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Marek (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 15:28 Uhr:   

@Tim: Auf Dauer (also ewig) wäre eine Fortführung des Ministeramts ja nicht. Aber eben für eine angemessene Übergangszeit.

Bei normalen Arbeitsverhältnissen gibt es ja auch meistens eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Hat beispielsweise ein Mitarbeiter eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, dann kann er sich auch nicht montags spontan entscheiden, dass er dienstags bei einem anderen Unternehmen arbeiten wird.

Analog zur Kündigungsfrist könnte es also prinzipiell auch für Minister eine Pflicht geben, das Amt nach einem Rücktritt noch für eine befristete Weile wahrzunehmen.
Da es anscheinend keine eindeutige Regelung gibt, müsste hier notfalls ein Gericht eine Abwägung treffen. Dazu wird es aber in der Praxis nicht kommen.

Die Diskussionen über die theoretische Rechtslage ist also nicht wirklich zielführend, weil es letztendlich doch eine politische Lösung geben muss und wird. Entweder der betroffene Minister führt das Amt noch eine Weile weiter, oder ein Ersatz wird benannt.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 15:31 Uhr:   

Na, da sind wir schon zwei Versteifte. Ich interpretiere die hessische Verfassung nämlich ebenso: Nach deren Wortlaut sind die "zurückgetretenen" Minister zur Geschäftsführung verpflichtet, dies auf unbestimmte Zeit. Eine ausdrückliche Regelung über die tatsächliche Aufgabe der Amtsausübung fehlt, und da es ebenso keine Regelung gibt, die die Nachberufung von Ministern während dieser Phase vorsieht oder ermöglicht, ist es auch nicht möglich, sie zu ersetzen.
Nun ist die hessische Landesverfassung älter als das Grundgesetz, vielleicht hat damals auch niemand mit einem Fall wie seinerzeit 1982-83 gerechnet, aber mir will schon scheinen, dass die Verfassung davon ausgeht, dass alle Minister am Ball bleiben (müssen).
Auf einem andern Blatt steht natürlich, wie solche Regelungen nach GG zu bewerten sind, ob sie tatsächlich rigide durchgesetzt werden können, was dann geschieht, wenn eine Regierung faktisch "abgeschmolzen" ist usw. Genau diese fehlenden Regelungen habe ich ja bereits moniert.
Im übrigen gibt es auch im BGB Ansätze dazu, dass jemand eine einmal freiwillig oder unfreiwillig übernommene Pflicht unter gewissen Umständen auch dann wahrnehmen muss, wenn er sie eigentlich abgeben oder ablehnen könnte. Das komm sogar häufiger vor, als man meint.
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Bernhard Nowak
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 17:23 Uhr:   

Dann habe ich aber einmal eine Frage: nehmen wir einmal an, ein Minister oder der Ministerpräsident selber würde während der Zeit, in der die Regierung geschäftsführend amtiert, sterben oder amtsunfähig werden. Dann muss er/sie doch ersetzt werden können.

Das Problem besteht m.E. darin, dass die Verfassungsväter in Hessen (stillschweigend) davon ausgegangen sind, dass eine "geschäftsführende" Regierung lediglich für eine Übergangszeit im Amt bleiben würde und nicht dauerhaft, obwohl ja gerade das Beispiel Preußens zeigte, wie lange der seit 1920 amtierende SPD-Ministerpräsident Otto Braun nach dem Wahlerfolg von NSDAP, DNVP und KPD bei den preußischen Landtagswahlen vom April 1932 noch geschäftsführend im Amt blieb. Er gab zwar damals die Regierungsgeschäfte an seinen Stellvertreter Hiertsiefer vom Zentrum ab, die Regierung wurde aber - insbesondere durch das Urteil des Staatsgerichtshofes nach dem Preußenschlag vom 20. Juli 1932 - als geschäftsführende Regierung durchaus anerkannt.

Fazit: eine geschäftsführende Regierung soll ja nur für eine Übergangszeit amtieren und lediglich amtieren, bis es entweder zu Neuwahlen kommt oder die Regierung durch eine andere abgelöst wird.

Eine Umbesetzung müsste m.E. dennoch bei einer geschäftsführenden Regierung im Todesfall oder im Fall der Amtsunfähigkeit möglich sein. Oder sehe ich dies falsch?
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 18:07 Uhr:   

In Sachsen findet sich eine vergleichbare Vorschrift zur Fortführung im Ministergesetz und gilt dort ausdrücklich auch für den Fall, dass der Minister entlassen wurde oder gar seine Nicht-Mitgliedschaft-in-der-Staatsregierung verfassungsgerichtlich festgestellt ist.

Daher bezweckt die Vorschrift wohl wirklich, dass der Betreffende so lange bleiben MUSS, bis er jemanden findet, dem er zulässigerweise die Amtsgeschäfte übertragen kann. Und wenn ich jetzt da an den amerikanischen Präsidenten und seinen Zugriff auf die Atomwaffen denke, dann hat das ja auch seinen Sinn.

Das ist zwar bei deutschen Landesministern sicher nicht so dramatisch, aber dass ein Staatsorgan nicht "den Büttel hinschmeißen" kann, ohne seine Geschäfte ordnungsgemäß zu übergeben, scheint mir das richtig - und zwar auch, wenn es lange dauert.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Freitag, 15. Februar 2008 - 18:11 Uhr:   

@Bernhard Nowak: M.E. nach würde dies im Falle eines Ministers einer Vertrauensabstimmung im Landtag bedürfen. Beim Ministerpräsidenten einer vollen Wahl. Wenn der MP schon in der regulären Amtszeit das Vertrauen des Landtags für Umbesetzungen benötigt, kann es im geschäftsführenden Interregnum kaum anders sein. Im Übrigen haben wir den Präzedenzfall in Börners Kabinetten 2a und 2b: Dort mussten die SPD-Minister kommissarisch die vakanten FDP-Posten besetzen - neue hat er nicht ernannt, obwohl er ja noch zwei Jahre weiterregierte.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 09:33 Uhr:   

Interessanter Randaspekt der hessischen Regierungsbildung: Laut Gesetz bekommen "Oppositionsfraktionen" mehr Geld als "Regierungsfraktionen".
http://www.fr-online.de/frankfurt_und_hessen/nachrichten/hessen/?em_cnt=1289760

Darf denn die SPD diesen Bonus noch bekommen, obwohl sie sich ganz öffentlich zum Wahlsieger erklärt hat?
Und ist eine CDU noch Regierungspartei, wenn sie nur noch geschäftsführend im Amt ist?
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Johannes Frieder (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 11:09 Uhr:   

Und wie sieht es mit einer Minderheitsregierung bei wechselnden Mehrheiten aus? Oder einem Expertenkabinett? Oder einer stillschweigenden Tolerierung durch die Linken? Das Gesetz nimmt hier sehr klare Verhältnisse an, die es so nicht mehr geben muss.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 12:37 Uhr:   

Jenseits des hessischen Einzelfalls:
Was ist überhaupt die juristische Definition einer "Regierungsfraktion"?

"Regierung" ist die Exekutive.
"Fraktion" ist Teil der Legislative.
Also erst einmal völlig voneinander gelöst.
Kein einziges Regierungsmitglied muss Mitglied irgendeiner Fraktion sein (viele sind es ja auch nicht. Zum Beispiel der Vizekanzler).

Grundsätzlich hat auch das gesamte Parlament die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren.

Der Bundeskanzler wird außerdem in geheimer Abstimmung gewählt. Wer für ihn stimmt und wer gegen ihn, dass kann man daher gar nicht so genau wissen.

Und die Abstimmung über die Regierung macht daher jeder Abgeordnete einzeln. Und keine Fraktion. Ein formaler Mehrheitsbeschluss einer Fraktion "wir sind Regierungsfraktion" wäre daher sinnlos und findet meines Wissens auch nicht statt.

Das hessische Gesetz stimmt daher nicht nur mit der Realität nicht überein, sondern reibt sich auch ganz gehörig an den grundlegenden Verfassungsprinzipien wie "Gewaltenteilung" und "Unabhängigkeit des Abgeordneten".
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Korinthenk. (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 13:03 Uhr:   

@ Florian:

Den Begriff "Regierungsfraktion" in seine beiden Wortbestandteile zu zerlegen, wie du es tust, ergibt keinen Sinn. Es ist nicht die Exekutive gemeint, sondern allein ein Teil der Legislative, nämlich die Fraktion(en), die die Regierung trägt/tragen. Inwiefern dieses Tragen in juristisch verwertbarer Hinsicht empirisch überprüfbar ist, ist eine andere Frage.

Im Übrigen verkennt dein Kritikansatz das parlamentarische Regierungssystem. Weder das GG noch die HV kennen eine absolute Gewaltenteilung. Gewaltenteilung existiert immer nur in der Ausprägung der konkreten Verfassung. Für die beiden genannten Verfassungen bedeutet das, dass sie Gewaltenteilung nur als parlamentarisches Regierungssystem kennen. Und da der Begriff "Regierungsfraktion" diesem entspricht, reibt sich der Begriff auch nicht an einem Verfassungsprinzip.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 13:43 Uhr:   

@Florian: In der Bundesrepublik haben wir in Bezug auf Exekutive und Legislative keine Gewaltenteilung im amerianischen Sinne, sondern im Gegenteil eine Gewaltenverschränkung. Regierung und ihre Parlamentsmehrheit müssen in einer parlamentarischen Demokratie zusammenarbeiten, da sie ansonsten abgewählt werden kann. Insofern gibt es kein Verfassungsprinzip einer strikten Gewaltenteilung. Und auch der "unabhängige Abgeordnete" im Sinne des Art. 38 GG ist eher Verfassungslyrik, die an die Tage der Paulskirchenverfassung anknüpft. Auch hier ist der Abgeordnete zwar prinzipiell frei, aber die Verfassung erkennt symbolisiert durch Art. 21 GG an, dass eine gewisse Fraktionsdisziplin notwendig ist, um die parlamentarische Demokratie am Laufen zu erhalten.

Die Regierungsfraktion sind im Übrigen die Parteien, die die Regierung stellen und unterstützen. Das dürfte in aller Regel durch einen Koalitionsvertrag geregelt sein, vielleicht auch an der parteipolitischen Färbung der Minister erkennbar sein. Wobei die Frage, was im Falle einer Tolerierung passiert, wirklich nicht eindeutig klärbar ist. Wie war das denn 1983ff mit den Grünen? Wir bräuchten hier unbedingt mal jemanden, der sich da zeitgeschichtlich mit der Börnerregierung auskennt.
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Tim Spier
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 13:50 Uhr:   

Sorry, das ist natürlich eine Dopplung.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 15:39 Uhr:   

Nun sicher ist in der Regel intuitiv klar, wer Regierung und wer Opposition ist.
Sonst hätte diese Regelung ja nicht schon längere Zeit funktioniert.

Aber wirklich sinnvoll und formal korrekt definiert ist das wohl nicht.

Wir hatten schon vor einiger Zeit mal eine analoge Diskussion. Da ging es darum, ob man per Zuteilungsverfahren bei der Ausschußbesetzung erzwingen kann, daß "die Regierung" in jedem Ausschuß eine Mehrheit hat.
Das war letztlich dasselbe Problem und meiner Erinnerung nach auch nicht sauber lösbar.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Dienstag, 19. Februar 2008 - 17:11 Uhr:   

"Wie war das denn 1983ff mit den Grünen?"

In Hessen schlossen SPD und Grüne im Mai 1984 ein Tolerierungsabkommen. So konnte Börner eine neue SPD-Minderheitsregierung bilden, nachdem er seit Dezember 1982 geschäftsführend amtiert hatte. Im November 1984 kündigten die Grünen das Abkommen. Nach der Kommunalwahl 1985 kam man sich wieder näher und im Dezember '85 wurde Fischer Umweltminister. Der Rest dürfte allgemein bekannt sein. Wie es mit dem Geld für die Fraktion aussah, weiß ich auch nicht.

Eine Diskussion um den Oppositionsstatus gab es schon in Sachsen-Anhalt. 1997 hatte die CDU dagegen geklagt, daß die PDS im Landtag als Oppositionsfraktion behandelt wurde und entsprechend mehr Geld bekam (der Grund für die Klage war hier aber natürlich eher politischer als finanzieller Natur). Die Klage wurde vom Landesverfassungsgericht abgewiesen.

Es gibt aber einen Unterschied zu Hessen: In Sachsen-Anhalt reichte eine bloße Enthaltung der PDS, in Hessen müßte die Linkspartei eine rot-grüne Minderheitsregierung dagegen aktiv mittragen - und das fast immer, denn mit CDU und/oder FDP wird man in den zentralen Fragen wohl kaum einen Konsens finden.

"Aber wirklich sinnvoll und formal korrekt definiert ist das wohl nicht."
Da bestand ja auch fast nie Bedarf nach - außer in Berlin, Hessen und Sachsen-Anhalt war der Fall in den letzten Jahrzehnten immer klar.

Eine saubere Lösung gibt es da sicher nicht, da stimme ich zu.
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Johannes Frieder (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 09:49 Uhr:   

@Ralf Arnemann
Wer zur Mehrheit gehört, läßt sich durch eine Frage an die Fraktionschefs klären. Und faktisch, weil die Mehrheit die Regelung, die ja einen Vorteil für die Mehrheit darstellt, auch durchsetzen kann.
Schwierig wird es, wenn es wie in Hessen einen Malus zu verteilen gibt.

@Thomas Frings
Formal läßt sich ein aktives Mittragen auch nicht feststellen. Die Ministerpräsidentenwahl ist geheim und bei Sachentscheidungen wird mit wechselnden Mehrheiten gestimmt.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 09:49 Uhr:   

Laut Spiegel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,536446,00.html
gibt es bei der SPD-Spitze Pläne, daß sich Ypsilanti in Hessen von der Linken zur Ministerpräsidentin wählen läßt, um anschließend Neuwahlen anzusetzen.

Falls da überhaupt etwas dran ist, hielte ich dies für mäßig schlau - um es vorsichtig auszudrücken.
Denn es kombiniert ziemlich alle möglichen taktischen Nachteile für die SPD.

Da würde sie also ihr Wort brechen und doch mit der Linken zusammengehen. Um sich gleich anschließend den vollen Wählerzorn dafür abzuholen. Denn da würde es wohl nicht mehr glaubhaft helfen zu behaupten, ansonsten hätte man ja mit der Linken nichts am Hut.
Wenn schon Linkskoalition, dann müßten sie auch fünf Jahre regieren, damit sich die erste Empörung etwas legt, Gewöhnung eintritt, der Regierungsbonus entfaltet werden kann und vielleicht sogar Erfolge vorzeigbar sind.

Es wäre auch schwer vermittelbar, wieso Neuwahlen angesetzt werden. Denn die würden ja NICHT wie 1983 eine neue Konstellation bestätigen, die den Wählern bei der ursprünglichen Wahl nicht bekannt sein konnte.
Sondern da würde genau wieder die rot/grüne Option angeboten, die gerade eben die Mehrheit verpaßt hat.
Solche taktischen Spielchen sind bei den Wählern selten beliebt.

Der SPD-Plan würde auch ein etwas merkwürdiges Verhalten der Linken voraussetzen: Sie sollen einer Regierung zur Macht verhelfen, in der sie nichts zu sagen haben, um dann Neuwahlen zu ermöglichen mit dem Ziel, sie aus ihrer derzeitigen Schlüsselposition zu kegeln.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 10:46 Uhr:   

"Falls da überhaupt etwas dran ist, hielte ich dies für mäßig schlau - um es vorsichtig auszudrücken.
Denn es kombiniert ziemlich alle möglichen taktischen Nachteile für die SPD."

Richtig. Und woher nimmt sie die Sicherheit, daß bei einer Neuwahl Rot-Grün rauskommt? Die Linkspartei ist im Aufwind und CDU und FDP könnten mit der dann viel wirksameren Drohung vor der Linksfront leicht zwei Sitze mehr bekommen - dann ist sie die Ministerpräsidentin mit der kürzesten Amtszeit gewesen. Y. halte ich nicht für besonders schlau (sie ist eher zufällig zu einem unerwartet guten Ergebnis gekommen), aber für so dumm, das Risiko einzugehen, halte ich sie nicht. Wenn sie erstmal im Amt ist, wird sie wohl fünf Jahre durchregieren wollen. Und die Linkspartei wird Konzessionen fordern und auch bekommen. In der Anfangsphase wird es bei den Linken-Politamateuren im Landtagen vielleicht chaotisch zugehen, aber während der Legislaturperiode werden die dazulernen.

Aber daß Y. die Linksfront anstrebt, war doch klar. Nur ganz Naive konnten oder wollten das nicht kommen sehen.
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SaaleMAX (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 19:29 Uhr:   

@ Thomas Frings

wie wahr, diese Worte.

Nur das Wort Linksfront gefällt mir nicht.
Rein rechnerrisch gäbe es sie ja jetzt schon im Bundestag...aber dort redet auch niemand von Linksfront, ganz im Gegenteil.

Ich denke wir solten eher etwas vorsichtig sein mit solchen ,alten BLOCKeinteilungen.

Denn dann wäre auf Ewig, die CDU and die FDP gekettet oder SPD an Grüne und oder noch dazu Linke.
Und das kann keiner wollen, selbst diese Politiker nicht.

Die Zeit der Blöcke ist vorbei, vilemer ist eher die Zeit der suchenden Mehrheiten angebrochen, mit skandinavischen Vorbild.
Dort bildet man Minderheitsregierungen und beschafft sich bei jedem gesetz seine mehrheit neu mal bei links mal bei liberal, konsvervativ.
Das hat einen hauch von MEHR Demokratie, meiner Meinung nach.

Warum muß man immer alles festzurren in starren Koalitionen bei deren Gesetzen am Ende oft nur halbe Sachen oder etwas ganz Anderes als am Anfang gewollt, rauskommt?

Das ist wie mit den Autos...die fahren auch nicht NUR mit Benzin...es gibt auch noch andere Möglichkeiten der Energiebündelung/Energieausbeute...oder NICHT ??

starre Denkmuster versperren uns auf Dauer nur unsere eigene Fortentwicklung.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Februar 2008 - 20:52 Uhr:   

"Nur das Wort Linksfront gefällt mir nicht."

Über die Bezeichnung kann man natürlich streiten, das ist Geschmackssache. Wie soll man eine solche Koalition denn sonst schöner benennen?

"Die Zeit der Blöcke ist vorbei, vilemer ist eher die Zeit der suchenden Mehrheiten angebrochen, mit skandinavischen Vorbild."

In Schweden, Norwegen und Dänemark gibt es ziemlich klare Blöcke. In Schweden gab es seit den 50ern auch keine Regierung über diese Blockgrenze hinweg. In Dänemark steht der Minderheitsregierung nur die Dän. Volkspartei als Mehrheitsbeschaffer zur Seite.

"Das hat einen hauch von MEHR Demokratie, meiner Meinung nach."
Nein, es führt zu mehr Beliebigkeit der Parteien. Wenn jeder mit jedem kooperieren kann, sinkt der Stellenwert des Wählerwillens. Kommunal erlebt man ja bei "wechselnden Mehrheiten" ja so einiges.
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CHeine (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 08:22 Uhr:   

Wenn sich SPD und Linke auf die Variante "Wahl von Frau Y. zur MP mit dem Ziel baldiger Neuwahlen" einlassen und dies dann auch tun, wären BEIDE behämmert. Welche Folgen für die SPD rauskommen würden,ist von R. Arnemann und T. Frings oben schon gesagt. Aber auch die Linke spielt Vabanque. Niemand kann sagen, dass der sehr knappe Einzuge wiederholt wird. Die Äußerungen aus Niedersachsen sind ja nicht gerade hilfreich.Des Weiteren haben sich die Wähler über Koch eben so richtig "ausgekotzt" , der würde bei Neuwahlen sicher wieder etwas zulegen. Also wenn schon Wahl von Frau Y. zur MP mit den Linken (direkt oder indirekt) dann müssen sie schon dran bleiben und den Sturm der Entrüstung (ehrlich oder gespielt) einfach aushalTen.
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Der Gast (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 10:27 Uhr:   

Ich halte das ganze mehr für eine verhandlungs- oder wahltaktische Angelegenheit. Nicht jedoch für eine Handlungsalternative.

Verhandlungstaktisch: Die Drohung Frau Ypsilanti zu wählen würde die "lahme Ente" Koch und die CDU aus der Regierung bringen. Damit wäre die Macht futsch. Das ist ein ziemlich gutes Druckmittel bei zukünftigen Verhandlungen zwischen CDU und SPD (Ich gehe übrigens Wetten ein, dass nach einer Schamfrist eine große Koalition in Hessen kommt).

Wahltaktisch: Da die Linke im Norden Deutschlands (Bremen und Niedersachsen) keine Dämlichkeit ausgelassen hat, sich öffentlich zu blamieren, könnte eine Wahl durch die Linke der SPD schaden und zwar bei der Wahl in Hamburg. Warum? Weil man so die SPD bei einem zu erwartenden "hessischem" Ergebnis als Wortbrecher und unzuverlässig darstellen und eine "linkes Chaos" herauf beschwören könnte. Das wahltaktische Kalkül liegt also bei der Hamburger CDU.

Für mich ist eigentlich nur die Frage, welche Interessen der Spiegel bei einer solchen nicht nachprüfbaren Nachricht eigentlich hat. Oder wer hier den Spiegel für seine Zwecke benutzt?
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Claus (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 10:58 Uhr:   

Also ich kann mir nicht helfen. Aber irgendwie scheint mir die Ypsilanti-lässt-sich-von-den-Linken-wählen-Geschichte von interessierter politischer Seite bewusst gestreut worden zu sein. Und wie schnell sich CDU-Politiker zu Wort gemeldet haben und von "Wahlbetrug" etc. gesprochen haben. Dawaren die Agenturmeldungen kaum über den Ticker. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Mitnichten, es geht wohl ganz konkret darum, der SPD vor der Hamburg-Wahl eine auszuwischen. Ich bin mir jedenfalls absolut sicher, dass Ypslianti und vor allem Kurt Beck nicht so dumm wären, unmittelbar vor der Hamburg-Wahl (und den bayerischen Kommunalwahlen) die Wahlchancen der SPD bewusst zu senken...
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 12:30 Uhr:   

"Verhandlungstaktisch: Die Drohung Frau Ypsilanti zu wählen würde die "lahme Ente" Koch und die CDU aus der Regierung bringen. Damit wäre die Macht futsch. Das ist ein ziemlich gutes Druckmittel bei zukünftigen Verhandlungen zwischen CDU und SPD"
Die SPD will ganz offensichtlich keine Groalition - mit oder ohne Koch - weil die CDU in jedem Fall am Amt des Ministerpräsidenten festhalten wird und man auch inhaltlich weit auseinander ist.

Und wieso soll die CDU so viel Angst vor der Linksfront haben? Wäre doch für kommende Wahlen sehr nützlich. Koch ist eh fast weg vom Fenster, es gibt nur zwei halbwegs realistische Szenarien für ihn, im Amt zu bleiben:

1) sofortige Neuwahl
2) Y versucht sich mit Stimmen der Linken wählen zu lassen und scheitert in geheimer Abstimmung, danach Neuwahl (das wäre für die CDU natürlich besser)

"Für mich ist eigentlich nur die Frage, welche Interessen der Spiegel bei einer solchen nicht nachprüfbaren Nachricht eigentlich hat."
Seit wann ist der Spiegel SPD-feindlich? Was soll diese Verschwörungstheorie?

"Aber irgendwie scheint mir die Ypsilanti-lässt-sich-von-den-Linken-wählen-Geschichte von interessierter politischer Seite bewusst gestreut worden zu sein."
Das haben CDU ("Ypsilani, Al Wazir und die Kommunisten verhindern") und FDP schon vor der Wahl klar gesagt. Und warum gibt es von der SPD kein glasklares Dementi, wenn das doch SOOOO abwegig ist?

"Ich bin mir jedenfalls absolut sicher, dass Ypslianti und vor allem Kurt Beck nicht so dumm wären, unmittelbar vor der Hamburg-Wahl (und den bayerischen Kommunalwahlen) die Wahlchancen der SPD bewusst zu senken..."
Daß Beck oder Y das gestreut haben, ist natürlich auszuschließen. Aber das heißt nicht, daß sie keine Linksfront wollen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 12:33 Uhr:   

@Gast:
> Für mich ist eigentlich nur die Frage, welche
> Interessen der Spiegel bei einer solchen nicht
> nachprüfbaren Nachricht eigentlich hat.
Das übliche Interesse der Auflagensteigerung.
Wobei der Spiegel hier weder das erste noch das einzige Medienorgan ist, daß diese Meldung gebracht hat.

@Claus:
Nun sicher sind bei solchen Indiskretionen meist politische Interessen im Spiel.
Aber dann wären es hier solche von Akteuren innerhalb der SPD.
Es wird der CDU nicht gelingen, bei Journalisten Meldungen aus angeblichen SPD-Kreisen zu platzieren.

Wobei ich auch sicher davon ausgehe, daß die SPD-Spitze solche taktischen Überlegungen diskutiert. Auch das geschilderte Szenario.
Es wäre ja fast fahrlässig, wenn sie es nicht täte.
Nur ob sie das dann auch wirklich in die Tat umsetzt, das bleibt offen.
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SaaleMAX (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 19:56 Uhr:   

@ Thomas Frings

"Wenn jeder mit jedem kooperieren kann, sinkt der Stellenwert des Wählerwillens."

Da muß ich mal fragen wie tief soll er denn noch sinken??..ich glaube tiefer geht es doch gar nicht als momentan schon....


ich finde eher er kann NUR noch steigen, durch völlig neue Konstellationen und Politikideen !!

Deutschland macht manchmal den Fehler der Aussage:

"Das war immer so und das haben wir bisher immer so gemacht"
Ich fänd es schade statt mehrerer Türen immer nur dieselbe aufzuhalten.

OK, OK der Mensch ist ein Gewohnheitstier...aber Gewohnheit nutzt sich irgendwann einmal ab und wird langweilig wenn nicht sogar nutzlos oder zu einer Karrikatur seiner Selbst!

Ich hoffe aber, DAS trifft nie ein.

Also bleiben wir gespannt was im Falle Hessen noch so abgeht, aber meiner Meinung nach ist der bisher unglaubwürdigste Politiker in "diesem Fall"
KURT BECK.


Der will nämlich Baden gehen, OHNE nass zu werden !


PS.(nach der Hamburg Wahl gehts RUND )
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 21. Februar 2008 - 20:56 Uhr:   

Nun melde ich mich, wider meine sonstige Gewohnheit, erneut:
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass in Deutschland die Bedeutung von Ausdrücken wie "parlamentarisches System" nicht wirklich bekannt ist. All die Ausführungen über Wählerwillen, Wahlversprechen, Wortbrüchigkeit usw. beruhen doch darauf, dass man annimmt, eine Partei könne nur genau das tun, was sie vorher angekündigt hat.
Ich will das noch nicht einmal grundsätzlich bestreiten, denn eine Partei sollte immerhin einen Standpunkt haben, auf den man sich einigermassen verlassen kann.
Allerdings ist es eine andere Sache, was dann geschieht, wenn die eigentlich "versprochenen" Optionen gar nicht zur Verfügung stehen. Und in einem parlamentarischen System bedeutet dies, dass die Fraktionen (nicht Parteien!) im PARLAMENT entscheiden müssen, was sie nun aus der Situation machen sollen. Dass man dabei versucht, der angekündigten Linie treu zu bleiben, ist Ehrensache. Aber wenn dies nicht geht oder nur unter Abstrichen, die anderweitig nicht hinnehmbar erscheinen, dann sollte man auch mal eine Koalition eingehen können, die man eigentlich nicht wollte, die aber besser ist als nicht bzw. als stures Herumreiten auf Prinzipien, die dann doch nichts einbringen.
Wenn das die Wähler nicht verstehen, dann sollte man sich vielleicht einmal fragen, wie es mit der politischen Bildung steht. Oder aber man muss den Vorschlag machen, das parlamentarische System durch ein anderes zu ersetzen, das den Wählern besser entspricht, etwa durch Direktwahl der Regierung.
Solange aber ein parlamentarisches System besteht, halte ich sogar ein "Umkippen" im Parlament für durchaus legitim.

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