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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Ministerpräsidentenwahl und Regierungsbildung in Hessen » 0151-0175 « Zurück Weiter »

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Mitdenker
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 12:58 Uhr:   

Lasst doch einmal das Gerede von 2 Ministerpräsidenten, dass ihr fast alle ausschließt, aber trotzdem unendlich diskutiert.

Mein Eingangssatz war der Folgende:

"Bitte schreibt hier die erstzunehmenden Andeutungen rund um die Ministerpräsidentwahl und die Regierungsbildung in Hessen."

Ich fände es interessanter, wer in welcher Regierung, welchen Posten erhalten wird.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 13:13 Uhr:   

Ich rechne mit Neuwahlen. Denn ich sehe nicht, dass Herr Koch auf sein Amt als Ministerpräsident verzichten wird (dies wird er nicht freiwillig tun und die CDU wird sich nicht trauen, dies von ihm zu verlangen) und damit keine Chance auf Jamaica - oder für eine Ampel, die Herr Hahn abgelehnt hat.

Eine große Koalition kommt damit auch nicht zustande.

Also bleiben nur die Optionen:
Neuwahlen, da der Landtag sich nach dem 5. April mit absoluter Mehrheit auflösen wird

Ypsilanti wird mit den Stimmen der Linkspartei Ministerpräsidentin (dann dürfte Jürgen Walther Fraktionsvorsitzender werden und sich sein Votum, falls er für Frau Ypsilanti in geheimer Abstimmung stimmen sollte, so "bezahlen" lassen und er wird damit nicht neuer Innenminister werden) oder Frau Ypsilanti fällt bei der Abstimmung durch. Dann gibt es vermutlich sofort Neuwahlen, bei der Walther SPD-Spitzenkandidat sein dürfte. Die SPD dürfte diese Neuwahlen mit Pauken und Trompeten verlieren. Sieger sind m.E. CDU und Linkspartei; möglicherweise reicht es für eine absolute Mandatsmehrheit aus CDU und FDP.

Alles andere ist doch zur Zeit pure Spekulation oder Kafféesatzleserei.

Die Neuwahlen können m.E. nur verhindert werden, wenn Koch seine Bereitschaft erklären sollte, als Ministerpräsidentenkandidat zurückzutreten - etwa zugunsten von Frau Roth, die dann Ministerpräsidentin einer Jamaica-Konstellation oder einer großen Koalition (mit Walther und ohne Ypsilanti, die dann - wie Stegner in Kiel - Partei- und Fraktionsvorsitzende und "Oppositionsführerin" in der "großen Koalition" wäre) werden könnte - wenn, ja wenn Koch auf dieses Amt verzichten würde. Daran glaube ich aber nicht.
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Jo (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 13:27 Uhr:   

@Bernhard
Ein Blick in die Verfassung hilft:

Artikel 100
Die Landesregierung (Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.

Artikel 101 (4) Die Landesregierung kann die Geschäfte erst übernehmen, nachdem der Landtag ihr durch besonderen Beschluß das Vertrauen ausgesprochen hat.

Und erst dann kann der oder die Ministerpräsidentin die Geschäfte aufnehmen und amtieren.

Im konstruierten Fall ist die Ministerpräsidentin gewählt, aber noch nicht amtierend, weil ihr kein Vertrauen in der Vertrauensabstimmung ausgesprochen wurde.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 13:28 Uhr:   

Ich hatte noch vergessen: ich rechne nicht damit, dass Jürgen Walther in geheimer Abstimmung Frau Ypsilanti zur Ministerpräsidentin einer rot-grünen Minderheitskoaliton, von den Linken toleriert, wählen wird und damit hängt viel davon ab, ob der erkrankte SPD-Abgeordnete an der Sitzung und Wahl teilnehmen kann oder vorher ersetzt wird. Ich rechne damit, dass Frau Ypsilanti zur Wahl am 5. April 2008 als Ministerpräsidenten-Kandidatin antritt und durchfällt - wie Heide Simonis in Kiel. Und dann wird der Landtag sich selber auflösen. Und damit bleibt bis zu den Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen die Regierung Koch geschäftsführend im Amt. Alles weitere sehen wir dann nach den Neuwahlen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 13:38 Uhr:   

@Jo: Ich würde Euch allen vollkommen recht geben, wenn die Vereidigung der Ministerpräsidentin erst dann stattfinden würde, wenn dem Landeskabinett das Vertrauen ausgesprochen würde. Und ich hatte ja - siehe oben - die entsprechenden Artikel der Hessischen Verfassung auch hier eingestellt.

Wir hatten aber vor langer Zeit einmal eine Diskussion, wann das Amt des Bundespräsidenten bzw. des Bundeskanzlers beginnt - ob mit der Vereidigung oder vorher. Und das Ergebnis dieser Diskussion war, dass der Amtseid nicht der Beginn der Amtszeit des jeweiligen Politikers ist, sondern im Falle des Bundespräsidenten ein genaues Datum ( bei regulärer Amtszeit alle 5 Jahre 1. Juli um Mitternacht), beim Bundeskanzler und den Ministern durch die Ernennung durch den Bundespräsidenten.

Nun gibt es keinen hessischen "Staatspräsidenten" - wie in den anderen Bundesländer auch nicht - der den Ministerpräsidenten vereidigt.

Und aufgrund des FAZ-Artikels, den ich hier hineinkopiert habe, wurde ich stutzig: die Vereidigung der neuen Ministerpräsidentin würde nämlich stattfinden vor der "Vorstellung" des neuen Landtagskabinetts. Und damit würde sie bereits amtieren. Und daher meine Überlegungen - aber ich konzediere, sie können falsch sein. Sie sind aber ernst gemeint und - ich denke schon - von staatsrechtlichem Interesse. Wohin sonst kann man sich mit diesen Fragen denn wenden als an die - doch hier sehr kompetenten - Mitglieder dieses interessanten Forums?

Aber aufgrund des Einwands von Mitdenker will ich diese Diskussion hier beenden. Ich wollte nur mein Problem darstellen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 13:54 Uhr:   

Nochmal: es kam eben nicht klar heraus und ich kann den Artikel nicht nachträglich editieren: die Vereidigung ist sozusagen die erste Amtshandlung der schon amtierenden Amtsperson - sowohl beim Bundespräsidenten, als auch beim Bundeskanzler, den Bundesministern, den Ministerpräsidenten der Länder. Die Tatsache also, dass der Ministerpräsident schon vor der Vorstellung seines Kabinetts den Amtseid ablegt, zeigt, dass er amtiert - denn der Amtseid ist nicht der Beginn der Amtszeit, sondern die erste Handlung des amtierenden Regierungschefs. Er kann mit dem neuen Kabinett die Amtsgeschäfte nicht aufnehmen, ist aber schon amtierend. Denn der Amtseid findet eben vor der Abstimmung des Landtages über das neue Kabinett statt.
So, dies hatte ich noch vergessen. Ich hoffe, es ist klarer geworden, wo ich das Problem sehe.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 14:38 Uhr:   

Die Vereidigung ist nicht konstitutiv für die Übernahme der Amtsgeschäfte.
Es gibt da durchaus verschiedene Systeme. Der US-Präsident z. B. wird in einem mehrstufigen Verfahren von Anfang November bis Februar des folgenden Jahres gewählt bzw. eingesetzt. Es gibt jeweils eine förmliche "Amtseinführung" des Präsidenten. Im Rahmen dieser Zeremonie legt der gewählte Präsident den Amtseid vor dem Chief Justice, dem Obersten Richter, ab. Erst durch diesen Akt bekommt er das Recht, Amtshandlungen vorzunehmen.
Wieder anders sah es z. B. in der Schweiz nach der Wahl von Frau Widmer-Schlumpf in den Bundesrat aus: Nach Erklärung der Wahlannahme gegenüber dem Nationalratspräsidenten legte sie den Amtseid ab. Beide Akte, Erklärung der Wahlannahme und Ablegen des Amtseides, sind notwendige Bedingungen des Amtsantritts, aber keine hinreichenden. Ihre Amtszeit begann somit erst am 1. 1. 2008 um Mitternacht. Bis dahin war ihr Vorgänger Blocher noch immer im Amt.
In Deutschland sieht es wiederum ein wenig anders aus: Der Bundeskanzler wird ebenfalls in einem mehrstufigen Verfahren bestimmt. Bisher wurden mit einer Ausnahme alle Kanzler auf Vorschlag des Bundespräsidenten bestätigt. Der Mehrheitsbeschluss des Bundestages ist dabei unabdingbare Voraussetzung, aber mit dem Beschluss des Bundestages ist noch niemand Kanzler. Dies wird man erst durch Übergabe der Ernennungsurkunde des Bundespräsidenten. Nach meiner Auffassung könnte ein neuer Bundeskanzler ab diesem Zeitpunkt auch bereits Amtshandlungen vornehmen, wäre aber verpflichtet, den Amtseid so rasch als möglich noch abzulegen.
Im Falle von Hessen ist es nun ebenfalls so, dass die Wahl und Vereidigung durch den Landtag einen noch nicht zum amtsführenden Ministerpräsidenten macht. Vgl. die obigen, unterschiedlichen Beispiele: Zur Amtsführung bedarf es eines Vertrauensbeschlusses seitens des Landtages, und dieser kann nur gefasst werden, wenn der neue Ministerpräsident ein komplettes Kabinett vorstellt.
Damit ist man also vorerst nur "gewählter" oder "designierter" Ministerpräsident, und dies gib einem grundsätzlich nur die Rechte, sich Ministerkandidaten auszusuchen und mit diesen vor den Landtag zu treten, aber keine eigentlichen Rechte aus dem Amt.
In manchen ausländischen Verfassungen gibt es für diese Stellung Begriffe wie "Sondierungsauftrag" u. dgl. Das gibt es in der hessischen Landesverfassung als Begriff nicht, ansonsten besteht aber viel sachliche Ähnlichkeit.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 14:58 Uhr:   

Nun noch eine Bemerkung zum eigentlichen Thema:
Unterdessen sind wohl so ziemlich alle denkbaren Möglichkeiten der Regierungsbildung einschliesslich ihres Scheiterns und vorgezogener Neuwahlen durchgespiel worden. Und so ziemlich jedes Argument, das irgendwie bedacht werden könnte, ist diskutiert worden.
Wenn ich das nun so ansehe, dann erhalte ich den Eindruck, dass nach diesen strengen Überlegungen keine Regierung gebildet werden kann. Es müsste dann jemand einen "Fehler" machen. Also könnte das "Heil" bloss in einer Neuwahl liegen, die für eindeutige Mehrheitsverhältnisse sorgte.
Ob das aber eintritt, bleibt zweifelhaft. Ob die Wähler die Schuld so verteilen werden, wie es diese äusserst scharfsinnigen Überlegungen hier supponieren, bliebe abzuwarten. Vor allem aber dürfte doch wohl der Wille der jetzt Gewählten, ihre kaum erhaltenen Posten schon wieder zu verlieren, doch wohl gross genug sein, dass nicht gleich wieder eine Wahl ausgeschrieben wird. Das System im Bund ist ein wenig anders, aber nach der letzten Wahl gab es rasch Stimmen, die von einer "Übergangsregierung" und "baldigen Neuwahlen" unkten. Danach sieht es, ein gutes Jahr vor Ablauf der ordentlichen Wahlperiode, nun nicht aus.
Ich sehe daher auch in Hessen baldige Neuwahlen nicht als besonders wahrscheinlich an. Das bedeutet, dass es irgendwie zu einer Regierungsbildung kommen wird, auch wenn dabei jemand einen "Fehler" machen oder einen "Verrat" begehen muss. (So ist das nun mal in einem parlamentarischen System.)
Welche Möglichkeit dies am Ende sein wird, wage ich nicht zu prognostizieren.
Allerdings frage ich mich ein wenig, warum gewisse Forumsteilnehmer nicht längst gross in der nationalen Politik herausgekommen seien, wissen sie doch offensichtlich soviel besser als die führenden Politiker Bescheid, wie man zu handeln, und vor allem: wie man nicht zu handeln hätte.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 15:21 Uhr:   

@Philipp: Zu Deinem ersten Beitrag: dies glaube ich so nicht. Denn dies wertet die geheime Wahl des Ministerpräsidenten zu sehr ab und gleicht ihn einem reinen "Designiervorgang" an, also etwa der Person, die das Staatsoberhaupt auswählt, die Regierungsmöglichkeiten auszuloten (etwa die Beauftragung Verhofstedts durch den belgischen König oder des italienischen Senatspräsidenten durch den italienischen Staatspräsidenten). Die Frage bleibt doch, wann - und von wem - der Ministerpräsident seine Ernennungsurkunde erhält. Meines Wissens vom Landtagspräsidenten. Und m.W. geschieht dies vor der Vereidigung des Ministerpräsidenten, die in Deutschland - wie Du sagtest - die i.d.R. erste Amtshandlung des Amtsträgers ist, der allerdings schon vorher handlungsfähig ist. M.E. "vergisst" der FAZ-Artikel zu erwähnen, wann der Landtagspräsident dem Ministerpräsidenten die Ernennungsurkunde aushändigt - ob schon nach der ersten geheimen Wahl oder erst nach dem "zweiten" Wahlakt. Leider habe ich die Geschäftsordnung der Hessischen Landesregierung nicht zur Hand, m.E. kann aber eine Vereidigung - zumindest in Deutschland - erst nach Aufnahme der Amtsgeschäfte, d.h. der Überreichung der Ernennungsurkunde an den gewählten Ministerpräsidenten, erfolgen - und wenn der FAZ-Artikel darin recht hat, dass die Vereidigung der gewählten Ministerpräsidentin erfolgt, bevor sie dem Landtag das Kabinett vorstellt, dann müßte sie auch zuvor vom Landtagspräsidentein die Ernennungsurkunde (und Koch zuvor folglich von diesem auch die Entlassungsurkunde) erhalten. Ich habe nach wie vor Probleme damit, den geheimen Wahlakt des Landtages zu einem reinen "Designiervorgang" herunterzustufen - aber wie gesagt, ich kann mich irren.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 18:20 Uhr:   

Siehe http://www.hessenrecht.hessen.de
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 18:49 Uhr:   

@Bernhard:
Du hängst Dich zu sehr an Vordergründigkeiten fest. Ob nun gewählt und vereidigt - Ypsilanti darf ohne Vertrauensabstimmung die Amtsgeschäfte nicht übernehmen.
Und damit werden weder sie noch "ihre" Minister in irgendeiner Kabinettssitzung auftauchen, Koch macht in der Staatskanzlei weiter - zurückgetreten und nur noch geschäftsführend, aber als faktische Machthaber.

Das Szenario, daß die Linken zwar geheim mitwählen, dann aber wg. bestimmter Minister kein Vertrauen aussprechen ist übrigens ganz interessant - das würde ich denen durchaus zutrauen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 18:56 Uhr:   

@Philipp:
> Unterdessen sind wohl so ziemlich alle denkbaren
> Möglichkeiten der Regierungsbildung
> einschliesslich ihres Scheiterns und
> vorgezogener Neuwahlen durchgespiel worden.
Es sind bisher nur die vordergründigen Optionen diskutiert worden (jedenfalls öffentlich).
Der Zeitablauf verschiebt aber die Rahmenbedingungen deutlich - die Erwartungen, die psychologischen Faktoren, die Neuwahlchancen.

Gleich nach dem Wahlabend war Koch am Tiefpunkt und Ypsilanti strahlende Siegerin, unangreifbar für ihre Parteifreunde.
Inzwischen hat sich das verschoben. Koch agiert unbekümmert weiter, ein gewisser Gewöhnungseffekt setzt wieder ein.
Umgekehrt wird Ypsilanti immer stärker als erfolglos wahrgenommen, weil die von ihr fest in Aussicht gestellte Ampel-Option ein Flop war.
Und sie hat im Gefolge von Beck ihre Glaubwürdigkeit lädiert.

Inzwischen sind allmählich Szenarien möglich, die vorher nicht vermittelbar waren: Jamaika ohne Koch, GroKo ohne Ypsilanti (und vielleicht auch ohne Koch).

Man muß abwarten, wie jetzt der SPD-Machtkampf auf Bundesebene ausgeht. Wenn sich Beck da nicht klar gegen seine Gegner durchsetzt (und da sehe ich wenig Chancen), ist Ypsilantis rot/rot/grün-Option wertlos geworden.

Da ist noch viel im Fluß ...
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 20:05 Uhr:   

@Philipp: Vielen Dank für den Hinweis.

Doch mich interessiert nochmals die Frage: Wann erhält der hessische Ministerpräsident vom Landtagspräsidenten die Ernennungsurkunde? Vor oder nach der "zweiten" Abstimmung über die Landesregierung

@Ralf: Ich halte dieses Szenario durchaus für möglich, zumal ja auch Enthaltung der Linkspartei ausreichen würde, dass keine Mehrheit für ein Ypsilanti-Kabinett zustande käme.

Allerdings sehe ich die Sache nicht ganz so wie Du. Beck hat jetzt Gegenwind - richtig. Aber die hessische SPD will an die Macht. Wowereit und Beck bieten daher eine Machtperspektive. Und gerade Steinbrück, der jetzt in Interviews so den "Mund aufreißt", hat in der entsprechenden SPD-Vorstandssitzung dem Beschluß des Präsidiums und des Vorstandes zugestimmt. Da sehe ich keine Glaubwürdigkeit.

Zudem hat der hessische FDP-Vorsitzende Hahn, bei dem ich mich sowieso frage, wann er in die CDU seines "Busenfreundes" Koch eintritt und warum der überhaupt noch in der FDP ist, der SPD und den Grünen in einer Brüskheit den Stuhl vor die Tür gestellt, dass die SPD es doch recht leicht hat zu sagen: wir haben ja alles versucht, aber der "böse Hahn" wollte nicht.

Und der Grünen-Chef Tarek al Wazir hat heute morgen im Deutschlandfunk noch einmal unmißverständlich klargestellt, dass eine Jamaica-Koalition mit der CDU - ob mit oder ohne Koch - nicht in Frage kommt.

Die Lösung, die ich sehe, ist nur:

1.) Wahl von Frau Ypsilanti (möglicherweise mit geänderter Geschäftsordnung des Landtages in "offener" Abstimmung) zur Ministerpräsidentin

2.) Frau Ypsilanti fällt durch und es gibt sofortige Neuwahlen

3.) Koch verzichtet doch noch zugunsten von Frau Roth auf sein Amt als Ministerpräsident (CDU-Landesvorsitzender bleibt er möglicherweise). Dann würde es für die SPD schwerer, eine große Koalition abzulehnen oder für die Grünen, eine Jamaica-Koalition abzulehnen.

Im übrigen finde ich die Äußerung von Frau Ypsilanti in der FAZ-Sonntagszeitung interessant, eine große Koalition läge durchaus im Bereich des Möglichen, sofern sie Ministerpräsidentin würde. Dies zeigt: es geht wohl doch weniger um Inhalte als um Posten.

Bei der Kompromissunwilligkeit der Parteien - die mich in ihrer Flucht vor der Verantwortung an die Parteien der Weimarer Republik erinnern, sehe ich Neuwahlen in jedem Fall kommen - ob bald oder im Sommer oder im Herbst ist gleich. Für unser politisches System finde ich dies schlimm und bin immer mehr der Überzeugung, dass wir ein absolutes Mehrheitswahlrecht brauchen, um das "strukturelle Patt" (Herfried Münkler) in Hessen und Berlin zu überwinden.
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 20:26 Uhr:   

@Thomas Frings
Sorry, aber du kannst nicht einfach sagen, ich hätte Unrecht, und das nicht begründen und erwarten, dass du dadurch Recht hast.

@Bernhard Nowak
Ich wollte gar nicht sagen, dass in deinem beschriebenen Fall nicht doch irgendsowas wie zwei Ministerpräsidenten da sind. Es ist definitiv so, dass in dem Fall zwei Personen vorhanden sind, die beide nicht ganz MP und nicht ganz Nicht-MP sind. Und wenn dieser Zustand erhebliche Zeit anhält, ist das natürlich ziemlich schräg und nicht der von der Verfassung intendierte Idealzustand.

Zu deiner Idee eines absoluten Mehrheitswahlrechts: Bitte nicht. Da gibt es für kreative Menschen noch viele andere und bessere Optionen.

Zur Frage mehrerer Ministerpräsidenten

Das Problem in der ganzen Diskussion ist, dass man von verschiedenen Voraussetzungen ausgeht. Es wird hier keine einheitliche Defintion von “Amt” zugrundegelegt.

Amtsübernahme

In der Verfassung dagegen wird gesagt: “Beim Amtsantritt leisten der Ministerpräsident […] [und die Minister einen] Amtseid.” (Art. 111) Das Verhältnis von Titel und Amt des Ministerpräsidenten wird nur an dieser Stelle und nur durch das Wort “beim” definiert. Hier wird nicht in irgendeiner Form von “vor” oder “nach” gesprochen, durch das Wort “beim” wird der Amtseid innerhalb des Zeitraumes und des Aktes des Amtsantritts verortet. Da jemand, der ein Amt innehat, dasselbe nicht antreten kann (sondern schon angetreten haben muss, sonst hätte er das Amt ja nicht inne) so kann die antretende Person nicht schon das Amt des Ministerpräsidenten innehaben.

Daher stimme ich zu, dass in Hessen die Wahl des MP nur auswählt, wer (soweit und in der Weise wie es die Verfassung vorsieht bzw. zulässt) MP werden und das Amt (erst) beim Amtsantritt übernehmen und danach innehaben soll, sie setzt den MP aber noch nicht in das Amt ein. (Ich denke, “designierte(r) MP” ist dafür ein guter Begriff.)

Das heißt aber auch, dass Andrea nach Ablegen des Amtsantrittes das Amt der Ministerpräsidentin tatsächlich innehat. Man muss nicht darüber diskutieren, ob der Amtseid vor oder nach dem Amtseintritt abgelegt wird. Das ist nicht die Frage und nach dem eben Gesagten ist auch beides falsch. Das ist so wie die Frage, ob, wenn man einen Schritt täte, das Aufkommen des Fußes auf dem Boden vor oder nach dem Schritt stattfände; es ist Teil des Schrittes und geschieht währenddessen: “beim Schritt”.

Amtsabgabe

Andererseits wir dual zum Begriff “Antritt” der Begriff “Rücktritt” gebraucht (Artt. 113, 114). Es wird zwar nirgends ausdrücklich gesagt, dass der MP “vom Amt zurücktritt”, wovon sollte er aber sonst zurücktreten, außer von dem, das er zuvor angetreten hat? Und was anderes könnte dann “Rücktritt vom Amte” bedeuten, als die Trennung der zurücktretenden Person von dem betreffenden Amte? Nach dieser Lesart müsste man davon ausgehen, dass die zurückgetretene Person nicht mehr MP ist, ebensowenig wie der oben beschriebene noch nicht angetreten habende “designierte MP”.

Ein Problem tritt dabei innerhalb der Verfassung auf, weil sie sich hier an einer Stelle wiederspricht. Sie sagt: “Tritt die Landesregierung zurück […], so führt sie die laufenden Geschäfte bis zu deren Übernahme durch die neue Landesregierung weiter.” (Art. 113, Abs. 3) Einfache Semantik erlaubt uns, das Fürwort “sie” durch das vertretene Objekt zu ersetzen, also ergibt sich: “Tritt die Landesregierung zurück […], so führt die Landesregierung die laufenden Geschäfte bis zu deren Übernahme durch die neue Landesregierung weiter.” Hier stehen also zwei Landesregierungen nebeneinander, wobei zwischen (alter) “Landesregierung” und “neuer Landesregierung” unterschieden wird. Da die Landesregierung lt. Art. 100 eben auch aus dem MP besteht, stehen hiermit auch zwei MPen nebeneinander.

Es handelt sich hier aber nur um eine indirekte Benennung (durch Pronomen) und beide Teilsätze stehen im Präsens, einer Zeitform, die im Deutschen ein breites zeitliches Anwendungsspektrum hat (ablaufende, historische, zeitlose Gegenwart, feststehende Zukunft). Angesichts der oben gemachten Folgerungen aus den klareren (weil ausdrücklicheren) Teilen der Verfassung und der relativen Ungenauigkeit jener verwendeten sprachlichen Mittel (Pronomen, Präsens), die zu den widersprüchlichen Folgerungen führen, aber eben auch aus Gründen der sprachlichen Gefälligkeit geringfügig abweichend von dem durch die klareren Teile beschriebenen eigentlich Gemeinten gewählt worden sein könnten, würde ich daher den Satz so interpretieren, als würde er heißen: “Beim Zurücktreten der Landesregierung [=ablaufende Gegenwart], vergegenwärtigt (wird feststehend) sich die Zukunft dieser (in diesem eng umschriebenen Moment noch existierenden) Landesregierung, die laufenden Geschäfte bis zu deren Übernahme durch die neue Landesregierung weiterzuführen [=feststehende Zukunft].” Das heißt, der Satz bezeichnet nur noch “während” des Rücktritts den betreffenden Personenkreis als Landesregierung, sagt aber nichts mehr über dessen Bezeichnung “nach” Rücktritt aus. Während des Zurücktretens könnte es also durchaus zwei Landesregierungen bzw. MPen geben. Art. 101, Abs. 1, Satz 2 lässt es aber zu, dass (z.B. durch geeignete zeitliche Abläufe) dieser Fall durch eine passende GO ausgeschlossen wird – was auch geschieht.

Diese Interpretation (des ungenauen Satzes) wird freilich auch dadurch unterstützt, dass man es der Verfassung bzw. deren Verfassern schlechthin nicht unterstellen kann, das Vorhandensein zweier amtierender Ministerpräsidenten vorgesehen haben zu wollen. Vielmehr wird man unterstellen können, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt jeweils höchstens ein Ministerpräsident vorgesehen sein sollte. (Aus anderen Teilen ergibt sich dann das “mindestens ein MP” und somit das “genau ein MP”.)

Fazit

Ich komme also zu dem Schluss, dass es lt. hessischer Verfassung i.V.m. mit der GO des hessischen LTes tatsächlich keine zwei amtierenden Ministerpräsidenten geben kann. Im Übrigen verweise ich auf Punkt 2 meiner obigen Ausführungen vom Freitag, 29. Februar 2008 - 17:05 Uhr. Aus diesen Ausführungen und dem hier Gesagten ergibt sich weiterhin, dass es je nach Zusammenhang einen Unterschied zwischen “amtierend”, “geschäftsführend” und “die laufenden Geschäfte führend” gibt. Dass es in Fällen des zeitlich überzogenen Vorhandenseins einer nur die laufenden Geschäfte führenden Regierung, wie im Fall Börner, auch angemessen sein kann, den Begriff “laufend” großzügig und zweckmäßig auszulegen, ergibt sich aus dem mutmaßlichen Ziel der Verfassung und Willen der Verfassungsgeber, auch in solchen Fällen eine auf das Notwendige beschränkt geschäftsfähige Regierung zu erhalten.

In unserem speziellen Szenario könnte Andrea als amtierende MP also tatsächlich keine Geschäfte, weder die laufenden noch zukünftige, aufnehmen oder führen. Sie hätte nur die ausdrücklich von der Verfassung für vor der Aussprache des Vertrauens vorgesehenen Rechte. Und das sind, nachdem die Minister einmal ernannt und die Regierungsmitglieder vereidigt wurden, im Wesentlichen gar keine. Denn alle anderen Dinge gehören schon zu den allgemeinen Geschäften der Ministerpräsidentin bzw. der Landesregierung. Andererseits könnte Koch die laufenden Geschäfte führen und, in Analogie zu Börner, auch die ihm durch den LT neu aufgegebenen Geschäfte. Die Befugnis eigene Richtlinien für die Politik zu entwerfen und diesen die Minister zu unterwerfen hätte er nicht.

Law Fiction

Gegen den Willen der Verfassung könnte es allerdings wohl schon zwei MPen geben. Und zwar dann, wenn der alte MP sich weigerte zurückzutreten, “sobald ein neugewählter Landtag erstmalig zusammentritt” (Art. 113, Abs. 2). Dann müsste wohl erst der Staatsgerichtshof den Rücktritt zwangsvollziehen. Bis dahin könnte es zwei MPen geben. Wenn der Staatsgerichtshof das einfach nicht täte (sind ja auch nur Menschen, die willkürlich Handeln können), würde dieser Zustand fortbestehen. Man könnte das durch geeignete Konstruktionen wohl beliebig fortsetzen und so zu drei, vier etc. MPen kommen. Und da in dem Falle der Staatsgerichtshof das Verhalten des/der alten MP(en) unterstützte, wäre dieser Zustand dann sogar ein verfassungsgemäßer. Schließlich will die Verfassung ja die Gewaltenteilung, damit im Zweifelsfall auch eine Gewalt durch die anderen außer Kraft gesetzt werden kann.


Zur Frage der konkreten Regierungsbildung

Um zum Schluss auch noch mal eine “ernstzunehmende Andeutung” zur möglichen Regierungsbildung in Hessen zu machen: Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass am Ende weder eine (geschäftsführungsbefugte) neue Landesregierung, noch eine Neuwahl steht. Und ich frage mich: Was wäre daran so schlimm? Wäre das nicht eine viel klarere Form der Gewaltenteilung? Der MP führt nur aus was der LT will und nur soweit wie es der LT will. Der LT bildet sich seinen Willen im Prinzip unabhängig von einer etwaigen Regierungsmehrheit nach Sachlage. Federführend hierbei sind alleine die fraktionsführenden Personen. (Jetzt müsste nur noch der gMP kein Abgeordneter sein.) Die Landesregierung hätte kein Gesetzesinitiativrecht (Art. 117) und kein Vetorecht (Art. 119). Gesetzesinitiativen kämen nur vom LT oder vom Volk. Gesetze würden mit der einfachen Mehrheit des LTes beschlossen.

Also ich finde dieses System schön. Hätte nichts dagegen.

Gruß
Markus
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 20:29 Uhr:   

@Bernhard:
> Wowereit und Beck bieten daher eine
> Machtperspektive.
Das ist eben die Frage. Die "Machtperspektive" beruht darauf, die alten Wahlergebnisse von rot, rot und grün zu addieren. Die sind aber eben unter ganz anderen Voraussetzungen zustande gekommen.
Wenn die SPD jetzt nach links rückt und Mittewähler verprellt, dann ist die Mehrheitschance deutlich niedriger.
Und mit Beck an der Spitze noch mehr.

> Und gerade Steinbrück, ... dem Beschluß des
> Präsidiums und des Vorstandes zugestimmt.
Vielleicht nicht schlau gewesen, aber das lief halt recht überfallartig und da schien es wohl nicht klug, dem abwesenden Vorsitzenden schon Kontra zu geben.
Die SPD-Rechten haben sich überrumpeln lassen, aber ja kurz darauf ihre Gegenposition formuliert - ich sehe da keine Glaubwürdigkeitsprobleme.

> dass die SPD es doch recht leicht hat zu sagen:
> wir haben ja alles versucht, aber der "böse
> Hahn" wollte nicht.
Das mag sie sagen, ich sehe aber keinen, der das glaubt.
Weder hängt es an der Person Hahn, noch gab es ernsthafte Versuche, die FDP inhaltich zu überzeugen.

> Im übrigen finde ich die Äußerung von Frau
> Ypsilanti in der FAZ-Sonntagszeitung
> interessant, eine große Koalition läge
> durchaus im Bereich des Möglichen, sofern
> sie Ministerpräsidentin würde.
Hat sie das wirklich so gesagt?
Dann wäre sie ja noch dümmer, als man bisher schon gesehen hat.
So etwas darf sie sich zwanzigmal täglich denken, aber doch nie offen sagen.
Sie kann auch die Ablösung Kochs fordern - aber doch nicht die eigene Postengier als zentrale Forderung in den Raum stellen, und daß daran die Koalition hängt.
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 20:35 Uhr:   

Wenn man die (nach Überschriften getrennten) Abschnitte des erwähnten FAZ-Artikels (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538740,00.html) in umgekehrter Reihenfolge (ohne die fett gesetzte Einleitung) ließt, ergibt sich eine ganz andere Stimmungslage.

Find ich krass. Wo steht der Spiegel eigentlich politisch?

Markus
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 20:51 Uhr:   

Hessen
Ypsilanti sieht noch Chancen für große Koalition

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Ypsilanti beharrt darauf, Ministerpräsidentin zu werden
01. März 2008 Die Spitzenkandidatin der SPD bei der hessischen Landtagswahl, Andrea Ypsilanti, hält die Bildung einer großen Koalition in Hessen noch für möglich. Ypsilanti sagte in einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) auf die Frage, ob es noch eine Möglichkeit gebe, eine große Koalition zu bilden: „Die Chancen sind nicht groß. Wenn die CDU einsieht, dass wir die Wahl gewonnen haben und die Regierungschefin stellen, könnten wir darüber reden.“

Doch gehe es um einen inhaltlichen Politikwechsel, den sie mit der hessischen CDU „kaum sehe“. Ypsilanti erinnerte daran, dass die CDU, die bei der Wahl einen geringen Stimmenvorsprung vor der SPD hatte, nicht stärkste Kraft im Landtag sei: „Die CDU ist im Parlament nicht die stärkste Partei. Wir haben beide 42 Sitze und es kommt darauf an, ob man seine Stärke in Mehrheiten verwandeln kann.“
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 20:52 Uhr:   

@Ralf Arnemann
Ich glaube nicht, dass Schröders Untergang wegen dem Wortbruch bzgl. der Steuererhöhungen kam. Er kam wegen der Steuererhöhungen selbst. Beides (und noch Vieles mehr) war ein Wortbruch, die Steuererhöhungen und die Nichthalbierung der Arbeitslosenzahl. Die Steurerhöhungen haben deshalb zum Abstieg geführt, weil Steuern den Wähler ärgern, weniger die Wortbrüche. Dennoch wurde er noch einmal gewählt und hat auch bei der dritten (außerordentlichen) Wahl noch die Mehrheit für eine theoretische Regierungsoption geholt. Das zeigt, wie unverhältnismäßig schwach sich das Wählerverhalten angesichts von Wahllügen tatsächlich verändert.

Bei Schröder war es einfach ein allmählicher Zersetzungsprozess zusammen mit der Rekonsolidierung der CDU und Profilierung von Merkel, der dazu führte, dass er immer mehr verlor. Mit der Zeit wusste man einfach nicht mehr, ist er jetzt in der SPD, in der FDP oder gar in der CDU, oder ist er überhaupt demokrat und nicht sowieso korrupt? Irgenwann haben die Leute halt begriffen, was ich schon vor der Wahl ‘98 wusste, dass er insgesamt eine Luftnummer und weder seriös noch vertrauenswürdig ist.

Gruß
Markus
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 21:08 Uhr:   

@Markus:
Art. 111 der hessischen Verfassung ist doch genau das Interessante: Es heißt dort wörtlich:
Artikel 111

Amtseid, Eidesformel


Beim Amtsantritt leisten der Ministerpräsident vor dem Landtag, die Minister vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags folgenden Amtseid:

"Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde."

Für mich bedeutet dies:
1.) Der Ministerpräsident leistet den Eid vor dem Landtag.
2.) Die Minister leisten den Eid aber nicht vor dem Landtag, sondern vor dem Ministerpräsidenten.

Warum dies?
Weil aus meiner Sicht eben der Ministerpräsident nach der ersten, der geheimen Abstimmung, vom Landtagspräsidenten die Ernennungsurkunde überreicht bekommt und danach vereidigt wird (wie es auch die Seite der FAZ, die ich hier einkopiert habe - zumindest in Bezug auf die Vereidigung, von der Ernennung durch den Landtagspräsidenten sagt sie nichts).

Die Minister leisten den Eid nicht vor dem Landtag, weil der Landtag der Ernennung der gesamten Landesregierung in offener Handabstimmung nur zustimmt oder eben nicht zustimmt.

Gerade diese Differenzierung in Art. 111 der hessischen Verfassung deutet für mich darauf hin, dass der Ministerpräsident ernannt und vereidigt ist und die Minister eben nicht.

Natürlich war bei den Verfassungsberatungen ein solcher Fall - Ministerpräsident erhält in der ersten Abstimmung die absolute Mehrheit der Landtagsmitglieder, die Landesregierung als Ganzes aber nicht, so nicht vorgesehen.

Ich bestreite keineswegs, dass die Mitglieder neuen Landesregierung nicht die Geschäfte übernehmen können. Der neu gewählte Ministerpräsident kann aber m.E. nicht gezwungen werden, wieder zurückzutreten, falls der Landtag den von ihm nominierten Regierungsmitgliedern die Zustimmung verweigern sollte.

Ich vermute daher nach wie vor, dass in diesem Fall der neue Ministerpräsident den Vorsitz über die geschäftsführende "alte" Landesregierung führen muß. Diese Frage wird aber sowieso dann ein Fall für den hessischen Staatsgerichtshof werden. Soll der diesen Sachverhalt entscheiden.
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2008 - 00:01 Uhr:   

@Bernhard Nowak

> Art. 111 der hessischen Verfassung ist doch genau das Interessante: Es heißt dort wörtlich:
> Artikel 111
>
> Amtseid, Eidesformel
>
> Beim Amtsantritt leisten der Ministerpräsident vor dem Landtag, die Minister vor dem Ministerpräsidenten in Gegenwart des Landtags folgenden Amtseid:
>
> "Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde."
>
> Für mich bedeutet dies:
> 1.) Der Ministerpräsident leistet den Eid vor dem Landtag.
> 2.) Die Minister leisten den Eid aber nicht vor dem Landtag, sondern vor dem Ministerpräsidenten.
>
> Warum dies?

So wie ich das verstanden habe, treten die Minister ihr Amt erst nach Amtsantritt des Ministerpräsidenten und Ernennung durch denselben an. Noch ein Grund, warum der MP schon vor dem Vertrauensausspruch amtieren muss, sonst könnte er die Minister nicht ernennen, damit die dann vorhandene Landesregierung das Vertrauen ausgesprochen kriegen kann.

Der Amtseid hat ja viel zeremonielle und symbolische Bedeutung. Nun leistet der MP den Amtseid vor dem LT, weil der MP dem LT gegenüber verantwortlich zeichnet, die Minister leisten ihn vor dem MP und in Anwesenheit des LT, weil sie dem MP direkt und dem LT indirekt verantwortlich sind. Umgekehrt erhält der MP sein Amt vom LT, die Minister erhalten es direkt vom MP und indirekt vom LT. – Form und Abfolge der Handlung sollen symbolisch die tatsächlichen Macht- und Verantwortungsverhältnisse wiedergeben.

So wie ich das sehe, ist die Ernennung der Minister das Pendant zur Wahl des MP. Beides setzt die Betroffenen nicht in das Amt ein, sondern designiert sie nur. Im Übrigen wird der Ministerpräsident nicht ernannt (jedenfalls geht das weder aus HVerf noch aus LT-GO hervor). Meiner Meinung nach kann der MP die Ernennung der Minister auch nicht ohne Zustimmung des LT ändern, auch nicht zwischen seiner Beeidung und dem erfolgreichen Vertrauensausspruch. Analog zum MP sind die Minister Minister ohne Amtsbefugnis, solange der LT ihnen nicht das Vertrauen ausgesprochen hat. Ob, wo und wann tatsächlich Ernennungsurkunden oder ähnliches übergegeben werden, scheint mir bisher irrelevant.


> Natürlich war bei den Verfassungsberatungen ein solcher Fall - Ministerpräsident erhält in der ersten Abstimmung die absolute Mehrheit der Landtagsmitglieder, die Landesregierung als Ganzes aber nicht, so nicht vorgesehen.

Ich glaube schon, dass man das vorgesehen hat. Wenn man eine einzigartige Vertrauensbekundung vor die Geschäftsübernahme der neuen Landesregierung stellt und nicht einfach die Wahl als Vertrauenbekundung nimmt und eben nicht nur ein (von der Vertrauensbekundung verschiedenes) Misstrauensvotum zur Verweigerung des Vertrauens der Regierung zulässt, dann kann das gerade nur den Zweck haben, so eine Situation zuzulassen. Eine Abstimmung kann ja immer negativ ausgehen, man wird den Fall einkalkuliert haben müssen, wenn man so eine besondere Abstimmung ins Gesetz schreibt.

Ich sehe für dieses Verfahren zwei mögliche Gründe, die auch gemeinsam zutreffen können:

Erstens: Die Verfassungsgeber müssen davon ausgegangen sein, dass außer dem MP-Kandidaten bei der Wahl des MP noch keine weiteren Mitglieder der Regierung bekannt sein müssen, und dass das spätere Kabinett nachher weniger Zustimmung finden könnte als der MP alleine. Daher ist für den Vertrauensausspruch auch nur die einfache Mehrheit nötig.

Zweitens: Durch die Möglichkeit, den MP geheim zu wählen (was ja via GO nun obligatorisch ist), ist die Wahrscheinlichkeit einer MP-Wahl durch heimliche Unterstützung aus einer fremden Fraktion (dass soll dann ja evt. keiner erfahren) erhöht. Durch die namentliche Abstimmung mit einfacher Mehrheit beim Vertrauensausspruch ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass der MP die Stimmen seiner eigenen Fraktion bzw. der Minderheitenregierungskoalition für sein Kabinett erhält, was allerdings nur dann reicht, wenn seine Fraktion/Koalition größer als seine Opposition (die, die mit “Nein” stimmen) ist. Somit muss der MP auf jeden Fall dem stärksten Teil (von zwei oder mehr Teilen) im LT angehören. Es stellt auch die Probe aufs Exempel dar, ob der MP eine ständige Gesetzgebungsmehrheit hinter sich hat. Beides zusammen scheint die Wahrscheinlichkeit erhöhen zu sollen, dass erstens überhaupt ein MP gewählt wird, dieser der stärksten Kraft im Parlament angehört und dieser dann eine Gesetzgebungsmehrheit hinter sich (und seinen Ministern) hat.


> Ich bestreite keineswegs, dass die Mitglieder neuen Landesregierung nicht die Geschäfte übernehmen können. Der neu gewählte Ministerpräsident kann aber m.E. nicht gezwungen werden, wieder zurückzutreten, falls der Landtag den von ihm nominierten Regierungsmitgliedern die Zustimmung verweigern sollte.

Stimme ich so zu. Der geschäftsunfähige MP bleibt solange MP bis der LT ihn durch ein Misstrauensvotum mit absoluter Mehrheit zum Rücktritt zwingt. Der LT spricht dann binnen zwölf Tagen einer neuen Regierung das Vertrauen aus (das schließt die Wahl eines MP mit abs. Mehrheit und die Vertrauensaussprache mit einfacher Mehrheit ein), oder er ist nach zwölf Tagen automatisch aufgelöst, oder er löst sich vorher schon selbst mit abs. Mehrheit auf.

(Artt. 80, 114 HV)


> Ich vermute daher nach wie vor, dass in diesem Fall der neue Ministerpräsident den Vorsitz über die geschäftsführende "alte" Landesregierung führen muß. Diese Frage wird aber sowieso dann ein Fall für den hessischen Staatsgerichtshof werden. Soll der diesen Sachverhalt entscheiden.

Das ist das einzige, was ich noch nicht aus der Verfassung rausgearbeitet habe. Ich bin davon ausgegangen, das die MP ihrem Kabinett vorsitzt und dass dies eines der Rechte ist, das die amtierende MP auch vor ihrer Geschäftsführungsbefugnis haben könnte. Allerdings ein unwesentliches, da ihr Kabinett wohl kein Recht hätte eine Sitzung abzuhalten, und wenn doch ist dieses Recht dennoch zu Wenig zu gebrauchen, weshalb ich nicht näher darauf eingegangen bin.

Dass sie der alten Landesregierung vorsitzt, denke ich allerdings nicht. Da ich ja gefolgert habe, dass die alte Landesregierung formal keine Landesregierung mehr ist, sondern nur noch einen Teil deren Tätigkeiten ausführt, hat die neue (amtierende) MP auch kein Recht dieser vorzusitzen. Sie sitzt der Landesregierung vor und zwar ist das die neue Landesregierung – sie selbst und ihre Minister. Für die alte Regierung gibt es zwar keine ausdrückliche Regelung, aber es lässt sich bestimmt irgendwie argumentieren, warum dort “alles beim Alten bleibt” (wenn man ausgeschlossen hat, dass die neue MP ihr vorsitzt).

Gruß
Markus
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Marc K.
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2008 - 01:43 Uhr:   

Also wenn man den Verfassungswortlaut nimmt kann man eigentlich nur zu einem Ergebnis kommen:
nämlich, dass der gewählte Ministerpräsident die Amtsgeschäfte auch erst dann übernehmen kann, wenn er bzw. sie die Minister ernannt und dann die Landesregierung als ganze die Vertrauensabstimmung bestanden hat (vgl. Art. 101 Abs. 4). Der Begriff Landesregierung ist in Art. 100 definiert: Die Landesregierung (Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.

Aufgrund dieser Legaldefinition ist klar, dass mit Landesregierung nicht nur die Minister sondern auch der Ministerpräsident gemeint sind. Folglich kann auch er bzw. sie erst dann die Amtsgeschäfte übernehmen, wenn die Landesregierung die Vertrauensabstimmung (Art. 101 Abs. 4) bestanden hat. In der Zwischenperiode gibt es also technisch gesehen zwei Ministerpräsidenten. Einen alten geschäftsführenden Ministerpräsidenten und einen neuen gewählten Ministerpräsidenten, der mit seinen Ministern aber erst die Amtsgeschäfte übernehmen kann, wenn die Landesregierung eben die in Art. 101 Abs. 4 vorgeshene Vertrauensabstimmung gewonnen hat.



Das die Linkspartei bei der einen Wahl so und bei der anderen Wahl anders abstimmt ist natürlich theoretisch denkbar. Wie sie das aber politisch begründen will, ist mir unbegreiflich. Wenn sie das tut, dann wird man ihr von SPD und Grünen-Seite zurecht das Attribut Chaos-Truppe anheften. In dem Fall könnte in der Tat die SPD selbst ein Interesse an Neuwahlen haben mit dem Ziel die Linke als Blockierer darzustellen und ihnen so viele Wähler abzujagen das die Partei aus dem Parlament und rot-grün eine eigene Mehrheit hat.
Ich glaube daher nicht das die Linke sich derart dusselig verhalten wird.
Probleme könnte es vielleicht mit den Blick auf den Landeshaushalt 2009 geben. Aber in vielen Punkten (Studiengebühren, Rücknahme von G8, etc.) könnte rot-grün auch ohne Absprachen mit den Linken zügig einige Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen.
Schwierig wird es immer bei Haushaltsfragen. Aber einige Monate könnte das schon halten.
Es kommt danach halt darauf an, ob die Linken in Hessen sich dann so verhalten wie in Berlin oder eben doch wie eine Chaos-Truppe, die sie in Westdeutschland ja vielfach noch sind.
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J.A.L.
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2008 - 16:50 Uhr:   

Mal nebenbei: Wie sollte denn bei den "2 Ministerpräsidenten" die Besoldung aussehen? Kriegen die dann beide das Amtsgehalt (der neu Gewählte ja im Prinzip fürs Nichtstun)?
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Ralf Lang
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2008 - 16:57 Uhr:   

Minister und der MP erhalten ihre Bezahlung dafür, dass sie im Amt sind und nicht für eine spezielle Leistung (welche auch immer).
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2008 - 17:12 Uhr:   

Der Ausdruck "gleichzeitig 2 Ministerpräsidenten" ist m.E. missverständlich.

Es gibt immer nur einen Ministerpräsidenten.
Plus ggf. einen gewählten aber noch nicht ins Amt eingeführten Nachfolger.

So ist das doch auch sonst gang und gäbe:
Am Tag nach der Bundestagswahl gibt es ja auch nicht auf einmal 1200 Abgeordnete.
Sondern weiterhin nur 600 Abgeordnete plus 600 neu gewählte (aber noch nicht ins Amt eingeführte) neue Abgeordnete.

Das gleiche ist auch bei Regierungs-Chefs üblich.
So z.B. in den USA:
Der Präsident wird im November gewählt und im Januar ins Amt eingeführt.
In der Zwischenzeit trägt er den informellen Titel "President elect". Der scheidende Präsident ist aber weiterhin der alleinige Präsident obwohl der neue bereits gewählt ist.

Und so scheint es mir auch in Hessen zu sein.

Konkret: Koch bleibt so lange Ministerpräsident (mit allen Rechten und Pflichten) bis sein Nachfolger ins Amt eingeführt ist.
Der Nachfolger hat bis zur Amtseinführung keinerlei besondere Rechte.

Sollte nun zwar Ypsilanti ins Amt eingeführt werden, ihre Minister-Vorschläge aber aber keine Mehrheit finden, dann würde folgendes passieren:
Sie wäre dann Ministerpräsidentin mit allen Rechten und Pflichten. Koch wäre Polit-Rentner.
Sie hätte dann allerdings erst einmal tatsächlich noch die alten Koch-Minister unter sich.
Selbstverständlich ist ihr aber unbenommen, diese zu entlassen (was sie wohl auch tun wird).

Hessen hätte dann zwar in diesem Moment keine Minister. Die vorübergehende Handlungsfähigkeit wäre aber sicher gegeben. Wofür gibt es beamtete Staatssekretäre?
Außerdem kann und wird Ypsilanti dann eben weitere Ministervorschläge machen, die dann hoffentlich eine Mehrheit im Landtag finden.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass dies nicht der Fall ist, müsste sie wohl wirklich davon ausgehen, im Landtag keine Mehrheit zu haben und sollte dann wohl Neuwahlen anstreben.

So oder so:
Der Fall ist m.E. recht klar und übersichtlich.
Es gibt immer nur einen Ministerpräsidenten. Plus evtl. einen bereits gewählten aber noch nicht ins Amt eingeführten Nachfolger.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2008 - 18:11 Uhr:   

Koalitionssuche
"Wortbruch kann viele Facetten haben"

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"Wenn Koch im Amt bliebe, wäre das katastrophal", sagt seine Widersacherin
02. März 2008 SPD-Chefin Andrea Ypsilanti beansprucht einen Wählerauftrag und will hessische Ministerpräsidentin werden - auch mit Hilfe der Linken.

Frau Ypsilanti, Sie haben immer gesagt, dass eine Zusammenarbeit mit der Linken für Sie nicht in Frage kommt. Warum?

Ich habe gesagt, da wo die Linkspartei nach vorne guckt, hat sie ihr Programm bei uns abgeschrieben. Die Linke ist im Kern eine rückwärtsgewandte Partei. Vor allem habe ich für eine rot-grüne Mehrheit gekämpft. Ich war fest davon überzeugt, das zu schaffen. Und ich habe eine Zusammenarbeit ausgeschlossen, weil ich überzeugt war, dass die FDP sich zu einer Ampelkoalition bewegt, wenn es für Rot-Grün nicht reicht.

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Was hat Sie so sicher gemacht?

Weil die FDP nicht wollen kann, dass eine andere Konstellation zustande kommt.

Haben Sie Hoffnung, dass die FDP sich vor dem 5. April bewegt?

Ich kann überhaupt nicht verstehen, dass eine demokratische Partei inhaltliche Gespräche so pauschal ausschließt. Wir haben ein sehr klares Wahlergebnis: Die CDU-Politik ist abgewählt worden. Davon hat auch die FDP profitiert. Es gibt einen Wählerauftrag, der lautet, eine andere Politik in Hessen zu machen.

So deutlich ist das Votum für eine andere Politik nicht ausgefallen. Die CDU ist noch stärkste Partei.

Ich finde es sehr deutlich. Wenn eine Partei 12 Prozentpunkte verliert, dann halte ich es für verwegen, wegen 3000 Stimmen mehr zu sagen, wir regieren weiter.

Sie haben das zweitschlechteste Ergebnis in der Geschichte der hessischen SPD.

Aber es geht um die Mehrheit im Parlament, und die hat die CDU nicht. Wir haben zwei gleich starke Fraktionen. Jetzt kommt es darauf an, welche Fraktionen die Mehrheiten realisieren können.

Sie zählen zu dieser Mehrheit auch die 5,1 Prozent der Linken?

Sie können zumindest davon ausgehen, dass diejenigen, die die Linke gewählt haben, Roland Koch nicht mehr wollen.

Die Leute haben aber auch die Linke gewählt, weil sie mit der SPD nichts anfangen konnten.

Ja, das mag so sein. Aber schauen Sie sich mal an, wie die Linke bei anderen Wahlen abgeschnitten hat. Dann stellen Sie fest, dass sie in Hessen die Hürde nur knapp genommen hat.

Wann wird sich entscheiden, ob Sie sich am 5. April im Landtag zur Wahl stellen und in Kauf nehmen, von der Linken mitgewählt zu werden?

Ich finde es schade, dass nur gefragt wird, ob sich Andrea Ypsilanti zur Ministerpräsidentin wählen lässt mit den Stimmen der Linken oder nicht. Es geht nicht um den Machtanspruch einer Person. Es geht darum, den Wählerwillen umzusetzen. Deshalb spreche ich vor allem mit den Grünen. Die stehen uns ja am nächsten. Und dann gibt es das Angebot an die FDP. Und wir sind bereit, auch mit der CDU noch einmal zu sprechen. Allerdings nicht unter der Maßgabe, dass die CDU sagt, sie habe die Wahl gewonnen. Und dann werde erst mal ich entscheiden müssen, ob ich mich zur Wahl stelle - das ist in mir nicht entschieden.

Aber irgendjemand wird sein Wort brechen müssen?

Wortbruch kann viele Facetten haben. Wenn mich Tausende von Studenten wählen, weil ich die Studiengebühren abschaffen will, und ich das nicht tue, wäre das Wortbruch. Wenn mich Tausende von Eltern, Schülern und Lehrern wählen, weil ich eine bessere Bildungspolitik machen will, und die Möglichkeit zur Umsetzung nicht ergreife, wäre das auch Wortbruch.

Ihr komplexes Verständnis von Wortbruch in Ehren, aber glauben Sie, in der Bevölkerung wird das verstanden?

Noch einmal: Ich will auch glaubwürdig bleiben in meinen Inhalten. Was wir auf der Bundesebene entschieden haben, halte ich für eine Selbstverständlichkeit. Wir haben ein föderales System, und da muss es den Ländern überlassen bleiben, welche Regierung sie wollen. Das hat Kurt Beck gemeinsam mit der Partei bestätigt.

Mit großem Widerwillen maßgeblicher SPD-Politiker.

Es ist auch eine schwierige Diskussion in meiner Partei. Aber dann gibt es einen gemeinsamen Beschluss, hinter dem man steht.

Viele fühlten sich überrumpelt.

Ich finde, Kurt Beck hat mit einer Größe, die man von Politikern nicht gewohnt ist, das Nötige gesagt, nämlich, dass das in der Weise ein Fehler war.

Wie groß ist Ihr Rückhalt in der Landes-SPD?

Natürlich diskutieren wir darüber, aber ordentlich und solidarisch. Ich kriege viel Post, und da heißt es immer wieder, Frau Ypsilanti oder Liebe Andrea, Sie müssen Ministerpräsidentin werden, weil wir einen Politikwechsel wollen. Von einem können Sie ausgehen: dass die Fraktion, je nachdem, wie die Partei entscheidet, geschlossen hinter mir steht.

So geschlossen wie die SPD-Fraktion 2005 in Kiel hinter Heide Simonis gestanden hat?

Nein, ganz solidarisch.

Was sagen Sie zu der Warnung Ihres stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Jürgen Walter, der eine Wahl mit Hilfe der Linken "gefährlich und falsch" nennt?

Natürlich gibt es diese Stimmen. Ich hätte es nur besser gefunden, wenn er es mir vorher persönlich gesagt hätte. Herr Walter hat ja auch gesagt, egal, wie entschieden wird, die Fraktion steht hinter Andrea Ypsilanti.

Wird Herr Walter Fraktionsvorsitzender, wenn Sie zur Ministerpräsidentin gewählt werden?

Er ist in meinem Zukunftsteam als Innenminister vorgesehen.

Bei der Linken gibt es aber Vorbehalte gegen ihn als Innenminister. Ist das nicht ein Risiko bei einer Vertrauensabstimmung über eine rot-grüne Minderheitsregierung, bei der Sie auf die Linke angewiesen sind?

Ich kenne diese Vorbehalte nicht. Ich habe nicht mit der Linken geredet.

Und haben das auch nicht vor?

Wir haben nächste Woche viele Entscheidungen zu treffen. Wie geht es weiter, mit wem führen wir Sondierungsgespräche.

Die Grünen haben schon mit der Linken geredet.

Die SPD geht verantwortlich mit der Aufgabe um, die durch das Wahlergebnis entstanden ist, und sucht eine stabile Mehrheit.

Zur Herstellung stabiler Verhältnisse läge eine große Koalition nahe. Dann müssten Sie anerkennen, dass die CDU die stärkste Partei ist und das Recht hätte, den Ministerpräsidenten zu stellen.

Die CDU ist im Parlament nicht die stärkere Partei. Wir haben beide 42 Sitze, und es kommt darauf an, ob man seine Stärke in Mehrheiten verwandeln kann.

Ein Amtsverzicht von Roland Koch wäre für Sie eine Vorbedingung von Sondierungsgesprächen?

Mit ganz harten Vorbedingungen in Sondierungsgespräche zu gehen ist ein Fehler. Mein Wahlprogramm ist bestätigt, das von Herrn Koch abgewählt worden.

Sehen Sie denn überhaupt Chancen für eine große Koalition?

Die Chancen sind nicht groß. Wenn die CDU einsieht, dass wir die Wahl gewonnen haben und die Regierungschefin stellen, könnten wir darüber reden. Aber auch hier gilt: Es geht um einen inhaltlichen Politikwechsel, den ich mit der hessischen CDU kaum sehe.

Ist die Alternative, mit einer Partei zusammenzuarbeiten, die zum Teil extremistisch ist? Herr Wowereit hat Ihnen ja empfohlen, mit der Linken zu verhandeln.

Klaus Wowereit macht in Berlin keine schlechten Erfahrungen. Die Einbindung der Linken ist dort kein Problem.

Es kann sein, dass Ministerpräsident Koch am 5. April geschäftsführend im Amt bleibt, wenn Sie nicht zur Wahl antreten.

Wenn er im Amt bliebe, wäre das katastrophal, wäre politischer Stillstand, den sich dieses wirtschaftlich dynamische Land nicht leisten kann. Da wundere ich mich über das Schweigen der Wirtschaft gegenüber der FDP.

Wenn Sie als Ultima Ratio eine rot-grüne Minderheitsregierung anstreben, die auf wechselnde Mehrheiten im Parlament setzt, aber vor allem von der Linken abhängt, ist diese Regierung dann auf fünf Jahre angelegt?

Die Frage ist spekulativ, aber wenn es so käme: Ja, ganz klar.

Was passiert, wenn Sie zur Wahl antreten und Sie oder Ihr Kabinett keine Mehrheit erhalten?

Darüber spreche ich nicht. Meine Fraktion wird hinter mir stehen.

Wo sehen Sie sich in einem Jahr?

Ich sehe mich in einer Position, in der ich das, was ich im Wahlkampf gesagt habe, verwirklichen kann.

Als erste hessische Ministerpräsidentin?

Ja.

Das Gespräch führten Thomas Holl und Richard Wagner



Text: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 02.03.2008, Nr. 9 / Seite 4
Bildmaterial: ddp

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