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mma
| | Veröffentlicht am Montag, 05. Mai 2008 - 15:13 Uhr: | |
FDP-Generalsekretär fordert Zusammenlegung von Bundestagswahl 2009 und Europawahl http://www.bild.de/BILD/news/politik/2008/05/05/politiker-versprechen/kurzen-wahlkampf,geo=4451042.html Ob ihm Art. 39 GG bekannt ist? Da heißt es: "Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt." Will er die laufende Wahlperiode verkürzen? Oder meint er, die Europwahl wird wegen der Deutschen um drei Monate verschoben? |

Mitdenker
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 00:28 Uhr: | |
Die Europawahl, im nächsten Jahr, wird in Deutschland ihren Reiz aus der Mittellage zwischen der Bundespräsidentenwahl und der Bundestagswahl beziehen. |

Ralf Lang
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 07:42 Uhr: | |
Ich nehme mal an, die FDP wollte einfach auch mal wieder in die Medien kommen. Als quasi gesetzter Köhler-Block ist die FDP derzeit einfach nicht interessant und berichtenswert. |

Tim Spier
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 09:40 Uhr: | |
Der Vorschlag ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Selbst wenn man mit entsprechender qualifizierter Mehrheit die direkt entgegenstehende Grundgesetz-Norm ändern würde, dürfte dies erst für die nächste Legislatur gelten, da nach Rechtsprechung des BVerfG kein Bundestag seine eigene Amtsperiode verändern darf. |

El Tres
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 18:46 Uhr: | |
Nun, wir haben 2005 auch vorzeitig gewaehlt, vielleicht mit leichten verfassungsrechtlichen Bauchschmerzen, aber immerhin. |

Philipp Waelchli (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Freitag, 23. Mai 2008 - 22:01 Uhr: | |
2005 und 2009 sind allerdings nicht wirklich vergleichbar: 2005 gab es eine Bundesregierung mit zunehmenden Schwierigkeiten: Unzufriedenheit in den eigenen Reihen, Abtrünnige, die eine neue Partei gründeten, Verlust von Landtagswahlen in Serie und fehlende Mehrheit im Bundesrat. Dem wurde mit einer Vertrauensabstimmung begegnet, die wunschgemäss verloren ging und den Weg zu einer vorzeitigen Neuwahl ebnen sollte. Von Verfassungsänderung war damals nicht die Rede, auch nicht von einem Wunschtermin, zu dem die Wahl stattfinden sollte. Der Bundespräsident hätte die Wahl verhindern können, ausserdem war er frei in der Wahl des Termins, soweit es die Fristen des GG zuliessen. Er hat diese Fristen denn auch ausgenützt. 2009 wird es hingegen anders aussehen: Von einer Bundesregierung mit ernsthaften politischen Schwierigkeiten kann nicht ausgegangen werden, diese verfügt zudem über eine erdrückende Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Abtrünnige oder Absetzbewegungen in ihren Reihen haben sich bisher auch nicht in einem über das Normale hinausgehenden Mass gezeigt. Einen irgendwie gearteten Klärungsbedarf, der Wahlen erfordern würde, kann man daher nicht feststellen. Es bleibt nur der "Anstoss", dass im selben Jahr binnen kurzer Zeit zwei Wahlen, die landesweit (wenngleich auf verschiedener Ebene!) durchgeführt werden, stattfinden werden, was einigen Leuten aus was für Gründen auch immer unzweckmässig erscheint. Diese wünschen, dass beide zum selben Termin stattfinden sollen. Dazu soll dann die Verfassung geändert oder sonstwas getürkt werden, damit diese Wahlen eben zusammenfallen. 2005 war die vorgezogene Neuwahl formal gewiss korrekt. Ob sie auch materiell verfassungsgenügsam begründet war oder ob der Anlass dafür nicht zu gesucht und zu wenig gewichtig war, darüber lässt sich vermutlich streiten. Der blosse Wunsch, 2009 zwei Wahlen zum selben Termin zu haben, dürfte allerdings noch wesentlich dünner und weniger gewichtig sein als die immerhin durchaus echten politischen Probleme 2005. Wenn man sich ausserdem die unterschiedlichen politischen Systeme des deutschen Bundesstaates und der EU vor Augen führt, zeigt sich noch deutlicher, welcher Unsinn in diesem Vorschlag steckt: Das EU-Parlament ist auf eine feste Amtsdauer gewählt. Der deutsche Bundestag kann hingegen vorzeitig neu gewählt werden. Die Amtsdauer des EU-Parlamentes beträgt ausserdem 5 Jahre, die ordentliche des Bundestages nur 4 Jahre. Wenn also beide Parlamente am selben Tag gewählt werden, dann fallen diese Wahlen erst nach 20 Jahren wieder zusammen. Soll man dafür solchen Aufwand betreiben? Diese Berechnung geht allerdings davon aus, dass es nur ordentliche Wahlperioden gibt. Es reicht allerdings aus, dass der Bundestag innerhalb dieses Zeitraums von 20 Jahren ein einziges Mal vorzeitig neu gewählt wird, damit die beiden Wahlen nicht nach Ablauf der Periode von 20 Jahren zusammenfallen. Wenn z. B. im 19. Jahr dieser Periode eine vorzeitige Bundestagswahl stattfinden sollte, dann findet die nächste erst im 23. Jahr statt, fällt also nicht mit der EU-Wahl zusammen. Erst im 35. Jahr nach der ursprünglich gleichzeitigen Wahl würden wieder beide Parlamente gewählt. Unterstellt man allerdings weiter, dass der Bundestag pro Jahrzehnt im Schnitt ein Mal vorzeitig gewählt wird, so kann es sogar sein, dass während 40, 50 oder noch mehr Jahr(zehnt)en niemals beide Parlamente im gleichen Wahl zur Wahl anstehen. Man kann sich also mit Fug und Recht fragen, was mit diesem Vorschlag der Zusammenlegung für ein wichtiges Problem gelöst werden solle. Dabei haben wir jetzt einen Fall nicht bedacht, der allerdings ziemlich hypothetisch bleiben dürfte, nämlich die Verlängerung der Wahlperiode des Bundestages im Rahmen der sog. Notstandsverfassung. |

Mitdenker
| | Veröffentlicht am Samstag, 24. Mai 2008 - 09:25 Uhr: | |
Es gibt ohnehin zwei verschiedene Tradtionen. Nur in Luxemburg wird der Landtag immer zusammen mit dem Europaparlament gewählt. Europawahlen finden Anfang Juni statt. Bundestagswahlen finden Ende September statt. |

El Tres
| | Veröffentlicht am Samstag, 24. Mai 2008 - 15:20 Uhr: | |
Mein Kommentar war nicht unbedingt ernst gemeint. Der Aussage, dass es in der Koalition keine Auseinandersetzungen und keine Absetzbewegungen gibt, kann ich aber nicht zustimmen. Man wird sich trotzdem durchwursteln und die FDP wird weiter, wie seit 3 Jahren, frühere Neuwahlen fordern. |

Philipp Waelchli (Unregistrierter Gast)
| | Veröffentlicht am Samstag, 24. Mai 2008 - 19:28 Uhr: | |
Lesen sollte man können: "Abtrünnige oder Absetzbewegungen in ihren Reihen haben sich bisher auch nicht in einem über das Normale hinausgehenden Mass gezeigt." |

Tim Spier
| | Veröffentlicht am Montag, 26. Mai 2008 - 13:21 Uhr: | |
Das Instrument der Vertrauensfrage dazu zu benutzen, eine Terminzusammenlegung von Bundestags- und Europawahlen zu erreichen, wäre schon ein schwerer Missbrauch. Immerhin konnte man in der 2005-Konstellation noch davon sprechen, dass Schröder Schwierigkeiten innerhalb seiner Regierungsmehrheit hatte. Aber rein aus anderen Erwägungen kann man den Bundestag nicht auflösen. Das sollte durch das Grundgesetz - so haben es die Verfassungsväter ... Mütter gab es glaube ich nicht ... - explizit verhindert werden. |
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