Themen Themen Profil Profil Hilfe/Anleitungen Hilfe Teilnehmerliste Teilnehmerliste [Wahlrecht.de Startseite]
Suche Letzte 1|3|7 Tage Suche Suche Verzeichnis Verzeichnis  

Änderung des niederländischen Wahlrec...

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Änderung des niederländischen Wahlrechts geplant « Zurück Weiter »

Autor Beitrag
 Link zu diesem Beitrag

tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Juni 2009 - 10:13 Uhr:   

Das niederländische Parlament plant eine Änderung des Wahlrechts (habe leider nur eine Quelle in niederländischer Sprache gefunden):
http://www.spitsnieuws.nl/archives/binnenland/2009/06/pvv_wil_de_kieswet_aanpassen.html
Bisher durften Parteien, die weniger als 16 Abgeordnete haben, maximal 30 Kandidaten aufstellen, diese Einschränkung soll abgeschafft werden.

Das Problem war, daß die PVV (z.Z. 9 Sitze) in einigen Umfragen mit 32 Sitzen auf Platz 1 gesehen wird. Die Regelung würde dann dazu führen, daß sie nur 30 Sitze besetzen könnte, während die CDA (z.Z. 41) ihre 31 Sitze ausschöpfen könnte. Das wäre eine seltsame Form von Bias geworden; normalerweise tritt Bias durch ja unterschiedliche regionale Verteilung der Stimmen auf, aber nicht durch die Berücksichtigung der Ergebnisse der vorletzten Wahl.
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Juni 2009 - 11:57 Uhr:   

"Die Regelung würde dann dazu führen, daß sie nur 30 Sitze besetzen könnte, während die CDA (z.Z. 41) ihre 31 Sitze ausschöpfen könnte."
Nein. Keine Partei ist gezwungen, in allen Wahlkreisen dieselbe Liste einzureichen. Theoretisch kann die PVV 570 Kandidaten (30 Kandidaten in jedem der 19 Wahlkreise). aufstellen. Bis 1989 durfte jede Partei nur 30 Kandidaten pro Liste haben, ohne daß es jemals vorgekommen wäre, daß eine Partei nicht alle Sitze besetzen konnte. Nur wenn die PVV im ganzen Land dieselbe Liste haben will, ist sie also auf 30 Kandidaten beschränkt. Würde Wilders z.B. die ersten 28 Plätze überall gleich besetzen und auf den letzen beiden in jedem Wahlkreis mit unterschiedlichen Kandidaten, hätte er insgesamt schon 66 Bewerber. Es ist auch bei anderen Parteien schon vorgekommen, daß sie praktisch gezwungen waren, unterschiedliche Listen einzureichen.

Genaues Verfahren siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Niederlande

In diesem Fall ist Wikipedia zuverlässig, das entsprechende Kapitel stammt ausschließlich von mir;-)


Die bisherige Regelung ist tatsächlich fragwürdig, aber die Begründung von Wilders ist Unsinn. Fragwürdig ist sie deshalb, weil es bei der bestehenden Regelung praktisch zu einem Glücksspiel wird, wer auf den letzten, nicht landesweit einheitlich besetzten Listenplätzen gewählt wird (wenn die Partei entsprechend viele Sitze bekommt).

Wenn man die Höchstzahl für Kandidaten fallen läßt, wird es wohl fast nur noch landesweit einheitliche Listen geben. Da offensichtlich kein Bedürfnis für regional unterschiedliche Kandidaten besteht, könnte man dann konsequenterweise die Wahlkreise ganz abschaffen.
 Link zu diesem Beitrag

tg
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. Juni 2009 - 14:31 Uhr:   

Das klingt ja gleich ganz anders. Danke für diese Infos - der Zeitungsartikel ist also schlichtweg unbrauchbar.

Ihr Wiki-Artikel ist in der Tat sehr informativ. Vielleicht sollten Sie noch eine Karte der 19 Wahlkreise ergänzen (im niederländischen Wiki zu finden auf http://nl.wikipedia.org/wiki/Kieskring)
 Link zu diesem Beitrag

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. November 2009 - 00:23 Uhr:   

Die Gesetzesänderung wurde vergangene Woche von der Ersten Kammer verabschiedet (die von der Zweiten Kammer verabschiedete Gesetzentwürfe nur unverändert annehmen oder ablehnen kann).

Danach (Wortlaut des Änderungsgesetzes hier) darf eine Liste künftig 50 Kandidaten umfassen. 80 dürfen es sein, wenn die Gruppierung bei der letzten Wahl mindestens 15 Sitze hatte. Bisher duften Listen höchstens 30 Kandidaten haben. Holte die Gruppierung bei der letzten Wahl mehr als 15 Sitze, durfte es das Doppelte der erreichten Sitzzahl sein, höchstens aber 80. Damit fällt der wichtigste bisherige Grund weg, nicht in allen Wahlkreisen die gleiche Liste einzureichen, nämlich Listenerschöpfung vorzubeugen. Fast immer reichen Parteien entweder Landesweit die gleiche Liste ein oder sie unterscheiden sich höchstens auf den letzten 5 Plätzen. Da offensichtlich kein Bedarf für regional unterschiedliche Kandidaten gesehen wird, könnte man eigentlich Wahlkreise komplett abschaffen, was zu einer drastischen Vereinfachung führen würde.

Alle übrigen Änderungen durch dieses Gesetz stehen im Zusammenhang damit, daß alle Wahlberechtigten (ohne irgendeinen Antrag) künftig in jedem beliebigen Wahllokal ihrer Gemeinde wählen können. In diesem Zusammenhang wird auch eine Ausweispflicht eingeführt, die Wahlvorstände müssen künftig von jedem einen Ausweis verlangen.

Beitrag verfassen
Beitrag:
Fett Kursiv Unterstrichen Erstelle Link Clipart einfügen

Benutzername: Hinweis:
Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein registrierter Benutzer sind, geben Sie lediglich Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld ein und lassen das "Kennwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Kennwort:
E-Mail:
Optionen: HTML-Code anzeigen
URLs innerhalb des Beitrags aktivieren
Auswahl:

Admin Admin Logout Logout   Vorige Seite Vorige Seite Nächste Seite Nächste Seite