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Archiv bis 15. Januar 2007

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Kommunalwahlen in Deutschland » SPD verpennt OB-Wahl 2007 in Wiesbaden » Archiv bis 15. Januar 2007 « Zurück Weiter »

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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 05. Januar 2007 - 15:38 Uhr:   

Die SPD hat es versäumt, fristgerecht die Teilnahme an der OB-Wahl in Wiesbaden zu organisieren.

In kleineren Orten hatte es ja so etwas schon gegeben (von diversen Parteien), bei einer Großstadt m. W. noch nie.


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,457998,00.html
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 06. Januar 2007 - 09:03 Uhr:   

Das ist wirklich extrem peinlich. Dagegen war die Panne in Düsseldorf noch weit eher nachvollziehbar. Zumal man ja wohl annehmen darf, daß die Unterlagen schon vorbereitet waren (wenn nicht, ist die Geschäftsstelle wirklich ein Saustall).

Für eine Fristversäumung bei einer OB-WAhl fällt mir jetzt auch kein Beispiel ein. 1984 haben die Grünen bei der Landtagswahl in BaWü in 3 der 70 Wahlkreise (im Kreis Esslingen) die Frist versäumt. Dies kostete sie ein Landtagsmandat.
Bei Bundestags-Direktkandidaten kam das auch schon vor, aber das ist weniger folgenschwer.
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P Fenech (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 08. Januar 2007 - 19:06 Uhr:   

Ist die Wahl jetzt schon entschieden oder gibt es noch einen ernstzunehmenden Kandidaten der es zumindest in die Stichwahl schaffen könnte?
Könnte nicht ein Kandidat der Grünen stark davon profitieren?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 09:45 Uhr:   

Wenn der CDU-Kandidat nicht noch dabei erwischt wird, daß er Kinderpornos liest oder seinen Müll nicht trennt ist sein Sieg wohl sicher.

Die übrigen Kandidaten sind dritte Liga, bzw. die grüne Kandidatin ist per Koalitionsvereinbarung verpflichtet, nicht in der Stichwahl gegen ihn anzutreten.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 18:17 Uhr:   

@Ralf: Eine solche Verpflichtung findet sich im Koalitionsvertrag? Das grenzt ja schon an Sittenwidrigkeit, schließlich geht der Wähler davon aus, dass ein Kandidat, der in der ersten Runde antritt, auch für die zweite Runde zur Verfügung steht. Da Koalitionsverträge aber ohnehin nicht rechtserheblich sind und die Versuchung, Oberbürgermeisterin von Wiesbaden zu werden, wohl doch recht groß ist, würde ich mich über einen Verstoß von Seiten der Grünen nicht wundern. Wenn man den OB hat, sind ja neue Koalitionsverhandlungen eh ganz sinnvoll.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 18:51 Uhr:   

Von welchem Koalitionsvertrag reden wir überhaupt?
Wenn dann doch von einem alten Vertrag, der durch die aktuelle Wahl doch ohnehin obsolet wird.
Im übrigen werden Koalitionsverträge ja wohl zwischen Fraktionen geschlossen, d.h. sie regeln parlamentarisches Abstimmungsverhalten.
Daran dürfte ja wohl ein Bürgermeisterkandidat - der nicht von den Mehrheiten im Stadtrat abhängt - ohnehin nicht gebunden sein.

Im übrigen:
Seltsames Demokratieverständnis, wenn sich Parteien darauf verständigen, dem Bürger die Chance zur Stichwahl zu nehmen. Der Bürger muss dann ja mit einem Bürgermeister vorlieb nehmen, der nur mit relativer und nicht mit absolutger Mehrheit gewählt wurde.

Noch was:
Es mag ja gängige Praxis sein, in Kommunen "Koalitionen" zu bilden.
Persönlich finde ich das stoßend.
Eine Koalition braucht man in parlamentarischen Demokratien, weil eine Regierung des ständigen Vertrauens einer Parlamentsmehrheit bedarf und daher bei wechselnden Parlamentsmehrheiten die Regierung unstabil wird.

Aber bei Kommunen, in denen der Bürgermeister direkt gewählt wird?
Für was braucht man da Koalitionen?
(Im übrigen sind in Kommunen weltanschauliche Grundsatzkonflikte à la "Freiheit oder Sozialismus" ohnehin nicht an der Tagesordnung. Da geht es doch sehr oft um ganz banale Sachthemen: Neues Gewerbegebiet im Osten oder im Westen? Bekommt die Fußgängerzone eine neue Pfasterung? Sollen die Eintrittspreise im Freibad angehoben werden? - Ist es wirklich notwendig, dass ein Parteienbündnis gebildet wird, das bei solchen Fragen einheitlich abstimmen muss?).
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 18:51 Uhr:   

Die SPD Wiesbaden wird jetzt auch noch dreist und gibt dem Wahlleiter die Schuld:

http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/3432650/v2_rmn_news_article

Selbst wenn es stimmen sollte, daß man die SPD absichtlich nicht an die Frist erinnert hat, trägt sie trotzdem die Schuld alleine. Daß man Kandidaten melden muß, ist ja nicht ganz neu und nahezu immer kriegen zumindest die etablierten Parteien das ohne Aufhebens form- und fristgerecht hin.

Eine Wahlverschiebung ist rechtlich wohl sowieso nicht drin und Blödheit einer Partei kein Anfechtungsgrund.
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 09. Januar 2007 - 18:55 Uhr:   

@Ralf Arnemann,
ein Koalitionsvertrag begründet keine Rechtspflicht. Seine Einhaltung ist nicht einklagbar. Es handelt sich bei einem Koalitionsvertrag genau wie bei den berühmten Wahlversprechen lediglich um Absichtserklärungen, die keinerlei Rechtsbindungswirkung entfallen.

Ob sich die Grünen hieran halten bleibt abzuwarten. Es wäre ja nun nicht das erste Mal, dass eine Koalitionsvereinbarung nicht eingehalten wird in einer Koalition *g*.

Wahrscheinlich kommt es darauf aber gar nicht an, weil der CDU-Kandidat bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit holen wird.
Davon ist auch in Frankfurt auszugehen, obwohl hier die SPD die Frist eingehalten hat *g* .
Hier treten die grünen übrigens aufgrund der Koalition erst gar nicht mit einem Kandidaten an.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 10:34 Uhr:   

@Tim Spier:
Sittenwidrig? Glaube ich nicht.
Schließlich ist die Vereinbarung bekannt und jeder Wähler weiß vor dem ersten Wahlgang, daß eine Grünen-Stimme nur symbolisch ist und keinen zweiten Wahlgang garantiert. Merkwürdig ist es natürlich - aber na ja.

@Florian:
Der Vertrag ist nicht veraltet, weil er bis zur nächsten Kommunalwahl gilt.
Und "Vertragsparteien" sind meistens Fraktion UND Partei - im Zweifelsfall hat die grüne Kandidatin damals sogar selber mit unterschrieben.

@Marc K:
Klar ist der "Vertrag" nicht bindend. Und trotzdem scheut man meistens den offenen Wortbruch.
Die Chancen für einen grünen OB sind auf jeden Fall minimal, und im Zweifelsfall wäre das dann ein OB ohne parlamentarische Mehrheit (wenn die Koalition wegen dieser Wahl zerbricht).
Da nehmen die Grünen doch lieber eine gesicherte Stadtratsposition in einer stabilen Regierungsmehrheit.

Insgesamt wird das wohl eine sehr niedrige Wahlbeteiligung geben - vielleicht bekommt der Kandidat der BüSo nun ein Spitzenergebnis ;-)
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 12:10 Uhr:   

Jetzt bin ich aber schon überrascht.
Daß der Kandidat selber gestern obskure Vorwürfe gegen das Wahlamt erhoben hat, das habe ich noch unter "Schock und Frust" abgetan, politisch uninteressant.

Aber daß jetzt der SPD-Unterbezirksvorstand ganz offiziell und mit "Rechtsgutachten"(!) das gesetzestreue Vorgehen des Wahlleiters anfechten will, das ist schon krass:
www.faz.net
[Link repariert - d. Administrator]

Da bin ich aber wirklich gespannt, wie die das juristisch begründen wollen.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 12:25 Uhr:   

Nach Presseberichten (FAZ Rhein-Main-Zeitung von heute) plant die SPD, am Freitag dem Wahlausschuss ein Rechtsgutachten vorzulegen, wonach Gemeindewahlleiter Grella die SPD auf die drohende Verfristung hätte hinweisen müssen. Anscheinend hofft sie noch auf die Zulassung ihres Kandidaten.

Meiner Meinung nach hatte der Wahlleiter eine solche Pflicht nicht, schließlich wurde die Bewerbungsfrist öffentlich bekannt gemacht und die Aufstellung von Kandidaten ist nicht seine Sache.

Nach § 14 KWG prüft der Wahlleiter unverzüglich die eingegangen Wahlvorschläge und informiert bei Fehlern die Vertrauensleute. Wenn aber kein Vorschlag vorliegt, gibt es nichts, was nach § 14 KWG zu prüfen wäre, und keine Vertrauensleute, an die er sich wenden könnte.

Übrigens hat es ein in der Öffentlichkeit unbekannter Einzelbewerber geschafft, sich rechtzeitig anzumelden. Ein SPD-Unterbezirksvorsitzender, der seit dreieinhalb Jahren Landtagsabgeordneter ist, müsste das auch können.

Und wenn man eine Warnpflicht des Wahlleiters annimmt, muss man auch eine Zeit nennen können, wann der Hinweis erfolgen muss. Reicht der Vormittag des Tages, an dem die Frist endet? Nach den Meldungen über den Zustand der SPD-Unterbezirksgeschäftsstelle wäre der Vorschlag möglicherwiese dann auch nicht bis 18.00 Uhr gekommen. Dann würde man sich beschweren, zu spät gewarnt worden zu sein.

Viel interessanter ist die Frage, ob der Gemeindewahlleiter die SPD hätte warnen dürfen. Eine direkte Information wäre meines Erachtens ein Gleichheitsverstoß. Und wer weiß, ob ein allgemeines Rundschreiben (schon der nötige Adressatenkreis ließe sich nicht bestimmen) die SPD an ihr Versäumnis erinnert hätte. Schließlich schien sich niemand um die Sache gekümmert zu haben.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 15:03 Uhr:   

Eine Pflicht hat der Wahlleiter bestimmt nicht, die wäre ja im Gesetz formuliert.

Es ist im Gegenteil tatsächlich wohl eher so, daß er noch nicht einmal das Recht zu so einer Warnung hat.

Immerhin gibt es etwa 60 Millionen erwachsene Deutsche, die potentiell in Wiesbaden OB-Kandidat werden könnten.

Da darf er wohl nicht einen bestimmten Kandidaten bevorzugen, nur weil er seine Absicht per Zeitung kundtat oder einer großen Partei angehört.

Mir ist wirklich schleierhaft, wie die SPD-Anwälte das begründen wollen. Selbst für Gefälligkeitsgutachten gibt es eigentlich Grenzen, normalerweise wollen sich die Gutachter ja nicht vor allen Kollegen lächerlich machen.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 16:33 Uhr:   

Der HR meldet, die SPD will in einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung (für die Festsetzung des Wahltermins zuständig) eine Verschiebung der Wahl vom 11. auf den 25. März beantragen.

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_28834540

Die Idee dahinter ist wohl, dass dadurch der 66. Tag vor der Wahl (Ende der Bewerbungsfrist) nach hinten fällt und der am Freitag eingereichte Vorschlag dann fristgerecht war.

Ich Frage mich, ob solch eine Verschiebung überhaupt möglich ist, schließlich wurde der 11. März schon ordnungsgemäß festgesetzt und Nachwahlen finden nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen statt.

Auch wenn die SPD es anders sehen mag, in ihrem Versehen kann ich keine Naturkatastrophe erkennen.

Oder hat es eine solche Verschiebung des Wahltermins schon einmal in Deutschland gegeben?
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 17:16 Uhr:   

So eine nachträgliche Fristverschiebung wäre ja ein hanebüchenes Manöver.

Vermutlich wäre dann die Wahl erst recht juristisch anfechtbar (das kann ich aber nicht beurteilen), politisch ist das SPD-Vorgehen aber immer mehr Kamikaze (nicht zuletzt könnten sie ihre Wahlchancen dann in der Pfeife rauchen).

Die Bewerbung verpennt zu haben ist einen ordentlichen Lacher wert - und dann kann man es abhaken.
Aber was die Genossen jetzt bringen, das ist wirklich kritikwürdig.
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willy brandt (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 17:30 Uhr:   

Was ich mich frage: kann man denn nicht als partei den kandidaten einer anderen partei oder gar einen unabhängigen unterstützen? muss ja nicht gleich von der cdu kommen. welche stehen denn überhaupt noch zur wahl?
ich sehe es nämlich auch so, dass der spd-kandidat nun ohnehin nicht mehr gewinnen kann. so könnte man noch einige stimmen im "linken" lager halten.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 18:15 Uhr:   

Fristgerecht angemeldet haben sich die Kandidaten von CDU, Grünen, Linker Liste, Bürgerrechtsbewegung Solidarität und ein Einzelkandidat.

Wahrscheinlich wird die SPD die Kandidatin der Grünen nicht unterstützen wollen, weil in der Stadtverordnetenversammlung eine Jamaika-Koalition besteht. Ob die SPD noch gute Beziehungen zur Linken Liste entwickelt, ist auch fraglich. Die Bürgerrechtsbewegung Solidarität ist eine Splitterpartei und über den Einzelkandidaten ist nichts bekannt.

Ich halte die SPD für politisch isoliert. Deshalb versucht sie wahrscheinlich auch, auf biegen und brechen eine Wahlverschiebung zu erreichen.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 19:35 Uhr:   

Im Zivilrecht gilt doch sonst der Unparteilichkeitsgrundsatz. Ein Richter darf einen Verfahrensbeteiligten nicht darauf hinweisen, dass er gerade eine Frist verpasst, da er damit ganz eindeutig dessen Gegner benachteiligen würde. Die Kommentierung zu ZPO § 139 zu derartigen Hinweisen ist da ziemlich deutlich.

Nun muss das im Wahlrecht nicht unbedingt auch gelten, zumal es hier keinen Richter (sondern einen Wahlleiter) und bisher auch noch keinen "Verfahrensbeteiligten" gibt, das ist ja gerade der Punkt.

Nach der Argumentation der SPD in den angegebenen Links wäre der Wahlleiter aber auch verpflichtet gewesen, etwa die NPD, die DVU etc. rechtzeitig auf die bevorstehende Versäumung der Frist hinzuweisen, denn wie Wiesbadener Gast schreibt haben die offensichtlich auch die gleiche Frist verpasst, möglicherweise absichtlich, aber wer weiß das schon? Es gilt schließlich der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ich würde es ziemlich ärgerlich finden, wenn die NPD gestützt auf ein Gutachten der SPD eine Oberbürgermeisterwahl anfechten oder einen der ihren nachträglich unter die Kandidaten bei dieser und auch anderen Wahlen mogeln könnte. Eine Wahl- und/oder Fristverschiebung führt zum gleichen Problem.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 20:32 Uhr:   

Unabhängig davon, dass man Wahlen nicht so einfach verschieben kann, hat die SPD wohl § 22 Abs. 1 KWO übersehen: Danach muss der Wahlleiter spätestens am 79. Tag vor der Wahl durch eine öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auffordern. Bei einem Wahltermin 25. März hätte dies am 5. Januar geschehen müssen. Bei einer Verschiebung wäre der von der SPD angedachte Termin also zu früh. Zum Glück ist damit zu rechnen, dass der Antrag abgelehnt wird.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 21:17 Uhr:   

Man kann ja auch mal umgekehrt spekulieren, wie die SPD reagieren würde, wenn eine kleine Partei, z. B. Linke oder FDP, die Frist versäumt hätte.

Würden die Genossen wohl ihre Kandidatur selber zurückziehen? Oder einer Fristverlängerung zustimmen?

Kaum vorstellbar.

Das Ganze ist schon eine dreiste Sache.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Januar 2007 - 21:24 Uhr:   

Nach einem Bericht der Lokalpresse will die SPD beantragen, dass die Wahl auf den 22. April verschoben wird.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2668583

Dann bleibt zwar genügend Zeit zur Wahlvorbereitung, aber am 1. Juli endet die Amtszeit des derzeitigen Oberbürgermeisters und nach § 42 Abs. 3 HGO muss die Wahl spätestens 3 Monate vor Freiwerden der Stelle stattfinden.

Der jetzt vorgeschlagene Termin ist also zu spät.

Im November hat man sich also etwas gedacht, die Wahl auf dne 11. März zu legen.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Januar 2007 - 09:43 Uhr:   

Die Wiesbadener SPD begründet die Zulässigkeit einer Wahlverschiebung mit einem Fall von 1983. Damals wurde die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz um eine Woche verschoben, damit sie zeitgleich mit der kurzfristig angesetzten Bundestagswahl stadtfinden kann.

Allerdings liegt der Fall hier anders: Es geht um eine Verschiebung um sechs Wochen und eine andere Wahl findet am 22. April nicht stadt.

Dass der Termin zu spät (weniger als drei Monate vor Freiwerden der Stelle) wäre, stört die SPD wohl nicht.

Der Frankfurter Verwaltungsrechtler Hermes neigt dazu, eine Verschiebung als unzulässig anzusehen.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2669778

Am Freitag soll die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung um 15.00 Uhr stattfinden, um 16.00 Uhr tagt dann der Wahlausschuss.

Das dürfte ein wahlrechtlich interessanter Nachmittag werden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Januar 2007 - 10:07 Uhr:   

> Das dürfte ein wahlrechtlich interessanter
> Nachmittag werden.
Da erwarte ich wenig.
Die SPD wird im Parlament nicht wahlrechtlich argumentieren, sondern allgemein rumjammern von wegen demokratischer Kultur.

Interessant wird alleine das "juristische Gutachten". Da würde mich schon interessieren, ob das offenkundiger Mumpitz ist, oder ob sie doch etwas finden, was wir hier übersehen haben.
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. Januar 2007 - 19:11 Uhr:   

In dem Fall von 1983 ging es aber um eine Vorverlegung einer Landtagswahl um eine Woche, weil man sie zusammen mit der vorgezogenen Bundestagswahl von 1983 abhalten wollte.
Ich sehe hier überhaupt keine Parallele zu dem jetzigen Fall. Das hatte nicht mit den Ausschlußfristen zu tun.
Ich finde die Ausführungen von Prof. Hermes - der mir im übrigen als Ö-Rechts Professor von Person bekannt ist - sehr plausibel.
Prof. Hermes steht sonst der SPD nicht sehr fern. Von daher ist sein juristisches Urteil hierzu mit Sicherheit nicht parteiisch.
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görd
Veröffentlicht am Freitag, 12. Januar 2007 - 18:11 Uhr:   

"ermutlich wäre dann die Wahl erst recht juristisch anfechtbar (das kann ich aber nicht beurteilen), politisch ist das SPD-Vorgehen aber immer mehr Kamikaze (nicht zuletzt könnten sie ihre Wahlchancen dann in der Pfeife rauchen)."

Ohne Kandidaten haben sie erst recht keine Wahlchancen. Das nun alles versucht wird, doch noch einen Kandidaten aufs Papier zu bekommen, ist da wohl logisch. Würde die SPD ihr Versäumnis einfach stillschweigend akzeptieren, hätte sie keinen Kandidaten und damit erst recht keine Wahlchancen. Versucht sie es aber, so hat sie zumindestens eine minimale Chance.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 01:28 Uhr:   

Erwartungsgemäß wurde der Antrag, die Wahl zu verschieben, von der Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt. Für eine Verschiebung stimmten SPD und Linke Liste, dagegen CDU, FDP, Grüne und Republikaner. Die Bürgerliste enthielt sich.

Die Sitzung wurde durch das HR-Fernsehen live übertragen (der Hessische Landtag benutzt den Stadtverordnetensaal als Ersatz für seinen Plenarsaal, der zur Zeit umgebaut wird, daher die Infrastruktur). In der Debatte vermieden die Redner der SPD direkte Kritik an Gemeindewahlleiter Grella, die kam vom Redner der Linken Liste.

Ein unterhaltsames Detail der Sitzung war, dass der Antrag berichtigt werden musste, weil der zunächst angegebene Termin für die Stichwahl auf einen Samstag fiel.

Später tagte der Wahlausschuss, der die Bewerbung des SPD-Kandidaten Roth wegen der Verfristung nicht zuließ. Gegen diese Entscheidung hat der Vertrauensmann der SPD Einspruch eingelegt, über den der Wahlauschuss am Dienstag entscheidet.

Leider hat man in den Medien bis jetzt nichts genaueres über das von der SPD in Auftrag gegebene Gutachten gehört. Aber weil nicht damit zu rechnen ist, dass der Wahlausschuss seine Meinung in den nächsten Tagen ändert, wird es erst in einem Wahlprüfungsverfahren gebraucht.

Hier der Link zum Bericht des HR.
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_28864128
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 11:30 Uhr:   

Hier als Nachtrag noch ein Bericht über die eingeholten Gutachten

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2672627

und über die Sitzung des Wahlausschusses.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2672702
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 11:56 Uhr:   

Aus dem SPD-Guachten:
"Die Befangenheit des Wahlleiters ist insbesondere deswegen zu bejahen, weil sich dieser bereits öffentlich darauf festgelegt hat, keinen Verfahrensfehler begangen zu haben."

Also, das ist wirklich haarsträubend. Ein Guachten auf dem Niveau ist nicht ernst zu nehmen. Soll künftig jeder Richter befangen sein, der öffentlich zu seinen Urteilen steht???

Zudem ist das Guachten in sich widersprüchlich. Wenn der Wahlleiter auf Fristversäumnis hinweisen müßte und gleichzeitig seine Neutralität wahren soll, dann müßte er alle "warnen", die theoretisch für das Amt kandidieren könnten, also gut 61 Mio. wahlberechtigte Deutsche.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 13:07 Uhr:   

@ Thomsan Frings
Als Kandidaten können ja nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern alle EU-Bürger antraten, § 39 Abs. 2 HGO. Es gab also ein paar hundert Millionen potentielle Kandidaten. Das macht eine öffentliche Warnung noch absurder.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 13:38 Uhr:   

Ich kann in dem Fall die Position der Linkspolitiker nicht nachvollziehen. Wer schlampt, muss sich an die eigene Nase fassen. Die Bundestagsabgeordneten haben es ja auch noch immer geschafft, sich fristgerecht bei den nötigen Stellen zu melden um ihr Geld zu kriegen.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Samstag, 13. Januar 2007 - 14:00 Uhr:   

"Bundestagsabgeordneten haben es ja auch noch immer geschafft, sich fristgerecht bei den nötigen Stellen zu melden um ihr Geld zu kriegen."

Die FDP hat es in den 90ern mal versäumt, rechtzeitig die Parteienfinanzierung zu beantragen (das Geld bekam sie aber letztlich doch). Aber da ist der damalige Schatzmeister Solms nicht hingegangen und hat der Bundestagsverwaltung seinen Fehler in die Schuhe geschoben. Ein solches Verhalten hätte ihn noch mehr beschädigt und Süßmuth hätte das Geld vielleicht nicht gezahlt (das war eine Ermessensentscheidung).
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 15:46 Uhr:   

Soweit ich weiß, hat ein Landesverband der Freien Wähler einmal gar keinen Rechenschaftsbericht eingereicht. Die anderen Parteien durften sich über höhere Zahlungen als erwartet freuen.
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Wilko Zicht
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 17:07 Uhr:   

Aus dem Neutralitätsgebot des Wahlleiters eine Pflicht abzuleiten, die SPD auf das Fristversäumnis hinzuweisen, ist wirklich hanebüchen.

Es wäre aber m.E. zulässig und auch sinnvoll gewesen, wenn der Wahlleiter noch einmal öffentlich auf den bevorstehenden Ablauf der Frist hingewiesen und dabei hinzugefügt hätte, dass noch nicht alle öffentlich bereits angekündigten Kandidaturen formell eingereicht wurden.

Immerhin hätte es ja auch sein können, dass die Unterlagen auf dem Postweg verloren gegangen sind.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 19:33 Uhr:   

@görd:
> Ohne Kandidaten haben sie erst recht
> keine Wahlchancen.
Sicher - aber wenn die SPD mit juristischen Winkelzügen ihren Kandidaten noch durchboxen könnte, wären dessen Wahlchancen so ramponiert, daß die Sinnhaftigkeit dieses Manövers sehr fraglich ist.

Natürlich sind die wenigen Prozent Restchance theoretisch besser als die Null Prozent der Nichtzulassung.
Aber umgekehrt ist die hohe Wahrscheinlichkeit zu bedenken, daß der Kandidat mit einem bemerkenswert schlechten Ergebnis das Parteiimage zerkratzt.

Denn das ist ja nicht die letzte Wahl in Wiesbaden, und die SPD muß ja auch an ihre künftigen Chancen denken.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 19:48 Uhr:   

@Wilko:
> Es wäre aber m.E. zulässig und auch
> sinnvoll gewesen, wenn der Wahlleiter
> noch einmal öffentlich auf den
> bevorstehenden Ablauf der Frist
> hingewiesen ...
Ich denke auch, daß das rechtlich noch zulässig gewesen wäre.
Obwohl es sehr unüblich ist.

> ... und dabei hinzugefügt hätte, dass
> noch nicht alle öffentlich bereits
> angekündigten Kandidaturen formell
> eingereicht wurden.
Da die Journalisten hier natürlich sofort nachfragen würden, wen er meint, wäre das faktisch gleichbedeutend mit einem Brief an die SPD.
Vielleicht juristisch noch akzeptabel, aber schon mit Gschmäckle.

> Immerhin hätte es ja auch sein können,
> dass die Unterlagen auf dem Postweg
> verloren gegangen sind.
Das wäre ja zusätzliche Blödheit und "selber schuld".
Ich kenne es nur so, daß man die Unterlagen persönlich abgibt.
Was auch den Vorteil hat, daß gleich durchgeschaut wird, ob man alles komplett hat.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Sonntag, 14. Januar 2007 - 22:34 Uhr:   

Wenn der Wahlleiter während der laufenden Frist öffentlich sagt, diese oder jene Partei habe sich noch nicht ordentlich angemeldet, dann wird diese Partei das schnellstens nachreichen - und noch schneller sich beschweren darüber, dass der Wahlleiter sich Bewertungen anmaßt, die ihm nicht zustehen und offenbar die Partei als unseriös darstellen will.
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Wiesbadener Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2007 - 14:43 Uhr:   

Nach Presseberichten erwägt die SPD, nachdem der Einspruch gegen die Nichtzulassung ihres Kandidaten morgen durch den Wahlausschuss abgelehnt wird, beim VG Wiesbaden eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um ihrem Kandidaten die Wahlteilnahme zu ermöglichen.

http://www.wiesbadener-kurier.de/region/objekt.php3?artikel_id=2673938

§ 28 KWG bestimmt jedoch: "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den in diesem Gesetz und in der Kommunalwahlordnung vorgesehenen Rechtsbehelfen sowie im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden."

M.E. schließt das ein gerichtliches Eingreifen in das Zulassungsverfahren aus. Ein solcher Antrag ist unzulässig und das VG muss sich zu den Pflichten des Wahlleiters nicht äußern.

Das verkürzt zwar den Rechtsschutz vor einer Wahl, aber es würde große Schwierigkeiten bereiten, wenn ein Gericht die Zulassung eines Bewerber verfügt und einige Briefwähler zu diesem Zeitpunkt schon mit den bereits erstellten (alten) Stimmzetteln gewählt haben.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2007 - 14:44 Uhr:   

("Da die Journalisten hier natürlich sofort nachfragen würden, wen er meint, wäre das faktisch gleichbedeutend mit einem Brief an die SPD.
Vielleicht juristisch noch akzeptabel, aber schon mit Gschmäckle.")

Die Journalisten brauchen doch keine Antwort zu bekommen! Der Landeswahlleiter kann dazu etwa diesen Umstand in einer Presseerklärung am Freitagmittag an die Medien geben und dann leiderleider ins Wochenende gefahren sein. Am Montag ist der Fehler dann behoben und es wird keine Auskunft mehr gegeben.
Oder er gibt einfach der Partei einen Tipp, ohne dass es öffentlich ist (vgl. das Beck-Interview im aktuellen "Spiegel").

Rechtlich ist er natürlich zu alldem nicht verpflichtet. Es ist jedoch politisch nicht zu billigen, dass ein - in diesem Fall [!] - vermutlich immer noch zweistelliger Prozentsatz der Wähler (die, die immer SPD wählen, "selbst wenn sie eine Vogelscheuche aufstellen würde") faktisch nicht ihren politischen Willlen zum Ausdruck bringen können nur aufgrund eines Fehlverhaltens einzelner Personen.
Die OB-Direktwahl, so wie wir sie faktisch haben, mit zwei Wahlgängen und dem Primat der Parteien bei der Kandidatenaufstellung, dient nicht nur der Bestimmung eines OBs, sondern soll auch ein repräsentatives (!) Stimmungsbild enthalten, welchen Parteien die Bürger dieses Amt zuweisen möchten. Diesen Zweck wird die Wiesbadener OB-Wahl nun nicht mehr erfüllen können.
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2007 - 15:36 Uhr:   

Eine Wahl ist eine Aus-Wahl unter den vorgeschlagenen Möglichkeiten. Weder wird die Option eröffnet, "einen von der Truppe, aber nicht den" zu wählen noch sind Wahlen das Forum, um "gegen Alle" oder "gegen die Kommunalverfassung" zu stimmen.

Ob eine Partei nicht genug Unterschriften beibringt oder Formfehler macht oder gar keinen hinstellen will, ist da zweitrangig.

Es gab auch schon westdeutsche Städte, wo die SPD nicht antrat, weil sie keinen hatte und das Rennen dann zwischen CDU, Parteilosen und PDS gemacht wurde (zB Lörrach)

Gerade OB-Wahlen mit "All or nothing" und einem starken Einfluss der Person sind eben keine klassischen Parteiwahlen.

OB-Wahlen bestellen einen Amtsinhaber. Sie sind nicht dafür konstruiert, unter den Zweit- und Drittplazierten ein möglichst eindrucksvolles Schaulaufen zu veranstalten.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2007 - 17:33 Uhr:   

@mma:
> Der Landeswahlleiter kann dazu etwa diesen
> Umstand in einer Presseerklärung am
> Freitagmittag an die Medien geben und dann
> leiderleider ins Wochenende gefahren sein.
Erst merkwürdige Andeutungen veröffentlichen und sich dann der Klärung durch dubiose Manöver entziehen?
Das ist jetzt eigentlich nicht so, wie ich mir deutsche Behörden wünsche.

> Oder er gibt einfach der Partei einen Tipp,
> ohne dass es öffentlich ist ...
Sicher hätte er das tun können. Und sehr viele Wahlleiter hätten das wohl auch gemacht, wenn es um die eigene Partei geht. Aber auch wenn es nicht rauskommt, wäre das natürlich ein Verstoß gegen die Neutralität.

Und es ist schon etwas abwegig von Beck, einen solchen Pflichtverstoß eines Beamten zu fordern mit der Begründung, das wäre gut für die politische Kultur (oder so ähnlich, die genaue Formulierung habe ich nicht).

> Es ist jedoch politisch nicht zu billigen,
> dass ein - in diesem Fall [!] - vermutlich
> immer noch zweistelliger Prozentsatz der Wähler
Mal grundsätzlich: Für die Einhaltung der Wahlregeln ist es VÖLLIG unerheblich, um wieviele Wähler es potentiell geht.

> faktisch nicht ihren politischen Willlen
> zum Ausdruck bringen können nur aufgrund eines
> Fehlverhaltens einzelner Personen.
Sie können ihren politischen Willen zum Ausdruck bringen durch Wählen eines der zugelassenen Kandidaten. Wie bei jeder Wahl.
Es ist durchaus normal, daß man sich gerne eine Person X auf dem Wahlzettel wünschen würde - die aber nicht kandidiert.

> sondern soll auch ein repräsentatives (!)
> Stimmungsbild enthalten, welchen Parteien die
> Bürger dieses Amt zuweisen möchten.
Völlig falsch. Es ist eine Personenwahl und keine Meinungsumfrage über Parteien.
Siehe dazu auch die Antwort von Ralf Lang, das sehe ich völlig wie er.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2007 - 17:38 Uhr:   

Es ist ja nicht zu fassen:
"Zuvor war der Wiesbadener SPD ein weiterer Terminfehler unterlaufen. Zu Beginn der von den Sozialdemokraten angestrengten Sondersitzung der Stadtverordneten musste Parlamentsvorsteherin Angelika Thiels (CDU) den SPD-Antrag korrigieren, weil dieser ein falsches Datum enthielt."

Wie kann man nur so blöde sein und nach dieser Vorgeschichte mit bundesweitem Echo schon wieder einen solchen Formalfehler zu machen?
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mma
Veröffentlicht am Montag, 15. Januar 2007 - 18:07 Uhr:   

@Ralf Arnemann

Woraus schließen Sie denn eigentlich, dass es sich bei den Hinweis an die Partei, die ganz offensichtlich durch menschliches Fehlverhalten ihren öffentlich bekannten Wahlvorschlag noch nicht eingereicht hat, um einen Rechtsverstoß handelt?

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