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Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Juni 2005 - 20:48 Uhr: | |
Nun ja, meine Unmassgeblichkeit hat die Klage ebenfalls gelesen, nachdem binnen weniger Tage meine Mailbox von BiW-Spam vollgemüllt wurde. Beim Umzug letzthin sind mir wieder Otts "50 dialektische Kniffe" in die Hände gefallen, und diese Klageschrift liest sich wie eine Illustration dazu. So z. B. Weiterung (Aufblähung, Hinzuziehung weiterer Beweis- und Klagepunkte, Klage- und Rechtsmittelhäufung etc.), Unterstellung von Gesetzeszwecken, Begriffsjuristerei (z. B. existentielle Staatlichkeit versus - ja, was eigentlich? Staatlichkeit per se oder gar inexistentielle Staatlichkeit??) usw. usf. Interessant scheint mit besonders ein Punkt zu sein: Das Begehren, den Bundestag anzuweisen, dass er die Ratifikation gar nicht behandeln, sprich: nicht einmal diskutieren dürfe, weil der Verfassungsvertrag dem GG widerspreche und einen Angriff auf die Grundordnung nach GG darstelle. Im Klartext also: Man darf das nicht einmal diskutieren. Im allgemeinen sollten Diskussionen ja dazu dienen, Argumente auszutauschen, kritisch zu werten und dann - mit durch die Diskussion gefördertem Wissen - bewusst zu entscheiden. Wer eine Diskussion über einen möglicherweise oder sogar auch wahrscheinlich unzulässigen, rechtswidrigen, undurchführbaren oder in ähnlicher Weise problematischen Antrag verbieten will, erweist sich jedenfalls nicht als Demokrat. Beispielsweise halte ich auch Vorschläge für ein Stimmrecht ab Geburt für hoch problematisch, jedenfalls in der konkreten Anwendung, und teilweise für verfassungsrechtlich bedenklich, das bedeutet aber nicht, dass ich eine Diskussion darüber abwürgen möchte. Im Gegenteil kann ja eine kontroverse Diskussion erst recht aufzeigen, warum das nicht geht, und auch einige Befürworter noch überzeugen. Wer Diskussionen schon verbieten will, bevor deren Ergebnis überhaupt erst vorliegt, scheint zu meinen, dass er immer schon im voraus wisse, was Recht ist, und ist offensichtlich an anderen Argumenten nicht interessiert; solches Vorgehen grenzt ans Inquisitorische. Aus verschiedenen Gründen meine ich, dass man die Klageschrift in ihrer vorliegenden Form als querulatorischer Natur summarisch verwerfen könnte. |

gelegentlicher Besucher
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2005 - 00:09 Uhr: | |
@Philipp Wälchli " Wer Diskussionen schon verbieten will, bevor deren Ergebnis überhaupt erst vorliegt, scheint zu meinen, dass er immer schon im voraus wisse, was Recht ist, und ist offensichtlich an anderen Argumenten nicht interessiert; solches Vorgehen grenzt ans Inquisitorische. Aus verschiedenen Gründen meine ich, dass man die Klageschrift in ihrer vorliegenden Form als querulatorischer Natur summarisch verwerfen könnte. " Ich hoffe sehr, dass der ironische Widerspruch Absicht ist. Zur Sache: Ich nehme an, dass Sie damit folgende Formulierung meinen: " Allein schon die Befassung des Deutschen Bundestages mit einer verfassungs- und staatswidrigen, die Widerstandslage auslösenden Gesetzesvorlage verletzt jedes Mitglied des Deutschen Bundestages, dessen wichtigstes Recht und dessen wichtigste Pflicht die Verwirklichung der Verfassung, des Grundgesetzes, ist; denn er ist Vertreter des ganzen Volkes, das Volk aber ist als Volk durch das Verfassungsgesetz hervorgebracht. " (Seite 7 der oben velinkten Klageschrift) Ich stimme diesem Anspruch auch nicht zu. Aber es steht schon ein ernstzunehmendes (wenn auch m.E. falsches) Argument dahinter: Der Verfassungsvertrag untergräbt das Grundgesetz. Das deutsche Volk ist durch die deutsche Verfassung (also derzeit das Grundgesetz) konstituiert. Der Abgeordnete ist zum Vertreter des ganzen Volkes berufen. Der Bundestagsabgeordnete wird durch die Befassung des Bundestages mit dem Verfassungsvertrag also zu einem pflichtwidrigen Verhalten aufgerufen. Und der Autor der Klageschrift hält es eben für rechtswidrig von einem Andern etwas rechtswidriges zu verlangen. " Aufblähung, Hinzuziehung weiterer Beweis- und Klagepunkte " Was hätte denn Ihrer Ansicht nach weggelassen gehört? Eine Klage muss eben begründet werden. Die Begründung ist lang, weil die Materie komliziert ist. " Klage- und Rechtsmittelhäufung " Das ist sinnvoll. Es soll eben die Gefahr minimiert werden, schon an der Aktivlegitimation zu scheitern. Da alles zusammen behandelt und entschieden wird, sollten sich daraus auch keine praktischen Probleme ergeben. " Begriffsjuristerei (z. B. existentielle Staatlichkeit versus - ja, was eigentlich? Staatlichkeit per se oder gar inexistentielle Staatlichkeit?? " versus bloß funktionelle bzw. institutionelle Staatlichkeit, deren Begründung durch Vertrag in der Klageschrift eben nicht gerügt wird. Die Terminologie wird in Abschnitt A Unterabschnitt I der Klageschrift ausführlich erklärt. Krass vereinfacht: der "existentielle Staat" deckt sich mit dem, was man gemeinhin "Staat" nennt, funktionelle Staatlichkeit würde dagegen z.B. auch einem Landkreis oder eben der Europäischen Union zukommen. Sie entspricht etwa dem, was die Volkswirte gemeinhin "Gebietskörperschaft" nennen. Ich mag die Terminologie auch nicht. Ich finde sogar die ganze Form unangemessen kompliziert (cf. meine oben angeführten Gründe, warum die Klageschrift schwierig zu verstehen ist). Aber Die Klage hat inhaltliche Argumente, die ich weiter oben zusammenzufassen versucht habe. Und ich hoffe doch sehr, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Inhalt und nicht nach dem ästhetischen Empfinden entscheidet. Eine summarische Klageabweisung ist eben glücklicherweise nicht wegen "querulatorischer Natur" sondern nur bei offensichtlicher Unbegründetheit möglich. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2005 - 10:19 Uhr: | |
Inwiefern es ein pflichtwidriges Verhalten sein soll, sich mit etwas zu befassen, was möglicherweise, bloss vielleicht oder meinetwegen auch offensichtlich die deutsche Verfassung untergräbt, ist mir schleierhaft. Wenn dem so wäre, müsste man die Polizei, den Bundesgrenzschutz, die Justizvollzugsanstalten und die gesamte Justiz abschaffen - denn deren Beamte müssen sich berufshalber mit Verhaltensweisen und Personen abgeben, die die Gesetze verletzen, asozial sind oder gar den Sturz der geltenden Verfassung bezwecken. Ein Abgeordneter würde doch gerade seine Pflicht dann erfüllen, wenn er einem Antrag, der das GG unterhöhlt, in offener Debatte mutig, mit klaren Argumenten und in aller Entschiedenheit entgegentritt. Als querulatorisch gilt im übrigen nach hiesigem Recht eine Klageschrift, wenn sie wider Treu und Glauben gerichtet ist, keinen konkreten, schützenswerten Rechtszweck verfolgt oder bloss hinauszögern bzw. weitere Kosten verursachen will o. dgl. Hinzu kommt als weiteres Kriterium, dass eine Rechtsschrift krass die formalen Anforderungen nicht erfüllt, also z. B. Beweismittel in einer Art auflistet, die selbst erst aufwendige Recherchen danach erforderlich macht, welche Beweise eigentlich gemeint seien. Angewendet auf die vorliegende Klageschrift ergibt sich, dass diese gleich in mehreren Punkten unter diese Definition fällt. So ist wohl das Abwürgen einer Parlamentsdebatte kein legitimer, schützenswerter Rechtszweck. In diesem Sinne hat das BVG ja bereits auch entschieden. Im übrigen wäre es wohl einem Professor des Rechts an einer deutschen Hochschule auch zuzumuten, die Essenz seiner Argumente knapp und klar vorzutragen und diese Klärung nicht dem Gericht zu überbinden (Verstoss gegen Treu und Glauben). Die Klage ist meines Erachtens ein Zeichen dafür, wie vergiftet das politische Klima zur Zeit offenbar ist. |

Thomas Frings
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2005 - 12:58 Uhr: | |
@Phlipp Wälchli Natürlich ist die Klage ein inhaltlich hanebüchenes, querulatorisches Elaborat. Aber als Indikator für das allgemeine politische Klima taugt sie m.E. nicht. Verwirrte Einzelkämpfer gibt es immer und überall. Bedenklich ist eher, daß so ein Machwerk nicht gleich als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird (und daß so jemand Professor wird). Wenn man das Argument mit dem Widerstandsrecht nach Art. 20IV ernst nähme, hätte Herr Schachtschneider sogar den Bundespräsdenten erschießen dürfen, um die Unterzeichnung des Gesetzes zu verhindern, wenn er es denn direkt hätte unterschreiben wollen. Ich wage mal die Vermutung, daß er im anschließenden Prozeß mit dem Verweis auf Art. 20IV nicht durchkäme. Wenn der Attentäter nicht lebenslänglich bekommen sollte, dann wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit. |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2005 - 19:58 Uhr: | |
"Bedenklich ist eher, daß so ein Machwerk nicht gleich als offensichtlich unbegründet abgewiesen wird (und daß so jemand Professor wird)." Etwas mehr Mäßigung wäre angebracht. Anscheinend (auch ich habe natürlich nur die Stellung eines Außenseiters dieses Ablaufes) muss das Bundesverfassungsgericht ja auch dem Bundespräsidenten signalisiert haben, dass es zumindest über die Frage der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes sich verkopfen möchte. Das aber würde für mich genügen, die ganz grobe Keule, die hier Philipp Wälchli und Thomas Frings herausholen, stecken zu lassen, nur weil ihnen die Richtung nicht passt. Natürlich sind die meisten Punkte überzogen bis falsch. Punkt 8 und 9 der Aufstellung des gelegentlichen Besuchers sind zumindest einmal bedenkenswert. |

SHler
| | Veröffentlicht am Freitag, 17. Juni 2005 - 23:06 Uhr: | |
Die meisten Punkte aus Gauweilers Klage halte ich durchaus für überlegenswert. Was ist z.B. falsch an den Punkten 1, 2, 5 (durch das BVerfG schon bestätigt, da kürzlich die erstmalige Anwendung des EU-Haftbefehls durch einstweilige Verfügung des BVerfG mit genau diesem Argument gestoppt wurde), 9, 11, 13? Die EU erhält durch die Verfassung die Kompetenzen-Kompetenz, EU-Verfassung bricht im Zweifel das GG, EuGH überstimmt im Zweifel BVerfG. Daher wird das GG faktisch durch die EU-Verfassung ersetzt. Die Richter des EuGH, die im Zweifel die EU-Verfassung auslegen, gegen das GG abwägen, die EU kontrollieren sollen, sind nicht demokratisch legetimiert (anders als z.B. BVerfG-Richter), durch einstimmige Ratsentscheidungen können die Regierungen sich gesetz- und verfassungsgebende Macht aneignen(!), EU-Parlament ist machtloser als der Bundestag, demokatische Legetimation des EU-Parlaments ist wegen ungleichen Stimmgewichten der verschiedenen EU-Bürger schwächer,... Das widerspricht doch alles den in Artikel 20 niedergelegten Grundsätzen! Ich widerspreche allerdings Punkt 14: Die Ewigkeitsgarantie für Artikel 20 durch Artikel 79 gilt nach verbreiteter staatsrechtlicher Meinung (ist allerdings nicht unumstritten) auch für neue Verfassungen, die durch Artikel 146 eingeführt werden. Eine Zustimmung wäre daher weder meines Erachtens weder über Artikel 23 noch über Artikel 146 möglich. Das Gauweiler in einigen Punkten überzieht und oftmals als Querulant auftritt (ich finde mich bei diesem Thema erstmals auf der selben Seite wie Gauweiler) darf kein Grund sein, die Klageschrift nicht auf sachliches Mass zurückzustutzen und zu prüfen. Dafür steht zu viel auf dem Spiel. Es ist ein Trauerspiel, daß fast alle Parlamentarier die Verfassung praktisch ungelesen und unverstanden abnicken, nur um sich beim "Ich bin der größte Europäer"-Spiel zu übertreffen. Es ist ein Trauerspiel, daß nur ein Querulant wie Gauweiler die Sache vor dem BVerfG prüfen lassen will. Aber noch trauriger ist es, daß offenbar viele sich wünschen, daß das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit hier gar nicht prüft. Die in Artikel 20 niedergelegten Grundsätze (Freiheitlich-Demokratische Grundordnung) stehen auf dem Spiel, und Euch ist es egal, weil ihr Gauweiler nicht leiden könnt??? |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2005 - 13:38 Uhr: | |
Nun, wenn man dieser ganzen Diskussion so zuhört, wird man einen Eindruck schwerlich los: Wer so argumentiert, ist offenbar der Meinung, Deutschland habe einen Status von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreicht, dem sonst nichts in der Welt entspricht. Damit verglichen muss die EU-Verfassung dann "undemokratisch" sein. (Nebenbei bemerkt: Der heutige Zustand der EU ist gewiss nicht besser demokratisch legitimert, nicht rechtsstaatlicher und nicht demokratischer ausgestaltet als die EU nach Verfassungsvertrag.) Das gilt dann aber auch für jede andere Verfassung in Europa. Auch die Verfassung der Schweiz kann, gemessen an den Kriterien in der erwähnten Klageschrift, nur als minderwertig, nicht ausreichend demokratisch legitimiert, zuwenig rechtsstaatlich etc. erscheinen. Merkwürdig nur: Die Schweizer haben im allgemeinen den Eindruck, Deutschland sei weniger demokratisch als die Schweiz ... Wer so argumentiert, wie es die Klageschrift tut, setzt nicht allein das GG absolut, sondern betrachtet das politische System Deutschlands als das Optimum an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, das somit zum alleinigen Kriterium von Demokratie und Rechtsstaat wird. Folglich erscheint dann jedes System, das ANDERS ist, als schlechter, weniger demokratisch, weniger legitimiert etc. Man darf allerdings fragen, ob dies der Realität in einer Welt mit rund 200 souveränen oder teilsouveränen Staaten gerecht wird. Und man wird auch fragen dürfen, ob damit nicht durch die Hintertüre der alte Spruch "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" wiedereingeführt wird, ja, vielleicht sogar deutscher Überlegenheitsdünkel, dieses Mal einfach in demokratisch-rechtsstaatlicher Verkleidung. |

Martin Jurgeit
| | Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2005 - 14:43 Uhr: | |
Ich glaube nach dem Scheitern der Neuordnung der EU-Finanzen gestern, können wir uns die ganze Verfassungsdiskussion jetzt endgültig sparen. Europa hat jetzt wirklich GANZ andere Sorgen - die Verfassung wird da allenfalls eine Fußnote bleiben. Sie wird jetzt erst einmal auf die lange Bank geschoben werden, von der sie dann in 1-2 Jahren ganz runterfällt und von niemandem wieder aufgehoben werden wird. In der Sache mag man das durchaus bedauern, aber an dem Papier wird sich bestimmt niemand mehr die Finger verbrennen wollen. Und Stoiber hat ja gerade dieser Tage mehr als deutlich gemacht, wohin die Reise in Sachen EU auch in Deutschland nach dem Regierungswechsel gehen wird. |

J.A.L.
| | Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2005 - 15:59 Uhr: | |
Philipp Wälchli: "wenn man dieser ganzen Diskussion so zuhört, wird man einen Eindruck schwerlich los: Wer so argumentiert, ist offenbar der Meinung, Deutschland habe einen Status von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreicht, dem sonst nichts in der Welt entspricht." Nicht unbedingt. Bedenkenswert ist aber, dass die gegebene Ordnung gerade die durch das Bundesverfassungsgericht zu verteidigende ist. Ob eine andere da besser ist oder nicht, spielt keine Rolle, da es auch objektiv nicht feststellbar ist. Generell wird sich jede Verfassung den Anspruch geben, gegen eine Usurpation sich zu behaupten. Ich lehne mich sogar soweit aus dem Fenster, auch auf die Gefahr massiver Kritik, dass Deutschland von allen Ländern seiner oder einer größeren Bevölkerungszahl den derzeit höchsten Standard an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bietet. Angeregt wurde meine Beteiligung nur durch Ihr ziemlich unerträgliches und jeden Diskurs abschmetterndes Vorposting, das ja nur noch die Höhe der Geldstrafe für Gauweilers Klage offen gelassen hat. |

Florian
| | Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2005 - 17:37 Uhr: | |
Philipp Wälchli: Es geht hier doch nicht darum, einen deutschen Standard nach Europa exportieren zu wollen. Sondern ganz im Gegenteil um die Frage, ob man etwas vom bisherigen deutschen Standard Abweichendes nach Deutschland importieren will. Und diese Frage sollte man sehr wohl stellen dürfen. Sollte Gauweiler mit seiner Klage durchkommen, dann würde in der Folge ja auch nicht die europäische Verfassung in Richtung deutsches Grundgesetz modifiziert. Sondern es wäre eher zu erwarten, dass eine dann ggf. erforderliche Korrektur die Stellung der EU gegenüber den Nationalstaaten ganz allgemein schwächer formulieren würde. Auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten könnten dann mehr von ihrer bisherigen eigenen Verfassungstradition behalten. Ein "am deutschen Wesen soll die Welt genesen" ist damit eben gerade nicht verbunden, sondern eher ein "Jedem das seine". Gerade als Schweizer sollte man dafür etwas Verständnis aufbringen. Das häufigste Argument gegen einen Beitritt der Schweiz zur EU ist doch ebenfalls ein Verfassungsargument: Die EU würde die Volksrechte beschneiden und sei mit der Schweizer direkten Demokratie daher nicht vereinbar. Je länger ich darüber nachdenke, desto plausibler kommen mir übrigens einige der Gauweilerschen Argumente vor. Ganz besonders schwerwiegend erscheint mir der obige Punkt 9. Wenn die Legislative der Exekutive pauschal die Möglichkeit zur Gesetzgebung überträgt, dann riecht das für mich viel zu sehr nach Ermächtigungsgesetz. Und die Sache wird nicht besser, nur weil auch noch ausländische Regierungen am Gesetzgebungsakt beteiligt werden müssen. |

gelegentlicher Besucher
| | Veröffentlicht am Samstag, 18. Juni 2005 - 19:29 Uhr: | |
Was die Klage angeht: Ich finde sie auch überzogen. Aber sie hat einen argumentativen Kern. Und für eine Abweisung als offensichtlich unbegründet reicht es eben nicht, dass die Klage auch Schwachsinn enthält, sondern sie müsste dazu eben nur Schwachsinn enthalten. Das ist aber nicht so. Was das Demokratiniveau angeht: Ich verlange nicht, dass die Union institutionell der BR Deutschland nachgebildet wird. Das deutsche Modell ist schon nationalstaatlich nur eines von vielen möglichen. Wenn ich mich mal etwas aus dem Fenster lehnen darf halte ich z.B. eine etwas stricktere Gewaltenteilung wie in den USA für das bessere Modell als das hierzulande verwendete parlamentarische. Dafür haben die USA andere Probleme die wir nicht haben. Ich würde das dortige Demokratieniveau in der Summe als etwa gleich hoch wie das deutsche sehen. Wenn die EU irgendeine Nationalverfassung übernehmen müsste (muss sie nicht) und man mich dazu fragen würde (würde man nicht) würde ich übrigens viel eher zur schweizerischen Bundesverfassung neigen als zum Grundgesetz. Insbesondere bin ich mir sicher, dass die Union auf Dauer eine Art Zwitter bleiben muss, in dem einerseits die Menschen aber andererseits auch die Nationen gleichberechtigt sind. Das geht beispielsweise aber nicht nur durch ein System, dass der zweiteiligen Bundesversammlung und der notwendigen Mehrheit von Volk und Ständen entspricht. Es gibt auch viele andere Möglichkeiten. Aber bloß weil es viele gute Möglichkeiten gibt sind noch lange nicht alle Möglichkeiten gut. In ihrer derzeitigen Struktur ist die EU ein System in dem die Exekutive die Legislative praktisch völlig aufgesaugt hat. Dem Parlament bleiben dabei fast nur die Rechte, die Parlamente früher in "echten" Monarchien hatten. Dazu kommt, das die Minister im Rat eben faktisch doch gelegentlich gegen die Position der sie theoretisch legitimierenden Nationalparlamente entscheiden. Das ist als "exekutive Eigenverantwortung" auch so gewollt. Und es ist eben nicht realistisch wegen einer einzelnen Richtlinie die Regierung zu stürzen. Ein parlamentarisches System, in dem die Exekutive theoretisch nur ein Werkzeug der Legislative sein soll, verträgt sich eben schlecht mit einer "exekutiven Eigenverantwortung". Es ist doch ziemlich offensichtlich, dass die EU weniger demokratisch ist als ihre Mitgliedsstaaten; sie erfüllt ja nicht einmal ihre eigenen Beitritskriterien. Der Verfassungsvertrag hätte in den Sachen für die die Union schon zuständig ist eine geringfügige Demokratisierung gebracht. Gleichzeitig hätte die Union aber erhebliche Zusatzkompetenzen bekommen, die dann eben wesentlich weniger demokratisch als bisher auf nationaler Ebene ausgeübt worden wären. Netto wäre das ein Demokratieverlust gewesen und zwar nicht nur für Deutschland sondern für alle beteiligten Staaten. |

Bernhard Nowak
| | Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2005 - 03:11 Uhr: | |
Ich denke auch - wie Martin Jurgeit oben - dass die Verfassung nach dem Scheitern des EU-Gipfels gestorben ist. Der derzeitige Zustand, dass Brüssel den nationalen Parlamenten immmer mehr in die Gesetzgebung hineinredet und EU-weite Richtlinien und Vorschriften erlässt, wird wohl bleiben. Meines Erachtens ist den meisten Bundesbürgern nicht bewußt, dass die Wahlen zum Europäischen Parlament, dessen Rechte ja aufgewertet worden sind, in Zukunft immer wichtiger werden. Den Vorwurf mangelnder demokratischer Legitimation kann ich nicht teilen, da in einer repräsentativen Demokratie die vom Bürger mit ihrer Vertretung beauftragten Zwischeninstanzen (also die Abgeordneten des Bundestages bzw. der Bundesrat) für den Bürger entscheiden dürfen. Wie SH und Florian allerdings ausgeführt haben, stimmt Punkt 9 äußerst nachdenklich. Wenn die Legislative der Exekutive allerdings die Möglichkeit zur Gesetzgebung überträgt - dies bestätigen ja auch die kritischen Beiträge von SH und Florian - so ist dies in der Tat ein Demokratieverlust und m.E. nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Insofern halte ich Teile der Gauweilerschen Argumentation für plausibel. Ich denke, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassung nur mit Einschränkungen - wie die Maastricht-Verträge auch - billigen wird. Aber: wie oben gesagt: ich vermute, dass sie sowieso tot und das Projekt Europa zunächst einmal auf Eis gelegt ist. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2005 - 10:44 Uhr: | |
Nun, wie bereits gesagt, sollte man von einem deutschen Hochschullehrer des Rechts erwarten dürfen, dass er eine Klage ohne "Schwachsinn" (Zitat meiner Gegner) formuliert, dass er sie darüber hinaus so formuliert, dass sie leicht verständlich ist und die wesentlichen Punkte klar und knapp hervorstechen. Dies sind aber nur einige der zu kritisierenden Punkte. So ist m. E. auch zweifelhaft, ob diese Klage überhaupt einen schützenswerten Rechtszweck verfolgt. Im übrigen ersetzen persönliche Angriffe keine Argumente. Einige meiner Vorredner haben sich ja eines Tones befleissigt, für dessen Qualifikation in meiner Ausdrucksweise schlicht die passenden Ausdrücke fehlen. Wenn nun einige Leute hier kritisieren, dass ich eine querulatorische Klageschrift als solche bezeichnet habe, dann darf ich eben dieselben Leute doch wohl noch fragen, wo sie gewesen sind, als lange vorher die rüdesten Töne verbreitet wurden. Im übrigen stellt sich auch die Frage, welche Verfassungsordnung man verteidigen will: Will man die heute bestehende Ordnung gegen JEDE Änderung verteidigen? Dann müsste man allerdings wohl Gauweiler&Co. Recht geben. Ich meine allerdings, dass sich die Dinge JEDEN TAG ändern. Die Frage ist also nur die, ob die Änderungen bezogen auf Deutschland, die der Verfassungsvertrag brächte, im Rahmen dessen liegen, was mit einer normalen Verfassungsänderung vereinbar ist. Ich meine, dass dem so sei. Eine solche Verfassungsänderung wie einen Hochverrat zu behandeln, scheint mir hingegen ein starkes Stück zu sein; wer so argumentiert, neigt auch in andern Bereichen dazu, andere Meinungen als seine eigene zu kriminalisieren - eine Tendenz, die ich gegenwärtig in der deutschen Politik mehr und mehr zu beobachten meine. Aus Schweizer Sicht wird mit dem Scheitern des EU-Verfassungsvertrages ein eventueller Beitritt in weitere Ferne rücken. Der vielgeschmähte Vertrag hätte aus Schweizer Sicht ja einige Anstösse beseitigt oder gemildert. In diesem Zusammenhang sei die Einführung der europäischen Volksinitiative und das Veto-Recht nationaler Parlamente erwähnt, aus Schweizer Sicht Prüfsteine der Demokratie. Schliesslich stellt sich mir auch die Frage, ob die Mehrheit der hier Schreibenden überhaupt begriffen habe, was ein Ratifikationsverfahren sei. Ein Ratifikationsverfahren besteht darin, dass Staaten ihre Ratifikationsurkunden bei einer bezeichneten Stelle hinterlegen. Dies ist der Vorgang, der rechtlich zählt. Es gibt immer wieder auch Beispiele dafür, dass ein Staat eine Ratifikation erst im zweiten oder dritten Anlauf ausspricht. WIE und WANN ein Staat dies tut, ist seine eigene Sache und beurteilt sich nach seinem internen Recht. Somit stellt sich die Frage, ob mit dem EU-Gipfel der Verfassungsvertrag gestorben sei. Es ist auch denkbar, dass das sogenannte "Auf Eis Legen" einem andern Zweck dient, als hier unterstellt wird. Nota bene: Die Ablehnung in den Niederlanden ist unverbindlich. Die Volksabstimmung ist nur konsultativer Natur. Das Parlament hat selbst seinen Entscheid vertagt. Somit kann man irgendwann auch wieder darauf zurückkommen und den Entscheid im Parlament positiv ausfallen lassen. Sofern genug Zeit verstrichen ist, sich ein "Sachzwang" vorbringen lässt o. dgl., wird das wohl ohne grösseren Sturm vor sich gehen. Desgleichen besteht auch in Frankreich die Möglichkeit, eine Ratifikation im Kongress irgendwann auszusprechen. Tony Blair in Grossbritannien war ja sichtlich froh, einen Vorwand zu finden, keine Volksabstimmung durchführen zu müssen. Diese wäre nach englischer Rechtsauffassung ohnehin wohl auch nicht verbindlich, da ja nach dortiger Auffassung die Souveränität allein im Unterhaus liegt. Wenn England der letzte Staat sein sollte, der nicht ratifiziert hat, dann wird man wohl mit dem Argument, es eile jetzt und man habe keine Zeit für eine Volksbefragung, eine Ratifikation im Unterhaus durchziehen können. Somit ist weiterhin alles möglich. Immer noch kann jeder Staat, in dem kein verbindlicher Entscheid vorliegt, nach eigenem Recht ratifizieren oder nicht - die Ratifikation ist ja, wie bereits erwähnt, ein rein innerstaatlicher Prozess und wird erst durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde nach aussen wirksam. Es gibt also weiterhin verschiedene denkbare Entwicklungen. Man mag die eine oder die andere Möglichkeit aus verschiedenen Gründen bedauern. Persönlich hätte ich es vorgezogen, jedes Land hätte in einer wirklich demokratischen Volksabstimmung entschieden - allerdings wäre eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass Volksentscheidungen ins normale Verfassungsrecht überführt würden. Gegen Volksabstimmungen ad hoc oder ausserhalb des normalen Verfassungsrechts gibt es viele Bedenken. Daher ist es nur konsequent, wenn Staaten wie Deutschland oder Grossbritannien, die keine Tradition der Volksentscheide kennen, auch jetzt darauf verzichten. Anders wäre es zu beurteilen, wenn sie Volksentscheide als Verfassungsbestandteil neu einführen würden. |

gelegentlicher Besucher
| | Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2005 - 11:54 Uhr: | |
@Philipp Wälchli " Im übrigen ersetzen persönliche Angriffe keine Argumente. Einige meiner Vorredner haben sich ja eines Tones befleissigt, für dessen Qualifikation in meiner Ausdrucksweise schlicht die passenden Ausdrücke fehlen. Wenn nun einige Leute hier kritisieren, dass ich eine querulatorische Klageschrift als solche bezeichnet habe, dann darf ich eben dieselben Leute doch wohl noch fragen, wo sie gewesen sind, als lange vorher die rüdesten Töne verbreitet wurden. " Wenn ich mal ein paar Zitate bringen darf, die sie allein in diesem Thread geschrieben haben: " [...]offensichtlich haben die Vorposter die EU-Verfassung nicht gelesen. Denn dann könnte nicht soviel Unsinn darüber verbreitet werden[...]wer so argumentiert, ist offenbar der Meinung, Deutschland habe einen Status von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreicht, dem sonst nichts in der Welt entspricht[...]Und man wird auch fragen dürfen, ob damit nicht durch die Hintertüre der alte Spruch "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" wiedereingeführt wird, ja, vielleicht sogar deutscher Überlegenheitsdünkel, dieses Mal einfach in demokratisch-rechtsstaatlicher Verkleidung[...] wer so argumentiert, neigt auch in andern Bereichen dazu, andere Meinungen als seine eigene zu kriminalisieren[...]Schliesslich stellt sich mir auch die Frage, ob die Mehrheit der hier Schreibenden überhaupt begriffen habe, was ein Ratifikationsverfahren sei. " Wer im Glashaus sitzt sollt nicht mit Steinen werfen. |

Martin Jurgeit
| | Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2005 - 12:10 Uhr: | |
Philipp Wälchli schrieb: "Die Ablehnung in den Niederlanden ist unverbindlich. Die Volksabstimmung ist nur konsultativer Natur. Das Parlament hat selbst seinen Entscheid vertagt. Somit kann man irgendwann auch wieder darauf zurückkommen und den Entscheid im Parlament positiv ausfallen lassen. Sofern genug Zeit verstrichen ist, sich ein "Sachzwang" vorbringen lässt o. dgl., wird das wohl ohne grösseren Sturm vor sich gehen." Das möchte ich rundherum bestreiten. Wie stark die Stimmung in den Niederlanden inzwischen gegenüber der EU vergiftet ist, zeigten ja die RIESIGE Beteiligung an der Abstimmung, mit der wirklich niemand auch nur im Traum gerechnet hatte (Vorhersagen erwarteten etwa die halbe Beteiligung!), und jetzt das Verhalten der NL-Regierung beim Gipfel. Wäre Balkenende beim EU-Budget eingeknickt, wäre er zu Hause politisch mausetot gewesen. Und dasselbe würde jeder NL-Regierung drohen, wenn sie eine ähnliche Mauschelei durchziehen würde, wie von dir oben beschrieben. Wir müssen uns endlich klarmachen, dass die EU aus drei Fraktionen besteht, deren Ziele im Grunde kaum noch zusammenzubringen sind: 1. Die Staaten, die über das EU-Budget Kasse machen wollen wie z.B. Frankreich, Spanien, Portugal oder die Osteuropäer. 2. Die "reichen" Länder im Norden, die sich ausgeplündert fühlen wie Großbritannien, die Niederlande, Flandern oder im zunehmenden Maße auch die Skandinavier (Schweden stand beim Gipfel kurz vor dem Schulterschluss mit GB/NL). 3. Und schließlich die immer mehr zusammenschrumpfende Fraktion der Philoeuropäer, die tatsächlich in einem europäischen Bundesstaat ihre Zukunft sehen, wie Deutsche, Wallonen, Luxemburger, Österreicher und mit Einschränkungen die Italiener. Das Problem ist nur, dass sich die dritte Fraktion im Grunde nur auf die "europafreundliche Gefühlslage" größerer Teile der politischen Klasse in den entsprechenden Ländern stützt. Da, wo sich die wirkliche Stimmungslage in der Bevölkerung z.B. über Volksabstimmungen plötzlich entladen kann, ist auch schnell ein Umschwenken der um ihr Überleben kämpfenden Politiker möglich. Genau das haben wir gerade in den Niederlanden erlebt, die ich noch vor Wochen fest in der dritten Gruppe verankert geglaubt hätte. Alles keine rosigen Aussichten ... |

SHler
| | Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juni 2005 - 22:39 Uhr: | |
Es stellt sich nicht die Frage, ob das Niveau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland höher ist als irgendwo sonst in der Welt, sondern ob es höher ist als in der EU-Verfassung, da diese m.E. das GG de facto (d.h., falls es mit der EU-Verfassung oder der Rechtsauffassung des EuGH in Konfikt geraten würde) außer Kraft setzt. Sinnvoller, statt rassistische Motive zu unterstellen, wäre eine auf die Fakten fokusierte Diskusion. Merkwürdigerweise behaupten Verfassungsbefürworter immer, die Verfassungsgegner argumentierten unsachlich, emotional, beleidigend, nicht auf die Verfassung bezogen. Oftmals stimmt das, aber bei den Verfassungsbefürwortern scheint es nicht immer anders zu sein... Zum Vetorecht nationaler Parlamente: Ein Vetorecht nationaler Parlamente gibt es meines Wissens NUR, wenn der Rat einstimming entscheidet, bei einem Thema, welches bislang Einstimmigkeit verlangte, zukünftig die qualifizierte Mehrheit ausreichen zu lassen. Die Möglichkeit solcher Ratsentscheidungen ist meines Wissen eine Neuerung, die ebenfalls mit dieser Verfassung eingeführt würde. Daher sehe ich keine Verbesserung zur jetzigen Situation. Die weiteren Neuerungen in diesem Bereich sind auch nicht berauschend: die nationalen Parlamente werden vor neuen Richtlinien informiert und dürfen dann Stellungnahmen abgeben, auf die sich die EU aber ein Ei pellen darf. Außerdem gibt es das Recht zur Subsidiaritätsklage, über die dann der m.E. demokratisch nicht legetimierte und bislang sehr EU-freundliche EuGH entscheidet. Berauscht mich auch nicht. |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 10:00 Uhr: | |
Im allgemeinen pflege ich auf persönliche Angriffe nicht einzugehen, aber beim gelegentlichen Besucher mache ich eine Ausnahme: Eigentlich warte ich immer noch aus älteren Diskussionen darauf, dass er sich entweder aufrichtig entschuldigt oder dass er wenigstens schweigt. |

Ralf Arnemann
| | Veröffentlicht am Montag, 20. Juni 2005 - 10:28 Uhr: | |
@Martin: > 1. Die Staaten, die über das EU-Budget Kasse machen wollen wie > z.B. Frankreich, Spanien, Portugal oder die Osteuropäer. Da würde ich die Osteuropäer ausnehmen (dafür die Griechen dazuzählen). Die neuen Mitgliedsländer wollen in erste Linie Zutritt zu den allgemeinen Chancen des großen Wirtschaftsraums. Gegen das direkte Abgreifen von Brüssel-Geldern haben sie natürlich genausowenig etwas wie alle anderen Mitglieder - aber das ist für sie deutlich nachrangig. Sie haben ja auch in den Beitrittsverhandlungen da deutliche Abstriche gemacht und waren jetzt auch zu weiteren bereit. Das ist mit der Abzocker-Mentalität gerade eines Chirac nicht vergleichbar. > 2. Die "reichen" Länder im Norden, ... Korrekt. Schmerzlich zu sehen, daß Deutschland nach der wirtschaftlichen Talfahrt der letzten Jahre nicht mehr zu dieser Gruppe gehört. > 3. Und schließlich die immer mehr zusammenschrumpfende Fraktion > der Philoeuropäer, ... Zu dieser Gruppe gehört Deutschland faktisch auch schon lange nicht mehr (obwohl es immer noch glaubt, uneigennütziger zu sein als andere). In Wahrheit gibt es gerade von Seiten Deutschlands fast keine Bereitschaft mehr, die eigenen Interessen irgendwie zu Gunsten des großen Ganzen zurückzustellen, die werden z. T. ziemlich brutal gegen die kleineren Partner durchgeboxt. |

Martin Jurgeit
| | Veröffentlicht am Dienstag, 21. Juni 2005 - 16:04 Uhr: | |
Immerhin, es geht voran. Folgende Pressemitteilung verbreiten heute das Parlament der deutschen Belgier: In der Plenarsitzung vom Montag: DG-Parlament hat EU-Verfassungsvertrag ratifiziert Eupen - Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens hat dem EU-Verfassungsvertrag am Montag, dem 20. Juni 2005, mit großer Mehrheit (21 Jastimmen - 2 Neinstimmen) zugestimmt. Die Mehrheitsparteien PFF (liberal), SP (sozialistisch) und PJU/PDB (regional) sowie die größte Oppositionspartei CSP (christlich-sozial) stimmten einheitlich für den Vertrag. Von Ecolo gab es eine Ja- und eine Neinstimme, und der einzige anwesende Vivant-Vertreter sprach sich gegen den Verfassungsvertrag aus. Laut Artikel 130 der belgischen Verfassung ist die DG nicht nur für kulturelle, soziale (personengebunden) und Unterrichtsmaterien zuständig, sondern ebenfalls für die internationale Zusammenarbeit in diesen Angelegenheiten, einschließlich des Abschlusses von Verträgen. Dazu gehört das Ratifizieren von internationalen Verträgen, die die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft tangieren. „Der Verfassungsvertrag hat viele Mängel, stellt aber einen Fortschritt für Europa dar. Zu diesem Vertrag gibt es keine Alternative.“ So lässt sich die rund zweieinhalbstündige Debatte im Eupener Parlamentsplenum zusammenfassen. (...) |

Philipp Wälchli
| | Veröffentlicht am Mittwoch, 22. Juni 2005 - 11:49 Uhr: | |
Ja, so liesse sich die Sachlage wohl zusammenfassen: Der Vertrag ist gewiss nicht das Gelbe vom Ei, aber was wäre die Alternative dazu? Falls der Vertrag nicht ratifiziert wird (was sich jetzt noch nicht abschliessend beurteilen lässt), gelten einfach die bestehenden Verträge weiter - mit allen Nachteilen, die sie haben. Das "Demokratiedefizit" ist gewiss unter der geltenden Ordnung grösser, allein Umfang und Wirrwarr der zahlreichen Gründungs- und Änderungsverträge, Protokolle, Erklärungen, vertragsartigen Vereinbarungen usw. usf. ist ganz sicher nicht verständlicher und bürgernäher, inhaltlich klarer etc. Es ist hier von gewiss wohlmeinenden Stimmen vorgeschlagen worden, die unbestrittenen Teile (welche sind das?) des Verfassungsvertrages in Kraft zu setzen. Doch wie sollte das praktisch aussehen? Die entsprechenden Bestimmungen sind heute über verschiedene Verträge verstreut. Zudem hängen sie vielfach mit Bestimmungen aus andern Bereichen des Verfassungsvertrages zusammen. Wie sollte man diese also herausbrechen können? Es müsste also erst einmal bestimmt werden, welche Teile/Bestimmungen aus dem Entwurf des Verfassungsvertrages übernommen werden sollten, dann müssten diese Bestimmungen sinngemäss in die bestehenden Verträge eingebaut und ggf. an deren "System" (soweit ein solches nach all den Änderungen noch erkennbar ist) angepasst werden. Schliesslich müssten dann diese Änderungen Vertrag für Vertrag durch alle Mitgliedsländer ratifiziert werden. Das ist an sich schon ein komplizierter Vorgang. Hinzu kommt aber noch folgender Umstand: Der Verfassungsvertrag stellt einen Kompromiss dar. Kompromisse sind im allgemeinen nicht berauschend, bilden nicht das Optimum, aber vielleicht das Optimum dessen, was zur Zeit erreichbar ist. Vor allem aber bedeuten Kompromisse, dass alle beteiligten Parteien mehr oder weniger weit nachgegeben haben, von ihren Vorstellungen und Begehren etwas abgerückt sind. Genau an diesem Punkt liegt das Problem, wenn man "Teile" in Kraft setzen will. Denn dieser Teil kommt den Interessen dieses Landes, jener Teil denen eines andern Landes, der nächste Teil jenen eines dritten Landes entgegen, umgekehrt mag dieses Land jenen Teil nicht besonders und hat dem Entwurf nur zugestimmt, weil es dafür kompensatorisch ein eigenes Anliegen erfüllt bekam usw. Wenn wir das Paket der gebündelten und ausgeglichenen Interessen aufschnüren, dann besteht sehr dringend die Gefahr, dass alle Beteiligten auf alte Begehren zurückkommen und neue stellen. Wenn man Frankreich entgegenkommt, dann muss man auch den Niederlanden entgegenkommen, gewiss werden dann auch die Briten Forderungen nachschieben, und das wird wiederum Protest anderer Staaten provozieren, die dem Vertrag als Paket zugestimmt haben und durch Änderungen nunmehr ihre Stellung gefährdet sehen. Auch bei Neuverhandlungen über den bestehenden Vertragstext besteht dieses Problem, allerdings liesse es sich vermutlich etwas entschärfen, wenn man nach minimalen Veränderungen suchte. Ganz ausschliessen lässt es sich allerdings auch bei diesem Vorgehen nicht. Hinzu kommt noch etwas anderes: Wie bereits erwähnt beruht die EU heute auf einem bunten Gewirr aus Verträgen, Absprachen, Protokollen usw. Dieses Gestrüpp muss irgendwann einmal ausgereutet werden. Es muss einmal möglich sein, dem Bürger, der Bürgerin ein Büchlein in die Hand zu drücken, in dem die Grundlagen der Union fortlaufend enthalten sind, nach Möglichkeit mit bescheidenem Umfang (wobei heute schon 200 Seiten ein wesentlicher Fortschritt darstellten). Mit dem heutigen Vertragswirrwarr ist dies NICHT zu erreichen. Ganz gleich, wie man es anstellt, muss doch irgendwann eine einheitliche Urkunde erarbeitet werden. Wenn man es nicht mit dem vorliegenden Entwurf schafft, dann muss es irgendwann mit einem andern gemacht werden. Nun enthalten die Verträge aber vieles, was gewiss nicht in eine solche Urkunde gehört, sondern in nachgeordnete Dokumente, etwa Gesetze oder Verordnungen (innerhalb eines Staates); vieles ist historisch oder durch die Vertragsform bedingt. Dies müsste ausgeschieden werden, schon allein der Länge und Verständlichkeit wegen. Damit sind aber de facto inhaltliche Änderungen verbunden. Folglich werden Staaten, zu deren Lasten solche Herabstufung von Vertragsinhalten geht, entsprechende Gegenleistungen durch inhaltliche Änderungen verlangen. Was ich damit sagen will, ist folgendes: Es ist nicht möglich, die heutigen Verträge lückenlos, umfassend und ohne inhaltliche Änderungen zu einer einheitlichen Urkunde zusammenzuarbeiten, schon gar nicht, wenn eine bestimmte Länge nicht überschritten werden soll und wenn nur Bestimmungen enthalten sein sollen, die für die Völker wichtig sind. "Technisches", Übergangsrecht u. dgl. müsste notwendig ausgeschieden werden. Diesen Versuch hat man in der Schweiz in viel geringerem Umfang unternommen. Das Bundesparlament gab den Auftrag zu einer Verfassungsrevision, die aber nur das geltende Verfassungsrecht sammeln, ordnen, systematisch darstellen und begrifflich modernisieren sollte, damit die Verfassung ohne inhaltliche Änderungen wieder allgemein verständlich und in sauberer Darstellung lesbar sei. Allerdings zeigte sich sehr bald und war auch vorhergesagt worden, dass dies so nicht durchführbar war. In der alten Verfassung standen z. B. viele Bestimmungen, die eigentlich nicht Verfassungsrang beanspruchen dürften, sondern ins Gesetz gehören. "Ungeschriebene" Verfassungsprinzipien, Gerichtsentscheidungen von Verfassungsrang u. dgl. könnten so oder so formuliert werden und entfalten je nach Formulierung andere Wirkung. Manche Bestimmungen mussten, wohl oder übel, inhaltlich neu gefasst werden, um als modernisiert gelten zu können, etwa die Bestimmungen über die Justiz, die dann, kaum war die neue Verfassung in Kraft gesetzt, neuerlich inhaltlich revidiert wurden. Insgesamt muss dieses Vorgehen als gescheitert gelten. Wenn die heute geltende Verfassung gleichwohl als Fortschritt gelten darf, dann nur deswegen, weil man rechtzeitig diese Beschränkungen doch durchbrochen und in gewissen Bereichen gleichwohl vor allem inhaltlich erneuert statt bloss formal gebessert hat. Jedenfalls ist es kein Verfahren, das man der EU oder einem andern Staat als vorbildlich empfehlen dürfte. Nun möchte ich noch eine Bemerkung zum "Demokratie-Niveau" und zum "Niveau der Rechtsstaatlichkeit" anbringen: Die Frage ist nicht die, ob in der EU ein gleiches oder höheres Niveau herrsche als in Deutschland. Abgesehen davon, dass es nicht so ohne weiteres möglich ist, verschiedene Staats- bzw. Verfassungsformen lückenlos auf einem Kontinuum gradueller Demokratie bzw. gradueller Rechtsstaatlichkeit einzuordnen, weil gewisse Dinge nicht unbedingt besser oder schlechter, sondern einfach bloss ANDERS sind, stellt sich vor allem die Frage, womit man ein Gemeinwesen vergleichen soll. Benötigt eine Gemeinde dieselbe Form von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wie ein Kreis? Ein Gemeindeverband dieselbe Form von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wie eine Gemeinde, ein Kreis oder ein Nationalstaat? Müsste man nicht viel mehr fragen, welche Form und Art von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für ein bestimmtes Gemeinwesen nötig und am angemessensten sei? Man kann Demokratie auch in einer hypertrophen Form anwenden, die bisweilen eher dazu neigt, sie als Staatsform zu diskreditieren. Dies ist z. B. der Fall bei rein formalen Geschäften, die man der Volksabstimmung unterwirft, obwohl es eigentlich nichts zu entscheiden gäbe. Wenn bei solchen rituellen Abstimmungen die Beteiligung nach und nach gegen 0 sinkt, fällt es dann desto leichter, Volksabstimmungen gleich ganz zu eliminieren. Die angemessene Fragestellung müsste also lauten, ob die EU in ihrer neuen, vom Verfassungsvertrag vorgezeichneten Form mit den zugehörigen Kompetenzen auch eine dazu passende Legitimation, die passende demokratische Organisation und ausreichende rechtsstaatliche Garantien aufweist. Diese können anders und auch weniger sein als in einem beliebigen Nationalstaat, es genügt aber, dass sie ihren Aufgaben und Kompetenzen entsprechen, dazu im Gleichgewicht stehen. Wenn man natürlich der Theorie "existenzieller Staatlichkeit" folgt, dann mag man das anders sehen. Nur sind Staaten nichts anderes als eine bestimmte Form von Gemeinwesen. Gemeinwesen sind aber generell funktionell, d. h. sie übernehmen Funktionen, die das Individuum oder ein Zusammenschluss von Individuen nicht oder nicht ausreichend erfüllen können. (Ausnahme sind totalitäre Staaten, die sich auch Aufgaben anmassen, die sehr wohl von Individuen oder privaten Zusammenschlüssen erfüllt werden können und regelmässig erfüllt zu werden pflegen.) Dies ist besonders im modernen, westlichen Leistungsstaat der Fall, dessen Aufgaben mehr und mehr nicht mehr im klassischen Sinne "hoheitlich", sondern Dienstleistungen sind. Welche Funktionen Gemeinwesen übernehmen, differiert zudem von Land zu Land und bisweilen auch innerhalb desselben Landes, zudem im historischen Wandel. Das GG bringt dies ja auch sehr schön in der Neufassung der Definition der konkurrierenden Gesetzgebungsbefugnis des Bundes zum Ausdruck - dieser Grundsatz dürfte somit also geltendes Verfassungsrecht Deutschlands sein. Ferner gilt es zu beachten, dass Gemeinwesen grundsätzlich OFFENEN Zweck haben. Privatrechtliche Zusammenschlüsse weisen stets einen Zweck auf, der im Zweckartikel der Statuten (der Satzung) festgelegt wird. Dieser Zweck gibt nach aussen Auskunft über die Identität des Zusammenschlusses und wirkt nach innen, indem er der möglichen Tätigkeit des Zusammenschlusses Grenzen setzt und indem sein Bestand gegen Änderungen besonders geschützt ist. Dies gilt nich so für Gemeinwesen. Gemeinwesen dienen zwar auch Zwecken, doch grundsätzlich können diese jederzeit auch neue Zwecke erfüllen und alte fallen lassen. Ein klassischer Zweck von Staaten ist z. B. die Landesverteidigung. Allderings wird man doch wohl feststellen müssen, dass dieser Zweck heute in den westlichen Staaten mehr und mehr in den Hintergrund getreten ist, weil sich in den vergangenen 60 Jahren stets weniger eine Bedrohung ausmachen liess. Es gibt sogar Staaten, die auf diesen Zweck bewusst oder notgedrungen verzichtet haben, weil sie z. B. ohnehin nicht in der Lage wären, sich wirksam zu verteidigen. Dass spontan neue Zwecke an die Hand genommen werden, ist oft in Notlagen wie bei Naturkatastrophen, wirtschaftlichen Krisen u. dgl. der Fall. Die These von "existenzieller Staatlichkeit" vs. (unechter) "funktionaler Staatlichkeit" suggeriert hingegen, dass es eine zeit-, raum- und verhältnisübergreifende Definition von Staat gebe, an der sich jederzeit jedes Gemeinwesen messen lasse. Der Massstab, um den es sich hier handelte, wenn es ihn denn gäbe, wäre irgendwo im Ideenhimmel anzusiedeln. (Wiederum als Klammerbemerkung ist anzumerken, dass auch alle totalitären Staaten damit verwandten Auffassungen gehuldigt haben, wie denn der Idealismus ein steter Begleiter und Steigbügelhalter totalitärer Staatsentwürfe seit Platos "Staat" dargestellt hat.) |
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