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Stärkste Fraktion im Bundestag

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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. März 2007 - 18:00 Uhr:   

... ist bekanntlich die CDU/CSU, doch ihr Vorspung vor der SPD beträgt wohl bald nur noch 2, evtl. sogar nur noch 1 Mandat, da Überhangmandate nicht nachbesetzt werden.

http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~EA6B9EB1CC57C499EA21924FB3EAFBBC4~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Ob das Folgen hat, etwa bei der Bildung neuer Ausschüsse?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Donnerstag, 29. März 2007 - 20:24 Uhr:   

Wenigstens formal müßten Wissmann und Wellenreuther (falls er OB in Mannheim wird) ihr Mandat nicht niederlegen.

Wenn die beiden aus dem Bundestag ausscheiden, rückt wegen dem Urteil 'kein Nachrücken in Überhangmandate' kein Abgeordneter nach.

Die Auswirkungen sollten sich in Grenzen halten. Ausschußsitze sollten erst kippen, wenn die die SPD stärker wäre. Und da in fast allen Ausschüssen Gleichstand herrscht, ändert sich auch da nichts. Eine Ausnähme wäre evtl. der gemeinsame Ausschuß, weil hier die Ausschußgröße festgesetzt ist.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 10:26 Uhr:   

Der eigentliche Gag ist doch, daß die SPD so offensichtlich darauf spekuliert, die OB-Wahl in Mannheim zu verlieren.
Das ist immerhin eine ihrer letzten stabilen Hochburgen, da war noch nie ein Schwarzer OB.

Der wahlkämpfende Genosse vor Ort wird begeistert sein vom Verhalten seiner "Parteifreunde" in Berlin.

Auch generell kann man sagen: Da die SPD derzeit mehr von der Verzerrung durch Überhangmandate profitiert, müßte sie eigentlich Angst haben, daß der Vorsprung der Union wächst.

Aber offenbar trauen sie keinem ihrer MdBs zu, beruflich (wie Wissmann) oder politisch (wie wellenreuther) irgendwelche Erfolge zu haben ...
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Thomas Frings
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 11:24 Uhr:   

Ich halte die Spekulation auch für abenteuerlich. Selbst wenn die Union so viele Abgeordnete verlieren sollte und die SPD nicht, wie soll das denn praktisch ablaufen?
Sicher würde die SPD sofort das Kanzleramt reklamieren, sobald sie einen Sitz mehr hätte. Die Union würde natürlich nein sagen. Dann müssen die Genossen entweder klein bei geben oder die Koalition sprengen und eine Neuwahl anzetteln. Neuwahlen würden den Sozen schon jetzt wahrscheinlich Verluste bringen, realistisch wären 25-30%. Als Schuldiger an Neuwahlen wäre die Perspektive sicher nicht besser. Wenn Merkel ein Minimum an Lernfähigkeit besitzt und nicht so einen grottenschlechten Wahlkampf wie 2005 hinlegt, würde eine Neuwahl für die SPD übel ausgehen.


"Aber offenbar trauen sie keinem ihrer MdBs zu, beruflich (wie Wissmann) oder politisch (wie wellenreuther) irgendwelche Erfolge zu haben"
Sterben können Abgeornete natürlich auch. Da im Bundestag aber die 45 bis 60-Jährigen dominieren und kaum einer über 70 ist, ist das nicht übermäßig wahrscheinlich. Eine SPD-Frau ist bereits kurz nach der Wahl gestorben, die saß aber nicht auf einem Überhangmandat.

Nebenbei: Die beruflichen Erfolge von Politikern nach oder während des Politikerdaseins sind natürlich meist ihrem politischen Amt geschuldet. Ohne politisches Amt wäre Wiesheu nie im DB-Vorstand und Schwanhold nie im BASF-Vorstand gelandet. Richtig unappetitlich war der Fall Tacke. Diese Art der Versorgung ist sicher weitaus bedenklicher als die hochgespielten Nebeneinkünfte.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 12:40 Uhr:   

@Ralf Arnemann

Die SPD hatte das Problem schon in der vorletzten Wahlperiode (1998-2001), als z. B. der Abgeordnete Eberhard Brecht sich zum OB von Quedlinburg wählen ließ und so ein Überhangmandat verloren ging; die Partei könnte damals einfach schon aus dem Schaden klug geworden sein (und es nicht mehr nötig haben, solche fraktionsschädigenden Abgänge als "beruflichen Erfolg", für den der politische Gegner freilich zu blöd sei, zu beschönigen) ...

Die Spekulation, dass die SPD in Mannheim ihr nahestehende Wähler anspornen könnte, Herrn Wellenreuther wählen, um der CDU bundespolitisch zu schaden, könnte man auch umdrehen: CDU-Anhänger können, um ihrer Partei im Bund zu helfen, den SPD-Bewerber Peter Kurz unterstützen, im Gegensatz zu W. immerhin ein Einheimischer.

Eine andere interessante Spekulation wäre, welche direkt gewählten MdBs aus Union oder SPD demnächst auch ein verlockendes Angebot aus der Wirtschaft erhalten ...
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 16:43 Uhr:   

ein interessantes Dilemma:

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland deutlich überproportional Direktmandate holt.
Es ist daher sinnvoll, insbesondere in Bundesländern, in denen man Potenzial für Überhangmandate vermutet, besonders attraktive Direktkandidaten aufzustellen.
Solche besonders attraktive Kandidaten haben aber natürlich auch eher die Chance auf alternative Karrieren (in Wirtschaft oder Politik) als der durchschnittliche blasse Hinterbänkler. Daher ist hier auch immer ein besonderes Risiko des Mandatsverlusts.

Ich glaube übrigens nicht, dass die Union das hier diskutierte Problem als gravierend einstuft. Sonst hätte sie sich wohl irgendein Zuckerstück einfallen lassen, um ihren absprungwilligen MdB bei der Stange zu halten.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 17:42 Uhr:   

Ist der Wechsel aus dem Bundestag in die Kommunalpolitik denn so ein toller Aufstieg, dass man dafür zuvor ein besonders attraktiver Direktkandidat gewesen sein muss?
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 19:18 Uhr:   

Mit "attraktiv" meinte ich "attraktiv für den lokalen Wähler im jeweiligen Wahlkreis".

Eine vor Ort verwurzelte und bekannte Persönlichkeit hat es sicher leichter, ein umkämpftes Direktmandat zu holen - und ist gleichzeitig auch ein starker Kandidat z.B. für einen OB-Posten.
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ullego (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Freitag, 30. März 2007 - 19:45 Uhr:   

Naja, ich sowieso für ein reines Mehrheitswahlrecht oder ein reines Verhältniswahlrecht, weil ich diese Misschung einfach nicht mal.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Samstag, 31. März 2007 - 00:08 Uhr:   

@mma
Die Schäden traten doch eher in der letzten Wahlperiode auf. Christoph Matschie wechselte in den den thüringischen Landtag.
http://www.wahlrecht.de/news/2003/22.htm

Hier wackelte die Kanzlermehrheit und nicht bloß eine symbolische. Und es gibt eine Inkompatibilität, Matschie mußte sich zwischen Landtags- und Bundestagssitz entscheiden.
Die vorgezogene Bundestagswahl wurde dann u.a. auch mit der geschrumpften Mehrheit begründet.

@Florian
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland deutlich unterproportional Zweitstimmen erhält.

@Ralf Arnemann
Interessanter negativer Stimmgewichtsaspekt.

Auch wenn die SPD mehr Überhangmandate hat, bei der CDU stehen da mehr Sitze hinter (die Direktmandate in den großen Ländern Baden-Württemberg und Sachsen).
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 31. März 2007 - 15:19 Uhr:   

@ Martin Fehndrich:
Ja, richtig. Genau das habe ich auch geschrieben.
Ihr "deutlich unterproportional Zweitstimmen" ist ja wohl das gleiche wie mein "deutlich überproportional Direktmandate", oder?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Sonntag, 01. April 2007 - 21:51 Uhr:   

Schöne Analyse von Robert Leicht
http://www.tagesspiegel.de/meinung/archiv/02.04.2007/3178717.asp
Und als Ergänzung aus dem Koalitionsvertrag:
Die CDU, CSU stellt den Bundeskanzler.
Die SPD stellt den Vizekanzler.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 02. April 2007 - 11:57 Uhr:   

@Martin Fehndrich

Die Ergänzung ist richtig, sie unterstützt noch meine Vermutung, dass man in der SPD aus bitterer Erfahrung sensibel für das Problem geworden ist.

Vielleicht nehmen ja nun auch die Unionspolitiker Abstand von einem Verhalten, das nicht nur im Fall eines verfallenden Überhangmandats problematisch ist, sondern auch die Verantwortung gegenüber dem Wahlkreis vermissen lässt. Der verfügt dann nämlich bis zur nächsten Wahl über keinen vom Volk legitimierten Abgeordneten mehr.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 02. April 2007 - 21:45 Uhr:   

@mma
Das ist aber nicht nur bei einem Überhangmandat so, sondern der Regelfall, wenn ein direkt gewählter Abgeordneter sein Mandat verliert. Das ist aber auch nicht weiter schlimm, denn jeder Abgeordneter ist "Vertreter des ganzen Volkes" und somit auch für einen Wahlkreis mitverantwortlich, aus dem kein Abgeordneter stammt.
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mma
Veröffentlicht am Dienstag, 03. April 2007 - 11:59 Uhr:   

Ja, das ist schon klar, dass das bei jedem Direktmandatsverlust so ist.
Aber "nicht so schlimm"?
Wenn man sich auf einer Homepage eines im Wahlkreis gewählten Abgeordneten anguckt, wie er/sie sich für den Wahlkreis einsetzt, ist die Vorstellung, diese Arbeit könne auch ersatzlos entfallen, schon etwas befremdlich.
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Fragender (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 03. April 2007 - 19:36 Uhr:   

@mma
Sie entfällt ja nicht ersatzlos. Es rückt ja (wenn nicht die Zahl der Mandate sich wegen der Überhangmandateregelung verringert) ein anderer Abgeordneter nach und der arbeitet ja auch (wenn auch woanders). Mir wäre es sowieso lieber, wenn die Abgeordneten sich weniger um "ihren Wahlkreis" (als obs ihr Eigentum wäre) und mehr um das große Ganze kümmern würden, denn sie sind - ich wiederhole mich - Vertreter des ganzen Volkes und nicht nur der Bevölkerung in dem Wahlkreis, in dem sie gewählt (oder auch nicht gewählt) worden sind. Ich wäre daher ohnehin für eine Wahl nach Bundeslisten, um den Regionalismen nicht mehr Vorschub zu leisten, als es sich ohnehin naturgemäß ergibt.
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mma
Veröffentlicht am Mittwoch, 04. April 2007 - 18:48 Uhr:   

"denn sie sind - ich wiederhole mich - Vertreter des ganzen Volkes"

Die Formulierung "Vertreter des ganzen Volkes" gibt auch bei oberlehrerhafter Wiederholung nicht her, dass die Vertretung eines Wahlkreises überflüssig wäre. Man könnte, wenn das so richtig wäre, ja auch noch weiter gehen und fordern, die Abgeordneten müssten als "Vertreter des gesamten Volkes" überparteilich handeln.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 15. April 2007 - 11:12 Uhr:   

"Nur wer tot ist, scheidet aus"
http://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/art3112,1640476.html?fCMS=254f75206fbc3a22a804ee5165c5bd00

In dem letzten Absatz liest es sich so, als wüssten die in der Fraktion noch gar nicht, dass das Ausscheiden für Wellenreuther keine Pflicht wäre.
Allerdings ist der Artikel ja auch schon älter.
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sebastianvader (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 21. April 2007 - 11:51 Uhr:   

Die Situation ist doch etwas ernster.
Sollte die Union ihre Mehrheit verlieren (bei einem Patt ist die Sache schwieriger),
dann geht es um nicht mehr oder weniger als
die Existenz der Großen Koalition.
Natürlich könnte sich die Union querstellen
und auf den Anspruch auf das Kanzleramt beharren
wie schon 2005. Doch damals wurde dieser Anspruch
durch die Mehrheit der Fraktionssitze legitimiert
(und nur um die geht es, das Wahlergebnis ist hier
völlig belanglos). Tatsache ist, das der Stuhl der
Kanzlerin von der Gnade der SPD-Fraktion abhängt.
Sollte die SPD der Kanzlerin die Zustimmung verweigern (etwa bei bestimmten Gesetzesvorhaben),
dann ist sie gezwungen die Vertrauensfrage zu stellen. Diese würde dann verloren gehen und es gäbe in der Folge Neuwahlen.

Das wäre die eine mögliche Konsequenz eines Mehrheitsverlustes. Und ich habe nicht den Eindruck, dass die Union es darauf ankommen lassen
wollte. Schließlich scheint sie jetzt ernsthaft bemüht zu sein, ihre Sitzmehrhalt zu erhalten, was
für die Ernsthaftigkeit der Situation spricht.

Die andere mögliche und wohl wahrscheinlichere
Konsequenz ist, dass die Union nachgibt (um der Koaltion Willen) und einen SPD-Kanzler mitwählt.

Im Falle eines Patts ist die Sache wie gesagt
schwieriger. Die SPD könnte nicht ohne weiteres
das Kanzleramt fordern. Allerdings wäre es denkbar, dass sie als Kompromiss den Bundestagspräsidenten bekommen würde.
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Good Entity (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 21. April 2007 - 16:09 Uhr:   


quote:

Tatsache ist, das der Stuhl der
Kanzlerin von der Gnade der SPD-Fraktion abhängt.
Sollte die SPD der Kanzlerin die Zustimmung verweigern (etwa bei bestimmten Gesetzesvorhaben),
dann ist sie gezwungen die Vertrauensfrage zu stellen. Diese würde dann verloren gehen und es gäbe in der Folge Neuwahlen.




Das ist aber bei jeder beliebigen Koalition der Fall und könnte auch jederzeit von einem sehr viel kleineren Koalitionspartner durchgezogen werden, der keine Lust mehr hat (das gabs ja auch schon) oder seine Macht austesten will. Mit der Frage "größte Fraktion" oder "Patt" hat das nichts zu tun.

Man stelle sich nur vor, einige Monate nach einem solchen fiktiven Ereignis mit Wahl eines SPD-Kanzlers würde ein SPD-Abgeordneter zur Linkspartei oder den Grünen oder auch woandershin wechseln (oder auch nur innerparteilich damit drohen). Dann würde die CDU/CSU wieder stärkste Fraktion und alles ginge von vorne los oder die SPD wäre total in den Händen dieses einen drohenden Abweichlers, um sich nicht restlos zu blamieren.

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die SPD hier bedenkenlos irgendetwas riskiert, solange sie nicht ohnehin die Große Koalition beenden will und nur noch einen Grund sucht. Die Wahrscheinlichkeit einer Pleite ist viel zu hoch.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 21. April 2007 - 16:32 Uhr:   

Dass durch "Abschmelzen" von Direktmandaten die Mehrheit bzw. relative Mehrheit wechseln kann, ist ein Problem.
Auf einem ganz anderen Blatt steht, wie man politisch damit umgeht. Die SPD könnte natürlich versuchen, daraus Kapital zu schlagen. Das Amt des Kanzlers bzw. der Kanzlerin ist allerdings im Grundgesetz ziemlich stark geschützt. Durch einen Wechsel im Kanzleramt wird jeweils auch gleich die gesamte Regierung erledigt, mit andern Worten: Der Wechsel von einer CDU-Kanzlerin zu einem SPD-Kanzler geht nicht mal so schnell per Federstrich. Die Kanzlerin müsste bspw. zurücktreten. Damit verlieren automatisch alle Minster ihren Posten. Dann muss ein neuer Kanzler gewählt werden. Anschliessend muss dieser Kanzler dem Bundespräsidenten wieder Minister zur Ernennung vorschlagen, der Bundespräsident diese ernennen. Ob das jemand in der laufenden Legislatur wirklich will, weiss ich nicht. Die SPD kann ja auch davon profitieren, dass sie nicht den Kanzler stellt: Geht etwas schief, kann man das immer noch der Kanzlerin anlasten, die Arbeit der eigenen Minister hingegen über den grünen Klee loben.
Im Konfliktfall, wenn die Kanzlerin nicht bereit ist, zu Gunsten einer SPD-Kandidatur zurückzutreten, müsste die SPD ein konstruktives Misstrauensvotum starten. Doch woher sollte dafür eine Mehrheit kommen? Bliebe noch, dass die SPD sich gegen einige Lieblingsvorlagen der Regierung stellte. Dann würden aber wohl die SPD-Minister entfernt und durch CDU-/CSU-Leute ersetzt, vielleicht auch durch einige Unabhängige und Parteilose, "Techniker", oder auch Leute aus der FDP.
Die Kanzlerin könnte auch zur Vertrauensfrage greifen. Dann steckt die SPD aber in der Zwickmühle: Bei einem negativen Ausgang der Abstimmung könnte die Kanzlerin eine vorzeitige Neuwahl des Bundestages verlangen. Der Bundespräsident müsste in einer solchen Situation wohl zustimmen, da es sich um eine unbestreitbar echte Krise handelte. Nur falls er zum Schluss käme, dass durch Neuwahlen eine noch verfahrenere Situation entstehen müsste und dass diese seine Einschätzung offensichtlich wahrscheinlicher als jene der Kanzlerin sei, dann könnte er die Neuwahl verweigern. Eine vorzeitige Neuwahl, die von der SPD provoziert wurde, würde aber wohl zu ihrem Ruin führen, was die Partei kaum wollen kann.
Eine andere Möglichkeit bestünde darin, den Gesetzgebungsnotstand auszurufen. Die Chancen dafür wären nicht schlecht, ist gehört doch der Bundespräsident zum gleichen politischen Lager wie die Kanzlerin und liesse sich wohl auch im Bundesrat eine Mehrheit für dieses Lager finden. Damit wäre die SPD im Bundestag faktisch während bis zu sechs Monaten mehr oder weniger kalt gestellt. Insbesondere gegen Ende der laufenden Legislatur wäre dies wohl kein gutes Zeichen. Wenn das Volk die SPD als Provokateurin dafür verantwortlich macht, liefe dies bei der nächsten ordentlichen Neuwahl ebenfalls auf Ruin hinaus.
Eine weitere Möglichkeit wäre, der SPD darin entgegenzukommen, dass sie einen zusätzlichen Ministerposten erhält oder dass wenigstens ein Wechsel von einem Schlüssel-Ressort zur SPD stattfindet und die CDU dafür ein "unwichtiges" Ministerium übernimmt.
Der Bundestagspräsident ist m. W. auf Dauer der Legislatur gewählt, ihn einfach so auszuwechseln, weil sich Verschiebungen der Fraktionsstärken ergeben haben, scheint mir daher ebenfalls nicht sonderlich opportun. Er müsste ebenfalls erst zurücktreten. Evl. gäbe es da schon mehr Spielraum bei anderen Parlamentsorganen, etwa Ausschüssen o. dgl.
Schliesslich wäre es auch einfach möglich, der SPD insofern entgegenzukommen, dass sie mehr Einfluss auf Gesetzgebungsprojekte bekommt, dass sie also in höherem Masse ihre Vorstellungen umsetzen kann. Das wäre wohl am Ende das beste für die Partei.
Es steht also, summa summarum, zu erwarten, dass derartige SPD-Rhetorik nur darauf abzielt, die Muskeln spielen zu lassen, um zu versuchen, das Regierungsprogramm in höherem Masse zu beeinflussen. Innerhalb des alltäglichen politischen Machtspiels scheint mir dies einerseits normal und anderseits bis zu einem gewissen Grade auch berechtigt. Dass dahinter weitergehende Absichten stecken, wage ich hingegen zu bezweifeln, denn zuviel steht realistischerweise dagegen. Dies natürlich immer unter der Voraussetzung, dass die beteiligten Akteure realistisch denkende und handelnde Individuen seien.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Samstag, 21. April 2007 - 17:32 Uhr:   

@ Sebastian:

In der von Dir angesprochenen Weise ist die Kanzlerin doch schon heute in der Hand der SPD. Die SPD könnte auch jetzt schon ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Merkel lancieren (vielleicht sogar mit Erfolg, wenn sie Grüne und PDS mit ins Boot holt).

Kann auch sein dass so was noch mal passiert. Aber dann wegen einer (notfalls vorgeschobenen) Meinungsverschiedenheit in der Sache zwischen SPD und Union.

Dass die SPD das zur Zeit nicht macht hat aber gute Gründe.
Und an diesen Gründen ändert sich auch nichts, wenn es kleine Mandatsverschiebungen gibt.

Als die FDP seinerzeit Schmidt stürzte hatte sie gute reale Gründe.
Ein rein formalistisches Argument wegen wegfallender Direktmandate dürfte hingegen kaum einen Wähler von der Notwendikgeit eines Kanzlersturzes überzeugen.
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Sebastian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 22. April 2007 - 18:58 Uhr:   

Die Kanzlerin jetzt abzusetzten, wäre aber ziemlich dumm von der SPD, oder?
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Sebastian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 22. April 2007 - 19:16 Uhr:   

Die Frage ist nur, ob die Union ein Interesse an
einer Koalitionskrise und an Neuwahlen hätte.
So groß ist der Umfragenvorsprung zur SPD nicht wie etwa 2005.
Im Interesse der Koalition würde es im Falle eines
Mehrheitsverlustes sicher Zugeständnisse an die SPD von Seiten der Union geben. Ob sie tatsächlich
das Kanzleramt preisgeben würden, ist schwer zu sagen. Am Ende würde es wohl daruf hinauslaufen,
der SPD ein oder zwei Ministerien zu überlassen
und ein stärkeres Gewicht in der Koalition.
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Ralf Arnemann
Veröffentlicht am Montag, 23. April 2007 - 09:23 Uhr:   

@sebastianvader:
> Doch damals wurde dieser Anspruch durch die
> Mehrheit der Fraktionssitze legitimiert ...
Nein.
Die Union hat ganz allgemein damit argumentiert, daß sie besser abgeschnitten hat.
Und das taktische Gegenargument Schröders zielte eigentlich nur auf die Frage der Kombination von CDU und CSU - und ist letztlich gegen ihn entschieden worden.

> (und nur um die geht es, das Wahlergebnis ist
> hier völlig belanglos).
Eine kühne Behauptung, für die es wohl keine Belege gibt.
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(Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 25. April 2007 - 16:21 Uhr:   

Nun, ich meine, dass es für die SPD belanglos wäre. Die Union würde sicher auf ihren prozentualen Anspruch verweisen.

Aber das ist wohl eine generelle Frage.
Wieviel Prozent eine Partei auch bekommt, am
Ende zählt nur die Sitzmehrheit, die sie zum Regieren braucht. Denn ein Regierungschef kommt nur durch eine Parlamentsmehrheit an die Macht
(zumindest in Deutschland) und nicht durch die
Prozente, die seine Partei errungen hat.

Von daher würde es der Union nichts bringen,
auf ihr Wahlergebnis zu verweisen.
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Hans Müller (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2007 - 13:26 Uhr:   

>am Ende zählt nur die Sitzmehrheit, die sie zum Regieren braucht.

Also 308. Die hat weder SPD noch Union.
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2007 - 15:39 Uhr:   

@Philipp W.
"Die Kanzlerin könnte auch zur Vertrauensfrage greifen. Dann steckt die SPD aber in der Zwickmühle: Bei einem negativen Ausgang der Abstimmung könnte die Kanzlerin eine vorzeitige Neuwahl des Bundestages verlangen. Der Bundespräsident müsste in einer solchen Situation wohl zustimmen, da es sich um eine unbestreitbar echte Krise handelte."

Fraglich: Das Recht zur Auflösung würde ja (gem Art. 68 I 2 GG) erlöschen, wenn der BT einen neuen Kanzler wählt. Einen solchen könnte theoretisch die SPD vorschlagen, die - in der angenommenen Situation - nach wie vor eine Koalition mit der CDU/CSU bildet und in dieser die stärkere Fraktion wäre. Ob da der BP wirklich eine nur durch Neuwahlen lösbare Krise annehmen muss, ist doch zweifelhaft.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Donnerstag, 26. April 2007 - 22:59 Uhr:   

Das scheint mir alles sehr theoretisch zu sein, denn wenn es soweit kommt, dass die Kanzlerin gegen den Wunsch der SPD, das Amt des Bundeskanzlers zu erhalten, die Vertrauensfrage setzt, dann muss es schon ziemlich heftig in der Koalition krachen. Dies läuft doch wohl auf den Bruch der Koalition hinaus, die ja ohnehin nie mit Herzblut, sondern aus schierer Notwendigkeit eingegangen wurde.
Woher sollte denn nun plötzlich eine neue Kanzlermehrheit kommen? Aus CDU/CSU und SPD? Aber die einen wollen ja ihre Kanzlerin behalten, die andern wollen eben einen der ihren auf den Schild heben. Oder doch eine plötzliche Koaltion CDU-CSU-FDP-Grüne? Oder gar ein Zusammengehen SPD-Grüne-PDS/Linke?
FALLS es soweit kommt, DANN sehe ich für jegliche theoretisch denkbare Koalition erhebliche Schwierigkeiten.
Ferner sollte man beachten, dass das Bundesverfassungsgericht bereits zwei Mal zu Gunsten der Position des Bundeskanzlers entschieden und den Bundespräsidenten mehr oder weniger strikte an dessen Einschätzung der Lage gebunden hat, dies in zwei Ausgangslagen, die mit der oben unterstellten Ausgangslage kaum vergleichbar waren: Immerhin hatte im einen Fall eine neue Koalition eine Mehrheit, auch wenn diese eher spontan und ohne langfristiges Programm eingegangen worden war und insofern vielleicht wirklich nicht mit einer sonst üblichen Koaltion vergleichbar war. Aber immerhin gab es eine Mehrheit im Bundestag, die klar identifizierbar war und einen neuen Bundeskanzler gewählt hatte. Im andern Fall war zwar die Mehrheit brüchig geworden, aber zahlenmässig im Grunde nach wie vor vorhanden. Bei einem echten Bruch der grossen Koalition sehe ich daher nicht, woher der Entscheidungsspielraum des Bundespräsidenten urplötzlich kommen sollte.
Im übrigen hat ja die Kanzlerin dann die Wahl: Sie kann nach einer verpatzten Vertrauensabstimmung gar nichts tun - sie bleibt ja im Amt. Sie kann vorher damit drohen, die vorzeitige Neuwahl zu verlangen; angesichts der Rechtsprechung zu dieser Thematik ist dies eine ernsthafte Drohung. Sie kann diese nachher auch wahrmachen, der Bundespräsident müsste ihr sehr, sehr wahrscheinlich auch folgen. Sein Einfluss beschränkt sich im wesentlichen darauf, wann er die Neuwahl verkündet, wovon dann indirekt die Wahl des Termins abhängt, wobei die äussersten Schranken des GG zu beachten bleiben. Schliesslich kann die Kanzlerin auch den Gesetzgebungsnotstand beantragen.
Das alles wäre für die SPD wohl ziemlich unangenehm, zumal wenn tatsächlich mit vorzeitigen Neuwahlen gerechnet werden müsste. Denn wenn sie als Provokateurin des Koalitionsbruches und somit der Neuwahl erscheint, dürfte sie dies viele Stimmen kosten. Auch als Schuldige an der erstmaligen Anwendung des Gesetzgebungsnotstandes dürfte sie, auch bei ordentlichem Wahltermin, ziemlich in den Keller fallen.
Daher glaube ich nicht, dass es sich bei den gegenwärtigen Äusserungen um mehr denn um das übliche Haschen nach einem längeren Zipfel der Macht handelt, das Risiko ist insbesondere für die SPD, aber auch für die CDU/CSU wohl ernsthaft zu hoch.
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mma
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2007 - 20:14 Uhr:   

Wenn - theoretisch - ein Koalitionspartner einem Kanzler das Vertrauen entzieht aus Gründen, die in dessen Person liegen, aber bereit ist, die Koalition fortzusetzen, ist diese ja noch nicht zerbrochen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie mit einer anderen Person an der Spitze weitergeführt wird, ist beträchtlich, höher jedenfalls als die einer neuen alternativen Regierungsbildung, wie sie doch schon bei einer Auflösungsentscheidung ein ernstes Gegenargument bilden soll.

In dieser Situation als Kanzler zu behaupten, dass das Problem einer fehlenden Mehrheit nur durch Neuwahlen zu lösen sei, ist keine Einschätzung, der der Bundespräsident folgen müsste - hier wäre eine andere, also nicht zu Neuwahlen führende, wohl doch eindeutig vorzuziehen.
Über sein Ermessen käme der BPräsident zwar evtl. doch noch zu einer Absegnung des Auflösungsbegehrens; aber vorher darauf verlassen kann sich ein Kanzler eher nicht und gut tun würde ihm das politisch auch nicht unbedingt.

Im vorliegend angenommenen Fall ginge es genau genommen nicht um Gründe in der Person, sondern in der Parteizugehörigkeit der Kanzlerin - macht das aber einen Unterschied zu dem obigen Szenario?

Letztlich liefe so ein Fall sicherlich auf das Zerbrechen der Koalition hinaus ; aber ich bezweifle, dass der BPräs. ihr vorzeitig den Todesstoß versetzen darf.
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Freitag, 27. April 2007 - 20:58 Uhr:   

Aus dem Kolaitionsvertrag:

3. Ressortverteilung
Die CDU, CSU stellt den Bundeskanzler.
Die SPD stellt den Vizekanzler.
...
Das Vorschlagsrecht für die jeweiligen Ämter liegt bei den verantwortlichen Parteien.

D.h. aber, wenn die SPD dem Kanzler, den die Union stellt, nicht mehr vertraut, ist die Koalition zerbrochen.

Der Bundeskanzler hätte dann nach einer (nun echten) Vertrauensfrage zu prüfen, ob es eine neue Koalition/Regierung geben kann. Eine neue SPD geführte Koalition kann ich mir nach der Vorgeschichte aber kaum vorstellen.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Samstag, 28. April 2007 - 10:42 Uhr:   

Das wesentliche Argument hat Martin Fehndrich genannt. Ich möchte nur ergänzen:
Im angenommenen Fall haben wir zwei sich widersprechende Zielsetzungen: Die eine Seite will ihre Kanzlerin behalten, die andere Seite will einen eigenen Kanzler. Wie soll da ein Kompromiss möglich sein? Das Szenario setzt ja eben gerade voraus, dass keine Seite zum Nachgeben bereit ist, der Konflikt also bereits eskalierte. Irgendeine "Bereitschaft" zu irgendetwas dürfte dann also beim besten Willen nicht mehr erkennbar sein.

Im übrigen stellt sich auch die Frage nicht, ob der Bundespräsident dieser kaum anzunehmenden Koalitionsfortsetzung vorzeitig den Todesstoss versetzen dürfe: Denn die Koalition IST dann bereits tot, im übrigen MUSS der Bundespräsident nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Einschätzung des Kanzlers folgen, ausgenommen dann, wenn eine andere Einschätzung der Lage OFFENSICHTLICH vorzuziehen ist. Wenn aber, wie in diesem angenommenen Fall, die Einschätzung der Kanzlerin OFFENSICHTLICH die einzig richtige ist, woher soll dann eine offensichtlich vorzuziehende andere Einschätzung kommen?
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2007 - 12:46 Uhr:   

Na gut, die Kanzlerin hätte in dem Szenario keine Mehrheit mehr, die bisherige Koalition hätte aber schon eine; man könnte theoretisch ja auch einen neuen/modifizierten Koalitionsvertrag schließen. Jedenfalls ist die Einschätzung, dass mangels einer Kanzlermehrheit eine Neuwahl die bessere Lösung sei, nicht so zwingend, dass der BPräs. sich dieser unbedingt anschließen müsste - von einem Wegfall seines Ermessens, das er nach der Abwägung ja eh noch besitzt, ganz zu schweigen.

M. a. W.: Eine Drohung der Kanzlerin mit Neuwahlen nach Vertrauensentziehung wäre mit Unwägbarkeiten belastet, was die Wirksamkeit der Drohung schwächen würde.
Hinzu kommt aber noch, dass für den Vertrauensentzug die Mitwirkung der SPD (bzw. eines beträchtlichen Teils ihrer Fraktion) erforderlich wäre. Dazu wäre diese ja wohl nur bereit, wenn sie das Neuwahlrisiko aus dem Grund hinnehmen würde, dass sie die mit der Vertrauensentziehung verbundenen Chancen weit stärker gewichtet. Was das für Chancen sein sollten, ist m. E. nicht erkennbar.
Prognose: Es würde bei einem Wechsel der Sitzmehrheit in der Koalition gar nicht zu einer Vertrauensfrage kommen, weil weder Union noch SPD etwas davon hätten.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2007 - 14:49 Uhr:   

Ach kommt, dass ist doch hier alles sehr theoretisch.

Praktisch ist es so:
Wenn die SPD Merkel bei einer Vertrauensabstimmung die Zustimmung verweigert und sie daraufhin beim Bundespräsidenten Neuwahlen beantragt, dann gibt es 2 mögliche Szenarien:

Entweder die SPD schafft es, einen neuen SPD-Kanzler zu installieren (mit Rot-Rot-Grüner Mehrheit oder mit Ampel-Mehrheit). Dann wird der Bundestag vom Präsidenten nicht aufgelöst.

Oder sie schafft das nicht. Dann wird die Union den Teufel tun und der SPD bei diesem Putsch gegen eine Unions-Kanzlerin auch noch die Hand reichen und einen SPD-Kanzler mitwählen.
Die Koalition ist dann am Ende: Die bestehende Kanzlerin hat keine Mehrheit mehr und ein anderer Kanzler hätte auch keine.
In diesem Fall kann der Bundespräsident eigentlich rational nur auf Auflösung entscheiden. Jede andere Nutzung des Ermessensspielraums wäre missbräuchlich.
Es gibt auch keinen praktischen Grund, warum Köhler Merkel in diesem Fall in den Arm fallen sollte.

Beide Szenarien sind aber möglich, GANZ UNABHÄNGIG DAVON wer nun stärkste Fraktion ist.
Das ganze hier ist also eine rein theoretische Diskussion um Kaisers Bart.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2007 - 16:56 Uhr:   

Um es noch einmal klar zu stellen: Der Bundespräsident hätte im geschilderten Fall keinen Ermessensspielraum, weil das nun einmal in zwei viel weniger klaren Fällen vom Bundesverfassungsgericht so entschieden wurde. Er könnte sich zwar weigern, eine vorzeitige Neuwahl anzuordnen, doch dann würde dagegen geklagt; falls dann das Bundesverfassungsgericht nicht aus irgendwelche unabsehbaren Gründen von seiner bestehenden Rechtsprechung abweichen sollte, was höchst unwahrscheinlich ist, dann wird es den Bundespräsidenten zwingen, die Neuwahl auszuschreiben. Damit der Bundespräsident anders entscheiden könnte, als es der Kanzler vorschlägt, müsste eine andere Einschätzung der politischen Lage als jene des Kanzlers "offensichtlich vorzuziehen" sein. Somit ist der Bundespräsident fast völlig in der Hand des jeweiligen Kanzlers.

Im übrigen ist es ja so, dass die SPD die Wahl hätte, einen eigenen Kanzler gewissermassen zu ertrotzen. Das könnte sie aber nur auf einem Weg erreichen, nämlich dadurch, dass sie eine Mehrheit findet, mit der dieser gewählt werden könnte. Im Augenblick ist aber die einzige mögliche Mehrheit im Bundestag die grosse Koalition. Sie müsste also irgendwie die CDU/CSU-Fraktion dazu bringen, einen SPD-Kanzler zu wählen. Dazu müsste entweder Merkel zurücktreten oder es müsste ein konstruktives Misstrauensvotum geben. Der erste Weg setzt voraus, dass Merkel freiwillig geht, der zweite Weg erscheint schon deswegen für eine Koalition als inopportun, weil damit der Charakter einer Strafaktion gegeben erscheint. Beides ist höchst unwahrscheinlich.
Eine andere Möglichkeit bestünde noch darin, dass die SPD eine neue Koalition mit FDP-Grünen und evtl. Teilen der weiteren Linke zimmert - das wäre allerdings ziemlich brüchig, und wie die verschiedenen Beteiligten zusammenkommen sollen, ist mir in der gegenwärtigen politischen Stimmungslage schleiervoll, nicht bloss schleierhaft.
Diese Wege scheiden also faktisch doch wohl alle aus. Bliebe also für die SPD noch die Möglichkeit, die CDU/CSU bei wichtigen Abstimmungen im Stich zu lassen, um ihr das Kanzleramt abzutrotzen. Das war ja die Voraussetzung des oben angenommenen Szenarios. Das hat aber eben den Nachteil, dass dann (und durchaus zurecht!) der SPD der Vorwurf gemacht werden wird, sie betreibe Obstruktion statt sinnvoller Politik. Ob sich dies beim Wähler auszahlt, ist höchst fraglich.
Und die Kanzlerin kann darauf mit dem Stellen der Vertrauensfrage antworten. Dann ist die SPD erst recht in der Zwickmühle. Sie wäre dies nicht, wenn es einen kleineren potentiellen Koalitionspartner gäbe, dem sie sich ggf. nur anzunähern brauchte. Diesen gibt es aber nicht, weil die einzige Zweier-Koaltion nur die zwischen CDU/CSU und SPD ist.

Im übrigen ist ja die SPD-Fraktion im Augenblick nach wie vor nicht die stärkste. Somit halte ich diese Planspiele von SPD-Seite einfach für einen der üblichen Spielzüge im Machtpoker, um hie einen Kompromiss oder da einen guten Posten zu erhaschen, den sich sonst jemand von CDU oder CSU unter den Nagel reissen würde.
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mma
Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2007 - 17:27 Uhr:   

Es wurde - bei beiden Urteilen über die BT-Auflösungen nach Art. 68 - niemals festgestellt, dass der BPräs. keinen Ermessensspielraum habe. (Eine solche Klage, festzustellen, dass der BPräs. die Linie des Kanzlers folgen müsse, wurde ja auch nie verhandelt.)
Es ging stets nur um die Behauptung der Kläger, dass er die Einschätzung des Kanzlers hätte zurückweisen müssen - was dann vom Gericht verneint wurde. Eine Auslegung, dass "Nicht-Zurückweisen-Müssen" "Nicht-Zurückweisen-Dürfen" bedeutet, lässt sich mit dem Wort "kann" in Art. 68 auch nicht vereinbaren.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 30. April 2007 - 10:21 Uhr:   

Das ist nun wieder einmal ein Argument aus der eristischen Dialektik: Niemand hat je behauptet, das Verfassungsgericht habe dem Bundespräsidenten jeglichen Ermessensspielraum abgesprochen. Wer eine solche Behauptung aufstellt, um sie anschliessend zu "widerlegen", bekämpft nur scheinbar die Position seiner Gegner, denen er einfach etwas unterstellt.

Der m. E. entscheidende Passus aus dem Urteil 2005 lautet: "Der Einschätzungsspielraum des Kanzlers wird nur dann in verfassungsrechtlich gefordertem Umfang geachtet, wenn bei der Rechtsprüfung gefragt wird, ob eine andere Einschätzung der politischen Lage auf Grund von Tatsachen eindeutig vorzuziehen ist. Tatsachen, die auch andere Einschätzungen als die des Kanzlers zu stützen vermögen, sind nur dann geeignet, die Einschätzung des Bundeskanzlers zu widerlegen, wenn sie keinen anderen Schluss zulassen als den, dass die Einschätzung des Verlusts politischer Handlungsfähigkeit im Parlament falsch ist."
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gelegentlicher Besucher (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Montag, 30. April 2007 - 12:11 Uhr:   

@Philipp Wälchli
Das Urteilszitat bezieht sich aber auf die Entscheidung ob die Lage des Art. 68 überhaupt vorliegt. Erst wenn sie vorliegt trifft der Bundespräsident seine Ermessensentscheidung. Und zu der sagt das Gericht im gleichen Urteil (Absatz 186 der Begründung, Hervorhebungen hinzugefügt):

quote:

Der Bundespräsident hat den ihm vom Bundeskanzler unterbreiteten Vorschlag, den Deutschen Bundestag aufzulösen, überprüft. Es kann nicht festgestellt werden, dass dem Bundespräsidenten bei der Ausübung des ihm eingeräumten weiten politischen Ermessens ein Verstoß gegen das Grundgesetz unterlaufen wäre. Der Bundespräsident hat die ihm eröffnete politische Entscheidungsfreiheit gesehen und genutzt. Er hat Ermessenserwägungen angestellt und ist in seiner Gesamtabwägung zu dem verfassungsrechtlich unbedenklichen Ergebnis gekommen, dass dem Wohl des Volkes mit einer Neuwahl am besten gedient sei.



Wenn der Bundespräsident also eine politische Entscheidungsfreiheit hatte, dann hätte er auch anders entscheiden können.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Montag, 30. April 2007 - 15:54 Uhr:   

Das sind erstmal nur ganz pauschale rhetorische Formulierungen. An einer andern Stelle im Urteil spricht das Gericht bspw. vom "pflichtgemässen Ermessen". Ein pflichtgemässes Ermessen ist aber nie eine Entscheidungsfreiheit.
Wenn man das gesamte System, das in den beiden Bundesverfassungsgerichtsurteilen an das Verfahren zur vorzeitigen Neuwahl des Bundestages herangetragen wird, betrachtet, dann ist offensichtlich, dass das Gericht den hauptsächlichen Spielraum dem Kanzler einräumt. Die Frage, wie gross das Ermessen des Bundespräsidenten letztlich noch ist, halte ich sogar für eher untergeordnet. Denn im Ernst kann man sich schlecht vorstellen, dass nach einer verlorenen Vertrauensabstimmung wie oben hypothetisch hergeleitet ein tatsächlicher Entscheidungsspielraum vorhanden wäre, dass der Bundespräsident ein offensichtlich zerstrittenes und handlungsunfähiges Parlament zum Fortsetzen einer tatsächlich zerbrochenen Koalition zwingen könnte.

Man könnte natürlich die Hypothese noch weiterspinnen: Angenommen also, dass die SPD gegen CDU/CSU einen eigenen Kanzleranspruch reklamiert, diese aber nicht nachgeben. Merkel bleibt im Amt. Die SPD beginnt, bei Lieblingsthemen der CDU/CSU im Bundestag Obstruktion zu machen. Merkel stellt die Vertrauensfrage. Die Abstimmung ergibt keine absolute Mehrheit für Vertrauen, womit die Abstimmung verloren ist, gleichgültig, ob Gegenstimmen oder Enthaltungen ausschlaggebend waren. Gestützt auf diese verlorene Vertrauensabstimmung stellt Merkel dem Bundespräsidenten den Antrag, eine vorzeitige Neuwahl anzuordnen. Sie führt dazu verschiedene Gründe an, neben der Abstimmung als formelle Voraussetzung etwa die vorangehende Obstruktionspolitik im Parlament.
Nun weigert sich aber Köhler mit der Begründung, es bestünden ja noch Chancen, die Koalition zu erneuern, evtl. liesse sich auch eine Koalition mit kleineren Fraktionen (Ampel o. dgl.) bilden, im übrigen sei es nicht gut, wenn zwei vorzeitige Neuwahlen unmittelbar aufeinander folgten usw.

Wie geht es dann weiter? Ein mögliches Szenario wäre, dass nun Merkel zurücktritt. Damit bleibt sie samt ihrer Regierung vorerst geschäftsführend im Amt. Es ist nun Sache Köhlers, einen mehrheitsfähigen Kanzlerkandidaten vorzuschlagen. Damit hat Merkel gewissermassen den Schwarzen Peter dem Bundespräsidenten in die Hand gespielt. Angesichts der Ausgangslage und der tatsächlichen Zerstrittenheit ist es ziemlich aussichtslos, einen mehrheitsfähigen Kandidaten zu finden. Dieser wird also wahrscheinlich in der ersten Runde abgelehnt. Darauf kann der Bundestag selbst versuchen, einen mehrheitsfähigen Kanzler zu wählen, was aber ebenfalls misslingen wird, wenn nicht bei allen Beteiligten plötzlich ein gehöriger Schub tieferer Einsicht eintritt. Sodann kommt es zu einem abschliessenden Wahlgang mit relativem Mehr. In einer Ausgangslage, in der die SPD tatsächlich stärkste Fraktion wäre (im Augenblick ist sie es nicht), würde dies wohl ihr Kandidat sein.
Nun liegt der schwarze Peter wiederum beim Bundespräsidenten: Soll er diesen Kandidaten einer Minderheit wider besseres Wissen ernennen oder dann doch endlich die Neuwahl anordnen?

Ehrlich gesagt halte ich keinen der bisherigen deutschen Bundespräsidenten für so töricht, ein solches Szenario nicht erkennen und wenn erkannt in Kauf nehmen zu können. Selbst wenn in Zukunft deutlich mittelmässigere Figuren das Bundespräsidentenamt bekleiden sollten, kann ich mir beim besten Willen ein solches Verhalten nicht vorstellen. Und bei einem Präsidenten Köhler, der den Vorgang bereits einmal durchgespielt hat, kann ich mir solches erst recht nicht denken.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 00:13 Uhr:   

@ P. Wälchli:

Ich glaube, wir hatten bereits 2005 aus aktuellem Anlass folgendes festgestellt:

Die Prüfung des Bundespräsidenten ist zweistufig.

Erstens:
Er muss prüfen, ob die Einschätzung des Bundeskanzlers zutrifft, es gäbe für diesen keine Mehrheit mehr im Parlament.
Zu einer vom Kanzler abweichenden Beurteilung darf er hier nur kommen, wenn die Beurteilung des Kanzlers offensichtlich fehlerhaft ist.
Im Falle Schröder 2005 wäre dies m.E. möglich gewesen (aber Köhler und übrigens auch das BVerfG sahen das - aus ebenfalls guten Gründen - anders).
Wenn der Präsident diese erste Frage verneint, dann ist Schluss: Er kann und darf dann dem Kanzler-Antrag auf Auflösung nicht stattgeben.

Zweitens:
Nach dieser ersten Hürde hat der Präsident aber ein eigenes Beurteilungsrecht, ob er den Bundestag auflösen will. Auf keinen Fall ist er dazu gezwungen, nur weil der Kanzler das gerne so hätte.
Vielleicht sieht der Bundespräsident z.B. die Chance für eine andere Kanzler-Mehrheit. Oder er ist der Meinung, ein vom Bundespräsidenten gestützter Minderheiten-Kanzler sei das kleinere Übel gegenüber häufigen Neuwahlen (siehe Weimar).
Vielleicht hält er sogar den Gesetzgebungsnotstand für das bessere Mittel.
Auf jeden Fall hat er das Recht, den Kanzlerwunsch auf Parlamentsauflösung abzulehnen.

Grob gesagt:
Die Konstruktion des Grundgesetzes beruht auf folgendem Mechanismus:
Im normalen Geschäft ist der Bundespräsident eine sehr schwache Figur. Solange es solide Parlamentsmehrheiten gibt auf die sich eine Regierung stützen kann, ist der Präsident praktisch machtlos. Er ist auch gezwungen, eine ihm nicht genehme Regierung zu akzeptieren, wenn diese eine Parlamentsmehrheit hat.

Echte Macht hat der Präsident erst im Krisenfall. Wenn es keine stabile Mehrheiten gibt, Regierungen stürzen etc.
Dann (und nur dann) kann er entscheiden, wie es weitergehen soll. Ob es Neuwahlen gibt, ob er einen Minderheitenkanzler ernennt, ob er den Gesetzgebungsnotstand erklärt etc.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 10:07 Uhr:   

Das ist in der Theorie ja alles ganz schön und gut - aber wie soll das im konkret angenommenen Fall funktionieren?
Ich möchte nur empfehlen, die Urteilsbegründung von 2005 einmal genauer zu lesen und auch die beiden abweichenden Meinungen miteinzubeziehen: Die Richterin, die zwar der Mehrheit im Ergebnis beipflichtet, aber eine andere Begründung abgibt, argumentiert damit, dass es sich um genuin politische Akte handle, die sich schon als solche der gerichtlichen Prüfung entziehen bzw. weitgehend entziehen. Sodann erklärt sie die Vertrauensabstimmung zu einer Willensäusserung des Parlamentes. Daraus folgt dann natürlich, dass die Ablehnung bzw. Nicht-Annahme eines Vertrauensvotums eine eindeutige politische Willensäusserung der Parlamentarier darstellt, dass sie eben die Regierung so nicht mehr wollen.
Diese abweichende Begründung erscheint auf den ersten Blick in manchem schlauer als die der Mehrheit, sie scheint auch weitere Freiräume für die politisch Handelnden zu eröffnen.
Aber bei genauerem Hinsehen erkennt man, dass durch diese Stilisierung einer Vertrauensabstimmung im Grunde der Spielraum stärker eingeschränkt wird. So sind es doch wohl zwei Fälle, ob ein Vertrauensvotum durch Verfehlen der Kanzlermehrheit oder durch Ablehnung eben mit dieser Mehrheit zustande kommt. Im ersten Fall könnte man tatsächlich noch hoffen, eine Mehrheit vielleicht wieder zu finden. Im zweiten Fall stellt sich nur noch die Frage, ob die Mehrheit destruktiv oder konstruktiv sei - im zweiten Fall wird es zu einem konstruktiven Misstrauensvotum kommen, im ersten Fall hingegen erscheint eine Neuwahl doch wohl nur als einziger verbleibender Ausweg.
Mir scheint dann da doch die Begründung der Mehrheit etwas plausibler zu sein, wenn man nicht soweit gehen will, die ganze Sache von 2005 als Farce abzutun und den entsprechenden Beschluss als auf fingierte bzw. inszenierte "Fakten" gestützt zu kassieren. Eine solche Entscheidung würde aber wiederum die Freiheit des politischen Handelns zumindest potentiell bedrohen.
Somit spricht einiges doch für die Begründung der Mehrheit der Richter. Wie aber argumentieren sie? Unter anderm räumen sie der Feststellung der Tatsachen einen wichtigen Platz ein. Die Beurteilung des Kanzlers wird u. a. deswegen so ernst genommen und zum entscheidenden Momentum gemacht, weil nach Auffassung der Mehrheit der Richter niemand sonst so tiefen Einblick in die Vorgänge innerhalb der Politik hat.
Daran ist zweifellos etwas Richtiges: Wer verhandelt denn mit Partei- und Fraktionsführern, schwankenden Abgeordneten, Abtrünnigen usw.? Wer kennt die Interna von Regierung und ggf. Parteien, Fraktionen, Ausschüssen usw.? Doch wohl am ehesten der Kanzler und sein Umfeld, also Mitglieder der Regierung, deren persönliche Mitarbeiter, untergeordnete Funktionäre usw. Diese Informationen neigen doch wohl dazu, beim Kanzler zusammenzulaufen.
Damit ist aber auch gesagt, dass der Bundespräsident keinen Wissensvorsprung vor dem Kanzler haben kann. Dies leuchet durchaus ein. Ein Bundespräsident, wenn er nicht etwa zufällig G. Schröder heissen sollte, wird also keine weltfremde einsame Entscheidung im stillen Kämmerlein fällen, sondern mit wichtigen politischen Akteuren Rücksprache nehmen und den Antrag des Kanzlers noch einmal mit Augenmass und etwas Abstand überdenken, aber kaum auf seine bessere oder gar höhere Einsicht vertrauen.
Zumal im angenommenen Fall ja keine echte Aussicht auf eine neue parlamentarische Mehrheit besteht, wird es schwer werden, irgendeinen anderen Schluss zu ziehen.

Schleierhaft ist mir, inwiefern der Bundespräsident einen Minderheitenkanzler stützen könnte. Indem er den Antrag eines Kanzlers, den Bundestag aufzulösen, ablehnt, stützt er diesen Kanzler ja nicht unbedingt, sondern fällt ihm öffentlich in die Parade. Einen nach dem Rücktritt des so abgestraften Kanzlers gewählten Minderheitenkanzler kann er ebenfalls nicht durch irgendwelche Hilfen stützen. Bleibt noch der Gesetzgebungsnotstand, den jeweils der Kanzler durch eine Vertrauensabstimmung auslösen müsste, damit ihn der Bundespräsident erklären kann. Fragt sich dann noch, ob der Bundesrat auch brav mitmacht. Jegliches so beschlossenes Gesetz könnte der Bundestag aber wieder mit Mehrheit kippen, und das wäre auch dann möglich, wenn sich die übrigen Parteien negativ zusammenraufen, nur um Obstruktion gegen die Minderheitsregierung zu betreiben.
Summa summarum sehe ich also nicht, welche Mittel der Bundespräsident haben sollte, um einen Minderheitskanzler auf Dauer zu stützen. Letztlich bliebe ihm am Ende gleichwohl nur das Mittel der Neuwahl, um die politischen Fronten zu klären und ggf. eine Mehrheit im Bundestag, die konstruktiv arbeitet, herbeizuführen - sofern die Wähler mitmachen, natürlich!
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mma
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 10:59 Uhr:   

Das GG stellt in Art. 68 nur zwei Voraussetzungen auf für die BT-Auflösung: Der Kanzler muss die Abstimmung verlieren und die Auflösung beantragen. Die dritte Anforderung, die "materielle Auflösungslage" (die Mehrheit muss wirklich weg sein, zumindest darf der Behauptung des Kanzlers, es sei so, keine andere Sicht offensichtlich vorzuziehen sein), hat das BVerfG hinzuinterpretiert.
Für diese zusätzliche Bedingung - die die nach dem Wortlaut des Artikels 68 gegebenen Möglichkeiten ebenso einschränkt wie den Grundsatz, dass bei parlamentarischen Abstimmungen heimliche Willensmängel unbeachtlich sind - musste es also schon gravierende Gründe geben; und sie finden sich lt. BverfG und auch der verfassungsrechtlichen Literatur in der Gesamtkonstruktion des GG. Dies kennt eben kein Selbstauflösungsrecht, sieht selbst bei Verfehlen der Kanzlermehrheit und der Wahl eines Minderheitskanzlers die BT-Auflösung nur als ein mögliches letztes Mittel vor(Art. 63), kennt nur ein konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67), will also keine Situation ermöglichen, in der mangels eines Kanzlers die Auflösung vom BPräsidenten allein verfügt werden kann;
kurz: das Grundgesetz misst dem Schutz der vom Volk auf Zeit gewählten Legislative vor einer Auflösung durch die Regierung höchste Priorität bei. Deshalb kann der BPräsident nicht verpflichtet sein, den BTag aufzulösen, und sei es noch so vorteilhaft.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 13:06 Uhr:   

Seufz, also nochmal ganz langsam und einfach für die Begriffsstutzigen hier:

Wenn eine wie oben angenommene Lage eintritt, in der sich die grosse Koalition um den Kanzlerposten streitet, keine Seite nachzugeben bereit ist und die Seite, die den Kanzler nicht stellt, im Bundestag bei wichtigen Vorhaben der andern Seite Obstruktion zu machen beginnt, wenn zudem die übrigen Parteien untereinander ebenfalls zerstritten sind, so dass auch eine Koalition einer grossen mit zwei kleinen Fraktionen an ideologischen Gräben scheitert, wenn dann die Situation eskaliert und der amtierende Kanzler die Obstruktion des noch oder bereits Ex-Koalitionspartners nur noch mit der Vertrauensfrage parieren kann, und wenn schliesslich das Vertrauen nicht ausgesprochen wird und der Kanzler daher unter Verweis auf diesen Scherbenhaufen dem Bundespräsidenten die vorzeitige Neuwahl des Bundestages beantragt -

ja, liebe Leute, was glaubt ihr, was dann der Bundespräsident machen wird? Soll er wirklich diesm Schauspiel nach dem Motto "vorwärts aufs nächstbeste Riff!" zusehen?
Ob er das nun im strengen Sinne rechtlich verpflichtet muss, ob das Bundesverfassungsgericht in einer solchen Lage auf Klage hin entscheiden würde, er müsste es tun, oder was auch immer - was wird ein Bundespräsident, wenn er nicht Florian oder mma heisst, in einer solchen Lage, wenn er des Lebens auf seine alten Tage noch froh werden will, tun?
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mma
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 13:37 Uhr:   

Es ging ja in Ihrem Szenario darum, dass die SPD Neuwahlen fürchtet und die Kanzlerin damit Druck macht, dass sie bei Vertrauensentziehung welche herbeiführen würde, indem der BPräs. diese sicher anordnen werde. Diese Drohung wäre mit der Verfassungslage nicht vereinbar, und das würde ihr dann auch sicher entgegengehalten.

Und wir könnten uns nun doch mal der Frage zuwenden, was denn noch so alles dagegenspricht, dass die SPD selbst durch ihr Abstimmungsverhalten die so bedrohlichen Neuwahlen ermöglichen würde.
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 15:07 Uhr:   

Das ist einfach schlicht falsch: Natürlich ist eine solche "Drohung" (die Kanzlerin würde es als die Konsequenz des Scheiterns der Koaltion hinstellen, womit sie m. E. auch Recht hätte) völlig vereinbar mit der Verfassungslage. Dass der Bundespräsident (aktuell: Köhler, der das schon einmal bei weit weniger verfahrener Ausgangslage getan hat) ihrem Antrag folgen würde, ist höchst wahrscheinlich; was bliebe ihm auch viel anderes übrig?

Im übrigen habe ich schon lange gesagt, dass meines Erachtens die SPD ein solches Vorgehen nicht wollen kann und etwaige Kanzlerwünsche u. dgl. höchstens dazu braucht, innerhalb der Koalition mehr Einfluss und vielleicht auch mehr Pfründen zu gewinnen, falls sich denn tatsächlich die Mehrheit umkehren sollte - noch sind ja alles Planspiele und keine Realität.

Aber es ist schon so: Man kann natürlich gegen eine Position diskutieren, die der andere so gar nie behauptet hat. Immer nur schön unterstellen, hinein- und uminterpretieren und nie nachschauen, was der andere schon vor zehn Tagen geschrieben hat.

In diesem Sinne werde ich auf mma-Auslassungen inskünftig nicht mehr eingehen.
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mma
Veröffentlicht am Dienstag, 01. Mai 2007 - 16:57 Uhr:   

"Dass der Bundespräsident (aktuell: Köhler, der das schon einmal bei weit weniger verfahrener Ausgangslage getan hat) ihrem Antrag folgen würde, ist höchst wahrscheinlich; was bliebe ihm auch viel anderes übrig?"

1. Abwarten, ob die Union nicht doch noch einen SPD-Kanzler mitwählt.
2. Wenn dies (erwartbar) nicht passieren wird, abwarten, dass die SPD (ebenfalls erwartbar bei solch einer Vorgeschichte) eine andere Koalition eingeht, die mit Mehrheit einen Kanzler wählt.

Das wäre verfassungsrechtlich völlig unproblematisch.
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2007 - 14:54 Uhr:   

@ P. Wälchli:
Es würde die Diskussion erfreulicher machen, wenn Sie auf Kraftausdrücke à la "Begriffsstutzige" verzichten würden.


Ich gehe jetzt nur auf ihre konkrete Frage ein:
"Schleierhaft ist mir, inwiefern der Bundespräsident einen Minderheitenkanzler stützen könnte."

Im GG sind grundsätzlich entsprechende Mechanismen vorgesehen. Genau für den Fall, dass es keine parlamentarischen Mehrheiten gibt (und diese auch bei einer Neuwahl nicht absehbar wären). Also für die (1949 in der politischen Vorstellung noch sehr präsenten) "Weimarer Verhältnisse".

Der Bundespräsident kann gemäß GG:
1. einen Minderheitenkanzler ernennen (Art. 63,4)
2. einen Kanzler, der keine Bundestagsmehrheit hat im Amt halten ("Kann"-Formulierung Art. 68)
3. einem Kanzler, den er nach verlorener Vertrauensfrage im Amt gehalten hat (Fall 2) die Möglichkeit verschaffen, auch ohne Parlamentsmehrheit Gesetzesvorhaben umzusetzen (Gesetzgebungsnotstand, Art. 81)
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Florian (Unregistrierter Gast)
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2007 - 17:18 Uhr:   

Nachtrag:
Notabene hat der Bundespräsident nur dann die Möglichkeit einen Minderheitenkanzler zu stützen, wenn der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Mehrheitskanzler zu finden.
Sobald der Bundestag sich mit Mehrheit auf einen Kanzler einigt, muss der Bundespräsident das akzeptieren.

Und:
Der Bundespräsident hat bei Fehlen einer Klaren Parlamentsmehrheit zwar das Recht, einen Minderheitenkanzler zu ernennen bzw. im Amt zu halten - aber nicht die Pflicht.

Hintergrund dieser ganzen Regelungen sind die schlechten Erfahrungen aus der Weimarer Republik.

Das Ziel, eine handlungsfähige Regierung zu gewährleisten ist stark zu erkennen.

Dem Präsidenten wird daher keine Chance gegeben, eine handlungsfähigen Regierung abzusetzen (bzw. ein handlungsfähiges Parlament aufzulösen).

Der Präsident bekommt erst dann echte Macht, wenn das Parlament aber nachweislich nicht (mehr) zu mehrheitsfähigem Handeln in der Lage ist.
Der Präsident wird in diesem Fall ermächtigt, für handlungsfähige Regierungen zu sorgen. Wenn es ihm für dieses Ziel erfolgversprechend erscheint, kann er Neuwahlen anordnen. Wenn er aber glaubt, dies würde die Situation noch verschlimmern, dann kann er auch eine Regierung stützen, die nicht auf Parlamentsmehrheiten angewiesen ist.

Wenn man darüber nachdenkt: Eigentlich ein sehr schlauer Mechanismus: Stabilität plus Demokratie.

Es ist allerdings unser Glück, dass der zweite Teil des Mechanismus - nämlich der in der Parlaments-Krise auf einmal mächtig werdende Präsident - in Deutschland faktisch noch nie gebraucht wurde.
(Die Parlamentskrise wurde lediglich einige wenige Male vorgetäuscht).

In der gelgentlich aufflammenden Diskussion "Brauchen wir überhaupt einen Bundespräsidenten?" wird dieser S"icherheitsmechanismus Bundespräsident" daher auch meist übersehen und man versteift sich auf die Repräsentationsaufgabe des Präsidenten.
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mma
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2007 - 17:36 Uhr:   

@Florian
"Notabene hat der Bundespräsident nur dann die Möglichkeit einen Minderheitenkanzler zu stützen, wenn der Bundestag nicht in der Lage ist, einen Mehrheitskanzler zu finden" ...

Die genaue Bedeutung von "in der Lage" müsste man bei dieser Definition noch mal klären. Wenn eine Mehrheit rechnerisch möglich wäre (sagen wir mal, unter Einbeziehung einer extremistischen Partei, die selbst durchaus gern an die Macht käme), aber nicht zustande kommt, müsste man das auch unter "nicht in der Lage" einordnen.
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mma
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2007 - 18:15 Uhr:   

@Philipp Wälchli

Noch mal zu Ihrem Unmut: Ich habe mich bei meinen Antworten Ihnen gegenüber auf den verfassungsrechtlichen Punkt konzentriert: dass es m. W. keine rechtliche Pflicht des Bundespräsidenten zur BT-Auflösung gibt - wie man sie m. E. aus Ihren Ausführungen herauslesen kann. Eine Aussage darüber, was Sie nach meinem Verständnis genau dazu und im Übrigen behauptet haben und wie ich das bewerte, ist dabei nicht beabsichtigt gewesen. Wozu auch?
Wenn ich auf viele Punkte in Ihren Überlegungen und Szenarien nicht eingehe, muss das nicht heißen, dass ich sie überlesen habe, sondern kann auch schlicht Zustimmung bedeuten. Gruß MMA
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Philipp Wälchli
Veröffentlicht am Mittwoch, 02. Mai 2007 - 19:35 Uhr:   

Na ja, unter "stützen" kann man doch wohl so einges verstehen ...

Einmal abgesehen vom Gesetzgebungsnotstand ist das Recht des BP, einen Kanzler im Amt zu halten bzw. einen Minderheitenkanzler zu ernennen wohl eher nebensächlich. In dem als Ausgangsszenario angesetzten Fall könnte man die Weigerung des BP, dem wohl begründeten Antrag der Kanzlerin auf vorzeitige Neuwahlen stattzugeben, auch als "in den Rücken Fallen" auffassen.
Abgesehen davon würde in einem solchen Falle ja ziemlich sicher gegen den Entscheid des BP von irgendwem beim Bundesverfassungsgericht geklagt (es wird ja inzwischen bald gegen jeden wichtigeren Entscheid in Deutschland geklagt). Was dabei herauskäme, weiss man nicht, da gehen die Meinungen auseinander.
Meiner unmassgeblichen Meinung nach liesse sich ein Entscheid, den Bundestag nicht neu wählen zu lassen bzw. nach einer Kanzlerwahl ohne Kanzlermehrheit den besten Kandidaten als Kanzler zu ernennen, nur unter gewissen Voraussetzungen durchziehen: Etwa dann, wenn auch die Aussicht auf Neuwahlen keine Hoffnung auf eine Klärung der Mehrheitsverhältnisse brächte, wenn die reguläre Legislaturperiode ohnehin bald ausläuft (ca. binnen 9 bis 12 Monaten) oder nach einer Neuwahl, die auch keine Klärung gebracht hat. Dann könnte immerhin - und das ist ja eines der Leitmotive des GG - eine funktionsfähige Regierung im Amt sein, auch wenn ihr eine parlamentarische Mehrheit fehlt und sie daher kaum grössere Vorhaben wie Gesetzesänderungen durchsetzen könnte. Eine faktisch nur geschäftsführende Regierung ist ja immer noch besser als keine Regierung oder eine völlig handlungsunfähige Regierung.
Inwiefern der Gesetzgebungsnotstand eine "Stütze" sein könnte, müsste sich erst noch zeigen: Dieser ist ja befristet und kann bloss ein einziges Mal während derselben Kanzlerschaft ausgerufen werden. Es wäre allerdings vielleicht möglich, dass ein Minderheitenkanzler nach Ablauf dieser Zeit zurücktritt, seine Partei/Fraktion dann aber eine andere Person aus ihren Reihen vorschlägt, die nach einer Wahl nur mit relativer Mehrheit wiederum vom BP ernannt und erneut mit dem Gesetzgebungsnotstand gestützt werden könnte. Allerdings müsste dann der Bundesrat mitmachen, und das Recht des Bundestages, mit Mehrheit Gesetze zu beschliessen, wäre damit auch nicht erledigt. Eine zerstrittene, aber in der Ablehnung der amtierenden Regierung geeinte Opposition könnte sich ja immerhin dazu zusammenraufen, jegliche Massnahme auf dem ausserordentlichen Weg des Gesetzgebungsnotstandes mit destruktiver Mehrheit wieder zu kassieren, auch wenn sie sonst nichts konstruktiv zustande brächte.
Offen bleiben muss auch, inwiefern der BP stützend wirken könnte, indem er "Autorität" zu Gunsten der Regierung in die Waagschale würfe.
Tatsächlich aber ist das ihm zur Verfügung stehende Instrumentarium so beschränkt, dass ich nach wie vor eine wesentliche "Stütze" darin nicht erkennen kann.
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mma
Veröffentlicht am Donnerstag, 03. Mai 2007 - 14:15 Uhr:   

Vielleicht kommen wie ja so weiter:
"In dem als Ausgangsszenario angesetzten Fall könnte man die Weigerung des BP, dem wohl begründeten Antrag der Kanzlerin auf vorzeitige Neuwahlen stattzugeben, auch als "in den Rücken Fallen" auffassen."

Zustimmung. Man könnte sogar sagen, dass der BPräs bei der Prüfung des Auflösungsantrags fehlerhafte Betrachtungen angestellt habe. Aber wem hülfe das?

"Abgesehen davon würde in einem solchen Falle ja ziemlich sicher gegen den Entscheid des BP von irgendwem beim Bundesverfassungsgericht geklagt"

Wogegen und von wem?

Gegen eine Erklärung des BPräs, er werde nicht auflösen? Löst die denn überhaupt Rechtsfolgen aus? Und was ist, wenn der BPräs einfach die 21-Tage-Frist aus Art. 68 verstreichen lässt, ohne sich klar zu äußern? Kann dann nachher darauf geklagt werden, dass der BTag fristwidrig doch aufgelöst wird?
Und wer soll klagen? Beim letzten Mal taten es Abgeordnete, die durch die Auflösung erkennbar betroffen waren. Wer ist diesmal betroffen? Die Kanzlerin, die ihr Amt n i c h t verliert?

Viellicht weiß jemand ja, wie das gehen sollte; Antworten fände ich spannend.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 11. Juni 2007 - 14:21 Uhr:   

Wie auf www.wahlrecht.de/news/2007/17.htm sehr informativ dargestellt, hat Herr Wissmann ja nun tatsächlich sein Mandat niedergelegt. Interessierten aus seinem Wahlkreis, die "ein politisches Anliegen haben oder die Bundeshauptstadt Berlin besuchen wollen", empfiehlt er (www.matthias-wissmann.de/vda/)
sich an einen anderen Abgeordneten, den Direktabgeordneten des benachbarten Wahlkreises 267, zu wenden. Weiß jemand, wie diese "Übergabe" eines Wahlkreismandates genau geregelt ist?
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Martin Fehndrich
Veröffentlicht am Montag, 11. Juni 2007 - 14:40 Uhr:   

Eine offizielle "Wahlkreisübergabe" gibt es nicht. Das ganze läuft wie beschrieben über den kleinen Dienstweg mit seinem Kollegen.

Das Problem des verwaisten Wahlkreises, soweit man darin ein Problem sieht, ist auch unabhängig von der Frage Nachrücker oder nicht.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 11. Juni 2007 - 19:24 Uhr:   

"Das Problem des verwaisten Wahlkreises, soweit man darin ein Problem sieht"

Wenn man darin tatsächlich gar keines sähe, wäre das anlässlich der Nachwahl 2005 in Dresden behandelte Problem doch letztlich einfach zu lösen: Die Wähler können neben den lebenden Bewerbern auch den/die verstorbenen wählen; für Letzteren träte im Erfolgsfalle eine auf dem kleinen Dienstweg zu bestimmende Ersatzperson aus den Reihen der Fraktion ein.
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mma
Veröffentlicht am Montag, 18. Juni 2007 - 12:57 Uhr:   

Vorerst Entwarnung; das zweite CDU-Überhangmandat bleibt erhalten: www.ergebnis.mannheim.de

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