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Marc K.
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2008 - 18:14 Uhr: | |
@Ralf, das hat aber nun mehr mit dem Zick-Zack-Kurs der SPD in der Bundespolitik. In Bezug auf die Landespolitik in Hessen kann man das nicht sagen. Da hat sich die SPD eher ideologisch selbst völlig eingemauert. |

Marc K.
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| | Veröffentlicht am Mittwoch, 11. Juni 2008 - 18:16 Uhr: | |
@Ralf, das hat aber nun mehr mit dem Zick-Zack-Kurs der SPD in der Bundespolitik zu tun. In Bezug auf die Landespolitik in Hessen kann man das nicht sagen. Da hat sich die SPD ideologisch selbst völlig eingemauert. |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 01:09 Uhr: | |
@Ralf/MarcK Die Verfassung ist wirklich in weiten Teilen mißraten. Über weite Strecken sozialistisches Gerümpel bis hin zur entschädigungslosen Enteignungen, teilweise sind Absätze in sich widersprüchlich. Die Verfassung wurde mit Stimmen von SPD, CDU und KPD(!) beschlossen, da konnte nur Mist rauskommen. Auch die institutionellen Regelungen sind nicht nur beim Staatsgerichtshof äußerst unglücklich. Warum muß z.B. beim Rücktritt oder Tod des Ministerpräsidenten innerhalb der Wahlperiode binnen 12 Tagen eine neue Regierung gewählt werden (sonst ist der Landtag aufgelöst), während man sich bei Rücktritt zu Beginn der Wahlperiode unbegrenzt Zeit lassen kann? Das ist hochgradig unlogisch. Das Urteil war zu erwarten (die Zusammensezung des Gerichts kannten SPD und Grüne natürlich) und das Urteil ist m.E. auch inhaltlich richtig. Das war ein Eigentor von SPD und Grünen. "Das ist recht symptomatisch für die Probleme der SPD: Zu oft wurde kurzsichtig entschieden, weil irgendein Manöver tagespolitisch Nutzen versprach." Das stimmt, ist aber wahrlich kein Spezifikum der SPD. Merkel handelt auch nicht groß anders, was das angeht. |

Marc K.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 03:56 Uhr: | |
@Thomas Frings, juristisch war die Frage ja sehr umstritten. Bei der Formulierung war so ziemlich alles vertretbar. Das Urteil in der Form war zu erwarten. Schon bei anderen kontroversen Fragen wurde ja 6-5 abgestimmt (Kopftuchfrage). Die Regelung der Verfassung über die Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs ist nicht nur mißraten, sondern hochproblematisch mit Blick auf die richterliche Unabhängigkeit. Das betrifft die sechs nicht-richterlichen Mitglieder: Da ist zunächst die Koppelung mit der Wahlperiode des Landtages. So eine Klausel ist ja bei einer Landesregierung üblich und völlig in Ordnung. Aber wieso bei der Rechtsprechung??? Das ist nun überhaupt nicht begründbar. Bei den richterlichen Mitgliedern ist ja immerhin eine Wahlperiode von sieben Jahren vorgesehen. Aber auch hier besteht ja eine Wiederwahlmöglichkeit. Das stößt bitter auf. Richterliche Unabhängigkeit ist bei dieser Struktur nur bedingt vorhanden. Insbesondere die innere Unabhängigkeit ist beeinträchtigt, wenn es eine Wiederwahlmöglichkeit gibt. Am einfachsten wäre bei einer Reform die Übernahme des Systems der Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht. Dieser Grundgedanke wurde ja auch von Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Zu dem übrigen Zeug der Verfassung (Sozialisierung, Todesstrafe, etc.) Das ist weniger problematisch, weil hier die Hessische Landesverfassung durch das Grundgesetz überlagert wird. Die automatische Auflösung des Landtages bezieht sich auf den Fall der gescheiterten Vertrauensfrage (Art 114). Das dies auch bei Tod eines Ministerpräsidenten gilt (Art. 113) ist mir nicht ersichtlich. Der Wortlaut spricht nicht dafür. Sonderlich problematisch sehe ich diesen Umstand nicht, da dem Landtag ansonten ein Selbstauflösungsrecht (Art. 80 HV) zusteht. Insofern bestehen Möglichkeiten aus einer politischen Krise den Ausweg über Neuwahlen zu suchen. Aber wenn das nicht gewollt ist, dann müssen sich Landtagsmehrheit und amtierende Landesregierung eben irgendwie zusammenraufen. Diese Situation haben wir ja gerade. |

Ralf Arnemann
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 10:09 Uhr: | |
@Marc: Ich sehe diese kurzsichtige Taktieren gerade auch bei der Hessen-SPD. Es wäre schlauer gewesen, sich auf eine rein politische Ablehnung der Gebühren zu beschränken - auch wenn das einige Hardliner bei den Studenten-Protestlern enttäuscht hätte (die hätten deswegen noch lange nicht Koch gewählt). Aber aus Angst, vor der Wahl nirgendwo anzuecken, wurde ein Weg gewählt, dessen Scheitern klar war. Ähnlich ist das mit vielen Punkten im Wahlprogramm. Da wurde viel zu viel mit viel zu kurzem Zeitrahmen versprochen. Das macht sich zwar vor der Wahl gut (aber auch nur bei sehr naiven Wählern), die Versprechen sind aber so nicht einlösbar und der Frust ist programmiert. |

Florian das Original Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 11:11 Uhr: | |
Ralf, ich bitte um Aufklärung: Mir ist nicht so ganz klar, warum das Urteil für die SPD eine politische Niederlage sein soll. Dass man vor Gericht verliert (und noch dazu so knapp), das gehört doch zum Risiko einer Klage einfach dazu. Es war doch vorab klar, dass es sich hier um einen juristischen Graubereich handelt (was auch durch das 6-5-Ergebnis im Prinzip bestätigt wird. Klar war die Sache für die Richter nämlich offensichtlich nicht). Und es ist doch ok, wenn man so einen juristischen Graubereich vor Gericht klären will. Und m.E. auch nicht ein besonderes politisches Debakel, wenn man dann doch verliert. Dass in so einem Fall zweigleisig gefahren wird - d.h. gleichzeitig eine juristische und eine politsche Bekämpfung eines ungeliebten Gesetzes - kommt doch auch sonst immer wieder mal vor. Oder übersehe ich hier etwas? |

Thomas Frings
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 11:44 Uhr: | |
"Die automatische Auflösung des Landtages bezieht sich auf den Fall der gescheiterten Vertrauensfrage (Art 114). Das dies auch bei Tod eines Ministerpräsidenten gilt (Art. 113) ist mir nicht ersichtlich." Stimmt, da hatte ich mich vertan. Trotzdem unlogisch: Tritt der Ministerpräsident nach verlorener Vertrauensfrage zurück, hat der Landtag nur 12 Tage Zeit, in allen anderen Fällen die ganze restliche Legislaturperiode. Wenn man sich den zum Teil groben Unsinn in den Landesverfassungen durchliest (Hessen ist da nur der krasseste Fall), da weiß man die Weisheit des Parlamentarischen Rates erst richtig zu schätzen. |

Ralf Arnemann
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 12:36 Uhr: | |
@Florian: Die SPD hat eben nicht gesagt: "Das ist ein Graubereich und das sollte mal geklärt werden". Sondern sie hat sich sehr dezidiert aus dem Fenster gelehnt und das Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet (und im Wahlkampf haben auch viele SPDler Koch deswegen als "Verfassungsbrecher" beschimpft). Und dann ist es natürlich schon etwas peinlich, wenn das Gesetz vom Gericht als verfassungskonform bestätigt wird. Die Landesregierung hat also juristisch richtig gelegen, die SPD falsch. Und das ist halt ein weiterer (wenn auch nicht sehr großer) Mosaikstein zum Thema "die könnens nicht". |

mma
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 13:18 Uhr: | |
("und das Gesetz als verfassungswidrig bezeichnet") Brav wäre es gewesen, Verfassungsklage einzureichen und trotzdem öffentlich zu behaupten, dass man das Gesetz nicht für verfassungswidrig halte, gell? |

Bernhard Nowak
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 18:09 Uhr: | |
Wie unlogisch die hessische Verfassung in Teilen ist, zeigt sich ja schon daran, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung der hessischen Verfassung, dass gegen Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichtes in Hessen keinerlei Einspruch möglich war, gekippt hat. Jetzt können Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichtes vom Staatsgerichtshof kontrolliert werden. Die Regelungen zur Zusammensetzung des Staatsgerichtshofes sind m.E. höchst problematisch, da sie zur politischen Einflussnahme geradezu einladen. Und dies gilt nicht nur für die 5 "auf Zeit" gewählten Richter, die wiedergewählt werden können und wollen, sondern es gilt auch für die 6 von den Parteien benannten Richtervertreter. Dass das Gericht entlang der Parteiengrenzen abstimmt, hat sich am Fall der Studiengebühren ja wieder gezeigt. Mir bleibt unklar, dass einerseits von der "unentgeldlichen Nutzung" der "Hochschulen" in Art. 59 Hessische Verfassung die Rede ist, andererseits Studiengebühren erlaubt sein sollen. Politisch hat das Urteil jedenfalls zwei Konsequenzen: 1.) Kein Student bekommt bereits bezahlte Studiengebühren erstattet, weil deren Erhebung ja mit der Hessischen Landesverfassung vereinbar war 2.) Studiengebühren können jederzeit - durch eine neue politische Mehrheit (vermutlich dann aus CDU und FDP) wieder eingeführt werden. Die Absicht der SPD und der Grünen, durch Gerichtsbeschluss die Verfassungswidrigkeit von Studiengebühren feststellen zu lassen und deren Wiedereinführung durch eine andere politische Mehrheit nach der Abschaffung der Gebühren durch die jetzige Landtagsmehrheit zu verhindern, ist allerdings nicht aufgegangen, auch wenn ich - in Bezug auf Art. 59 der Hessischen Verfassung - dem Mehrheitsvotum der Richter nicht folgen kann. |

Marc K.
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| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 18:27 Uhr: | |
@Ralf, ich sehe dass nicht so. Die Frage war juristisch sehr umstritten. Es gab zwei Lager. Die Landesregierung hat insofern auch einen sehr riskanten Weg gewählt. Die Alternative wäre ein Verfassungsänderung gewesen. Hierfür ist nach Art. 123 II HV lediglich ie Mehrheit der Mitglieder des Landtages erforderlich (also KEINE 2/3-Mehrheit). Allerdings ist als Hürde eine Volksabstimmung vorgeschrieben. Und da haben wir auch schon den Grund, weshalb die Landesregierung diesen Weg nicht gewählt hat. Das dieses Urteil der SPD schadet glaube ich nicht. Hier hatten wir es mit einer wirklich umstrittenen Frage zu tun (anders als etwa bei der Frage der Abstimmungswertung im Bundesrat). Die politischen Fronten in der Frage sind zudem sehr verhärtet. Das Urteil hat insofern Koch gestärkt, dass er nun der Vorwurf des Verfassungsverstoßes nicht mehr seriös erhoben werden kann. Aber politisch bleibt diese Frage von einer sehr großen symbolischen Bedeutung. Und die allgemeine Stimmung dürfte hier doch eher für die Anti-Studiengebühren-Position sein. Insoweit wird eine erfolgreiche Abstimmung am 17.6. - und ich gehe mal davon aus, dass Rot-Rot-Grün es diesmal hinkriegen.lol. - der politischen Linken wieder Auftrieb geben. |

Korinthenk. Unregistrierter Gast
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 18:42 Uhr: | |
@ Ralf: "Die Landesregierung hat also juristisch richtig gelegen, die SPD falsch. Und das ist halt ein weiterer (wenn auch nicht sehr großer) Mosaikstein zum Thema "die könnens nicht"." Diese Ansicht verkennt das Wesen der Rechtsprechung. Es gibt bei juristischen Fragestellungen nicht die eine richtige Lösung. Häufig ist vieles vertretbar, weil es für viele Ansichten gute Gründe gibt. Das Gericht entscheidet dann zwar - dies ist ja auch seine Aufgabe. Allerdings entwertet dies nicht die unterlegene Position. Bestes Beispiel ist die Entscheidung zum Zuwanderungsgesetz. Es ist unzutreffend, Wowereit entgegenzuhalten, juristisch falsch gelegen zu haben. Unsinn. Er stützte sich auf eine Position, die im juristischen Diskurs vertreten wurde, genauso wie die der Gegenseite vertreten wurde. Deswegen sind beide Positionen juristisch richtig. Wowereit hatte nur das Pech, dass das BVerfG sich der anderen Auffassung anschloss. Es hätte auch umgekehrt ausfallen können. Genauso liegt es bei den Studiengebühren auch, zumal angesichts der widersprüchlichen Formulierung in Art. 59 HV. Dass nun der Eindruck entstünde, "die können's nicht", ist nicht zu erwarten. Es ist empirisch nicht zu beobachten, dass Niederlagen vor den Verfassungsgerichten zum Eindruck der Unfähigkeit führen. Es verliert doch ständig mal der eine, mal der andere vor den Verfassungsgerichten. Und ich entsinne mich nicht, dass die Öffentlichkeit über Wolfgang Schäuble den Eindruck hätte, ein Ausbund von Unfähigkeit zu sein. Wenn dies zuträfe, müsste Gerhart Rudolf Baum längst wieder Bundesminister des Innern sein (nebenbei: es war der beste, den wir je hatten). |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Juni 2008 - 19:04 Uhr: | |
@Korinthek, teilweise Zustimmung. Ich würde allerdings den Eindruck entgegentreten wollen, dass in der Rechtsprechung alles vertretbar ist. In vielen Fragen ist die Lage klar, in anderen gibt es jedenfalls eine gefestigte Rechtsprechung (bei z.T. divergierenden Ansätzen in der Literatur). Die wirklich stark umstrittenen Fragen sind in Bezug auf die Gesamtheit des Rechts gering. So gab es bei der Frage der Bundesratsstimmen eine sehr breiten Konsens im Schriftum. Bei der Frage der Studiengebühren hingegen gibt es einen großen Riß. Der wird in der Literatur sicher weiter bestehen. Der Eindruck "die könnens nicht" dürfte von daher eher aus der Unfähigkeit zur Regierungsbildung nach der Landtagswahl und dem mißratenen Antrag entstehen als wegen einer gescheiterten Klage. Die SPD sollte wirklich solider Arbeiten. Dieser Fehler im Antrag wäre bei einer simplen Überprüfung leicht feststellbar gewesen. Ggf. müsste sie eben 1-2 Mitarbeiter einstellen, deren Aufgabe die Kontrolle der Anträge auf Vollständigkeit wäre. An dieser Stelle sollte wirklich nicht gespart werden. Das ist sonst einfach nur peinlich. Es gab im 19 Jhr. einen bedeutenden Juristen - Savingy - der die These aufstellte, Parlamente können keine Gesetze machen. Die Hessen-SPD scheint derzeit ja diese These bestätigen zu wollen.lol |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 10:02 Uhr: | |
@Bernhard: > Mir bleibt unklar, dass einerseits von der > "unentgeldlichen Nutzung" der "Hochschulen" > in Art. 59 Hessische Verfassung die Rede ist, > andererseits Studiengebühren erlaubt sein > sollen. Die Verfassung ist eben murksig formuliert. Im Prinzip steht da drin "soll eigentlich nichts kosten, außer für die, die es sich leisten können". Rein vom Text her ist das m. E. nicht eindeutig, und das sollte im Zweifelsfall heißen, daß der Gesetzgeber entscheiden kann. Entscheidend für die politische Bewertung ist aber, daß die Zusammensetzung des Gerichts bekannt war und damit die SPD ziemlich sicher mit dieser Niederlage rechnen mußte - und da war dann eine Klage nicht schlau. |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 10:07 Uhr: | |
@Korinthenk.: > Es gibt bei juristischen Fragestellungen > nicht die eine richtige Lösung. Das sehen vielleicht manche Juristen so, aber nicht die breite Öffentlichkeit. Es ist eben nicht so, daß man jede beliebige Meinung juristisch vertreten könnte, und dann einfach nur Pech gehabt hat, wenn das Gericht anders entscheidet. Die Grundidee ist schon, daß das Gesetz klar sagt, was richtig und was falsch ist, und wer vor Gericht unterliegt, hat eben das Falsche gemacht. In der politischen Arena ist eine Gerichtsniederlage dieser Art immer eine Niederlage. Die mag in manchen Fällen nicht sehr bedeutend sein, aber Recht behalten zu haben gibt der einen Seite immer einen Vorteil, und alleine schon an der Art der Kommentierung merkt man doch immer, daß die Verlierer versuchen, den politischen Schaden zu begrenzen. |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 10:16 Uhr: | |
@Marc: > Die Frage war juristisch sehr umstritten. Richtig. Deswegen sehe ich den politischen Fehler nur darin, die recht eindeutige Zusammensetzung des Gerichts zu verkennen. > Das dieses Urteil der SPD schadet glaube > ich nicht. Es wird keine große Wirkung haben. Und in einem anderen Kontext wäre es wohl fast unschädlich. Aber derzeit wirkt es halt schon - die SPD hat schon eine Kette negativer Punkte zu verkraften, da verstärkt diese Niederlage den Trend noch. > Das Urteil hat insofern Koch gestärkt, dass > er nun der Vorwurf des Verfassungsverstoßes > nicht mehr seriös erhoben werden kann. Und das ist nicht wenig. Einen politischen Gegner als Verfassungsbrecher zu beschimpfen ist ja schon ziemlich hart. Und wenn sich das dann als substanzlos erweist, schlägt das schon als schlechter Stil auf die Schimpfenden zurück. Und die CDU wird diese Vorlage nutzen. Zitate der SPD aus dem Wahlkampf kontrastiert mit der Gerichtsentscheidung, das macht schon Eindruck. > Und die allgemeine Stimmung dürfte hier doch > eher für die Anti-Studiengebühren-Position sein. Das sehe ich auch so. Wobei unklar ist, ob das wirklich Wahlentscheidungen beeinflußt. Der harte Kern der Gebührengegner hat ohnehin nie CDU gewählt. > Ggf. müsste sie eben 1-2 Mitarbeiter einstellen Die SPD-Fraktion hat bereits einige Dutzend Mitarbeiter, die meisten davon Akademiker. Und sie hat mit 9 Juristen (von 42 Abgeordneten) den höchsten Juristen-Anteil aller Parteien. Wenn das nicht reicht ... |

Thomas Frings
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 15:25 Uhr: | |
"Die SPD-Fraktion hat bereits einige Dutzend Mitarbeiter, die meisten davon Akademiker. Und sie hat mit 9 Juristen (von 42 Abgeordneten) den höchsten Juristen-Anteil aller Parteien." Die FDP hat eine höhere Juristenquote, 6 der 11 MdLs sind Rechtsanwälte. Aber neun Juristen (darunter auch Metzger) und Dutzende Mitarbeiter sollten nun wirklich reichen, um einen nicht sonderlich umfangreichen Gesetzentwurf zu kontrollieren. Unabhängig vom Beruf sollten wenigstens die Abgeordneten im zuständigen Ausschuß das gelesen hahen, worüber sie abstimmen. |

Ralf Arnemann
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 15:42 Uhr: | |
@Thomas: Danke für die Ergänzung - ich hatte das mit der höchsten Quote ungeprüft übernommen und mich eigentlich schon etwas darüber gewundert ;-) |

mma
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 16:53 Uhr: | |
("Wenn man sich den zum Teil groben Unsinn in den Landesverfassungen durchliest (Hessen ist da nur der krasseste Fall), da weiß man die Weisheit des Parlamentarischen Rates erst richtig zu schätzen.") Na ja, das hat aber auch damit zu tun, dass Änderungen des Grundgesetzes - wegen dessen Vorrang - wichtiger und vielfach auch leichter - ohne Volksabstimmung - durchzusetzen waren. So klug und allgemeingebildet war der Parlamentarische Rat auch nicht. Von 1949 bis 1971 ging es in Art. 74 Nr. 20 nicht um den "Schutz der Pflanzen", sondern um den "Schutz der Bäume und Pflanzen". |

Marc K.
Registriertes Mitglied
| | Veröffentlicht am Freitag, 13. Juni 2008 - 17:31 Uhr: | |
@mma, diese Formulierung kann man ja noch als eine Pleonasmus sehen, mithin lediglich eine überflüssige Doppelung. Problematischer sind schon völlig konträre Aussagen in einer Vorschrift, wie sie etwa Art. 59 I der Hessischen Landesverfassung enthält. Der Verfassungsgesetzgeber war ja darüber schon uneins und so ist auch keine eindeutige Auslegung über den Sinninhalt möglich. Aus Art. 59 I läßt sich jedenfalls mitnichten ein absolutes Gebührenverbot ableiten. Die Gerichtsmehrheit hat daher aus meiner Sicht völlig zurecht den Ball an die Politik zurückgespielt. Der Gesetzgeber hat diese Frage zu entscheiden. |