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Archiv bis 07. Mai 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2009 (war: Gesine Schwan als SPD-Kandidatin) » Archiv bis 07. Mai 2009 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. April 2009 - 18:43 Uhr:   

@Mitdenker
Eine Erkrankung senkt die Mitgliederzahl auf keinen Fall.
Die Frau war aber nicht krank, sondern verstorben. Die Ländervertreter waren zu dem Zeitpunkt schon gewählt. Normalerweise rückt dann jemand nach und damit reduziert sich die gesetzliche Mitgliederzahl logischerweise nicht. Im konkreten Fall fiel das Mandat wegen Überhangs ersatzlos weg. Daher reduzierte sich die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestags und damit auch die der Bundesversammmlung.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 09. April 2009 - 09:09 Uhr:   

Thomas Frings,
wir reden anneinander vorbei! Sie reden von Frau Hartnagel aus Hamburg. Ich beziehe mich dagegen auf dieses Zitat von Thomas Binder vom 24. Mai 2004.

"Angesichts des relativ knappen Ausgangs der Bundespräsidentenwahl habe ich mir einige Gedanken zum Nachrücken bzw. Freibleiben von Sitzen gemacht. Es ist ja so, daß ein SPD-Abgeordneter (Mitglied des Bundestages) wegen Krankheit nicht an der Versammlung teilnehmen konnte."
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. April 2009 - 16:35 Uhr:   

Laut Spiegel Online erwägt ein SPD-Delegierter der Bundesversammlung, der Handball-Trainer Brand aus NRW, in der Bundesversammlung im Mai für Horst Köhler anstatt für Gesine Schwan zu stimmen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,619814,00.html
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. April 2009 - 19:07 Uhr:   

Nordrhein-Westfalen

Heiner Brand wurde als 7. der alphabetischen Liste der SPD Landtagsfraktion in die Bundesversammlung gewählt.

Hannelore Kraft und die anderen Fraktionsmitglieder hätten sich vorher informieren müssen,
dass Heiner Brand Mitglied in der konservativen Initiative Soziale Marktwirtschaft ist.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. April 2009 - 19:59 Uhr:   

Unabhängig vom Einzelfall kann ich mir schon vorstellen, daß mehrere SPD-Delegierte für Köhler stimmen, auch Parlamentarier.

Mir ist völlig unbegreiflich, wie man in so einer Situation parteiungebundene Prominente zur Bundesversammlung schickt statt eines 100% zuverlässigen Parteisoldaten - zumindest, wenn man wirklich den Sieg will.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 20. April 2009 - 18:59 Uhr:   

zumindest, wenn man wirklich den Sieg will.

Es gilt auch der Umkehrschluss. Man möchte möglicherweise keine "richtige" Niederlage so kurz vor eher wichtigeren Wahlen. Dann macht man eben eine Art volksnahes Happening daraus. In dem Fall macht es dann auch nichts, wenn einige Delegierte der SPD Peter Sodann wählen.
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 20. April 2009 - 23:19 Uhr:   

Ich glaube schon, dass Thomas einen wichtigen Gedanken angesprochen hat: "zumindest, wenn man wirklich den Sieg will."
Nehmen wir einmal an, Frau Schwan würde als Überraschungssiegerin aus der Bundesversammlung hervorgehen und neue Bundespräsidentin. Sie kann dies nur, wenn die Linkspartei Peter Sodann zurückzieht und Gesine Schwan wählt. Dann kommen möglicherweise rot-rot-grüne bzw. rot-rote Landtagswahlsiege im Saarland und in Thüringen hinzu und die SPD geht mit der Linkspartei dort Koalitionen oder Toalitionen ein. Wer glaubt ihr dann noch, dass sie solche Konstellationen nach der Bundestagswahl nicht eingehen? Niemand. Außerdem mag Frau Schwan auch durchaus einigen Leuten "auf die Nerven" gehen. Ist es da nicht möglicherweise verlockend, zwar offiziell hinter der eigenen Kandidatin zu stehen, aber inoffiziell dafür zu sorgen, dass die Dame nicht gewählt wird? Indem man eben einen konservativen Prominenten in die Bundesversammlung schickt: dann hat die SPD pflichtgemäß Frau Schwan gewählt, ihr Scheitern kann aber dann dem "Sündenbock" angelastet werden? Herr Struck, der von Anfang an Herrn Köhler wiederwählen wollte, könnte sich doch (klammheimlich natürlich) freuen?
Ja, ich unterstelle Teilen der SPD, dass sie den Sieg ihrer eigenen Kandidatin gar nicht will, weil sie ihr entweder zu unbequem ist oder sie nicht wollen, dass die Debatte um die Zusammenarbeit mit der Linkspartei aufgrund der Bundespräsidentenwahl wieder von Union und FDP aufgefrischt wird und daher lieber eine Niederlage der eigenen Kandidatin in Kauf nehmen als sie gewinnen zu lassen. (ähnlich wie Teile der FDP 1994 nicht Hildegard Hamm-Brücher wirklich im Schlosss Bellevue sehen wollten, weshalb Herr Kinkel in vorauseilendem Gehorsam vor Herrn Kohl die eigene Kandidatin im dritten Wahlgang zum Rückzug zwang, obwohl Roman Herzog im dritten Wahlgang sowieso die relative Mehrheit gewonnen hätte, auch wenn Frau Hamm-Brücher nicht zurückgezogen worden wäre).

Denn Thomas hat natürlich recht: es ist in der Tat völlig unbegreiflich, wie man in einer solchen Situation parteiungebundene Prominente, von denen man noch nicht einmal ihr Stimmverhalten vorher erfragt, als Partei in die Bundesversammlung schicken kann.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 08:56 Uhr:   

Gesine Schwan warnt vor sozialen Unruhen.
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Korinthenk.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 17:40 Uhr:   

Lieber Mitdenker, es ist mir regelrecht zuwider, in altväterlicher Manier Ratschläge zu erteilen, aber nun denn: Mit solchen Einzeilern u. ä. Beiträgen machst du die Diskussionskultur kaputt. Die Nachrichten lesen wir alle in den jeweiligen Medien. Dieses Forum brauchen wir nicht zur reinen Verbreitung von Informationen, die dann auch noch in dieser Kürze unbrauchbar sind. Früher diente das Forum in der Tat zu vertiefender Diskussion. Manche Teilnehmer haben sich ganz zurückgezogen, wobei wir die Gründe nicht unbedingt kennen (z. B. Sole). Vielleicht ist es möglich, wieder zu höherer Qualität zu finden.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 18:36 Uhr:   

@Korinthenk.: Zu Deiner Beruhigung sei angemerkt, dass Sole noch da ist, aber unter anderem Namen postet. Keine Ahnung warum, denn ich glaube, er steht zu seinen früheren Postings.
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Korinthenk.
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 26. April 2009 - 22:18 Uhr:   

@ Good Entity:
Oh, das ist mir entgangen. Ich habe ihn durchaus vermisst. Darf man offiziell erfahren, unter welchem Namen er nun auftritt?
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2009 - 12:57 Uhr:   

Laut Frankfurter Allgemeinen sinken die Chancen von Gesine Schwan, da eine grüne Abgeordnete Köhler wählen will und 2 SPD-Abgeordnete Frau Schwan nicht wählen wollen. Hinzu kommt, dass Handballtrainer Brand, von der SPD nominiert, Frau Schwan ebenfalls vermutlich nicht wählen wird:

FAZ
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2009 - 18:43 Uhr:   

Und mit jedem Tag, den Frau Schwan Wahlkampf macht, sinkt die Zahl ihrer Wähler ...

Das ist doch nur noch peinlich, wie sie hektisch von Thema zu Thema hüpft, und inhaltlich dabei immer schwächer wird.

"Runder Tisch zur Wiedergutmachung der Finanzkrise", das ist nur noch populistisches Zusammengerühre von Begriffen.
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 03. Mai 2009 - 22:52 Uhr:   

Interessanter FAZ-Artikel, vor allem das Steinmeier Joschka Fischer vorgeschlagen hat, und Struck und Steinbrück dem zugestimmt haben finde ich bemerkenswert. Die Personalie hätte wesentlich mehr Chancen gehabt, auch in anderen Parteien Wahlmänner zu gewinnen. Aber ist ja Schnee von gestern.
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Good Entity
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 04. Mai 2009 - 16:11 Uhr:   

Lustig, Joschka Fischer als möglichen Kandidaten der Grünen für das Amt des Bundespräsidenten hatte ich in genau diesem Thread schon am 13. September 2007 ins Spiel gebracht.

Interessant auch, wie sich der Gegenstand von anderen Ideen und Prognosen im Lauf von zwei Jahren in der Realität entwickelt, zum Bespiel die detaillierte Zeitschiene von Maik vom September 2007.

@Korinthenk.: "Offiziell" wäre ja ein Statement der admins - das wirds wohl nicht geben. Ich würde weder Sole noch sonst jemanden outen, wenn derjenige das nicht möchte oder womöglich irgendwelche Tricks, IP-Nummern oder dergleichen herangezogen werden müssten. Sole hat aber selbst ganz offen einem Fragesteller seine Emailanschrift in der Jugendorganisation einer namhaften Partei angegeben. Einfach die Suchfunktion auf dieser Seite nach "@solid-gera" nutzen, daraus ergibt sich zwanglos sein jetziger Name. Wenn er nicht auf diese Weise gefunden werden möchte, werden die admins sicher seine Emailanschrift im damaligen Posting löschen. Ich habe aber nicht den Einduck, dass er den Zusammenhang nicht öffentlich haben möchte, siehe seine neue Registrierung, erste Zeile.
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Insider
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Mai 2009 - 12:51 Uhr:   

Eine interessante Diskussion, die hier zu Wahl des Bundespräsidenten geführt wird, aber wie steht es eigentlich mit der passiven Wählbarkeit des Amtsinhabers derzeit ?

Im Netz ist zufinden, dass der Köhler im Dezember 2006 das damals schon nichtige Umsatzsteuergesetz und heute immer noch nichtige Umsatzsteuergesetz wegen dessen unheilbaren Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot des Artikels 19 Grundgesetz gemäß Artikel 82 GG unterzeichnet hat, obwohl das Gesetz eben nicht nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen ist.

Am 01.12.2006 hatte der amtierende Bundespräsident noch aus Anlass des 60. Jahrestages der hess. Verfassung folgendes in seiner Festrede öffentlich ausgesprochen, Zitat:

Verfassungsfreunde – das müssen einmal die sein, denen das Volk die Befugnis zur Ausübung öffentlicher Gewalt anvertraut.

Die staatliche Ordnung ist im wesentlichen Ämterordnung, und jedes vom Volk anvertraute Amt verpflichtet auf das Wohl des ganzen Volkes.

Und zu den wichtigsten Amtspflichten zählt es, sorgsam und pfleglich mit der Verfassung umzugehen, denn sie enthält ja die wichtigsten Regeln, die die Bürger sich als Freie und Gleiche gegeben haben, um einander zu regieren und sich voneinander regieren zu lassen.

Der Respekt vor der Verfassung hat viele Ausprägungen:

Zum Beispiel sollte es sich für jeden Amtsträger, ob Abgeordneter, Minister oder Beamter, verbieten, bei der Gesetzgebung oder im Verwaltungshandeln einen Verfassungsverstoß billigend in Kauf zu nehmen nach dem Motto: „könnte verfassungswidrig sein oder auch nicht – schau’n mer halt mal."

Da stimmt doch was nicht, oder... Ist jemand mit dieser Amtsbiographie ein zweites Mal wählbar ?
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iwiwiwm
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Mai 2009 - 13:00 Uhr:   

Blödsinn
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insider
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Mai 2009 - 13:11 Uhr:   

So wie sich die Frage nach der Wählbarkeit des hiesigen Amtsinhabers am 23.05.2009 stellt ( siehe mein vorheriges Posting ), so stellt sich auch die Frage, ob der 16. Deutsche Bundestag als Teil der Bundesversammlung das aktive Wahlrecht noch besitzt, denn hat doch dieser Bundestag als Gesetzgebungsorgan im Dezember 2006 das seit dem 01.01.2002 bereits wegen des Verstoßes gegen das zwingende Zitiergebot gemäß Artikel 19 Abs. 1 Satz 2 GG unheilbar nichtige Umsatzsteuergesetz erneut ohne das zwingende Zitiergebot verabschiedet und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift gemäß Artikel 82 Abs. 1 GG vorgelgt, so dass es am 01.01.2007 in Kraft trat.

Nur der Gesetzgeber kann diesen Befehlscharakter habenden Verfassungsformfehler durch das Verabschieden eines neuen, alle Vorschriften des GG beachtetenden Umsatzsteuergesetzes heilen, rückwirkend unmöglich. Der Schaden beläuft sich für die Bevölkerung bereits auf über 800 Milliarden Euro, es wird die Währungsstabilität gefährdet, sowohl in Deutschland als auch in Europa. Das Bundesverfassungsgericht ist hier völlig außen vor, die Nichtigkeit tritt mit dem Moment des Inkrafttretens eines Gesetzes ein, dass gegen das Zitiergebot verstößt.

Das Zitiergebot müssen alle Gesetze erfüllen, mit denen Grundrechte, insbesondere Art. 2.2 GG, 10 GG, 11 GG und 13 GG eingeschränkt werden sollen. Die Grundrechte müssen dann in diesem jeweiligen Gesetz unter Nennung des Artikels namentlich genannt werden. So steht es auch in den Protokollen des parlamentarischen Rates geschrieben, in ihm saßen 1948 / 49 die Personen, die das heutige Grundgesetz der BRD auf den Weg gebracht haben.

Einen solchen gesetzgeberischen Verfassungsbruchhat es in den den 60 Jahren BRD noch nicht gegeben, dass ein Gesetz 7 Jahren nichtig ist.

Der Gesetzgeber ist als Verfassungsorgan an die Bestimmungen des Grundgesetzes zwingend gebunden, nichtige Gesetze dürfen von ihm daher gar nicht erst verabschiedet werden.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Mai 2009 - 15:54 Uhr:   

Großes Kino.
Ein angeblicher formaler Verstoß gegen das "Zitiergebot" und schon sind alle deutschen Politiker Verfassungsfeinde ...
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Insider
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 07. Mai 2009 - 17:49 Uhr:   

@ Arnemann
Auch wenn es sich eventuell vom Thema "Wahlen" zu weit entfernen sollte, so handelt es sich nicht um einen angeblichen formalen Verstoß gegen das Zitiergebot, sondern um einen tatsächlichen und auch noch bewusst und gewollt herbeigeführten. Im Artikel 19 I 2 GG steht das Wort "muss" geschrieben und zwingt nicht den Politiker, sondern das Verfassungsorgan "Gesetzgeber" sowie das Verfassungsorgan "Bundespräsident" zum Handeln in ganz bestimmten Fällen. Es muss zitiert werden wenn in die Grundrechte gemäß Artikel 2.2 GG ( Unverletzlichkeit der Person, Freiheit der Person ) und / oder Artikel 10 ( Post- und Fernmeldegeheimnis ) und / oder Artikel 11.1 GG ( Freizügigkeit ) und / oder Artikel 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ) per einfachem Gesetz eingegriffen werden soll, die Freiheitsrechte beschränkt werden sollen.

Wird das Zitiergebot verletzt, also das Zitieren im Gesetz unterlassen, ist das Gesetz vom Tag seines Inkrafttretens nichtig. Alle auf diesem nichtigen Gesetz basierenden Verwaltungsakte sind ebenfalls nichtig. Das Bundesverfassungsgericht bleibt außen vor, da eine nichtige Vorschrift dem BverfG nicht zur Entscheidung vorgelegt werden kann, da die Antwort bereits feststeht. Ebenso kann erst ein Gsetzeskraft erlangt habendes Gesetz dem BverfG zur Prüfung seiner eventuellen Verfassungswidrigkeit vorgelegt werden und nicht bereits vorher.

Wer als "Verfassungsorgan" wider besseres Wissens die Vorschrift des Artikel 19 I 2 GG (Zitiergebot) verletzt und diesen Zustand seit 7 Jahren beibehält, muss sich den Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit gefallen lassen. Das ist zu vergleichen mit Geschäftsführern eines Unternehmens, die sich nicht an die Spielregeln des Unternehmens halten. Niemand würde noch versuchen, solchen Personen die Treue zum Unternehmen abzunehmen, solche Geschäftsführer werden gefeuert.

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