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Archiv bis 18. November 2008

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Ministerpräsidentenwahl und Regierungsbildung in Hessen » Archiv bis 18. November 2008 « Zurück Weiter »

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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 15. November 2008 - 16:06 Uhr:   

Die Parteitagsdelegierten können, zwar Koalitionsabkommen beschließen.
Die Ministerpräsidentenwahl wird, aber durch die Landtagsageordneten vorgenommen. Abgeordnete genießen Immunität, damit sie ihr Mandat frei ausüben können.
Für alle Taten und Äußerungen, im Bezug auf ihr Mandat, können sie nicht belangt werden.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 15. November 2008 - 16:31 Uhr:   

Die deutsche, Rechtschreibung unterliegt gewissen, Regeln. Dazu gehört auch, das Komma am rechten, Platze. Genau wie die, Rechtschreibung unterliegt auch das, Miteinander in einer, Partei - Regeln wie auch der, Widerspruch am rechten, Platze. Sich in eine, Debatte nicht einmischen und dann, ankündigen ihr Ergebnis, zu konterkarieren nachdem dies monatelang bei weit geringerem Schaden für, die Partei möglich gewesen, wäre spielt sich nicht im Landtag, ab. Hier handeln die Abgeordneten, als Mitglieder der Partei unsolidarisch. Vor den, Konsequenzen kann ihre Immunität sie nicht, schützen. Wenn denn die Schiedsgremien überhaupt einen Ausschluß, beschließen. Das ist aber, eine ganz andere Geschichte. Auch wenige Tage nach dem 11.11. ist Gewissensfreiheit, nicht Narrenfreiheit. Obwohl, es in der SPD Hessen sicher genug Narren gibt. Wir haben bald, eine Neuwahl. Dann werden wir, sehen ob die SPD in Hessen, überhaupt noch eine Größe ist auf die es ankommt. Falls die SPD, an die Regierung kommt sollte sie, etwas für mehr Bildung tun. Da kann sie ihre ganze alternative, Energie reinstecken.
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Mitkomma
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Samstag, 15. November 2008 - 16:49 Uhr:   

Mitdenker und Ralf, hört mit euren Komma-Witzchen auf, das erschwert doch nur das Lesen bis zur Unmöglichkeit.
Vorschlag: lasst sie ganz weg. Es werden dadurch auch nicht mehr Fehler.
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Norddeutscher
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2008 - 01:35 Uhr:   

Die stellvertretende Vorsitzende der Frankfurter SPD. eine mir bisher unbekannte Frau Tafel, ist zur FDP übergetreten. Vielleicht kann einer der hier anwesenden Hessen sagen, ob die irgendwie wichtig ist und ob das irgendetwas verändert.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2008 - 09:40 Uhr:   

Naja, sie nimmt ihr Mandat mit zur FDP, der auch ihr Ehemann angehört. Ursprünglich galt sie wohl eher als links, aber was heißt das schon in der SPD? Es ist nicht der erste Austritt aus der Frankfurter SPD-Fraktion.
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zigzag
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2008 - 17:55 Uhr:   

Ralf Lang hat die Informationen ja schon gut zusammengefasst und ich komme nicht aus Hessen, sondern auch aus Norddeutschland, aber trotzdem noch ein Link zum HR. Hier werden die Hintergründe kurz beschrieben:

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=36082&key=standard_document_35762840
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 16. November 2008 - 19:49 Uhr:   

Es ist nun wirklich belanglos, wenn irgendwo ein Ratsmitglied zu einer anderen Partei übertritt. In Rösrath bei Köln wechselten sogar vier SPD-Ratsmitglieder gleichzeitig zur Linkspartei, was aber sicher nicht Ausdruck eines Trends ist.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 09:48 Uhr:   

@Ralf Lang:
> Zu der gehört, dass bestimmte Dinge gültig
> und verbindlich gemacht werden und dass
> Abweichung bestraft wird.
Dann hätte die SPD als erstes einmal ihre Vorsitzende bestrafen müssen, als diese völlig eigenmächtig nach der Wahl alle Abgrenzungsbeschlüsse über Bord warf ...

Du kannst doch nicht so tun, als gäbe es beim Verhalten der "Abweichler" keine Vorgeschichte.
Was da vorher so alles abgegangen ist, hatte ja auch nichts mit geordnetem Parteileben zu tun - da ist es dann schon krass unverhältnismäßig, jetzt mit solchen Hämmern gegen die Minderheit vorzugehen.

Am schlimmsten finde ich sowieso, daß die Parteiführung den Betroffenen schon vor Abschluß des Ordnungsverfahrens die Mitgliederrecht aberkannt hat.
Das ist auf jeden Fall jenseits demokratischer Spielregeln.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 10:20 Uhr:   

Es gibt immer eine Vorgeschichte und je nach dem, welcher Seite man zuneigt, lässt man sie eben an dieser oder jener Stelle beginnen.

Mein Beitrag bezieht sich nicht auf die Abweichung im Inhalt sondern auf die Abweichung von der innerparteilichen Solidarität. Wir haben das alles mehrfach hier behandelt: Sie haben ihre Position teilweise in Abweichung von vorherigem Handeln und vorherigen Zusagen in der ungünstigsten Situation öffentlich revidiert und sich dann erst als Helden und danach als Opfer feiern lassen.

Wenn du meinst, dass in der SPD auch andere gegen die gebotenen Regeln verstoßen haben, dann müssen eben auch die belangt werden. Ein entsprechendes Verfahren gegen Ypsilanti ist anhängig. In jedem Fall relativiert das nicht den Normbruch der drei anderen.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 10:42 Uhr:   

Ralf & Ralf:
ich glaube, wir können uns darauf einigen, dass beide Seiten in der SPD sich nicht korrekt verhalten haben.
Ypsilanti hat sich nicht an das (von den Gremien abgesegnete) Wahlprogramm und Abgrenzungsbeschlüsse gehalten. Dass ihr kalter Putsch von oben dann nachträglich von den Gremien abgesegnet wurde, liegt natürlich v.a. daran, dass sie schon vorher Fakten geschaffen hatte, an denen man nicht mehr vorbei kam.

Aber auch die 4 Abweichler haben das SPD-Interesse nicht optimal vertreten. Dass man (aus nachvollziehbaren Gründen) kein Bündnis mit der PDS akzeptieren kann ist das eine. Dass man die Reißleine erst 1 Tag vor der Wahl zieht ist das andere.
Dieses Verhalten ist zwar nachvollziehbar (auch wegen dem Verhalten Ypsilantis nach der Metzger-Geschichte) und auch ehrenhafter als eine geheime Stimmenverweigerung. Aber die SPD wurde dennoch geschädigt.

Ob das für einen Parteiausschluss reicht, das ist (zu Recht) eine SPD-interne Entscheidung.

Was aber gar nicht geht, und da hat Ralf Arnemann recht, ist der "kalte" Parteiausschluss durch die Parteiführung. Damit wird nämlich die innerparteiliche Demokratie ausgehebelt und die zuständigen Parteigremien von Ypsilanti (wieder einmal) nicht beachtet.
Gerade auch als SPD-Anhänger sollte man so etwas nicht durchgehen lassen.
Es wäre nämlich ein durchaus mögliches (und m.E. auch plausibles) Ergebnis, dass die drei nicht aus der Partei ausgeschlossen werden.

Das Ypsilanti-Manöver führt dann schlicht dazu, dass die drei in der Partei mundtot gemacht werden und dass man der eigenen Basis die Möglichkeit nimmt, selbst über die drei zu entscheiden.
Eigentlich ein Misstrauensbeweis gegenüber der eigenen Basis (die womöglich die drei wieder als Kandidaten aufgestellt hätte).

Irgendwie finde ich das schon sehr undemokratisch und auch ein Zeichen von Schwäche.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 16:49 Uhr:   

Dass die Satzung der SPD eine Suspendierung von Mitgliedsrechten auf Vorstandsbeschluss erlaubt, wundert mich. Der Sinn von Schiedsgerichten ist ja u.a., solche politisch brisanten Fragen aus dem unmittelbaren Aufgabenbereich von Vorständen herauszuhalten.

Ich kenne das aus einer anderen Partei nicht so.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 17:23 Uhr:   

Wieso sollte ein man für sein Verhalten als Parlamentarier zur Rechenschaft gezogen werden? Und zwar mit Konsequenzen in seiner Partei?
Parlamentarier und Parteimitglied sein sind unterschiedliche Dinge. Dennoch werden die Parlamentarier zuerst als Fraktionsmitglieder einer bestimmten Partei wahrgenommen.
Dies dient der Vereinfachung in der Landtagsarbeit und für die Bürger. Außerdem erleichtert es die - normalerweise - die Regierungsbildung.
Man kann einzig berechtigt fragen, warum die 4 Personen sich zwischen dem Parteitag und der Absage der Ministerpräsidentenwahl, ihre Meinung geändert haben.
Die Aufstellung in den Wahlkreisen wird durch die frühzeitige Aberkennung der Mitgliederrechte zur Farce.
Rechnete Andrea Ypsilanti damit, dass mindestens 1 der 4 genannten Abgeordnete wieder aufgestellt würden?.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 17:31 Uhr:   

Schon erstaunlich.
Weder die Satzung des Bezirks Südhessen noch die Landessatzung Hessen sehen da überhaupt etwas vor:
http://www.spd-hessensued.de/material/Satzung_neu_100606.pdf
http://www.spd-hessen.de/db/docs/doc_163488_200622705341.pdf

Auf Bundesebene (da heißt die Satzung "Organisationsstatut - da kann man sich ja totsuchen ...) kann der Entzug der Mitgliedsrechte eine Strafe sein, die das Schiedsgericht verhängen kann, wenn der Vorstand ein Ordnungsverfahren beantragt hat.
http://www.spd.de/show/1737249/SPD-Statut_26.10.07.pdf

Das entspricht wohl dem üblichen Vorgehen.

Zusätzlich gibt es bei der SPD noch eine "Sofortmaßnahme", das hat hier wohl gegriffen:
§ 18 Verhängung von Sofortmaßnahmen
(1) In Fällen, in denen eine schwere Schädigung der Partei eingetreten oder mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und das Parteiinteresse ein schnelles Eingreifen erfordert, können sowohl der zuständige Bezirksvorstand als auch der Parteivorstand
das Ruhen aller oder einzelner Rechte aus der
Mitgliedschaft für längstens drei Monate anordnen.


Jetzt ist natürlich die Frage, warum das SPD-Partei-Interesse es erfordert, daß die Basis in den Wahlkreisen die "Abweichler" nicht mehr nominieren darf oder diese nicht mehr beim Parteitag sprechen dürfen.
Auch wenn die Suspendierung der Rechte zeitlich beschränkt ist, wirkt sie de facto natürlich viel stärker - bis die Übergangsfrist vorbei ist, ist auch die Wahl gelaufen.
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Ralf Lang
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 18:18 Uhr:   

Das ist schon ein seltsames System, das die SPD da hat.

@Mitdenker: Es fand keinerlei Handeln als Abgeordnete statt, da es keine Wahl gab. Behandelt wird wohl eher das Verhalten im Parteikontext: Erst Parteitag gewähren lassen und dann zur Presse rennen.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 17. November 2008 - 19:15 Uhr:   

> Das ist schon ein seltsames System, das die
> SPD da hat.
Richtig.

Und nicht nur dort.
Auch andere Gepflogenheiten sind ungewöhnlich:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,591016,00.html

Ganz offensichtlich gab es hier Absprachen, mit der sich ein SPD-Flügel in einem Direktwahlkreis eine Mehrheit verschafft hat um seinen Kandidaten durchzubringen.
So etwas wird wohl in allen Parteien vorkommen.

Und der unterlegene Flügel ärgert sich.
Das dürfte die übliche Reaktion sein.

Und wenn dieser Flügel nun versucht, sich in einem anderen Wahlkreis mit ähnlichen Manövern umgekehrt durchzusetzen - nachvollziehbar.

Was ich nun nicht verstehe ist, beim wem sich Nahles und Co. nun eigentlich beklagen bzw. wieso sei nun glauben, der "siegreiche" Flügel müssen nun freiwillig anderswo ein Mandat hergeben.
Es gab doch bestimmt kein Abkommen, welcher Flügel in welchen Wahlkreis antreten darf, Kampfkandidaturen sind schließlich recht häufig.
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2008 - 09:52 Uhr:   

Sehr interessant was SPD-Veteran Klaus Bölling über die Vorgänge in Hessen sagt:
http://www.sueddeutsche.de/politik/873/333727/text/
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2008 - 15:14 Uhr:   

Darüber wird nun morgen abgestimmt:

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/17/5/00765.pdf

Dass sich beim Thema Selbstauflösung keine zehn Monate nach der Wahl die Fraktionen so einig sind wie sonst selten und sich allesamt als Antragsteller in Szene setzen - sieht das nicht schon ein bisschen blöd aus?
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2008 - 22:11 Uhr:   

Unsere theoretische Diskussion über den Entzug der Mitgliedsrechte wird plötzlich sehr relevant:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,591274,00.html
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AeD
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2008 - 22:31 Uhr:   

„Ypsilanti-Rebellen könnten Neuwahlen anfechten“

Wieso nur die?
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Wahlrecht.de-Administrator
Forum-Administrator
Veröffentlicht am Dienstag, 18. November 2008 - 23:09 Uhr:   

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