht usw....
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 10:13 Uhr:   

Richtig ist, dass es für die staatliche Parteienfinanzierung keinen Unterschied macht, ob man ungültig wählt oder einfach zu Hause bleibt. Wenn man aber seine Stimme einer Partei gibt, deren Anteil aufgrund der relativen Obergrenze (die staatlichen Finanzierungsmittel dürfen nicht höher sein als die von ihr selbst erwirtschafteten Mittel) gekappt wird, dann geht der entsprechende Betrag tatsächlich insgesamt den Parteien verloren. Die relative Obergrenze wird nämlich erst berücksichtigt, nachdem die einzelnen Beträge der Parteien gemäß der absoluten Obergrenze gekappt wurden. Eine Neuberechnung der absoluten Obergrenze findet nicht statt.

Im vergangenen Jahr wurden die Beträge der folgenden Parteien durch die relative Obergrenze gekappt: GRAUE (aufgelöst), Tierschutzpartei, FAMILIE, DIE FRAUEN, Volksabstimmung und "FW in Thüringen" (kein Rechenschaftsbericht). In diesem Jahr dürfte z. B. die Piratenpartei dazukommen.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 13:30 Uhr:   

@Frank Schumacher
Sie schrieben: „Deutschland war, ist und wird auch niemals eine Demokratie. Die Wahl ist reine Show bzw. Augenwischerei.“

Für mich ist Ihre Aussage blanker Unsinn!
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Frank Schumacher
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 14:43 Uhr:   

@Lieber Taugeichts.

Lesen Sie sich doch mal die Aussagen anerkannter Staatsrechtler zum Zustand der deutschen "Pseudo-Demokratie" durch. (Oder z.B. die Erklaerungen von v. Arnim.)

Die Bezeichnung "Parteienkartell" wird auch in der internationalen Presse im Zusammenhang mit Deutschland und Oesterreich gerne verwendet. Deutsche Politiker stoert das nicht.

Die Tatsache, dass wir inzwischen Wahlbeobachter (OSZE) bekommen ist ntuerlich reiner Zufall und auch Unsinn?!
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 15:02 Uhr:   

Trotz teilweise sicherlich nicht unberechtigter Kritik am Zulassungsverfahren, am Verhalten der etablierten Parteien und anderen Dingen, sollte man das Kind jedoch nicht mit dem Bade ausschütten. Der demokratische Charakter unseres Regierungssystems steht jedenfalls trotz aller Mängel nicht zur Debatte. Und die Wahlbeobachter der OSZE sind nicht in Deutschland unterwegs, weil es vermeintlich "undemokratisch" zugeht, sondern weil es sich um eine Routinebetrachtung von Wahlen in Westeuropa geht, die unabhängig von aktuellen Vorkommnissen vorgenommen wird.
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Frank Schumacher
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 15:21 Uhr:   

@Lieber Tim Spier

"Demokratischer Charakter": In der Financial Times hat man sich vor ca 1-2 Jahren ausgiebig darüber gestritten, was Deutschland eigentlich sei. Da kam so etwas, wie "demokratische Diktatur" raus.

Es ist nicht Demokratie, wenn der Wähler nach Vorauswahl durch ein korruptes Establishment / Parteienkartell dann auswählen darf.

Nach Angaben der Bundesregierung kommen die OSZE Leute auf Einladung der Regierung. Diplomatischer kann man es nicht ausdrücken, wenn Frau Merkel und ihr umstrittener Wahlleiter nicht angegriffen werden sollen. Dazu ist den Wienern der Geldgeber Deutschland dann doch zu wichtig.
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 16:52 Uhr:   

@Frank Schumacher
Ich stimme Tim Spier zu.
Auch in einer Demokratie gibt es sicher immer Verbesserungspotential. Aber zu behaupten, dass Deutschland keine Demokratie sei, finde ich sehr übermütig von Ihnen, Herr Schumacher.
Freie und faire Wahlen sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Demokratie. Doch nur Wahlen allein reichen auch noch nicht, um ein Regierungssystem als demokratisch einordnen zu können.

Ja, der Einfluss von Parteien ist bei uns manchmal zu groß.
Einer Kritik Hans Herbert von Arnims möchte ich mich hier auch ausdrücklich anschließen, nämlich der an den starren Listen bei Wahlen. Er meint, die (vom Grundgesetz geforderte) Unmittelbarkeit der Wahl sei durch diese für den Wähler unveränderlichen Parteilisten nicht gewährleistet.
In der Tat ist der Wählereinfluss darauf, welche Personen (nicht Parteien) am Ende wirklich im Parlament sitzen, begrenzt. Das sollte geändert werden!
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Werner Fischer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 17:31 Uhr:   

Man könnte die Bundestagswahl tatsächlich als nicht demokratisch bezeichnen, wäre den Bürgern der Eintritt in Parteien verwehrt. Aber so ist es ja nicht. Jeder Bürger kann in eine beliebige Partei eintreten und dort mitbestimmen, welche Kandidaten antreten.

Für mich ist die Aussage von Frank Schumacher faktisch durchaus nachvollziehbar, doch es liegt ja insbesondere an den Bürgern. Sie müssten nur in Parteien eintreten (oder neue gründen), um Änderungen in ihrem Sinne herbei zu führen. Oder Parteien/Kandidaten tatkräftig unterstützen, die etwas in die richtige Richtung ändern wollen.

Das passiert aber nicht und so haben wir die Demokratie, die wir verdienen!
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Frank Schumacher
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 17:51 Uhr:   

@Lieber Taugenichts

Sie behaupten, dass Deutschland eine Demokratie sei, belegen dies aber nicht.

Danach erklären Sie: “Freie und faire Wahlen sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil einer jeden Demokratie.”
Das Verhalten des Bundeswahlleiters entspricht leider nicht Ihren / den Ansprüchen an eine Demokratie. Diese Meinung wird u.a. von pensionierten Verfassungsrichtern in der “noch” freien Presse vertreten. Ihrer Argumentation folgend, erfüllt Deutschland zumindest dieses Kriterium nicht?! Und wenn ich Sie richtig verstehe, war das ein notwendiges Kriterium?

Weiter schreiben Sie: “Doch nur Wahlen allein reichen auch noch nicht, um ein Regierungssystem als demokratisch einordnen zu können.”

Können Sie substantiiert vortragen, was ein System denn zur Demokratie macht?

Ein Demokrat würde es wahrscheinlich als „übermütig“ bezeichnen, wenn Sie Deutschland als Demokratie aufführen!
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Tim Spier
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 18:12 Uhr:   

Vielleicht sollten wir den Troll nicht weiter füttern ...
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Taugenichts
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. August 2009 - 23:07 Uhr:   

@Tim Spier
Einverstanden!

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