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Landtagswahl in Thüringen

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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 19:41 Uhr:   

@Kepler,

wo ist eigentlich das Problem einer geschäftsführenden Minderheitsregierung unter Kemmerich. Faktisch werden die Ministerien sogar von den rot-rot-grünen Staatssekretären geführt. Insofern hat Thüringen momentan eine technische Übergangsregierung.

Ob Thüringen sich nun im Bundesrat bei jeder Abstimmung der Stimme enthält oder gar nicht erscheint (was ergebnistechnisch auf das Gleiche hinausläuft; die Dauerenthaltung wäre im Übrigen bei einer Allparteienübergangsregierung ja auch das logischste Abstimmungsverhalten) ist eigentlich nur eine Fußnote wert. Im Übrigen hat die Linke die jetzige Blockadesituation selbst herbeigeführt. Statt den Rücktritt Kemmerichs zu fordern, hätte sie diesen eben auffordern sollen die Vertrauensfrage zu stellen. Das hätte den Weg zu schnellen Neuwahlen geöffnet, was wahlkampftechisch für die Linken ja sogar ideal gewesen wäre. Indes wurde Kemmerich, der zu diesen Schritt sogar bereit war, ultimativ von den Linken zum Rücktritt gedrängt.

Ramelow käme bei einer neuen Ministerpräsidentenwahl diesmal auch sicherlich im dritten Wahlgang ins Amt, da CDU und FDP nicht nochmal einen Kandidaten aufstellen werden.

Im Grunde genommen muss sich Ramelow aber auch keine Sorgen machen für eine Wahl im ersten Wahlgang machen.

Die CDU-Abgeordneten haben vor vorgezogenen Neuwahlen wahnsinnige Angst. Käme Ramelow nun erst im dritten Wahlgang ins Amt könnte die Linke erklären, dass sie der Auffassung sei, dass die CDU die Kooperationsvereinbarung nicht einhalte. Ramelow könnte dann seinerseits die Vertrauensfrage stellen und so binnen drei Wochen vorzeitige Neuwahlen auslösen.

Theoretisch gäbe es natürlich die Option dass in den drei Wochen eine nee Ministerpräsidentenwahl erfolgt, z.B. weil die AFD einen Kandidaten aufstellt. Das dürfte indes eher unwahrscheinlich sein, da in dem Fall Ramelow ja erneut antreten würde. Insofern würde das der AFD nichts bringen, da Ramelow erneut gewählt werden würde. Die AFD hat in Thüringen auch Neuwahlen nicht zu fürchten - anders als die CDU. Insofern kann nicht per se unterstellt werden, dass sie diesen Weg zu Neuwahlen blockieren würde.

Es wäre im Übrigen ist auch nicht gesagt, dass ein vorzeitiger Neuwahlantrag keine 2/3-Mehrheit im Landtag bekommt. Auch wenn die CDU dagegen stimmt, könnte die erforderliche Mehrheit erreicht werden, da die AFD sich dem ja nicht unbedingt verweigern würde, wenn der Übergangsministerpräsident Ramelow und nicht Kemmerich wäre. Ein solches Abstimmungsergebnis würde indes die ideologische Abgrenzungsposition der Linken gegenüber der AFD untergraben. Möglich wäre es indes - und das wäre auch ein pragmatischer Ansatz zur Lösung der politischen Blockade. Das kann man seriöserweise auch nicht als inhaltliche Kooperation definieren.

Leider ist die gesamte Debatte in einen völligen medialen Hype abgerutscht. Das Ergebnis ist in der Tat eine Situation, in der keine gesichtswahrende Lösung für alle Beteiligten mehr möglich ist. Hierzu haben alle Beteiligten beigetragen, auch die Linke selbst durch überzogene und undemokratische Forderungen nach Stimmen für Ramelow von der Opposition. Im Ergebnis wird die Linke damit Erfolg haben und insofern auf ganzer Linie triumphieren.

Meiner Einschätzung wird sie vier Stimmen von der CDU bekommen. Die CDU wird vier Abgeordnete auswählen, die in einer geheimen Wahl für Ramelow stimmen (im dritten Wahlgang haben wahrscheinlich ja bereits zwei CDU-Abgeordnete für Ramelow gestimmt, denn er erhielt ja mehr Stimmen als Rot-Rot-Grün; daneben gab es eine Enthaltung - insofern müsste ja nur noch eine Stimme dazu kommen - vielleicht die von Mohring höchstpersönlich - sollte also nicht schwer sein; wobei man ja hört, dass die Fraktion diese Frage auswürfeln will).

Die CDU möchte nicht das Risiko eingehen, dass die Linke dass Kooperationsprotokoll gleich wieder aufkündigt (oder ggf. zumindest vorzeitig dieses Jahr aufkündigt) und über die Vertrauensfrage den Weg zu Neuwahlen geht. Im Übrigen wird die CDU-Fraktion überwiegend gegen Ramelow stimmen (im Sinne einer (mehrheitlichen) Bestätigung der Treue zum CDU-Parteitagsbeschluss, an dem man sich zumindest mehrheitlich gebunden gefühlt). Gesichtswahrend ist so ein Verhalten allerdings nicht, denn es ist einfach zu offenkundig eine Umgehung der Beschlusslage der Partei, zu der sich die Thüringer CDU-Fraktion nur noch pro forma bekennt.

Sofern auch noch ein Haushalt für 2021 beschlossen wird - was nur bei Zustimmung oder zumindest Enthaltung der CDU oder Teilen der CDU möglich wäre, hätte man auch die Schwelle der inhaltlichen Kooperation überschritten. Insofern verstößt die Thüringer CDU gegen das Kooperationsverbot. Damit wird dieser Beschluss generell brüchig, allerdings nach beiden Seiten. Im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse in Teilen Ostdeutschland könnte man hierbei auch von der normativen Macht des faktischen sprechen. Indes hätte dieser Gesichtsverlust leicht vermieden werden können, wenn im besagten dritten Wahlgang auch nur eine Enthaltung dazugekommen wäre (Patt) oder zwei Enthaltungen.

Im Ergebnis verliert die CDU durch ihr Verhalten in der Tat jegliche Glaubwürdigkeit (zumal das diesmal ein vorsätzlicher Bruch des Kooperationsverbots wäre) und die Linken siegen auf ganzer Linie.

Das die Mehrheit der Fraktion sich an die Parteilinie halten wird (da vier Abgeordnete ausgewählt werden) macht die Sache nicht wirklich besser. Im Gegenteil, ein solch abgekartetes Vorgehen kostet in der Öffentlichkeit sogar noch mehr Glaubwürdigkeit. Innerparteilich dürfte indes diese offenkundig verlogene Lösung zu weniger Friktionen führen, da man auf eine geheime Abstimmung verweisen kann und darauf, dass der Großteil der Fraktion die Parteilinie stützt.
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Kepler
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 19:42 Uhr:   

Pressemitteilung des Thüringer Landtag von heute: Am Mittwoch 4.3. ab 14:00 wird gewählt!

https://www.thueringer-landtag.de/service/presse/pressemitteilungen/wahl-des-ministerpraesidenten-am-4-maerz/

Tja, da habe ich mich wohl getäuscht…
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 20:03 Uhr:   

@Kepler,

ich sehe nicht, dass irgendjemand aus der CDU Höcke wählen würde. Dieser dürfte noch nicht einmal alle Stimmen aus seiner Fraktion erhalten. Er wird daher gar nicht antreten. Einen CDU- oder FDP-Kandidaten wird es diesmal nicht geben. Insofern hat die AFD auch nicht die Möglichkeit noch einmal einen solchen Coup zu landen.

Insofern läuft alles auf Ramelow hinaus.

Im Übrigen: die AFD in Thüringen hat eine klare Anti-Ramelow-Position und wird ihn daher nicht wählen. Die Äußerung von Gauland in dem Punkt wurden von der Thüringer AFD klar als "ironische Bemerkung" bezeichnet. So dürfte Gauland seine Aussage im Übrigen auch gemeint haben.

Die AFD hat die klare Strategie vorzuführen, dass eine Mitte-Rechts-Mehrheit nicht an ihr scheitert, sondern an CDU und FDP. Insofern hat die AFD überhaupt kein Interesse Ramelow zu wählen. Das wäre wirklich absurd. Die Wahl eines bürgerlichen Kandidaten der AFD war hingegen logisch und ein gelungener Coup.

Da wohl bereits zwei CDU-Abgeordnete Ramelow mitgewählt haben dürfte eine Steigerung auf vier nicht so schwer sein. Wenn es Ramelow wirklich primär um das Land und nicht um die eigene Macht gehen würde, könnte er im übrigen den Vorschlag einer Expertenregierung für ein Jahr unterbreiten (die auch von einem Parteilosen angeführt werden könnte). Tut er aber nicht. Der Linken geht es primär um die eigene Macht. Insofern wird er antreten und er wird damit wohl auch durchkommen. Die CDU ist ja bereits umgefallen. Mehr als vier bis fünf Stimmen wird er indes aus der CDU nicht bekommen, da die CDU ja so tun muss, dass sie sich an ihren Unvereinbarkeitsbeschluss hält. Insofern wird die Sache wohl so durchgehen. Aber die Debatte wird natürlich weiter schwelen. Und da Mehrheitsverhältnisse wie in Thüringen auch anderswo in Ostdeutschland auftreten können, wird m.E. nach der sog. Unvereinbarkeitsbeschluss auch anderswo perspektivisch nicht aufrecht erhalten werden können. Er wird aufgeweicht werden und irgendwann dürfte es auch Kooperationen zwischen CDU und Linken bzw. CDU auf AFD geben (die es auf der kommunalen Ebene ja sowieso schon gibt).
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 21:19 Uhr:   

@Marc
"Die AFD hat die klare Strategie vorzuführen, dass eine Mitte-Rechts-Mehrheit nicht an ihr scheitert, sondern an CDU und FDP. Insofern hat die AFD überhaupt kein Interesse Ramelow zu wählen. Das wäre wirklich absurd. Die Wahl eines bürgerlichen Kandidaten der AFD war hingegen logisch und ein gelungener Coup."

Da Ramelow im dritten Wahlgang eh gewählt wird, kann die AfD Ramelow durch Nichtwahl nicht verhindern. Da die Wahl aber geheim ist, könnten eine Hand voll AfD-Stimmen für Ramelow es für CDU-, FDP- und AfD-Wähler so aussehen lassen, als hätten viele CDUler Ramelow gewählt, was die CDU in Erklärungsnot bringen würde. Bei den Parteien von Linke bis CDU könnte es hingegen zusätzlich auch den Verdacht auslösen, dass tatsächlich die AfD Ramelow gewählt hätte, womit dessen Wahl diskreditiert würde. Beides wäre für die AfD vorteilhaft. Funktioniert aber nur wenn die AfD selbst keinen Kandidaten aufstellt, da man an seinem Ergebnis abweichende AfD-Stimmen erkennen könnte.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 22:08 Uhr:   

Die Frage ist, wie viele Stimmen genau die CDU Ramelow geben will. 4 Stück? Wenn das klar wäre, wäre es für die AfD eine Option, Ramelow genau 17 Stimmen zu geben und dann zu behaupten, dass man mit Nein gestimmt hat. Somit kann dann ja nur noch die komplette CDU-Fraktion, die sowieso unzuverlässig ist, Ramelow gewählt haben...
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Wahlticker
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 23:46 Uhr:   

Interessantes Szenario, aber so um die Ecke, das traue ich nicht mal der AfD zu. Ich glaube, mit der Ankündigung dass ein paar CDU-Abgeordnete Ramelow wählen, ist die Taktiererei vorbei. Selbst wenn die CDU Ramelow nicht wählt, aber dafür die AfD, kann er die Wahl annehmen, weil es durch die geheime Abstimmung so aussieht, als hätte die CDU sich an die Absprache gehalten.

Vielleicht ist auch genau das der eigentliche Deal: zu sagen, die Stimmen stehen, obwohl das vielleicht gar nicht wirklich der Fall ist, um Ramelow zu ermöglichen die Wahl anzunehmen trotzd möglicher AfD-Stimmen.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Dienstag, 25. Februar 2020 - 23:58 Uhr:   

Es gab nirgendwo eine "Ankündigung dass ein paar CDU-Abgeordnete Ramelow wählen". Die Linke behauptet das; seitens der CDU heißt es nur, dass die Fraktion ihn nicht wählen werde.
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cyrix
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2020 - 00:00 Uhr:   

@TF: Kindergarten...

@Marc: Ich teile weitgehend deine Analyse. Ultimativ zum Rücktritt dürfte Kemmerich aber eher von der Bundespolitik gedrängt worden sein. Und da halte ich Lindner und Merkel für entscheidender als die Stimmen aus der Linken.

Was mir in der derzeitigen Situation nicht klar ist, ist, welche Kompetenzen jetzt eigentlich die Staatssekretäre haben. Normalerweise dürften ja die jeweiligen Minister sowas wie eine Richtlinien-Kompetenz ausüben. Ging die einfach auf die Staatssekretäre über, oder verwalten die eher nur den Status Quo, ohne eigene politische Entscheidungen zu treffen? In dem Fall wäre eine länger andauernde solche geschäftsführende Regierung natürlich nicht wünschenswert, da nicht re(a)giert werden kann. Eine solche handlungsunfähige Regierung wäre ja auch bei einer verlorenen Vertrauensfrage Kemmerichs bis zur Wahl eines neuen MPs (also wohl erst deutlich nach einer Neuwahl) geschäftsführend im Amt.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2020 - 15:11 Uhr:   

@Mark Tröger,

das hat keinen zusätzlichen Vorteil für die AFD. Jede Stimme die Ramelow mehr bekommt wird sowieso der CDU zugerechnet.

Die AFD hat ein Interesse dass der Pakt zwischen CDU und Linken scheitert. Dies wird jedoch nur passieren, sofern die Wahl Ramelows in den ersten beiden Wahlgängen scheitert. Dafür muss die AFD jedoch zumindest in den ersten beiden Wahlgängen mit Nein stimmen. Und auch für den dritten Wahlgang spricht einiges dafür dies zu tun, damit es mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen für Ramelow gibt. Danach kann man das Thüringer Verfassungsgericht anrufen. Denn es ist nicht völlig unumstritten, ob die meisten Stimmen im dritten Wahlgang sich nur auf den Fall bezieht, dass mehrere Kandidaten antreten oder auch auf den Fall, dass nur ein Kandidat antritt (was die Folge hätte, dass dieser im dritten Wahlgang auch mit einer Stimme gegen Nein-Stimmen aller übrigen Abgeordneten gewählt werden könnte. Für letzteres spricht zwar vieles, aber es ist nicht unumstritten. Eine solche Klärung kann man aber nur herbeiführen, wenn eine Mehrheit mit Nein stimmen sollte. Daher wird die AFD durchgehen mit Nein stimmen, falls sie nicht einen eigenen Kandidaten aufstellt.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2020 - 15:18 Uhr:   

@cyrix,

die ultimative Rücktrittsforderung bis Sonntag kam von den Linken. Daneben spielen sicherlich auch die persönlichen Drohungen eine Rolle, denen Kemmerichs Familie ausgesetzt war.
Immerhin hat ja sogar Sarah Wagenknecht auf diese Alternative hingewiesen (womit sie sich allerdings in Gegensatz zu ihrer eigenen Partei gesetzt hat).

Gegenwärtig gibt es in Thüringen einen Ministerpräsidenten, der als Ein-Personen-Regierung sämtlichen Ministerien vorsteht. Die laufende Arbeit wird von den zuständigen Staatssekretären erledigt.
Richtlinien-Kompetenz hat nur der Ministerpräsident.
Die Arbeit der Regierung ist auf die laufenden Geschäfte beschränkt, da es sich um eine geschäftsführende Regierung handelt.

Diese beschränkt sich auf die laufenden Aufgaben und trifft keine grundlegenden Entscheidungen. Das ist auch angemessen, da sie ja nicht mehr legitimiert ist, sondern ihre Legitimation "nur" aus der Verfassung bezieht und insofern nur die Funktionsfähigkeit der Regierung zu gewährleisten hat.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Mittwoch, 26. Februar 2020 - 16:38 Uhr:   

@Marc
"Die AFD hat ein Interesse dass der Pakt zwischen CDU und Linken scheitert."

Ist das wirklich so? Strategisch wäre es m. E. für die AfD das beste, was sie in dieser Situation erreichen könnte, das Herausbrechen des konservativen Teils aus der Union. Denn unter der jetzigen CDU-Führung und auch unter einem möglichen Vorsitzenden Merz grenzt sich die CDU klar von der AfD ab. Die einzigen, die diese Linie aufweichen wollen sind Werte-Union und Teile der ostdeutschen Landesverbände. Abgrenzung gegen sowohl AfD als auch Linkspartei ist für diese Teile der Union noch eine Linie, die sie mittragen können. Bei einer Öffnung zur Linkspartei könnte die Spaltungsbereitschaft aber zunehmen. Auch die Bundes-CDU würde sich vom Thüringer Landesverband als Ganzem distanzieren, was mittelfristig eine Abspaltung des Landesverbandes wahrscheinlicher macht.

Was hingegen bringt ein Scheitern der schwarz-roten Zusammenarbeit? Vielleicht schnellere Neuwahlen, mit noch schlechterem Ergebnis für die CDU, die danach aber vom hässlichen Zwang befreit ist, sich zwischen AfD und Linkspartei entscheiden zu müssen.
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Marc
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2020 - 12:44 Uhr:   

@Mark Tröger,

das Herausbrechen des konservativen Teils der Union (der Werteunion) wäre nur möglich, wenn die Union weiter nach links driftet. Das ist durchaus möglich. Allerdings hängt das mehr von der Wahl des neuen Parteivorsitzenden ab (Merz oder Laschet) und wie dieser künftig agiert. Thüringen ist dafür nicht so wichtig. Merz könnte diesen Flügel eher halten (selbst wenn er mit den Grünen koalieren würde), da er selbst diesen Flügel vertritt und insofern diesen besser einbinden kann, während Laschet (wie zuvor AKK) stets im Verdacht stehen würde, die CDU weiter nach links schieben zu wollen. Sollte unter Laschet etwa eine Hexenjagd gegen die Werteunion ausbrechen oder er zu stark den Grünen nachgeben, könnte in der Tat die AfD stärker profieren. Wahrscheinlicher erscheint mir indes ein schleichender Erosionsprozess der Union, vergleichbar mit dem der SPD seit 2005.

Auch den Austritt einzelner Landesverbände der CDU sehe ich nicht. Perspektivisch dürfte der Unvereinbarkeitsbeschluss aufgrund der normativen Kraft des Faktischen nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden können. Tatsächlich hat keine Parteizentrale die Macht die Landesverbände zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Das Beispiel Thüringen zeigt dies. Hier bricht die CDU faktisch den Unvereinbarkeitsbeschluss nach beiden Seiten, einmal fahrlässig zur einen Seite und nun vorsätzlich zur anderen. Der Versuch der Bundes-CDU die Thüringer CDU zu schnellen Neuwahlen zu zwingen und damit auf Linie des Unvereinbarkeitsbeschlusses zu bringen ist gescheitert. Stattdessen steht ein fauler Kompromiss mit dem dieser Beschluss pro forma eingehalten, faktisch aber unterlaufen wird.

Wenn die AFD weiter auf den Niveau bleibt (und dafür spricht einiges) wird dies in Ostdeutschland dazu führen, dass die CDU vor Ort erneut den Unvereinbarkeitsbeschluss unterlaufen und nach beiden Seiten bündnisfähig wird. Frau Merkel hatte noch die Autorität dies im Nachhinein zu unterbinden (wobei verhindern konnte sie es im Vorfeld nicht, was auch ihre Machterosion zeigt), ein künftiger CDU-Vorsitzender dürfte kaum noch über diese Autorität verfügen.

Laschet hat daher ja auch weitgehend zu Thüringen geschwiegen und Merz die Linkspartei für die entstandene Situation verantwortlich gemacht. M.E. nach würden beide zwar formal am Unvereinbarkeitsbeschluss festhalten aber - bei künftigen Fällen - auf die Entscheidungskompetenz der Landesverbände verweisen.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2020 - 14:07 Uhr:   

"Wenn die AFD weiter auf den Niveau bleibt (und dafür spricht einiges) wird dies in Ostdeutschland dazu führen, dass die CDU vor Ort erneut den Unvereinbarkeitsbeschluss unterlaufen und nach beiden Seiten bündnisfähig wird."

Ja, dafür spricht vieles, aber ob die Bundes-CDU das dulden kann, ist fraglich. Zum einen zeigt die Hamburg-Wahl, dass man mit so einer Linie in westlichen urbanen Gebieten kaum ankommen kann (Bahamas-Parteien bei 21%). Zum anderen könnten auch linke Koalitionspartner im Bund ob nun Grüne oder SPD die Koalition aufkündigen. Drittens scheint ein gewisser auf die AfD bezogener antifaschistischer Furor auch in Teilen der CDU beheimatet zu sein. Es könnte schon sein, dass eine Trennung für beide Seiten das bessere wäre, wobei es auch eine friedliche Lösung ohne Konkurrenzkandidatur wie bei der CSU geben könnte.

Ein Bündnis mit der AfD ist aber momentan noch schwer vorstellbar genauso wie der Rauswurf von CDU-Landesverbänden. Bevor die CDU zu einem von beidem den Mut aufbringt, könnte es auch sein, dass der Wähler einfach ganz andere Fakten schafft. Als erstes könnten z. B. die Freien Wähler in Thüringen in den Landtag gespült werden, wenn die CDU abstürzt. Unentschlossenheit und Zerstrittenheit wird sich die CDU nicht ewig leisten können.
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görd
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Februar 2020 - 19:06 Uhr:   

Man sollte die Werteunion nicht überbewertet. Das sind im Vergleich zur Gesamtpartei recht wenige, die selbst bei Kandidaturen um lokale und regionale Parteiämter scheitern.
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Wahlhelfer
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2020 - 18:12 Uhr:   

Die AfD stellt Björn Höcke bei der MP-Wahl am kommenden Mittwoch auf. Vermutlich wird dies noch das ein oder andere CDU/FDP-MdL dazu bewegen, Bodo Ramelow die Stimme zu geben. Daher dürfte bei dessen Stimmenanzahl eine 5 vorne stehen, vielleicht werden es genau 50.
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Kepler
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Montag, 02. März 2020 - 21:40 Uhr:   

Ich rechne auch damit, dass Ramelow im ersten Wahlgang gewählt werden wird. Aber ich rechne auch damit, dass Höcke mehr als 22 Stimmen bekommen wird. Spannend wird sein, ob der Neuwahl-Pakt wie angekündigt umgesetzt werden wird und ob Ramelow vorher einen Haushalt 2021 durchbekommt. Mit dem Wahltermin 25. April 2021 wäre die Thüringer Wahl arg nahe am vermutlichen Bundestagswahltermin dran, was die Wahlkampfdynamik auch noch beeinflußen würde.
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Wahlhelfer
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 10:43 Uhr:   

Hätte die CDU noch ein bisschen Anstand (die FDP stufe ich als vernünftiger ein), würde sie Ramelow keine Stimme geben, sodass er im dritten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt wäre. Was sollte schon passieren? Ramelow wird die Kandidatur sicher nicht zurückziehen, weil sonst Höcke MP werden würde. Er könnte nach angenommener Wahl die Vertrauensfrage stellen mit der Absicht sie zu verlieren, müsste hier aber damit rechnen, dass CDU, FDP und AfD dabei für ihn stimmen. Außerdem will er ja eigentlich regieren und eine Neuwahl des Parlamentes wäre ein Risiko.
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Norbert Dorau
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 13:26 Uhr:   

Schön, nun heißt es, daß zwei Fraktionen den Saal bei der Wahl verlassen werden. So angeblich, weil alle betreffenden Abgeordneten dies in "freier" Entscheidung für sich so entschieden haben. Komischerweise (wahrscheinlich) nach einer Fraktionssitzung ...
Ist dies denn noch mit freien Mandatsausübung vereinbar??
Ist da nicht anzunehmen, daß es da eine unzulässige Beeinflussung gab???
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Norbert Dorau
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 13:34 Uhr:   

Ein Vorschlag wäre dann ja auch noch, daß den Abgeordneten aufgegeben wird, mit Stiften in verschiedenen Farben, also z.B. in der Farbe des jeweiligen PArteilogos, den jeweiligen Kandidaten anzukreuzen.

Wäre ja in dieser Situation in Thüringen auch schwierig von einzelnen Abgeordneten zu hintergehen.

Ich erinnere mich, daß zu der Anfangszeit der Grünen vor zig Jahren ähnliches mal vorgeschlagen und auch praktiziert wurde.
Abgesehen, daß natürlich andere Abgeordnete dies sabotieren könnten, hat wohl auch die Verwaltung des Abgeordnetenhauses in Berlin (?) durch die Vorschrift nur die vorgegeben Stifte zu nutzen, dies unmöglich gemacht.
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Mark Tröger
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 13:46 Uhr:   

Formal ist es natürlich zulässig, wenn Abgeordnete der Sitzung fernbleiben, oder auch wenn Fraktionen ihnen das empfehlen. Wenn man die gleichen Maßstäbe wie an die AfD aber auch an die anderen Parteien anlegt, dürfte dies ein klarer Fall von "Demokratieverächtung" sein.

Interessant wird es wenn nun auch die AfD nicht an der Sitzung teilnimmt bis auf einen Abgeordneten, der auf Beschlussunfähigkeit hinweist. Der ganze Landtag dürfte dann beschlussunfähig sein, da die Mehrheit der Mitglieder nicht anwesend ist.

M. E. stellt diese Möglichkeit auch die rechtliche Auslegung des dritten Wahlgangs in Frage. Dass bei nur einem Kandidaten beliebig wenige Ja-Stimmen zur Wahl reichen, ist nicht sinnvoll, wenn die Mehrheit der Nein-Stimmer, die Wahl stattdessen durch Verlassen des Landtags verhindern kann.
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Wahlhelfer
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 16:59 Uhr:   

Die CDU-Fraktion wird doch (sofern gesund) anwesend sein, oder?
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Kepler
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 18:55 Uhr:   

Seltsame Ansichten vertritt die FDP-Fraktion da: Sollen sie doch einen Vorschlag machen, wie die Geschäftsordnung geändert werden soll, wenn sie unbedingt neben Enthaltung und Ungültig noch Nein brauchen, um sich nicht missverstanden zu fühlen. Die mutwillige Nichtteilnahme an einer MP-Wahl kann man so nicht begründen. Änderungsantrag fürs thüringische Wahlgesetz bitte auch stellen, denn was die MdLs brauchen, um nicht zu trotzigen Dreijährigen zu mutieren, können sie dem Wahlvolk kaum vorenthalten.

Zur drohenden fehlenden Beschlussfähigkeit sei nochangemerkt, dass nach §40, Absatz 4 der GO gilt: "Nach Feststellung der Beschlussunfähigkeit unterbricht die Präsidentin beziehungsweise der Präsident die Sitzung für 15 Minuten. Ist nach dieser Zeit die Beschlussfähigkeit nicht hergestellt, so […]" Man kann also nur hoffen, dass die professionell-demokratische FDP-Fraktion vorsorglich beschlossen hat, im Falle der Beschlussunfähigkeit innerhalb von 15 Minuten ihre Plätze einzunehmen. Dann wäre die FDP zwar mal so richtig vorgeführt worden, hätte aber wenigstens noch Rest-Anstand bewiesen. Es wäre interessant, wenn Journalisten das mal aufklären könnten!

Aber mal abwarten, was Corona noch an überraschenden Wendungen bringt!
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Kepler
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Veröffentlicht am Dienstag, 03. März 2020 - 20:18 Uhr:   

MP-Wahl findet statt!

https://www.thueringer-landtag.de/service/presse/pressemitteilungen/corona-verdacht-entkraeftet/
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zigzag
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Veröffentlicht am Mittwoch, 04. März 2020 - 12:19 Uhr:   

Wie es nun aussieht, haben sich Ramelow und die CDU verständigt, dass Ramelow im 3. Wahlgang gewählt werden soll (mit relativer Mehrheit der 42 rot-rot-grünen Stimmen).

Ein Frage in die kompetente Runde.

Mal angenommen das Ergebnis des 1. (bzw. 2.) Wahlgangs sähe aber wie folgt aus:

Ramelow: 46 Stimmen
Höcke: 18 Stimmen
Enthaltungen (bzw. Nichtteilnahme): 26 Stimmen

Könnte Bodo Ramelow, dann die Wahl nicht annehmen (da wahrscheinlich mit Stimmen der AfD gewählt), sich aber trotzdem im 2. und/oder 3. Wahlgang wieder zur Wahl stellen?

https://www.mdr.de/thueringen/ticker-ministerpraesidentenwahl-landtag-ramelow-hoecke-100.html
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zigzag
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Veröffentlicht am Mittwoch, 04. März 2020 - 16:21 Uhr:   

Ergebnis des 3. Wahlgangs:
Es kandidiert: Bodo Ramelow (LINKE)

Abgegebene Stimmen: 85
Ungültig: 0

Ja: 42
Nein: 23
Enthaltungen: 20

#Ramelow ist damit zum Ministerpräsidenten gewählt.

Sitze im LT: 90; davon LINKE+SPD+GRÜNE=42, AfD=22, CDU=21, FDP=5

https://twitter.com/Wahlrecht_de
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görd
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Veröffentlicht am Mittwoch, 04. März 2020 - 16:39 Uhr:   

Es geht darum, eine eigene (relative) Mehrheit zu haben und nicht, ob man mit oder ohne Stimmen der AfD gewählt wird. Kemmerich hatte keine eigene Mehrheit, Ramelow schon.
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Kepler
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Veröffentlicht am Mittwoch, 04. März 2020 - 19:34 Uhr:   

Hach, keine meiner Prognosen ist eingetreten. Da ist es wohl doch ganz gut, dass andere Menschen als ich bei Phönix usw. prognostizieren und kommentieren
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SaaleMAX
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Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2020 - 20:20 Uhr:   

Heute bekam NUN AUCH die Afd im thüringer Landtag auch ihren Landtagsvize, nach etlichen vergeblichen Anläufen seit der Landtagswahl.


Der AfD-Abgeordnete Michael Kaufmann ist zum Vizepräsidenten des Thüringer Landtags gewählt worden. Kaufmann erhielt am Donnerstag 45 von 89 abgegebenen Stimmen. 35 Abgeordnete votierten gegen ihn, es gab neun Enthaltungen.
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Wahlhelfer
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Veröffentlicht am Donnerstag, 05. März 2020 - 21:20 Uhr:   

Ausgerechnet jetzt, wo sich CDU und FDP maximal von der AfD abgrenzen, bekommt die AfD einen Vizepräsidenten... aha.
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Marco
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Veröffentlicht am Freitag, 06. März 2020 - 17:49 Uhr:   

Ramelow hat laut eigener Aussage auch für Kaufmann gestimmt.

https://www.mdr.de/thueringen/ramelow-wahl-afd-kaufmann-vizepraesident-irritationen-100.html
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SaaleMAX
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Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juli 2020 - 19:49 Uhr:   

Das von Rot-Rot-Grün geplante Paritätsgesetzt für künftige Landtagswahlen mit gleicher Besetzung von Männern und Frauen in den Wahllisten aller Parteien ist vor dem thüringer Verfassungsgerichtshof heute für nichtig erklärt worden und somit gescheitert!
Geklagt hatte die AfD.

.........................................................
(C)MDR.de:

"Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, erklärte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann.
Das Urteil sei nicht einstimmig ergangen. Drei der neun Richter hätten sich dagegen ausgesprochen, das Gesetz zu kippen. "

Zum nachlesen: https://www.mdr.de/thueringen/urteil-paritaets-gesetz-100.html

.............................................
Brandenburg hingegen hatte 2019 ein solches Gesetz bereits beschlossen,welches für künftige Wahlen gelten soll.
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Mark Tröger
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Veröffentlicht am Mittwoch, 15. Juli 2020 - 23:42 Uhr:   

Gut dass sich eine Mehrheit von Richtern gefunden hat, die sich dem dumm-dreisten linksextremen Narrensraum entgegengestellt hat. Auf der anderen Seite sind drei Richter, die bereit waren, mal eben die Demokratie zu opfern, eine absolute Schande für Deutschland und Thüringen.
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Thomas Frings
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Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juli 2020 - 15:55 Uhr:   

Ein richtiges Urteil, das eigentlich gar nicht anders ausfallen konnte.
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Wilko Zicht
Moderator
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juli 2020 - 16:34 Uhr:   

Bemerkenswert allerdings, dass die sechs Mehrheitsrichter in ihrer Urteilsbegründung ein entscheidendes Argument der Paritätsgegner zurückgewiesen haben. Viele Verfassungsjuristen vertraten bisher ja die Meinung, dass die Wahlrechtsgrundsätze so streng und formal zu verstehen seien, dass eine Staatszielbestimmung, die auf Gleichstellung der Geschlechter abzielt, von vornherein keine geeignete Rechtfertigung sein könne für Einschränkungen der Freiheit und Gleichheit der Wahl. Hierzu haben die sechs Richter ausdrücklich das Gegenteil vertreten und betont, ein verfassungsrechtlicher Gleichstellungsauftrag könne grundsätzlich sehr wohl Einschränkungen der Wahlrechtsgrundsätze rechtfertigen. Die bestehende Regelung in der Thüringer Verfassung ("die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern") ist nach Auffassung der sechs Mehrheitsrichter aber zu allgemein gehalten und nicht hinreichend auf Parität in politischen Gremien ausgerichtet. Weitergehende Formulierungsvorschläge der damaligen Oppositionsfraktion waren vom Landtag abgelehnt worden.

In den Landesverfassungen von Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gibt es jedoch bereits Gleichstellungsgebote, die konkret auf die Parität in öffentlichen-rechtlichen Beratungs- und Beschlussorganen abzielen, so dass in diesen Ländern Paritätsregelungen für den Landtag zulässig sein könnten, selbst man sich der Auffassung der sechs Mehrheitsrichter anschlösse.

Auch die gelegentlich vorgetragene Argumentation, verpflichtende Geschlechterquoten würden gegen das Demokratieprinzip verstoßen, haben sich die sechs Mehrheitsrichter übrigens nicht zu eigen gemacht.
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Mark Tröger
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Sonntag, 19. Juli 2020 - 18:18 Uhr:   

Auch unter der Voraussetzung, dass eine Verfassung auf nach Geschlecht gleiche Abgeordnetenzahlen abzielt, würde das aber keine verkorkste Umsetzung rechtfertigen, die unverhältnismäßig andere Werte verletzt. Unsere Wahlsysteme sind nicht darauf Geschlechterquoten ausgerichtet und daher ziehen diese Änderungen einen Haufen absurder bis undemokratischer Nebenwirkungen nach sich. Es ist im ähnlich wie bei den Überhangmandaten.

Sauber wäre eine Trennung der aktiv und passiv Wahlberechtigten nach Männern und Frauen, so ähnlich wie man heute nach Bundesland oder Wahlkreis trennt.

Ein aufgezwungenes Reißverschlussverfahren für alle Parteien im bisherigen System zieht hingegen einen Rattenschwanz an Nebenwirkungen mit sich. Zum Beispiel:
- Weniger Frauen in der Kommunalpolitik/unteren Ebenen, weil diese bei männerlastigen Parteien im Landtag/höheren Ebenen gebraucht werden.
- Schlechtere Chancen für Frauen Spitzenkandidat zu werden, da Listenplatz 1 für eine Frau bei männerlastigen Parteien eine um 2 Plätze kürzere Liste nach sich zieht.
- Erpressbarkeit der Parteien durch wenige Frauen, da diese ganze Wahlantritte blockieren können.
- Männer die formal das weibliche oder diverse Geschlecht annehmen.

Wenn eine Partei zu 2/3 von Männern gewählt wird, ist nicht einzusehen, warum sie zu mehr als einem Drittel von Frauen repräsentiert werden müsste. Dies würde letztlich die Vertretung von Männerinteressen unmöglich machen. Um den Frauenanteil in der Bevölkerung abzubilden, müssten schon die überproportional von Frauen gewählten Parteien mehr Frauen entsenden. Durch saubere Trennung der Wahl nach Männern und Frauen, wäre das einfach zu erreichen. Die Frauenwahl würde halt links-grüner ausfallen und die Männerwahl AfD-lastiger.

So oder so, ob aber noch mehr Frauen der Politik aber überhaupt gut tun ist eine andere Frage. Könnte alles ein großer Irrtum sein.
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SaaleMAX
Registriertes Mitglied
Veröffentlicht am Samstag, 21. November 2020 - 20:55 Uhr:   

Bei den Haushaltsverhandlungen zwischen den Fraktionsspitzen von Rot-Rot-Grün und CDU wurde am Freitag ein Durchbruch erzielt.

Demnach ist geplant 1,557 Milliarden Euro für 2020 und 2021 an neuen Krediten aufzunehmen.

Der Haushaltsbeschlluss muss dann nur noch im Landtag von Linke,CDU,Grünen und SPD abgesegnet werden.

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