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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Februar 2008 - 18:01 Uhr:   

Regierungsbildung in Hessen
Am Ende vielleicht zwei Ministerpräsidenten
Von Thoams Holl, Wiesbaden

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Führt Koch die Amtsgeschäfte selbst nach einer Vereidiung Ypsilantis?
28. Februar 2008 Am 5. April konstituiert sich der neue Hessische Landtag in Wiesbaden. Er muss am Tag nach dem Ende der vorhergehenden fünfjährigen Wahlperiode zusammenkommen – seit der Neuwahl 1987 ist dies stets der 5. April. Die Sitzung fällt dieses Mal auf einen Samstag. Voraussichtlich um 11 Uhr vormittags werden die am 27. Januar gewählten 110 Abgeordneten der fünf Fraktionen im frisch renovierten neuen Plenarsaal des Landtagsgebäudes, dem früheren Familiensitz der Nassauer Herzöge, Platz nehmen.

Bis ein neugewählter Landtagspräsident das Amt übernimmt, hat zunächst das älteste Mitglied des Hauses den Vorsitz. Im neuen Landtag ist das der 67 Jahre alte Wiesbadener CDU-Abgeordnete Horst Klee. Als Alterspräsident wird Klee zunächst die beiden jüngsten Mitglieder des Landtags, die 26 Jahre alte Janine Wissler von der Linkspartei und die einen Tag ältere SPD-Abgeordnete Gnadl zu vorläufigen Schriftführerinnen ernennen und beide Frauen die Namen der Abgeordneten aufrufen lassen. Danach wird Klee die Beschlussfähigkeit feststellen und den Landtag in seiner 17. Wahlperiode für konstituiert erklären. Dann wird eine in den Tagen zuvor von den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen verabredete Tagesordnung festgestellt, auf der weiter hinten auch der Punkt „Wahl des Ministerpräsidenten“ stehen könnte.

Wer stellt den Landtagspräsidenten?

Doch zunächst muss der Landtag in geheimer Wahl oder durch Handzeichen seinen neuen Präsidenten bestimmen. Bisher war es der CDU-Abgeordnete Norbert Kartmann. Nach der Geschäftsordnung des Landtags soll die Präsidentin oder der Präsident der stärksten Fraktion angehören. Doch im neuen Landtag verfügen CDU und SPD über jeweils 42 Abgeordnete.

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Da die CDU aber bei der Landtagswahl mit 3511 Stimmen oder 0,1 Prozentpunkten vor der SPD lag, dürfte sie nach altem parlamentarischen Brauch, der allerdings nicht in der Verfassung festgeschrieben ist, den Posten des Landtagspräsidenten beanspruchen. Die Union kann sich dabei auf das Beispiel vom 5. April 1991 berufen, als der SPD-Abgeordnete Karl Starzacher zum Landtagspräsidenten gewählt wurde. Auch damals hatten CDU und SPD nach der Landtagswahl gleich starke Fraktionen, aber die SPD hatte wie heute die CDU einen hauchdünnen Vorsprung bei der Zahl der Wählerstimmen.

Ob die SPD diese stillschweigende Vereinbarung zum ersten Mal seit 1946 bricht und sich das Szenario der Duldung einer rot-grünen Zusammenarbeit durch die Linksfraktion schon bei dieser Wahl abspielt, ist unklar. Zwar gab es erste Beratungen im SPD-Fraktionsvorstand über diese Frage und auch Vorgespräche mit der CDU. Sicher ist aber nur, dass die SPD personelle Zugeständnisse an anderer Stelle erwartet, sollte ein CDU-Abgeordneter zum Präsidenten gewählt werden.


Koch schließt Gespräche mit der SPD über eine große Koalition nicht aus
Linksfraktion stellt Anspruch auf Posten eines Vizepräsidenten

Nach dieser Wahl werden die übrigen Mitglieder des Landtagspräsidiums gewählt, also die Vizepräsidenten und weitere Mitglieder. Über die Zahl der Vizepräsidenten und der übrigen Präsidiumsmitglieder muss der Landtag vorher einen Beschluss fassen, in geheimer oder offener Abstimmung. Die Linksfraktion dürfte den Posten eines Vizepräsidenten beanspruchen. Dieser Tagesordnungspunkt könnte sich wie in vergleichbaren Fällen im Bundestag hinziehen oder gar teilweise vertagt werden, da bei einem Verfehlen der absoluten Mehrheit eines Bewerbers im ersten Wahlgang neue Kandidaten vorgeschlagen werden können.

Anschließend muss der Landtag die Schriftführer wählen, deren Zahl ebenfalls vorher von den Abgeordneten festgelegt werden muss. Dann folgt die Wahl des Ältestenrats, der aus den Mitgliedern des Präsidiums, den Schriftführern und weiteren Mitgliedern besteht, deren Zahl das Parlament ebenfalls festlegt. Auf Vorschlag aller Fraktionen folgt sodann die Besetzung der elf Ausschüsse und dreier Unterausschüsse. Das wichtigste Gremium ist dabei der ständige Ausschuss, auch Hauptausschuss genannt, dem 15 Abgeordnete angehören. Es folgt die Wahl des Wahlprüfungsgerichts und des Immunitätsausschusses.


Andrea Ypsilanti: „Unsere erste Option ist die Ampel”
Kochs Rücktritt vorgeschrieben

Wenn die bisherigen Wahlgänge glatt verlaufen sind, durfte es 13 Uhr sein. Der bis dahin amtierende Ministerpräsident Koch (CDU) wird nun an das Rednerpult treten und seinen sowie den Rücktritt der Landesregierung erklären. Diesen Schritt schreibt die hessische Verfassung vor, wenn der neugewählte Landtag zum ersten Mal zusammentritt. Schon vor dem 5. April aus dem Kabinett entlassen hat Koch seine Kultusministerin Karin Wolff, die ihn vor gut zwei Wochen um diesen Schritt gebeten hatte, nicht zuletzt weil die Kritik vieler Eltern an ihrer Bildungspolitik einer der Ursachen für die Stimmenverluste der CDU war. Auch Wissenschaftsminister Udo Corts wird wohl an diesem Tag fehlen, weil er ebenfalls vor dem 5. April von der Politik in die Wirtschaft wechseln will.

Und dann könnte der neue Landtagspräsident jenen Tagesordnungspunkt aufrufen, den in Wiesbaden und Berlin seit Wochen alle Parteien mit Spannung erwarten: Die Wahl der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten. „Der Landtag wählt ohne Aussprache in geheimer Wahl die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder“, heißt es in dem von der Verfassung abgeleiteten Paragraphen 7 der Geschäftsordnung des Landtags. Mindestens 56 Abgeordnete müssen mit Ja stimmen, damit Andrea Ypsilanti Ministerpräsidentin wird oder Roland Koch eine dritte Amtszeit antreten kann. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei kommen auf 57 Abgeordnete, die der CDU und FDP auf 53 Abgeordnete.

Ypsilanti hat Simonis-Schicksal noch vor Augen

Noch ist gar nicht klar, ob es am 5. April überhaupt zu einer Wahl eines neuen hessischen Regierungschefs und seines Kabinetts kommt. Auch die bisher erfolglosen Versuche, eine stabile, regierungsfähige Mehrheit in Form einer Jamaika-Koalition (CDU, FDP und Grüne), einer Ampel-Koalition (SPD, FDP und Grüne) oder einer großen Koalition aus CDU und SPD zu schmieden, sprechen dagegen. Andrea Ypsilanti wird ihren zur Unzeit von Parteichef Kurt Beck ausgeplauderten Plan, sich beim Scheitern der zwei Bündnisoptionen Ampel oder große Koalition in geheimer Wahl notfalls mit den sechs Stimmen der Linksfraktion zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen, nur in die Tat umsetzen, wenn sie sich absolut sicher sein kann, gewählt zu werden.

Das Schicksal ihrer Parteifreundin Heide Simonis stehen ihr und der hessischen SPD noch lebhaft vor Augen. Frau Simonis war im Februar 2005 bei der Wahl zur schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin in mehreren Wahlgängen an einer Gegenstimme aus der eigenen Fraktion gescheitert.

„Wir handeln nur Schritt für Schritt“

Schon jetzt rumort es in der hessischen SPD und auch in der Fraktion angesichts einer von vielen als Wortbruch gegenüber den Wählern empfundenen möglichen passiven Wahlhilfe durch die Linksfraktion. „Wir fahren derzeit auf Sicht und handeln nur Schritt für Schritt“, heißt es in der SPD. Doch der Druck der SPD-Basis, den gefühlten Wahlsieg nun auch in politische Währung umzuwandeln, sei gewaltig, sagt ein führender Genosse.

Zeit gewinnen und doch noch auf einen Meinungsumschwung in der FDP warten, heißt deshalb einer der Parolen in der SPD-Spitze. Denn zumindest in der FDP-Bundesspitze sehen hessische Sozialdemokraten nach dem Scheitern der Liberalen in Hamburg und den schwarz-grünen Avancen erste Anzeichen, dass auch dort verstärkt über neue Koalitionsmodelle jenseits von schwarz-gelb nachgedacht wird.

Für den riskanten Versuch, in einer rot-grünen Minderheitsregierung an die Macht zu gelangen, will und muss sich Andrea Ypsilanti die Zustimmung eines Parteitags holen, der sogar noch am 4. April, am Freitag vor der Sitzung des Landtags, ihr freie Hand für eine Wahl mit Hilfe der Linksfraktion lassen könnte. Trotz seiner Fundamentalkritik an einer solchen „ultima ratio“ hat Jürgen Walter ihr dennoch die Zustimmung aller 42 SPD-Abgeordneten zugesichert, wenn der Parteitag einen solchen Schritt beschließt und er selbst seinen früheren Posten als SPD-Fraktionsvorsitzender wieder einnehmen darf.

Verlass auf „Trotzkisten“?

Möglicherweise werden am 5. April aber nur 41 SPD-Parlamentarier im Plenarsaal sein, da ein Abgeordneter schwer erkrankt ist. Bei Walter und anderen Sozialdemokraten wird auch mit Sorge betrachtet, ob auf die weithin unbekannten Abgeordneten der Linken, darunter welche mit trotzkistischer und DKP-Vergangenheit, wirklich in geheimer Wahl Verlass ist. Zwar hat ihr Fraktionsvorsitzender Willi van Ooyen mehrfach versichert, alle sechs Abgeordneten der Linken würden Frau Ypsilanti wählen. Doch bis es zum Schwure kommt, wird die SPD-Führung sicher noch etliche Gespräche mit der Linken führen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Sichergestellt werden muss in solchen Gesprächen aus Sicht regierungserfahrener hessischer Sozialdemokraten, dass ein rot-grüner Haushaltsentwurf für 2009 nicht am Nein der Linksfraktion scheitern würde.

Derzeit will die SPD ihre Glaubwürdigkeit dadurch sichern, dass sie die FDP vergeblich umwirbt, um anschließend sagen zu können: In einer geheimen Wahl des Ministerpräsidenten, die Hessen endlich wieder eine Regierung gibt, sind wir nicht auf die Linksfraktion angewiesen – Abgeordneter jeder Fraktion, die an stabilen Verhältnissen interessiert sind, können Frau Ypsilanti wählen.

Boykott durch CDU und FDP?

Um der SPD die Möglichkeit zu nehmen, sich hinter der geheimen Wahl zu verstecken, wird in CDU und FDP erwogen, eine solche Wahl aus Protest zu boykottieren. Ihre Fraktionen könnten den Plenarsaal während des Wahlgangs verlassen. Dann wäre, so das Kalkül, für alle Welt sichtbar, dass die SPD-Frau nur mit den Stimmen der Linken gewählt würde. Die Beschlussfähigkeit des Landtages wäre gesichert, weil die Verfassung dafür die Anwesenheit mindestens der Hälfte der 110 Abgeordneten vorschreibt.

Roland Koch wird sich seinerseits kaum zur Wahl stellen, ohne vorher die Mehrheit ntweder einer Jamaika-Koalition oder einer großen Koalition hinter sich gebracht haben. Derzeit sieht es nicht danach aus.

Regierungspartei im Wartestand?

Sollte sich Frau Ypsilanti dafür entscheiden, weiter abzuwarten und sich nicht am 5. April zur Wahl zu stellen, bleiben Koch und sein Rumpfkabinett weiter geschäftsführend im Amt – ein Modell, dass der damalige SPD-Ministerpräsident Holger Börner schon einmal 1983 – zwei Jahre lang – erfolgreich nach dem Ausfall der FDP als Koalitionspartner praktiziert hatte.

Die SPD will sich für diesen Fall womöglich schon in der ersten Sitzung des Landtags als Regierungspartei im Wartestand präsentieren und mit einer Reihe von Gesetzentwürfen zusammen mit Grünen, der Linksfraktion und vielleicht auch Teilen der FDP-Fraktion Wahlversprechen erfüllen.

Die geschäftsführende CDU-Regierung wäre dann in der peinlichen Lage, diese von dem Parlament als Legislative beschlossenen Gesetze gegen ihre eigene politische Überzeugung als Exekutive in Kraft setzen zu müssen. Schon vorbereitet für diesen Fall hat die SPD einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Studiengebühren. Darin wird zugleich sichergestellt, dass Hessens Hochschulen die dadurch entstehenden jährlichen Einnahmeverluste von 120 Millionen Euro erstattet werden, ohne dass dafür eigens ein Nachtragshaushalt verabschiedet wird.

Wird Koch eine Neuwahl anstreben?

Nach etlichen Monaten einer solchen Hängepartie könnte die SPD darauf hoffen, dass die FDP doch noch auf das Angebot einer Ampelkoalition eingeht. Oder Andrea Ypsilanti könnte versuchen, sich mit Verzögerung in geheimer Abstimmung zur Ministerpräsidentin wählen zu lassen, unterstützt von einem öffentlichen Meinungsklima, dass endlich geordnete hessische Verhältnisse will, wenn es dann auch nur sehr relativ geordnete wären.

Koch hingegen könnte versuchen, in Gesprächen mit anderen Fraktionen eine Mehrheit für eine Auflösung des Landtags und eine Neuwahl herbeizuführen, was in Hessen mit der absoluter Mehrheit der Abgeordneten möglich ist. In welcher Fraktion er, außer aus der FDP, dafür Unterstützung finden kann, steht derzeit in den Sternen. Auch er könnte sagen, er wolle mit einer Neuwahl für stabile Regierungsverhältnisse sorgen. Eine andere Variante nennt der FDP-Vorsitzende Jörg-Uwe Hahn: Es werde am 5. April keine Jamaika-Koalition geben, sondern erst, „wenn sie in vertrauensvoller Arbeit im Parlament aufgebaut ist.“ Das heißt, dass CDU und FDP Gesetzesvorhaben und Anträge verfolgen, die Herzensanliegen der Grünen sind. Eine Zusammenarbeit der drei Fraktion könnte dann doch noch Koalitionsverhandlungen münden.

„Rücktritt aus Loyalität gegenüber der Verfassung“

Geht Andrea Ypsilanti dennoch das Risiko ein und wird gewählt, folgt ihre Vereidigung zur ersten Ministerpräsidentin Hessens mit der Formel: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt unparteiisch nach bestem Wissen und Können verwalten sowie Verfassung und Gesetz in demokratischem Geiste befolgen und verteidigen werde.“ Danach wird die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen.

Ministerpräsidentin Ypsilanti wird dem Landtag dann in einer kurzen Erklärung die von ihr ausgewählten Regierungsmitglieder vorstellen und das Parlament bitten, ihrem Kabinett das Vertrauen auszusprechen. Denn der Aufnahme der Regierungsgeschäfte muss der besondere „Vertrauensbeschluss“ nach Artikel 101 der Verfassung vorangehen. Vorher können weder die neue Ministerpräsidentin noch ihre Kabinettsmitglieder Amtshandlungen vornehmen. Für diesen Vertrauensbeschluss jedoch, über den in der Regel per Handzeichen abgestimmt wird, ist keine absolute Mehrheit vorgeschrieben, sondern es genügt die einfache Mehrheit nach Artikel 88.

Findet Frau Ypsilantis Kabinett keine Mehrheit, ist die Ernennung der Regierungsmitglieder durch die Ministerpräsidentin hinfällig. Dann tritt der kuriose und bisher einmalige Fall ein, dass das Land Hessen zwei Ministerpräsidenten hat: die bereits vereidigte und gewählte Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti und den geschäftsführenden Ministerpräsidenten Roland Koch, der weiter die Amtsgeschäfte führt. Für diesen Fall könnte Frau Ypsilanti einen Kommentar zur hessischen Verfassung zu Rate ziehen, in dem es heißt, in dieser Situation lasse die „Loyalität gegenüber der Verfassung einen freiwilligen Rücktritt erwarten, wenn nach Lage der Dinge eine Regierungsbildung durch diesen Ministerpräsidenten ausgeschlossen ist.“



Text: F.A.Z.
Bildmaterial: ddp, dpa
Quelle: www.faz.de
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Februar 2008 - 18:13 Uhr:   

Ich halte diese FAZ-Interpretation für falsch. Natürlich wäre im letztlich skizzierten Fall Ypsilanti Ministerpräsidentin - auch wenn sie keine Mehrheit für ein Landeskabinett fände. Im übrigen ist genau dieser letzte Fall sehr unwahrscheinlich, denn nach der bislang geltenden Geschäftsordnung des Landtags ist die Abstimmung über das Kabinett eine "offene" Abstimmung; "Abweichler" wird es bei dieser "offenen" Abstimmung wohl kaum geben; eher bei der (geheimen) Wahl der Ministerpräsidentin, zumal ein SPD-Abgeordneter ja ernsthaft erkrankt sein soll - und ob Herr Walther in geheimer Abstimmung wirklich Frau Ypsilanti wählt, glaube ich nicht (da er ja Nachfolger und Spitzenkandidat einer gescheiterten Andrea Ypsilanti wäre).
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Februar 2008 - 21:50 Uhr:   

> zumal ein SPD-Abgeordneter ja ernsthaft erkrankt
> sein soll
Was die Sache noch spannender macht.

Überhaupt: Wenn dies ein Fernsehkrimi wäre, über Lüge, Intrige und Machtkampf in der Politik, dann hätte man als Zuschauer wohl schon längst das Gefühl, der Autor hätte etwas zu dick aufgetragen.
Und wenn nun kurz vor dem Showdown eine wesentliche Stimme wg. Krankheit ausfällt würde man klar sagen: "Jetzt übertreibt er, das ist doch völlig unrealistisch".
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Marc K.
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. Februar 2008 - 23:10 Uhr:   

ich finde das nicht sonderlich spannend:
Die Sache ist ziemlich klar:
Frau Ypsilanti wird sich am 5. April zur Wahl stellen und mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linke gewählt werden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 12:25 Uhr:   

@Bernhard:
> Natürlich wäre im letztlich skizzierten Fall
> Ypsilanti Ministerpräsidentin - auch wenn sie
> keine Mehrheit für ein Landeskabinett fände.
Sie wäre Ministerpräsidentin vom Titel her - aber das wäre eine wertlose Luftnummer, weil sie ohne Vertrauensfrage die Geschäfte nicht führen darf (das macht dann weiterhin Koch).

Dies ist aber in der Tat ein unrealistisches Szenario.
Die eigentliche Hürde für die Mehrheit ist die geheime Wahl. Wenn da Stimmen fehlen, wird es nie zur offenen Vertrauensfrage kommen.

Die zusätzliche offene Abstimmung verhindert nur, daß Ypsilanti die Ausrede verwenden kann, sie wisse ja überhaupt nicht, ob die Linke sie gewählt habe.

Im übrigen sind die aktuellen Umfragewerte schon recht krass, das wird den SPD-Rechten Auftrieb geben:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538565,00.html
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 12:54 Uhr:   

@Ralf:
Zustimmung. Nur eine Ergänzung: Diese Ausrede wird sie auch sonst nicht verwenden können - wenn CDU und FDP während der geheimen Abstimmung den Plenarsaal verlassen sollten, was offensichtlich - wie ich irgendwo gelesen habe - durchaus von beiden Fraktionen erwogen zu werden scheint.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 13:01 Uhr:   

@Bernhard:
Ich habe ja oben schon Beispiele gebracht wieso ich glaube, daß Ypsilanti bemerkenswert unschlau agiert (um es vorsichtig auszudrücken).
Das hier ist ein weiteres Beispiel.

Die Spekulation, sie können bei einer geheimen Wahl durch die Linke mit der Ausrede durchkommen, die Stimmen wären ja vielleicht von CDU/FDP gekommen, ist so töricht und auf Sand gebaut, weil eben leicht zu kontern.

Die ganze Entwicklung der letzten Wochen zeigt immer wieder, wie sie sich an ganz merkwürdige Ideen klammert, deren mangelnde Realitätstauglichkeit offenkundig sind.

WENN sie denn schon mit der Linken zusammen gehen will, dann hätte sie entschlossener, offener und ohne diese taktischen Winkelzüge agieren müssen.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 13:25 Uhr:   

Ich wollte aber noch einmal etwas sagen zu dem FAZ-Artikel. Nein, ich glaube doch, die Annahme, es könnte nach der Verfassung zu zwei Ministerpräsidenten kommen, falls ein neu gewählter Ministerpräsident sein Kabinett nicht vom Landtag bestätigt bekommt, ist falsch.

M.E. entsteht dann ein Zustand, wie wir ihn bei der "Cohabitation" in Frankreich haben, wo ja der Staatspräsident - nicht der Ministerpräsident - den Vorsitz bei Kabinettssitzungen führt. Dann würde - theoretisch - die neu gewählte Ministerpräsidentin Ypsilanti den "Vorsitz" über die Minister der geschäftsführend weiteramtierenden Kochschen Landesregierung führen - aber ohne Koch, der nicht mehr Ministerpräsident wäre. Es gäbe also nicht zwei Ministerpräsidenten, sondern einen gewählten Ministerpräsidenten, der den Vorsitz über das "alte Kabinett" des abgewählten Amtsvorgängers führen müsste. Tja, manchmal kann man ja ironisch werden
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Jo (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 13:31 Uhr:   

Artikel 101 (4) Die Landesregierung [und damit der gewählte MP und die ernannten Minister] kann die Geschäfte erst übernehmen, nachdem der Landtag ihr durch besonderen Beschluß das Vertrauen ausgesprochen hat.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 14:05 Uhr:   

@Bernhard:
Das ist aber jetzt eine sehr gewagte Interpretation.
M. E. gehört der Kabinettsvorsitz wie alle übrigen MP-Tätigkeiten zum "Geschäfte führen".
Was nach Verfassung eindeutig Sache des zurückgetretenen alten MP ist.
Während der/die Neue eben ohne Vertrauensabstimmung noch keine Geschäfte führen darf.

Ein gewählter MP ohne Vertrauen im Parlament führt nur den Titel, hat aber keinerlei Befugnisse.

Aber wir sind uns ja einig, daß dieser Fall ohnehin völlig unwahrscheinlich ist.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 16:23 Uhr:   

@Bernhard

Es gibt immer nur einen Ministerpräsidenten. Bis eine neue Regierung vom Landtag bestätigt wurde, bleibt Koch im Amt und ist alleiniger Ministerpräsident. Wer vom Landtag zum MP gewählt wurde, aber keine Regierung bilden kann, ist NICHT Ministerpräsident.

Aber die Hürde ist sowieso die geheime Wahl. Ich gehe schon davon aus, daß Ypsilanti es mit der Linkspartei versuchen wird. Sie kann sich maximal einen Abweichler leisten und das wird eng.

Y. wird natürlich versuchen, den rechten Flügel durch wichtige Ämter einzubinden und den Aspekt betonen, man müsse Koch schnell loswerden. Ob das reicht, ist fraglich.

Erkrankungen dürften kein Problem sein. Alles, was nicht auf Intensivstation liegt, wird natürlich rangekarrt. Dafür wird der Fraktionsgeschäftsführer (oft sind es ja mehrere) schon sorgen. Im angelsächsischen Raum heißen die ja nicht umsonst whip. Daß Leute im Rohlstuhl aus dem Krankenhaus herbeigeholt und Langschläfer aus dem Bett geklingelt wurden, das gab es alles schon.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 16:39 Uhr:   

@Thomas:
> Y. wird natürlich versuchen, den rechten Flügel
> durch wichtige Ämter einzubinden ...
Das wird schwierig.
Sie muß natürlich in erster Linie den eigenen Flügel versorgen - sonst kriegt sie wirklich Ärger.
Und es gibt nicht beliebig viele Pfründen, die für einen Landtagsabgeordneten interessant sind.

> und den Aspekt betonen, man müsse Koch
> schnell loswerden.
Das dürfte zwar bei vielen SPD-Wählern hohe Priorität haben - im Landtag selber dürfte das nicht so sehr interessieren.
Dagegen dürfte es eine Reihe von SPD-Parlamentariern geben, die in erster Linie Ypsilanti loswerden wollen.

> Erkrankungen dürften kein Problem sein.
Das kommt auf die Erkrankung an. Und auf den Betroffenen.
Bei wirklich schweren Sachen und fehlender Transportfähigkeit wird auch der Fraktionsgeschäftsführer nichts machen können.
Und bei halbwegs schweren Sachen kann er auch nichts machen, wenn der Parteifreund nicht will.

Ein Krankheitsattest kann politisch sehr praktisch sein - das sieht man ja derzeit bei Beck.
Und wenn z. B. ein rechter SPD-MdL den neuen Kurs falsch findet, aber nicht als Königsmörder auftreten will, dann wird er so eine Krankheit SEHR ernst nehmen.
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SPD-Insider (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 17:00 Uhr:   

Thomas:

> Y. wird natürlich versuchen, den rechten Flügel
> durch wichtige Ämter einzubinden (...)

Momentan tut die SPD-Linke gerade das Gegenteil. Einige der Ypsilanti-Anhänger unter den hessischen Jusos haben in StudiVZ eine Gruppe "Jürgen Walter - Einfach mal die Fresse halten" gegründet und pöbeln mehr oder weniger offen gegen den konservativen Flügel. Da die betreffenden Personen (u.a. Sylvia Kunze, Felix Diehl, Julia Plehnert) Andrea Ypsilanti, Gernot Grumbach und Nobert Schmitt sehr nahe stehen, ist davon auszugehen, dass die Aktion in der Frankfurter Parteizentrale geplant wurde.

Anscheinend versucht Ypsilanti selbst eine rot-rot-grüne Zusammenarbeit durch Konfrontation mit Walter zu verhindern, um ihre parteiinternen Kritiker loszuwerden und Neuwahlen mit neuer Koalitionsaussage anzusteben.
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 17:05 Uhr:   

Ich möchte mal zwei Sachen klären:

1. Die Begriffe “Minderheitenregierung” und “Tolerierung” sind teilweise irreführend und auf Hessen bzw. die aktuelle Lage so eigentlich nicht anwendbar.

“Minderheitenregierung” kommt aus der Bundestagssprache, wo einerseits nach dem GG eben auch eine Regierung bzw. Kanzlerin mit einer nicht-absoluten Mehrheit, also quasi einer “ablsolutistischen Minderheit” gewählt werden kann; andererseits (das geht auch in Hessen) eine Regierungskoalition, die die einfache Mehrheit gegenüber einer Opposition(skoalition) hat, bei Enthaltung einer/(theoretisch auch) mehrerer tolerierenden Fraktion(en), wie eine Regierungskoalition mit absoluter Mehrheit regieren kann.

In Hessen muss eine MP aber IMMER mit der absoluten Mehrheit gewählt werden. Wird Andrea in Hessen mit den Stimmen von DIE LINKE gewählt, so ist dies erstmal eine Mehrheitsregierung. Man könnte dann aber z.B. von einer “akzeptierten Minderheitenregierung” sprechen. Was Bildung und Form einer Regierungskoalition angeht, so bestehen hier prinzipiell dieselben Verhältnisse wie auf Bundesebene bzw. dieselben Voraussetzungen für die Bildung einer “Minderheitenregierungskoaltion”. Tatsächlich ergibt sich bei der aktuellen Lage aber gerade keine Möglichkeit dafür, da Rot-Grün (51 Stimmen) mehr Stimmen als Schwarz-Gelb (53 Stimmen) haben müsste, um tatsächlich von Dunkelrot toleriert werden zu können. D.h. so oder so müsste es sich bei einer rot-rot-grünen Zusammenarbeit mindestens um eine “akzeptierte Minderheitenregierung” oder (nach meinen Wünschen) statt dessen um eine gewöhnliche Mehrheitsregierung handeln.

Eine Minderheitenregierung (was die Koalitionen, nicht die MP-Wahl angeht) könnte meiner Einschätzung nach tatsächlich keiner Bilden. Denn eine echte Tolerierungsmehrheit haben nur Schwarz-Gelb und Rot-Gelb (beide jeweils mit 53 Stimmen). Für beide sind alle rechnerisch möglichen Tolerierungsmodelle jedoch entweder äußerst unwahrscheinlich oder gänzlich unsinnig.

2. Es kann nicht wirklich zwei MinisterpräsidentInnen in Hessen geben. Wenn der neue Landtag zusammentritt, tritt der bisherige MP zurück. Es gibt dann keinen MP mehr. Dass der bisherige MP dann geschäftssprachlich “geschäftsführender MP” genannt wird, ist verfassungsrechtlich weder ausdrücklich begründet, noch lässt sich verfassungsrechtlich ein tatsächlicher Titel als Ministerpräsident begründen, es ist vielmehr eine informelle Tradition; der richtige Begriff wäre wohl “geschäftsführender, ehemaliger MP” oder so. Rechtlich begründbar wäre allenfalls eine Bezeichnung der Art “nicht-geschäftsführende MP” für Andrea in dem oben beschriebenen Szenario.

In dem beschriebenen Szenario hätten wir dann also:
a. eine Ministerpräsidentin Andrea Ypsilanti (die keine Regierungsgeschäfte führt) und
b. einen ehemaligen Ministerpräsidenten (der die Regierungsgeschäfte führt),
was keine Besonderheit darstellt.

Was mich wirklich mal interessieren würde, ist Folgendes:

In Art. 113, Abs. 3 heißt es: “Tritt die Landesregierung zurück oder hat ihr der Landtag das Vertrauen entzogen, so führt sie die laufenden Geschäfte bis zu deren Übernahme durch die neue Landesregierung weiter.”

Also die laufenden Geschäfte, nicht die Geschäfte überhaupt. Da der ehem. MP kein MP mehr ist, dürfe er auch die dem MP verfassungsgemäß zustehenden Rechte (Regierungsbildung/-umbildung, Verordnungsrecht etc.) nicht mehr haben, soweit sie ihm nicht indirekt zuwachsen, weil sie zur Führung der laufenden Geschäfte unabdingbar sind.

Das müsste doch so stimmen. Kann mir das mal jemand bestätigen oder wiederlegen?

Gruß
Markus
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Markus Prokott (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 17:43 Uhr:   

@Ralf Arnemann

Dass Andrea sich taktisch extrem dumm verhält, kann ich nur bestätigen. Für Beck kann man mittlerweile wohl Ähnliches behaupten. Er hätte sich mit seinem politischen Hauptwirkungsfeld wohl besser auf Rheinland-Pfalz beschränken sollen, wo er besser zurechtgekommen ist.

Aber, dass sich jemand dumm verhält, hat ja noch keinen gehindert, in sein preferiertes Amt gewählt zu werden. Ich erinnere nur an das “äußerst realistische” Versprechen eines Herrn Gerhard Schröder, sich daran messen zu lassen, dass er die Arbeitslosikeit innerhalb seiner (ersten) Amtzeit halbiert (oder so ähnlich, kann mich nicht mehr genau erinnern). Das konnte ein halbwegs geistig gesunder Mensch doch nicht glauben. Es hat ihn aber trotzdem nicht die Wiederwahl gekostet. Er wusste halt, dass der Großteil der Wähler so uninformiert und unverständig bzgl. der realen Zustände in der BRD ist, dass er diese Aussage ernstnehmen werde. (Ok, dann wär's ja wieder taktisch klug gewesen.(???) *hader*)

Für mich persönlich ist taktische Dummheit allerdings immer auch ein Indiz für Vertrauenswürdigkeit. Aber NUR ein Indiz: Schröder fand ich nie vertrauenswürdig.

Schön, was du zum FDP-Verhalten geschrieben hast. Freue mich über jeden Kommentar, der mir Hoffnung macht, dass eine Ampel nicht zustandekommt. Ich bin da immer vorsichtig zu hoffen, damit ich am Ende nicht zu traurig bin, wenn's doch eintritt.

Was bei den Erwägungen, DIE LINKE könnte an die SPD doch noch Forderungen als Preis für eine Tolerierung stellen, nicht vergessen werden sollte, ist, dass DIE LINKE zu einem nicht unerheblichen Teil aus ehemaligen Mitgliedern des innerparteilichen Flügels “Die Linken” der SPD besteht. Diese werden naturgemäß besonderes Interesse daran haben, den rechten Flügel ihrer früheren Partei zu schwächen. Auch weil sie (insbesondere Ex-Juso-Aktivisten) häufig die Partei verlassen haben, weil sie von der Parteirechten gemobbt worden waren. Ich kenne einige Fälle persönlich und habe auch selbst derartige Erfahrungen machen müssen. Ich schätze deshalb das Rache-Potenzial der ehem. SPDler innnerhalb von DIE LINKE gegenüber der SPD-Rechten als relativ groß ein. Dass Ypsilanti und ein linkes Wahlprogramm jetzt das Rennen gemacht haben, ist für die Ex-SPDler sicherlich eine große Genugtuung und Freude, der sie zum weiteren Durchbruch verhelfen wollen. (Und ich kann ihnen dazu nur viel Glück wünschen.)

Gruß
Markus
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 17:55 Uhr:   

@SPD-Insider:
> ist davon auszugehen, dass die Aktion in der
> Frankfurter Parteizentrale geplant wurde.
Weiß nicht.
Daß angesichts der parteiinternen Spannungen diverse Leute über ihre Gegner ablästern ist wohl normal.
Und StudiVZ ist m. E. aus Sicht einer Parteizentrale Niemandsland, das werden die weder kennen noch ernst nehmen.

> Anscheinend versucht Ypsilanti selbst eine
> rot-rot-grüne Zusammenarbeit durch
> Konfrontation mit Walter zu verhindern, um
> ihre parteiinternen Kritiker loszuwerden und
> Neuwahlen mit neuer Koalitionsaussage
> anzusteben.
Eine mehr als gewagte Theorie.
Wenn das mit rot/rot/grün nicht klappt, ist in erster Linie Ypsilanti die Leidtragende und in Gefahr, daß Walter sie los wird.
Neuwahlen wären da ein Hochrisikoprojekt.

Und mir scheint es auch nicht glaubhaft, per StudiVZ in einem fraktionsinternen Machtkampf punkten zu können.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 18:04 Uhr:   

@Markus:
Deinen Ausführungen zur Minderheitsregierung und zu den "zwei MPs" würde ich zustimmen (bin aber bei diesen juristischen Feinheiten kein Experte).

Unterm Strich bliebe, daß Koch ungeachtet der Titulatur weiter das Sagen in der Staatskanzlei hätte - in der Tat aber ohne die vollen Kompetenzen eines MP.
Und Ypsilanti hätte den Titel und sonst nichts.

Bei den Wahlaussagen muß man wohl differenzieren: Unrealistische Versprechen sind die Wähler gewöhnt und in Maßen wird das toleriert. Daß Ypsilanti sich z. B. bei Bildung und Energie in einer Weise aus dem Fenster gelehnt hat, die überhaupt nicht einzulösen ist - das wissen ja auch die SPD-Experten und das würde halt nur die üblichen Enttäuschungen geben.

Auf konkrete Fragen aber klar zu lügen, das ist etwas ganz anderes. Wenn man etwas vor der Wahl präzise zusagt, dann muß man das auch einhalten.

Mal bei Schröder der Vergleich: Die Halbierung der Arbeitslosigkeit war eine Luftnummer und ist auch so genommen worden, das gab nur leichte Kratzer an der Reputation.
Die Steuererhöhungen nach der Wahl 1998 dagegen waren ein deutlicher Bruch von klaren Zusagen und das hat Schröder nachhaltig geschadet (und letztlich seinen Untergang eingeleitet).

Was die Linken betrifft: Für die Ex-SPDler gilt das wohl so, wie Du es beschrieben hast.
Aber die sind ja nur ein Teil der Partei und der Fraktion.
Man darf nicht vergessen, daß der Parteitag mehrheitlich zuerst einen Merz gewählt hat, der unter lautem Jubel einen Totalopposition versprach.
Ob die neue Fraktion also wirklich komplett linientreu auf pro-SPD-Spur bleibt ist nicht sicher.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 18:29 Uhr:   

@SPD-Insider

Überschätzt Du da nicht vielleicht die macchiavellisische Kompetenz von Ypsilanti und erst recht der Jusos, wenn schon der Bundesvorsitzender eine taktische Null ist (eine Woche vor der Wahl vor Journalisten Brisantes ausplaudern, wie blöde kann man sein?)? Und was garantiert einen Sieg bei Neuwahlen? Ypsilantis Popularität dürfte nach der Wahl nicht gestiegen sein, glaubwürdiger ist sie sicher nicht geworden. Offenen Streit vor der Wahl kommt beim Wähler auch nicht gut an. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine schwarz-gelbe Mehrheit rauskäme, ist hoch. Und was garantiert, daß nach einer erneuten Wahl mit erneuter rot-rot-grünen Mehrheit alle in der Fraktion auf Kurs wären?

Und welche parteiinternen Kritiker will Ypsilanti so loswerden? Sie würde sich doch nur noch mehr schaffen.


@Ralf
"Das wird schwierig.
Sie muß natürlich in erster Linie den eigenen Flügel versorgen - sonst kriegt sie wirklich Ärger.
Und es gibt nicht beliebig viele Pfründen, die für einen Landtagsabgeordneten interessant sind."

Die Regierung wird wahrscheinlich 9 oder, wie bisher, 10 Minister haben. Davon gehen wohl zwei an die Grünen, die in Eichels 2. Kabinett das Justizressort und ein Gedönsministerium hatten. Bleiben also 7 oder 8 Ministerposten für die SPD zu verteilen, vielleicht kann man noch den einen oder anderen zum beamteten Staatssekretär hoch- und wegloben. Zwei Ministerien muß sie wohl dem rechten Flügel geben. Ein Kabinett nur mit Nahestehenden zu besetzen, das konnten sich nicht einmal starke Regierungschefs wie Adenauer leisten. Wenn sie den rechten Flügel leer ausgehen läßt, kann sie eine geheime Wahl gleich knicken. Daneben sind natürlich noch Regionalproporz und Frauenquote (die dürfte aber nicht das Problem sein) zu beachten.

Es gäbe natürlich die Möglichkeit, nicht alle Posten schon vor der Wahl zu verteilen. Dann verringert man das Risiko durch Enttäuschte, die es bei jeder Regierungsbildung gibt.

"Ein Krankheitsattest kann politisch sehr praktisch sein - das sieht man ja derzeit bei Beck."
Dann wird die Abstimmung eben verschoben, aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und genau wie bei Beck wird man die Abwesenheit auch auf nicht-medizinische Gründe zurückführen. Mit sowas kommt man nur durch, wenn die Mehrheit sicher ist, in der jetzigen Situation niemals. Außerdem: Wer Ypsilanti abschießen will, kann das viel unauffälliger und effektiver in der geheimer Wahl tun. Warum dann so ein Geeiere?

@Markus P.
Wie man das Ganze nun nennt, ist nebensächlich. Natürlich wird es sich faktisch um eine Dreiparteienkoalition handeln. CDU und FDP werden nicht so blöd sein, Rot-Grün aus der Patsche zu helfen, wenn sie mit der Linlspartei mal Probleme haben sollte. Also Kür mit der Linkspartei, aber Unangenehmes mit Union oder FDP zu beschließen, das wird nicht gehen.

"Also die laufenden Geschäfte, nicht die Geschäfte überhaupt. Da der ehem. MP kein MP mehr ist, dürfe er auch die dem MP verfassungsgemäß zustehenden Rechte (Regierungsbildung/-umbildung, Verordnungsrecht etc.) nicht mehr haben, soweit sie ihm nicht indirekt zuwachsen, weil sie zur Führung der laufenden Geschäfte unabdingbar sind."

Das ist wohl eine Überinterpretation.
Aus der Verfassung läßt sich nicht ableiten, daß eine geschäftsführende Regierung weniger Rechte hätte als eine "normale". Minister können nicht mehr zurücktreten oder entlassen werden, da sie bereits zurückgetreten sind. Auch kann ihr nicht das Vertrauen entzogen oder neue Minister ernannt werden. Ansonsten läuft alles wie gehabt.

"Wenn der neue Landtag zusammentritt, tritt der bisherige MP zurück. Es gibt dann keinen MP mehr."
Nein. Der Rücktritt bedeutet nicht unbedingt sofortiges Ausscheiden.
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SaaleMAX (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 18:47 Uhr:   

Wer jetzt noch an KOCH festhält ist Romantiker oder kein Fan der Salamitaktik.

Der Ast, auf dem er sitz ist schon sehr tief angesägt.....!
Es fehlt nur noch eine leichte Brise im Wald.

Der neue MP/in wird definitiv nicht KOCH heißen.

Amen !
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 19:16 Uhr:   

Vielleicht bin ich ja blöd, aber ich sehe dies so:
Der Ministerpräsident - oder die Ministerpräsidentin - wird nach der hessischen Verfassung vom Landtag gewählt. Dafür ist die absolute Mehrheit der Mitglieder des Landtages notwendig.

Und dann erfolgt - vor (!!!) der vor dem Landtag erfolgten Vorstellung der vom neuen Ministerpräsidenten geplanten Kabinettsmitglieder die Vereidigung des neuen Ministerpräsidenten.

Wir hatten dies ja schon einmal in einer Diskussion über den Bundespräsidenten: die Vereidigung ist die erste Amts"leistung" des/der neuen Ministerpräsidenten/in. Diese ist also damit schon "im Amt".

Dann würde - kurioses Szenario - der Landtag der vom schon gewählten (und vereidigten!) Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Ministerliste die Zustimmung (in offener Abstimmung) verweigern.

Dann würde aus meiner Sicht folgender Zustand eintreten:
der neu gewählte Ministerpräsident, der ja schon vereidigt ist, kann die Geschäfte mit der (von ihm geplanten neuen) Landesregierung nicht aufnehmen. Aber er ist gewählt bzw. vereidigt. Also müßte der neue, gewählte und vereidigte (!) Ministerpräsident die laufenden Geschäfte führen mit der alten Landesregierung - ohne den schon abgewählten alten Ministerpräsidenten. Dies wäre in der Tat eine kuriose Situation. Aber dann hätten wir doch einen Ministerpräsidenten mit einer alten Landesregierung.

Oder ist dies total falsch?
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 29. Februar 2008 - 20:45 Uhr:   

Das ist falsch. Die Regierung als ganze einschließlich Ministerpräsident (!) kann erst nach gewonnener Vertrauensabstimmung das Amt übernehmen, bis dahin bleibt die komplette alte Regierung.

So ungwöhnlich ist die Situation eigentlich nicht. Ist z.B. jemand zum Abgeordneten oder Bürgermeister gewählt worden, ist er (in aller Regel) auch nicht sofort Abgeordneter oder Bürgermeister, sondern sie kommen erst dann ins Amt, wenn die Vorgänger ausscheiden.

Nochwas zur Krankheit: Sollte ein SPD-MdL länger krankheitshalber abwesend sein, müssten im Falle von Ypsilantis Wahl bei Plenarsitzungen immer alle übrigen Abgeordneten der drei Linksparteien anwesend sein, sonst könnten CDU und FDP durch Abwesenheit den Landtag lahm legen, denn nur bei Anwesenheit mehr als der Hälfte der Abgeordneten ist der Landtag beschlußfähig.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 09:40 Uhr:   

@Thomas:
Deine Rechnung zeigt schon: Auch wenn man Posten unterhalb des Kabinetts dazurechnet, wird nicht die ganze SPD-Fraktion "versorgt" werden können. Einzelne unzufriedene Hinterbänkler bleiben immer übrig.

> Dann wird die Abstimmung eben verschoben, ...
Das bringt eine Verlängerung der Hängepartie (was tendenziell zugunsten von Koch läuft) und vor allem kann die SPD diese Verschiebung nicht vernünftig begründen - sie hat ja trotz des Krankheitsfalls noch eine Mehrheit. Verschieben heißt da zuzugeben, daß man sich auf die eigenen Leute nicht verlassen kann.

> Warum dann so ein Geeiere?
Gerade bei den alten Parteisoldaten, die am ehesten dazu neigen würden, den Kurswechsel strikt abzulehnen, geht ein geheimes Abstimmen gegen die Fraktionslinie sehr gegen Gewohnheit und Pflichtgefühl. Man muß es ja hinterher auch noch bringen, ganz treuherzig seinen Parteifreunden ins Gesicht zu blicken und über sein Abstimmungsverhalten zu lügen.
Eine Flucht in die Krankheit ist da deutlich einfacher.
(Nicht daß ich das hier schon annehme, schließlich sind Name und Krankheit des Betroffenen noch nicht öffentlich - es geht hier nur um "was wäre wenn").

Ansonsten völlige Zustimmung
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 10:05 Uhr:   

Und was passiert, wenn die vom FAZ-Kommentator benannte "Loyalität zur hessischen Verfassung" nicht vorhanden ist und die neue - dann vereidigte - Ministerpräsidentin sich weigert, zurückzutreten? Zwei Ministerpräsidenten kann es doch nicht geben.

Also wäre es m.E. wie in Frankreich, als Mitterrand 1986-1988 den Vorsitz über das - andersfarbige -Kabinett Chirac, 1993-1995 über das - andersfarbige - Kabinett Balladur und 1997-2002, als Staatspräsident Chirac den Vorsitz über das - andersfarbige - Kabinett Jospin führte.

So sähe m.E. in diesem Fall die Lösung aus - die Frage bliebe lediglich, ob der bereits abgewählte Ministerpräsident (die neue wäre ja dann schon vereidigt) mit am "Kabinettstisch" säße - den Vorsitz hätte - wie in Frankreich - die neue Ministerpräsidentin?

Ich weiß, diese Frage ist kurios, denn natürlich wird der Landtag nicht erst mit absoluter Mehrheit in geheimer Abstimmung Frau Ypsilanti wählen und dann dem von ihr vorgeschlagenen Kabinett in offener Abstimmung die Zustimmung verweigern.

Mich interessiert aber diese Frage nochmals im verfassungsrechtlichen und staatsrechtlichen Sinn.

Und wie läuft dies in Verfassungen - wie Hamburg oder Berlin, wo der Landtag bzw. Senat nicht nur den Regierungschef wählt, sondern jedes Kabinettsmitglied einzeln wählt? Was passiert, wenn der Landtag einigen Kabinettsmitgliedern das Vertrauen ausspricht, anderen nicht (dies ist ja schon vorgekommen). Wer ist dann im Amt und wer nicht?

Dies verstehe ich nicht.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 12:02 Uhr:   

@Bernhard:
> Zwei Ministerpräsidenten kann es doch nicht geben.
Im Prinzip schon - siehe das Beispiel von Thomas mit den Bürgermeistern. Da ist das völlig üblich.

Es sind eben nicht gleichzeitig zwei amtierende Ministerpräsidenten.
Markus hat das oben m. E. zutreffend beschrieben, Koch wäre dann nur noch "geschäftsführender ehemaliger MP".

Wenn ich sehe, was derzeit in der SPD los ist, wird es aber immer unwahrscheinlicher, daß sich Ypislanti überhaupt zur Wahl stellt.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,538740,00.html
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Samstag, 01. März 2008 - 12:51 Uhr:   

Ich möchte einmal einen Fall konstruieren, der möglicherweise gar nicht so weit "hergeholt" ist, um mein Problem zu "kennzeichnen.

Die Linkspartei wählt in geheimer Wahl Frau Ypsilanti zur Ministerpräsidentin.

Die Ministerpräsidentin wird vereidigt.

Intern macht die Linkspartei deutlich, dass ihr in dem vorgeschlagenen neuen Kabinett einige Minister zwar sympathisch sind (etwa Hermann Scheer), aber sie gewisse "neoliberale" SPD-ler nicht im Kabinett sehen möchte (etwa Jürgen Walther als Innenminister).

Da der Landtag das Kabinett nur als Ganzes bestätigen oder eben nicht bestätigen kann, stimmt die Linkspartei in der "offenen" zweiten Abstimmung mit "nein".

Die Linkspartei hat aber nach wie vor "Vertrauen" zu Frau Ypsilanti, die deshalb weder zurücktritt noch als "gewählte" Ministerpräsidentin mit einem Mißtrauensvotum oder einer negativ beantworteten Vertrauensfrage rechnen muß.

Dann mag Koch "ehemaliger geschäftsführender Ministerpräsident" sein.

De facto aber wäre die Situaton doch folgendermaßen:

die gewählte - und damit amtierende, weil nicht zurückgetretene oder per Mißtrauensvotum bzw. abgelehnte Vertrauensfrage gestürzte - Ministerpräsidentin kann die Geschäfte mit der neuen Landesregierung nicht übernehmen.

Aber sie ist gewählt und denkt gar nicht daran, zurückzutreten, weil ihr die "Loyalität zur hessischen Verfassung", fehlt.

Dann würde also das amtierende Koch-Kabinett unter Vorsitz von Frau Ypsilanti tagen - ob mit oder ohne Koch, bleibt jetzt einmal für mich sekundär.

So verrückt bzw. verworren sehe ich die Verfassungslage.

Mag ja alles falsch sein, aber sonst hätten wir eben doch "zwei Ministerpräsidenten" - wenn auch nicht zwei amtierende, dies ist richtig. Amtierend wäre m.E. aber Ypsilanti mit dem alten Koch-Kabinett.

Aber dies kann auch ganz falsch sein.

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