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Bremerhavener Problem?

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Migan (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 23. Februar 2008 - 16:15 Uhr:   

Wie ist in einem solchen Fall eigentlich zu verfahren? Kann man einfach erklären, gut, die BIW kriegen eine Stimme mehr und ziehen daher ins Parlament ein?


30.01.08:
Überraschende Wende im Fall Wagner. Der Senator für Inneres und Sport des Landes Bremen gibt dem Widerspruch von Thomas Wagner gegen seine Löschung aus dem Melderegister der Stadt Bremerhaven statt. Das Bürger- und Ordnungsamt der Seestadt wird verpflichtet, das Melderegister rückwirkend zum 14.09.2006 zu berichtigen. Und das bedeutet: Thomas Wagner war auch am Wahltag unter der von ihm angegebenen Adresse in Bremerhaven ordnungsgemäß gemeldet – und wäre somit wahlberechtigt gewesen. Herr Wagner hat eidesstattlich versichert, daß er am 13.05.2007 für die BÜRGER IN WUT gestimmt hätte, wäre ihm die Teilnahme an der Wahl nicht verweigert worden. Und mit der Stimme von Thomas Wagner würden die BÜRGER IN WUT heute mit einem Abgeordneten in der Bremischen Bürgerschaft vertreten sein.

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