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Archiv bis 31. Mai 2008

Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Ministerpräsidentenwahl und Regierungsbildung in Hessen » Archiv bis 31. Mai 2008 « Zurück Weiter »

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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 01. April 2008 - 00:51 Uhr:   

@SaaleMAX:
Ampel bleibt ausgeschlossen, da können Kommentatoren schreiben was sie wollen.

Ein paar Gesetze könnte die Linksfront natürlich schon beschließen, allerdings müssen ausgabenwirksame Gesetzte auch die Deckung der Kosten bestimmen. Die Landesregierung kann dagegen Einspruch einlegen, der vom Landtag mit absoluter Mehrheit überstimmt werden muss. An kompliziertere Materie, wie eine Reform des Schulgesetzes, werden sich die Linksfraktionen ohne Hilfe der Ministerialbürokratie aber wohl machen. Dazu dürfte ihnen die Kompetenz fehlen. In NRW war es in der SPD-Regierungszeit sogar üblich, daß die von der SPD eingebrachten Änderungsanträge von Ministerialbeamten formuliert wurden.

@Bernhard

Die SPD-"Strategie" (das Wort ist in Zusammenhang mit der Hessen-SPD arg geschmeichelt) halte ich für ziemlich blöde. Wenn die SPD jede Koalition mit der Union ausschließt, ist die Linksfront die einzig glaubwürdige Machtperspektive, auch bei einer möglichen Neuwahl: Rot-Grün hat kaum eine Chance auf eine Mehrheit und Ampel wird die FDP nicht machen, bleibt nur die Linksfront und das werden auch die Wähler so sehen und einem Teil der potentiellen SPD-Wähler gefällt das nicht.


"Sie sprach ausdrücklich länger von Neuwahlen, die die SPD nicht fürchten müsse"
Die leidet wohl an völligem Realitätsverlust, aber den Glauben sollte man ihr nicht nehmen.


"etwa vor Neuwahlen "kritische" Abgeordnete - Walter, Frau Metzger - nicht mehr nominiert werden?"
Walter hat einen ziemlich aussichtslosen Wahlkreis, und wenn man ich von der Liste fegen würde, das würde vermutlich kaum jemand betrauern. Bei Metzger ist der Fall anders, wenn die lokale Partei hinter ihr steht (was wohl der Fall ist). Die örtliche SPD kann sie natürlich wieder als Direktkandidatin aufstellen und die Siegchance stünde bei einer Neuwahl gut, im Januar lag Metzger im Wahlkreis 9,4 Prozentpunkte in Führung. Die Landes-SPD kann nicht viel machen. In vielen Wahlgesetzen hat der Landesvorstand die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, dann muß die Aufstellung wiederholt werden, dieses Ergebnis ist dann endgültig. Diese Möglichkeit fehlt in Hessen und hätte wohl auch wenig Aussicht auf Erfolg. Damit bliebe der Landes-SPD nur noch eine Möglichkeit, eine Wahlkreiskandidatin Metzger zu verhindern, nämlich daß der Landesvorstand den Kreiswahlvorschlag nicht unterzeichnet. Dann gäbe es keinen SPD-Direktkandidaten im Wahlkreis. Aber daß man es zu solch einem Eklat kommen ließe, halte ich für nicht sehr wahrscheinlich.

Und mit einem Abschuß von Metzger und Walter hätte man die Fraktion auch nicht unbedingt von allen Abweichlern "gesäubert".
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 01. April 2008 - 01:56 Uhr:   

@Korinthek,

die Frage ist aber, ob ein Parteiordnungsverfahren gegen einen Abgeordneten überhaupt ergriffen werden darf, wegen einem Verhalten das dieser als Abgeordneter ausgeübt hat.
In dem Fall erst recht, wo sich eine Abgeordnete auf Zusagen beruft, die die gesamte Partei vor der Wahl abgegeben hat.
Ich sehe rechtlich hier noch weniger eine Basis als wenn z.B. gegen Otmar Schreiner ein Parteiausschluss gefordert worden wäre. Dieser hat bekanntlich mehrfach gegen Regierungsentwürfe im Zusammenhang mit der Agenda 2010 gestimmt. Im übrigen auch nach Parteitagsbeschlüssen.
Abgeordnete sind an solche auch nicht gebunden, wir haben kein imperatives Mandat. Faktisch würde es aber darauf hinauslaufen, wenn man ab sofort Abweichlern generell mit Parteiausschlüssen drohen dürfte. Darauf läuft Ihre Auffassung ja hinaus. Das ist mit dem Bild des Abgeordnete, so wie es das GG und auch die hessische Landesverfassung vorsieht und wie es § 106 StGB schützen soll aus meiner Sicht nicht vereinbar.

Das hier kein Verfahren eröffnet wird ist nicht überraschend: wie bereits in der Diskussion erwähnt wurde ja die Behauptung das ein Parteiausschluss gefordert wurde dementiert. Und wenn sich das nicht positiv feststellen lässt, dann gibt es auch keinen Grund für ein Verfahren.

Eine Anmerkung möchte ich allerdings machen: Der politische Raum ist kein rechtsfreier Raum. Auch die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers ist verfassungsrechtlich überprüfbar (erst 2005 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt).
Einen Grundsatz wie im britischen Recht "parliament can do no wrong" (der im übrigen faktisch auch eingeschränkt wurde) ist dem deutschen Recht unbekannt.

Gewiss, nicht alles was sittlich oder politisch anstößig ist, ist strafwürdig. Die Forderung zum Überdenken der Position oder -schon gravierender - zur Mandatsniederlegung ist noch Teil einer politischen Auseinandersetzung, die ggf. auch hart in der Sache geführt werden kann und darf.
Nur dies hat eben auch Grenzen.

Ein Parteiausschlussverfahren für den Fall eines bestimmten Abstimmungsverhalten anzudrohen ist nichts anderes als ein Versuch eben dieses Abstimmungsverhalten durch die Inaussichtstellung eines empfindlichen Übels zu beeinflussen.
Auch ein erlaubtes Verhalten kann ein empfindliches Übel sein. Das ist ständige Rechtsprechung zu § 240 StGB. Das ist gar nicht mal so selten der Fall.
Der höhere Strafrahmen des § 106 StGB erklärt sich daraus, dass der Abgeordnete ein Verfassungsorgan ist. Es wäre widersprüchlich, wenn GG und hessische Landesverfassung die Stellung des Abgeordneten besonders betonen, klar imperative Mandate ausschließen und die Willensfreiheit des Abgeordneten besonders hervorheben, dass Strafrecht hier aber einen geringeren Schutz vorsieht. Auch der identische Wortlaut von § 106 und § 240 StGB sprechen von einer identischen Auslegung. Nach h.M. soll im übrigen die Verwerflichkeitsklausel zu § 240 StGB für § 106 StGB entsprechend herangezogen werden.
Diese harmonisierte Auslegung erscheint mir plausibel.

Die Mindeststrafe beträgt im übrigen nur 3 Monate. Im Falle des Versuchs (und hier wäre allenfalls ein Versuch in Betracht gekommen) sogar nur noch 1 Monat. Das ist alles noch in einem Bereich, der sich noch in Geldstrafen umwandeln läßt (bis 6 Monate = 180 Tagessätze) ist das gesetzlich den Gerichten sogar nahegelegt (§ 47 StGB).

Das einzige Argument was in so einem Fall noch gegen die Strafbarkeit angeführt werden könnte ist im übrigen eines, was genauso für § 240 StGB gilt:
Ein Übel ist dann nicht als empfindlich anzusehen, wenn vom bedrohten erwartet werden kann, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält.
Hier könnte man ggf. höhere Hürden setzen und dem Selbstverantwortungsprinzip ein höheres Gewicht beimessen als bei Bürger xy.
Das ist aber auch die einzige Verteidigungslinie die ich in dem Fall sehen würde.
Allerdings eine fragwürdige, zumal der Maßstab sehr vage ist. Von daher ist es sinnvoll normative Maßstäbe heranzuziehen und zu prüfen, ob denn in dem Fall ein Parteiausschluss in Betracht kommt:
Wie man nun argumentieren will, dass ein Eintreten gegen eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei - wie die gesamte hessische SPD im Wahlkampf, also vor wenigen Wochen noch immer wieder betont hat - ein schwerwiegender Verstoß gegen Ordnung und Grundsätze der Partei sein kann, hat im übrigen hier noch niemand erklärt. Das ist auch nicht erklärbar.

Von daher bin ich der Auffassung, dass die Drohung mit einem Parteiausschluss auf eine Maßnahmen abzielt die im vorliegenden Fall völlig unzulässig wäre. Und wenn das schon der Fall ist, dann ist auch die Drohung damit rechtswidrig.
In so einer Konstellation bliebe dann auch kaum Raum für die Erwägung des Selbstverantwortlichkeitsprinzips oder auch für eine Verneinung der Verwerflichkeit einer solchen Drohung.

Aber wie gesagt: wir müssen unterstellen, dass es so eine Drohung gar nicht geben hat, sondern nur die Aufforderung zur Mandatsniederlegung. Das allein kann nicht für § 106 StGB genügen. Denn darauf hat derjenige der diese Aufforderung - und sei es in rabiater Weise - äußert ja selbst keinen Einfluß. Das liegt allein in der Entscheidung des Abgeordneten selbst.
Bei der Frage des Parteiausschlusses sieht es bekanntlich anders aus.
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Marc K.
Veröffentlicht am Dienstag, 01. April 2008 - 02:15 Uhr:   

zum SPD-Parteitag in Hanau:
Die hessische SPD hat sich mehrheitlich wie nicht anders zu erwarten um Ypsilanti geschart. Diese hat sich in den letzten Wochen nicht mit Ruhm bekleckert, ihr Stellvertreter Walther mit seinem Schaukelkurs aber noch weniger. Von dieser Schwäche Walthers profitiert auch Frau Ypsilanti.
Und diesen Umstand hat sie auf den Parteitag auch sehr deutlich gemacht.
Ein Satz aus ihrer sehr dünnen Rede ist mir noch im Gedächtnis geblieben:
Ein Stellvertreter habe den vereinbarten Kurs zu vertreten und nicht zu treten.
Einen deutlicheren Seitenhieb auf ihren Vize hätte man sich kaum vorstellen können.

Ansonsten wurde aus den Reden von Ypsilanti aber auch von Eppler deutlich wohin die Reise aus Sicht der SPD-Führung in Hessen und des linken Flügels gehen soll: Hessen soll zu einem Testballon für linke Mehrheiten werden - auch und gerade mit Blick auf den Bund. Ypsilanti und noch mehr Eppler haben dies sehr deutlich gemacht, indem sie ihre Partei aufgefordert haben sich gegenüber der Linkspartei zu öffnen.

Dies zeigt eines sehr deutlich: Der Richtungsstreit in der Bundes-SPD wird weiter gehen. Die Hessen-SPD wird hierbei die Forderung nach Öffnung befeuern. Wowereit hat mit Ypsilanti hier eine neue Kampfgefährtin. Und wenn am Ende Ypsilanti die Regierungsübernahme gelingen sollte - und ich persönlich halte dies leider für sehr wahrscheinlich - dann wird in einigen Monaten auch das Theater nach der Wahl politisch wieder in den Hintergrund rücken.
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mma
Veröffentlicht am Dienstag, 01. April 2008 - 10:56 Uhr:   

Neuste Entwicklung:
Ypsilanti gesteht: "Ja ich habe gedroht!"

Die umstrittene SPD-Politikerin Andrea Ypsilanti hat zugegeben, ihre Kritikerin Dagmar Metzger bedroht zu haben. "Wenn du net für mich stimmst, kannst du gleich zur CDU wechseln", habe sie gesagt, "dann musst du Roland Koch wiederwählen." Metzger bestätigte diesen Wortlaut.

Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass die Strafanzeigen wegen der Nötigung Metzgers nicht zurückgezogen worden seien. Gewöhnlich gut informierte Beobachter der politischen Landschaft in Hessen schlossen daraus, dass Ypsilanti nun verurteilt wird. Ypsilanti habe Metzger "ganz eindeutig mit einem empfindlichen Übel gedroht".

In dem Medien löste die Meldung hingegen ein geteiltes Echo aus. In der eilig einberufenen Telefonkonferenz zwischen FAZ, Spiegel und Axel Springer Verlag - übrigens genau der hundertfünfzigsten seit dem gemeinsamen Stopp der Rechtschreibreform - wurden kritische Stimmen laut: "Können wir unseren Lesern die volle Wahrheit zumuten?" Der Satz des nicht genannten Gutachters, eines Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft lautet vollständig: "Wer jemandem prophezeit, dass er bei mangelndem Wohlverhalten in der CDU Mitglied werden müsse, droht ihm eindeutig mit einem empfindlichen Übel."

Quelle: 1. April
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SaaleMAX (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 01. April 2008 - 18:47 Uhr:   

Wie verhält man sich als Andersdenker in einer Partei?? :

http://www.otz.de/otz/otz.standard.volltext.php?kennung=on1otzKOMKomPoessneck39536&zulieferer=otz&kategorie=KOM&rubrik=Kommentar&region=Poessneck&auftritt=OTZ&dbserver=1

CDU Hessen in Finanznot?? Gerät das "Liechtensteiner Konto" ins SOLL ???

dazu:

http://www.sueddeutsche.de/,ra1m1/deutschland/artikel/708/166232/
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. April 2008 - 02:01 Uhr:   

@mma,

das einzie was Ypsilanti wirklich bestätigt hat ist das sie weiterhin eine Regierungsbildung mit den Linken beabsichtigt. Das hat sie am 29 März auf den Parteitag in Hanau. Ein Aprilscherz war das daher noch nicht.lol
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. April 2008 - 01:52 Uhr:   

Die konstituierende Sitzung am Samstag könnte doch spannend werden. Wie nicht anders zu erwarten, ist die SPD für vier Vizepräsidenten (wie bisher), womit die Union einen Vizepräsidenten an die Linkspartei abgeben "müßte". Die CDU will dagegen ihren Stellvertreterposten behalten und schlägt sechs Vizepräsidenten vor (2 SPD, je einen für die anderen Fraktionen)

http://www.hr-online.de/website/specials/ltw2008/index.jsp?rubrik=32776&key=standard_document_34008884

Die Entscheidung als solche ist natürlich nebensächlich, aber politisch höchst aufschlußreich. Setzt sich die SPD durch mit der Option 4 Stellvertreter, wird es sehr wahrscheinlich eine Kampfabstimmung CDU gegen Linkspartei geben. Gewänne der CDU-Kandidat (einfache Mehrheit reicht), wäre Rot-Rot-Grün für diese Legislaturperiode wohl gestorben. Aber gerade deshalb wäre es für die SPD gar nicht dumm, es auf eine Kampfabstimmung ankommen zu lassen, so erhielte sie eine Vorstellung davon, wie viele Heckenschützen es bei einer MP-Wahl geben könnte.

Sämtliche Artikel, die ich zu dem Thema fand, sind allerdings zwei Wochen alt, vielleicht hat sich seither was getan.
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SaaleMAX (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. April 2008 - 19:21 Uhr:   

Interview mit Roland Koch:


http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/deutschland/artikel/461/166982/
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 05. April 2008 - 14:44 Uhr:   

Wie allgemein erwartet wurde, gab es in der Sitzung des neugewählten Landtages keine Überraschungen. Roland Koch ist seit heute geschäftsführender Ministerpräsident (vgl. etwa:
www.spiegel.de www.faz.net)
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Mai 2008 - 18:22 Uhr:   

Jamaika adé?
FDP denkt an Neuwahlen
Vier Monate lang war das Thema Neuwahlen in Hessen tabu. Jetzt hat sich FDP-Chef Jörg-Uwe Hahn als erster aus der Deckung gewagt – und setzt die Grünen unter Druck.

Die Vorarbeiten für einen Wahlkampf liefen bei den Liberalen bereits seit drei Wochen, bestätigte Hahn am Mittwoch in einem Interview mit der Nachrichtenagentur ddp. Zwar seien noch keine Plakate in Planung, es habe aber schon ein Gespräch mit der Werbeagentur der FDP gegeben.

"Wir brauchen Vorlauf. Den langen Vorlauf vom letzten Jahr werden wir jetzt vielleicht gar nicht mehr haben. Mancher geht schon von Wahlen im Juni 2009 aus - das wären dann gerade noch zwölf Monate", sagte Hahn. Die finanziellen Mittel scheinen in jedem Fall vorhanden. "Wir haben durch unsere Standfestigkeit auch nach dem Wahlkampf noch Spenden bekommen, so dass ich guten Mutes bin, dass die Wahlkampfkasse wieder voll wird."

Ultimatum an die Grünen
Auf Unterstützung von Wunsch-Koalitionspartner CDU kann Hahn mit seiner Idee wohl eher nicht hoffen. Erst auf dem CDU-Landesparteitag vor knapp zwei Wochen in Offenbach hatte Ministerpräsident Roland Koch dem Thema Neuwahlen eine Absage erteilt: Wer danach rufe, zeige "Faulheit vor den Wählern".

Und auch mit den Grünen geht der FDP-Chef auf Konfrontationskurs. Die Offerte für eine Jamaika-Koalition sei zwar "ernst gemeint", sie werde aber auch nicht ewig im Raum stehen. "Wir sind gerne Brückenbauer, aber wir werden nicht ewige Braut vor dem Fenster der Grünen sein. Auch eine Nicht-Antwort ist dann irgendwann eine Antwort", meinte Hahn. Wenn die Grünen auch nach den Sommerferien nicht zu Verhandlungen bereit seien, sei klar, "dass es Neuwahlen gibt". Angst habe seine Partei davor nicht. Vielmehr sei er zuversichtlich, das die FDP ihr Ergebnis "noch einmal toppen" könne.

Redaktion: stre / aba
Bild: picture-alliance/dpa

Quelle: www.hr-online.de
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Mitdenker
Veröffentlicht am Mittwoch, 28. Mai 2008 - 18:29 Uhr:   

Auch das Thema über die Regierungsbildung scheint in letzter Zeit ein Tabu gewesen zu sein.
Wann ist die nächste Landtagssitzung?
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Mitdenker
Veröffentlicht am Freitag, 30. Mai 2008 - 11:35 Uhr:   

Ich empfinde eine vorgezogene Neuwahl als das letzte Mittel.
Außerdem kann man für eine gewisse Zeit reine Sachmehrheiten im Landtag finden,
da der politische Betrieb weitergehen muss.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 30. Mai 2008 - 12:26 Uhr:   

@Mitdenker:
> Außerdem kann man für eine gewisse Zeit reine
> Sachmehrheiten im Landtag finden, ...
Das wird zunehmend schwieriger, weil ja die meisten Sachentscheidungen mit Finanzfolgen verbunden sind. Was im konkreten Fall, wo eine Opposition ihre Vorstellungen durchsetzen will, immer auf Mehrausgaben hinausläuft.
Und das ist im geltenden Haushalt nur sehr begrenzt möglich.

Es wäre also ein neuer Haushalt nötig. Und einen solchen zu gestalten und zu verabschieden ist eigentlich schwieriger als eine Ministerpräsidentenmehrheit zu finden.
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Philipp Waelchli
Veröffentlicht am Freitag, 30. Mai 2008 - 19:22 Uhr:   

Naja, einen Nothaushalt wird es schon geben. Und im übrigen gibt es aus wertkonservativ-wirtschaftsliberaler Sicht ja nicht unbedingt dringlichen Bedarf nach Veränderung:
Die gegenwärtige Situation gleicht ja ein wenig Mikado: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren bzw. wird voraussichtlich bei der nächsten Wahl verlieren.
Aber die Verfassung garantiert ja der gegenwärtigen Regierung den Fortbestand, solange keine neue Regierung eine Mehrheit erhalten hat. Und auch als "geschäftsführende" Regierung kann sie alles tun, was eine Regierung so tun kann, darf soll oder muss. "Geschäftsführend" bedeutet allerhöchstens die Einschränkung, dass eine solche Regierung keine Entscheidungen von grosser Tragweite fällen soll - aber das kann sie ja schon allein deswegen nicht, weil derartige Entscheidungen meist in irgendeiner Weise die Mitwirkung des Landtages erfordern, in dem es eben keine Merheit gibt, die einen klaren Kurs vorgeben könnte.
Gleichwohl kann die Regierung jegliche ihr "nötig" erscheinende Vorlage an den Landtag schicken - und wenn dieser eine Vorlage ablehnt, die "vernünftig" und "nötig" oder gar "dringlich" erscheint, dann liegt der schwarze Peter ganz sicher nicht bei der Regierung.
Umgekehrt können natürlich auch die Fraktionen des Landtages versuchen, ihre Lieblingsideen in die Form von Gesetzesvorlagen zu bringen und zur Debatte zu stellen; je nach Thema und Geschicklichkeit der Inszenierung können sie damit bei ihren potentiellen Wählern punkten, gleichgültig, ob sie damit Erfolg haben oder nicht.
Grössere Eingriffe z. B. wirtschaftslenkender Art sind natürlich so nicht möglich, weil es dafür ziemlich sicher keine Mehrheit gibt - aber das trifft ja nur jene Kreise, die eben solche Eingriffe befürworten. Die wirtschaftsliberalen Kräfte hingegen können über die gegenwärtige Situation nur erfreut sein, denn diese verhindert ja eben solche Eingriffe, die sie aus Prinzip ablehnen.

Von daher spricht doch einiges dafür, dass fünf Jahr oder doch wenigstens eine längere Zeit, so drei bis vier Jahre, "durchgezogen" wird, denn der amtierenden Regierung und ihrer Partei kann dies wenig schaden, umgekehrt müssen sich die andern Parteien fragen, wen von ihnen der Schaden treffen wird.
Im Zweifelsfalle dürfte somit warten bis zu den ordentlichen Wahlen noch nicht einmal die schlechteste Option darstellen.
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Wähler
Veröffentlicht am Freitag, 30. Mai 2008 - 20:41 Uhr:   

SPD-Abweichlerin Dagmar Metzger
Hessische Rebellin soll gehen

Für ihren Widerstand gegen die Pläne Andrea Ypsilantis, sich mit Hilfe der Linken zu Hessens Ministerpräsidentin wählen zu lassen, erntete SPD-Abgeordnete Dagmar Metzger massive Kritik aus der eigenen Partei. Nach SZ-Informationen gibt es auch drei Monate später noch Versuche, Metzger aus der Landtagsfraktion herauszulösen.
................

http://www.sueddeutsche.de/,tt2m1/deutschland/artikel/159/177620/
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 31. Mai 2008 - 11:16 Uhr:   

@Philipp:
> Umgekehrt können natürlich auch die Fraktionen
> des Landtages versuchen, ihre Lieblingsideen
> in die Form von Gesetzesvorlagen zu bringen ...
Das versuchen sie ja zur Zeit.
Und haben eben das Problem, daß alle ihre Lieblingsideen letztlich Mehrausgaben bedingen, die nicht im Haushalt sind - d.h. die Landesregierung kann sie ganz locker ausbremsen.
Und einen "Nothaushalt" gibt es da nicht.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 31. Mai 2008 - 11:19 Uhr:   

> Nach SZ-Informationen gibt es auch drei Monate
> später noch Versuche, Metzger aus der
> Landtagsfraktion herauszulösen.
Das wurde heute im "Darmstädter Echo" bestätigt.
http://www.echo-online.de/suedhessen/template_detail.php3?id=617160

Und die Parteispitze war so "intelligent", sie mit einem Wahlkreis nach Berlin locken zu wollen, den die SPD bei der letzten Wahl verloren hat ...

Das ist mal wieder amateurhaft auf echtem Ypsilanti-Niveau.
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Mitdenker
Veröffentlicht am Samstag, 31. Mai 2008 - 11:38 Uhr:   

Ich will erst einmal sehen, ob Patricia Lips tatsächlich Landrätin wird.

Vertreter im Bundestag aus Darmstadt und dem Odenwald:

Wahlkreis 187 Darmstadt
Brigitte Zypries SPD und Andreas Storm CDU

Wahlkreis 188 Odenwald
Patricia Lips CDU und Dr. Heinrich Leonhard Kolb FDP

Anmerkung:
Mir gefällt der Begriff Abweichler nicht.
Er klingt in meinen Ohren verächtlich.
Es geht doch um freie Abgeordnete.
Das Wort Rebell benutze ich, dagegen selbst.
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Florian das Original
Veröffentlicht am Samstag, 31. Mai 2008 - 13:43 Uhr:   

" die Landesregierung kann sie ganz locker ausbremsen."

Wie ist da eigentlich die Rechtslage und die faktische Lage?

Ist meine Vermutung korrekt:
Das Parlament ist für die Gesetze zuständig. Auch der Haushalt ist ein Gesetz. Rechtlich gesehen kann der Landtag somit auch den Haushalt ohne Mithilfe der Regierung aufstellen und verabschieden. Also auch Mehrausgaben beschließen.

Faktisch ist es allerdings so, dass aus praktischen Gründen der Haushalt immer eine Vorlage der Regierung ist. Denn der Haushalt besteht aus Millionen Einzelpositionen, über die nur die Regierung mit ihrem Beamtenapparat überhaupt einen Überblick haben kann.
Ohne Mithilfe der Regierung wäre das Parlmanet also überfordert.

Ein Nachtragshaushalt zu einem wenig komplexen und übersichtlichen Bereich müsste das Parlament aber doch eigentlich hinbekommen, oder?
(Sagen wir mal: "Jeder Landes-Angestellte bekommt eine Einmalprämie von 100 Euro. Für die dafür notwendigen Mittel wird die Kredizaufnahme entsprechend erhöht").
Ein solcher Beschluss wäre möglich, auch wenn er der Landesregierung nicht passt.

Ist das korrekt?
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 31. Mai 2008 - 14:42 Uhr:   

SPD-Chefin Ypsilanti: SPD will Neuwahlen in Hessen auf jeden Fall vermeiden:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,556907,00.html

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