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Archiv bis 02. März 2009

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundesversammlung 2009 – Wahl der Länderdelegierten » Archiv bis 02. März 2009 « Zurück Weiter »

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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 14. Februar 2009 - 21:49 Uhr:   

Das Land Niedersachsen eröffnet den Reigen der Delegiertenwahlen zur Bundesversammlung.
Der Landtagspräsident Hermann Dinkla (CDU) zog ein Los zugunsten der SPD und zuungusten der Grünen.

Delegierte (61): CDU 28, SPD 20, FDP 5, Grüne 4, Linke 4
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Matthias Cantow
Moderator
Veröffentlicht am Samstag, 14. Februar 2009 - 22:03 Uhr:   

Das erste Land, welches seine Delegierten zur Bundesversammlung wählte, war Mecklenburg-Vorpommern. Die Losentscheidung in Niedersachsen geschah unseres Wissens nach nur für die Aufstellung der gemeinsamen Liste, die Wahl folgt noch. Wir werden auf der Bundesversammlungsseite berichten.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Februar 2009 - 12:07 Uhr:   

Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, 30. Januar

LT Abgeordnete (71): SPD 23, CDU 22, Linke 13, FDP 7, NPD 6
BV Delegierte (13): SPD 5, CDU 4, Linke 2, FDP 1, NPD 1
Geschlechter: Männer 11, Frauen 2
Stellungen: MdL 8, kein MdL 5
Wahlart: Getrennte Wahlvorschläge der Fraktionen

Vorschlag der SPD Fraktion
Erwin Sellering, 1949, Ministerpräsident, MdL, Greifswald (HGW)
Norbert Nieszery, 1960, Fraktionsvorsitzender, MdL, Dreets (GÜS)
Birgit Hesse, 1975, Landrätin, Grambow (NWM)
Norbert Raulin, Bürgermeister, Strasburg (UER)
Christian Frenzel, Präsident des Landesturnverband MV, Rostock (HRO)

Vorschlag der CDU Fraktion
Jürgen Seidel, 1948, Wirtschaftsminister, MdL, Waren (MÜR)
Lorenz Caffier, 1954, Innenminister, MdL, Neustrelitz (MST)
Armin Jäger, 1941, Fraktionsvorsitzender, MdL, Schwerin (SN)
Rainer Prachtl, 1950, Landtagspräsident a. D., Neubrandenburg (NB)

Vorschlag der Linken Fraktion
Wolfgang Methling, 1947, Fraktionsvorsitzender, MdL, Niendorf (DBR)
Angelika Gramkow, 1958, Oberbürgermeisterin, zuvor MdL, Schwerin (SN)

Vorschlag der FDP Fraktion
Michael Roolf, 1961, Fraktionsvorsitzender, Barnekow, OT Groß Woltersdorf (NWM)

Vorschlag der NPD Fraktion
Udo Pastörs, 1952, Fraktionsvorsitzender, MdL, Lübtheen (LWL)

Quellen
Hauptseite http://www.landtag-mv.de/
Fraktionen http://www.landtag-mv.de/site/3_85/85.html
BV Delegation http://www.landtag-mv.de/files/original/galerie_vom_07.09.2004_15.17.15/Wahl_13_Bundesversammlung.pdf
Birgit Hesse http://www.birgithesse.info/
Norbert Raulin http://www.strasburg.de/index.php?a=buergermeister&n=r
Christian Frenzel http://www.landesturnverband-mv.de/profil.php
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nareg
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2009 - 18:01 Uhr:   

Gab es irgendwelche Überlegungen von CDU und FDP, einen gemeinsamen Vorschlag aufzustellen? Dank d'Hondt hätten sie damit ja zusammen 6 Delegierte.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 28. Februar 2009 - 16:01 Uhr:   

Das wird wohl durch den Koalitionsvertrag von SPD und CDU ausgeschlossen worden sein.
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Mecklenburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 28. Februar 2009 - 16:18 Uhr:   

@nareg
Vielleicht, weil dann auch SPD und LINKE eine Liste gebildet und sich den Sitz zurückgeholt hätten?

@Norddeutscher
Wo sollte das in der Koalitionsvereinbarung stehen? Eine Rücksichtnahme auf den größeren Koalitionspartner ist aber anzunehmen.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 28. Februar 2009 - 18:08 Uhr:   

Sowas steht doch nicht im öffentlichen Teil der Vereinbarung, sondern in den Nebenbestimmungen, die zwischen den Parteispitzen vereinbart werden, ohne daß diese herausgegeben werden.
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Mecklenburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 28. Februar 2009 - 20:42 Uhr:   

Was sollen die denn 2006 dazu verhandelt haben: "Falls 2009 CDU und SPD keinen gemeinsamen Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl stellen und bei der Wahl der Länderdelegierten eine gemeinsame Liste eines der Koalitonspartner mit einer dritten Fraktion einen Vorteil gegenüber dem anderen Koalitionspartner bringen würde, dann verzichten beide Seiten auf diese gemeinsame Liste"? So weitsichtig sind auch Mecklenburger und Vorpommern nicht.

Das ist doch eher eine Entscheidung, die die Fraktionen ad hoc treffen. Da wird im Landtagspräsidium beraten, ob man eine gemeinsame Liste aller Fraktionen (die Frage hat sich wegen der NPD im Landtag von allein gelöst) oder getrennte Listen aufstellt. Entweder CDU und FDP haben das nicht bemerkt oder man hat das bemerkt, wollte das aber aus politischen Gründen (z.B. wegen einer gemeinsamen Liste von SPD und LINKE als Reaktion) nicht umsetzen oder hat sich im Koalitionsausschuss mit der SPD auf getrennte Listen verständigt.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 08:51 Uhr:   

Eine gemeinsame Liste von FDP und CDU hätte als Verstoß gegen die Generalklauseln des Koalitionsvertrages angesehen werden können. (367., etwas fernliegend auch 370.)
Koalitionsvertrag

Ein gemeinsammer Vorschlag Linkspartei/SPD wäre im übrigen viel komplizierter als ein Vorschlag von CDU und FDP. SPD und Linkspartei habe verschiedene Kandidaten. Daneben wäre eine solche Zusammenarbeit für die SPD taktisch ggf. mit nachteilen verbunden. Die CDU (auf Bundesebene) würde ja wieder mit ihrer Polemik "Rote Socken", "Linksfront" etc. anfangen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 09:43 Uhr:   

... was sie sowieso tut. Ich sehe da keine praktischen Zusatzkosten. Außer, wenn die Linke gar nicht will.
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Mecklenburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 14:10 Uhr:   

@Lars Tietjen
Diese Fairnisklausel bezieht sich nur auf den Inhalt der Koalitionsvereinbarung, in der gerade der Fall der Bundespräsidentenwahl weder explizit noch konkludent genannt wird, und "der zusätzlich vereinbarten Politik", zu der das Thema auch nicht gehören dürfte. Dass es bei Koalitionen auch eine weitergehende ungeschriebene Fairnisvereinbarung gibt, hatte ich mit "Rücksichtnahme" beschrieben.

Ansonsten wäre auch der Fall einer gemeinsamen Liste von CDU und SPD naheliegender gewesen, um z.B. Ausfälle von Landtagsparlamentariern am Wahltag der Delegierten auszugleichen.
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Lars Tietjen
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 14:35 Uhr:   

@Mecklenburger
Unabhängig von der formalen (immer) nicht Bindung des Koalitionsvertrages erfolgt die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung im Landtag.

Deshalb gelten schon die Spielregeln des Koalitonvertragen ein Stück. Eine gemeinsame Liste der CDU mit einer Oppositionsfraktion wäre deshalb durchaus problematisch gewesen. Der Satz 2 unter 367 steht m.E. übrigens nicht unter der Einschränkung des 1 Satzes. Das kann man anders sehen, aber der Koalitionsvertrag legte schon nah keine gemeinsame Liste von CDU und FDP vorzulegen.

Sicherlich hätte dies keinen Bruch der Koalitions zur Folge gehabt. Aber es hätte die Zusammenarbeit ein Stück belastet.
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Mecklenburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 16:28 Uhr:   

CDU und SPD haben aber nun einmal eigene Kandidaten bei der Bundespräsidentenwahl, die nicht Gegenstand einer Koalitionsvereinbarung in McPom ist und auch nicht sein kann. Von daher wäre eine gemeinsame CDU/FDP-Liste an sich kein Problem. Das Problem wäre die Benachteiligung des Koalitionspartners durch die Wirkung dieser gemeinsamen Liste und dieser Fall ist nicht konkret durch die Koalitionsvereinbarung oder imaginäre "Nebenbestimmungen" geregelt. Ob es dafür nun über die allgemeine Fairnisklausel in der Vereinbarung, dem Satz 2 oder einer allgemeiner politischen Rücksichtnahme (weil es sonst die Zusammenarbeit belastet hätte, das sehe ich auch so) gelöst bzw. schlichtweg übersehen wurde, werden wir hier sowieso nicht klären können.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 17:24 Uhr:   

Ich wundere mich über den geringen Frauenanteil, unter den Delegierten aus Mecklenburg-Vorpommern.
2 von 13 macht einen Anteil von gerade einmal 15 %. Aus dem Landtag selbst, ist gar keine Frau vertreten.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 18:33 Uhr:   

@ Mecklenburger

Natürlich wäre eine gemeinsame Liste von CDU und FDP ein grundsätzliches Problem gewesen. In einer Koalition kann kein Partner so einfach mit einer anderen Partei abstimmen. Alles andere wäre in jedem Fall ein Bruch des Vertrauens unter Koalitionspartnern. Ich frage mich, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, so etwas in Betracht zu ziehen. Das ist doch abwegig. Zeigen sie mir eine Koalition in den Ländern, in denen ernsthaft diskutiert worden wäre, eine gemeinsame Liste einer Koalitionsfraktion mit einer Oppositionsfraktion gegen eine andere Koalitionsfraktion aufzustellen.
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Martin Fehndrich
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 18:39 Uhr:   

In Schleswig-Holstein (Koalition CDU+SPD) gibt es eine gemeinsame Liste von SPD und SSW. Allerdings ohne Vorteil für die SPD, die faktisch einen Sitz an den SSW abgibt.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 19:05 Uhr:   

"Ich frage mich, wie man überhaupt auf die Idee kommen kann, so etwas in Betracht zu ziehen."

Ach naja, gerade die SPD neigt schon mal dazu, ihre Partner auch mal zu übergehen, soweit sie das kann. Man denke nur mal an diverse Bundesratsabstimmungen. Die Bundespräsidentenwahl bei der gegenwärtigen Konstellation wird der SPD einfach zu wenig einladend und wichtig erscheinen, um da relevante Extratouren zu drehen.
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Mecklenburger
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 01. März 2009 - 20:08 Uhr:   

@Norddeutscher
2004 war das in Schleswig-Holstein übrigens auch der Fall.

Aber die Ausgangsfrage war nicht, wie man auf die Idee kommen kann, sondern wo in der Koalitionsvereinbarung steht, dass das nicht ginge.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 15:51 Uhr:   

@Martin Fehndrich und Mecklenburger: Seit wann ist der SSW wieder Fraktion? Ich schrieb schon bewußt Oppositionsfraktion. Zudem ist es - wie gesagt - faktisch eine Sitzabtretung und keine gemeinsame Liste mit dem Ziel zusammen einen Sitz mehr zu erhalten als einzeln. Das ist schon ein erheblicher Unterschied.
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Mitleser
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2009 - 16:10 Uhr:   

§ 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages:

Dem, der oder den Abgeordneten der nationalen dänischen Minderheit stehen die Rechte einer Fraktion zu.

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