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Archiv bis 08. April 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2009 (war: Gesine Schwan als SPD-Kandidatin) » Archiv bis 08. April 2009 « Zurück Weiter »

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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. März 2009 - 17:53 Uhr:   

@mma:

Meines Wissens haben die Bundespräsidenten vor Köhler, wenn sie mit einem Bundesgesetz konfrontiert wurden, das (möglicherweise) materiell verfassungswidrig war, dieses stets unterschrieben.
Mit dem Argument, dass nur dadurch der Klageweg offen steht und nur so eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist.

Köhler hätte das beim Flugsicherheitsgesetz ja genauso machen können: einfach unterschreiben und sich zurücklehnen.

Er hat nun aber ein materielles Prüfungsrecht für den Bundespräsidenten reklamiert.
Das ist also schon etwas ganz neues.

Und was die Bundestagsauflösung betrifft:
Hier sehe ich es genauso.
Köhler hat hier sehr differenziert argumentiert.
Insbesondere hat er in seiner Argumentation klargestellt, dass er zur Auflösung nicht verpflichtet gewesen wäre, sondern lediglich das RECHT dazu hatte. Auch mit dieser Argumentation hat er den politischen Handlungsspielraum für sich (und seine Nachfolger) erweitert.


Wie gesagt:
Man kann Köhlers Aktivität hier gut oder schlecht finden (ich persönlich sehe durchaus auch die Problematik dabei).
Aber man sollte zumindest zur Kenntnis nehmen, DASS er politisch aktiver war als seine Vorgänger und nicht nur wohlfeile Sonntagsreden gehalten hat.
Der Vorwurf der Passivität passt zu Köhler daher weniger als zu allen seinen Vorgängern.
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Wahlrecht.de-Administrator
Forum-Administrator
Veröffentlicht am Samstag, 21. März 2009 - 01:56 Uhr:   

[Um die Diskussion zum dritten Wahlgang an eine passendere Stelle verschieben zu können, hier der Beitrag von Philipp Waelchli aus einem der verschobenen Beiträge – d. Admin.]:

Philipp Waelchli (Unregistrierter Gast) – Veröffentlicht am Freitag, 20. März 2009 - 11:45 Uhr:

Was das Verweigern der Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen angeht, so hat bereits Heinemann während seiner Amtszeit zwei Gesetze nicht verkündet. Auch materielle Verfassungsverstösse wurden bereits von früheren Bundespräsidenten als Verweigerungsgründe angerufen, so z. B. von Weizsäcker beim Luftverkehrsgesetz 1991. So neu und aussergewöhnlich hat Köhler also in diesem Bereich nicht gehandelt. Seine Begründung der vorzeitigen Auflösung des Bundestages 2005 hat sich auch sehr stark an das BVerfG-Urteil zur Auflösung unter Carstens angelehnt, war also mindestens im verfassungsrechtlichen Teil nicht wirklich originell.
Es mag aber in der Tat sein, dass Köhler auf den Wegen seiner Vorgänger noch einige Schritte weiter gegangen ist und diese Wege auch gleich noch ein bisschen besser gepflastert hat. Man kann aber wohl auch die Auffassung vertreten, dass er einfach nur in einer Zeit ins Amt gelangt ist, in der sich aus verschiedenen Gründen gewisse Zuspitzungen in der Politik ergeben haben, die die "Reservemacht" des Bundespräsidenten klarer hervorgehoben haben, als es in politisch ruhigen Zeiten der Fall wäre.
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Marco
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 05. April 2009 - 17:54 Uhr:   

NPD und DVU haben den rechten Liedermacher Frank Rennicke als Bundespräsidenten-Kandidaten nominiert.

http://www.focus.de/politik/deutschland/npd-voigt-gewinnt-machtkampf_aid_387500.html
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 05. April 2009 - 19:13 Uhr:   

Da haben die Braunen je einen typischen Vertreter gefunden.

"Rennicke als Kandidat"

"Frank Rennicke gilt seit längerem als der rechten Szene eng verbunden und ist ihr zuzurechnen. Der gebürtige Braunschweiger, Jahrgang 1964, wurde wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht Böblingen sowie vom Landgericht Stuttgart zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Oberlandesgericht Stuttgart lehnte einen Revisionsantrag ab. Rennicke rief danach das Bundesverfassungsgericht an, das die Urteile im März 2008 aufhob."

http://www.focus.de/politik/deutschland/npd-voigt-gewinnt-machtkampf_aid_387500.html
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Bernhard Nowak
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 05. April 2009 - 20:47 Uhr:   

Die Benennung eines rechtsextremen Kandidaten macht eine - wahrscheinliche - Wiederwahl von Bundespräsident Köhler - von der ich ausgehe - im 1. Wahlgang etwas unwahrscheinlicher, da davon auszugehen ist, dass der Bundespräsident im 1. Wahlgang keine Stimmen von NPD (und möglicherweise auch des DVU-Vertreters aus Brandenburg) erhalten wird, d.h. er kann - sollten alle Mitglieder der Bundesversammlung gemäß den Wahlvorschlägen ihrer Parteien abstimmen - mit 614 Stimmen rechnen, 613 braucht er. Ob er aber alle diese Stimmen von CDU, CSU, FDP und FWG im 1. Wahlgang erhalten wird, ist m.E. durchaus unwahrscheinlich (es sei denn, einige Vertreter von SPD, Grünen oder Linkspartei wählen Köhler entgegen dem Votum ihrer Parteien im 1. Wahlgang dennoch). Es ist aber mit Sicherheit davon auszugehen, dass Köhler spätestens im 3. Wahlgang mit relativer Mehrheit gewählt werden wird
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 05. April 2009 - 22:41 Uhr:   

@Bernhard Nowak
Die NPD- und DVU-Vertreter hätten unter Garantie auch so nicht Köhler gewählt. Für die ist er doch der "böse Globalisierer".
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 00:11 Uhr:   

"Die NPD- und DVU-Vertreter hätten unter Garantie auch so nicht Köhler gewählt. Für die ist er doch der "böse Globalisierer"."
Naja, Schwan ist vom "nationalen" Standpunkt gesehen noch viel schlimmer als Rektorin einer deutsch-polnischen Universität, wo doch aus rechtsradikalem Blickwinkel große Teile des Reiches unter polnischer Besatzung sind und für die NPD Deutsche sowieso was Besseres sind als diese Slawen, die Millionen Deutsche vertrieben.

Die NPD wird die Bundesversammlung für ihre Zwecke nutzen wollen, das heißt vor allem Aufmerksamkeit erzielen. Erster Schritt war der eigene "nationale" Kandidat. Sollte er mehr als 4 Stimmen kriegen, haben sie eine gewisse Aufmerksamkeit. Sollte Köhler es nicht im 1. oder 2. WG schaffen, dann bin ich mir ziemlich sicher, daß sie Rennicke zurückziehen und ankündigen, für Köhler zu stimmen. Wird Köhler dann mit weniger Vorsprung gewählt als Rennicke zuvor Stimmen bekam, dann kann sich die NPD mal als wichtige Kraft gerieren, außerdem hätte sie dann die Parteien des "BRD-Systems" in arge Verlegenheit gebracht.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 12:02 Uhr:   

@ Thomas:
Besonders geschickt wäre es für die NPD übrigens, ihren Kandidaten schon nach dem 1. Wahlgang zurück zu ziehen.

Denn im 3. Wahlgang reicht Köhler ja die relative Mehrheit, da kommt es auf die NPD gar nicht an.

Sollte Köhler aber im 2. Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt werden, dann könnte die NPD (sogar mit einiem Recht) behaupten, sie sei der "Königsmacher" gewesen und ihre Stimmen hätten den Ausschlag gegeben.

Ich hoffe nicht dass es so kommt (sondern dass Köhler glatt im 1. Wahlgang gewählt wird). Denn sonst hätten wir da schon ein reichlich unappetitliches Signal.
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 12:11 Uhr:   

Sollte Köhler aber im 2. Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewählt werden, dann könnte die NPD (sogar mit einiem Recht) behaupten, sie sei der "Königsmacher" gewesen und ihre Stimmen hätten den Ausschlag gegeben.

Köhler hatte ja angekündigt, sich nicht von den Rechten wählen zu lassen. Könnte er im angedeuteten Fall die Wahl ablehnen und danach in einem weiteren Wahlgang antreten?
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 12:23 Uhr:   

Man kann sich nicht aussuchen, von wem man letzlich gewählt wird. Eine Absage, weil man vermutet Stimmen von Extremen bekommen zu haben, wäre eine Peinlichkeit. Außerdem könnten die Extremen und Fraktionslosen mit Enthaltung stimmen, wenn es darauf ankommt. Wer will aber sagen, ob die Enthaltungen von den Extremen, den Fraktionslosen oder jemand Anderem stammen?
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 15:17 Uhr:   

Gast:

Das ist doch abwegig.
Köhler kann doch gar nicht wissen, von wem er welche Stimmen bekommen hat.

Alles was man von ihm verlangen kann ist folgendes:
es muss in der Bundesversammlung spätestens im 3. Wahlgang eine relative Mehrheit für ihn möglich sein (ausweislich der Wahlempfehlungen der vertretenen Parteien), die ihm eine Wiederwahl ermöglicht, ohne auf Extremisten angewiesen zu sein.
Und das ist ja der Fall.

Und das ist auch der Unterschied zu Frau Schwan, für die eine relative Mehrheit nur dann in Reichweite rückt, wenn sie für den 3. Wahlgang die kommunistischen Stimmen mit für sich einplant.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 15:30 Uhr:   

@Florian:
Ich gebe Dir inhaltlich völlig recht.

Aber Ausgangspunkt der Frage von Gast war ja: "Köhler hatte ja angekündigt, sich nicht von den Rechten wählen zu lassen."

Ich habe so eine Ankündigung konkret hier von Köhler nicht mitbekommen - aber ähnliche Aussagen gab es schon bei anderen Fällen.
Und die sind natürlich problematisch, weil eben eigentlich substanzlos.
Da kann man schon nachfragen, was eigentlich gemeint sein soll.
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E-Qual
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 17:15 Uhr:   

Naja, gerade die "Kommunisten" werden wohl eh nicht für ihre erklärte Feindin, Frau Schwan, stimmen. Um zu gewinnen braucht sie neben den Stimmen der Linken ohnehin weitere Stimmen von Union und FDP, da sind die von der Kommunistischen Plattform auch nicht mehr so entscheident.
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 17:44 Uhr:   

@Ralf
Ich habe so eine Ankündigung konkret hier von Köhler nicht mitbekommen ...

Köhler kündigte das mehrfach und in verschiedenen Versionen an, u. a. im ZDF:
http://berlindirekt.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,7264365,00.html

@Florian
Das Problem solcher Ausschlüsse ist doch, dass man sich moralisch erpressbar macht, dazu muss man gar nicht genau wissen, von wem welche Stimme kam. Eine denkbare, äußerst knappe Mehrheit in einem der Wahlgänge und eine Behauptung von Holger Apfel & Co., den Bundespräsidenten gewählt zu haben, ist gerade das, was Köhler nicht will. Den möglichen Fall, mit seiner eigenen Stimme die Mehrheit zu erreichen, hat er in weiser Voraussicht bereits im Vorfeld verhindert.

Daher noch einmal meine Frage: Könnte er in solch einem Falle (eine knappe Mehrheit für Köhler ohne oder mit weniger als vier Stimmen für einen rechten Kandidaten) die Wahl ablehnen und danach in einem weiteren Wahlgang noch einmal antreten?


[Link repariert – der Admin.]
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 19:27 Uhr:   

@E-Qual:
> Naja, gerade die "Kommunisten" werden wohl
> eh nicht für ihre erklärte Feindin, Frau
> Schwan, stimmen.
Das mit den "erklärten Feinden" ist ja nun schon einige Jahre her, ihre neue Kandidatur hat Schwan ganz anders (und eben mit Stimmenwerben nach links) aufgezogen.
Solche Wendigkeit ist auch umgekehrt denkbar.

Wobei konkret die "kommunistische Plattform" hier wohl keine Rolle spielt. Deren Abgeordnete (wieviele sind das überhaupt in der Bundesversammlung) werden mit der übrigen Partei stimmen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 06. April 2009 - 19:29 Uhr:   

@Gast:
> Köhler kündigte das mehrfach und in
> verschiedenen Versionen an, u. a. im ZDF:
Der Link funktioniert leider nicht, aber das wird dann schon so gewesen sein (ich hatte es bloß nicht mehr in Erinnerung).

Konkrete Folgerungen kann man natürlich aus so einer Absichtserklärung nicht ableiten, das ist wohl mehr eine Symbolgeste Köhlers gewesen.
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Gast
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 07. April 2009 - 08:40 Uhr:   

Und mal von der symbolischen Geste (die ja nur sinnvoll wäre, wenn man sie im Ernstfall auch umsetzen könnte) und der Person Köhler abgesehen, kann man in einem Wahlgang auf die Annahme verzichten und sich dann (quasi als Neubewerber) in einem weiteren Wahlgang erneut der Wahl stellen?
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E-Qual
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 07. April 2009 - 15:52 Uhr:   

Ich weiß nicht ob es geht, vermutlich schon, allerdings dann vermutlich wieder in einem 1. Wahlgang zusammen mit neuen Bewerbern. Es wäre in jedem Fall aber eine Blamage wie oben gesagt, man kann ja nicht dauernd die Wahl ablehnen und sich dann wieder Wählen lassen, weil man nicht genug Stimmen bekommen habe.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 07. April 2009 - 19:12 Uhr:   

@Gast
Das Gesetz schließt es zumindest nicht aus.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 08. April 2009 - 14:42 Uhr:   

Zurzeit sind 1 224 Mitglieder für die Bundesversammlung vorgesehen. Die Absolute Mehrheit der Mitglieder liegt also bei 613.
Im Jahr 2004 war 1 MdB aus der SPD erkrankt. Zählte er noch als gesetzliches Mitglied? Sank dadurch das Quorum?

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