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Landtagswahl in Sachsen

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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. September 2019 - 21:40 Uhr:   

"Ob dies allerdings dem Wählerwillen entspräche .....sei dahingestellt."
Natürlich kommt Kenia. Die drei Linksparteien zusammen haben zwar mit nur 26,7% weniger Stimmen als die AfD allein, aber SPD und Grüne sind trotzdem unverzichtbar, wenn die CDU sowohl AfD als auch die Linkspartei ausschließt. So kommt dann ein Linksruck in der Regierung, obwohl die Wahl ein klarer Rechtsruck war und Sachsen im Vergleich zum Rest der Republik knallhart rechts wählt.

Solange die CDU die AfD ausschließt, kettet sie sich an die Linken und das ist vor allem längerfristig ein großes Problem für die CDU.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. September 2019 - 22:10 Uhr:   

Man kann es auch so sehen, dass der Wähler unbedingt eine AfD an erster Stelle verhindern wollte und auch eine Regierungsbeteiligung findet wohl keine Mehrheit.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. September 2019 - 22:27 Uhr:   

"dass der Wähler unbedingt eine AfD an erster Stelle verhindern wollte"
"Den" Wähler gibt es nicht und durch Taktik lässt sich das schwache Abschneiden Linken nicht so richtig erklären, die lagen schon bei der Europawahl nur knapp über 30%. Durch taktisches Wählen bei den Wahlkreisstimmen hätten sich leicht ein paar Sitze für die AfD verhindern lassen.

"und auch eine Regierungsbeteiligung findet wohl keine Mehrheit."
Welche Koalition findet wohl eine Mehrheit?
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2019 - 00:13 Uhr:   

In Sachsen-Anhalt ist Kenia bereits Realität, aber da sind sowohl die Grünen als auch die AfD schwächer als in Sachsen. Ich bin gespannt, wie lange die CDU-Basis in Sachsen eine Regierung mit den Grünen gegen fast ein Drittel AfD-Abgeordnete im Landtag mitmacht.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2019 - 12:12 Uhr:   

@Thomas Frings
Was hat denn das mit der Linkspartei zu tun? Von dort hat die CDU gerade mal netto 24.000 Stimmen gewonnen. Die Union konnte vor allem ehemalige Nichtwähler mobilisieren (netto 139.000), was dazu geführt hat, dass man den Vorsprung vor der AfD halten konnte.

Vor der Wahl haben die Parteien klar gemacht, welche Koalitionen nicht und welche in Frage kommen. Wer also CDU, SPD oder Grüne gewählt hat, dem war klar, dass diese Parteien prinzipiell koalieren würden, was sie ja anderswo auch schon tun. Wie groß dabei die AfD-Fraktion ist, spielt in meinen Augen keine Rolle. In Sachsen-Anhalt spielt das ja auch keine Rolle. Zumal die AfD ja ein Faible dafür hat, dass die Fraktionen sich während der Legislatur zerlegen. Auch in dieser Hinsicht ist die AfD nicht regierungsfähig.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2019 - 19:44 Uhr:   

@Wahlhelfer
Die CDU-Basis wird damit klar kommen, dass - wenn die eigene Partei regiert - auch knapp die Hälfte der Abgeordneten im Landtag zur Opposition gehören. Und das unabhängig davon, welcher Partei diese angehören.
Und wieso sollte sie sich einen Partner wünschen, der vom Verfassungsschutz geprüft wird, und von der CDU fordert, dass diese sich "unterordnet" (Urban).
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2019 - 20:11 Uhr:   

Also die Kenia Regierung im Nachbarland Sachsen-Anhalt sollte zumindest in der politischen Ausgestaltung KEIN, Beispiel für Sachsen sein.

Gerade dort fährt das "Regierungsfahrzeug"..Schlangenlinien weil mal der Eine am Lenkrad nach Rechts zieht..der Andere dann gleich wieder nach links...auch verwechselt man dort oftmals Gas und Bremspedal ....so das der gesamte politische "Fahrstil" der Regierung in Sachsen-Anhalt eher daran erinnert als würde ein Betrunkener am Steuer sitzen.
Dazu kommt in Anhalt, das keine Regierungspartei den Anderen traut,... sobald diese außer Sichtweite sind.

So zumindest die Erfahrungen aus Magdeburg..und dort ist die CDU ja noch politisch relativ moderat aufgestellt.
Wie so eine Kenia-Regierung in Sachsen gehen soll...man darf gespannt sein was am Ende dabei herauskommt.

Wenn ich mir Wahlkreisergebnisse aus Mittel- bzw. Ostsachsen anschaue..könnte man fast meinen dort gäbe es nur noch 2 " Volksparteien" also 2 mit hohen Balken in der Grafik..alle anderen dort extrem niedrig.

Jetzt muß man halt abwarten was sondiert bzw ausverhandelt wird und ob überhaupt eine Regierung gebildet werden kann .
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 03. September 2019 - 20:24 Uhr:   

Aha, ausführliche Metaphorik aber nichts konkretes aus Magdeburg.
Argumentierst Du gerade für eine "Große Koalition"?
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. September 2019 - 22:58 Uhr:   

@Görd
Respekt, auf Aussagen reagieren, die ich gar nicht gemacht habe, dafür aber die Frage nicht beantworten:
Welche Koalition findet wohl eine Mehrheit?

"Nicht regierungsfähig" ist eine Hohlformel.

@Jan W
"Und wieso sollte sie sich einen Partner wünschen, der vom Verfassungsschutz geprüft wird, und von der CDU fordert, dass diese sich "unterordnet" (Urban)."
Koalitionspartner kann man sich nicht schnitzen, die Frage ist immer, ob Besseres sich findet. Demokratiedefizite gibt es eher bei ehemaligen Blockflöten, denjenigen, die mit der Mauermörder/Stasi-Partei koalieren, und natürlich bei der umbenannten SED selbst.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2019 - 10:41 Uhr:   

@Thomas Frings
Mit der Linkspartei haben Sie doch angefangen. Vielleicht sollten Sie die Maßstäbe, die Sie bei anderen fordern, mal bei sich selbst anlegen. Bezüglich Koalition und Mehrheit wird die Koalition eine Mehrheit finden, die entsprechende Sitzzahlen zusammen bekommt. Da die CDU vorher eine Koalition mit der AfD (und der Linken) ausgeschlossen hat, wusste jeder, welche Möglichkeiten es gibt. Der Wähler hat die CDU dann zur stärksten Fraktion erhoben bzw. mehrheitlich die Parteien gewählt, die eine Koalition mit der AfD ausschlossen.
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Volker Schmid
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2019 - 21:25 Uhr:   

Gottseidank ist die CDU noch nicht in der Zwickmühle, dass sie sich entscheiden müssen zwischen denen, die früher an der Grenze schießen ließen und jenen, die heutzutage an der Grenze schießen lassen wollen.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2019 - 22:34 Uhr:   

VS: Was bewirkt dieser Vergleich? Ist es für Sie dasselbe, die eigenen Bürger einzusperren und das Land vor fremden Menschen zu schützen?
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. September 2019 - 23:13 Uhr:   

Der Vergleich bewirkt eine Moralisierung und eine gefühlte Selbstvergewisserung, auf der richtigen Seite zu stehen. Dabei besteht nicht nur ein Unterschied zwischen Ein- und Aussperren. Weder möchte die AfD auf Menschen schießen, noch wäre das notwendig um illegale Einwanderung zu stoppen. In der AfD hatten das mal Petry, Pretzell und von Stroch angedacht. Frau von Storch hat es zurückgenommen, die anderen beiden sind ausgetreten. Dass es dazu aber bei geschützten Grenzen in der Praxis garnicht kommt zeigt z. B. Ungarn. Typisch belangloser Pseudoskandal, um die es sich meist beim Kampf gegen die AfD dreht.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 10:05 Uhr:   

@Wahlhelfer
Also für mich ist es gleich, wer auf unschuldige Menschen schießt. Ein Mensch ist ein Mensch. Ist das bei Ihnen anders?
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 10:06 Uhr:   

@Mark Tröger
Die Verrohung, welche durch die hetzerische Rhetorik der AfD ausgelöst wurde, hat bereits zu Todesopfern geführt (siehe Kassel). Wer da aus diesen Verein ein oder ausgetreten ist, ist vollkommen unerheblich dabei.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 14:08 Uhr:   

Die AfD hat nie zu Gewalt aufgerufen. In einer Demokratie muss es möglich sein, politische Positionen zu beziehen, Amtsträger zu kritisieren und das alles auch mit Polemik. Das alles rechtfertigt oder entschuldigt nicht die terroristischen Taten einzelner. Politische Gegner in die Nähe von Terroristen zu Rücken ist altbekannte CDU-Praxis. Genauso verfehlt war es in den 70ern alle möglichen linksgerichteten Bürger als angebliche Sympathisanten in die Nähe der RAF zu Rücken. Darauf sollte man nicht mehr reinfallen.

Tatsächlich dürfte die AfD eine ganz andere Auswirkung auf die Bereitschaft einzelner haben, sich über den Rechtsstaat hinwegzusetzen. Dazu sind nämlich umso mehr bereit, wenn sie keine demokratische Vertretung haben und auf demokratischem Wege nichts erreichen können. Ich empfehle dazu, die zeitliche Verteilung der flüchtlingsfeindlichen Angriffe in Deutschland im Jahr 2016 zu studieren. Die AfD hatte als exponiert einwanderungskritische Partei am 13. März 2016 ihren ersten großen Wahlerfolg. Davor vom 1. Januar 2016 bis zum 13. März ereigneten sich 38 flüchtlingsfeindliche Angriffe in Deutschland. Nach dem 13. März bis zum 31. Dezember 2016 ereigneten sich hingegen nur noch 21 flüchtlingsfeindliche Angriffe. Von einer Zunahme der Gewalt durch das Erstarken der AfD kann keine Rede sein. Siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_fl%C3%BCchtlingsfeindlicher_Angriffe_in_Deutschland_2016
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 14:21 Uhr:   

görd: Sind Menschen, die versuchen, gewaltsam in das Territorium eines anderen Landes zu gelangen, für Sie unschuldig? Um solche Fälle geht es.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 17:27 Uhr:   

Jeder Staat, der das Gewaltmonopol beansprucht, muss das zur Not natürlich auch mit Waffengewalt durchsetzen. Oder umgekehrt: Wenn er Recht gar nicht durchsetzen will, trägt er natürlich eine Mitverantwortung für Straftaten von Personen, die gar nicht hier sein dürften. Zur rot-grünen Regierungszeit wurde einst sogar ein Gesetz verabschiedet, das u. U. den Abschuss von Passagierflugzeugen ermöglichen sollte.

"Politische Gegner in die Nähe von Terroristen zu Rücken"
Naja, ganz falsch war es bei Teilen der LInken nicht, Ströbele z. B. stand ja tatsächlich Terroristen nahe und wurde auch dafür verurteilt. In Joschkas Fischers Auto befand sich die Waffe, mit der der hessische Wirtschaftsminister Karry ermordet wurde.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 20:57 Uhr:   

Erstmalig in der CDU Sachsen gab es eine "Kampfabstimung" über einen Kandidaten des Landtagspräsidenten.

Es traten an der langjährige Landtagspräsident M.Rößler (Rechts-konswervativ) gegen erstmalig eine Frau Andrea Dombois (liberal-gemäßigt).
Der amtierende MP Kretschmer machte in seiner Rede keinen Hehl daraus, das er Rößler favorisiert.

Letztendlich gewann dann auch Rößler innerhalb der CDU Fraktion die Abstimmung mit sehr deutlicher Mehrheit.
Dieser wird nun wiederum als Landtagspräsident von der CDU zur Wahl aufgestellt werden.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. September 2019 - 22:32 Uhr:   

Bei der Wahl der Vizepräsidenten können die "Konservativen" in der CDU ja mal zeigen, wie ernst es ihnen ist. Sicher wird man den avisierten Koalitionspartnern Grüne und SPD einen Vizepräsidenten zugestehen. Beide Fraktionen werden aber wohl Rößler nicht wählen, womit sie eher konservativen CDUlern den Anlass liefern, umgekehrt die SPD- und Grünen-Bewerber nicht zu wählen. Wenn z. B. die halbe CDU-Fraktion gegen den Grünen-Kandidaten stimmt, fällt der durch. Wäre allerdings überrascht, wenn es so weit käme.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 12. Oktober 2019 - 23:54 Uhr:   

Grüne stimmen der Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit CDU uns SPD in Sachsen zu.
Damit steigen in Sachsen die Chancen für die Bildung einer stabilen Regierung.

Kommt eine Wahl des nächsten Ministerpräsidenten nicht bis 1. Februar 2019 zustande ist der Landtag aufgelöst und es kommt zu Neuwahlen.

https://news.google.com/articles/CBMiT2h0dHBzOi8vd3d3Lm1kci5kZS9zYWNoc2VuL2dydWVuZS1zdGltbWVuLWZ1ZXIta29hbGl0aW9uc3ZlcmhhbmRsdW5nZW4tMTAwLmh0bWzSAVNodHRwczovL3d3dy5tZHIuZGUvc2FjaHNlbi9ncnVlbmUtc3RpbW1lbi1mdWVyLWtvYWxpdGlvbnN2ZXJoYW5kbHVuZ2VuLTEwMH5hbXAuaHRtbA?hl=de&gl=DE&ceid=DE%3Ade
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Dezember 2019 - 20:40 Uhr:   

Am Wochenende wurde der Koalitionsvertrag von CDU,SPD und Grünen in Sachsen präsentiert...

Und ganz nebenbei geschieht Folgendes:
................................

Heute wurde vom Leipziger Sender MDR..dem Schauspieler und Kabarettisten Uwe Steimle die Zusammenarbeit aufgekündigt.
Vor ein paar Jahren hatte die ARD schon die Zusammenarbeit mit ihm gekündigt beim Polizeiruf 110.

Als Grund für Kündigung wurden seine wiederholten Äußerungen in seinen Sendungen oder Presse,Talkshows genannt in denen er unter Anderem auch oft Kritik an öffentlich-rechtlichen Medien übte und ganz nebenbei besonders auch der überdurchschnittlich großen Flüchtlingsaufnahme seit 2015 sehr kritisch gegenüber stand und dies äußerte, auch in seinen Sendungen.

Im Statement des MDR heisst es unter Anderem dazu:

""In mehreren Gesprächen haben wir Herrn Steimle verdeutlicht, dass ein weiterer Verstoß gegen die Regeln des MDR Konsequenzen nach sich ziehen wird."

Statement des MDR dazu:
https://www.mdr.de/unternehmen/statement-100.html
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Dezember 2019 - 22:17 Uhr:   

"In mehreren Gesprächen haben wir Herrn Steimle verdeutlicht, dass ein weiterer Verstoß gegen die Regeln des MDR Konsequenzen nach sich ziehen wird."

Gehört zu den Regeln, zu betonen, wie richtig und wichtig die Flüchtlingsaufnahme war?

Herr Steimle äußert sich selber übrigens wie folgt:

"Zugleich fühle er sich jedoch erleichtert, daß nun ein Schlußstrich gezogen sei. „Denn in der Diktatur damals hatte man immer Angst, daß etwas mit dir geschieht. So eine Angst hatte ich wieder, nun ist das aber vorbei.“ Zuvor habe ihm der Sender noch verboten, sich in seiner Sendung satirisch zu äußern. Das sei Selbstzensur gewesen. Steimle bedauerte die aktuelle gesellschaftliche Situation. Wer nicht ins Raster passe, der müsse gehen. „Ich glaube, daß das keine echte Demokratie mehr ist.“"

https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2019/wegen-kritik-mdr-trennt-sich-von-uwe-steimle/
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. Dezember 2019 - 23:01 Uhr:   

Ich glaube, mit dem Nichtkandidaten Steimle ist das Themenspektrum von wahlrecht.de deutlich überschritten.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Dezember 2019 - 07:00 Uhr:   

Durch ein demokratisches Wahlrecht alleine ist noch nicht ausgeschlossen, dass es sich nicht um eine gelenkte Demokratie handelt. Wenn ein staatlich finanzierter Sender die politische Neutralität verletzt, dann handelt es sich dabei um eine staatliche Lenkung der öffentlichen Meinung.

Der MDR nennt als Basis für eine Zusammenarbeit gegenseitiges Vertrauen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte jedoch zur Wahrung der Neutralität die gesellschaftliche Realität widerspiegeln, und wenn Misstrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorhanden ist, sollte sich auch dieser widerspiegeln.

Herr Steimle hatte dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mangelnde Staatsferne vorgeworfen. Eine Tatsache, über die sich zumindest streiten lässt, wenn sie nicht sogar in Teilen offenkundig ist. Der Vorwurf wurde vom MDR öffentlich als inakzeptabel bezeichnet und Herrn Steimle intern mit Rauswurf gedroht. Herr Steimle beklagte daraufhin Illoyalität. Nun wird Herr Steimle hinausgeworfen. Hier wurde jemand mit missliebiger Meinung gemobbt, und seine Beschwerde darüber noch als Anlass für seinen Rauswurf missbraucht. Alles finanziert durch unsere Zwangsgebühren.

Leider merkt man mittlerweile im Ersten, im Zweiten und in den dritten Kanälen überdeutlich die politische Voreingenommenheit und den Manipulationswillen in den politischen Sendungen. Dass es auch besser geht zeigt Phoenix, wo die politischen Akteure noch weitgehend neural interviewt werden, und dem Zuschauer noch zugetraut wird, sich selbst eine Meinung zu bilden. Erstes, Zweites und Dritte haben sich hingegen wohl eine als zu oberflächlich eingeschätzte Zielgruppe auserkoren, denen die politische Meinung schon in der Fragestellung und in Kommentaren vorgegeben werden müsse. In der Verfassung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk m. E. weitgehend reif für die Abschaffung. Phoenix und 3sat können als hochwertige und seriöse Sender, die sich mit den öffentlich-rechtlichen Kernaufgaben beschäftigen, erhalten bleiben.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 05. Dezember 2019 - 23:28 Uhr:   

Welch Überraschung, wer nicht linientreu ist, fliegt beim Staatsfernsehen raus. Übrigens auch dann, wenn die "falschen" Ansichten nicht im Fernseghen kundgetan wurden, wie bei einer ehemaligen Tagesschau-Sprecherin.

Das ist aber tasächlich hier zu abseitig, um es zu diskutieren.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Dezember 2019 - 15:21 Uhr:   

Was hat das mit der Landtagswahl zu tun? Soll es in Zukunft ne Anstellungsgarantie geben, wenn man nur genug Blödsinn erzählt?
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Freitag, 06. Dezember 2019 - 20:53 Uhr:   

@ Görd
Also wenn es danach gehen würde.....Entschuldigung..
Dann müsste Merkel ja schon lange außer Amt und Würden sein oder Scheuer,Seehofer,Maas oder von der Leyen.

....................

In Sachsen ist ja nun auch der Fall eingetreten, das nun eine Regierung gebildet wird, die komplett am Wahlergebnis vorbei geht.

Im Übrigen sind die Rundfunkräte der ÖR Anstalten zum übergroßen Teil mit Parteibuchträgern besetzt oder aber einstige Regeierungssprecher von Merkel werden Intendant des Bayerischen Rundfunks..oder ZDF Leute Regierungssprecher derselben Kanzlerin...
ZDF Chefs zum Beispiel sind seit Jahren immer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit CDU "nah".

Es ist eben auch schwierig in einem Land, in dem seit 70 Jahren irgendwie immer CDU oder SPD regieren oder gar zusammen, da noch in Ämtern,Behörden und Medien eine Neutralität und Unabhängigkeit überhaupt gewährleisten zu können..sofern dies überhaupt noch gewollt ist.

Für die CDU Sachsen war es wahrscheinlich die letzte Möglichkeit gesichtswahrend zur Bundespartei irgendwie noch eine Regierung zusammenzuzimmern um Ärger zu vermeiden...allerdings wird sie dabei IHR Gesicht bei den CDU Wählern wahrscheinlich NUN noch weniger wahren können.
Und das ist der Zwiespalt bei der Sache.

Da haben sich 3 politische Puzzleteile in Sachsen so rundgeschliffen das es am Ende irgendwie passt...aber da kommt zusammen was eigentlich nie wirklich zusammengepasst hätte.... nur um irgendwie weiterregieren zu können.... auf Teufel komm raus???
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Dezember 2019 - 15:14 Uhr:   

@SaaleMAX
Das Wahlergebnis sind vor allem mal die erzielten Stimmen - diese und nicht etwa die Gewinn- und Verlustrechnung sind Basis für die Sitzverteilung. Und daraus ergibt sich dann auch, wer in einer Ministerpräsidentenwahl chancenreich ist.
In Rundfunkräten sind eben nicht nur die Vertreter der Politik sondern vor allem Vertreter gesellschaftlicher Gruppen. Und gerade in den letzten Jahren verschiebt sich durch neue Staatsverträge und ein Karlsruher Urteil das Gewicht von der ersten zur zweiten Gruppe. Die einzige nennenswerte Gegenbewegung war der Versuch der AfD bei der Deutschen Welle den Politikvertreteranteil durch Schaffung eines zusätzlichen Sitzes zu erhöhen.
Übrigens verhindern hohe Quoren die Installation willfähriger Gefolgsleute.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Dezember 2019 - 18:13 Uhr:   

"In Rundfunkräten sind eben nicht nur die Vertreter der Politik sondern vor allem Vertreter gesellschaftlicher Gruppen."
Das sind von eben dieser Politik handverlesene Gruppen. Siehe MDR-Staatsvertrag:

Der Rundfunkrat setzt sich zusammen aus:
1. je einem Vertreter der Landesregierungen,
2. Vertretern der in mindestens zwei Landtagen durch Fraktionen oder Gruppen vertretenen Parteien in der Weise, dass jede Partei entsprechend der Gesamtstärke der Fraktionen oder Gruppen je angefangene fünfzig Abgeordnete ein Mitglied entsendet; - dabei kann im Rahmen dieser Bestimmung eine Gruppe nur eine Partei vertreten. Es wird in der Reihenfolge Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entsandt. Die Auswahl der zu entsendenden Vertreter innerhalb eines Landes ist gemäß dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren vorzunehmen,
3. zwei Mitgliedern der evangelischen Kirchen, und zwar aus Sachsen und Thüringen,
4. zwei Mitgliedern der katholischen Kirche, und zwar aus Sachsen-Anhalt und Thüringen,
5. einem Mitglied der jüdischen Kultusgemeinden aus Sachsen,
6. drei Mitgliedern der Arbeitnehmerverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen,
7. drei Mitgliedern der Arbeitgeberverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen,
8. drei Mitgliedern der Handwerksverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen,
9. drei Mitgliedern der kommunalen Spitzenverbände, und zwar je ein Mitglied aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen,
10. einem Mitglied der Industrie und Handelskammern, und zwar aus Sachsen,
11. einem Mitglied der Bauernverbände, und zwar aus Sachsen-Anhalt,
12. einem Mitglied des Deutschen Sportbundes, und zwar aus Sachsen,
13. einem Mitglied der Jugendverbände, und zwar aus Thüringen,
14. einem Mitglied der Frauenverbände, und zwar aus Sachsen-Anhalt,
15. einem Mitglied der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, und zwar aus Sachsen,
16. je einem Mitglied acht weiterer gesellschaftlich bedeutsamer Organisationen und Gruppen, von denen die gesetzgebende Körperschaft des Landes Sachsen vier und die des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Landes Thüringen je zwei bestimmen.


Soll das allen Ernstes die Gesellschaft abbilden? Für welche Frauen sprechen z. B. die Frauenverbände? Dabei ist der MDR noch relativ harmlos. Beim WDR ist es einiges schlimmer:

Jeweils eins von achtunddreißig weiteren Mitgliedern wird entsandt durch
1. die Evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen,
2. die Katholische Kirche,
3. die Landesverbände der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein und Westfalen und die Synagogen-Gemeinde Köln,
4. den Deutschen Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen,
5. den Deutschen Beamtenbund, DBB-Landesbund Nordrhein-Westfalen,
6. die Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e. V.,
7. den Nordrhein-Westfälischen Handwerkstag e. V.,
8. den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband e.V. und den Rheinischen Landwirtschafts-Verband e. V.,
9. den Städtetag Nordrhein-Westfalen, den Nordrhein-Westfälischen Städteund Gemeindebund und den Landkreistag Nordrhein-Westfalen,
10. die Mitgliedsverbände der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen,
11. die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Nordrhein-Westfalen und den Frauenrat Nordrhein-Westfalen,
12. die Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in Nordrhein-Westfalen e. V. und Schwules Netzwerk NRW e. V.,
13. den Landessportbund Nordrhein-Westfalen,
14. die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.,
15. die anerkannten Naturschutzvereinigungen im Sinne des § 66 Absatz 1 des Landesnaturschutzgesetzes vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934) neu gefasst worden ist,
16. den Landesjugendring Nordrhein-Westfalen,
17. den Lippischen Heimatbund e. V., den Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e. V. und den Westfälischen Heimatbund e. V.,
18. den Sozialverband Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen,
19. die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen e. V.,
20. den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. und den Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V.,
21. den Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V., die Familienunternehmer – ASU e. V. Landesbereich Nordrhein-Westfalen und die Wirtschaftsjunioren Nordrhein-Westfalen e. V.
22. den Sozialverband VdK, Landesverband Nordrhein-Westfalen,
23. den Landesbehindertenrat e. V.,
24. den Landesintegrationsrat NRW,
25. die Landesseniorenvertretung NRW e. V.,
26. den Film und Medienverband NRW e. V.,
27. das Filmbüro NRW e. V. und die AG DOK - Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e. V., Region West,
28. den Kulturrat NRW e. V.,
29. den Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen e. V.,
30. den Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V., Landesverband Nordrhein-Westfalen,
31. die Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Fachgruppe Literatur-Verband deutscher Schriftsteller,
32. den Landesverband der Volkshochschulen von Nordrhein-Westfalen e. V.,
33. die Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW e. V. und Hochschule NRW - Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen e. V.,
34. den Deutschen Journalisten-Verband, Gewerkschaft der Journalisten, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V.,
35. die Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Fachgruppe Medien, Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union,
36. die Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, Fachgruppen Medien, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Betriebsverband Nordrhein-Westfalen,
37. die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger, Landesverband Nordrhein-Westfalen,
38. die Europa-Union Nordrhein-Westfalen e. V.


Das ist noch weitaus weniger ausgewogen als beim MDR und eine extrem willkürliche Zusammenstellung. Während z. B. die Arbeitgeber einen Vertreter haben, hat allein verdi 3, während die anderen Gewerkschaften außer Beamtenbund nur über den DGB einen Vertreter haben. Homosexuelle sind repräsentationswürdig, die mindestens Faktor 20 größere Gruppe der Hetreosexuellen dagegen nicht, Familien haben auch nur einen Vertreter zusammen mit dem Frauenrat, für welche Frauen auch immer er spricht (Männer brauchen wohl niemanden, der sie angeblich vertritt). Ob die Vertreter einer Gruppe repräsentativ ist, ist nicht nur beim Frauenrat die Frage, um beim Beispiel Homos zu bleiben, wie viele davon gehören überhaupt einem Schwulen/Lesben-Verband an? Wohl eine kleine Minderheit innerhalb einer nicht so großen Minderheit. Viele der genannten Gruppen hängen vom Geld der Politik ab oder sind sogar mehr oder weniger Befehlsempfänger der Landespolitik.

Die Vertreter gesellschaftlicher Gruppen sind nicht mehr als Alibi.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Dezember 2019 - 21:04 Uhr:   

@SaaleMax
Merkel und Co haben die notwendigen Stimmen erhalten. Offenbar schätzt der Wähler deren Arbeit anders ein als Sie. Als mehr oder weniger guter Komiker hat Herr Steimle hat meines Wissens nach kein Wahlant begleitet. Hat mit Wahlrecht und Frau Merkel also wenig zu tun. Ist nur das übliche Gejammer.
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Jan W.
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 07. Dezember 2019 - 21:16 Uhr:   

Welche Schieflage sollen denn die Frauenverbände haben? Welche heterosexuellen Gleichstellungsanliegen bleiben konkret unberücksichtigt? Die ver.di-Sitze beim WDR haben ja einen Fachaufsichtscharakter.

Bei den Arbeitgebern muss man auch Unternehmensverbände mitzählen oder den Vertreter der Handwerkskammer - und bezogen auf den Beamtenbund die Vertreter der Landespolitik.

Persönlich könnte ich mir durchaus Vertreter der Konfessionslosen vorstellen ...

Wie sähe eine solche Liste Deiner Meinung nach am besten aus? Eine separate Wahl würde vermutlich durch eine apokalyptisch niedrige Wahlbeteiligung ein deutlich verzerrenderes Bild ergeben - je nach Akteuren und Wahlkampfführung entstünde sogar die kleine häßliche Schwester der Landtagswahl und damit das Gegenteil von Staatsferne.
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Thomas Frings
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 09. Dezember 2019 - 18:20 Uhr:   

"Persönlich könnte ich mir durchaus Vertreter der Konfessionslosen vorstellen ..."
Das ist sicher eine große Gruppe, aber gibt es einen Atheistenverband mit nennenswerter Mitgliederzahl? Da irgend jemanden zum Atheistenvertreter zu machen, wäre Willkür. Dasselbe Problem bei Frauen und überhaupt bei den meisten solch angeblich gesellschaftlich relevanten Gruppen. Viel vom Vereinsleben, das tatsächlich gesellschaftlich relevant ist, ist überhaupt nicht vertreten.

"Eine separate Wahl würde vermutlich durch eine apokalyptisch niedrige Wahlbeteiligung ein deutlich verzerrenderes Bild ergeben - je nach Akteuren und Wahlkampfführung entstünde sogar die kleine häßliche Schwester der Landtagswahl und damit das Gegenteil von Staatsferne."
Im Gegenteil. Die jetzigen Mitglieder sind Staat handverlesene Vertreter, großteils entweder im Staatsdienst oder aus vom Staat finanzierten und/oder geschaffenen Institutionen.

Nur Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger könnte ansatzweise Staatsferne bringen. Die Niederlande zeigen, wie das geht. Noch besser wäre es natürlich, die öffentlich-rechtlichen Versorgungsanstalten abzuschaffen.

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