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Archiv bis 19. Juni 2008

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Wahl des Bundespräsidenten » Bundespräsidentenwahl 2009 (war: Gesine Schwan als SPD-Kandidatin) » Archiv bis 19. Juni 2008 « Zurück Weiter »

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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Juni 2008 - 18:31 Uhr:   

@ Marc K

Oder wird Horst Köhler dann auch mit den Stimmen der Rechtsextremisten gewählt?

Ich hoffe doch nicht!
Oder spräche man dann von der "rechten Mehrheit" oder dem "Rechtsblock" in der Bundesrepublik?

Was spricht eigentlich gegen eine Direktwahl vom Volk?
Nicht immer nur von mehr Demokratie reden und Entwürfe in den Schubladen verschwinden lassen sondern einfach mal handeln.

Oder traut man dem eigenen Volk soviel Entscheidungswillen nicht zu ,ähnlich wie bei der Abstimmung über die EU-Verfassung?
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Juni 2008 - 18:51 Uhr:   

("Aber der größte Teil des Anhangs, speziell im Westen, besteht gerade nicht aus langjährigen Wählern.")

Nur für den Westen ist die Aussage sicher richtig.
Aber insgesamt? Da würde ich doch gerne mal Zahlen sehen.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Juni 2008 - 18:55 Uhr:   

"Was spricht eigentlich gegen eine Direktwahl vom Volk?"

Dass der Bundespräsident eh nichts zu sagen hat und es eine ziemliche Volksveräppelung wäre, ausgerechnet für dieses Amt so einen Aufwand zu treiben und so hohe Erwartungen zu wecken, die die gewählte Person gar nicht erfüllen kann.

Außerdem müsste dann die Bundesversammlung abgeschaft werden und verschiedene Fußballspieler, adlige Skandalnudeln und tatterige Altbürgermeister müssten auf einen tollen Auftritt verzichten ...
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Juni 2008 - 19:11 Uhr:   

@schlaumeier,

ich stimme den Ausführungen von mma hierzu völlig zu. Dem ist nichts hinzuzufügen.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 15. Juni 2008 - 21:30 Uhr:   

@mma

Zweitstimmen PDS 2002: 1916702
2005: 4118194

Selbst wenn alle Wähler, die 2002 PDS wählten, das auch 2005 taten (was natürlich gar nicht sein kann), muß mehr als die Hälfte der Wähler 2005 neu gewesen sein. Von den 1,9 Mio. Wählern 2002 waren wiederum sicher nicht alle Stammwähler.

Die adelige Skandalnudel wird von der CSU diesmal wohl kaum nominiert. Richtig aber ist: Direktwahl überflüssig.
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Mitdenker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. Juni 2008 - 08:53 Uhr:   

Diesen Aufwand betreiben wir gerade beispielhaft, in dieser Diskussion.
Aus meiner Sicht, sollten nur Abgeordnete des Bundestags und der Landtage, in der Bundesversammlung, stimmberechtigt sein.

(Beitrag nachträglich am 16., Juni. 2008 von Mitdenker editiert)
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. Juni 2008 - 11:57 Uhr:   

@Thomas Frings

Aber wie viele von denen, die sie 2005 gewählt haben, wollten, dass sie mit der (Schröder-)SPD regiert?
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. Juni 2008 - 20:08 Uhr:   

Aber wenn wie Oben genannt das AMT des Bundespräsidenten ja soooo unwichtig ist und er eh nur schmückendes Beiwerk ist, warum dann diese Aufgeregtheit der Parteien(und einzelner Kommentatoren)???

Das passt nicht ganz zusammen.

Außerdem wählt das Volk eh alle 4 jahre den Bundestag und am Ende wird in der Regierungsarbeit eine ganz andere POLITIK gefahren...also auch eine Art der Volksveräppelung?

Wie sagte doch Edmund Stoiber?

" Nur die dümmsten Schafe wählen ihre Schlächter selber! "

Dann lassen wir am besten alle Wahlen nur noch von der Bundesversammlung abhalten und sagen dem Volk es soll mal schön weiter Steuern zahlen.
Den Rest machen wir FACHKRÄFTE in BERLIN.

Naja..wie auch immer.
Am Ende heißt der neue BP H. KÖHLER..und da können wir uns noch ein Jahr die Tastaturen heiß schreiben..... :-))
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Marc K.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 16. Juni 2008 - 21:27 Uhr:   

@SaaleMAX,

der Bundespräsident setzt nun wirklich nicht die Steuern fest.

Diese Fragen werden von den Parlament und Regierung wahrgenommen.

Übrigens heißt es korrekt:
Nur die allerdümmsten Kälber, wählen ihre Metzger selber.

Nicht Schafe. Das hat sogar Stoiber richtig hingekriegt;)))
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Juni 2008 - 16:15 Uhr:   

Der Bundespräsident, das unbekannte Wesen:

- repräsentiert den Bund völkerrechtlich, gibt Erklärungen für die Bundesrepublik ab, schliesst völkerrechtliche Verträge ab und fertigt Ratifikationsurkunden aus, beglaubigt und empfängt die diplomatischen Vertreter;
- ernennt und entlässt den Bundeskanzler, die Minister, die meisten Richter und Beamten des Bundes [NB: Stellt also gleichsam den Personalverantwortlichen des Bundes dar.];
- entscheidet über die Auflösung, d. h. vorzeitige Neuwahl des Bundestages;
- schlägt dem Bundestag eine Person als Kanzler vor [NB: Wie anderswo im Forum diskutiert, könnte auf diesem Wege auch ggf. die Amtsunfähigkeit eines Kanzlers festgestellt werden.];
- kann den Bundeskanzler und die Bundesminister zur Weiterführung der Geschäfte verpflichten;
- kann die vorzeitige Einberufung des Bundestages verlangen;
- verkündigt den Verteidigungsfall;
- verkündigt ggf. den Gesetzgebungsnotstand;
- genehmigt die Geschäftsordnung der Bundesregierung;
- übt das Gnadenrecht aus;
- fertigt die Bundesgesetze aus [NB: In ständiger Praxis haben die Bundespräsidenten das Recht ausgeübt, Gesetze, die nicht verfassungsgemäss zustande gekommen sind oder materielle Verstösse gegen das Grundgesetz enthalten, nicht auszufertigen, was einem de-facto-Veto gleichkommt, obwohl dieses nicht ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehen ist.];
- hat einige weitere, weniger wichtige Aufgaben oder kann Teile gewisser Aufgaben an andere Organe delegieren.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Juni 2008 - 16:50 Uhr:   

@Philipp Waelchli

Und bei welcher von diesen Aufgaben könnte ein Kandidat im Wahlkampf versprechen, sie anders auszuführen als der konkurrierende Bewerber?
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Juni 2008 - 18:29 Uhr:   

@mma:

Ganz konkret:
Ein nicht ganz ausgeschlossenes Szenario ist nach der Bundestagswahl eine rot-grüne Minderheitsregierung.
Sofern der Minderheitenkanzler nur mit relativer Mehrheit gewählt wird, hat der Bundespräsident hier einen Entscheidungsspielraum, ob er den Kanzler akzeptiert.

Ein Präsident Köhler würde sich da womöglich anders entscheiden als eine Präsidentin Schwan.

Andere Beispiele, die während der Amtszeit Köhler aktuell geworden sind und bei denen sich Schwan anders entscheiden hätte können:
- Nicht-Unterzeichnung des Luftsicherheitsgesetzes
- Nicht-Begnadigung von Christian Klar
- Auflösung des Bundestages
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Philipp Waelchli
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Dienstag, 17. Juni 2008 - 22:33 Uhr:   

Zwar bin ich kein Original, aber auch nicht eine Kopie. Daher wollte ich eigentlich nur zart andeuten, dass das Amt des Bundespräsidenten vielleicht nicht ganz sooo unwichtig ist.
Einen "Wahlkampf" kann man vielleicht nicht im traditionellen Sinne führen, wohl auch kaum "Versprechen" abgeben, zumal dem Bundespräsidenten Entscheidungsspielraum vorwiegend in ausserordentlichen Situationen, die kaum vorhersehbar sind, zuwächst. Allerdings kommt es eben in solchen Situationen schon darauf an, wer das Amt ausübt.
Nehmen wir, statt eines erdachten Beispiels, ein Wahlergebnis ähnlich wie in Hessen (das so unähnlich dem im Bund ja nicht ist). Da könnte der Bundespräsident schon einen gewissen Druck entfalten, um hessische Verhältnisse zu verhindern. Das Grundgesetz setzt ihm keine Frist, bis wann er seinen Vorschlag für den Kanzler-Kandidaten einzubringen hat. Bisher war ja immer klar, wer die Mehrheit erhalten würde, daher war es eine reine Formsache. Bei hessischen Verhältnissen könnte das aber anders werden.
Zunächst würde wohl jeder Amtsinhaber mit den Fraktionen des Bundestages Kontakt aufnehmen und schauen, ob sich eine Mehrheitskoalition bildet. Wenn aber keine Einigung absehbar ist, kann der Bundespräsident dem weiter zuschauen und abwarten oder aber einen Kanzlervorschlag einbringen. Mit diesem beginnen dann Fristen zu laufen, die den Bundestag in Zugzwang bringen.
Bei einem solchen Vorschlag hat der Bundespräsident wiederum einige Möglichkeiten: Er kann den Kanzlerkandidaten der grössten Fraktion oder des grössten präsumptiven Bündnisses vorschlagen, den Kandidaten der präsumptiven Opposition, den bisherigen Amtsinhaber, einen Vertreter einer chancenlosen Minderheit oder aber eine Person, die gar nicht dem Bundestag angehört, eventuell einen "unabhängigen" Kandidaten, der z. B. noch nicht einmal einer Partei angehört, vielleicht einen Vorsitzenden einer bekannten öffentlichen Institution (wie Köhler selber einmal). Je nach dem verfolgt der Bundespräsident damit eine andere Strategie.
Wenn der Bundestag es nicht schafft, binnen Frist und auch nicht in der abschliessenden Stichwahl einen Kanzler mit Mehrheit seiner Mitglieder zu wählen, dann obliegt dem Bundespräsidenten die Entscheidung, einen Minderheitenkanzler einzusetzen oder den Bundestag neu wählen zu lassen. Je nach dem, wie er vorgeht und wie sein Handeln und das des Bundestages öffentlich gewertet wird, könnte der Bundespräsident damit einen bestimmten Kandidaten durchdrücken oder auch versuchen, den Amtsinhaber so lange als möglich im Amt zu halten.
Bei einer solchen Ausgangslage kann es schon sehr darauf ankommen, wer dieses Amt ausübt.

Es trifft zwar zu, dass allgemein der heutige Bundespräsident "machtlos" ist, indem er selbst keine politischen Ziele bestimmen und vorgeben kann, aber er hat doch noch erhebliche Reservemacht. Es wäre auch ein Bundespräsident denkbar, der sich stärker in die Tagespolitik einmischt, etwa bei Ernennungen öfter mal Nein sagt usw. Das verfassungsrechtlich Zulässige ist wohl von den bisherigen Amtsinhabern noch bei weitem nicht ausgeschöpft worden.
Wenn man die Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten mit jenen des Reichspräsidenten der Weimarer Verfassung vergleicht, so fällt einem schnell auf, dass es in weiten Bereichen Übereinstimmung oder doch grosse Ähnlichkeiten gibt. Im Wesentlichen sind es die Bindung den Bundestag bzw. auch den Bundesrat bei den wesentlichen Personalentscheidungen, der fehlende Oberbefehl über die Armee und das fehlende Notverordnungsrecht (Art. 48 WV), die den Bundespräsidenten vom Reichspräsidenten unterscheiden.
Wenn man allerdings genau hinschaut, so hatte der Reichspräsident ebenfalls nicht die verfassungsrechtlichen Mittel, eine bestimmte Politik zu bestimmen und durchzuführen, denn dies war damals schon Sache der Regierung bzw. des Parlaments. In Erinnerung geblieben ist dann allerdings die Phase der "Präsidialdiktatur" der letzten Zeit der Weimarer Republik von 1930 bis 1933, also eine vergleichsweise kurze Zeit. Diese war geprägt von einer fehlenden Mehrheit bzw. einem arbeitsunfähigen Parlament. Die Regierungen stützten sich dann nur noch auf den Reichspräsidenten und nicht mehr auf das Parlament. Zusammen mit einer willfährigen Regierung wurde nun der Reichspräsident durch seine Machtmittel Oberbefehl über die Wehrmacht und Notverordnungsrecht zum entscheidenden Machtfaktor und gleichsam allmächtig. Allerdings muss man Hindenburg (obgleich er kein Demokrat war) zugute halten, dass er sich den gröbsten Verfassungsbrüchen wie z. B. der Idee, den Reichstag aufzulösen, ohne Neuwahlen auszuschreiben, stets widersetzte und zumindest dem Buchstaben der Verfassung nachkam. Seine "Diktatur" endete spätestens 1933, als eine Regierung ins Amt kam, die ganz eindeutig gewillt war, die Zügel selbst in die Hand zu nehmen, und ausserdem über eine willfährige Mehrheit im Reichstag verfügte. Dies beweist, wie die Situation vor 1930, ebenfalls, dass gegen die Reichstagsmehrheit und eine darauf gestützte Regierung auch der Reichspräsident nur "Reservemacht" besass. Das Grundgesetz hat demgegenüber sichergestellt, dass es eben wirklich nur bei der Reservemacht bleibt und nicht eine "Präsidialdiktatur" entstehen kann.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2008 - 12:29 Uhr:   

@Florian d. O.
Die Beispiele sind schon richtig, aber was davon eignet sich als Thema eines Personenwahlkampfs? Bei alleb Beispielen würden dem Wahlvolk juristische Debatten aufgedrängt, auf die Nichtjuristen sehr gereizt reagieren würden, und bei den Themen zwei und drei tun sich noch andere Abgründe auf.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2008 - 12:32 Uhr:   

@Philipp W
("Seine "Diktatur" endete spätestens 1933, als eine Regierung ins Amt kam, die ganz eindeutig gewillt war, die Zügel selbst in die Hand zu nehmen, und ausserdem über eine willfährige Mehrheit im Reichstag verfügte.")

Die Regierung, die "ins Amt kam" (durch Hindenburg selbst), hat von dieser vermeintlichen Mehrheit nie Gebrauch gemacht, sondern bei Hindenburg sofortige Neuwahlen veranlasst - aber das hatten wir doch alles schon.
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2008 - 13:13 Uhr:   

Lafontaine will Schwan nicht wählen http://www.stern.de/politik/deutschland/:Caf%E9-Einstein-Lafontaine-Gesine-Schwan/624308.html?nv=redir
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Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2008 - 14:00 Uhr:   

Gemach.
Solche Äußerungen wie die hier von Lafontaine fallen für mich noch in die Kategorie "in die Schlagzeilen kommen und den Preis hochtreiben".
Das sagt noch überhaupt nichts darüber, wie die Linke am Ende (d.h. im dritten Wahlgang) optieren wird.
Er sagt ja auch: "Im Moment spricht nichts für die Wahl von Frau Schwan."
(Hervorhebung von mir)

Wesentlich ist nur, daß die Linke nicht die taktische Dummheit der SPD nachmacht und sich festlegt, bevor die Zusammensetzung der Bundesversammlung klar ist.
Wenn schwarz/gelb nach der Bayernwahl die Nase vorne haben, dann wird die Linke ganz stolze einen eigenständigen Kurs mit eigener Kandidatur fahren.
Wenn dagegen rot/rot/grün möglich ist, wird es intensive Verhandlungen geben.
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Florian das Original
Unregistrierter Gast
Veröffentlicht am Mittwoch, 18. Juni 2008 - 21:04 Uhr:   

@mma:
Der entscheidende Punkt findet sich in P.Wälchlis Beitrag:

(...) zumal dem Bundespräsidenten Entscheidungsspielraum vorwiegend in ausserordentlichen Situationen, die kaum vorhersehbar sind, zuwächst.

Das "Tagesgeschäft" des Bundespräsidenten ist ja unspektakulär.
Die echten Entscheidungsmöglichkeiten des Amtes sind eben v.a. in verfassungsrechtlichen Ausnahmesituationen wichtig.
D.h. vor allem dann, wenn es keine Regierung gibt, die sich auf eine Mehrheit im Parlament stützen kann.

Und wie P.Waelchli richtig schreibt: Solche Ausnahmesituationen sind eben per Definition nicht vorhersehbar. Deshalb sind Wahlversprechen eines Bundespräsidenten schlicht nicht möglich.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Juni 2008 - 18:39 Uhr:   

@Ralf
Stimme insoweit zu, als daß sich die Linkspartei keineswegs gegen Schwan festgelegt hat. Ob es der Linkspartei gelingt, einen hohen Preis, oder überhaupt einen Preis rauszuschlagen. Denn erstens kann die SPD z.Z. auf Bundesebene gar keine Gegenleistung anbieten, zweitens ist die Frage, warum die SPD überhaupt bezahlen soll. Wenn Schwan nur wegen fehlender Unterstützung der Linkspartei scheitern sollte, käme das für Beck und die Parteirechte gar nicht ungelegen: Dann sind Nahles & Co. innerparteilich erstmal in der Defensive, man kann dann Warnungen vor Rot-Rot-Grün als "rechte Propagandalüge" oder so ähnlich abtun - jedenfalls können Union und FDP dann weniger mit einer drohenden Linksfront punkten. Außerdem kann man dann die Linkspartei als nützlichen Idioten für Schwarz-Gelb hinstellen, wer Linkspartei wähle, nutze nur denen (stimmt zwar nicht, aber das ist wurscht, Hauptsache die Wähler glauben es).
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mma
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 19. Juni 2008 - 19:15 Uhr:   

@Thomas Frings

Nochmal was zu den Stammwählern:

Gerade zwei Wochen nach der Bundespräsidentenwahl sind Kommunalwahlen in vier Ost-Ländern. Da kommt es sehr wohl auf die Stammwähler an.

Die Linke wird es sich nicht unbedingt erlauben wollen, mit einer Unterstützung Schwans - evtl. gar in Form eines kurzfristigen Kandidaten-Zurückziehens = Einknicken gegenüber der SPD! - die Stammwähler zu verprellen und dadurch bei der für die Partei so wichtigen kommunalen Verankerung Einbußen (an Posten und Einfluss für eine ganze Legislaturperiode) hinzunehmen.

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