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Wahlrecht.de Forum » Tagesgeschehen » Landtagswahlen in Deutschland » Ministerpräsidentenwahl und Regierungsbildung in Hessen » 0026-0050 « Zurück Weiter »

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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 00:21 Uhr:   

@Frankfurter,

Roland Koch wird ja zurücktreten als Ministerpräsident und zwar am 5. April 2008.
Das schreibt schon Art. 113 II HV vor.
Und danach bleibt er solange im Amt, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt ist.
Anders geht es auch gar nicht. Selbst wenn Koch jetzt zurücktreten würde, würde er seine Amtsgeschäfte weiterführen müssen, bis ein neuer Ministerpräsident gewählt wird (Art. 113 III HV).
Es macht daher keinen Unterschied ob er das jetzt macht oder am 5. April.

So toll waren die Leistungen von Herrn Spreng als Wahlkampfberater von Stoiber nun auch nicht, dass ich ihn da unbedingt auf dessen Ratschläge hören würde. Ratschläge sind im übrigen auch "Schläge".
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 00:32 Uhr:   

@gelegentlicher Besucher,

Art 115 HV gibt die Möglichkeit einer Ministeranklage durch den Landtag vor dem Staatsgerichtshof wegen schuldhafter Verletzung von Gesetz oder Verfassung.
Das wäre etwa eine Möglichkeit - denn auch durch "Unterlassen" kann man gegen Gesetz und Verfassung verstoßen, wenn man eine Rechtspflicht zum Tun hat.

Ich sehe nicht, dass dies die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) verstößt. Die Berufsfreiheit ist zunächst gar nicht vorbehaltlos gewährt, sondern kann gesetzlich eingeschränkt werden (Art. 12 II GG).
Zudem ist hier überhaupt fraglich, ob und wieweit diese einschlägig ist. Schließlich geht es hier um öffentliche Ämter.
Art 113 III HV läßt sich daher auch als eine Rechtspflicht ansehen die Amtsgeschäfte weiter zu führen.
Wobei interessant das Verhältnis zu Art. 113 I HV ist. Der sagt nämlich, dass Ministerpräsident und Minister jederzeit zurücktreten können.
Nur: die Amtsgeschäfte muss er weiterführen bis ein Nachfolger bestimmt ist.
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Marc K.
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 01:43 Uhr:   

@Philipp Wälchli,

nun, wir wollen mal alle nicht hoffen das ein Mitglied der Landesregierung stirbt oder amtsunfähig wird, so dass sich die "Lückenfrage" nicht stellt.
Aus Art. 113 III HV kann man aus meiner Sicht aber schon eine Pflicht ableiten die Geschäfte zu führen, bis ein Nachfolger im jeweiligen Amt bestimmt ist und das Amt antreten kann.
Das wäre dann auch eine Rechtspflicht, deren Nichterfüllung durch Ministeranklage (Art. 115 HV) geahndet werden kann.

Sollte einmal ein Fall des Todes oder der Amtsunfähigkeit in diesem Übergangszeitraum der geschäftsführenden Regierung eintreten stellt sich die Frage, ob man nicht allgemeine Rechtsgrundsätze zur Lückenfüllung heranziehen kann.
So könnte der geschäftsführende stellvertretende Ministerpräsident geschäftsführender Ministerpräsident werden - also Ersetzung durch den Vize. In Hessen ist Karin Wolff die Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin. Sie könnte also im Falle des Todes von Roland Koch an dessen Stelle treten.
Bei den Ministern eben derjenige der sonst den jeweiligen Minister erstrangig vertritt.

Von daher können diese Lücken unter Bezug auf allgemeine Rechtsgrundsätze aus meiner Sicht geschlossen werden.

Zur Frage der hessischen Landesverfassung: Diese ist aus dem Jahr 1946. Sie hat drei sehr einmalige Artikel: Art. 21 I 2 HV: Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen; Art. 29 V HV: Verbot der Aussperrung und Art 59 HV: Unterrichtsgeldfreiheit für Schulen UND Hochschulen (Auslegung der Vorschrift ist umstritten).
Art. 21 I 2 HV ist ganz klar durch das GG überlagert (Art. 102 GG: Die Todesstrafe ist abgeschafft). Art. 29 V GG wird vielfach als ein Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit (Art. 9 III GG) angesehen, zu der auch das Streikrecht gehört. Das vollständige Verbot der Aussperrung wie die hessische Verfassung es vorsieht nimmt den Arbeitgebern ein wesentliches Gegenmittel gegen Streiks der Gewerkschaften. Es sei daher ebenso wie die Streiks mit durch Art. 9 III GG geschützt und dürfe jedenfalls nicht völlig ausgeschlossen werden. Diese Ansicht erscheint mir sehr schlüssig. Die Frage ist aber streitig.

Und die Frage der Unterrichtsgeldfreiheit (Art. 59 HV ist besonders pikant, das in dem Artikel zwei inhaltlich völlig gegensätzliche Aussagen bestehen: Art. 59 I 1 HV spricht von der Entgeltfreiheit an Schulen und Hochschulen.
Art. 59 I 4 HV erlaubt dann auf einmal ein angemessenes Schulgeld wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schülers oder seiner Unterhaltspflichtigen es gestatten.
Von daher ist auch die von der alten Landesregierung zum WS 2007/08 eingeführte Studiengebühr verfassungsrechtlich hoch umstritten.
Der hessische Staatsgerichtshof wird darüber zu befinden haben:
SPD, Grüne und Linkspartei sind im übrigen für die Abschaffung der Studiengebühren und haben sich im Wahlkampf auch für die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge ausgesprochen.
CDU und FDP sind für Studiengebühren.

Sollte der Staatsgerichtshof sie für verfassungswidrig halten, wird eine Rückzahlung ohnehin automatisch erfolgen, da die Bescheide für vorläufig erklärt wurden.
Ansonsten wird man sehen wie sich das politisch hier entwickelt.
Inhaltlich sind sich die drei linken Parteien jedenfalls sehr nahe: nicht nur bei der Frage der Studiengebühren und der übrigen Bildungspolitik.
Von daher bleibe ich bei meiner Prognose, dass sich Frau Y. von dieser linken Mehrheit wählen läßt.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 10:29 Uhr:   

@Philipp:
> Man kann sich in diesem Falle fragen, ob nicht
> sogar eine echte "materielle Gesetzeslücke"
> vorliege.
Das sind interessante Überlegungen - aber ich sehe keine echten Lücken. Man könnte manche Bestimmungen präzisieren oder weitere Details klären. Aber das führt dann leicht dazu, daß man einerseits überreguliert, andererseits immer noch Lücken läßt, die dann um so schwerer zu schließen sind.

Der Sinn der Regelung ist doch klar, und das würden m. E. auch die Gerichte so interpretieren.
D.h. man würde versuchen, möglichst nah an der Intention zu bleiben und größere Störungen z. B. der föderalen Grundordnung zu vermeiden.
Ein Eingreifen der Bundesregierung hielte ich für völlig abwegig (hielt ja auch damals dem Reichsgericht nicht stand).

Im Prinzip sieht die Verfassung vor, daß die Landesregierung geschäftsführend weitermachen soll. Und wenn nun der Ministerpräsident ausfällt, macht halt das übrige Kabinett weiter, wenn eine Minister ausfällt, übernimmt ein Kollege das Ressort mit.
Da gibt es keine echten Legitimitätsprobleme.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 11:00 Uhr:   

Nur zwei Richtigstellungen:
1.) Das Reichsgericht war mit der Angelegenheit nie befasst. Zuständig war der Staatsgerichtshof. Auf eine Anfechtung seines Urteils wurde bewusst verzichtet.
2.) Der Staatsgerichtshof hat eben nicht die ganze Notverordnung kassiert, sondern nur einen Teil. Das Eingreifen des Reiches stützte sich auf WV 48 I + II, die Massnahmen nach WV 48 II wurden bestätigt.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 12:19 Uhr:   

Es gibt bei einer solchen geschäftsführenden Regierung allerdings schon ein Problem: Auch wenn es Stellvertretung gibt, so ist es doch so, dass eine solche Regierung "abschmelzen" kann. Wenn die Geschäftsführung ein paar Wochen oder Monate dauert, dann kann man die Mannschaft vielleicht schon zusammenhalten, aber bei längeren Zeiträumen kann sich die Notwendigkeit, personelle Veränderungen vorzunehmen, u. U. schon bemerkbar machen. Die hessische Verfassung sieht ja nur die Regelung vor, dass der MP Minister mit Zustimmung des Landtages entlassen darf. Dies ist wohl als Gegengewicht zur "Allmacht" des MP gedacht, weil es ja eben keinen Präsidenten über diesem gibt, der zwar selbst kaum Macht hat, aber immerhin prüfend, regulierend und kontrollierend eingreifen kann.
Wenn eine geschäftsführende Regierung tatsächlich durch verschiedene Ausfälle auf z. B. die Hälfte ihrer ursprünglichen Stärke geschrumpft ist, dann dürfte sich das schon im Regierungsalltag bemerkbar machen, auch wenn diese Regierung keinerlei Gesetzgebungsprojekte und keinerlei ausserordentliche Massnahmen bearbeitet, sondern sich nur auf das allernotwendigste Handeln beschränkt. Sogar der Ausfall einzelner Minister könnte Probleme schaffen. Was etwa dann, wenn kein Finanzexperte und kein Jurist mehr in der Regierung sitzt?
Auch wenn das alles vielleicht realiter nicht so sehr wahrscheinlich ist, so wäre es an sich schon gut, auch für solche Fälle vorgekert zu haben.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 12:56 Uhr:   

@Philipp:
> Auch wenn es Stellvertretung gibt, so ist es doch
> so, dass eine solche Regierung "abschmelzen" kann.
Sicher.
Irgendwann wird es dünn - und der Druck aufs Parlament wächst, endlich einzugreifen.
Man darf aber auch nicht vergessen, daß die Verwaltung auch ganz ohne Kabinett eine ganze Weile weiterarbeiten kann.
Ist eigentlich schwer zu sagen, ab wann das Fehlen einer obersten Entscheidungsinstanz wirklich Probleme machen würde.

> Was etwa dann, wenn kein Finanzexperte und
> kein Jurist mehr in der Regierung sitzt?
Na und?
Die Bundesregierung und diverse Landesregierungen kommen doch auch ohne Finanzexperten im Kabinett aus.
Will sagen: Es gibt ja auch bei einem "normalen" Kabinett keinerlei Vorschriften, welche Mindestkompetenzen inhaltlich oder formal im Kabinett vertreten sein müssen.
Der MP darf auch eine Gruppe Analphabeten zu Ministern ernennen, die bisher nur als Waldarbeiter tätig waren. Die Verfassung hindert ihn jedenfalls nicht daran.

> so wäre es an sich schon gut, auch für solche
> Fälle vorgekert zu haben.
Ich halte grundsätzlich wenig von Vorschriften, die sich auf extrem unwahrscheinliche Fälle beziehen.
Im Zweifelsfall wird man dann feststellen, daß der dann eintretende Fall dann doch wieder neben dem liegt, was die Phantasie der Regelverfasser sich vorstellen konnte. Und dann ist man bei einer pragmatischen Regelung durch formale Vorschriften eingeengt, die nicht passen und nicht weiterhelfen.

Im konkreten Fall wüßte ich auch keine praktikable Regelung, die alle Varianten von Problemen einer geschäftsführenden Regierung abdecken könnte.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 30. Januar 2008 - 19:39 Uhr:   

Nebenbei gesagt:
Das Szenario, dass Koch über den April hinaus geschäftsführend im Amt bleibt ist vollkommen unrealistisch.

Man muss die Situation doch nur mal aus den Augen der SPD sehen:

Sie hat jetzt verschiedene Optionen.
Deren Realisierbarkeit hängen z.T. davon ab, ob sie sich traut, mit der PDS zusammen zu arbeiten oder ob die FDP doch noch überredet werden kann.

Eine Option, die ihr aber immer offen stehen wird, ist Juniorpartner in einer großen Koalition.

Und diese Option ist doch auf jeden Fall attraktiver, als die Regierung mittelfristig allein in den Händen der CDU zu lassen.

Erstens einmal geht es hier natürlich um Posten und um Macht.
Und dann auch um die Außenwirkung:
Die SPD hat die Möglichkeit, sich an der Regierung zu beteiligen und zieht es vor, die Regierung ausgerechnet Koch alleine zu überlassen und das Land in eine unstabile Lage zu bringen? Hallo? Wie soll denn das zu vermitteln sein?

Nein, im Ernst:
Große Koalition ist für die SPD vielleicht nicht attraktiv. Aber auf jeden Fall besser, als eine CDU-Alleinregierung zu dulden.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 09:25 Uhr:   

@Florian:
> Das Szenario, dass Koch über den April hinaus
> geschäftsführend im Amt bleibt ist vollkommen
> unrealistisch.
Das mag ja sein.
Aber da alle anderen Szenarien genauso unrealistisch sind ...

> Man muss die Situation doch nur mal aus den
> Augen der SPD sehen:
Welcher SPD?
Es macht einen Riesenunterschied, ob man das mit den Augen Ypsilantis sieht, oder mit denen von Beck oder mit denen der Walter-Anhänger.

> Sie hat jetzt verschiedene Optionen.
Theoretisch ja. Praktisch läuft das aber etwas auf die Wahl zwischen Gift und Strick raus.
Mit dem fatalen Zusatz, daß Ypsilanti (nicht die SPD!) unter Druck steht, nun auch zu liefern, was sie versprochen hat: Den Regierungswechsel.

> Eine Option, die ihr aber immer offen stehen
> wird, ist Juniorpartner in einer großen
> Koalition.
Was Ypsilanti gerade aktuell ausgeschlossen hat.

> zieht es vor, die Regierung ausgerechnet Koch
> alleine zu überlassen und das Land in eine
> unstabile Lage zu bringen?
Natürlich würde sie nicht die ganzen fünf Jahre lang Koch regieren lassen.
Aber die Minderheitsregierung einige Zeit erfolglos wurschteln zu lassen könnte den Weg zu Neuwahlen ebnen.

Eine Neuwahl ist eben auch eines der vielen unrealistischen Szenarien.
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görd
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 09:32 Uhr:   

Gibt's keine Ampel, dann wird's Neuwahlen geben. Die Stimmung im Volk ist Anti-Koch und das wird die SPD zu nutzen wissen. Wichtig ist auch wie die Wahl in Hamburg ausgeht. Schneidet da die SPD gut ab, motiviert sie das eher, Neuwahlen anzustreben.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 11:02 Uhr:   

@ Görd:
Eine "Anti-Koch-Stimmung" wird vielleicht nicht reichen. Denn die CDU hätte ja auch die Möglichkeit, zu den Neuwahlen einen neuen Spitzenkandidaten zu präsentieren.
Irgendeine nicht aneckende "Weichspül"-Variante. Sagen wir mal die Roth aus Frankfurt (als Landesfremder fällt mir gerade nichts besseres ein, aber wahrscheinlich gäbe da auch andere Alternativen).
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Marek (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 31. Januar 2008 - 23:04 Uhr:   

Neuwahlen halte ich für sehr unrealistisch. Dafür müssten sich CDU und SPD einig sein, dass neu gewählt werden soll. Eine "linke" Mehrheit für Neuwahlen wird es nicht geben, weil die Linkspartei froh sein kann, dass sie den Einzug in den Landtag knapp geschafft hat - das wird sie nicht aufs Spiel setzen.
Auf der anderen Seite hat auch die FDP ein sehr gutes Ergebnis erzielt, sie wird es ebenfalls nicht riskieren wollen, Abgeordnetensitze bei einer Neuwahl zu verlieren.
Die einzig verbleibende absolute Mehrheit für Neuwahlen wären also CDU/SPD. Es ist aber unwahrscheinlich, dass sich beide gleichzeitig einen Vorteil davon erhoffen. Fazit: Neuwahlen wird es nicht geben.
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görd
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 09:20 Uhr:   

Wenn es für keinen Kandidaten einen Mehrheit gibt, wird kein Mensch verstehen, warum einige Parteien Neuwahlen blockieren. Darüber hinaus winkt ja für die FDP eine Regierungsbeteiligung, falls sie für Neuwahlen stimmt. Ich sehe auch nicht, warum die FDP hier Abgeordnetensitze verlieren sollte.
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albertk (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 13:14 Uhr:   

Die SPD hat bei dieser Wahl 7,6 Prozent gewonnen. Dies geschah mit einem ausgesprochen linken Wahlkampf. Andrea Ypsilanti stand für eine linkere Sozialdemokratie. Damit konnte sie sogar den Grünen Stimmen abnehmen. Ypsilanti stand gegen Studiengebühren, trat für eine sozialere Bildungspolitik ein, forderte einen gesetzlichen Mindestlohn, Wiedereinführung der Vermögenssteuer, erneuerbare Energien und den Atomausstieg.

Nun, da sie keine Mehrheit für eine rot-grüne Koalition hat, versucht sie mit Parteien zu verhandeln, die für diese linken Inhalte nicht im geringsten stehen. CDU und FDP sind in Hessen rechtslastiger. Die CDU gab sich als Scharfmacher gegen Jugendkriminalität, forderte eine Justiz ohne Rehabilitationsgedanken und zog wieder einmal die braune ausländerfeindiche Karte. Beide Rechtsparteien stehen für das bisherige Dreiklassenschulsystem, sind für horrende Studiengebühren (die FDP wollte sogar höhere!), für Atomkraftwerke und lehnen einen gesetzlichen Mindestlohn ab.

Wer ständig nach rechts regiert, obwohl er sich politisch links gibt, wird die Quittung kriegen. So wurden Ende der 70er Jahre gegen eine versteinerte SPD die Grünen gegründet. Noch immer tummeln sich in der SPD Lobbyisten von Unternehmerinteressen, Flughafen- und Atomkraftkonzernen, z.B. Wolfgang Clement. Solche Politiker, die wie selbstverständlich ihr politisches Amt mit finanziellen Interessen verquicken, gelten in diesem Land als Demokraten. Die LINKE dagegen wird behandelt wie eine undemokratische Partei a la NPD.
Tatsächlich tritt die LINKE für mehr Demokratie und soziale Politik ein. Auch innerparteilich handelte es sich um eine demokratische Partei. Daher wird doch auch mehr gestritten und es dauert sicher noch Jahre, bis sich in dieser Partei Kommunisten, Sozialdemokraten, Gewerkschafter und Linke unterschiedlichster Herkunft zusammenraufen.
Die hessische SPD war in früheren Jahren nicht so wählerisch, wenn es darum ging, mit CDU, FDP oder gar mit dem BHE zu regieren. Der BHE war in den 50er Jahren und Anfang der 60er Jahre der "Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten". Mit der Formulierung "Entrechtete" versuchte man frühere Nazis an sich zu binden, was der Partei durchaus gelang. Mit dem BHE wählte die SPD in Hessen 1955-1966 sogar frühere Nazis in Ministerämter (Gustav Hacker und Gotthard Franke).

Sollte man hier etwa auf den Wahn verfallen, Neuwahlen auszuschreiben, könnten die von der SPD hinzugewonnenen 7,6 Prozent und weitere Wähler der SPD sich auf Inhalte besinnen und statt dessen lieber gleich die LINKE wählen. Ähnlich verhielten sich Wähler der GRÜNEN in Frankfurt, die den profillosen schwarzgrünen Kurs im Kommunalparlament ablehnen. Die GRÜNEN verloren dort ein Drittel ihrer Wählerschaft (von 17,2% auf 11,5%) während die LINKE dort 7,1% erhielt.

Man sollte froh sein, daß man im Hessischen Landtag eine Mehrheit links von Roland Koch hat und diese politisch umsetzen. Koalitionsspielereien wie Ampel oder Jamaika sind vielleicht kommunalpolitisch möglich. Aber auf Landesebene führen sie nur zum völligen Gesichtsverlust ihrer Partner – siehe große Koalition. Rot-grün-rot haben politisch mehr gemein und sollten diese Chance nutzen.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 13:58 Uhr:   

@albertk:
> Solche Politiker, die wie selbstverständlich
> ihr politisches Amt mit finanziellen Interessen
> verquicken, gelten in diesem Land als
> Demokraten.
Clement hat kein politisches Amt mehr.
Und es ist schon Heuchelei, wenn sein Mandat bei RWE als verabscheuungswürdig gilt, der in ähnlicher Höhe dotierte Solar-Lobbyismus eines Möchtegern-Ministers Scheer aber ok sein soll.

> Die LINKE dagegen wird behandelt wie eine
> undemokratische Partei a la NPD.
Falsch.
Sie sollte so behandelt werden - aber sie wird es nicht.

> Tatsächlich tritt die LINKE für mehr
> Demokratie und soziale Politik ein.
Nach eigenen Angaben.
Ähnlich Angaben macht die NPD auch.
Das muß man nicht glauben.
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 14:39 Uhr:   

@Ralf: Volle Zustimmung

@albertk

Allgemein: Bitte keine Propaganda. Um nur mal das Beispiel "horrende" Studiengebühren rauszugreifen: kostendeckende Studiengebühren lägen beim Medizinstudium bei 15000€ oder mehr pro Semester! Da erscheinen die 500€ wirklich nicht mehr so horrend.

"Mit dem BHE wählte die SPD in Hessen 1955-1966 sogar frühere Nazis in Ministerämter (Gustav Hacker und Gotthard Franke)."
Ein BHE-MdL, Frank Seiboth (NS-Gauschulungsleiter im Sudetenland) trat sogar zur SPD über und wurde 1967 Staatssekrtär.
ABER: Zweifelhafte Entscheidungen in der Vergangenheit rechtfertigen keinen Pakt mit Extremisten jetzt. ES ist für die FDP ja auch kein Argument, daß es früher schon Ampeln gab.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 15:47 Uhr:   

Und wenn's nun doch eine "Länderehe" Hessen-Thüringen gäbe, was täte die Landes-CDU dann mit den Blockflöten aus dem Eichsfeld?
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 15:58 Uhr:   

@Thomas Frings:
Wenn man hier keine Propaganda will, was verständlich ist, wieso wird albertk "angezählt" und Ralf Arnemann gelobt? Sein Kommentar vom 01.02., 13:58 ist ja wohl absolute Propaganda!
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CHeine (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 16:00 Uhr:   

Ich habe soeben meinen Benutzernamen vergessen.
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görd
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 16:33 Uhr:   

@CHeine

vollste Zustimmung, vor der Wahl wurde die SPD bereits als potenzielle Lügenpartei hingestellt und nun wird von ihr gefordert, dass sie einen Umfaller macht (große Koalition wurde ja genau so ausgeschlossen wie rot-grün-rot). Da wurden keine mahnenden Worte bzgl. Propaganda geäußert.

Herr Arnemann schreibt sowieso nur durch seine parteipolitische Brille. Man schaue sich nur seine Bemerkungen zu den Hessen-Umfragen an. Der Wahlausgang sollte ihn eines besseren belehrt haben.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 19:02 Uhr:   

@görd:
> vor der Wahl wurde die SPD bereits als
> potenzielle Lügenpartei hingestellt ...
Bei den Wahlversprechen brauchte man das nicht "potenziell" nennen.

> ... und nun wird von ihr gefordert, dass
> sie einen Umfaller macht
Wer fordert das hier?

> Herr Arnemann schreibt sowieso nur durch
> seine parteipolitische Brille.
Och je - wie parteipolitisch ist denn das, wenn man darauf hinweist, Lobbyismus nicht unterschiedlich zu behandeln.
Oder darauf zu verweisen, daß man die Aussagen einer Partei über sich selber nicht automatisch als Beweis nehmen darf?

Wenn ich hier parteipolitisch schreiben wollte, sähe das deutlich anders aus ...
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Propagandist (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 20:55 Uhr:   

Bitte keine Propaganda, kostendeckende Strassenbenutzungsgebühren lägen bei Unbezahlbar pro Meter.
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Internetlegende (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 23:40 Uhr:   

Gewagte Prognose:

Große Koalition mit Wechsel im MP-Amt nach 2 1/2 Jahren (ohne Koch):
F-J Jung (CDU) wird im April MP, um Mitte 2010 Frau Ypsilanti Platz zu machen (der Stv-MP-Posten wechselt entsprechend umgekehrt).
Roland Koch wird derweil brutalstmöglicher Verteidigungsminister.
(Wenn schon Wahlverlierer, dann wenigstens Ministeramt, lief von Eichel bis Steinbrück schon so...)
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albertk (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 01. Februar 2008 - 23:49 Uhr:   

Die Neuwahl-Idee ist so neu nicht. Ähnliches versuchte Börner 1983 in Hessen, aber mit der Folge, daß die Grünen dann geschwächt wiederkamen und er doch mit ihnen koalieren mußte. Das führte zur ersten rotgrünen Landesregierung.
In Hamburg spielte die SPD auch ein ähnliches Spiel seit den 80ern, ließ wiederholt Neuwahlen ausschreiben, um ja nicht mit der GAL koalieren zu müssen. Schließlich koalierte sie dann mit FDP und STATT-Partei, die danach jeweils wieder aus dem Parlament verschwanden.
Ich finde es bedenklich, wenn eine Mehrheit nach Lust und Laune jederzeit Neuwahlen ausschreiben kann, weil dann die Gefahr besteht, daß sie für Jahre hindurch keine Ablösung erfährt. Da ist mir der übliche 4- oder 5-Jahres-Turnus lieber. Man kann ja auch nicht ein Kommunalparlament auflösen, bloß weil einem das Ergebnis nicht gefällt.

Und zum Thema "Propaganda"? Ich schrieb hier meine Meinung. Ich verfüge über keine Ministerien oder Medien, die ganzen Völkern die Hirne vernebeln.
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Marc K.
Veröffentlicht am Samstag, 02. Februar 2008 - 02:38 Uhr:   

Ich halte an meiner Auffassung fest:
Entweder die SPD fällt um und Frau Y. läßt sich mit den Stimmen der Linkspartei wählen oder Frau Y. entscheidet sich auf Druck der Bundespartei nicht zu kandidieren und geht in die Opposition - was Frau Y. ja bereits als Option angedeutet hat.
Dann wird es eben die geschäftsführende Regierung Koch geben und 2009 - vielleicht parallel zur BTW Neuwahlen.



Eine große Koalition wird es in Hessen definitiv nicht geben.
Wir hatten in Hessen schon mal eine Periode geschäftsführender Regierungen (1982-85). Da hätte sich ja auch - da die SPD nicht mit den Grünen wollte - die Groalition angeboten.
Das machen die Parteien aber in Hessen nicht. Und heute erst recht nicht.
Die SPD hat sich unter Frau Y. weit links positioniert - weiter links als die übrigen SPD-Landesverbände und weiter links als die Bundespartei. Die hessische CDU ist traditionell weiter rechts als die Bundes-CDU.
Daher ist diese Variante absolut ausgeschlossen.

Eine Koalition CDU-SPD unter einem Ministerpräsidenten Koch ist bar jeder Realität.
Die SPD wird nicht als Juniorpartner in einer Groalition in Hessen eintreten - und die CDU wird Frau Y. niemals wählen.
Überhaupt - selbst jenseits der Personen.
Beide Parteien sind inhaltlich viel zu weit auseinander.
Und: die Hessen sind da stur. Daher wird es das definitiv nicht geben.

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