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tg
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 10:58 Uhr: | |
Wie wahrscheinlich bekannt, scheiterte BiW in Bremerhaven nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis wegen genau 1 Stimme an der 5%-Hürde. Aber es heißt ja "VORLÄUFIGES amtlichen Endergebnis". Inwieweit kann sich da im weiteren Verfahren noch etwas ändern? Werden jetzt etwa die ungültigen Stimmen noch mal überprüft? In den einzelnen Wahlvorständen sitzen ja in der Regel keine Juristen; und es gibt ja immer wieder Wahlzettel, die sehr "kreativ" ausgefüllt worden sind. |
Ralf Lang
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 11:35 Uhr: | |
Wird alles noch mal geprüft und am Ende fehlen ihnen vermutlich 40 Stimmen mehr. |
Fragender (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 13:10 Uhr: | |
@Ralf Lang: Wie kommen sie denn darauf? |
Ralf Lang
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 13:30 Uhr: | |
Es ist ja nicht ausgemacht, dass mehr bisher ungültige Stimme den BiW zuerkannt werden als bisher gültig gewertete zweifelhafte Stimmzettel neu als ungültig erkannt werden. |
Good Entity (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 19:19 Uhr: | |
Bei der letzten Landtagswahl in Bremen sind beim Nachzählen immerhin 105 Stimmen für die Grünen hinzugekommen und 400 Stimmen bei der CDU weggefallen. Okay, das betraf ganz Bremen und zwei Parteien mit größerem Gesamtstimmvolumen, so dass auch die Fehlerwahrscheinlichkeit größer ist, aber die von Ralf Lang vermuteten 40 Stimmen Minus (oder eben auch Plus) sind im Bereich des noch Möglichen, eine Stimme mehr oder weniger sowieso. Das positive an der Sache ist vor allem, das den Wählern und vor allem den Nichtwählern bewusst wird, dass eine einzelne Stimme eben auch relevant sein kann. Vielleicht sagt sich doch der eine oder andere der nichtwählenden 45 %: "Wenn ich gewusst hätte, dass meine Stimme den reinbringt (oder rausbringt), dann wäre ich auch wählen gegangen". Wer würde eigentlich den letzten Sitz verlieren, wenn der wütende Bürger reinkommt? |
Martin Fehndrich
| Veröffentlicht am Dienstag, 15. Mai 2007 - 22:05 Uhr: | |
Wolfgang Paul Jägers (LP 6, SPD). |
tg
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 09:15 Uhr: | |
Wie muß man sich das Verfahren denn konkret vorstellen? Ich war selbst schon im Wahlvorstand eines Wahllokals tätig, der Ablauf bis zur Übergabe der Wahlunterlagen an das Rathaus ist mir daher bekannt. Und wie geht es jetzt weiter? Werden noch mal alle Stimmzettel überprüft? Oder nur die ungültigen? Oder nur eine Stichprobe? Und wer zählt noch mal nach? Was genau passiert, so daß es noch zu Abweichungen von dem Ergebnis kommen kann, welches in den Wahllokalen ermittelt worden ist? |
ag (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 10:42 Uhr: | |
Also, als ich im Wahlvorstand war, hatten wir einen gesonderten Umschlag, in den die Wahlzettel sollten, die der Wahlvorstand als nicht eindeutig entscheidbar klassifiziert. (Wir hatten allerdings keine.) Meines Wissens wird der Kreiswahlleiter (jeweils für HB u. BHV) zur Vorbereitung der Sitzung des Wahlausschusses vor allem Folgendes tun: 1. Die von den Wahllokalen gemeldeten Ergebnisse noch einmal auf Plausibilität und Übertragungsfehler prüfen. 2. Die von den Wahllokalen vorliegenden zweifelhalften Stimmzettel zur Entscheidung durch den Wahlausschuss vorbereiten. Ob da einzelne Wahllokale stichprobenartig oder komplett noch einmal überprüft werden, weiß ich nicht. Meines Wissens hat übrigens der Kreiswahlausschuss auch die Möglichkeit, einzelne Stimmzettel zur Überprüfung an den Landeswahlausschuss weiterzuleiten. |
Gast (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Mittwoch, 16. Mai 2007 - 10:48 Uhr: | |
Das Verfahren der Feststellung durch die Wahlbereichs- und den Landeswahlausschuss ist in der Bremische Landeswahlordnung normiert (vor allem §§ 60ff.). |
Fragender (Unregistrierter Gast)
| Veröffentlicht am Donnerstag, 17. Mai 2007 - 19:52 Uhr: | |
@Ralf Lang: Aber wie kommen Sie darauf, daß es gerade in diese Richtung gehen muß und nicht in die Andere? |