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Archiv bis 11. März 2004

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahlkreis- (und -rechts-?) -reform in Baden-Württemberg » Archiv bis 11. März 2004 « Zurück Weiter »

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c07
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. Februar 2004 - 19:21 Uhr:   

In Baden-Württemberg will die CDU die Landtagswahlkreise zur Wahl 2011 neu zuschneiden. Dadurch gerät auch das obskure Landtagswahlrecht allgemein wieder in die Diskussion.

http://de.news.yahoo.com/040225/336/3wfor.html
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iwiwiwm
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 14:42 Uhr:   

Ein Wahlrecht wird nicht dadurch obskur, daß es sich von allen anderen abhebt, weil es anders strukturiert ist.

Nur weil das Verfassungsgericht zu hohe Wahlkresiabweichungen noch als zulässig gelten läßt, muß halt hier angesetzt werden. Wenn dann die Wahlkreise einigermaßen gleich groß sind, kann ja das Wahlrecht sein wie es will.

Die Argumente der Gleichmacher sind und waren immer die gleichen, nämlich keine!
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 15:22 Uhr:   

iwiwiwm:
> Ein Wahlrecht wird nicht dadurch obskur, daß es sich von allen anderen
> abhebt, weil es anders strukturiert ist.

Es kann ja durchaus anders strukturiert und trotzdem gut sein. Ist es aber nicht.

> Wenn dann die Wahlkreise einigermaßen gleich groß sind,
> kann ja das Wahlrecht sein wie es will.

Erstens benötigt das gegenwärtige Wahlrecht nicht nur "einigermaßen" gleich große Wahlkreise, um minimale Ansprüche an die Gleichheit der Wahl zu befriedigen, sondern ziemlich exakt gleich große. Und zweitens lässt sich auch bei völlig gleich großen Wahlkreis ein absolut unakzeptables Wahlrecht konstruieren.

> Die Argumente der Gleichmacher sind und waren immer die gleichen,
> nämlich keine!

http://wahlrecht.de/systemfehler/kritik-bawue.html

Sind das keine?
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iwiwiwm
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 15:32 Uhr:   

c07:
> Es kann ja durchaus anders strukturiert und trotzdem gut sein. Ist es aber nicht.

Ist es doch.

> Erstens benötigt das gegenwärtige Wahlrecht nicht nur "einigermaßen" gleich große Wahlkreise, um minimale Ansprüche an die Gleichheit der Wahl zu befriedigen, sondern ziemlich exakt gleich große. Und zweitens lässt sich auch bei völlig gleich großen Wahlkreis ein absolut unakzeptables Wahlrecht konstruieren.

Dann müssen wir unsere Anstrengungen darauf setzen, die Wahlkreise exakt gleich groß machen zu lassen.

Richtig, es läßt sich natürlich auch bei exakt gleich großen Wahlkreisen ein inakzeptables Wahlrecht konstruieren. Das liegt hier aber nicht vor.


> http://wahlrecht.de/systemfehler/kritik-bawue.html

Sind das keine?

Das Landesverfassungsgericht von baden- Württemberg sieht das offenbar anders.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 15:54 Uhr:   

> Das Landesverfassungsgericht von baden- Württemberg sieht das offenbar anders.

Argumentum qua auctoritate - hurra!
Juristen behaupten selbst von sich häufig, sie könnten nicht rechnen. Das erklärt ihre gelegentliche Hilflosigkeit in Fragen des Wahlrechts. Leuten, die die Konstruktionsfehler des baden-württembergischen Landtagswahlrechts bestreiten, ist nur zu wünschen, sie würden einst selbst nicht gewählt, und zwar als potenzieller Zweitkandidat in einem kleinen Wahlkreis trotz höheren prozentualen Anteils als ein Mitbewerber.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 16:12 Uhr:   

iwiwiwm:
> Dann müssen wir unsere Anstrengungen darauf setzen,
> die Wahlkreise exakt gleich groß machen zu lassen.

In der notwendigen Genauigkeit ist das kaum realisierbar. Aber wenn man einfach die Stimmen für die Zweitmandate relativ zu den gültigen Stimmen (oder auch zu den Wahlberechtigten) zählen würde, wären weit größere Schwankungen bei der Wahlkreisgröße akzeptabel.

> Das Landesverfassungsgericht von baden- Württemberg sieht das
> offenbar anders.

Hat es überhaupt in allen diesen Punkten entschieden? Selbst wenn das der Fall wär, gibt es immer noch einen großen Unterschied zwischen einem gerade noch verfassungsmäßigen und einem guten Wahlsystem.

Mörsberg:
> Juristen behaupten selbst von sich häufig, sie könnten nicht rechnen.

Wobei das reine Rechnen durchaus delegiert werden kann. Entscheidend sind hier die grundsätzlichen mathematischen Sachverhalte. Aber da schaut es wohl noch trüber aus.
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C.-J. Dickow
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2004 - 22:06 Uhr:   

@ c07

Insbesondere wird der Satz "iudex non calculat" im Regelfall mißdeutet. Er bedeutet nicht etwa, daß Juristen nicht rechnen könnten. Vielmehr steht dahinter, daß der Richter (iudex) sich bei der Rechtssprechung nicht von den finanziellen Interessen der Parteien leiten lassen darf, sondern für ihn alleine das Recht der Maßstab seiner Urteile zu sein hat.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 14:35 Uhr:   

@c07
> In der notwendigen Genauigkeit ist das kaum realisierbar. Aber wenn
> man einfach die Stimmen für die Zweitmandate relativ zu den
> gültigen Stimmen (oder auch zu den Wahlberechtigten) zählen würde,
> wären weit größere Schwankungen bei der Wahlkreisgröße akzeptabel.
Relativ zu den Wahlberechtigten wäre zwar das "gerechteste", denn bevorzugt wird derjenige, der den größten Anteil seiner potenziellen Wähler für sich gewinnen konnte. Transparenter wird das Verfahren dadurch aber nicht gerade und es ist jetzt schon nicht transparent.

Vom Standpunkt größtmöglicher Personalisierung gesehen ist das System auch untauglich. Für die kleineren Parteien ist eines der größten Probleme die Konkurrenz zu Kandidaten der eigenen Partei im gleichen Regierungsbezirk. Dabei kann es vorkommen, dass der Wahlkreiskandidat, der als einziger seiner Partei einen Zuwachs im Wahlkreis erzielt hat und dadurch einen Sitzzugewinn für die Partei erreicht hat, dennoch nicht gewählt wird, sondern jemand anders, der (noch immer) mehr Stimmen bei sich bekommen hat.
In manchen Fällen ist die Situation für die Parteien unberechenbar. In der FDP konkurrieren im RB Tübingen etwa die Wahlkreise Tübingen, Reutlingen und Friedrichshafen mit annähernd gleichen Stimmenzahlen um ein Mandat. Wer es bekommt, hängt dabei kaum von den jeweiligen Personen ab, denn dazu müsste der Wähler in Friedrichshafen auch über den Kandidaten in Reutlingen mitentscheiden können. Ähnlich liegt das Problem bei den Grünen im RB Stuttgart, wo neben dem "sicheren" Wahlkreis Stuttgart-Süd ca. 6-7 Kandidaten mit nahe beieinander liegenden Resultaten sich um die verbleibenden Sitze reißen. Das Einstimmensystem ist hinsichtlich der Zweitmandate daher kein schlüssiges Instrument zu mehr Personalisierung.
Sollte das Einstimmensystem beibehalten werden, wäre die beste Lösung vermutlich die Einführung geschlossener Bezirkslisten.
Sollte die Personalisierung möglichst groß sein, bietet sich ein Zweistimmensystem mit offenen Bezirkslisten an.

Über die anderen gravierenden Fehler, wie die Bevorzugung des RB Stuttgart, die internen Überhangmandate und die Berechnungsmethode für die Ausgleichsmandate braucht man, glaube ich, nicht zu diskutieren.
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c07
Veröffentlicht am Freitag, 27. Februar 2004 - 18:44 Uhr:   

Mörsberg:
> Dabei kann es vorkommen, dass der Wahlkreiskandidat, der als einziger
> seiner Partei einen Zuwachs im Wahlkreis erzielt hat und dadurch einen
> Sitzzugewinn für die Partei erreicht hat, dennoch nicht gewählt wird,
> sondern jemand anders, der (noch immer) mehr Stimmen bei sich bekommen hat.

Das ist normal und bei einer Liste prinzipiell nicht anders.

In der Tat ist aber das gegenwärtige Verfahren (auch unter der Voraussetzung, dass die gröberen Mängel behoben werden) für die kleineren Parteien ziemlich unbefriedigend. Andererseits hat es für die großen durchaus sachliche Vorteile, weil die Kandidaten rein dezentral bestimmt werden können. Optimal wär es vielleicht, wenn die Parteien selber bestimmen könnten, ob sie neben den Direktkandidaten eine Landesliste, eine Bezirksliste oder eine Wahlkreis"liste" vorlegen wollen.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Montag, 01. März 2004 - 13:04 Uhr:   

Übrigens stimmt zur Zeit nicht einmal die Aufteilung der Wahlkreise zwischen den Regierungsbezirken. Die ist gerade 26-19-14-11. Selbst wenn man nach d'Hondt rechnet, müsste aber 26-18-14-12 heraushommen, bei Sainte-Laguë sogar 25-18-15-12. Karlsruhe müsste also auf jeden Fall einen Wahlkreis an Tübingen abgeben. Wenn man damit anfängt, wirds in der Praxis allerdings schwierig. Denn in Karlsruhe kommt das mit den Stadt- und Landkreisen gerade sehr schön hin und auch in Tübingen erfordert die Einfügung eines neuen Wahlkreises die Schaffung ungewohnter Gebilde (einen Wahlkreis, der Gebiete aus drei Landkreisen enthält, oder die Zerschneidung aller Landkreise - außer dem Stadtkreis Ulm). Das müsste man dann aber in Kauf nehmen. Man will es aber nicht so gerne, denn offenbar gibt es immer noch Sorgen um die Ergebnisse der Verwaltungsreform vor 30 Jahren. Die war damals eine so schwere Geburt, dass alles versucht wird, den Kreisen eine Art eigene Identität zu verpassen, auch über den Wahlkreiszuschnitt.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Montag, 01. März 2004 - 15:36 Uhr:   

@Mörsberg
Ein Neuzuschnitt wäre im Reg.-Bez. Karlsruhe wirklich schwierig, in Tübingen wäre das aber leicht zu machen und der nicht gerade sinnvolle Wahlkreis Hechingen-Münsingen könnte verschwinden: Der Lankreis Tübingen und der Zollernalbkreis bekämen zusammen drei Wahlkreise, der Landkreis Reutlingen bekäme zwei Wahlkreise wo man dann auch den östlichen Kreis Biberach um Riedlingen dranhängen könnte, dort läuft die Bevölkerung besonders stark aus dem Ruder. Alle übrigen Wahlkreise könnte man so lassen, sinnvoll wäre es aber, ein paar Gemeinden vom Wahlkreis Bodensee nach Ravensburg zu verschieben. Ingesamt würde sogar ein Wahlkreis weniger eine Kreisgrenze schneiden.

@ C07
"Andererseits hat es für die großen durchaus sachliche Vorteile, weil die Kandidaten rein dezentral bestimmt werden können."
Ja, deshalb ist mir das baden-württembergische Wahlrecht trotz der gravierenden Defizite sympathisch. Auch lassen sich Quoten aller Art nicht handhaben.
Sinnvolle Reformen wären m.E.:
1. die Zweitmandate nach Stimmenanteil und nicht nach absoluter Stimmenzahl zu besetzen
2. Ausgleichsmandate auf Landesebene zuzuteilen und nicht in den Regierungsbezirken
3. die Unterverteilung auf Sainte-Laguë umzustellen und interne Überhangmandate auch intern zu kompensieren
4. Streichung je eines Wahlkreises in der Stadt Suttgart und im Reg.-Bez. Karsruhe und je ein Wahlkreis mehr für Regierungsbezirke Freiburg und Tübingen. Außerdem sollte die Abweichung vom Landesdurchschnitt auf 25% begrenzt werden.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 02. März 2004 - 11:58 Uhr:   

@Thomas:
Dein Vorschlag für Tübingen wäre ok, wenn der relative Erfolg für die Zuteilung der Zweitmandate maßgeblich wäre. Bei absoluten Stimmenzahlen wäre die Region Neckar-Alb stark benachteiligt, denn eigentlich liegt sie um insgesamt 46000 Wahlberechtigte unter dem Anspruch auf zusammen fünf Wahlkreise. Da würde dann zum Beispiel der Reutlinger FDP-Abgeordnete Kluck Zeter und Mordio schreien, der wäre so nämlich aus dem Landtag draußen.
Aber machbar ist alles, wenn man sich nicht so dogmatisch an den Kreisgrenzen festklammert.
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UKG
Veröffentlicht am Mittwoch, 03. März 2004 - 20:49 Uhr:   

zu Mörsberg: Regionenkonzept zieht nicht im Südwesten
Im Gegensatz zu Bayern und wohl auch NRW ist man dort prakmatischer, was Wahlkreise und regionale/landsmannschaftliche Gegebenheiten angeht,man hat sogar mit Villingen-Schwenningen eine Stadt,die badischen und württembergischen Ursprungs ist.Bisher schon gibt es bei Landtagswahlen FREIBURG I: enthält Teile des Kreises Waldshut (Region Hochrhein), Freiburg selber und der Kreis Briesgau-Hochschwarzwald gehören aber zur Region Südlicher Oberrhein.haltet.

(Und bei den Bundestagswahlkreisen hält man sich dort auch nicht genau an die Bezirksgrenzen -der Neckar-Odenwald-Kreis gehört zu Karlsruhe, der Tauberkreis zu Stuttgart, selbst historisch betrachtet keine gemeinsame Verbindung, denn ein Teil des Tauberkreises war württembergisch (etwa Bad Mergentheim).
Allerdings kann ich die CDU in BW nicht verstehen, sie gewinnt doch
so oder so mindestens 90% aller Wahlkreise, wenn die SPD schwächelt
bzw. die Grünen bei Rot-Grün-Wählern (wie 1996) genehmer sind, fast
jeden. Selbst wenn es nicht meinem Gerechtigkeitsempfinden entspringt
mehrfach D`Hont anzuwenden und größere Bezirke/Wahlkreise zu stärken,
mit einigen wenigen Gemeindeumsetzungen hätte sie die Sache im Griff
und die anderen oder wir (die Wahlrecht.de-Kritiker) stünden wirklich
im Regen, denn der STAATSGERICHTSHOF hat das schon 2 mal abgesegnet, weigerte sich beim letzten Mal sogar über D'Hont zu diskutieren.
Der kleinere Wahlkreis Wangen könnte von Biberach einiges aufnehmen, von Leonberg könnte man was nach Böblingen schaufeln, Göppingen gibt einen Ort an Geislingen ab, Heilbronn erhält eine Nachbargemeinde (etwa Flein, was der CDU sogar nützt, da Flein keine SPD-Hochburg ist) und bei Bietigheim kann man einen Ort finden, den man nach Vaihingen steckt, etwa Sachsenheim und die 25%-Grenze wäre eingehalten, will Öttinger wirklich eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht (dann wohl in Karlsruhe) verlieren, wenn er zuvor die absolute Mehrheit 2006 erhalten kann? Er mag an die damalige Zeit in Hamburg denken, als die Wahl wegen parteinterner Auseinandersetzungen wiederholt werden mußte und die STATT-Partei entstand.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Donnerstag, 04. März 2004 - 13:00 Uhr:   

Der CDU können die Zweitmandate natürlich egal sein, da sie eh keine erhält. Nun haben die aber auch keine Absolute, und man darf gespannt sein, ob der FDP solche Fragen wirklich was bedeuten. Gerade bei der FDP bewirkt das gegenwärtige Wahlrecht (und die dazugehörige Wahlkreisaufteilung) eine extrem ungünstige Verteilung: 5-2-2-1 zwischen den Bezirken, kein einziger städtischer Abgeordneter und keiner westlich des Schwarzwaldes. Vielleicht wird die CDU dann um des lieben Koalitionsfriedens willen vernünftig.
@UKG: Diese Mini-Änderungen führen nur dazu, dass fünf Jahre später wieder an denselben Stellen herumgeschnipfelt werden muss. Bis dahin ist auch Kirchheim zu groß geworden und Stuttgart erhält mit einem rechnerischen Anspruch von 3,2 Wahlkreisen weiter ganze vier.
Für eine größere Lösung müsste man halt wohl oder übel ein wenig basteln und das eine oder andere topographische Problem lösen.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Dienstag, 09. März 2004 - 15:45 Uhr:   

iwiwiwm schrieb etwas weiter oben:
"Dann müssen wir unsere Anstrengungen darauf setzen,
die Wahlkreise exakt gleich groß machen zu lassen."
c07 entgegnete:
"In der notwendigen Genauigkeit ist das kaum realisierbar."

Die Aussage enthält zwei interpretationsbedürgtige Vokabeln, nämlich "notwendig" und "kaum". Daher habe ich mir mit Hilfe der Wahlberechtigtenzahlen der LTW2001, die über das StaLa BaWü im Netz einsehbar sind, die Mühe gemacht, empirisch zu überprüfen, wie genau es denn geht, und was das für den Wahlkreiszuschnitt bedeutet.

Vorgegangen bin ich wie folgt:
Zunächst war die Verteilung der Wahlkreise zwischen den Bezirken festzulegen. Nach Sainte-Laguë ergab das 25-18-15-12 (wobei der Vorsprung von FR auf S hinsichtlich des letzten WK hauchdünn ist). Sodann konnte der jeweilige Idealwert für die Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis ermittelt werden. Daraus habe ich einen genauen Anspruch der einzelnen Stadt- und Landkreise ermittelt und ein Muster entworfen, wieviele Wahlberechtigte zwischen den Kreisen "transferiert" werden müssten. Es sind hierbei jeweils mehrere Modelle möglich, von denen ich natürlich nicht alle durchprobieren konnte. Schließlich wurde das versucht, mit den Zahlen der real existierenden Gemeinden (und Stadtteilen bei S, KA, MA und FR) in Einklang zu bringen. Dabei wurden ferner folgende Vorgaben versucht einzuhalten:
1. Ein Wahlkreis sollte so wenig wie möglich von der durchschnittlichen Wahlberechtigtenzahl im Bezirk abweichen.
2. Ein Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden (ausgenommen zumeist unbewohnte Exklaven einzelner Gemeinden - im allgemeinen Waldstücke - sowie Büsingen am Hochrhein).
3. Stadt- und Gemeindegrenzen werden nur angetastet, wo die Stadt größer als ein Wahlkreis ist (S, KA, MA, FR).
4. Kreise sollen nicht stärker aufgeteilt werden als nach (1)-(3) notwendig (damit ist dieses Kriterium im Zweifel nachrangig!).
5. Einzelne Gemeinden sollen mit dem Rest des Wahlkreises wenigstens eine direkte Straßenverbindung aufweisen.
6. Wenn jetzt noch immer mehrere Varianten übrig bleiben, dann erst greifen die Kriterien Topographie, Kontinuität und Formschönheit (meist "Kompaktheit" genannt; bei der hohen Bevölkerungsdichte in BaWü ist das aber nicht so wichtig).

Herauskam unter anderem folgendes.
1. Machbar ist es, die maximale Abweichung unter vier Prozent zu halten (in meinem Modell höchste Abweichung +3,7% WK Schwetzingen). 32 der 70 Wahlkreise bewegen sich im Rahmen von +1 bis -1%. Darüber hinausgehende Feinjustierungen sind aufgrund der Gemeindegröße praktisch kaum noch drin.
2. Der Idealfall Wahlkreis gleich Landkreis kann nur noch in einem Fall (Rottweil) aufrechterhalten werden.
3. Nur vier Landkreise (Rottweil, Freudenstadt, Main-Tauber, Heidenheim) sowie fünf Stadtkreise (Baden-Baden, Heidelberg, Pforzheim, Heilbronn, Ulm) bleiben unzerschnitten.
4. Für alle vier großen Städte ergibt sich jeweils ein Mischwahlkreis (S-IV-Waiblingen, MA-II-Heddesheim, KA-II-Eggenstein-Leopoldshafen, FR-II-Titisee-Neustadt).
5. In manchen Gegenden liegen die Städte so ungünstig zueinander, dass ausgesprochen komplizierte Lösungen und "unschöne" Formen notwendig sind. Das betrifft vor allem den Raum Esslingen/Göppingen, die Landkreise Karlsruhe und Rhein-Neckar sowie den Raum Schwarzwald-Baar/Tuttlingen/Konstanz (hier stört der Kanton Schaffhausen gewaltig). Der Bezirk Tübingen war hingegen ausgesprochen einfach.
6. Damit man es sich ungefähr vorstellen kann:
Zusammengelegte Wahlkreise: Stuttgart Nordost-Waiblingen, Mühlacker-Bretten. Neue Wahlkreise: Bad Säckingen-Rheinfelden, Bad Saulgau-Riedlingen. Ansonsten jede Menge Verschiebungen.

Falls Interesse besteht, kann ich das in Tabellenform hier posten - ist allerdings ziemlich lang, da fast jedes Dorf aufgeführt wird.
Fazit: Machbar ist fast alles, aber ein paar kleine Wahlrechtsänderungen sind manchmal die sinnvollere Variante.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 09. März 2004 - 16:13 Uhr:   

Ich meine, halbwegs sinnvoll geschnittene und kontinuierliche Wahlkreise sollten Vorrang vor absoluter Gleichheit haben. Zu bedenken ist auch, daß man bei jeder Wahl neu schneiden müßte, damit die Anzahl der Wahlberechtigten so nahe am Durchschnitt ist. Im Wahlkreis Biberach nahm die Zahl der Wahlberechtigten allein von 1996 bis 2001 um 4,50% zu und in Karsruhe I um 4,53% ab (in BW insgesamt +1,72%). Zudem wäre das politisch äußerst schwer durchsetzbar, da neben der absoluten Gleichheit auch noch die persönlichen Interessen zu berücksichtigen sind. Es "darf" z.B. nicht passieren, daß zwei CDU-Abgeordnete sich im selben Wahlkreis wiederfinden. Es gibt in BW zwar auch MdL's, die nicht in ihrem Wahlkreis wohnen (z.B Teufel), aber es ist für die Amtsinhaber doch ein erhebliches Risiko, wenn die Wahlkreise ständig verändert werden.
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UKG
Veröffentlicht am Dienstag, 09. März 2004 - 16:23 Uhr:   

zu Mörsberg: Idee gut und Ausführung interessiert mich, ein Problem
bleibt, da Wahlgesetz auf BW-Bürger und Wahlberechtigte zugleich
als Auswahlgröße Wert legt, nicht auf "deutsche", und diese Werte immer nur auf die Wahl zuvor (2001)ermittelbar sind, bleibt bei 5-Jahresperiode ein beachtliches Risiko.
Mannheim ist die einzige Gebietskörperschaft die in BW abnimmt, da kann es schon starke Abweichungen nach unten geben, Biberach und Umgebung oder auch Böblingen/Leonberg wachsen gewaltig, ebenso Freiburg und sein Umland. Ich halte da 3% nach oben und unten für die
Extremwahlkreise Abweichung bis zur jeweils nächsten Wahl für
realistisch, dann wären wir im Extremen schon bei +/- 7%Abweichung.
Allerdings weiß ich auch nicht, wie man genauere Zahlen bekommt, man
kann sicher nicht einfach die Anzahl/Struktur der Deutschen nehmen,
da die Gruppierungen etwa die derjenigen, die bis zur nächsten Wahl
18 jahre alt sind, nicht eindeutig zu schlüsseln sind auch wenn man
sich die Altersstruktur anschaut. Eine Forderung nach besseren Zahlen wurde auch schon im Landtag BW erhoben und von der Mehrheit damals
abgelehnt. Bei Gelegenheit füge ich die Quelle nach, an die ich mich
derzeit sinngemäß erinnere.
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c07
Veröffentlicht am Dienstag, 09. März 2004 - 20:41 Uhr:   

Mörsberg: Interessant. Dass man die Abweichung bei fast der Hälfte unter 1% halten kann, hätt ich grob über den Daumen gepeilt nicht gedacht. Aber das ist wohl auf die Regierungsbezirke bezogen. Wenn Freiburg den letzten Wahlkreis ganz knapp bekommt, ist dort ja schon die durchschnittliche Abweichung um die 3%.

Zu den rein rechnerischen Abweichungen kommt dann natürlich noch die Abweichung durch die Bevölkerungsentwicklung zwischen Einteilung und Wahl. Und die maximale Abweichung wird wohl ziemlich stark zufallsabhängig sein, je nachdem, ob man in den Problemzonen gerade Glück hat oder nicht.

Interessant wär es jetzt noch, wie stark sich das Ergebnis verschlechtert, wenn man nicht nur Gemeinden, sondern auch Verwaltungsgemeinschaften für unteilbar erklärt, wie es ja üblicherweise gemacht wird. Aber wahrscheinlich ist der Unterschied gar nicht groß, weil problematische Gebiete mit lauter großen Gemeinden eh keine Verwaltungsgemeinschaften haben.

Konkret würd mich deine Wahlkreisaufteilung rund um Heidelberg interessieren. Wenn du es nicht eh schon getan hast, könnte man da vielleicht durch eine Aufteilung von Mannheim II auf Weinheim und Schwetzingen was verbessern. Das ist nach deinen Regeln völlig legal und schafft einiges an Luft in dieser Gegend. Den gesparten Wahlkreis kann man dann ganz nach Bedarf woanders in der Region einrichten. Den Wurmfortsatz von Hessen kann man übrigens auch legal tunneln, weil Eberbach auf der anderen Seite eine Exklave hat. Auf einen durch Straßen verbundenen Wahlkreis muss man in dieser Ecke eh verzichten.

Übrigens ist für derartige Rescherschen die Deutschlandkarte vom GeoDatenZentrum ganz nützlich. Gemeindegrößen sieht man sehr schön auf "Statistik interMaptiv" vom Baden-Württemberger statistischen Landesamt.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. März 2004 - 15:43 Uhr:   

So. Zunächst zu Euren Bedenken und Kommentaren. Dass die Zahlen von 2001 heute nicht mehr aktuell sind, ist mir klar, es gibt nur keine besseren im Netz. In einigen Fällen ist eine Nachkorrektur recht einfach, an anderen Stellen wäre leider eine Komplettrevision notwendig, vor allem im Raum Esslingen/Göppingen, wo die größeren Städte, vor allem Göppingen, Kirchheim und Nürtingen, einfach saublöd zueinander liegen.
Zwei CDU-Abgeordnete in einem Wahlkreis halte ich für ein unbedeutendes Problem. Es gibt auch bei der CDU mehrere Auswärtsspiele, zum Beispiel noch der Umweltminister Müller. Der grüne Fraktionsvorsitzende Kretschmann wohnt in Sigmaringen und tritt in Nürtingen an, nur Ute Vogt musste es unbedingt im Miniwahlkreis Pforzheim-Stadt versuchen, was dann auch prompt nicht geklappt hat.
Irgendwelche Prognosen der künftigen Entwicklung zu berücksichtigen, habe ich bleiben gelassen. Großräumig ist das zwar begrenzt machbar, aber kleinräumig wird das immer schwieriger, da spielt lokal bereits die Ausweisung von Wohngebieten eine Rolle. Einbürgerungswellen könnten ebenfalls zu Verschiebungen führen. Stuttgart und Mannheim haben derzeit beide 25 Prozent Ausländeranteil.
Natürlich sind die Abweichungswerte, die ich berechnet habe, auf dem jeweiligen Regierungsbezirk bezogen, und damit die Freiburger Wahlkreise kleiner als die Stuttgarter.
Die Eberbacher Exklave gehört auch zu den Fällen, wo es "nicht anders geht". Der Rhein-Neckar-Kreis nördlich von Mannheim und Heidelberg ergibt ohne die Gemeinde Heddesheim und ohne die Eberbacher Exklave exakt einen Wahlkreis (Weinheim). Heddesheim kommt zu Mannheim-Nord dazu. Als nächsten Ort müsste man Ilvesheim entsrechend verlagern.
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Mörsberg
Veröffentlicht am Mittwoch, 10. März 2004 - 16:11 Uhr:   

Und so sieht es im Ganzen aus.
In zwei Fällen habe ich geschummelt. Die Stadtbezirksangaben für Stuttgart und Mannheim gabs nur für die BTW2002. Da habe ich dann vorausgesetzt, dass das Verhältnis innerhalb der Stadt gleich geblieben ist (kommt natürlich nicht hin, liegt aber auch nur ein Jahr dazwischen). Am besten war von den Städten natürlich Freiburg.
Die Idealwerte für die Bezike betragen:
S 106946
KA 104695
FR 101433
TÜ 102848
Der von c07 bereits angegebene Link hilft bei der topographischen Orientierung. Vielleicht erhalten einige Leute in Stuttgart so wenigstens ein paar nützliche Anregungen. Wahlergebnisse umrechnen geht nicht oder nur ohne Briefwähler, was ziemlich unbefriedigend ist, zumal die LTW2001 auch noch in der vorlesungsfreien Zeit stattfand.

NRWK-NAMEKRGemeinden bzw. StadtbezirkeWBABW (%)
01Stuttgart Mitte - NordSMitte, Mühlhausen, Münster, Nord, Ost, Stammheim, Wangen, Zuffenhausen1094412,3
02Stuttgart WestSBotnang, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf, West103771-3,0
03Stuttgart SüdostSBirkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Obertürkheim, Plieningen, Sillenbuch, Süd, Untertürkheim106867-0,1
04Stuttgart Nordost - WaiblingenSBad Cannstatt371303,4
WNFellbach, Kernen (Remstal), Waiblingen73429
05Leonberg - HerrenbergBBAidlingen, Bondorf, Deckenpfronn, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Jettingen, Leonberg, Mötzingen, Renningen, Weil der Stadt1096132,5
06BöblingenBBAltdorf, Böblingen, Ehningen, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Magstadt, Schönaich, Sindelfingen104831-2,0
07FilderstadtESAichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Filderstadt, Großbettlingen, Leinfelden-Echterdingen, Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neuhausen (Filder), Schlaitdorf, Unterensingen, Wolfschlugen90272-0,3
BBSteinenbronn, Waldenbuch, Weil im Schönbuch16372
08EsslingenESAichwald, Altbach, Deizisau, Denkendorf, Esslingen, Köngen, Ostfildern1073200,3
09Nürtingen - KirchheimESBeuren, Bissingen (Teck), Dettingen (Teck), Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Holzmaden, Kirchheim (Teck), Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Weilheim (Teck), Wendlingen1100322,9
10Göppingen - PlochingenGPAdelberg, Birenbach, Börtlingen, Ebersbach, Göppingen, Rechberghausen, Uhingen, Wangen, Wäschenbeuren725060,8
ESBaltmannsweiler, Hochdorf, Lichtenwald, Notzingen, Plochingen, Reichenbach (Fils), Wernau (Neckar)35281
11GeislingenGPAichelberg, Albershausen, Bad Ditzenbach, Bad Überkingen, Böhmenkirch, Boll, Deggingen, Donzdorf, Drackenstein, Dürnau, Eislingen (Fils), Fischenbach, Gammelshausen, Geislingen (Steige), Gingen (Fils), Gruibingen, Hattenhofen, Heiningen, Hohenstadt, Kuchen, Lauterstein, Mühlhausen im Täle, Otterbach, Salach, Schlat, Schlierbach, Süßen, Wiesensteig, Zell unter Aichelberg105252-1,6
12LudwigsburgLBAsperg, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck, Tamm106364-0,5
13Vaihingen - DitzingenLBDitzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Schwieberdingen, Vaihingen (Enz)950330,0
BBRutesheim, Weissach11917
14Bietigheim-BissingenLBBenningen, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg (Neckar), Freudental, Hessigheim, Ingersheim, Löchgau, Marbach (Neckar), Murr, Pleidelsheim, Sachsenheim, Sersheim, Steinheim (Murr)106301-0,6
15BacknangWNAspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg (Murr), Korb, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach (Murr), Weissach im Tal, Winnenden102581-1,1
LBAffalterbach3173
16SchorndorfWNAlfdorf, Allmersbach, Althütte, Berglen, Kaisersbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Urbach, Weinstadt, Welzheim, Winterbach106392-0,5
17EppingenHN-LAbstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Eppingen, Flein, Gemmingen, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen, Neckarwestheim, Pfaffenhofen, Schwaigern, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld81251-0,7
LBBönnigheim, Gemmrigheim, Großbottwar, Kirchheim (Neckar), Mundelsheim, Oberstenfeld, Walheim24971
18Heilbronn - NeckarsulmHN-SHeilbronn77069-0,6
HN-LLeingarten, Neckarsulm, Nordheim29202
19Weinsberg - Bad RappenauHN-LBad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Ellhofen, Erlenbach, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neudenau, Neuenstadt (Kocher), Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Siegelsbach, Untereisesheim, Widdern, Weinsberg1071720,2
20TauberbischofsheimTBB[alle]102646-0,7
KÜNKrautheim3504
21KünzelsauKÜNBretzfeld, Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Künzelsau, Kupferzell, Mulfingen, Neuenstein, Niedernhall, Öhringen, Pfedelbach, Schöntal, Waldenburg, Weißbach, Zweiflingen74315-0,8
HN-LWüstenrot5045
SHABlaufelden, Braunsbach, Gerabronn, Kirchberg (Jagst), Langenburg, Rot am See, Schrozberg, Untermünkheim, Wallhausen26723
22Schwäbisch HallSHABühlertann, Bühlerzell, Crailsheim, Fichtenau, Fichtenberg, Frankenhardt, Gaildorf, Ilshofen, Mainhardt, Michelbach (Bitz), Michelfeld, Oberrot, Obersontheim, Rosengarten, Satteldorf, Schwäbisch Hall, Stimpfach, Sulzbach-Laufen, Vellberg, Wolpertshausen1079661,0
23Schwäbisch GmündAAAbtsgmünd, Adelmannsfelden, Böbingen (Rems), Durlangen, Eschach, Essingen, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten1100512,9
24AalenAAAalen, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Westheim, Wört1074940,5
25HeidenheimHDH[alle]96426-2,6
AANeresheim, Riesbürg7735
26Baden-Baden - BühlBADBaden-Baden391460,0
RABühl, Bühlertal, Forbach, Gernsbach, Hügelsheim, Lichtenau, Loffenau, Ottersweier, Rheinmünster, Sinzheim, Weisenbach65590
27RastattRAAu am Rhein, Bietigheim (Baden), Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Gaggenau, Iffezheim, Kuppenheim, Muggensturm, Ötigheim, Rastatt, Steinmauern967672,2
KA-LMalsch10215
28Karlsruhe SüdostKA-SDurlach, Grötzingen, Grünwettersbach, Hagsfeld, Hohenwettersbach, Oststadt, Palmbach, Rintheim, Rüppurr, Stupferich, Südstadt, Südweststadt, Waldstadt, Weiherfeld-Dammerstock, Wolfartsweier102945-1,7
29Karlsruhe Nordwest - Eggenstein-LeopoldshafenKA-SBeiertheim-Bulach, Daxlanden, Grünwinkel, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West, Knielingen, Mühlburg, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Oberreut, Weststadt91649-1,5
KA-LEggenstein-Leopoldshafen11498
30EttlingenKA-LEttlingen, Karlsbad, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten, Waldbronn, Walzbachtal89135-0,4
PF-LKeltern, Remchingen15111
31BruchsalKA-LBruchsal, Dettenheim, Forst, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Linkenheim-Hochstetten, Stutensee, Weingarten (Baden)102796-1,8
32Waghäusel - WieslochKA-LBad Schönborn, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel603120,9
HD-LDielheim, Malsch, Mühlhausen, Rauenberg, St. Leon-Rot, Wiesloch45302
33SchwetzingenHD-LAltlußheim, Brühl, Eppelheim, Hockenheim, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Schwetzingen, Walldorf1086553,8
34Mannheim SüdMAFeudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt-Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim-Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzingerstadt-Oststadt, Seckenheim103628-1,0
35Mannheim Nord - HeddesheimMAKäfertal, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-West-Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Vogelsang, Waldhof, Wallstadt93447-2,4
HD-LHeddesheim8751
36WeinheimHD-LDossenheim, Edingen-Neckarhausen, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Hemsbach, Hirschberg, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schönau, Schriesheim, Weinheim, Wilhelmsfeld103190-1,4
37Heidelberg - NeckargemündHD-SHeidelberg92248-0,4
HD-LGaiberg, Neckargemünd12021
38Sinsheim - LeimenHD-LAngelbachtal, Bammental, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Mauer, Meckesheim, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Nußloch, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Wiesenbach, Zuzenhausen101047-0,2
MOSAglasterhausen3441
39MosbachMOSAdelsheim, Billigheim, Binau, Buchen, Elztal, Fahrenbach, Hardheim, Haßmersheim, Höpfingen, Hüttenhardt, Limbach, Mosbach, Mudau, Neckargerach, Neckarzimmern, Neunkirchen, Obrigheim, Osterburken, Rosenberg, Schwarzach, Seckach, Waldbrunn, Walldürn, Zwingenberg1049130,2
40Mühlacker - BrettenPF-LEisingen, Illingen, Kämpfelbach, Kieselbronn, Knittlingen, Königsbach-Stein, Maulbronn, Mühlacker, Neulingen, Niefern-Öschelbronn, Ölbronn-Dürrn, Sternenfels, Wiernsheim, Wurmberg758252,3
KA-LBretten, Kürnbach, Obererdingen, Sulzfeld, Zaisenhausen31302
41PforzheimPF-SPforzheim783081,7
PF-LBirkenfeld, Engelsbrand, Ispringen, Neuenbürg, Straubenhardt28131
42CalwCWAltensteig, Althengstett, Bad Herrenalb, Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Calw, Dobel, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Gechingen, Höfen (Enz), Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Ostelsheim, Rohrdorf, Schömberg, Simmersfeld, Simmozheim, Unterreichenbach, Wildberg884710,6
PF-LFriolzheim, Heimsheim, Mönsheim, Neuhausen, Tiefenbronn, Wimsheim16805
43Freudenstadt - NagoldFDS[alle]85277-0,7
CWHaiterbach, Nagold18675
44Freiburg WestFR-SAltstadt, Betzenhausen, Brühl, Haslach, Herdern, Hochdorf, Landwasser, Lehen, Mooswald, Munzingen, Neuburg, Opfingen, Rieselfeld, St. Georgen, Stühlinger, Tiengen, Waltershofen, Weingarten, Zähringen1024711,0
45Freiburg Ost - Titisee-NeustadtFR-SEbnet, Günterstal, Kappel, Littenweiler, Oberau, Waldsee, Wiehre34493-1,1
FR-LAu, Bollschweil, Buchenbach, Ebringen, Ehrenkirchen, Eisenbach, Feldberg (Schwarzwald), Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Horben, Kirchzarten, Merzhausen, Oberried, Pfaffenweiler, St. Märgen, St. Peter, Schallstadt, Sölden, Stegen, Titisee-Neustadt, Wittnau65853
46Breisach - MüllheimFR-LAuggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Breisach (Rhein), Buggingen, Eichstetten (Kaiserstuhl), Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, Ihringen, March, Merdingen, Müllheim, Münstertal (Schwarzwald), Neuenburg (Rhein), Staufen (Breisgau), Sulzburg, Umkirch, Vogtsburg (Kaiserstuhl)966010,2
EMSasbach (Kaiserstuhl), Wyhl (Kaiserstuhl)5007
47EmmendingenEMBahlingen (Kaiserstuhl), Biederbach, Denzlingen, Elzach, Emmendingen, Endingen (Kaiserstuhl), Forchheim, Freiamt, Gutach (Breisgau), Herbolzheim, Kenzingen, Malterdingen, Reute, Riegel (Kaiserstuhl), Simonswald, Teningen, Vörstetten, Waldkirch, Winden (Elztal)1035102,0
48LahrOGEttenheim, Friesenheim, Gutach (Schwarzwaldbahn), Haslach (Kinzigtal), Hausach, Hofstetten, Hornberg, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr (Schwarzwald), Mahlberg, Mühlenbach, Oberwolfach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Seelbach, Steinach, Wolfach97145-0,2
EMRheinhausen, Weisweil4101
49OffenburgOGBad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach (Baden), Durbach, Gengenbach, Hohberg, Meißenheim, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Offenburg, Ohlsberg, Oppenau, Ortenberg, Schutterwald, Schwanau, Zell am Harmersbach1021410,7
50KehlOGAchern, Appenweier, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Oberkirch, Ottenhöfen, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Seebach, Willstätt100340-1,1
51RottweilRW[alle]1015550,1
52Villingen-SchwenningenVSBrigachtal, Dauchingen, Furtwangen (Schwarzwald), Gütenbach, Königsfeld (Schwarzwald), Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen (Schwarzwald), Schonach, Schönwald (Schwarzwald), Triberg, Unterkirnach, Villingen-Schwenningen, Vöhrenbach1050743,6
53Tuttlingen - DonaueschingenTUTAldingen, Balgheim, Bärental, Böttingen, Bubsheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Egesheim, Frittlingen, Gosheim, Irndorf, Kolbingen, Königsheim, Mahlstetten, Mühlheim (Donau), Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Spaichingen, Trossingen, Tuttlingen, Wehingen779782,9
VSBad Dürrheim, Donaueschingen, Tuningen26349
54Konstanz - StockachKNAllensbach, Bodman-Ludwigshafen, Hohenfels, Konstanz, Mühlingen, Radolfzell, Reichenau, Stockach100561-0,9
55SingenKNAach, Büsingen (Hochrhein), Eigeltingen, Engen, Gaienhofen, Gailingen (Hochrhein), Gottmadingen, Hilzingen, Moos, Mühlhausen-Ehingen, Öhningen, Orsingen-Nenzingen, Rielasingen-Worblingen, Singen (Hohentwiel), Steißlingen, Tengen, Volkertshausen855661,1
TUTBuchheim, Emmingen-Liptingen, Fridingen (Donau), Geisingen, Immendingen, Neuhausen ob Eck17018
56Waldshut-Tiengen - BlumbergWTAlbbruck, Bonndorf (Schwarzwald), Dettighofen, Dogern, Eggingen, Grafenhausen, Häusern, Höchenschwand, Hohentengen (Hochrhein), Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen, Lottstetten, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, Waldshut-Tiengen, Weilheim, Wutach, Wutöschingen69533-2,4
VSBlumberg, Bräunlingen, Hüfingen16726
FR-LFriedenweiler, Lenzkirch, Löffingen, Schluchsee12736
57Bad Säckingen - RheinfeldenLÖAitern, Böllen, Bürchau, Elbenschwand, Fröhnd, Häg-Ehrsberg, Hasel, Hausen (Wiesental), Neuenweg, Raich, Rheinfelden (Baden), Sallneck, Schönau (Schwarzwald), Schönenberg, Schopfheim, Schwörstadt, Tegernau, Todtnau, Utzenfeld, Wembach, Wieden, Wies, Wieslet, Zell (Wiesental)54816-1,2
WTBad Säckingen, Bernau (Schwarzwald), Dachsberg (Südschwarzwald), Görwihl, Herrischried, Ibach, Laufenburg (Baden), Murg, Rickenbach, St. Blasien, Todtmoos, Wehr45422
58LörrachLÖBad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Grenzach-Wyhlen, Inzlingen, Kandern, Lörrach, Malsburg-Marzell, Maulburg, Rümmingen, Schallbach, Schliengen, Steinen, Weil am Rhein, Wittlingen98879-2,5
59ReutlingenRTPliezhausen, Reutlingen, Walddorfhäslach, Wannweil86933-0,8
TÜGomaringen, Kirchentellinsfurt, Kusterdingen15067
60Metzingen - MünsingenRTBad Urach, Dettingen (Erms), Engstingen, Eningen unter Achalm, Gomadingen, Grabenstetten, Grafenberg, Gutsbezirk Münsingen, Hayingen, Hohenstein, Hülben, Lichtenstein, Mehrstetten, Metzingen, Münsingen, Pfronstetten, Pfullingen, Riederich, Römerstein, St. Johann, Sonnenbühl, Trochtelfingen, Zwiefalten1038561,0
61TübingenTÜAmmerbuch, Dettenhausen, Dußlingen, Hirrlingen, Nehren, Neustetten, Ofterdingen, Rottenburg (Neckar), Tübingen1043871,5
62Balingen - MössingenBLBalingen, Bisingen, Burladingen, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Grosselfingen, Haigerloch, Hechingen, Jungingen, Rangendingen, Rosenfeld, Schömberg, Weilen unter den Rinnen, Zimmern unter der Burg837480,5
TÜBodelshausen, Mössingen, Starzach19645
63Albstadt - SigmaringenBLAlbstadt, Bitz, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Straßberg, Winterlingen54614-1,4
SIGBeuron, Bingen, Gammertingen, Hettingen, Inzigkofen, Leibertingen, Meßkirch, Neufra, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt, Wald46814
64Ulm - ErbachUL-SUlm768080,3
UL-LBalzheim, Dietenheim, Erbach, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Oberdischingen, Schnürpflingen, Staig26302
65Ehingen - LangenauUL-LAllmendingen, Altheim, Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dornstadt, Ehingen (Donau), Elchingen, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Heroldstatt, Holzkirch, Laichingen, Langenau, Lauterach, Lonsee, Merklingen, Munderkingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Obermarchtal, Oberstadion, Öllingen, Öpfingen, Rammingen, Rechtenstein, Rottenacker, Schelklingen, Setzingen, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten1043941,5
66BiberachBCAchstetten, Bad Schussenried, Berkheim, Biberach (Riß), Burgrieden, Dettingen (Iller), Eberhardzell, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Hochdorf, Ingoldingen, Kirchberg (Iller), Kirchdorf (Iller), Laupheim, Maselheim, Mietingen, Mittelbiberach, Ochsenhausen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen (Rottum), Tannheim, Ummendorf, Wain, Warthausen1029270,1
67Bad Saulgau - RiedlingenSIGBad Saulgau, Herbertingen, Herdwangen-Schönach, Hohentengen, Illmensee, Krauchenwies, Mengen, Ostrach, Pfullendorf47221-2,5
BCAlleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Attenweiler, Bad Buchau, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Riedlingen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen, Uttenweiler29344
RVAltshausen, Aulendorf, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Guggenhausen, Hoßkirch, Königseggwald, Riedhausen, Unterwaldhausen, Wilhelmsdorf, Wolpertswende23676
68FriedrichshafenFNBermatingen, Daisendorf, Deggenhausertal, Frickingen, Friedrichshafen, Hagnau (Bodensee), Heiligenberg, Immenstaad (Bodensee), Markdorf, Meersburg, Oberteuringen, Owingen, Salem, Sipplingen, Stetten, Überlingen, Uhldingen-Mühlhofen1048361,9
69Ravensburg - TettnangRVBaienfurt, Berg, Bodnegg, Grünkraut, Horgenzell, Ravensburg, Weingarten656890,3
FNEriskirch, Kressbronn, Langenargen, Meckenbeuren, Neukirch, Tettnang37463
70WangenRVAchberg, Aichstetten, Aitrach, Amtzell, Argenbühl, Bad Waldsee, Bad Wurzach, Baindt, Bergatreute, Isny, Kißlegg, Leutkirch, Schlier, Vogt, Waldburg, Wangen, Wolfegg100456-2,3
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. März 2004 - 15:39 Uhr:   

@Mörsberg
Was würde die Wahlkreiseinteilung in Mandaten bedeuten?
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UKG
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. März 2004 - 16:20 Uhr:   

Kleinkarierte Anmerkung, aber sonst sind alle Mannheimer beleidigt:
es heißt Mannheim-Vogelstang, irgendwo habe ich schon mal Vogelsang
gelesen, diesen Stadtteil muß es wohl in einer anderen Stadt geben,
kann sein im Stuttgarter Raum. Grob gerechnet müßten mindestens
WK 04 und 29 an die CDU wechseln durch die Nachbargemeinden, die dazukommen. Ob SHA (wegen Dörings Heimat und hohen Wählerpotentials
der FDP ist die CDU knapper Sieger) an die SPD ginge, kann ich nicht sagen.
Die SPD-Hochburgen 35 und 58 sollten bleiben, auch wenn in 35 wegen
der niedrigsten Wahlbeteiligung dort Heddesheim mit höherer Wahlbeteiligung den Vorsprung aufbrauchen könnte und in 58 durchaus
"rote" Gemeinden aus dem Wahlkreis fallen und nach 57 wechseln.
Bei 2 Wahlkreisen mehr an CDU erhielte die SPD auch 2 weitere Ausgleichsmandate, die anderen wohl keines, würde man das derzeitige
Wahlrecht zu grunde legen: CDU 65;SPD47;FDP10;GRÜNE10.
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UKG
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. März 2004 - 16:22 Uhr:   

Kleinkarierte Anmerkung, aber sonst sind alle Mannheimer beleidigt:
es heißt Mannheim-Vogelstang, irgendwo habe ich schon mal Vogelsang
gelesen, diesen Stadtteil muß es wohl in einer anderen Stadt geben,
kann sein im Stuttgarter Raum. Grob gerechnet müßten mindestens
WK 04 und 29 an die CDU wechseln durch die Nachbargemeinden, die dazukommen. Ob SHA (wegen Dörings Heimat und hohen Wählerpotentials
der FDP ist die CDU knapper Sieger) an die SPD ginge, kann ich nicht sagen.
Die SPD-Hochburgen 35 und 58 sollten bleiben, auch wenn in 35 wegen
der niedrigsten Wahlbeteiligung dort Heddesheim mit höherer Wahlbeteiligung den Vorsprung aufbrauchen könnte und in 58 durchaus
"rote" Gemeinden aus dem Wahlkreis fallen und nach 57 wechseln.
Bei 2 Wahlkreisen mehr an CDU erhielte die SPD auch 2 weitere Ausgleichsmandate, die anderen wohl keines, würde man das derzeitige
Wahlrecht zu grunde legen: CDU 65;SPD47;FDP10;GRÜNE10.
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c07
Veröffentlicht am Donnerstag, 11. März 2004 - 19:48 Uhr:   

Wenn die SPD je einen Wahlkreis in Stuttgart und Karlsruhe verliert, ändert sich dort gar nichts, weil das (im Saldo) der wegfallende Wahlkreis ist. Falls die beiden neuen Wahlkreise an die CDU gehn, wechseln nach dem letzten Wahlergebnis auch die beiden anderen Bezirke in den internen Proporzmodus. Dadurch verliert zunächst die FDP in Freiburg einen Sitz an die SPD, den sie aber als Ausgleichsmandat zurückbekommt. In Tübingen stimmt das Ergebnis zufällig schon mit der bezirksinternen Verteilung überein. Ein Ausgleichsmandat geht an die SPD.

In der Summe also je 2 zusätzliche Mandate für CDU und SPD. Aber das ist sehr zufallsabhängig. Minimale Verschiebungen können ja in Baden-Württemberg zu einem völlig anderen Ergebnis führen, je nachdem, in welchem Modus die einzelnen Bezirke gerade sind und wie sich die Parteisitze auf die Bezirke verteilen.

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