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Direktmandate der PDS

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Dirk
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2002 - 22:15 Uhr:   

1.Frage: Warum zählen die Direktmandate der PDS nicht als Überhangmandate?
Weil Überhangmandate per definitionem nur Listen zugeschrieben werden können, die im Bundestag vertreten sein werden?

2. Frage: Wie werden die Sitze dann nach Zweitstimmenanteil der Parteiein verteilt? Wird für diese dann von 598-2=596 Bundestagsmandaten ausgegangen?
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2002 - 22:20 Uhr:   

@Dirk: Exakt so ist!
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dirk
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2002 - 22:24 Uhr:   

Danke! Hab deine Antwort schon in dem anderen Thread gesehen.

Nur noch eine abschließende Frage: Wie kann sowas Infratest/dimap passieren? Ich mein, dass war doch schon lange klar, dass diese Konstellation eintreten könnte, und die werden doch wohl irgendwo ein Heftchen mit dem BWG liegen haben.

Finde das schon ziemlich peinlich für die ARD und Infratest...
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empört
Veröffentlicht am Sonntag, 22. September 2002 - 22:41 Uhr:   

Das ist skandalös, dass der ARD so was passiert, in so einer Situation! Als ob sich die Damen und Herren von Infratest auf diese Situation nicht hätten vorbereiten können. Vielleicht sollten alle Gebührenzahler einen Monat aussetzen...
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Frank
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 01:12 Uhr:   

@Wilko: Das bedeutet dann aber im Extremfall, dass diverse Außenseiterparteien, die jeweils 1-2 Direktmandate erreichen, die Anzahl der verbleibenden Mandate massiv reduzieren (Beispiel: 100 Splitterparteien mit je 2 Direktmandaten führen dazu, dass nur noch 398 Sitze an die "Großen" verteilt werden)
Oder mache ich da einen Denkfehler?
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ich
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 01:29 Uhr:   

Schon richtig.
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Berndo
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 01:54 Uhr:   

Aber unwahrscheinlich...
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Mia
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 10:16 Uhr:   

Naja, so ganz stimmt das nicht.

Die Zahl der Sitze, die über die Zweitstimme verteilt werden wird zwar immer geringer, aber die Gesamtsitzzahl bleibt gleich.
Die 200 Direktmandate der kleinen Parteien muss man ja noch dazu zählen (398 + 200 = 598).
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Philipp Immich
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 19:50 Uhr:   

Also das mit der PDS habe ich immer noch nicht verstanden.
Wieso sind die zwei Mandate keine Überhangmandate? Und wieso werden die vorher von den Sitzen abgezogen ? Verstehe ich nicht.
Kann mir das jemand mal erklären ?
Die Aussage, die werden abgezogen macht doch keinen Sinn.

BYe Philipp
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ich
Veröffentlicht am Montag, 23. September 2002 - 22:16 Uhr:   

Ob es Sinn macht, ist erst mal sekundär. Es steht halt so im Bundeswahlgesetz (§6). Ich habs ja selber nicht vollständig kapiert, obwohl ich mich da wirklich überdurchschnittlich gut auskenn.

Ich find aber, dass es durchaus Sinn macht. Es werden nun mal 299 Mandate direkt in Wahlkreisen vergeben, und 2 davon sind an die PDS gegangen, also schon mal weg. Im Prinzip passiert das ja auch mit den anderen Direktmandaten, bloß dass es da eine zugehörige Partei gibt, auf deren Ergebnis sie angerechnet werden. Der PDS steht dagegen ohne die Direktmandate kein Sitz zu, auf den man was anrechnen könnte. Drum kann man deren Direktmandate bei der Berechnung gleich vorher draußen lassen und vermeidet damit, dass deshalb der Bundestag unnötig größer wird.

Viel weniger Sinn macht die Regelung, auf die ich hereingefallen bin. Warum wird den Wählern von erfolgreichen Direktkandidaten nur dann ihre Zweitstimme genommen, wenn der Kandidat nicht von einer Partei aufgestellt worden ist? Wenn auf die Partei nichts angerechnet werden kann, ist es in beiden Fällen eine zweite Stimme mit Erfolgswert. Das ist zwar auch bei normalen Überhangmandaten so, aber der Sonderfall für Einzelbewerber ist dann wirklich rein willkürlich.

Ob man die beiden PDS-Mandate "Überhangmandate" nennt, ist eigentlich nur eine Geschmacksfrage. Ich tu das schon, weil sie mit "normalen" Überhangmandaten einiges gemeinsam haben. Andererseits gibts aber auch Unterschiede, die zur Verwechslung führen könnten, eben dass der Bundestag dadurch nicht größer wird.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Dienstag, 24. September 2002 - 23:02 Uhr:   

Laut Bundeswahlgesetz § 6 müssten meiner Auffassung nach die beiden PDS-Mandate im Bundestag zu den 598 Mandaten hinzugezählt werden. Ich verstehe auch nicht, warum ein Abzug im Voraus stattfindet.
Für mich sind sie aber ebenfalls Überhangmandate und werden meines Erachtens, wie mittlerweile in 3 Threads diskutiert, nicht ausgeglichen, wenn einer der beiden direkt gewählten PDS-Abgeordneten ausfällt..

(5) In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl übersteigen. In einem solchen Falle erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze (§ 1 Abs. 1) um die Unterschiedszahl; eine erneute Berechnung nach den Absätzen 2 und 3 findet nicht statt.
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ich
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. September 2002 - 00:54 Uhr:   

Es gibt aber für die PDS keine nach den Absätzen 2 und 3 ermittelte Zahl.
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Stefan Mueller
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 20:03 Uhr:   

Dumme Frage: Was passiert eigentlich, wenn eine der beiden Abgeordneten zuruecktritt oder stirbt oder sonstwie ausfaellt? Faellt das Direktmandat dann einfach weg oder rueckt jemand von der Landesliste nach? Eine Nachwahl wird es erwartungsgemaess ja nicht geben...
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Matthias Cantow
Veröffentlicht am Donnerstag, 10. Oktober 2002 - 20:43 Uhr:   

@Stefan

Ist umstritten, siehe Thread Rechtsfrage.

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