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Verfassungswidriges Wahlrecht: Änderu...

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Archiv bis 29. Juni 2009Wahlticker20 29.06.09, 16:11h 
Archiv bis 02. Juli 2009Ralf Arnemann20 02.07.09, 10:09h 
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juli 2009 - 10:21 Uhr:   

@Bernhard:
> Die Fristsetzung war als Hinweis an die
> Politik gedacht, eine umfassende Reform des
> Wahlrechts vorzunehmen.
Das ist falsch!
Das Urteil selber ist der Hinweis, bzw. der Auftrag an die Politik, eine solche Reform vorzunehmen.

Die Fristsetzung dagegen ist die Botschaft, daß diese Reform NICHT schon für diese Wahl nötig ist.

Das ist eine völlig klare Aussage des Gerichts, die kannst Du nicht mit persönlichen Interpretationen ins Gegenteil verkehren!

> Es kann aber doch nicht angehen, dass evtl.
> eine Minderheit zur Mehrheit gemacht wird.
Das konnte 60 Jahre lang angehen und kann auch weiterhin angehen (siehe Diskussion zur 5%-Hürde). Es ist eher Zufall (wegen der Nachwahl in Dresden) daß das BVerfG endlich die Problematik verstanden und reagiert hat.

Wir sind uns inhaltlich ja einig, daß das Wahlrecht verbessert werden muß. Aber die Demokratie nimmt keinen Schaden, wenn das nicht sofort passiert. Man sollte das alles etwas gelassener sehen.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juli 2009 - 18:07 Uhr:   

@Ralf

Es ist eher Zufall (wegen der Nachwahl in Dresden) daß das BVerfG endlich die Problematik verstanden und reagiert hat.

Dass ist zwar die in den Medien herrschende Version (wo sogar geschrieben wurde und teilweise immer noch wird, dass die Wahlprüfungsbeschwerden von Martin und Wilko durch die Nachwahl in Dresden in Dresden veranlasst waren – wozu auch das Bundesverfassungsgericht fahrlässig oder absichtlich beigetragen hat und was sogar Müntefering in seinem Brief vom 22. Juni 2009 an Merkel und Seehofer aufnahm), aber nicht richtig. Der Zweite Senat des Bundesverfassunsgerichts hatte bereits im Frühjahr 2005 (das „bereits“ dürfte man angesichts der monatelangen Verzögerung des Verfahrens durch das Verfassungsgericht gar nicht schreiben), also noch vor der Bundestagswahl 2005 und damit auch der Nachwahl in Dresden, den Verfassungsorganen und Parteien die Wahlprüfungsbeschwerden zur Bundestagswahl 2002 (!) gemäß § 23 Abs. 2 BVerfGG zugestellt. Damit hätte allen Beteiligten klar sein müssen, dass Karlsruhe die Beschwerden ernst nehmen würde (gerade auch, weil es zuvor nicht so aussah) und es nicht zu einer Verwerfung gemäß § 24 BVerfGG wie bei unseren Beschwerden zur Bundestagswahl 1998 kommen würde (und wenn man sich die Stellungnahme etwa der CDU durchliest, war das auch nicht gewünscht).

Wir sind uns inhaltlich ja einig, daß das Wahlrecht verbessert werden muß. Aber die Demokratie nimmt keinen Schaden, wenn das nicht sofort passiert. Man sollte das alles etwas gelassener sehen.

Niemand in Deutschland weiß genau, was passiert, wenn die seit vielen Jahren beanstandete und nun schon fast ein Jahr für verfassungswidrig erklärte Regelung im Bundeswahlgesetz zu einem Wahlergebnis führt, das den Wählerwillen in sein Gegenteil verkehrt. Gerade deshalb dürfte es keinen Spielraum für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages geben, dieses Wahlrecht noch einmal bei der nächsten Bundestagswahl anzuwenden, wenn eine Lösung vorliegt, mit der man dieses GAU-Risiko verhindern kann. Wer jetzt über die angeblich viel zu kurze Zeit (und dass nach den vier Jahren Zeit zum Überlegen, siehe oben) für eine Änderung klagt, ist im Bundestag am falschen Platz. Für Gelassenheit habe ich angesichts dieses parlamentarischen Trauerspiels überhaupt kein Verständnis.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juli 2009 - 19:03 Uhr:   

("Niemand in Deutschland weiß genau, was passiert, wenn die seit vielen Jahren beanstandete und nun schon fast ein Jahr für verfassungswidrig erklärte Regelung im Bundeswahlgesetz zu einem Wahlergebnis führt, das den Wählerwillen in sein Gegenteil verkehrt.")

Fraglich ist allerdings, ob diese Risiken, die aus der zugespitzten Situation erwachsen können, nicht besser vermieden worden wären, wenn man auf die Zuspitzung, sprich auf die die Klärung durch das BVerfG, verzichtet hätte.

Sosehr eine Beseitigung des negativen Stimmgewichts wünschenswert war, nach meiner persönlichen Ansicht (wegen der ich mich dann seinerzeit auch der Klage von Wahlrecht.de nicht anschließen mochte) wogen die politischen Gefahren einer wachsenden Politikverdrossenheit nach einem Verdikt des BVerfG letztlich schwerer.

Das ist nun Schnee von gestern,
aber die Gefahren, die in einer Zuspitzung der öffentlichen Debatte liegen, sind es nicht.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juli 2009 - 19:28 Uhr:   

Fraglich ist allerdings, ob diese Risiken, die aus der zugespitzten Situation erwachsen können, nicht besser vermieden worden wären, wenn man auf die Zuspitzung, sprich auf die die Klärung durch das BVerfG, verzichtet hätte.

Vermieden sicher nicht, im günstigsten Fall verzögert. Und eine Beseitigung der Probleme durch die internen Überhangmandate wäre überhaupt nicht in Sicht ...

Sosehr eine Beseitigung des negativen Stimmgewichts wünschenswert war, nach meiner persönlichen Ansicht [...] wogen die politischen Gefahren einer wachsenden Politikverdrossenheit nach einem Verdikt des BVerfG letztlich schwerer.

Die Gefahr sehe ich auch, aber nicht durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder die dazu notwendigen Beschwerden sondern durch die Art und Weise, wie die Einsprüche/Beschwerden durch Bundestag und Bundesverfassungsgericht behandelt wurden und wie die notwendigen Konsequenzen aus dem Urteil nun im Bundestag verhindert werden. Und dies war weder zwingend noch vorherzusehen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 02. Juli 2009 - 21:16 Uhr:   

Ich sehe das Problem nicht so daramatisch. Daß eine Koalition weniger als 50% hat, ist nicht ungewöhnlich. Es ist extrem unwahrscheinlich, daß die drei Linksparteien zusammen über 50% der Stimmen, aber nicht zugleich nicht die absolute Mandatsmehrheit bekommen. Außerdem darf man SPD, Grüne und Linke ja gar nicht zusammenzählen, wenn man den offiziellen Beteuerungen der SPD glaubt, schließlich wird die SPD ja nach eigener Aussage in keinem Fall mit der Linkspartei koalieren, weil man inhaltlich so weit auseinander sei.

Ich kann auch nicht erkennen, warum die rot-grüne Mehrheit mit 47,1% im Jahr 2002 und 47,6% 1998 unbedenklich gewesen sein soll, aber jetzt eine schwarz-gelbe Mandatsmehrheit z.B. mit 48% gegen 48,1% für Rot-Rot-Grün der GAU sein sollte (den es auf Landesebene auch schon wiederholt gab).

Schon 1997 hatte die SPD-geführte niedersächsische Landesregierung eine Klage gegen das Bundestagswahlrecht verloren, anderthalb Jahre später wurde deren damaliger Chef Bundeskanzler. Seit 1998 gibt es jetzt ununterbrochen eine linke Mehrheit im Bundestag, die theoretisch zu jedem Zeitpunkt das Wahlrecht hätte reformieren können. Bisher unterließ man es, weil 1998 ausschließlich die SPD und 2002 und 2005 überwiegend die SPD von Überhangmandaten profitierte. 2005 machte sich Schröder ja noch Hoffnungen auf die Nachwahl in Dresden, obwohl klar war, daß die Union in jedem Fall mehr Stimmen haben würde. Jetzt droht der SPD ein Nachteil und plötzlich ist sie wieder gegen (interne) Überhangmandate. Das zeigt doch, daß es der SPD ausschließlich um den eigenen Vorteil geht und sonst gar nichts. Sie hat auch jetzt noch die Möglichkeit, eine Änderung durchzusetzen, warum tut sie es denn nicht, wenn es ihr wirklich ums Prinzip geht? Diese freundlich formuliert pragmatische Haltung könnte man natürlich gegen die SPD verwenden, wenn sie nach der Wahl zetern sollte. Je nach Ergebnis (>47,1%) könnte Schwarz-Gelb noch darauf verweisen, daß Rot-Grün mit weniger Wählerunterstützung regiert habe. Das überzeugte zwar sicher nicht die Linkswähler, wohl aber die eigene Anhängerschaft.

Wenn es eine schwarz-gelbe Mehrheit bei mehr Stimmen für die Linksfront geben sollte, dann werden die Linksparteien und die ihr größtenteils nahestehenden Medien mächtig Radau machen, aber dann wird man zur Tagesordnung übergehen wie nach der Wahl von George W. im Jahr 2000.

Ich denke sowieso, daß CDU/CSU und FDP es auch ohne Überhangmandate schaffen werden.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2009 - 09:53 Uhr:   

@Matthias:
Danke für die Klarstellung des zeitlichen Ablaufs um Dresden. Wobei ein ernstnehmen der Klage ja noch kein Urteil präjudiziert - angesichts der bisherigen Praxis des BVerfG in Sachen Wahlrecht war ich da immer noch sehr skeptisch, ob die wirklich mal richtig entscheiden.

Nun egal, jetzt wurde richtig entschieden, und wir werden auch die nötige Reform kriegen - das finde ich wesentlich.
Und ich sehe nicht die Gefahr eines "GAU", wenn die vom BVerfG eingeräumte Frist auch genutzt wird.

Ich hätte umgekehrt große Bedenken, wenn die eigentlich schon längst handlungsunfähig gewordene Koalition, mit lauter Leuten, die sich in der Materie nicht auskennen, noch kurz vor der Wahl eine Wahlrechtsänderung verhandelt hätte. Die Gefahr wäre einfach zu groß, daß dann Murks herauskommt (der dann vielleicht auch wieder vom BVerfG kassiert wird, wäre ja nichts Neues).
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2009 - 10:35 Uhr:   

"Wobei ein ernstnehmen der Klage ja noch kein Urteil präjudiziert - angesichts der bisherigen Praxis des BVerfG in Sachen Wahlrecht war ich da immer noch sehr skeptisch, ob die wirklich mal richtig entscheiden."
Richtig. Wirklich ernst zu nehmen (was die Erfolgsaussicht angeht) war die Sache m.E. erst, als das BVerfG Anfang letzten Jahres die mündliche Verhandlung ansetzte, bis dahin hatte ich eigentlich eher mit "offensichtlich unbegrüpndet" gerechnet.


"mit lauter Leuten, die sich in der Materie nicht auskennen, noch kurz vor der Wahl eine Wahlrechtsänderung verhandelt hätte. Die Gefahr wäre einfach zu groß, daß dann Murks herauskommt (der dann vielleicht auch wieder vom BVerfG kassiert wird, wäre ja nichts Neues)."
Das kann man wohl zu fast jedem Gesetzgebungsverfahren der letzten Jahre sagen.
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Cyrix
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2009 - 14:26 Uhr:   

So dumm können die Leute doch gar nicht sein?!

Wieso kommt da so ein Schwachsinn (gerade von den Unions-Abgeordneten)?


Cyrix
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2009 - 16:38 Uhr:   

Übrigens haben die Abgeordneten in meinen Augen entgegen ihren Interessen gehandelt. Union & FDP werden die Wahl vermutlich gewinnen; sie hätten mit einer Änderung einen wichtigen Makel entfernen können. SPD, Grüne und Linke werden die Wahl wahrscheinlich verlieren; sie haben jetzt wenigstens noch einen wunden Punkt auf dem sie herumhacken können.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2009 - 17:47 Uhr:   

"Union & FDP werden die Wahl vermutlich gewinnen"

Das wird sicher sehr knapp, da können ein paar Überhangmandate nicht schaden.

Nur zu Erinnerung:

Umfragen Anfang Juli 2005 (Durschnitt der 6 Insitute):
Union: 46%
FDP: 7%
SPD: 27%
Grüne 9%
Linke: 8%
Vorsprung von Union+FDP somit: 9%

Tatsächliches Wahlergebnis:
Union+FDP liegen 6% hinten.

Gegenüber den Umfrage-Ergebnissen von Anfang Juli 2005 haben Union+FDP somit bei der Wahl dann 15% weniger gehabt.

Aktuell liegen Union+FDP in den Umfragen etwa 4% vor SPD+Linke+Grüne.

Ob das dann am Ende reichen wird, ist somit vollkommen offen.

Ziemlich sicher erscheint nach den Umfragen aber zumindest folgendes:
1. Die Union wird vor der SPD mit sehr deutlichem Abstand von vielleicht sogar über 10 Punkten stärkste Partei.
2. Die Union wird aber deutlich unter 40% bleiben.

Beide Effekte zusammen bedeuten, dass es wahrscheinlich sehr viele Überhangmandate für die Union geben wird.
Irgendwelche Leute prognostizieren glaube ich bis zu 30. Das wären 5% aller Abgeordneten.
Angesichts des zu erwartenden knappen Wahlausgangs ist das schon ein sehr schönes Sicherheitspolster.


Im übrigen:
Sofern die Linkspartei sich dauerhaft etabliert hat (wovon wohl auszugehen ist), sind die obigen beiden Voraussetzungen wohl auch bei künftigen Wahlen nicht unwahrscheinlich.
Die Union würde also auch in Zukunft von nicht ausgeglichenen Überhangmandaten profitieren.

Sofern ihr ein genialer Wurf einfällt*, mit dem sie die Vorgaben des BVerfG erfüllen würde und dennoch die Überhangmandate retten könnte, wäre das sehr in ihrem Sinne.
Und auf jeden Fall viel besser, als einfach auf den (aus Unions-Sicht nachteiligen) Grünen-Vorschlag einzugehen.

*Zum Beispiel folgendes:
Es gibt weiter Erst- und Zweitstimme.
Die Zweitstimmen bestimmen 50% der Abgeordneten und die Erststimmen 50% der Abgeorndeten.
Mit der Erststimme wählt man seinen Wahlkreisabgeordneten, mit der Zweitstimme eine Bundes- oder Landesliste.
Das bisherige Prinzip, dass die einer Partei zustehenden Sitze sich allein aus den Zweitstimmen ableiten, wird aufgegeben.

Das wäre in der Summe auch mittelfristig extrem günstig für die Union (solange man davon ausgeht, dass die beiden obigen Annahmen auch mittelfristig gelten werden).
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 03. Juli 2009 - 17:53 Uhr:   

@Ralf Arnemann

Der vorliegende Gesetzentwurf ist auf jeden Fall eine Verbesserung zum Status Quo, die Murks-Gefahr hielte sich damit in Grenzen.

@Thomas Frings
Die Erfolgsaussicht sah ich eigentlich immer mit dem Willen das zu entscheiden verknüpft, also entweder Ablehnung ohne weitere Begründung (wie zur Wahlprüfung 1998), Verschleppung oder eine inhaltliche Entscheidung (dann positiv). Daß inhaltlich entschieden werden sollte, konnte man schon im Verfahren erahnen, spätestens Anfang 2008, als gefragt wurde, ob der Wechsel zu Sainte-Lague etwas ändern würde.
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Bernhard Sellheim
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 04. Juli 2009 - 12:18 Uhr:   

Die "Badischen Neuesten Nachrichten" schreiben heute, der SPD-Abgeordnete Klaus Uwe Benneter habe die Ablehnung des Grünen-Gesetzentwurfs seitens seiner Fraktion u. a. damit begründet, dass der Entwurf sonst ohnehin im Bundesrat gestoppt würde.

Meine Frage dazu: Bedürfen Änderungen des Bundestagswahlrechts der Zustimmung des Bundesrats?
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 04. Juli 2009 - 13:02 Uhr:   

@Bernhard Sellheim
Die Änderung des Wahlgesetzes in der gewählten Form war nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat. Aber der Bundesrat hätte Einspruch einlegen und den Vermittlungsausschuss anrufen können.
Da im Vermittlungsausschuss Union und FDP über eine Mehrheit verfügen hätten sie dort das Verfahren verzögern können.

Faktisch hätten Union und FDP damit der Verfahren vermutlich bis zur Wahl aufhalten können...
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Zuschauer
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. Juli 2009 - 22:01 Uhr:   

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, jetzt im Live-Stream im Gespräch mit Roger Horne u.a. zur Änderung des Wahlrechts.
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Freitag, 01. Oktober 2010 - 06:34 Uhr:   

Weiter zur Diskussion nach der Bundestagswahl 2009 über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Korrektur des Bundestagwahlrechts.

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